Oppenweiler Wiki
Advertisement

Der Gemeinderat von Oppenweiler hat 14 Mitglieder aus zwei Fraktionen. Die letzte Wahl fand 2014 statt.

Da die Webseite der Gemeinde Oppenweiler zumindest bis zur Überarbeitung der Webpräsenz im Frühjahr 2014 die Berichte von den Gemeinderatssitzungen nicht lange vorhielt, wurden diese hier archiviert. Einige Einladungen mit Tagesordnung bzw. Berichte wurden der Webseite der Backnanger Kreiszeitung entnommen.

Mitglieder[]

2014[]

Für die Wahl des 14-köpfigen Gemeinderats am 25. Mai 2014 waren von den gut 4100 Einwohnern 3289 wahlberechtigt. Gewählt haben 1763 Bürger, die Wahlbeteiligung betrug laut dem von der „Kommunalen Datenverarbeitung Region Stuttgart“ bereitgestelltem Vorläufigem Wahlergebnis, Stand 26.05.14 09:56 angeblich 62,14% , die zitierten Werte ergeben jedoch 53,6%. Davon waren 78 Stimmzettel ungültig, somit 1685 gültige Stimmzettel (51,2% bezogen auf die Wahlberechtigten). Es konnten dabei bis zu 14 Stimmen abgegeben werden, wovon bis zu 3 auf einen Kandidaten angehäuft werden konnten. Somit wären bis zu 23590 Stimmen möglich gewesen; die Anzahl der gültigen Stimmen betrug 22752.

Auf die FGO Freie Gemeindeliste Oppenweiler entfielen insgesamt 12.670 Stimmen bzw. 55,69% und 8 Sitze, einer mehr als bislang. Die FWV Freie Wählervereinigung Oppenweiler erzielte 10.082 Stimmen, 44,31% und mit 6 Sitzen einen weniger als bisher.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

FGO FWV
Rauh, Gudrun 2606 Gewählt Klenk, Wilfried 2100 Gewählt
Nattermann, Birgit 1648 Gewählt Stahl, Gerlinde 1105 Gewählt
Rosenke, Steffen 1064 Gewählt Scheib, Holger 1023 Gewählt
Pfitzenmaier, Harald 1034 Gewählt Friz, Erhard 893 Gewählt
Stoppel, Alexander 922 Gewählt Gruber, Heike 707 Gewählt
Horlacher, Martin 866 Gewählt Perri, Lino 693 Gewählt
Wieland, Thomas 787 Gewählt Stahl, Dorothea 644
Kübler, Claus 757 Gewählt Haupt, Joachim 627
Jupe, Tim 694 Schneider, Susanne 553
Merkle, Elke 677 Hübl, Ulrike 496
Schöne, Jochen 500 Alznauer, Tobias 431
Angerbauer, Stefanie 483 Erne, Markus 312
Erb, Bernd 421 Strohmeier, Birgit 261
Puric, Birgit 211 Stricker, Gabriele 237

Bis auf Rüdiger Diederich (FGO) waren alle der übrigen 13 Gemeinderäte wieder angetreten, wovon 11 wiedergewählt wurden. Die Freie Gemeindeliste konnte mit den am Ende ihrer Liste platzierten neuen Kandidaten Alexander Stoppel und Thomas Wieland den Verlust nicht nur ausgleichen, sondern insgesamt einen Sitz mehr als bisher erringen. Bei der Freien Wählervereinigung verpassten Joachim Haupt und Dorothea Stahl die Wiederwahl, aber Heike Gruber wurde erstmals gewählt.

Stirnrunzeln kann der Umstand erzeugen dass Lino Perri (FVW) mit 693 Stimmen als Gewählt markiert ist, Tim Jupe (FGO) mit einer Stimme mehr jedoch nicht. Dies lässt den Schluss zu dass die Anzahl der Sitze gemäß dem Stimmenanteil der Listen bestimmt wird. Der FVW stünden demnach mit 44,3% der Stimmen ungerechnet 6,2 der 14 Sitze zu, der FGO mit 55,7% deren 7,8. Laut der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg entscheidet die Gesamtstimmenzahl für eine einzelne Liste über die Zahl ihrer Sitze. Das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung wurde von „d’Hondt“ auf das „Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers“ umgestellt, wie bereits im Landtagswahlrecht. Es sei gerechter und benachteilige nicht länger kleine Parteien und Wählervereinigungen bei der Umrechnung der Wählerstimmen in Mandate.


Der Gemeindewahlausschuss hatte folgende Personen zugelassen:

"Freie Gemeindeliste Oppenweiler" (FGL) BKZ-Foto:

  • Gudrun Rauh, Arzthelferin, Jahrgang 1962, Reichenberg;
  • Birgit Nattermann, Facharzt für Allgemeinmedizin, 1961, Oppenweiler;
  • Steffen Rosenke, Holzbetriebswirt, 1969, Reichenberg;
  • Martin Horlacher, Maler- und Lackierermeister, 1964, Reichenberg;
  • Harald Pfitzenmaier, Kfz-Meister, 1963, Zell;
  • Claus Cübler, Maschinenbautechniker, 1973, Schiffrain;
  • Jochen Schöne, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut, 1957, Aichelbach;
  • Stefanie Angerbauer, Diplom-Betriebswirtin (BA), 1978;
  • Bernd Erb, Technischer Betriebswirt (IHK), 1968;
  • Tim Jupe, Student der Umweltschutztechnik, 1994, Aichelbach;
  • Elke Merkle, Verwaltungsfachangestellte, 1967, Oppenweiler;
  • Birgit Puric, Krankenschwester, 1970, Oppenweiler;
  • Alexander Stoppel, Kälteanlagenbauer/Hausmann, 1974, Reichenberg;
  • Thomas Wieland, Bankbetriebswirt (Bankakademie), 1972, Schiffrain.


"Freie Wählervereinigung Oppenweiler" (FWV):

  • Wilfried Klenk, Landtagsabgeordneter, 1959, Ellenweiler;
  • Gerlinde Stahl, Erzieherin, 1958, Oppenweiler;
  • Holger Scheib, Diplom-Ingenieur (FH), 1970, Reichenberg;
  • Lino Perri, Kfz-Meister, 1959, Oppenweiler;
  • Erhard Friz, Maschinenbautechniker, 1967, Oppenweiler;
  • Joachim Haupt, Metallbaumeister, 1969, Aichelbach;
  • Dorothea Stahl, Krankenschwester, 1954, Oppenweiler;
  • Susanne Schneider, Arzthelferin, 1964, Reichenberg;
  • Tobias Alznauer, Entwicklungsingenieur, 1979, Oppenweiler;
  • Markus Erne, Polizeibeamter, 1976, Reichenberg;
  • Heike Gruber, Bäckereifachverkäuferin, 1969, Oppenweiler;
  • Ulrike Hübl, Diplom-Sozialpädagogin (BA), 1968, Oppenweiler;
  • Gabriele Stricker, Verwaltungsfachangestellte, 1963, Zell;
  • Birgit Strohmaier, Bekleidungstechnikerin, 1969, Reichenberg

2009[]

Bei der Wahl des Gemeinderats am 07.06.2009 ergab sich folgende Zusammensetzung:

  • "Freie Gemeindeliste" (FGL) 12.784 Stimmen bzw. 52,91%: Gudrun Rauh (Fraktionsvorsitzende), Rüdiger Diederich, Martin Horlacher, Claus Kübler, Birgit Nattermann, Harald Pfitzenmaier, Steffen Rosenke
  • "Freie Wählervereinigung" (FWV) 11.379 bzw. 47,09%: Wilfried Klenk MdL (Fraktionsvorsitzender), Erhard Friz, Joachim Haupt, Lino Perri, Holger Scheib, Gerlinde Stahl, Dorothea Stahl

Mit insgesamt 2.814 (Mehrfach)-Stimmen erzielte Wilfried Klenk aus Ellenweiler das beste Einzelergebnis. Klenk ist seit 1980 Gemeinderat, seit 1999 im Kreistag des Rems-Murr-Kreises und seit 2001 für die CDU Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg.

  • Wahlberechtigte: 3.163
  • Wähler: 1.862
  • Wahlbeteiligung (in %): 58,87
  • Ungültige Stimmzettel: 68
  • Gültige Stimmzettel: 1.794
  • Gültige Stimmen: 24.163

2018[]

Sitzungstermine 2018[]

Nachstehend die Übersicht der Gemeinderatssitzungen für das Jahr 2018. Die Sitzungen finden in der Regel im Sitzungssaal im Rathaus statt. Termine

  • 16. Januar
  • 20. Februar
  • 06. März oder 13. März
  • 17. April
  • 15. Mai
  • 19. Juni
  • 24. Juli
  • 25. September
  • 16. Oktober
  • 13. November
  • 18. Dezember

16. Januar 2018[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 16. Januar 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Jahresbericht der Schulsozialarbeiterin und des Jugendarbeiters
  3. Vergabe der Ingenieurleistungen zum Umbau des Kleinspielfeldes in ein Kunstrasenfeld
  4. Vergabe der Ingenieursleistungen zur Sanierung des Beckenkopfes am Kombibecken im Mineralfreibad
  5. Bausachen
    1. a) Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Stellplätzen 2. veränderte Ausführung: Änderung der Heizungsanlage, Anbau von 1 Außenkamin je Gebäude Bühlfeldstr. 5 und 7, 71570 Oppenweiler, Flst. 150/3
    2. b) Umbau und Nutzungsänderung einer Kirche in ein Einfamilienhaus Im Rank 13, 71570 Oppenweiler, Flst. 720
    3. c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Garagen Steinwiesen, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/50
  6. Bekanntgaben
    1. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse
    2. Bekanntgaben Bausachen b1) Ausbau Dachgeschoss und Wintergartenanbau Bühlfeldstr. 23, 71570 Oppenweiler, Flst. 152
    3. Bekanntgaben Sonstiges
  7. Anfragen
  8. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 16.01.2018
Jahresbericht der Schulsozialarbeiterin und des Jugendarbeiters

Frau Morcher und Herr Schlott haben im Rahmen der Sitzung über ihre Arbeit im vergangenen Jahr berichtet.

Herr Schlott, staatlich anerkannter Jugend- und Heimerzieher, ist seit Mai 2017 im Jugendhaus mit einem Beschäftigungsumfang von 50% tätig. Frau Morcher, Sozialpädagogin B.A., hat im Oktober 2017 die Schulsozialarbeit in der Murrtal-Schule wieder aufgenommen. Beide Personen sind über die Paulinenpflege Winnenden e.V. angestellt.

Die Schulsozialarbeit von Frau Morcher findet grundsätzlich Montag- bis Donnerstagvormittag statt. Diese beinhaltet

  • Sozialtraining in den einzelnen Klassen
  • Kooperationsspiele mit einzelnen Gruppen oder Klassen zur Stärkung der Gemeinschaft
  • Einzelfallhilfe
  • Konfliktmediation- Hilfestellung bei Problemlösungsfindung
  • Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern

Es wird ein Sozialtraining „Faustlos“ angeboten welches wöchentlich 1 Schulstunde in den Klassen 1 – 3 stattfindet. Inhalt dieses Training ist die Empathieförderung, Impulskontrolle sowie der Umgang mit Ärger und Wut.

Seit Oktober waren 11 Fälle in der Schulsozialarbeit zu verzeichnen, u.a. Ausgrenzung/Mobbing, schulische Leistungen, grenzverletzendes Verhalten aber auch schwierige familiäre Verhältnisse bei welchen auch, sofern erforderlich, der Kontakt zum Jugendamt hergestellt wurde. Diese Fälle werden durch Frau Morcher begleitet und beobachtet.

Für das Jahr 2018 soll in min. einer Klasse ein sogenannter Klassenrat gebildet werden. Hier sollen Probleme in der Klasse angesprochen und Lösungen erarbeitet werden. Des Weiteren soll eine

  • AG zur Persönlichkeitsförderung und Selbstbehauptung für Mädchen
  • „Wilde Pause“ (Sportpädagogische Gewaltprävention)

angeboten werden.

Das Jugendhaus, geleitet von Herrn Schlott, ist donnerstags von 17 bis 21 Uhr sowie freitags von 15:30 bis 21 Uhr geöffnet. An jedem zweiten Samstag finden besondere Aktionen oder Ausflüge statt.

Im Zeitraum Mai bis Dezember vergangenen Jahres besuchten an 61 Öffnungstagen 345 Jugendliche den Jugendtreff Oppenweiler, was einem Durchschnittswert von 5,65 Jugendlichen pro Öffnungstag entsprach. Um die Besuchszahlen noch weiter zu steigern, soll in diesem Jahr Nachwuchsgewinnung bei Schulen in der näheren Umgebung erfolgen, insbesondere bei Schulen die von Schülerinnen und Schülern aus Oppenweiler besucht werden.

Angebote des Jugendhauses im Jahr 2017 waren u.a.

  • Kochen (Gesund und Lecker/Fit Food)
  • Sommerferienprogramm
  • Tagesausflug Aichstruter Stausee
  • Tagesausflug Wellarium Steinheim
  • Adventure Golf Winnenden
  • Übernachtung mit Filmnacht und Frühstück im Jugendtreff
  • Schlittschuhlaufen

Im neuen Jahr soll es wieder eine Sommerfreizeit in Form eines mehrtägigen Ausflugs geben. Auch das sogenannte „SAM“ (Soccer at Midnight) wird am 9. März stattfinden. Geplant ist auch die Einführung einer Planungsgruppe damit die Jugendlichen selbst mit in die Gestaltung des Jugendhausangebots einbezogen werden.

Der Gemeinderat nahm den Bericht der Schulsozialarbeiterin und des Jugendarbeiters zur Kenntnis.

Vergabe der Ingenieurleistungen zum Umbau des Kleinspielfeldes in ein Kunstrasenfeld

Vertreter der Verwaltung, des Gemeinderates und der beiden Sportvereine haben in einer Besprechung festgelegt, dass der Kunststoff Belag des Kleinspielfeldes in einen Kunstrasen Belag umgebaut werden soll. Das Plankonzept Ing-büro für Sportanlagen hat daraufhin einen Honorarvorschlag basierend auf die HAOI nach Honorartafel § 40, Abs. 1 Freianlagen, Bauklasse III unten, mit einem reduzierten Leistungsbild 74 v. 100, Nebenkosten 4% vorgelegt. Die genauen Kosten ergeben sich nach Fertigstellung der Maßnahme, da die Leistungsphase 5-8 nach Kostenfeststellung berechnet werden. Das Ing-büro Plankonzept wurde der Gemeindeverwaltung empfohlen, es hat in der Region z.B. in Backnang, Allmersbach i.T., Weissach i.T., Schwaikheim, Schwäbisch Hall usw., bereits viele Objekte betreut.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die Ingenieurleistungen zur Erarbeitung ausführungsreifer Planunterlagen, Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und Objektüberwachung an das Plankonzept Ing-büro für Sportanlagen aus Brackenheim zum Preis von ca. 14.759,42 € Brutto zu vergeben.

Vergabe der Ingenieursleistungen zur Sanierung des Beckenkopfes am Kombibecken im Mineralfreibad

Im Investitionsprogramm für 2018 wurde die Sanierung des Beckenkopfes am Kombibecken im Mineralfreibad Oppenweiler ab September 2018 festgelegt. Um nach Saisonende zeitnah mit den Sanierungsarbeiten beginnen zu können, sollte bis dahin die Vergabe der Arbeiten erfolgt sein. Die Richter + Rausenberger Partnergesellschaft mbB im Bäderbau hat nach Besichtigung des Bades und Einsicht in Planunterlagen ein Honorarangebot basierend auf der HAOI nach Honorartafel § 44 Abs. 1 Ingenieurbauwerke, Honorarzone III, Mindestsatz, mit einem reduzierten Leistungsbild von 74 v. H. vorgelegt. Hinzu kommen 2,9% der anrechenbaren Kosten für die örtliche Bauüberwachung, ein Umbauzuschlag 20% und Nebenkosten 5%. Das Honorarangebot lag bei 27.668,31 € brutto. Die genauen Kosten ergaben sich nach Kostenberechnung. Die Kostenschätzung für die Sanierung beläuft sich auf 150.000,00 €. Die Richter + Rausenberger Partnergesellschaft mbB im Bäderbau wurde der Gemeindeverwaltung empfohlen und betreut beispielsweise die Sanierung des Freibades in Erbstetten.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Ingenieurleistungen zur Erarbeitung ausführungsreifer Planunterlagen, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Bauoberleitung an die Partnergesellschaft mbB im Bäderbau Richter + Rausenberger zum Preis von ca. 27.668,31 € brutto zu vergeben.

20. Februar 2018[]

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 20.02.2018
Fragestunde für Einwohner

Eine Einwohnerin weist auf ein Müllproblem in der Bahnhofstr. 6/6a hin. Der Vorsitzende nimmt den Hinweis auf.

Ein Einwohner erkundigt sich nach dem Stand des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens. Der Vorsitzende informiert, dass die europaweite Ausschreibung der Ingenieurleistungen laufe. Mit der Vergabe sei im Juni 2018 zu rechnen. Der Spatenstich sei, wenn alles optimal laufe, für Ende 2019 geplant, die Fertigstellung erfolge 2021/2022.


Jahresrechnung 2017 – Ermächtigungsreste

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2017 stand auch die Entscheidung über zu bildende Ermächtigungsreste (Übertragung von Haushaltsmitteln ins Folgejahr) an. Im Vorfeld der formalen Feststellung der Jahresrechnung 2017 strebte die Verwaltung eine frühzeitige Abstimmung mit dem Gemeinderat an. Es wurde vorgeschlagen, die aufgeführten Ermächtigungsreste im Zuge der Jahresrechnung 2017 zu bilden und ins Haushaltsjahr 2018 zu übertragen. Im Sinne einer soliden Haushaltswirtschaft wurde vorgeschlagen, Ermächtigungsreste gem. § 21 GemHVO nur für bereits begonnene, 2017 per GRB zur Durchführung anstehende und noch nicht abgeschlossene Maßnahmen zu bilden.

Erläuterungen:

Ermächtigungsreste für Auszahlungen

  • I57100101 10000 7872000 Ausbau der Breitbandversorgung
  • I51100002 10000 7873000 „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“
  • I53800005 10000 7872000 Kanalsanierung Untere Ortsstraße
  • I54100001 10000 7871000 Straßensanierung Untere Ortsstraße

Ermächtigungsreste für Einzahlungen

  • I538000001 10000 6891000 Hausanschlusskostenersätze Untere Ortsstraße

Es werden Ermächtigungsreste in Höhe von 657.100,00 € für Auszahlungen und 80.000,00 € für Einzahlungen gebildet. Diese Mittel werden in das Jahr 2018 übertragen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bildung von den aufgeführten Ermächtigungsresten in der Jahresrechnung 2017.


Beschaffung eines Gerätewagens für die Freiwillige Feuerwehr Oppenweiler

Der Fahrzeugausschuss der Freiwilligen Feuerwehr hat im Internet bei einem Anbieter ein Fahrzeug gefunden welches einem Gerätewagen Transport/Logistik entspricht.

Der Anbieter, Merkel Feuerwehrfahrzeuge (ehemals 35305 Reinhardsrein, jetzt 99765 Urbach), ist ein Unternehmen, das sich auf den Umbau von Zivilfahrzeugen und das Aufwerten von Feuerwehrfahrzeugen spezialisiert hat. Die Fahrzeuge werden i.d.R. nach DIN gefertigt.

Drei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr waren am 08.02.2018 zum Standort des Fahrzeugs gefahren und hatten dieses besichtigt sowie eine Probefahrt unternommen.

Daten zum Fahrzeug:

  • Hersteller: Iveco
  • Fahrzeug-Bez.: Daily 65C17 TDI mit Doppelkabine
  • Baujahr: 2010
  • Laufleistung: ca. 30.000 km
  • Leistung: 125 kW/170 PS
  • Hubraum: 2.998 cm³
  • Kraftstoff: Diesel
  • zul. Gesamtmasse: 6.300 kg
  • Leermasse: 3.670 kg
  • Zuladung: ca. 2.600 kg
  • Maße: L 8.200 mm / H 3.200 mm / B 2.300 mm
  • Sitzplätze: 3 vorn, 4 im Fond

Das Fahrzeug befindet sich noch im unlackierten Zustand. Es stand zuvor im Eigentum der Technischen Universität Berlin. Die Grundfarbe ist weiß. Bei Kauf des Fahrzeugs wird es abgeschliffen, Schäden repariert und incl. Türfalze neu in der Farbe RAL3000 lackiert. Das Fahrzeug würde nach Fertigstellung alle Anforderungen der Freiwilligen Feuerwehr erfüllen.

Das Fahrzeug wird zu einem Kaufpreis von 38.000 € Brutto angeboten. Das Preis/Leistungsverhältnis ist gut. Im Haushaltsplan 2018 wurden für den Erwerb eines zusätzlichen Feuerwehrfahrzeuges 30.000 EURO eingeplant. Zusätzlich steht noch das jährliche Budget von 10.000 EURO zur Verfügung.

Die Gemeindeverwaltung sowie der Feuerwehr- und Fahrzeugausschuss der Freiwilligen Feuerwehr sprachen sich für den Kauf des beschriebenen Fahrzeugs aus.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig, dass für die Freiwillige Feuerwehr Oppenweiler ein GW-Logistik, Iveco Daily 65C17 TDI mit Doppelkabine (EZ 2010), entsprechend dem Angebot zum Kaufpreis von 38.000 EURO Brutto beschafft wird.

Feuerwehrangelegenheiten -Beförderungen- -Zustimmung zur Wahl des neuen Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter-

In der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 19.01.2018 hat die Freiwillige Feuerwehr Oppenweiler auf Anregung des Feuerwehrkommandanten folgende Feuerwehrkameraden zur Beförderung vorgeschlagen:

Zum Feuerwehrmann

  • Bednjak, Robin
  • Ortwein, Michael

Zum Löschmeister

  • Hauptfeuerwehrmann Horn, Philipp
  • Oberfeuerwehrmann Augustin, Andre (2017 Gruppenführer-Lehrgang absolviert)

Zum Hauptlöschmeister

  • Oberlöschmeister Friz, Jürgen
  • Oberlöschmeister Werner, Harald

Die Beförderungen erfolgten bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 09.02.2018 durch den Stv. Bürgermeister.

Nach der aktuellen Rechtslage des neuen Feuerwehrgesetzes sind Beförderungen vom Bürgermeister als oberster Dienstherr der Feuerwehr auf Vorschlag des Feuerwehrkommandanten vorzunehmen. Die Beförderungen werden daher dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Vom Gemeinderat sind gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes ausschließlich der von der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr gewählten Kommandant und seine Stellvertreter zu bestätigen. Anschließend werden diese vom Bürgermeister bestellt. Diese Rechtslage ist auch in der Feuerwehrsatzung (§ 10 Abs. 5) der Gemeinde berücksichtigt. Zu wählen waren bei o.g. Hauptversammlung sämtliche Funktionen einschließlich der Mitglieder des Feuerwehrausschusses. In getrennten Wahlen wurden gewählt:

1. Feuerwehrkommandant und Abteilungskommandant: In geheimer Wahl wurde Herr Steffen Ellinger mit 44 von 49 Stimmen gewählt.

2. Erster stellvertretender Kommandant und erster stellvertretender Abteilungskommandant: In geheimer Wahl wurde Herr Bernd Ellinger mit 39 von 49 Stimmen gewählt.

3. Zweiter stellvertretender Kommandant und zweiter stellvertretender Abteilungskommandant: In geheimer Wahl wurde Herr Steffen Kolleth mit 35 von 49 Stimmen gewählt.

4. Feuerwehrausschuss in geheimer Wahl wurde wie folgt gewählt:

  1. Herr Jens Reichert 45 Stimmen
  2. Herr Dirk Sanwald 40 Stimmen
  3. Herr Michael Wöllhaf 30 Stimmen
  4. Herr Philipp Horn 22 Stimmen
  5. Herr Michael Christ 16 Stimmen
  6. Herr Michael Appenzeller 15 Stimmen

Die Feuerwehrmitglieder Jens Reichert, Dirk Sanwald, Michael Wöllhaf und Philipp Horn wurden somit direkt gewählt.

Kraft Amtes gehören neben diesen vier gewählten Feuerwehrangehörigen dem Feuerwehrausschuss an:

  • die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten
  • der Kommandant der aktiven Abteilung (in Personalunion)
  • der Leiter der Altersabteilung
  • der Jugendfeuerwehrwart
  • der Kassenverwalter
  • der Schriftführer

5. Jugendfeuerwehr: Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr wählten Herr Benedikt Paulus zum Jugendfeuerwehrwart. Herr Kevin Bauer wurde zum ersten stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart gewählt.

Zu Kassenprüfern wurden Herr Dr. Sascha Klett und Herr Jürgen Friz bestimmt.

Der Kassenverwalter und der Schriftführer werden gemäß § 12 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung vom Feuerwehrausschuss gewählt.

Der Leiter der Alterswehr ist wie bisher Herr Fritz Hiller.

Die Amtszeit aller Gewählten beträgt 5 Jahre.

Der Gemeinderat nahm von den Beförderungen Kenntnis und stimmte der Wahl des neuen Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter einstimmig zu. Der Vorsitzende überreichte dem Kommandant und seinen Stellvertretern die Bestellungsurkunden.


Mineralfreibad Saisonrückblick 2017

Die Freibadsaison 2017 ging vom 06.05.2017 bis 17.09.2017. Insgesamt konnten 79.010 Besucher gezählt werden. Dies sind 1.708 weniger als im Vorjahr. Bester Monat war der Juni mit 24.461 Besuchern, im Juli waren es 18.839 und im August 18.760 Besucher.

Der Frühbadetag (von 6.00-7.00 Uhr) fand insgesamt 13 Mal statt. 166 Besucher nutzten diese Möglichkeit, d.h. ca. 12-13 Personen pro Mittwoch.

Insgesamt wurden Erträge in Höhe von 129.465 € erzielt. Davon sind rund 122.325 € Eintrittsgelder. Die Aufwendungen werden sich inklusive interner Leistungsverrechnung und Abschreibungen auf rund 358.735 € belaufen. D.h. es ergibt sich für das Jahr 2017 eine Kostenunterdeckung von rund 229.270 €, das entspricht einem Kostendeckungsgrad von 36,09%. Die kalkulatorische Verzinsung in Höhe von ca. 47.000 € ist im Zuge der Umstellung auf das NKHR seit 2016 nicht mehr enthalten.

Beigefügte Übersichten schufen einen Überblick über die Entwicklung der letzten Jahre.

  • Kostendeckung: von -352.327 im Jahre 2017 bis -229.270 in 2017
  • Besucher: von 140.000 2003 bis 80.000 2017
  • Durchschnittlicher Zuschuss pro Besucher: im Bereich 3 € bis 6 €

Der Gemeinderat nahm vom vorgelegten Saisonrückblick 2017 Kenntnis. Der Frühbadetag soll in dieser Form beibehalten werden.


Radweg zwischen B14 und Burggartenstraße, Herstellen eines Wasserleitungsringschlusses

Der bestehende Geh- und Radweg parallel zur B14 ist durch einen dazwischenliegenden Grünstreifen mit Leitplanke gesichert. Vor der Kriegerlinde geht der Geh- und Radweg in den direkt an der B 14 liegenden Gehweg bzw. auf die B 14 über. Um die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu erhöhen, wurde bereits mehrfach der Wunsch zum Herstellen einer Verbindung in die Sackgasse der Burggartenstraße geäußert. Die Maßnahme scheiterte bisher am fehlenden Grundbesitz. Zwischenzeitlich ist der Grundstückseigentümer bereit, die notwendige Fläche am östlichen Rand seines Grundstückes zu veräußern.

Die für den Wasserleitungsringschluss vorgesehene PVC Staigackerleitung stammt aus dem Jahre 1969. Das Ingenieurbüro Frank empfiehlt daher für den Ringschluss gleich eine neue Wasserleitung in den Trassenverlauf des Radweges mit zu verlegen. Zudem wäre es sinnvoll die bestehende ca. 80 Jahre alte Grauguss Wasserleitung DN 70 bis zu der 2007 erneuerten Hauptleitung in der Burggartenstraße mit zu erneuern.

Das Ingenieurbüro Frank aus Backnang hat einen Honorarvorschlag zum Herstellen des Radweges nach HOAI 2013 „Verkehrsanlagen“ Honorarzone II Mitte Leistungssatz 84 v.H. Nebenkosten 5 v.H. Das Honorar beläuft sich nach Kostenschätzung auf 9.460 € Brutto, die genaue Abrechnung erfolgt nach Kostenfeststellung.

Zum Herstellen des Wasserleitungsringschlusses mit Hydrantenschächten und Hausanschlüssen lautet der Honorarvorschlag nach HOAI 2013 „Ingenieurbauwerke“ Honorarzone III unten Leistungssatz 77 v.H. Nebenkosten 5 v.H. Das Honorar beläuft sich nach Kostenschätzung auf 12.575 € Brutto, die genaue Abrechnung erfolgt nach Kostenfeststellung.

Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Diskussion einstimmig dem Bau eines Radweges zwischen dem bestehenden Radweg an der Bundesstraße B14 und der Burggartenstraße (Sackgasse) zu, dem notwendigen werdenden Grunderwerb wurde zugestimmt. Zusätzlich soll der Radweg mit zwei Leuchten beleuchtet werden. Gleichzeitig wird auf dieser Trasse eine neue Wasserleitung für einen Ringschluss verlegt, die sich in Betrieb befindende Grauguss Wasserleitung wird bis zum 2007 sanierten Teil erneuert. Die Ingenieurleistungen dieser Maßnahmen wurden an das Ingenieurbüro Frank aus Backnang zum vorläufigen Gesamtpreis von ca. 22.000,00 € Brutto vergeben.

(Luftbild)


Neugestaltung der Rathausinsel, Sanierung des Asphalthauptweges durch den Schlosspark – Vergabe der Ingenieurleistungen

Das Rathaus mit seinem Schlosspark ist weit über die Kreisgrenzen hinaus bekannt. Es ist ein beliebter Ort um Trauungen abzuhalten, im Jahr 2017 fanden 124 Trauungen statt. Der Asphaltbelag über die Brücke, um die Insel und durch den Schlosspark sowie die Treppe sind schadhaft und geben kein besonders schönes Bild mehr ab. Bei der Neugestaltung ist das Denkmalamt mit einzubeziehen, ein erster Termin hat bereits stattgefunden. Die Maßnahme muss vom Denkmalamt genehmigt werden. Das Ingenieurbüro Frank aus Backnang hat einen Honorarvorschlag nach HOAI 2013 „Verkehrsanlagen“ unterbreitet: Honorarzone II Mitte Leistungssatz 84 v.H. Nebenkosten 5 v.H.

Das Honorar beläuft sich nach Kostenschätzung auf 23.557,17 € Brutto, die genaue Abrechnung erfolgt nach Kostenfeststellung. Der Vorsitzende informierte, dass die Ausführung der Maßnahme 2019 erfolgen solle. Für die Sanierung der Brücke müsse vermutlich eine Behelfsbrücke eingerichtet werden. Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Ingenieurleistungen zur Neugestaltung der Rathausinsel, barrierefreier Zugang, Erneuerung der Treppenanlage sowie die Sanierung des Asphalthauptweges durch den Schlosspark an das Ingenieurbüro Frank aus Backnang zum vorläufigen Preis von 23.557,17 € Brutto zu vergeben.


Brückensanierung Vergabe des Ingenieurauftrages

In der Gemeinde sind noch einige Brücken seit der letzten Brückenprüfung zu sanieren. Die Gemeindeverwaltung hat in Zusammenarbeit mit Herrn Warstat vom gleichnamigen Ingenieurbüro eine Prioritätenliste festgelegt. Oberste Priorität haben demzufolge die Murrbrücke in der Bahnhofstraße sowie die Oberseite des Fußgängersteges beim Bahnhof, diese Arbeiten sollen in diesem Jahr ausgeführt werden. (Die Sanierung der Unterseite des Steges und die Berührungsschutzdächer sollten wegen der Beteiligung der Bahn gemeinsam mit der Bahnbrücke zum Reutenhof im nächsten Jahr erfolgen.) Das Ingenieurbüro Warstat hat für die ingenieurmäßige Betreuung der diesjährigen Maßnahmen einen Honorarvorschlag nach HOAI 2013, „Ingenieurbauwerke“ unter- breitet: Honorarzone II unten Leistungssatz 85 v.H. Nebenkosten 5 v.H. Das Honorar beläuft sich nach Kostenberechnung auf 12.750,21 € Brutto, die genaue Abrechnung erfolgt nach Kostenfeststellung.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Ingenieurauftrag zur Sanierung der Murrbrücke in der Bahnhofstraße und der Oberseite des Fußgängersteges am Bahnhof an das Ingenieurbüro Warstat aus Backnang zum voraussichtlichen Preis von 12.750,21 € Brutto zu vergeben.


Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Oppenweiler in den Aufsichtsrat der KAWAG AG & Co. KG

Der ehemalige Bürgermeister Herr Reber war Aufsichtsratsmitglied der KAWAG AG & Co. KG. Mit der Bürgermeisterwahl am 14. Januar 2018 steht Herr Bühler als neuer Bürgermeister fest. Der Gemeinderat hatte somit Herrn Reber in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied bei der KAWAG AG & Co. KG abzuberufen und Herrn Bühler zu berufen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Herrn Bürgermeister Bernhard Bühler als Vertreter der Gemeinde Oppenweiler in den Aufsichtsrat der KAWAG AG & Co. KG zu bestimmen. Herr Reber wurde zeitgleich abberufen.


Wahl eines Gemeinderats zur Vereidigung und Verpflichtung von Herr Bernhard Bühler zum Bürgermeister

Gemäß § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) hat ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats zu verpflichten und vereidigen.

Die Einsetzung wird im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung in der Gemeindehalle am Dienstag, den 06.03.2018, um 19.00 Uhr stattfinden.

Der Vorsitzende übergab den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an die stv. Vorsitzende. Der Gemeinderat wählte einstimmig den dienstältesten Gemeinderat Wilfried Klenk für die Verpflichtung und Vereidigung von Herrn Bernhard Bühler zum Bürgermeister der Gemeinde Oppenweiler.


Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereidigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018

a) Ursachen für die Fusion

Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.

Die partnerschaftliche Potenzialanalyse („commercial due dilligence“) kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschafften werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern.

Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in Kooperation mit dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in Baden-Württemberg bei.

b) Gesetzlicher Rahmen

Den rechtlichen Rahmen für die Zusammenführung bildet das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, über das der Landtag Ende Februar 2018 beschließen wird.

Es ist beabsichtigt, dass die Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF durch gleichlautenden Beschluss in ihren Verbandsversammlungen der DZ BW beitreten. Dabei bringen sie jeweils ihr gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung (§§ 123ff UmwG) in die DZ BW ein, die damit per Gesetz zu ITEOS wird, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche für die Kommunen die bisherigen Aufgaben der DZ BW und der Zweckverbände übernimmt.

Unmittelbar darauf schließen die Zweckverbände sich zum Gesamtzweckverband 4IT zusammen.

Die Unternehmensformen wurden so gewählt, dass die bisherige Inhouse-Fähigkeit für eine Beauftragung seitens der künftigen Träger vergaberechtskonform gewährleistet bleibt.

c) Vermögensentwicklung

Zum Gesamtvermögen der Zweckverbände und der DZ BW werden jegliche Aktiv- und Passivvermögen, sämtliche Arbeits-, Beamten- und sonstigen Dienstverhältnisse, alle bilanzierten und nicht bilanzierten Rechte und Pflichten sowie die jeweiligen Tochtergesellschaften gezählt.

Voraussetzung für die Fusion ist ein ausgewogener Vermögensausgleich. Die Fusionspartner haben vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr eingebrachtes Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%, KDRS 22%, KIVBF 44%. Die übrigen Anteile (12%) werden vom Land Baden-Württemberg gehalten. Die Zuweisung der Stammkapitalanteile wurde auf Basis des vorläufigen Vermögensausgleichs so vereinbart, dass Nachschusspflichten ausgeschlossen sind.

Als Stichtag für den endgültigen Vermögensausgleich wird für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018 angesetzt. Die abschließende Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten erfolgt zum 30.06.2018 vorbehaltlich anschließender Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT im Dezember 2018.

Wie hoch dieses Gesamtvermögen sein wird, steht aufgrund der ausstehenden Jahresabschlüsse der Fusionspartner zum 31.12.2017 und 30.06.2018 noch nicht endgültig fest.

Die Anteile der Mitgliedskommunen an den heutigen Zweckverbänden bleiben mit dem Beitritt der Zweckverbände zur DZ BW wertmäßig unverändert.

d) Mitwirkungsmöglichkeiten

Unmittelbar nach ihrem Beitritt zur DZ BW vereinigen sich die drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum neuen Gesamtzweckverband 4IT, der gemeinsam mit dem Land die Trägerschaft von ITEOS ausübt und dafür mit den erforderlichen Aufsichts- und Kontrollfunktionen ausgestattet wird. Weitere Einzelheiten regelt der Fusionsvertrag.

21 der insgesamt 26 Verwaltungsratsmitglieder der ITEOS werden aus den heutigen Verbandsgebieten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF entsendet. Jeweils vier dieser kommunalen Verwaltunsratsmitglieder kommen aus den bereits bestehenden fünf Mitgliedersegmenten, das 21. Mitglied repräsentiert die Mitglieder, die keinem Segment direkt zuzuordnen sind (z.B. kommunale oder regionale Verbände). Damit ist gewährleistet, dass alle Mitgliedersegmente gleich stark vertreten sind und über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entwicklung von ITEOS nehmen können.

Zusätzlich kann die Verbandsversammlung für jedes der fünf bekannten Mitgliedersegmente einen dauerhaften Mitgliederbeirat errichten, aus dem wiederum Vertreter in den Organisationsbeirat von ITEOS entsendet werden, um die spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen Kommunen an das Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess einzubringen.

Der Gesamtzweckverband 4IT verfügt über kein eigenes Vermögen und finanziert sich über Umlagen, die nach einem von seiner Verbandsversammlung festgelegten Schlüssel erhoben werden.

Zusammenfassung

Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden.

Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird. Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt.

Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte dem Beitritt des Zweckverbands KDRS zur Datenzentrale Baden-Württemberg unter der Vereinigung mit den Zweckverbänden KIVBF und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister einstimmig, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDRS die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.

Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):

  • a. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KDRS zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
  • b. die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
  • c. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
  • d. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
  • e. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT


Dienstfahrzeug des Bürgermeisters

Für das Dienstfahrzeug des Bürgermeisters wird gemäß Grundsatzbeschluss über die Beschaffung von Dienstwagen ein Leasingvertrag abgeschlossen. Der bisherige Leasingvertrag lief im Oktober 2017 aus. Das fokussierte Elektroauto schied wegen Lieferengpässen aus. Es wurden Angebote für Modelle mit Hybridantrieb von VW und BMW eingeholt. Mercedes konnte kein Angebot abgeben, da die Lieferzeiten knapp ein Jahr betragen. Die Angebote beziehen sich auf eine Laufzeit von 24 Monaten ohne Dienstleistungen (z.B. Wartung). Der BMW wäre innerhalb von ca. 12 Wochen lieferbar, der VW Golf im Monat August 2018.

Angebotspreise:

  • Golf GTE Plug-In-Hybrid Brutto 312,97 €/monatliche Leasingrate
  • BMW 225xe iPerformance Active Tourer Brutto 288,83 €/monatliche Leasingrate

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig, als Dienstfahrzeug des Bürgermeisters einen BMW Active Tourer Hybrid vom Autohaus Mulfinger in Backnang zu monatlichen Raten von 288,83 € zu leasen.


Plangenehmigungsverfahren mit Bewilligungsverfahren Wasserkraftanlage T 17 (Rüflensmühle) in Oppenweiler

Die Wasserkraftanlage T 17 wird derzeit mit einer Turbine aus dem Jahre 1965 betrieben. Ergänzend hierzu soll eine Wasserkraftschnecke im heutigen Leerschuss betrieben werden. Der bauliche Zustand des Leerschusses ist in einem schlechten Zustand, sodass mit dem Ausbau der Wasserkraftanlage eine Modernisierung der Anlage erfolgen soll. Die vorhandene Turbine soll erhalten bleiben.

Der Gemeinderat stimmt nach kurzer Beratung einstimmig dem Ausbau der Wasserkraftanlage T 17 Rüflensmühle in Oppenweiler zu.

17. April 2018[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 17. April 2018 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Vergabe der Arbeiten zum Umbau des Kleinspielfeldes in ein Kunstrasenfeld
  3. Erneuerung von 2 Pumpenaggregaten im Zulauf der Kläranlage
  4. Vergabe der Malerarbeiten an der Außenfassade des Feuerwehrgerätehauses
  5. Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Oppenweiler 2013-2016 - Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)
  6. Baukostenabrechnung Baugebiet Steinfeld - 2. BA
  7. Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler 2018
  8. Bausachen
    1. a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung an bestehendes Wohnhaus Untere Ortsstr.19, 71570 Oppenweiler-Reichenberg, Flst. 15
    2. b) Errichtung von 4 Fahnenmasten Dieselstr., 71570 Oppenweiler-Zell, Flst. 116/2
    3. c) Errichtung eines Anbaus an best. Doppelhaushälfte Königsberger Str. 28, 71570 Oppenweiler, Flst. 196/3
    4. d) Errichtung Einfamilienhaus mit Garage Steinwiesen, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/61
    5. e) Errichtung eines Gartenhauses Gabweg 27, 71570 Oppenweiler-Reichenberg, Flst. 736/1
    6. f) Nachgenehmigung Eingangsüberdachung Steinfeld 10, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/81
  9. Änderungen des Flächennutzungsplanes der vVG Backnang
    1. a) 47. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Erweiterung der gemischten Baufläche "Heslachhof", Gemeinde Auenwald, Ortsteil Oberbrüden, Flur Heslachhof - Auslegungsbeschluss –
    2. b) 48. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche "Zur Fuchsklinge", Gemeinde Weissach i. T., Ortsteil Unterweissach - Auslegungsbeschluss –
    3. c) 49. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Gewerbliche Baufläche "Wanne" (Erweiterung Wannengrund), Gemeinde Weissach i. T., Ortsteil Unterweissach - Auslegungsbeschluss –
    4. d) 50. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Erweiterung Sonderbaufläche "Steinbruch Fa. Gläser", Gemeinde Kirchberg a. d. Murr, Ortsteil Zwingelhausen - Aufstellungsbeschluss -
  10. Bekanntgaben
    1. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse
    2. Bekanntgaben Bausachen
      1. b1) Neubau Doppelhaus mit Garagen, Stellplätzen und Mülleinhausung Steinwiesen, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/48 und 550/49
      2. b2) Errichtung Walmdach auf best. Bürogebäude Talstr. 16, 71570 Oppenweiler, Flst. 104/1
      3. b3) Errichtung Einfamilienwohnhaus mit 3 Stellplätzen Hausnummer 29, 71570 Oppenweiler-Hinterrohrbach, Flst. 882, 882/2, 882/3
      4. b4) veränderte Ausführung : Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Garage: Anhebung der EFH um 0,50m Steinwiesen 17, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/51
      5. b5) Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage Steinwiesen, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/54
    3. Bekanntgaben Sonstiges
  11. Anfragen
  12. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.04.2018


Vergabe der Arbeiten zum Umbau des Kleinspielfeldes in ein Kunstrasenfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.01.2018 die Ingenieurleistungen der Maßnahme an das Plankonzept Ingenieurbüro für Sportanlagen aus Brackenheim vergeben.

Das Ingenieurbüro hatte zwischenzeitlich ein Leistungsverzeichnis erstellt und in Absprache mit der Gemeindeverwaltung eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

Von den 6 Firmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, gingen Angebote ein, die mit Preisen zwischen rund 90.000 € und bis zu über 125.000 € um fast 40% differierten.

Die Kostenberechnung des Plankonzept Ingenieurbüros für die ausgeschriebenen Maßnahmen betrug Brutto 88.321,50 €. Die Firma Bonasch aus Berglen hat mit 90.454,26 € brutto das günstigste Angebot abgegeben. Dem Ingenieurbüro ist die Fa. Bonasch als leistungsfähige, erfahrene Firma im Sportplatzbau bekannt.

Im Haushaltsplan 2018 sind insgesamt 100.000 € bereitgestellt.

Herr Haas vom Plankonzept Ingenieurbüro war an der Sitzung anwesend und stand für Fragen zur Verfügung.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Arbeiten zum Umbau des Kleinspielfeldes in ein Kunstrasenfeld an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Bonasch aus Berglen; zum Preis von 90.454,26 € Brutto zu vergeben.


Erneuerung von 2 Pumpenaggregaten im Zulauf der Kläranlage

Das Abwasser des Kläranlagenzulaufes wird über 3 Pumpen zur Verarbeitung hochgepumpt. Zwei der drei KSB Pumpen aus dem Jahre 1990 laufen im Wechsel rund um die Uhr. Die Gehäuse der Pumpen sind praktisch durchgescheuert. Im letzten Jahr wurde an einer Pumpe das Gehäuse erneuert. Die anderen beiden Pumpen sollten nun komplett erneuert werden. Die Gemeinde hat diesbezüglich Angebote eingeholt. Die Fa. IUT aus Pfedelbach bietet die Lieferung incl. Montage der KSB Pumpenaggregate „Sewabloc“ zum Bruttopreis von 18.635,40 € an. Eine weitere Firma aus dem Stuttgarter Raum verrechnet die Montage nach tatsächlichem Aufwand, ging aber von Kosten incl. Lieferung derselben Pumpenaggregate von ca. 22.000 € Brutto aus. Die Fa. IUT hat in sämtlichen Hochwasserpumpwerken bereits KSB Pumpen eingebaut. Die Zusammenarbeit mit beiden Firmen verlief seither problemlos. Die Gemeindeverwaltung schlug vor, die Lieferung und Montage der Arbeiten an die Fa. IUT aus Pfedelbach zu vergeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Lieferung und Montage der beiden KSB Pumpenaggregate an die Fa. IUT aus Pfedelbach zum Preis von 18.635,40 € brutto zu vergeben.


Vergabe der Malerarbeiten an der Außenfassade des Feuerwehrgerätehauses

Seit der Errichtung des Feuerwehrgerätehaus ist die Außenfassade nicht gestrichen worden und bedarf nach mehr als 20 Jahren eines neuen Anstrichs. Des Weiteren feiert die Freiwillige Feuerwehr Oppenweiler in diesem Jahr ihr 150-jähriges Jubiläum. Aus diesen Gründen lag es auf der Hand noch vor dem geplanten Jubiläumsfest die Vergabe der Malerarbeiten auszuschreiben und durchführen zu lassen.

Es wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt und eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Vorgabe war hier die Fertigstellung der Malerarbeiten bis spätestens 31.05.2018.

Von 4 Firmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, gingen lediglich zwei Angebote ein. Die anderen Firmen konnten aus zeitlichen Gründen kein Angebot abgeben.

Günstigster Bieter war die Firma Horlacher aus Oppenweiler mit einem Angebotspreis von 22.222,74 € brutto

Die Kostenschätzung betrug 24.940,07 €.

Im Haushaltsplan 2018 sind insgesamt 30.000 € bereitgestellt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Malerarbeiten an der Außenfassade des Feuerwehrgerätehauses an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Maler Horlacher aus Oppenweiler, zu vergeben.


Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Oppenweiler 2013-2016 - Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)

Die Prüfung der Bauausgaben in den Haushaltsjahren (Wirtschaftsjahren) 2013-2016 wurde im Zeitraum vom 27.11.2017 bis 08.01.2018 durchgeführt. Der Prüfungsbericht ist am 22. Februar 2018 eingegangen.

Die auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkte Prüfung (§ 15 GemPrO) ergab keine wesentlichen Feststellungen. Mit Schreiben vom 05.03.2018 wurde der Gemeinde Oppenweiler gemäß §114 Abs. 5 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis bestätigt, dass das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist.

Der Gemeinderat nahm vom Prüfungsergebnis der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2013 bis 2016 Kenntnis.


Baukostenabrechnung Baugebiet Steinfeld - 2. Bauabschnitt

Die Erschließungsarbeiten zum 2. BA Baugebiet Steinfeld wurden im Herbst 2017 abgeschlossen. Die letzten Schlussrechnungen gingen Anfang 2018 ein. Der Feinbelag muss noch auf die Straße aufgebracht werden, dies erfolgt nach Abschluss der Hausbauarbeiten im Baugebiet. In der Kostenfortschreibung ist der Feinbelag mit 110.000,00 € enthalten.

Es wurden folgende Baukosten festgestellt:

1. Kostenaufstellung Straßenbau: Der Kostenschätzung betrug für den Straßenbau (mit Parkplatz entlang Rohrbachweg) und für die Kabelbauarbeiten rund 353.000,00 €. Im Haushaltsplan wurden 501.000,00 € veranschlagt. Darin enthalten waren auch Mittel für den Feinbelag des Baugebiets Steinfeld 1. BA (Römerstraße) und den Weg entlang der Spielpunkte. Die Kostenberechnung betrug 349.980,38 € für Straßenbau und Endbeläge.

Tiefbauarbeiten 187.740,44 €, Ingenieurgebühren und sonstige Nebenkosten 25.915,93 €, Straßenbeleuchtung/Kabel 25.112,47 €, Summe 238.768,84 €

Parkplatz entlang Rohrbachweg 69.296,46 €, Gesamtsumme 308.065,30 €

2. Kostenaufstellung Kanalisation: Die Kostenschätzung betrug rund 269.000,00 € , im Haushaltsplan wurden 270.000,00 € veranschlagt. Die Kostenberechnung belief sich auf 191.627,34 €

Tiefbauarbeiten 156.436,27 €, Ingenieurgebühren und sonstige Nebenkosten 16.937,24 €, Summe 173.373,51 €

3. Kostenaufstellung Wasserversorgung: Die Kostenschätzung betrug rund 122.000,00 € (brutto), die Kostenberechnung 98.110,87 €; im Haushaltsplan wurden 103.000,00 € finanziert.

Tiefbauarbeiten 82.320,63 €, Ingenieurgebühren und sonstige Nebenkosten 10.131,65 €, Summe 92.452,28 €

Der Gemeinderat nahm von der Baukostenabrechnung für das Baugebiet Steinfeld 2.BA Kenntnis. Besonders erfreulich war, dass alle Arbeiten unter den Kostenberechnungen abgewickelt werden konnten.


Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler 2018

Für die Badesaison 2018 sind die Öffnungszeiten festzulegen. Im vergangenen Jahr wurde die Öffnungszeit von Samstag, den 06.05.2017 bis Sonntag, den 17.09.2017 festgesetzt.

Die Tagesöffnungszeiten waren 2017 wie folgt festgelegt: Im Mai, Juni und August 9.00 Uhr – 20.00 Uhr, Im Juli 9.00 Uhr – 20.30 Uhr, ab 1. September bis zur Schließung 9.00 Uhr – 19.00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen von Mai bis August ist das Bad bereits um 8.00 Uhr geöffnet. In den Monaten Juni bis August findet mittwochs von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr ein Frühbadetag statt.

Die umliegenden Bäder öffnen und schließen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das Mineralfreibad Oberes Bottwartal und das Freibad der Stadt Backnang eröffnen voraussichtlich am 01. Mai und schließen zwischen Anfang und Mitte September.

Die Verwaltung schlug vor, die Öffnungszeit 2018 von 05.05.2018 bis 16.09.2018 festzulegen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Öffnung des Mineralfreibads vom 05.05.2018 bis 16.09.2018; die Tagesöffnungszeiten werden wie in 2017 festgelegt.

15. Mai 2018[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 15. Mai 2018 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Mandatsnachfolge im Gemeinderat
  3. Wahlen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
  4. Interimslösung für den Kindergarten Burgblick
  5. Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung 2018/2019
  6. Brückensanierung Oberseite Fußgängersteg Bahnhof und Murrbrücke Bahnhofstraße - Vergabe der Arbeiten
  7. Antrag der Kath. Kirchengemeinde auf Erhöhung des Zuschusses an die Bücherei
  8. Bausachen
    1. a) erneute Vorlage Nutzungsänderung: Backstube in Sportwettenannahmestelle Hauptstraße 62, 71570 Oppenweiler, Flst. 6/1
    2. b) Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage Steinfeld 18, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/65
    3. c) Neubau eines 5-Familienhauses mit Tiefgarage Staige 36, 71570 Oppenweiler-Reichenberg, Flst. 19
    4. d) Außenbewirtschaftung/Biergarten für bestehendes Bistro, Öffnungszeit bis 23:00 Uhr, Hauptstr. 48, 71570 Oppenweiler, Flst. 12
    5. e) Ausbau 2. DG zu Wohnzwecken, Balkonanbau Wilhelmsheimer Str. 14, 71570 Oppenweiler, Flst. 735
    6. f) Neubau einer Werkhalle (1. Bauabschnitt) mit 5 Stellplätzen Wankelstr., 71570 Oppenweiler-Zell, Flst. 125/5
    7. g) veränderte Ausführung Wohnhausumbau: Wintergarten statt Terrasse Lindenplatz 2, 71570 Oppenweiler, Flst. 238/34
    8. h) Errichtung Trafostation, Wegfall und Ersatz von 2 Stellplätzen Im Seelenwinkel 5, 71570 Oppenweiler, Flst. 747/1
  9. Bekanntgaben
    1. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse
    2. Bekanntgaben Bausachen b1) veränderte Ausführung Betriebsgebäude: Grundrissänderung innerhalb des Gebäudes Dieselstr. 5, 71570 Oppenweiler-Zell
    3. Bekanntgaben Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 15.05.2018
Fragestunde für Einwohner

Ein Einwohner fragt, warum der sogenannte „Grüne Pfeil“ an der „Rewe-Ampel“ entfernt wurde. Des Weiteren möchte er wissen warum die Straßenlampen in der Wilhelmsheimer Straße in der Nacht dauerhaft an wären und im Ortsteil Reichenberg die Straßenlampen um 0:30 Uhr erlöschen.

Herr Schwinger erklärte, dass der Pfeil verkehrsrechtlich an dieser Stelle wegen der Nähe zur Fußgängerampel nie zulässig gewesen war, die Straßenverkehrsbehörde Backnang hat deshalb die Entfernung angeordnet. Der Vorsitzende bedankt sich für den Hinweis bezüglich der Straßenbeleuchtung, die Verwaltung werde die Sache überprüfen.


Mandatsnachfolge im Gemeinderat

Mit Schreiben vom 24. April 2018 an die Gemeindeverwaltung hat Herr Wilfried Klenk, anlässlich seiner Ernennung zum Staatssekretär des Innenministeriums von Baden Württemberg am 23. April 2018, sein sofortiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat mitgeteilt. Nach §31 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) scheidet ein Mitglied aus dem Gemeinderat aus sobald ein Hinderungsgrund nach §29 GemO vorliegt. Dieser ist vom Gemeinderat festzustellen. Im Fall von Herrn Gemeinderat Wilfried Klenk liegt ein Hinderungsgrund nach §29 Abs. 1 Nr. 2 GemO vor, da er als Staatssekretär des Innenministeriums ein Beamter der obersten Rechtaufsichtsbehörde (§119 GemO) ist. Nach §31 Abs. 2 GemO rückt bei Ausscheiden eines Gemeinderatsmitglieds die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Nächste Nachrückerin auf der Liste der Freien Wählervereinigung ist mit 644 Stimmen Frau Dorothea Stahl aus Oppenweiler. Frau Stahl hat jedoch die Mandatsnachfolge aus Altersgründen abgelehnt. In diesem Fall liegt ein Ablehnungsgrund nach §16 Abs. 1 Nr. 6 GemO vor. Dieser Ablehnungsgrund ist nach §16 Abs. 2 GemO vom Gemeinderat festzustellen. Zweiter Nachrücker auf der Liste der Freien Wählervereinigung ist mit 627 Stimmen Herr Joachim Haupt aus Oppenweiler-Aichelbach. Herr Haupt hatte sich bereits schriftlich zur Übernahme des Amts bereiterklärt. Herr Haupt besitzt die Wählbarkeit (§ 28 GemO) und es ist kein Hinderungsgrund (§ 29 GemO) bekannt.

Der Gemeinderat fasste sodann einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Gemeinderat Wilfried Klenk ein Hinderungsgrund nach §29 Abs. 1 Nr. 2 GemO zur weiteren Ausübung der Gemeinderatstätigkeit vorliegt. Herr Klenk scheidet somit nach §31 Abs. 1 Satz 2 GemO aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung aus. 2. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Dorothea Stahl ein wichtiger Grund nach §16 Abs. 1 Nr. 6 GemO vorliegt. Ihrer Ablehnung der Mandatsnachfolge wird stattgegeben. 3. Es wird festgestellt, dass keine Hinderungsgründe nach §29 GemO bei Herrn Joachim Haupt bestehen und er gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nachrückt.

Der Vorsitzende nahm anschließend die Verpflichtung von Herrn Joachim Haupt als Gemeinderat vor.


Wahlen – Stellvertreter/innen des Bürgermeisters

Die Stellvertreter werden grundsätzlich nach jeder Gemeinderatswahl neu bestellt. Scheidet jedoch ein oder mehrere Stellvertreter vorzeitig aus, können ebenfalls neue Wahlen zur Bestellung von Stellvertretern durchgeführt werden. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Für die vergangenen 3 Jahre waren Frau Gudrun Rauh als 2. Stellvertreterin und Herr Wilfried Klenk als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt. Herr Klenk ist jedoch auf Grund eines durch ihn mitgeteilten und vom Gemeinderat festgestellten Hinderungsgrundes aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Somit ist die Stelle des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters vakant und eine Neuwahl erforderlich.

Nach kurzer Beratung wählte der Gemeinderat einstimmig mit einer Enthaltung je in einem besonderen Wahlgang in offener Wahl folgende Gemeinderäte zu den Stellvertretern des Bürgermeisters:

  1. Stellvertreterin des Bürgermeisters: Frau Gudrun Rauh
  2. Stellvertreter des Bürgermeisters: Herr Erhard Friz


Interimslösung für den Kindergarten Burgblick

Für die Bauphase des Kindergartens Burgblick wurde als Interimslösung die Auslagerung in die Murrtal-Schule vorgesehen. Um den Anforderungen des KVJS zu entsprechen, müssen Umbaumaßnahmen erfolgen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten.

In der Schulküche soll eine Küchenzeile erhalten bleiben. Der restliche Raum wird abgetrennt. Hier entsteht der geforderte Sanitärbereich. Dieser wird so gestaltet, dass er nach der Auslagerung des Kindergartenbetriebs auch von Grundschulkindern genutzt werden kann. Das Architekturbüro von Gerhard Kipf wurde beauftragt einen Vorentwurf für die notwendigen Umbaumaßnahmen zu erarbeiten und hat diesen in der Sitzung vorgestellt.

Ziel ist es die Umbauarbeiten so schnell als möglich zu beginnen, damit der Umzug der Kinder zügig erfolgen kann.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung zu beauftragen die anstehenden Umbaumaßnahmen, nach dem Entwurf von Herrn Gerhard Kipf, auszuschreiben und zu vergeben. Es wird mit Baukosten von rund 65.000 € gerechnet.

Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung 2018/2019

Im Kindertagesbetreuungsgesetz in der Fassung vom 19.10.2010 ist die Verpflichtung zur örtlichen Bedarfsplanung gesetzlich verankert. Um den Ansprüchen der Eltern auf Kinderbetreuung gerecht zu werden, sind eine Bedarfsabfrage, sowie eine gründliche Kalkulation an Betreuungsmöglichkeiten unabdingbar. Eine grundlegende Planung ist Basis für eine qualitativ hochwertige Betreuung, bei der auch Bildung und Erziehung ihren Platz finden.

Frau Köhnlein-Bass hat in der Sitzung die Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung 2018/2019 vorgestellt und erläutert.

Entwicklung der Zahl der U3 – Kinder

Seit dem 01.08.2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab einem Alter von einem Jahr wirksam. Im laufenden Jahr 2017/2018 konnten alle angemeldeten Kinder nach Wunsch der Eltern mit einem Platz versorgt werden. Die Geburtenjahrgänge 01.10.2017 bis 31.07.2018 sind im kommenden Planungsjahr relevant. Das sind im September 2018 80 Kinder, im Januar 2019 sind es 78 Kinder und im März 2019 75 Kinder. Bei einem Platzangebot von 20 Krippenplätzen und 10 Plätzen in der betreuten Spielgruppe kann eine Versorgungsquote von ca. 37,5 % zur Betreuung angeboten werden. Der Durchschnitt der in Anspruch genommenen Betreuung lag im Kindergartenjahr 2017/2018 zwischen 21,43 und 33,33 %.

Entwicklung der Zahl an Kindergartenkindern (Ü3)

Der geltende Rechtsanspruch nach dem KiTaG auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Geburtstag nehmen Eltern zu 95 % in Anspruch. Da die Kinder während des laufenden Jahres aufgenommen werden ergibt sich eine steigende Belegung der freien Kindergartenplätze. Die Geburtenjahrgänge 01.10.2012 bis 31.07.2016 sind mit einem Kindergartenplatz zu versorgen. Das wären 160 Kinder. Bei einer Inanspruchnahme von 95 %, also 152 Kinder. Mit einem Platzangebot von 140 Kindergartenplätzen wird der Bedarf an Betreuungsplätzen ab Monat April unterschritten. Zusätzlich könnte durch Zuzüge und Flüchtlingsunterbringungen ein weiterer Engpass entstehen. Um dem Engpass entgegenzuwirken wurde mit dem KVJS vereinbart, dass ein Erweiterungsangebot geschaffen wird.

Übersicht der Gruppenangebote im Kindergartenjahr 2018/2019

Die Betreuungsangebote für die 1 – 3 jährigen Kinder sind:

Einrichtung  Gruppen  Gruppenangebote  Maximale Belegung 
Kita am Schlossgarten  1  Krippengruppe mit Ganztagesbetrieb; 30 /35/45 Std. 10 
Evangelische Kita Steinfeld  1   Krippengruppe mit 30/35 Std. 10 
Zwergenkindergarten  1  Betreute Spielgruppe; Mo., Mi. und Fr.  15 Stunden 10 
Gesamt 3    30 

Die Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sind:

Einrichtung Gruppen Gruppenangebote Maximale Belegung Kiga Reute-Törle 1 Verlängerte Öffnungszeit 25 Kiga Burgblick 3 Ganztagesgruppe Verlängerte Öffnungszeit Verlängerte Öffnungszeit 20 25 25 Evangelische Kita Steinfeld

1 Verlängerte Öffnungszeit 25 Waldkindergarten Wurzelzwerge

1 Verlängerte Öffnungszeit 20 Gesamt

6 140

Im Kindergarten Burgblick und in der Ev. Kita Steinfeld können die Kinder der VÖ-Gruppen auch eine VÖ-XL Betreuung in Anspruch nehmen. Diese zusätzliche Betreuungszeit kann im Kindergarten Burgblick entweder durch eine tägliche Verlängerung der Besuchszeit, oder in einem GT-Tag in Anspruch genommen werden.

Aktuelle Belegungssituation im laufenden Jahr 2018/2019

Kindergarten Burgblick

 April 2018  Juni 2018  Juli 2018  Freie Plätze 
 19  17  17  3 
 19 (20)  22 (23)  22 (23)  2 
 22 (23)  22 (23)  22 (23)  2 

insgesamt 60 (62) 61 (63) 61 (63) 7

Kindergarten Reute-Törle

 April 2018  Juni 2018  Juli 2018  Freie Plätze 
 25  25  25  0 
 7  8  9  1 

insgesamt 32 33 34 1

Kita am Schlossgarten

 April 2018  Juni 2018  Juli 2018  Freie Plätze 
 9  9  8  2 

Waldkindergarten Wurzelzwerge

 April 2018  Juni 2018  Juli 2018  Freie Plätze 

Insgesamt 12 12 13 7


Kita Steinfeld

 April 2018  Juni 2018  Juli 2018  Freie Plätze 
 25  25  25  0 
  (9) 8   (11) 10  (11) 10  0 

insgesamt 33 35 35 0


Belegung der Betreuungsplätze im Monat September 2018/2019

Kindergarten Burgblick

 Juli 2018  Schulanf.    Anmeld.  Sept. 18 
 17  7  10  0  10 
 22  7  15  1  16 
 22  9  13  1  14 

Kindergarten Reute-Törle

 Juli 2018  Schulanf.    Anmeld.  Sept. 18 
 25  7  18  7  25 
   Wechselk.    Anmeld.  Sept. 2018 
 9  3  6  1  7 

Kita am Schlossgarten

 Juli. 2018  Wechselk.    Anmeld.  Sept. 18 
 8  1  7  3  9 

Waldkindergarten

 Juli. 2018  Schulanf.    Anmeld.  Sept. 18 
 13  3  10  1  11 

Kita Steinfeld

 Juli. 2017  Schulanf.    Anmeld.  Sept. 18 
 25  3  22  6  25 
   Wechselk.    Anmeld.  Sept. 18 
 (11) 10  (4) 3   7  2  8 

Belegungssituation im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019

Bei der Betreuung der U3 – Kinder lässt sich der Bedarf der Eltern auf Kinderbetreuung nur schwer einschätzen. Die mit den Glückwünschen zur Geburt verteilten Bedarfsabfragen nach Kinderbetreuung kommen nur vereinzelt zurück. Die Anmeldungen für die Krippengruppen werden in der Regel ca.7 Monate im Voraus abgegeben. Eine langfristige Planung ist schwierig. Das Platzangebot muss somit wirklich jedes Jahr neu überprüft werden. Geht man von den Belegzahlen des laufenden Jahres aus, so wird es kaum eine Veränderung in der Belegung geben. Es ergab sich eine maximale Belegung von bis zu 27 Kindern bei einem Platzangebot von 30 Plätzen. In den 5 Kindertagesbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Oppenweiler stehen insgesamt 140 Kindergartenplätze zur Verfügung. Ab Monat April 2019 kommt es zu einer Unterversorgung, die durch die Schulanfänger schnell wieder aufgefangen wird. Im September 2019 wird von 38 schulpflichtigen Kindern ausgegangen. Der gesetzlich geregelte Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kann mit vorübergehenden Maßnahmen ausgeglichen werden. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird in jedem Fall erfüllt. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, in Bezug auf den Betreuungsplatz, kann nur bedingt erfüllt werden. So wird der Kindergarten Reute-Törle bereits im September 2018 voll belegt sein. In der Kita Steinfeld ist die Kindergartengruppe ebenfalls ab September bereits belegt. Eine Zuweisung auf einen anderen Betreuungsplatzes ist für die Eltern zumutbar. Für die Monate April bis August müssen Interimsmöglichkeiten geschaffen werden um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können.

Belegungssituation im Kindergartenjahr 2019/2020

Für den U3 Bereich müssen wir die Geburtenzahlen und die Entwicklung der Bedarfslage der Eltern abgewartet werden, um eine Prognose stellen zu können. Mit dem bestehenden Angebot an Betreuungsplätzen kann voraussichtlich den Bedarf der Eltern abgedeckt werden. Im Kindergartenjahr 2019/2020 gibt es, nach heutigem Stand, 162 Kindergartenkinder (3 – 6 Jahre). Das bedeutet wieder einen Engpass ab Monat März 2020. Dieser Engpass soll durch die vierte Gruppe im Kindergarten Burgblick aufgefangen werden.

Kindertagespflege

Eine enge Zusammenarbeit mit dem Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e.V. ermöglicht ein zusätzliches Betreuungsangebot – die Kindertagespflege. Mit diesem Angebot lassen sich die institutionellen Betreuungszeiten erweitern. Die Kindertagespflege kann mit ihren Tageseltern flexible Betreuungszeiten anbieten. Betreut werden können Kinder vom Säuglingsalter bis zum 14. Geburtstag. Die Tagespflegepersonen werden vom Verein Kinder- und Jugendhilfe qualifiziert und betreut. In der Brücke wird regelmäßig auf dieses zusätzliche Betreuungsangebot aufmerksam gemacht. Die Eltern zahlen für die Betreuung einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag an das Jugendamt. Die Gemeinde unterstützt den Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V. mit einer jährlichen Pauschale pro betreutem Kind.

Zielsetzung

Der Rechtsanspruch beider Altersbereiche U3 und Ü3 auf einen Betreuungsplatz wird im Kindergartenjahr 2018/2019 mit einer Interimslösung ab Monat dem April 2019 gewährleistet. Beim Betreuungsangebot im Krippenbereich liegt die Versorgungsquote mit ca. 37,5 % über der zu erwarteten Nachfrage von ca. 27,4 %. Dieser Prozentsatz ist der errechnete Durchschnittswert an in Anspruch genommenen Kinderbetreuung im laufenden Kindergartenjahr 2017/2018 in Oppenweiler (21,43 und 33,33 %). Bei der Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung in Oppenweiler ist es uns ein großes Anliegen diese auch qualitativ hochwertig anbieten zu können. Bildung und Erziehung eines jeden einzelnen Kindes ist wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung und Basis des pädagogischen Handelns. In den Einrichtungen kommt der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen zum Tragen. Die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde führen ein Bundesrahmenhandbuch und sind somit auf dem Weg zur Zertifizierung für das Evangelische Gütesiegel BETA. Das Bundesrahmenhandbuch bildet das Qualitätsmanagement zu allen Bereichen der Kindertageseinrichtungen ab. Die Zertifizierung könnte im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 erfolgen.

Vergabe der Betreuungsplätze

Grundsätzlich haben die Eltern zusätzlich zu den Rechtsansprüchen auf frühkindliche Bildung ab dem zweiten Lebensjahr auch ein Wahl- und Wunschrecht auf die Tageseinrichtung zur Kinderbetreuung. Dem wird soweit Plätze vorhanden sind selbstverständlich nachgekommen. Sind die Plätze der Wunscheinrichtung jedoch belegt werden den Eltern Alternativen angeboten. Da die Anfrage an Betreuungsplätzen sehr groß ist, müssen klare Regeln zur Platzvergabe getroffen werden. Zu den bereits bestehenden Regeln Kinder im Kindergartenbereich nach dem Alter aufzunehmen (unabhängig wann die Anmeldung einging) und in der Krippengruppe nach dem Datum der Anmeldung, braucht es eine weitere klare Formulierung zur Platzvergabe. So sollte Geschwisterkindern und Wechselkindern beim Übergang von der U3-Betreuung in den Kindergartenbereich ein Vorteil von 2 Monaten (Alter des Kindes) gewährt werden. Für Eltern ist es kaum zumutbar zwei Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen betreuen zu lassen. Kleinkinder die sich bereits in der Einrichtung eingelebt haben und sich wohlfühlen sollte ein unnötiger Wechsel erspart bleiben. Bisher war es möglich Kinder aus den umliegenden Gemeinden aufzunehmen. Dieses Angebot werden im laufenden Kindergartenjahr 2017/2018 stark zurück gefahren. Es werden nur noch Kinder aufgenommen, welche hier in Oppenweiler gemeldet sind.

Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2018/2019

Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2017/2018 und 2018/2019 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Bereits vollzogen wurde eine außergewöhnliche Steigerungsrate der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 in Höhe von 6 bis 8 Prozent infolge des Tarifabschlusses im SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) aus dem Jahr 2015. Nach ersten Hochrechnungen der Betriebsausgaben in den betroffenen Jahren melden Träger zum Teil Kostensteigerungen von 6 bis 12 Prozent, je nach Personalkonstellation, zurück. Um den Ausfall abzumindern und die zusätzlich ohnehin üblichen Tarifsteigerungen von 3 Prozent einzubeziehen, hatten sich die vier Kirchen und die Kommunalen Landesverbände auf diese notwendige Steigerung der Elternbeiträge i.H.v. 8 Prozent im Kindergartenjahr 2017/2018 geeinigt. Die übliche Steigerungsrate von 3 Prozent kann nun im Kindergartenjahr 2018/2019 wieder wie gewohnt fortgeführt werden.

Den kirchlichen und kommunalen Kindergärten in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:

Elternbeiträge im Kindergarten-Bereich Elternbeitrag VÖ

Landesr. Elternbeitrag VÖ-XL oder VÖ + 1 GT Landesr.+25% Elternbeitrag 2 GT/Woche

Landesr.+50% Elternbeitrag 4 GT/Woche

Landesr.+100% Für 1Kind aus einer Familie mit 1Kind unter 18 Jahren

124,00 € 155,00 € 186,00 € 248,00 €

Für 1Kind aus einer Familie mit 2Kindern unter 18 Jahren 95,00 € 118,75 € 142,50 € 190,00 €

Für 1Kind aus einer Familie mit 3Kindern unter 18 Jahren 63,00 € 78,75 € 94,50 € 126,00 €

Für 1Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren 21,00 € 26,25 € 31,50 € 42,00 €

Elternbeiträge für Kinderkrippen:

 15 Std. 

Zwergen- gruppe 30 Std. VÖ 35 Std. VÖ-XL 45 Std. Ganztages- betreuung Für 1Kind aus einer Familie mit 1Kind un- ter 18 Jahren 182,50 € 365,00 € 426,00 € 547,50 €

Für 1Kind aus einer Familie mit 2Kindern unter 18 Jahren 136,00 € 272,00 € 317,50 € 408,00 €

Für 1Kind aus einer Familie mit 3Kindern unter 18 Jahren 92,00 € 184,00 € 215,00 € 276,00 €

Für 1Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren 36,50 € 73,00 € 85,00 € 109,50 €

Ferienbetreuung

Im Kindergartenbereich haben die Kinder die Möglichkeit während der Schließtage der Einrichtung eine andere Kindertagesstätte zu besuchen. Der Bedarf muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich angemeldet werden. Dieses zusätzliche Betreuungsangebot kostet 35,- € pro Woche. Für zukünftige Schulkinder endet der Kindergarten am Monatsende in dem der Beginn der Sommerferien liegt. Eine Vertragsverlängerung bis zum Eintritt in die Schule kann abgeschlossen werden. Dabei fällt aber nochmals der Monatsbeitrag für September an.

Zusammenfassung

Die Kindertageseinrichtungen werden mit den bestehenden Betreuungsangeboten fortgeführt. Die Interimslösung des Kindergartens Burgblick in der Murrtal-Schule wird den Betrieb nicht einschränken. Die Auslagerung wird voraussichtlich in den Herbstferien vollzogen. Dem angemeldeten Anspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz kann quantitativ aber insbesondere auch qualitativ Sorge getragen werden. Ein erweitertes Angebot an Kindergartenplätzen ab April 2019 ist in Planung. Zudem könnte ein bedarfsgerechter weiterer Ausbau der Kleinkindbetreuung kurzfristig in der Kita am Schlossgarten erfolgen. Für eine Kleingruppe mit 5 zusätzlichen Kindern wären die Voraussetzungen gegeben. Für die Betreuungsansprüche, die sich nicht mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen abdecken lassen, besteht die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Tageseltern-vermittlung des Vereins Kinder- und Jugendhilfe Backnang e.V. Bei der Platzvergabe für Geschwister und Wechselkinder von der U3-Betreuung in den Kindergartenbereich wird ein Vorteil von 2 Monaten berücksichtigt. Die Elternbeiträge werden in Anlehnung an die Empfehlung des Städte- und Gemeindetags, der Kirchenleitungen und den kirchlichen Fachverbänden in Baden-Württemberg festgelegt.

Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Bedarfsplan zur Kinderbetreuung 2018/2019 wird genehmigt
  2. Der Kindergarten Reute-Törle wird wie bisher fortgeführt
  3. Im Kindergarten Burgblick werden die Ganztagesbetreuung, sowie zwei VÖ-Gruppen angeboten. Eine VÖ-XL Belegung ist möglich
  4. Die Kita am Schlossgarten bietet VÖ mit 30 Std., VÖ-XL bis 35 Std. und GT bis zu 45 Std an.
  5. Der Waldkindergarten wird mit 30 Std. (VÖ) geführt.
  6. In der Evangelischen Kita Steinfeld wird die Kindergartengruppe und die Krippengruppe mit VÖ und VÖ-XL fortgeführt.
  7. Der Regelung zur Vergabe von Betreuungsplätzen für Geschwister und Wechselkinder wird zugestimmt.
  8. Die Elternbeiträge werden entsprechend der landesweiten Empfehlungen fortgeschrieben.


Brückensanierung Oberseite Fußgängersteg Bahnhof und Murrbrücke Bahnhofstraße

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 die Ingenieurleistungen der o.g. Maßnahmen an das Ingenieurbüro Warstat aus Backnang vergeben. Das Ingenieurbüro hat zwischenzeitlich ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Arbeiten nach Absprache mit der Gemeindeverwaltung beschränkt ausgeschrieben. Von den 5 Firmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, wurden 4 Angebote gewertet. Das 5. Angebot ging verspätet ein und konnte nicht gewertet werden. Es wurden Angebote von rund 160.000 € bis zu knapp 190.000 € abgegeben.

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Warstat für diese Maßnahmen betrug Brutto 137.000 €. Im Haushaltsplan 2018 sind ausreichend Mittel vorhanden.

Die Firma Lukas Gläser aus Aspach hat mit 160.082,29 € brutto das günstigste Angebot abgegeben. Der Verwaltung ist Lukas Gläser als leistungsfähige und erfahrene Firma bekannt.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig die Arbeiten zur Brückensanierung der Oberseite des Bahnhofsteges sowie der Murrbrücke in der Bahnhofstraße an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Lukas Gläser GmbH aus Aspach, zu vergeben.


Antrag der Kath. Kirchengemeinde auf Erhöhung des Zuschusses an die Bücherei

Die Kath. Kirchengemeinde betreibt seit Jahrzehnten die Öffentliche Kath. Bücherei mit Unterstützung der Gemeinde. Die durch die Anmietung der Bücherei im Bahnhof resultierenden Bewirtschaftungskosten würden mit Beschluss der Mietanpassung des Gemeinderats vom 21.11.2017 steigen. Der von der Kirche nachgewiesene Abmangel lag in den vergangenen Jahren bei rund 30.000,00 € und wird sich weiter erhöhen. Derzeit beträgt der Zuschuss der Gemeinde 8.000,00 €/Jahr. Die Verwaltung schlägt, nach einer Abstimmung mit der Kath. Kirchenpflege, die Erhöhung des kommunalen Zuschusses auf 14.000,00 € vor. Die Kirche wäre dann weiterhin in der Lage die Bewirtschaftungskosten incl. der Miete voll zu tragen. Die Bücherei ist aus dem Gemeindeleben nicht mehr wegzudenken. Der Erhöhungsantrag ist berechtigt.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig den Zuschuss für die Bücherei ab dem 01.01.2018 auf jährlich 14.000,00 € zu erhöhen.

19. Juni 2018[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 19. Juni 2018 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Errichtung eines Umkleidetrakts für die Sportanlagen im Rohrbachtal
  3. Beurteilung Standsicherheit Staige und Straße Buch-Eich
  4. Feststellung der Jahresrechnung 2017 Gemeinde Oppenweiler
  5. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler
  6. Beteiligungsbericht 2017
  7. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
  8. Neubestellung von Mitgliedern zum Gutachterausschuss der vVG Backnang
  9. Annahme von Spenden
  10. Bausachen
    1. a) Befreiungsantrag zur Errichtung eines Zaunes Gabweg 25, 71570 Oppenweiler, Flst. 752/2
    2. b) Küchenvergrößerung, Errichtung eines Balkons, Errichtung eines Carport Friedensstr. 28, 71570 Oppenweiler, Flst. 713
    3. c) Hallenanbau Kommissionierung Fabrikstr. 3, 71570 Oppenweiler, Flst. 750/3
    4. d) Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Reutenhofstraße, 71570

Oppenweiler, Flst. 321/6

  1. Bekanntgaben
    1. a. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse
    2. b. Bekanntgaben Bausachen b1) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz Steinwiesen, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/62
    3. c. Bekanntgaben Sonstiges
  2. Anfragen
  3. Verschiedenes
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 19.06.2018
Fragestunde für Einwohner

Ein Einwohner fragt ob der Verbindungs- und Radweg zwischen Oppenweiler und Sulzbach auch während der Bauphase des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens erhalten bleibt bzw. danach wieder hergestellt wird. Des Weiteren fragt er ob bereits ein Ärztehaus konkret geplant sei und ob dies nun in der Hauptstraße oder Bahnhofstraße seinen Standort haben wird. Der Vorsitzende erklärt, dass davon ausgegangen werden kann dass der Weg auch während der Bauphase befahrbar bleibt, zumindest wieder nach der Bauphase, da dieser ein überregional bedeutsamer Radweg ist. Bezüglich des Ärztehauses gibt es erste Ideen aber noch keine konkreten Pläne, auch die Standortfrage ist noch nicht geklärt. In der Bahnhofstraße könne man sich aber auch ein weiteres betreutes Wohnen vorstellen.

Ein zweiter Einwohner beschwert sich darüber, dass die Sportanlagen im Rohrbachtal zunehmend als Hundeklo verwendet werden. Er fragt was die Gemeindeverwaltung gedenkt dagegen zu unternehmen. Er gibt auch zu bedenken, dass die Stehtribünen dem Anschein nach nicht mehr verkehrssicher und stark sanierungsbedürftig seien. Der Vorsitzende antwortet, dass aus der Erfahrung heraus Hinweisschilder kaum Wirkung erzielen. Er empfiehlt die Hundehalter vor Ort direkt anzusprechen und auf ihr ordnungswidriges Verhalten hinzuweisen. Die Stehtribünen seien zwar nicht mehr in einem guten Zustand aber noch verkehrssicher, sollten jedoch erste Anzeichen hierfür erkennbar werden wird die Gemeinde schnell handeln.

Ein weiterer Einwohner möchte Wissen wie der aktuelle Stand bezüglich des Hochwasserrückhaltebeckens ist. Der Vorsitzende führt aus, dass derzeit noch eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen läuft. Nach Vergabe der Leistungen könne man zum Zeitplan wieder genauere Auskunft geben.


Errichtung eines Umkleidetrakts für die Sportanlagen im Rohrbachtal

Am 06.06.2018 ging der erneute negative Bescheid über den gestellten Förderantrag für eine Zuwendung des Landes aus dem kommunalen Sportstättenbauförderprogramm 2018 bei der Gemeindeverwaltung ein. Der Gemeinderat musste nun die weitere Vorgehensweise entscheiden. Die Gemeindeverwaltung schlug vor, jetzt einen neuen Antrag für 2019 und einen Antrag auf vorzeitigem Baubeginn zu stellen. Eine Ausschreibung kann erst nach Eingang eines Bescheides erfolgen. Architekt Weller war an der Sitzung anwesend, erläuterte die Planung und Gestaltung näher und stellte die Kostenberechnung vor. Die Mehrkosten können im Haushaltsjahr 2019 finanziert werden.

Der Gemeinderat fasste nach eingehender Diskussion einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt der fortgeschriebenen Planung und Gestaltung des Umkleidegebäudes nach den Plänen von Architekt Weller zu.
  2. Es wird ein neuer Zuschussantrag für 2019 gestellt und eine vorzeitige Baufreigabe beantragt, mit einer Ausschreibung muss bis zum Eingang eines neuen Bescheides gewartet werden.
  3. Die fehlenden Finanzmittel werden im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt.


Beurteilung Standsicherheit Staige und Straße Buch-Eich

Die Diplomgeologen Herr Mandel und Mayer-König waren in der Sitzung anwesend und haben die Ergebnisse der Untersuchungen vorgestellt. Bezüglich der Erdbewegungen im Bereich der Staige gebe es keinen Handlungsbedarf, es handelt sich hier um gewöhnliche Bewegungen des Hanges, ebenso sei die Bodenbeschaffenheit in Ordnung. Bei der Straße Schiffrain - Buch-Eich sei hingegen in einem Bereich bereits dringender Handlungsbedarf. Die Straße und deren Untergrund müsse unbedingt stabilisiert werden. Es sind dort deutliche Risse erkennbar. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass die Straße bereits bei der kürzlich durchgeführten Verkehrsschau begutachtet und beschlossen wurde, diese bis zur Sanierung für Kraftfahrzeuge aller Art zu sperren. Sobald die verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt werde die Straße entsprechend ausgeschildert und bis auf weiteres gesperrt. Die Sanierung soll noch im September diesen Jahres erfolgen.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.


Feststellung der Jahresrechnung 2017 Gemeinde Oppenweiler

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wurde von der Verwaltung gemäß § 95 GemO aufgestellt und ist gemäß § 95 b GemO vom Gemeinderat festzustellen. Die Jahresrechnung 2017 wurde nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts aufgestellt und durch einen ausführlichen Rechenschaftsbericht erläutert. Die gesamte Haushaltsrechnung stand dem Gemeinderat für die Besprechungen zur Verfügung. Der Vorsitzende zeigte sich über das Ergebnis sehr erfreut. Es wurde weniger ausgegeben und auch etwas mehr eingenommen. Dies führte zu einer verbesserten Rücklagenzuführung.

Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 entsprechend dem Feststellungsbeschluss festgestellt und beschlossen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2017 wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.


Feststellung des Jahresabschlusses 2017 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler

Die Wasserversorgung Oppenweiler schloss das Jahr 2017 mit einem Jahresgewinn in Höhe von rund 40.500,00 € ab. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die zahlenmäßige Jahresrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Oppenweiler stand dem Gemeinderat für die Besprechungen zur Verfügung.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Feststellung des Jahresabschlusses
    1. Bilanzsumme 2.216.016,67 €
      1. davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen 2.008.265,69 € das Umlaufvermögen 207.750,98 €
      2. davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital 964.880,02 € die empfangenen Ertragszuschüsse 51.218,78 € die Rückstellungen 9.320,00 € die Verbindlichkeiten 1.190.597,87 €
    2. Jahresergebnis + 40.587,04 €
      1. Summe der Erträge 520.263,23 €
      2. Summe der Aufwendungen 479.676,19 €
  2. Verwendung des Jahresergebnisses (Jahresgewinn) Der Jahresgewinn in Höhe von 40.587,04 € wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Im Übrigen wurde der Abschluss der Wasserversorgung 2017 genehmigt. Der Lagebericht wurde zur Kenntnis genommen.


Beteiligungsbericht 2017

Nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und der Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und nach Abs. 3 ortsüblich bekannt zu geben. Der Beteiligungsbericht behandelt das aktuell abgeschlossene Geschäftsjahr eines Unternehmens.

Der vorgelegte Beteiligungsbericht 2017 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.


Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 gewählten Schöffen endet am 31.12.2018. Jede Gemeinde muss bis spätestens 22.06.2018 eine Vorschlagsliste für die Schöffen aufstellen und diese bis spätestens 03.08.2018 an das zuständige Amtsgericht übersenden. In die Vorschlagsliste für die Gemeinde Oppenweiler müssen 4 Personen aufgenommen werden. 9 Bewerbungen sind bei der Gemeindeverwaltung eingegangen.

Die Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen erfolgt durch Wahl. Dabei ist zu beachten, dass nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich ist. Die Bewerbungen lagen dem Gemeinderat zu den Sitzungsvorbesprechungen aus. Vom Gemeinderat wurden in der Sitzung in geheimer Wahl folgende Personen gewählt und in die Vorschlagsliste aufgenommen:

  • Frau Natalie Metzger
  • Frau Ursula Draxler-Kolb
  • Frau Sonja Pucknus-Zimmermann
  • Herr Thomas Weike


Neubestellung von Mitgliedern zum Gutachterausschuss der vVG Backnang

Die Amtsperiode des Gutachterausschusses der Stadt Backnang für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ohne die Gemeinde Althütte, Auenwald und Weissach im Tal endet am 09. Oktober 2018. Gemäß § 192 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 2 der Gutachterausschussverordnung sind die Gutachter von der Gemeinde vorzuschlagen und vom Gemeinderat zu bestellen. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre und beginnt am 10. Oktober 2018.

Es ist jeweils ein Gutachter und ein Stellvertreter zu benennen. Für die Gemeinde Oppenweiler waren bisher Herr Rudolf Wieland und Herr Holger Scheib als Gutachter tätig. Beide Herren würden sich der Aufgabe für eine weitere Amtsperiode annehmen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Als Gutachter beim Gutachterausschuss der Stadt Backnang für die vVG wird Herr Rudolf Wieland bestellt.
  2. Als stellvertretender Gutachter beim Gutachterausschuss der Stadt Backnang für die vVG wird Herr Holger Scheib bestellt.


Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der im Zeitraum vom 01.06.2017 bis 31.05.2018 zugegangenen Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO einstimmig zu.

24. Juli 2018[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 24. Juli 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Vergabe der Arbeiten zur Straßensicherung der Verbindungsstraße Schiffrain - Buch-Eich
  3. Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen, Vergabe der Ingenieurleistungen
  4. Neubau Kindergarten Burgblick - Vorstellung und Auswahl der Vorentwurfsplanung
  5. Finanzzwischenbericht 2018
  6. Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des Beckenkopfes am Kombibecken im Mineralfreibad Oppenweiler
  7. Beteiligung der Gemeinde am neuen Hospiz in Backnang
  8. Bausachen
    1. a) Befreiungsantrag zur Nachgenehmigung einer Gartenhütte Danziger Str. 10/1, 71570 Oppenweiler, Flst. 246/5
    2. b) Nutzungsänderung Büroräume in Wohnraum Kreuzgasse, 71570 Oppenweiler-Zell, Flst. 111
    3. c) Errichtung zweier Dachgauben Sturmfederstr. 18, 71570 Oppenweiler, Flst. 238/10
    4. d) Anbringen dreier Werbeschilder Hauptstr. 78, 71570 Oppenweiler, Flst. 101
    5. e) Nachgenehmigung veränderte Ausführung Einfamilienwohnhaus: Errichtung Dachaufbauten und Grundrissänderungen, Haus-Nr. 47, 71570 Oppenweiler-Hinterrohrbach, Flst. 897/1
    6. f) Errichtung Dachgauben, Terrassenüberdachung und Vordach Hauseingang Reutenhofstr. 12, 71570 Oppenweiler, Flst. 321/9
    7. g) Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Garage Steinwiesen, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/46
    8. h) Errichtung Dachaufbau und PV-Anlage Reutenhofstr. 27, 71570 Oppenweiler-Aichelbach, Flst. 324/8
    9. i) Errichtung Lagerhalle mit Büro- und Sozialräumen Dieselstr. 1, 71570 Oppenweiler-Zell, Flst. 115/1
    10. j) Terrassenbewirtschaftung/Sitzgelegenheiten für bestehenden Imbiss (2 Tische/2 Bänke) und bestehende Gaststätte (1 Tisch/ 4 Stühle) Hauptstr. 48, 71570 Oppenweiler, Flst. 12
  9. Bekanntgaben a. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse b. Bekanntgaben Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 24.07.2018
Fragestunde für Einwohner

Ein Einwohner fragt ob es möglich sei ein Nachtfahrverbot für den Schwerlastverkehr auf der B14 in Oppenweiler zu erwirken, da dieser in der Nacht immer mehr zunehme und die Anwohner belastet. Der Vorsitzende antwortet, dass voraussichtlich in der September-Sitzung des Gemeinderats über die Neuaufstellung des Lärmaktionsplans beraten und beschlossen werde. In diesem werden dann Maßnahmen festgelegt um die Belastung durch die B14 für die Einwohner von Oppenweiler zu verringern.

Vergabe der Arbeiten zur Straßensicherung der Verbindungsstraße Schiffrain - Buch-Eich

Die Verbindungsstraße ist an 2 Stellen akut abbruchgefährdet, es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Verkehrsbehörde hat aus Sicherheitsgründen die Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Herr Mandel hat in der letzten Gemeinderatssitzung das geologische Gutachten hierzu vorgestellt.

Herr Zwink vom Ingenieurbüro Frank aus Backnang hat eine Sanierung mit der Fa. Weidler aus Urbach vorgeschlagen. Die Firma hat Erfahrung mit der Sanierung von Straßenrutschungen. Das Ingenieurbüro hat bereits einige Rutschungen in Zusammenarbeit mit der Fa. Weidler betreut. Hierbei verlief die Zusammenarbeit bei guten Ergebnissen stets reibungslos. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Ingenieurbüros, der Fa. Weidler, dem Geologen, der Gemeindeverwaltung sowie dem Revierförster gelangte man zu folgender Erkenntnis:

Der bedrohte Bereich soll auf einer Länge von ca. 50m, 2-2,5m tief und 2m breit ausgeräumt werden und mit bindigem Boden, welcher mittels Kalk-Zement-Einbringung verfestigt bzw. „gedichtet“ wird, ersetzt werden. Das Bankett wird auf ca. 100m Länge aufgeholt und mittels Kalk-Zement ebenfalls verfestigt bzw. „gedichtet“. Abschließend soll die Fahrbahn einen neuen KFT Aufbau von ca. 40cm und eine Tragdeckschicht von 8cm erhalten. Das Aushubmaterial wird, soweit keine umweltschädlichen Belastungen vorliegen, in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Revierförster / Forstamt im Wald eingebaut. Die Fa. Weidler hat eine Kostenschätzung von 56.732,48 € Brutto abgegeben. Die genaue Abrechnung würde nach tatsächlichem Aufwand erfolgen. Bei einer Beauftragung könnte die Firma ab Ende August mit der Sanierung beginnen.

Aufgrund der Dringlichkeit und der guten Erfahrungen mit der Fa. Weidler, empfiehlt die Gemeindeverwaltung, die Arbeiten an die Fa. Weidler aus Urbach auf Grundlage des Angebotes zu vergeben. Im Haushaltsplan 2018 sind Mittel für die Maßnahme vorhanden. Herr Zwink vom Ingenieurbüro Frank hat in der Sitzung die Maßnahmen erläutert und stand für Fragen zur Verfügung.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig die Arbeiten zur Straßensicherung an der Verbindungsstraße Schiffrain – Buch-Eich, an die Fa. Weidler aus Urbach zum Preis von ca. 56.700 € Brutto zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.


Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen – Vergabe der Ingenieurleistungen

Die Fahrbahnbeläge der Straßenabschnitte Schiffrain – Buch-Eich (Abzweigung Kohlwasen bis zur Rutschungssanierung), Oberer Reichenberg bis Kläranlage Wilhelmsheim und Stichstraße zum Roßstall / Waldkindergarten, weisen teilweise erhebliche Schäden auf. So ist z.B. die Steilstrecke Schiffrain – Buch-Eich mit Schlaglöchern übersät, die immer wieder durch den Bauhof „geflickt“ werden, aber dennoch eine große Gefahr für Radfahrer darstellen.

Es ist vorgesehen die Straßenabschnitte mit einer 8 cm starken Tragdeckschicht zu überziehen und die Bankette mit Schotter anzupassen. Das Ingenieurbüro Frank hat mit aktuellen Zahlen eine Kostenschätzung (Bruttopreise incl. Nebenkosten) der einzelnen Maßnahmen zusammengestellt:

  • Abzweigung Kohlwasen bis Rutschungsbeginn ca. 470 m 77.000 €
  • KLA Wilhelmsheim bis Oberer Reichenberg ca. 1350 m 240.000 €
  • Stichstraße zum Roßstall / Waldkindergarten ca. 400 m 62.000 €

Im investiven Haushalt sind Mittel für die Maßnahmen vorhanden. Ziel ist die Vergabe der Arbeiten im Oktober.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten zur Straßensanierung Schiffrain – Buch-Eich (Abzweigung Kohlwasen bis zur Rutschungssanierung), Oberer Reichenberg bis Kläranlage Wilhelmsheim und Stichstraße zum Roßstall / Waldkindergarten werden öffentlich ausgeschrieben.
  2. Die hierfür notwendigen Ingenieurleistungen werden an das Ingenieurbüro Frank aus Backnang vergeben.


Neubau Kindergarten Burgblick - Vorstellung und Auswahl der Vorentwurfsplanung

Für den Neubau Kindergarten Burgblick lagen die Vorentwurfspläne der beiden Architekturbüros Rommel und Mast vor.

Die Architekten stellten ihre Entwürfe in der Sitzung vor.

Beide Vorentwurfsplanungen wurden mit der Vorgabe eines Raumkonzepts erstellt. Dieses Raumkonzept wurde mit den erforderlichen Angaben des KVJS ermittelt und mit den gegebenen Maßen abgeglichen. Die Architekturbüros haben sich an die geforderten Raumvorgaben gehalten. Die Planungen entsprechen den heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesstätte.

Die Vorentwurfsplanungen lagen dem Gemeinderat zu den jeweiligen Sitzungsbesprechungen vor und es fanden im Vorfeld verschiedene Besichtigungen und zuletzt eine Begehung vor Ort statt.

Nach eingehender Diskussion und Besprechung beschloss der Gemeinderat einstimmig das Architekturbüro Nico Mast mit den weiteren Planungen für den Neubau des Kindergartens Burgblick auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 10.07.2018 zu beauftragen.


Finanzzwischenbericht

Dem Gemeinderat lag der Finanzzwischenbericht für das erste Halbjahr 2018 vor. Er zeigt die voraussichtliche weitere finanzielle Entwicklung des Haushalts im Rechnungsjahr 2018 auf.

Die Erträge und Aufwendungen werden sich insgesamt im Planbereich bewegen. Die bisher absehbare Entwicklung im Finanzhaushalt wird voraussichtlich dazu führen, dass durch insbesondere konjunkturbedingte geringere Auszahlungen bei den Bauinvestitionen zum Jahresende ein höherer Bestand an liquiden Mitteln verbleibt als zunächst veranschlagt wurde. Die möglichen Einsparungen bei den Auszahlungen im Finanzhaushalt werden allerdings in folgenden Jahren zu Auszahlungen führen, wenn man sich dafür entscheidet alle bisher geplanten Maßnahmen umzusetzen.

Ein Nachtragshaushalt ist nach den derzeitig abschätzbaren Entwicklungen nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.


Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des Beckenkopfes am Kombibecken im Mineralfreibad Oppenweiler

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.01.2018 die Ingenieurleistungen der o. g. Maßnahme an die Partnergesellschaft mbB im Bäderbau Richter + Rausenberger vergeben. Das Ingenieurbüro hat zwischenzeitlich ein Leistungsverzeichnis erstellt und in Absprache mit der Gemeindeverwaltung eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Vorgabe war hier die Fertigstellung der Maßnahme bis spätestens 31.03.2019.

Es ging nur ein Angebot ein. Mit einer Angebotssumme von 342.994,89 € Brutto war die Kostenberechnung der Partnergesellschaft mbB im Bäderbau Richter + Rausenberger um mehr als das doppelte überschritten.

Die Partnergesellschaft mbB im Bäderbau Richter + Rausenberger empfiehlt, die öffentliche Ausschreibung der Fliesenarbeiten aufzuheben und wie nach der VOB vorgesehen in eine „Freihändige Vergabe“ zu wechseln. Die Planer sehen damit Chancen ein annehmbares Angebot zu erreichen.

Der Gemeinderat fasst nach eingehender Diskussion einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die Ausschreibung für die Arbeiten zur Sanierung des Beckenkopfes am Kombibecken im Mineralfreibad wird aufgehoben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend einem Vergabevorschlag des Planungsbüros im Rahmen der Kostenberechnung den Auftrag zu vergeben.


Beteiligung der Gemeinde am neuen Hospiz in Backnang

Die Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e.V. baut in Backnang ein neues, größeres Hospiz für den Rems-Murr-Kreis. Mit einem Schreiben bat der Verein um eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde. Die Bedeutung der Hospizarbeit ist auch in Oppenweiler bestens bekannt, schon das bisherige kleine Hospiz war für viele Menschen, auch aus Oppenweiler, eine wertvolle Einrichtung. Diese Einschätzung wird auch kreisweit von den Kommunen geteilt. Außer von der Stadt Backnang sind auch in einigen weiteren Kommunen bereits finanzielle Zusagen beschlossen worden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Zuschuss von 4.200 Euro an die Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e.V. für den Neubau des Hospiz in Backnang.

25. September 2018[]

16. Oktober 2018[]

13. November 2018[]

18. Dezember 2018[]

2017[]

Sitzungstermine 2017[]

Nachstehend die Übersicht der Gemeinderatssitzungen für das Jahr 2017. Die Sitzungen finden in der Regel an einem Dienstagabend im Sitzungssaal im Rathaus statt.

  • 24. Januar
  • 14. Februar
  • 14. März
  • 25. April
  • 16. Mai
  • 20. Juni
  • 18. Juli
  • 12. September
  • 17. Oktober
  • 21. November
  • 12. Dezember

24. Januar 2017[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 24. Januar 2017 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 - Stellungnahmen des Gemeinderats - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit der Sparte Wärmeversorgung Oppenweiler 2017 - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  5. Anfragen
  6. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 24.01.2017

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

Die Verwaltung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 eingebracht und erläutert.

Das Investitionsprogramm wurde am 22.11.2016 beschlossen.

Anlässlich der Verabschiedung der Haushaltssatzung und -plans für das Jahr 2017 hielt Gemeinderat Thomas Wieland für die Freie Gemeindeliste folgende Rede:

„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Herr Reber, Frau Wüstner, Frau Kübler, Herr Schwinger und liebe GR-Kolleginnen und Kollegen.

Wie jedes Jahr bildet der Haushaltsplan die Grundlage um weiter auf soliden und nachhaltigen Finanzzahlen zum Wohle der Bürger und der gesamten Gemeinde entscheiden zu können.

Die frühzeitige Umstellung auf das neue Haushaltsrecht war richtig. Die noch fehlende Eröffnungsbilanz rundet das finanzielle Bild dann ab. Als Gemeinde können wir hier auf das Ergebnis Stolz sein. Durch die Umstellung wurden bis jetzt keine großen Versäumnisse bekannt, aber sicher manches transparenter um in Zukunft generationengerecht zu planen. Am Beispiel Oppenweiler sieht man zu was solides wirtschaftliches und verlässliches Handeln führt, auch wenn wir nur begrenzt z.B. über günstige Standortbedingungen oder Gebührensätze zu Gunsten der Einnahmen agieren können.

Trotzdem konnte Oppenweiler vom wirtschaftspolitischen Umfeld erneut durch höhere Umlagen und vor allem einer höheren Gewerbesteuer profitieren. Insbesondere dadurch wurde der geplante Ressourcenverzehr von ca. 500 TEUR vermieden.

Ich finde es positiv, dass Sie hier in der Haushaltsplanung trotzdem konservativ weiterplanen.

Ein kurzer Auszug von Entscheidungen 2016:

  • Friedhofserweiterung mit Stelen und Urnengräbern
  • Brandmeldeanlage im Rathaus
  • 2. Abschnitt im Baugebiet Zell und Steinfeld wurde vorangebracht
  • 60 Jahre attraktives Freibad Oppenweiler
  • Einrichtung eines Waldkindergartens im Gebiet Roßstall

Weitere Entscheidungen sind gefallen, die uns in 2017 und in der Folge begleiten: Der Vertragsabschluss für das Hochwasserrückhaltebecken konnte nach langer und zäher Verhandlung abgeschlossen werden. Wir haben unsere Investitionsrate mit 280 TEUR für 2017 geplant. Hier muss die Politik die Planfeststellung voranbringen und das weitere Geld bereitstellen.

Gemeindeentwicklungskonzept „Oppenweiler 2030“ Überwiegend positive Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestätigen unser Handeln. Wir haben dadurch eine gute und strukturierte Übersicht der Diskussionsthemen als Arbeitsgrundlage für die Zukunft erhalten. Vielen Dank an alle Bürger, die an der Befragung teilgenommen haben. Im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung stehen in 2017 richtungsweisende Entscheidungen an. Wie geht es mit dem Kindergarten Burgblick und der Schule weiter? Hier ist für uns dringend notwendig, von beiden Leitungen die Konzepte, rechtlichen Anforderungen und Bedarfe zu kennen. Dringend benötigt wird hier unter anderem auch das seit 1 Jahr geforderte Schulkonzept. Gerne würden wir hier die Räumlichkeiten in Schule und im Kindergarten gemeinsam begehen.

Unsere Gewerbetreibenden sind sowohl als Arbeitgeber wie auch als Steuerzahler ein wesentlicher Faktor, dass es uns in der Gemeinde gut geht. Damit diese sich weiter entwickeln können, steht im Gewerbegebiet Zell die Erschließung des 2.Bauabschnitts für etwa 900 TEUR an. Die Erschließung im Wohngebiet Steinfeld kostet ca. 800 TEUR. Unser strategisches Ziel ist vor allem die Innenentwicklung. Durch eine gewisse Verdichtung, wird sich das Bild in Oppenweiler verändern. Themen wie Stellplätze und Ausgleichsmaßnahmen wollen wir nochmals betrachten - „Parkchaos“, „kein Durchkommen“ brauchen wir nicht. Auch für die Ausgleichsmaßnahmen fordern wir sinnvollere Lösungen als Obstbaumgürtel.

Ein anderer Aspekt der Innenentwicklung ist die Planung zum Sanierungsgebiet „Nördliche Hauptstraße“. Hier können wir als Gemeinde Rahmenbedingungen schaffen, wie für uns eine innerörtliche Entwicklung aussehen soll. Nicht nur hier ist es wichtig, vorausschauend Flächen und Objekte zu erwerben um dann auch die Gestaltungshoheit in der Zukunft zu haben. In Bezug auf diese wesentliche Frage sind mir die Kommentierungen im Haushaltsplan zu grob. Nur ein Brief an Eigentümer einer „Baulücke“ mit der Frage einer Aufnahme in ein Verzeichnis ist hier zu wenig. Hier bedarf es persönlicher Gespräche mit Ideen und Konzepten, welchen Mehrwert die Bürger für sich aber auch für die Gemeinde erreichen können. Der nüchterne Gedanke „Wohin dann mit dem Geld?“ kann bei einigen sicher mit individuellen Ideen ausgeräumt werden.

Auch wenn es „Dicke Bretter“ sind, wie im letzten Jahr mal genannt, man muss aber anfangen „zu bohren“. Uns interessiert, welche Ergebnisse liegen uns aus den seitherigen Gesprächen vor?

Im Freibad stehen bauliche Maßnahmen über 159TEUR für den Anschluss des Nahwärmenetzes und der gastronomischen Anforderungen an. Welche weiteren Umgestaltungen sind in Zukunft nötig? Ein systematischer Plan schützt hier vor möglichen Überraschungen und ermöglicht Synergien.

Eine große Investition in den Sport sind die 500 TEUR für zeitgemäße Umkleide und Sanitäranlagen im Rohrbachtal. Für die Vereine und die Öffentlichkeit werden die Sportanlagen Rohrbachtal dadurch aufgewertet. Der beschlossene Kostenrahmen ist von der Verwaltung zugesagt und muss auch eingehalten werden.

Dass Investitionen und der „Gemeindebetrieb“ auch zu nicht unwesentlichen Folgekosten führt, sieht man an den ca. 400 TEUR für Kanalsanierung, Planungen im Hochwasserschutz und dem Straßenbau. Zudem steht die aufgeschobene Sanierung Untere Ortsstraße Reichenberg in Höhe von 965 TEUR an. Leider konnte im Rahmen des Energiekonzeptes keine ausreichende Anzahl von Anliegern gefunden wer-den, die eine Einbindung in das Nahwärmekonzept finanziell tragbar gemacht hätte. Ich persönlich finde das schade.

Das Nahwärmekonzept ist mit 1,8 Mio. Euro für Investition und Anschluss der Gemeindegebäude die größte Investition für 2017 und für die folgenden Jahre. Hierdurch wollen wir mit Bau und Betrieb der Wärmeerzeugung ein ökologisch sinnvolles Projekt starten, wodurch eine Menge Kohlendioxid und Öl einspart wird. Die mit der Summe von 500 TEUR vorgesehene Gründung des Eigenbetriebs, wie auch die Fremdfinanzierung durch das interne Darlehen ist sinnvoll. Die Anlage muss gewinnorientiert agieren um für weitere Investitionen Rücklagen schaffen zu können. Wir brauchen ein erfolgreiches Konzept da wir sowohl Investor, Abnehmer und wohl auch Betreiber sind. Von unserer Vorleistung profitieren zuerst auch die gemeindeeigenen Objekte. Unser Energienetz muss aber auch für Andere die erste Option sein. Hier wird sich zeigen, wie die leider noch nicht umgesetzten Punkte Abwärme, Industrie oder Freibad einen zusätzlichen Mehrwert schaffen. Offen ist für uns weiter die Standortfrage. Hier erwarten wir ein Konzept welches Kosten und die Einfügung im Gelände darstellt. Hier werden wir ohne Zeitdruck entscheiden, was der gesamten Sache dient.

Insbesondere auch bei solch einem Objekt gilt für uns die Aussage von Ihnen Herr Reber, dass auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine laufende Überprüfung und Nachjustierung von Entscheidungen und Prozessen wichtig ist. Im Juli 2015 haben wir die Erstellung eines integrierten Quartierkonzepts beschlossen. Der dortige Beschluss war, geprägt von Vorerfahrungen, nicht einstimmig. Leider wurden die Bedenken im Jahresverlauf 2016 bestätigt. Mehrfache Anregungen und Ideen aus dem Gemeinderat wurden zwar zugesagt, nicht aber aufgenommen sondern zwischenzeitlich sogar mit nochmaligen Kostenforderungen verbunden. Das Projekt hat in den letzten 12 Monaten sehr viel Zeit auch in der Verwaltung beansprucht. Trotzdem wurde am Ende die Zeit knapp. Es sind meines Erachtens im Ablauf teilweise Fehler gemacht worden. Diese Zeit hätte für Gespräche mit Interessenten, Partnern oder zur Prüfung von pfiffigen Ideen effektiver genutzt werden können. Unsere Erkenntnis für die Zukunft. Wir und Sie Herr Reber mit der Verwaltung müssen eine strenge, zeitnahe Kontrolle und Abstimmung mit den Beteiligten halten. Zusagen des Dienstleisters müssen eingehalten und umgesetzt werden. Gegebenenfalls müssen wir hier klarere Auftragsrahmenbedingungen mit Sanktionen vereinbaren oder auch mal einen anderen Partner anhören. Es geht um die Sache nicht um Einzelne oder eine schnelle werbewirksame Zielerreichung. Eine Konzentration auf die Sache ermöglicht bessere und konstruktivere Ergebnisse, auch wenn es mal ein standhaftes „nein“ bedeutet. Dies sollte der Maßstab für unser Handeln und Entscheidungen in der Zukunft sein, nicht nur für dieses Projekt!

Unsere Vorhaben und Investitionen kosten Geld – in Summe ca. 5,2 Mio. Euro, wovon ca. 4 Mio. Euro in Baumaßnahmen fliesen. Im Gesamtvolumen von 14,7 Mio. Euro ist diese Summe nicht vollständig durch Einnahmen gedeckt, sondern geht zu Lasten unserer „Reserve“. Hier wurde in den letzten Jahren gut gearbeitet. Auch im Plan wird sich die Rücklage weiter im Bereich von ca. 9,5 Mio. Euro bewegen. Wir sind eine Gemeinde, die positiv investieren und sinnvolle Dinge bewegen kann. Trotzdem gilt auch dieses Jahr: Aufgrund einem Anteil von ca. 66% an fixen Transferzahlungen und Personalkosten ist der Spielraum im Ausgabenbereich gering. Diesen generieren wir durch gute Steuereinnahmen, weiter geringe Steuer- und Gebührensätze und unsere Reserven – schön wenn die guten Jahre anhalten! Bei jeder Planung sind jedoch die richtigen Ansätze und Einschätzungen wichtig. Auch im neuen Haushaltssystem wird am Ende abgerechnet. Als Entscheidungsgremium benötigen wir im Vorfeld nüchterne und transparente Informationen. Diese wollen wir hinterfragen um dann zum Wohle der Gemeinde nach dem Motto „Qualität vor Zeit“ zu entscheiden.

Ein Thema das uns 2016 in Deutschland beschäftigt hat, war die Aufnahme und Unterbringung vieler Flüchtlinge. Hier bedanke ich mich bei der Gemeindeverwaltung und engagierten Bürgern für die aktive Arbeit und ein vorausschauendes Handeln. Trotz der Übererfüllung der Quoten haben Sie aktiv agiert und nicht auf „Sollen zuerst mal die anderen“ gesetzt. Hier hat Oppenweiler gezeigt wie man mit dieser Herausforderung positiv umgehen und Zeichen setzen kann.

Folgende Themen sind für uns neben den bereits gemachten Anregungen für das Haushaltsjahr noch wichtig: Breitbandausbau – Dauerthema seit Jahren und nichts geht voran. Die Internetgeschwindigkeit ist Standortfrage nicht nur für Unternehmen. Hier hilft es nicht den „schwarzen Peter“ zu verschieben! Wir brauchen Lösungen!

Energetische Sanierung Gemeindehalle -- Was ist hier und auch in den anderen Gemeindeobjekten nötig?

Gemeindewegeanalyse – diese ist bereits im Dezember besprochen worden. Hier sollten neben den Wegen auch Gräben und Randbefestigungen betrachtet werden.

Demographie – wie sich im Gemeindeentwicklungskonzept gezeigt hat, werden wir Älter und somit müssen wir unsere Angebote zumindest überdenken. Barrierefreiheit oder zentrumsnahe Wohnmöglichkeiten sind ein Thema. Dieses könnte auch mit den oft älteren Besitzern der Baulücken diskutiert werden. Marketingkonzept – Die Verschiebung war im Hinblick auf das Entwicklungskonzept richtig. Dies sollte aber nicht bedeuten, sinnvolle Informationsbroschüren zu Angeboten, Infrastruktur und Leistungen nur aus designgründen zurückzustellen. Marketing ist zudem nicht nur eine Frage von Flyern sondern von Gesprächen und beiderseitigem Austausch. Um zeit- und kostenintensive Vorarbeit zu vermeiden, möchten wir vorab Ihre Ideen und Ihr Konzept kennenlernen. Netzwerk und Austausch mit Firmen – Ihre Idee mit den Business-Frühstücken war ein guter Schritt. Ein weiterer Austausch und Vernetzung mit dem Gewerbe- und Handelsverein bietet Möglichkeit Ideen zu entwickeln. Hier wollen wir weiter verlässlicher Partner sein der sich für die Bedürfnisse der Unternehmer interessiert. Fehlbeträge – Sie haben im Haushaltsplan Fehlbeträge für die Folgejahre angesprochen. Hier hätten wir gerne eine Zusammenstellung, welches die für Sie Wesentlichsten sind und ggf. welche Maßnahmen anstehen.

Oppenweiler 2030 – Was sind die strategischen Ziele und Leitprojekte über 2017 hinaus? Die reine Finanzplanfortschreibung ist nur zahlenorientiert. Welche Ideen und Zukunftskonzepte sehen wir? Vielleicht ist dies auch ein Thema für die Klausurtagung. Dann kann man übereinstimmende Themen vorausschauend planen. Unser Wunsch: Lassen Sie uns transparent in der Sache informieren und offen diskutieren. Dies gilt über die Generationen hinweg, in den Vereinen aber auch die Ge-meinde mit den Bürgern und wir im Gemeinderat. Das Bürgerentwicklungskonzept soll keine einmalige Befragung darstellen. Im Vorgriff zur Abstimmung zum Haushaltsplan für 2017 möchte ich im Namen der Freien Gemeindeliste ankündigen, dass wir dem Entwurf der Gemeindeverwaltung zustimmen werden. Ich bedanke mich bei Ihnen Herr Reber für Ihr Engagement und Ihre Arbeit. Vielen Dank an Sie Frau Wüstner für die gute Haushaltserstellung, vielen Dank Ihnen Frau Kübler und Herr Schwinger. Danke an die gesamte Gemeindeverwaltung und alle Angestellten unserer Gemeinde für Ihre täglich hervorragende Arbeit in Oppenweiler. Auch hier war die positive Rückmeldung in der Bürgerbefragung eine gute Bestätigung für Ihre Arbeit. Vielen Dank auch an die Feuerwehrkameraden für einen reibungslosen Führungswechsel.

Bedanken möchte ich mich beim gesamten Gemeinderat für einen stets angenehmen und konstruktiven Austausch über beide Fraktionen hinweg. Ihnen Herr Muhl und der Backnanger Zeitung danke ich für die gute Pressearbeit für Oppenweiler. Meine Rede beenden möchte ich auch in diesem Jahr mit dem Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, den Unternehmen und Arbeitgebern, nicht nur für die Steuerleistungen, sondern auch für Ihr hohes bürgerschaftliches Engagement und Ihre Ideen für Oppenweiler– Sie alle sind und machen unsere Gemeinde aus!„


Anschließend hielt Gemeinderat Erhard Friz für die Freie Wählervereinigung folgende Rede anlässlich der Verabschiedung der Haushaltssatzung und –plans für das Jahr 2017:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reber, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, liebe Bürgerinnen und Bürger von Oppenweiler,

der Haushalt und somit das „Budget“ für das kommende Jahr 2017 wurde von Ihnen Herr Reber in der Sitzung vom 13. Dezember 2016 nun bereits im zweiten Jahr nach den Grundsätzen des neuen kommunalen Haushaltsrechtes vorgestellt und eingebracht. Dieser umfasst ein Gesamtvolumen von 14,7 Mio. Euro, die sich auf Investitionen von 5,2 Mio. Euro und Aufwendungen von 9,5 Mio. Euro aufteilen. Dieses Jahr stehen den Aufwendungen jedoch höhere Erträge von 9,9 Mio. Euro gegenüber als im ersten Jahr der Doppik. Somit können wir bereits im zweiten Jahr den Ressourcenverzehr mit entsprechendem Ressourcenaufkommen oder Erträgen decken. Wir erinnern uns an das Jahr 2016, bei dem wir an gleicher Stelle im ersten Jahr des doppischen Haushaltes eine Unterdeckung von rund 0,5 Mio. Euro feststellen mussten. Aufgrund der positiven Ergebnislage überwiegend basierend auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer konnten wir allerdings bereits Mitte des Jahres 2016 absehen, dass diese Unterdeckung in ein positives Ergebnis gewandelt werden konnte. Erfreulich wäre, wenn wir das geplante positive Ergebnis für das kommende Jahr 2017 wiederum besser abschließen könnten. Hierzu sind wir jedoch von vielen Faktoren abhängig, die wir oftmals nicht beeinflussen können. Beeinflussung auf das Ergebnis können wir letztlich nur durch Ausübung unseres eigenen Handelns und Verhaltens bei den jeweiligen anstehenden Investitionen, Gebühren und gegebenenfalls Steuern. Ebenso ist uns nun seit Jahren eine sichere Einnahmequelle aufgrund unserer guten Rücklagensituation schon fast versiegt. Die Zinsen - die wir früher in einem guten 6-stelligen Bereich erzielt haben - sind leider heutzutage auch keine „Bank“ mehr.

Das Gemeindeentwicklungskonzept hat uns das ganze Jahr 2016 beschäftigt. Das Ergebnis mehrerer Sitzungen, Klausurtagungen sowie der Zukunftswerkstatt mit Einbezug der Bürgerschaft ist 70 Seiten stark. Es soll und wird die Gemeinde anhand der Ergebnisse in Form von Leitprojekten die Richtung vorgeben, um bis zum Jahr 2030 unsere Gemeinde zukunftsorientiert und „wettbewerbsfähig“ für Handel und Gewerbe sowie den Erhalt und Zuwachs von Einwohnern und deren Zufriedenheit aufzustellen. Die meisten der erarbeiteten Punkte decken sich mit dem bisherigen Weg und den Plänen des Gemeinderats. Dies bestätigt uns darin, dass wir auch bisher schon auf dem richtigen Weg waren. Mit diesem Konzept wurden diese und noch weitere Themen und Anliegen aus der Bevölkerung aufgenommen und öffentlich diskutiert.

Folgende Leitziele wurden befragt und bearbeitet:

  • Demographische Entwicklung
  • Wohnen und Siedlungsentwicklung
  • Gewerbe und Einzelhandel
  • Bildung, Betreuung, Soziales und Kultur
  • Tourismus, Mobilität und Ökologie

Wichtig ist es, dass dieses verabschiedete Konzept die Voraussetzung für eine Aufnahme in städtebauliche Sanierungsprogramme erfüllt. Hierdurch kann die Gemeinde an Förderprogrammen des Bundes und des Landes teilnehmen. Speziell in bereits genehmigten Sanierungsgebieten – wie bei uns der nördlichen Hauptstraße – kann die Gemeinde und die privaten Eigentümer mithilfe der Zuschüsse Altgebäude sanieren oder auch von Grund auf neu bauen und somit das Ortsbild – das Aushängeschild – der Gemeinde auf Vordermann bringen. Eine weitere Erörterung dieser Leitprojekte wird anhand von runden Tischen weiter definiert und zur Vorlage und / oder Entscheidung gebracht.

Es gilt fest zu halten, dass das Gemeindeentwicklungskonzept nicht alle Wünsche erfüllen kann. Es muss klar abgewogen werden, was dringend benötigt und erforderlich ist, und was gewünscht wird. Größere Investitionen – sollten diese beschlossen werden - können nicht ad hoc umgesetzt werden und müssen langfristig im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung geprüft und gegebenenfalls eingeplant werden. Wir möchten an dieser Stelle vor allem den engagierten Einwohnern unserer Gemeinde für Ihre Mitarbeit sowie dem Büro Reschl für die Erstellung, Betreuung und Aufarbeitung am Gemeindeentwicklungskonzept herzlich danken.

Die Entscheidung über das Nahwärmekonzept in Oppenweiler wurde in der Oktobersitzung getroffen. Nach langen, teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen im Gemeinderat sowie innerhalb der Bevölkerung wurde nun für eine Nahwärmeversorgung für den Bereich der Ortsmitte für private Nutzer und gemeindeeigene Gebäude entschieden. Hiermit reduzieren wir den Verbrauch von ca. 130.000 ltr. Heizöl sowie ca. 400 to. CO2 je Jahr Es freut uns, dass das Nahwärmekonzept bei den privaten Nutzern eine hohe Beteiligungsquote findet, und die eigentliche Intention – die Versorgung der gemeindeeigenen Gebäude - prozentual von 30% zu 70% umgekehrt hat. Diese Entscheidung stellt mit ca. 1,4 Mio. Investitionsvolumen die größte Summe im Haushalt 2017 dar. Mit dem Anschluss und dem Umbau der gemeindeeigenen Gebäude – hierzu zählen das Freibad, das Rathaus, die Gemeindehalle, der Rentamtskeller und das Julius-Zehender-Haus - erhöht sich die Investitionssumme auf ca. 1,8-1,9 Mio. Euro Mit diesem Entscheid für die Nahwärme in der Ortsmitte wurde parallel nun auch endlich der Entscheid für den Ausbau der Unteren Ortsstraße im Unteren Reichenberg mit einem Investitionsvolumen von ca. 1 Mio. Euro getätigt – allerdings ohne der Anschließung an das beschlossene Nahwärmekonzept. Hierzu wäre eine nahezu vollständige Beteiligung der Anlieger in der Unteren Ortsstraße erforderlich gewesen, um es wirtschaftlich darstellen und betreiben zu können. Wir wollen jedoch darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht eine finale Standortfestlegung der Heizzentrale am Freibad entgegen entsprechender Berichterstattungen noch nicht erfolgt ist. Nach wie vor finden wir es äußerst „schade“, dass das Konzept keinerlei konkrete Elemente enthält, wie bereits vorhandene, meist überschüssige und kostenlose Energie genutzt werden kann. Es gilt klar festzustellen, dass wir im ersten Abschnitt 100% der Energie extra, wenn auch durch regenerative Energieträger, gewinnen. Hier hätten wir uns vom Planungsbüro deutlich mehr Input und Ideen gewünscht. Ebenso bitten wir die Verwaltung um Nachsicht, dass bei kurzfristig nachgereichten Vorlagen manchmal mehr Nachfragen als erwartet von Nöten sind, um zur Klärung der Situation beizutragen. Lassen Sie uns hierzu in diesem Jahr zügig die weiteren erforderlichen Schritte angehen, wie z.B. die Standortfrage, Einbindung Abwärme von Unternehmen, um den Zieltermin Januar 2018 auch einhalten zu können. Nichts wäre schlimmer als die Zusagen an private Nutzer nicht einhalten zu können. Diese haben Ihr Vertrauen in uns gesetzt und ihre eigene Investition in eine neue, wirtschaftliche Heizung zurückgestellt – auch wenn diese noch so dringend gewesen wäre.

„In eine neue Wasserversorgung zu investieren, heißt, in unser wichtigstes Lebensmittel zu investieren und die Zukunft zu sichern“. Mit diesen Worten übergab Umweltminister Franz Untersteller im Oktober 2016 einen ersten Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 1,4 Mio. Euro an den Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW). Anfang diesen Jahres soll nun auch mit dem Bau des neuen Wasserwerkes gestartet werden, das nun für noch 6 Städte und Kommunen die Wasserversorgung sichern wird. Nach geplanter Fertigstellung des Wasserwerkes und des Leitungsnetzes in 2020 wird dies langfristig für stabile Wasserpreise und eine maximale Wasserhärte 14 sorgen. Mit eine Grundlage für diese Entscheidung war eine Ansage vom Land Baden-Württemberg, dass eigene Investitionen nicht mehr subventioniert werden. Wir können hiermit wieder alle Eigenquellen verwenden und müssen nicht mehr selbst in diese wichtige Aufgabe investieren. Wir halten diesen eingeschlagenen Weg nach wie vor für zukunftsweisend. Hierfür haben wir eine Investition in Höhe von 162 TE eingeplant.

Mit dem Start des Ausbaus des zweiten Bauabschnittes des Gewerbegebietes Zell in Höhe von 900 TEUR, welchen wir in der Septembersitzung beschlossen haben, werden wir unseren örtlichen Unternehmen die Möglichkeit zur Entwicklung und Modernisierung geben, um in einer immer globaler werdenden Welt wettbewerbsfähig zu bleiben. Hierzu gehört für uns auch ein weiter konstant bleibender Gewerbesteuerhebesatz, auf den unsere Unternehmen für die Zukunft planen und sich auch verlassen können. Solange es die Ergebnissituation unseres Haushaltes zulässt, werden wir es weiterhin beim niedrigsten Hebesatz im Rems-Murr-Kreis belassen. Ebenso werden wir im kommenden Jahr den Startschuss zum Ausbau und Erschließung des zweiten Bauabschnittes im Wohngebiet Steinfeld 2 – und somit 24 weiteren Eigenheimen - geben. Diese Erschließung in Höhe von ca. 800 TEUR war von Anfang an geplant und wird aufgrund der großen Nachfrage nun 1 Jahr früher als gedacht gestartet. Dies ist ein weiterer Baustein unseres Gemeindeentwicklungskonzeptes in Richtung Erhalt und Zuwachs der Einwohnerzahl unserer Gemeinde.

Aufgrund der erforderlichen stärkeren Innenverdichtung anstelle Außenentwicklung, welches ebenfalls im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes erwähnt wurde, müssen wir auch bereits bestehende Bebauungspläne überdenken, ob diese den zukünftigen Anforderungen der Bauherren sowie unserer Kommune gerecht werden und wettbewerbsfähig sind. Im Gegensatz hierzu beobachten wir jedoch, dass vorhandene Bauvorgaben und Richtlinien immer mehr von den Bauherren oder deren Planern überschritten und bis auf nicht mehr zu duldendes Maß beantragt wird. Es wurden in der Vergangenheit der Verwaltung und dem Gemeinderat vermehrt bereits gebaute und nicht genehmigte Vorhaben zur „Nachgenehmigung“ vorgelegt. Hier werden wir zukünftig noch mehr beobachten, genauer hinschauen, nachfragen und weiter eine klare Linie im Rahmen des Machbaren verfolgen. Manchmal wäre eine Entscheidung „aus Prinzip“ wünschenswert – jedoch gesetzlich und leider in einem möglichen Rechtsstreit nicht haltbar.

Ein weiteres größeres Thema im Jahr 2017 wird die Nachnutzung der freiwerdenden Schulräume im Hauptschulgebäude darstellen. Vorarbeit wurde hier durch die Besichtigung des Modelles „Kiga Plus“ in Kirchberg durch die Verwaltung und Teilen des Gemeinderates geleistet. Grundlage hierzu aber bildet das bereits seit längerem geforderte pädagogische Konzept der Murrtal-Schule auf Basis des neuen Bildungsplanes des Landes Baden-Württemberg. Hier wissen wir noch nicht welche Forderungen, Raumbedarfe oder sonstige Ausstattungen erforderlich sind, und wollen uns aufgrund dessen auch nicht zu Vorfestlegungen hinreißen lassen. Wir werden versuchen, alle möglichen Varianten in die Betrachtung zu nehmen, und uns hierzu im Frühjahr im Rahmen einer Klausurtagung eingehend beschäftigen. Grundsätzlich sehen wir aber das Thema Bildung immer noch als Schwerpunkt für die Nachnutzung der Schulräume.

Beschlossen wurde ebenfalls, dass die Gemeinde im kommenden Jahr einen neuen Kabinentrakt im Rohrbachtal für die Schule und sporttreibende Vereine erstellt. Diese Baumaßnahme wurde dringend erforderlich und ist im Haushalt mit 500 TEUR eingestellt. Mit diesem Umkleidetrakt werten wir die landschaftlich reizvoll gelegenen Sportanlagen weiter auf, und hoffen, dass neben der Schule und den sporttreibenden Vereinen gegebenenfalls noch weitere Vereine diese neu geschaffenen Möglichkeiten nutzen, um Ihr Sport- und Freizeitangebot entsprechend anzupassen und zu erweitern. Einige Vorschläge und Ideen sind in unserem bereits mehrfach zitierten Gemeindeentwicklungskonzept vorhanden.

Ein Wunsch im Rahmen des Entwicklungskonzeptes war auch eine erweiterte Betreuung der Grundschulkinder, wie dies auch bereits in den 3 Kindergärten praktiziert wird. Dies wurde vor Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufgenommen und gemeinsam mit der Paulinenpflege Winnenden versucht, ein schlüssiges Konzept mit Fachpersonal für den Schulbetrieb als auch für die Ferienbetreuung zu erarbeiten. Die Paulinenpflege Winnenden wurde aus gutem Grund ausgesucht, da hier bereits eine sehr gute Zusammenarbeit bei der Jugendarbeit besteht und die Paulinenpflege auch bereits mit weiteren Kommunen eine erweiterte Betreuung betreibt. Es war dann aber doch ernüchternd, dass so gut wie keine Anmeldungen für eine erweiterte Betreuung als auch bei der Ferienbetreuung eingegangen sind. Obwohl dies zunächst gefordert wurde und speziell bei der erweiterten Betreuung in der Schulzeit die Kosten auf Niveau anderer Kommunen angeboten wurden. Wir wollen aber auch klarstellen, dass eine zusätzliche Betreuung der Grundschulkinder – sei es in und außerhalb der Schulzeiten - nicht kostenlos und zu hundert Prozent zu Lasten der Gemeinde erfolgen kann. Die bestehende Ferienbetreuung in Kooperation mit der Gemeinde Sulzbach wird solange weitergeführt, bis hier ein für beide Seiten vertretbares Konzept vorliegt.

Einen neuen Weg betritt die Gemeinde Oppenweiler im Bereich des 4. Kindergartens – dem Waldkindergarten. Hier freuen wir uns wirklich, den Waldkindergarten in der Schutzhütte am Roßstall ab April 2017 mit einer weiteren, zusätzlichen Betreuungsform betreiben zu können – kommen wir doch hiermit einen deutlichen Schritt der Natur näher, an den sich die Älteren von uns bestimmt noch gut erinnern können. Wir hoffen, dass wir auf unsere Stellenausschreibungen auch geeignete Fachkräfte gewinnen können und entsprechend Anmeldungen für den Kindergarten eingehen.

Ein leidiges Thema ist inzwischen der Breitbandausbau für die Vorwahl 07193. Denkt man, man wäre soweit, dass es vorangeht, dann werden einem entweder durch neue Vorgaben des Landes oder von „satten“ Breitbandbetreibern Probleme bereitet oder Angebote zurückgezogen. Wir hoffen, dass im Jahr 2017 nun endlich Licht am Ende des Tunnels ist und sich eine finale und stabile Lösung auch für die Teilorte abzeichnet.

Die Flüchtlingsthematik wird uns im Jahr 2017, wie auch alle anderen Kommunen, weiter beschäftigen. Die täglichen Zuwanderungen nach Deutschland sind zwar rückläufig, nach Informationen des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis werden aber der Gemeinde Oppenweiler für 2017 weitere ca. 16 Personen zugewiesen. Es freut uns, dass heute bereits viele der Anschlussunterkünfte durch Anmietung von privaten Wohnungen gedeckt werden können und somit keine weitere Containerlösung erforderlich ist. Durch diese private Unterkunft „mitten im Leben“ ist eine schnellere Einbindung der Flüchtlinge in den hiesigen Alltag und Lebensweise zu erwarten. Wir bitten die Bevölkerung, bei weiteren freiwerdenden, privaten Wohnungen, sich bei der Gemeinde zu melden, um weitere, zusätzliche Aufnahmemöglichkeiten für Flüchtlinge zu ermöglichen. Hier möchten wir uns vor allem nochmals bei all denjenigen herzlich bedanken, die sich in vielfacher Weise dieser schwierigen Aufgabe stellen, und für eine gute Unterstützung, Versorgung sowie Integration der Hilfesuchenden sorgen und einsetzen.

Seit Jahren ist die aktuelle Parksituation in Oppenweiler ein zunehmend stärkeres Diskussionsthema bei den Bürgen sowie der Gemeinde. Teilweise herrschen in einigen Straßen „chaotische Verhältnisse“, die – wenn man genau hinschaut – in dieser Weise nicht erforderlich wären. Diese Situation kommt aber nicht nur daher, dass in der Zwischenzeit fast jede Person in einem Haushalt ein Fahrzeug besitzt, sondern diese auch noch direkt vor der Haustüre geparkt werden, um keinen zusätzlichen Schritt zu laufen. Ebenso wird beobachtet, dass Große Lastwagen und Zugfahrzeuge als „Dienstfahrzeuge“ mitten im Ort und in Teilorten an unübersichtlichen Stellen abgestellt werden. Dabei wären in einigen Fällen öffentliche Parkplätze gar nicht so weit entfernt. Wir appellieren hier an die Vernunft der Fahrzeughalter und deren Fahrer, Verbotsschilder zu beachten und die Fahrzeuge nicht verkehrswidrig abzustellen, so dass im Ernstfall auch Rettungsfahrzeuge, Räum- und Müllfahrzeuge passieren können. Nachdem allerdings bisher alle Aufrufe an die Vernunft nicht gefruchtet haben, muss dies leider zunehmend durch einen Vollzugsbeamten geregelt werden.

Viele Punkte rücken aufgrund der Vielzahl der anstehenden Themen in den Vordergrund – das immer noch wichtigste für unsere Gemeinde dürfen wir jedoch nicht vernachlässigen und müssen es weiter mit voller Kraft vorantreiben. Für das Hochwasserrückhaltebecken zwischen der Rüflensmühle und dem Ortsteil Reichenbach erfolgte am 28. August 2016 die notarielle Unterschrift des Wasserverbandes Murrtal und dem Mühlenbesitzer in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Mit Abschluss dieses Vertrages wurden alle Einwendungen des Mühlenbesitzers gegen das Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler zurückgezogen. Somit steht nun einer Genehmigung des Planfeststellungsverfahrens in den nächsten Monaten und eines möglichen Baubeginnes des Hochwasserrückhaltebeckens im nächsten Jahr nichts mehr im Wege.

Im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für das Hochwasserrückhaltebecken wird von Seiten des Landes auch die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung Oppenweiler in Aussicht gestellt. Schön wäre es, wenn die B14 Ortsumfahrung Oppenweiler und das Rückhaltebecken – wie von uns bereits vor Jahren vorgeschlagen - gleich zu Beginn kombiniert werden könnten. Dies wäre ein Meilenstein für Oppenweiler. Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes im letzten Jahr blieb die Ortsumfahrung auf jeden Fall im vordringlichen Bedarf.

In einer der letzten Sitzungen wurden Gespräche geführt über ein zusätzliches Fahrzeug für den Bauhof der Gemeinde Oppenweiler. In der Zwischenzeit fand auch ein klärendes und fortführendes Gespräch zwischen Vertretern des Gemeinderates und dem Bauhof statt, um hier 2017 die passende Lösung zu finden. Wie Sie aus meinen vorherigen Ausführungen entnehmen konnten, ist das Jahr 2017 - ein Jahr - voll mit Themen, Entscheidungen, und mit sehr hohen Investitionen in Baumaßnahmen. Oppenweiler ist trotzdem auch in 2017 weiterhin schuldenfrei und besitzt eine stabile Kassenlage. Damit dies auch weiterhin so bleibt wollen und werden wir weiterhin eine solide Finanzpolitik weiterverfolgen. Wir müssen alle daran denken, dass wir aktuell finanziell gute Jahre haben – und in guten Jahren soll man für die mit Sicherheit kommenden schlechten Jahre weitsichtig planen.

Zu folgenden Punkten haben wir noch Anmerkungen und Anregungen:

Es wäre schön, wenn wir wieder zu unserer langjährigen Tradition zurückfinden, um den Haushalt im alten Jahr zu verabschieden.

Im Rahmen des Ausbaus des zweiten Bauabschnittes des Gewerbegebietes Zell und der angedachten zusätzlichen Bushaltestelle, sollte nochmals

  • eine Prüfung der Möglichkeit zur Anbindung eines Schulbusses zu den weiterführenden Backnanger Schulen erfolgen
  • sowie die Möglichkeit zur Erstellung eines Steges über die Murr für eine direktere Anbindung des expandierenden Gewerbegebietes Zell zum Bahnhof

Im Rahmen des Ausbaus des zweiten Bauabschnittes des Baugebietes Steinfeld bitten wir um Prüfung und Info, bis wann der Ausbau des Rohrbachweges mit einem Gehweg und entsprechender Beleuchtung eingeplant ist.

Ebenso bitten wir um Einplanung eines aktuellen Informationsberichtes der Jugendarbeit in einer der nächsten Sitzungen.

Wir unterstützen weiterhin ein Imagekonzept für die Gemeinde, bringen aber nochmals deutlich zum Ausdruck, dass wir einer Änderung des Gemeindelogos nicht zustimmen.

Abschließend bitten wir für das kommende Jahr einen Rundgang des Gemeinderates sowie der Verwaltung an wichtigen, prägnanten Vorhaben der Gemeinde einzuplanen. Der Abschluss des Rundganges sollte mit der Besichtigung des Bauhofes enden, um dessen Leistungsfähigkeit in Augenschein zu nehmen. Hierzu bitten wir um rechtzeitige Terminabsprache.

Zu den genannten Punkten bitten wir Sie um Stellungnahme spätestens in der kommenden Sitzung.

Die Freie Wählervereinigung wird der vorliegenden Fassung des Haushaltsplanes 2017 zustimmen.

Lassen Sie mich abschließend, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde unsere Anerkennung und Dank aussprechen. Namentlich tun wir dies stellvertretend gegenüber Ihnen Herr Bürgermeister Reber, und Ihren Amtsleitern Frau Kübler und Herrn Schwinger. Ihnen liebe Frau Wüstner, nochmals unser besonderer Dank für die Erstellung Ihres ersten Haushalts gleich mit doppischer Buchführung. Sie haben sich gleich nach Ihrer Einstellung als stellvertretende Amtsleiterin und trotz der Abwesenheit von Frau Kübler mit Ihrem Team die übersichtliche und transparente Darstellung beibehalten, die uns vor allem auf den ersten 30 Seiten in kurzen Worten sehr gut informiert!

Der Erfolg unserer guten Gemeindepolitik liegt zuletzt auch an dem konstruktiven, gemeinsamen Miteinander des gesamten Gremiums

Wir wünschen uns ebenso eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit all unseren Partnern, den Kirchengemeinden, den vielen Vereinen sowie unserer Murrtal-Schule.

Wir danken den Steuerzahlern für die pünktliche Begleichung Ihrer Steuern, sowie allen Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde, die durch ihr bürgerschaftliches Engagement und den vielen Hinweisen und Anregungen mit dazu beitragen, dass Oppenweiler weiterhin eine attraktive und lebenswerte Gemeinde bleibt.

Ebenso möchten wir uns bei der Backnanger Kreiszeitung bedanken für die Berichterstattung unserer Themen aus den Sitzungen.

Abschließen möchte ich mit der Hoffnung, dass das Jahr 2017 vor allem ein friedlicheres Jahr wird als das vergangene Jahr, sowie mit dem Zitat des italienischen Dichters und Philosophen Aligheri Delante:

Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit“

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, von der Mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum bis 2020 wurde Kenntnis genommen.


Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit der Sparte Wärmeversorgung Oppenweiler 2017

Die Verwaltung hat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit der Sparte Wärmeversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2017 in der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 eingebracht und erläutert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung mit der Sparte Wärmeversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2017, von der Mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum bis 2020 wurde Kenntnis genommen.

14. Februar 2017[]

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 14.02.2017
Erschließung Baugebiet Steinfeld 2. Bauabschnitt - Vergabe der Arbeiten -

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20.09.2016 den Ingenieurvertrag zur Erschließung des Baugebietes Steinfeld 2. Bauabschnitt an das Ingenieurbüro Frank aus Backnang vergeben hat und für das Jahr 2017 die notwendigen Haushaltsmittel bereit gestellt wurden, wurden die Erschließungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Von 5 Firmen wurden die Unterlagen angefordert. Folgende 3 Angebote sind eingegangen:

  1. Lukas Gläser GmbH & Co. KG, Aspach 535.904,27 € 100,0 %
  2. Klöpfer GmbH & Co. KG , Winnenden 567.181,92 € 105,8 %
  3. Hans Bauer GmbH, Alfdorf 702.727,26 € 131,8 %

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Frank lag bei 639.718,59 €. Die Maßnahme wird über das Haushaltsjahr 2017 finanziert.

Die Firma Lukas Gläser hat für die Gemeinde Oppenweiler schon mehrere Straßen erfolgreich saniert, außerdem wurde bereits der 1. Bauabschnitt des Baugebietes Steinfeld durch die Firma Lukas Gläser mit guten Ergebnissen erschlossen.

Herr Zwink vom Ingenieurbüro Frank hat an der Sitzung teilgenommen und stand für Fragen zur Verfügung.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Vergabe der Arbeiten für die Erschließung des Baugebietes Steinfeld, 2. Bauabschnitt, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Lukas Gläser GmbH & Co. KG aus Aspach, zu einem Angebotspreis in Höhe von 535.904,27 € zu vergeben.


Jahresrechnung 2016 - Ermächtigungsreste

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2016 stand auch die Entscheidung über zu bildende Ermächtigungsreste (Übertragung von Haushaltsmitteln ins Folgejahr) an. Im Vorfeld der formalen Feststellung der Jahresrechnung 2016 strebte die Verwaltung eine frühzeitige Abstimmung mit dem Gemeinderat an. Es wurde vorgeschlagen, die Ermächtigungsreste im Zuge der Jahresrechnung 2016 zu bilden und ins Haushaltsjahr 2017 zu übertragen. Im Sinne einer soliden Haushaltswirtschaft wurde vorgeschlagen Ermächtigungsreste gem. § 21 GemHVO nur für bereits begonnene, 2016 per GRB zur Durchführung anstehende und noch nicht abgeschlossene Maßnahmen zu bilden.

Erläuterungen: Ermächtigungsreste für Auszahlungen

  • I57100101 1000 7872000 Ausbau der Breitbandversorgung
  • I11250001 1000 7831000 Fahrzeug für den Bauhof
  • I51100001 1000 7873000 Quartierskonzept
  • I53800004 1000 7873000 Sanierung RÜB & Abwasserpumpwerk Zell
  • I54100001 1000 7873000 Straßenbeleuchtung Zell

Es wurden Ermächtigungsreste in Höhe von 302.700,00 Euro gebildet. Diese Mittel wurden in das Jahr 2017 übertragen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bildung der Ermächtigungsreste in der Jahresrechnung 2016.


Mineralfreibad – Saisonrückblick

Die Freibadsaison 2016 ging vom 07.05.2016 bis 18.09.2016. Insgesamt konnten 80.718 Besucher gezählt werden. Dies sind 8.433 weniger als im Vorjahr. Bester Monat war der August mit 25.480 Besuchern, im Juni waren es 12.691 und im Juli 24.296 Besucher. Der Frühbadetag fand insgesamt 14 Mal statt. 145 Besucher nutzten diese Möglichkeit, d.h. ca. 10 Personen pro Mittwoch. Insgesamt wurden Erträge in Höhe von rund 132.200 € erzielt. Davon sind 124.179 € Eintrittsgelder. Die Aufwendungen werden sich auf rund 304.444 € belaufen. D.h. es ergibt sich für das Jahr 2016 eine Kostenunterdeckung von rund 172.244 €, das entspricht einem Kostendeckungsgrad von 43,42 %. Die kalkulatorische Verzinsung in Höhe von ca. 47.000 € ist im Zuge der Umstellung auf das NKHR im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr enthalten. Die nachfolgenden Übersichten schaffen einen Überblick über die Entwicklung der letzten Jahre.

Schaubilder:

  • Die Kostendeckung verbesserte sich von -352.327 im Jahre 2007 auf -172.244 in 2016.
  • Die Besucherzahl lag im Rekordjahr 2003 bei ca. 140 Tausend, aber ansonsten zwischen 60 und 80 Tausend
  • Der durchschnittliche Zuschuss pro Besucher sank von über 6 Euro im Jahr 2007 auf ca. 2 Euro.

Der vorgelegte Saisonrückblick 2016 wurde vom Gemeinderat positiv zur Kenntnis genommen.


Feuerwehrangelegenheiten - Beförderungen

In der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 09.01.2017 hat die Freiwillige Feuerwehr Oppenweiler auf Anregung des Feuerwehrkommandanten folgende Feuerwehrkameradinnen und Kameraden zur Beförderung vorgeschlagen:

Beförderung zum Feuerwehrmann/zur Feuerwehrfrau

  • Lea Boss
  • Benedikt Paulus
  • Felix Mayer

Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann

  • Benjamin Heer
  • Rolf Lochmann
  • Thomas Reichert

Beförderung zur Löschmeisterin: Andrea Müller

Zum Brandmeister: Steffen Ellinger

Die Beförderungen erfolgten bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 10.02.2017 durch den stellv. Bürgermeister Wilfried Klenk. Nach der aktuellen Rechtslage des neuen Feuerwehrgesetzes sind Beförderungen vom Bürgermeister als oberster Dienstherr der Feuerwehr auf Vorschlag des Feuerwehrkommandanten vorzunehmen. Die Beförderungen werden daher dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Vom Gemeinderat sind künftig gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Feuerwehrgesetzes ausschließlich der von der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr gewählten Kommandant und seine Stellvertreter zu bestätigen. Anschließend werden diese vom Bürgermeister bestellt. Diese neue Rechtslage ist auch in der Feuerwehrsatzung (§ 10 Abs. 5) der Gemeinde berücksichtigt.

Der Gemeinderat nahm von den Beförderungen Kenntnis.

14. März 2017[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 14. März 2017 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Deponie-Backnang Steinbach: Antrag auf abfallrechtliche Plangenehmigung gem. § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG für die Erweiterung (Bauabschnitt III) und Herstellung der Basisabdichtung und -entwässerung
  3. Bebauungsplanverfahren Baugebiet "Gewerbegebiet Zell II - 2. Bauabschnitt" a) Behandlung der Anregungen b) Feststellung des Entwurfs
  4. Jahresbericht der Jugendreferentin
  5. Neubau eines Umkleidegebäudes für die Sportanlagen Rohrbachtal - Beratung und Beschlussfassung -
  6. Beschaffung und Einbau einer neuen Kühlzelle im Freibadkiosk - Beratung und Beschlussfassung -
  7. Sanierung der Unteren Ortsstraße 2. Bauabschnitt - Vergabe der Arbeiten - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Errichtung eines Gehwegs am Rohrbachweg - Beratung und Beschlussfassung -
  9. Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler 2017 - Beratung und Beschlussfassung -
  10. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  11. Bausachen:
    1. a) Nachgenehmigung eines Schuppens und Errichtung eines weiteren Schuppens, Flst. 681/2, Oppenweiler-Reichenberg
    2. b) Neubau Umkleidegebäude Sportplatz Rohrbachtal, Rohrbachweg, Flst. 560/3, Oppenweiler
    3. c) Einschottern eines Weges, Staige 33/1, 71570 Oppenweiler, Flst. 436
  12. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  13. Anfragen
  14. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 14.03.2017


Deponie Backnang-Steinbach Antrag auf abfallrechtliche Plangenehmigung gem. § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG für die Erweiterung (Bauabschnitt III) und Herstellung der Basisabdichtung und -entwässerung

Die Gemeinde Oppenweiler wurde im Genehmigungsverfahren zum Antrag auf abfallrechtliche Plangenehmigung für die Erweiterung (Bauabschnitt III) und Herstellung der Basisabdichtung und –entwässerung gem. § 35 Abs. 3 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz als Belegenheitsgemeinde zur Deponie in Backnang-Steinbach um Stellungnahme gebeten.

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rems-Murr-Kreis mbH plant den 3. und gleichzeitig letzten Bauabschnitt auf der Deponie Backnang-Steinbach, deren Betrieb im Jahre 2032 voraussichtlich geschlossen wird. Bei der geplanten Maßnahme soll ein Volumen von 140.000 m³ ausgebaut werden.

Die vollständigen Antragsunterlagen standen dem Gemeinderat zur Vorbesprechung zur Verfügung. Herr Balthasar, Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr-Kreises mbH, war bei der Sitzung anwesend und hat den Umfang der geplanten Maßnahme erläutert.

Nach kurzer Beratung beauftragte der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung mit der Mitteilung an das Regierungspräsidium Stuttgart, dass seitens der Gemeinde Oppenweiler keine Bedenken zu dem Vorhaben bestehen.


Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Gewerbegebiet Zell II – 2. Bauabschnitt“ a) Behandlung der Anregungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zell II – 2. Bauabschnitt“ beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde daher in der Zeit vom 04.01.2016 bis 05.02.2016 in den Diensträumen des Rathauses öffentlich ausgelegt.

In der Begründung zum Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Zell II“ wurden die eingegangenen Anregungen aufgelistet und mit einer Stellungnahme versehen. In der Gemeinderatssitzung hat Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmaier die Stellungnahmen näher erläutert.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Genehmigung der in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet II“ aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung.


Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Gewerbegebiet Zell II – 2. Bauabschnitt“ b) Feststellung des Entwurfs

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung hat das Planungsbüro Rauschmaier den Bebauungsplan gefertigt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

  1. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Zell II“ nach dem Lageplan des Planungsbüros Rauschmaier vom 14.03.2017 mit Anlagen wird unter Berücksichtigung der unter a) gefassten Beschlüsse festgestellt.
  2. Der Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  3. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.


Jahresbericht der Jugendreferentin

Frau Glasnovic hat im Rahmen der Sitzung über ihre Arbeit berichtet. Insgesamt wurden die Angebote von Frau Glasnovic sehr gut von den Jugendlichen angenommen, auch die neuen Angebote „Jugendreff bewegt“ (sportliche Aktivitäten) und „Kochbar machbar“.

Der Jugendtreff

Der Jugendtreff in Oppenweiler soll als einen Schutzraum für Kinder und Jugendliche fungieren. Hier haben sie die Zeit und den Ort sich mit verschiedenen Themen auseinanderzusetzen und sich in Ihrer Persönlichkeit weiterzuentwickeln und zu erfahren. Die Besucherzahl richtet sich in der Regel auch nach dem Wetter. Im Sommer hatte der Jugendtreff ein kleines „Sommerloch“. Hier wurden im Schnitt 8 Besucher gezählt. An kälteren Tagen und auch in der kälteren Jahreszeit steigt die Besucherzahl deutlich. Im Durchschnitt hat der Jugendtreff am Freitag die höchste Besucherzahl. Hier besuchen im Durchschnitt 20 Kinder und Jugendliche den Jugendtreff. Ebenso findet freitags der „Kidstreff“ statt, weshalb auch hier viel mehr jüngere Kinder verzeichnet werden können als letztes Jahr. Hier steigt die Zahl auf bis zu 17 Kinder.

Der Samstag wird auch gerne mal für Aktionen eingeplant. In Rücksprache mit den Kindern und Jugendlichen eignet sich dieser Tag als Wochenendtag am besten und diese sind damit einverstanden, dass mehr Aktionen stattfinden sollten. Hervorzuheben ist der Besuch der Kinder am Freitag. Die Arbeit hatte hier einen anderen Charakter, da der erzieherische Hintergrund deutlich größer war. Auch in anderen Jugendhilfeeinrichtungen lassen sich immer mehr Kinder verzeichnen, sodass dies auch für die jüngeren Kinder zunehmend attraktiver wird.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Beziehungsarbeit eine entscheidende Rolle spielt und diese Arbeit unter anderem die Wichtigste ist. Zunehmend mehr Kinder und Jugendliche sind oft zu Hause auf sich alleine gestellt und müssen das Essen selbst zubereiten. Hier bot das neue Angebot „Kochbar machbar“ einfach die Möglichkeit in einer Gruppe miteinander zu kochen und sich als Teil des Ganzen zu erfahren. Die Gerichte wurden mit den Kindern und Jugendlichen zusammen ausgesucht.

Schulsozialarbeit

In der Schulsozialarbeit nahmen deutlich mehr männliche Personen das Angebot an. Allgemein befanden sich die meisten im Alter von 14-17 Jahren. Ein deutlicher Anstieg war bei der Einzelfallhilfe zu verzeichnen. Die Jugendreferentin führte es darauf zurück, dass sie nun nach längerer Tätigkeit in Oppenweiler unter den Jugendlichen bekannt ist und dadurch die Hemmschwelle, auf sie zuzugehen, gesunken sei. Bei der Einzelfallhilfe wird eine indivduelle Beratung und Hilfe angeboten. Gemeinsam wird das Problem besprochen, um dann eine passende Lösungstrategie darauf zu konzipieren. Im Jahr 2015/2016 nahmen insgesamt 46 Schüler das Angebot einer Einzelfallberatung wahr. Die Einzelfallhilfe mit mehr als drei Terminen, fand mit 19 Schülern teil. Dies erstreckte sich über einen längeren Zeitraum, in dem diese Kinder eine engere Begleitung benötigten. Ebenso war eine Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen. Hier ist eine sehr enge Begleitung erforderlich. Es erfolgt die Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, wie z.B. die Suchtberatung, die sozialpädagogische Familienhilfe und dem Jugendamt. Vor allem die Themen Schule sowie Ausbildung/Beruf sind hier Schwerpunkte gewesen, beim Thema Sucht war ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Sorge bereiten der Jugendreferentin jedoch die sogenannten neuen „legal highs“, welche unter den Jugendlich immer beliebter werden.

Das Soziale Kompetenztraining (SKT) wurde in den Klassen 2, 4 und 7 angeboten. Das Angebot in Klasse 2 fand in einem Zeitraum von 10 Wochen statt. Es wurde gemeinsam mit der Klassenlehrerin angeboten. In Klasse 4 fand das Angebot ein halbes Jahr lang statt. Auch in Klasse 7 fand ein SKT statt, das über die Dauer von 2 Monaten, stattfand. Mit den Schülern war das Ziel des Klassenerhalts und der Konfliktlösung von großer Bedeutung. Dabei sollte die Empathiefähigkeit der Schüler erhöht/stabilisiert werden. Deutlich hervorzuheben ist, dass im vergangenen Schuljahr vermehrt mit der Grundstufe zusammengearbeitet wurde. Dies hat sich zunehmend auch in den Einzelfällen bemerkbar gemacht. Zu Beginn des Schuljahres wurden einige Angebote zum Kennenlernen der Klassen, als auch den Strukturen innerhalb der Klassen, durchgeführt. Es wurden themenorientierte Gruppenarbeit mit Schülergruppen zur Förderung der sozialen Kompetenzen und Konfliktfähigkeit sowie Gewaltprävention durchgeführt. Gruppenspezifische Angebote wurden in den Klassen 3, 4, 7 und 8 durchgeführt, da festzustellen ist, dass in diesen Altersstufen erhöhte Gewaltbereitschaft herrscht. Um eine Sicht aus mehreren Perspektiven auf eine Situation in der Klasse oder eines Schülers zu bekommen, wurden auch Beratungen von Lehrkräften durchgeführt. Klassenkonferenzen oder einzelne Gespräche mit Lehrkräften/Schulleitung fanden regelmäßig statt, dadurch war ein Austausch über den aktuellen Stand der Schüler oder Klassen stets gewährleistet. Es wurde sowohl gemeinsam nach Lösungen für individuelle Probleme gesucht, als auch der Bedarf für eine sonderpädagogische Förderung bzw. einer Schulbegleitung unter Hinzuziehung der Schulsozialarbeit geprüft.

Aktionen

Einen Abend lang gehörte der Jugendtreff nur den Mädchen alleine (Mädchentag). Gut erkennbar war, dass sich die Mädchen sichtlich offener und in einer anderen Art und Weise darstellten. Themen konnten viel offener angesprochen werden und die Mädchen halfen sich gegenseitig. Insgesamt war dieser Abend sehr gelungen und auch die Mädchen wünschen sich erneut solch einen Tag. Ein Jungstag fand ebenfalls statt. Ziel war die Sprungbude in Stuttgart. Es wurden einige Wünsche aufgeschrieben und entschieden wurde dann für die Sprungbude. Diese Aktion konnte erst dieses Jahr durchgeführt werden, da der zeitliche Rahmen vor den Weihnachtsferien sich als nicht optimal herausstellte. Ein voller Erfolg, von denen 12 Jungs begeistert waren. Die Umgestaltung der Räume fand erneut durch Streichen eines Raumes statt, ebenso wurden verschiedene Wandgemälde angefertigt. Zwei neue Sofas wurden in die Räume gestellt. Ein neuer Tischkicker soll nun die nächste Anschaffung werden. Im Sommer waren viele Kinder und Jugendliche draußen anzutreffen und verständlich, dass sie sich nicht gerne in einem Raum aufhalten wollten. Deshalb wurde des Öfteren eine Grill-Aktion gestartet. Hier war es möglich viele Jugendliche dafür zu gewinnen. „Soccer at Midnight“ fand auch diesmal wieder in Oppenweiler statt. Insgesamt sieben Teams haben daran teilgenommen, drei davon waren aus Oppenweiler. Mithilfe gab es von freiwilligen Jugendlichen aus dem Jugendtreff, die sich beim Auf- und Abbau, beim Verkauf von Getränken und für die Sicherheit beteiligt haben. Die Aktion fand am Anfang des Jahres 2016 statt. Bei der Übernachtung im Jugendtreff war man mit Grillgut und fackeln ausgestattet und ist zu einer Grillstelle gelaufen. Nach dem Grillen gab es eine Fackelwanderung durch den Wald zurück zum Jugendtreff. Da Jugendliche in diesem Alter immer Hunger verspüren, wurde abends noch gekocht und anschließend ein Film geschaut. Im Herbst fand ein Ausflug in den Europapark statt, leider konnten viele Kinder wegen zeitlichen und finanziellen Gründen nicht mitkommen. Das Interesse, den Europapark, in einer größeren Gruppe zu besuchen, ist sehr hoch. Abzuklären wären aber zeitliche Faktoren und die finanzielle Lage. Zum Winter gehörte auch das Eislaufen. Die Kinder und Jugendliche haben sich dafür entschieden in den Eispark in Winnenden zu gehen. Diese Aktion wurde gemeinsam mit den Jugendlichen geplant (Datum, Uhrzeit, Treffpunkt, Verkehrsmittel, Elternbrief) Im Sommer fand das Jugendforum zum ersten Mal statt. Das Forum wurde von Herrn Bürgermeister Reber und Frau Glasnovic zusammen geleitet. Ziel eines Jugendforums war es die Jugendliche zu informieren, aber auch das Mitspracherecht und Raum zu schaffen, in denen Wünsche und Anliegen geäußert werden konnten. Leider war das Forum nur von 5 Jugendlichen besucht worden. Grund hierfür kann der Zeitpunkt gewesen sein, es war ein sehr schöner und heißer Tag. Geplant wird, das nächste Forum in dieses Frühjahr oder in den Herbst zu legen.

Ausblick 2016/2017

Folgendes ist laut Frau Glasnovic im laufenden Jahr noch geplant:

  • Beschaffung eines neuen Tischkicker
  • Neuer Bezug für den Billardtisch
  • Weitere Aktionen
  • Jungstag 2.0
  • Mädchenflohmarkt (in Kooperation mit der Kirche)
  • Jugendforum
  • Übernachtung im Jugendtreff
  • Projekt Streitschlichtung in Klasse 3 und 4
  • SKT in Klasse 2 zum Thema „Kommunikation und Gefühle“


Neubau eines Umkleidegebäudes für die Sportanlagen Rohrbachtal - Beratung und Beschlussfassung –

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 der Errichtung eines Umkleidegebäudes im Rohrbachtal zugestimmt und das Architekturbüro Weller aus Backnang mit den Leistungsphasen 1-4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beauftragt. Das Architekturbüro Weller hat zwischenzeitlich eine Baugenehmigungsplanung erarbeitet. Die Planung wurde im Vorfeld mit den Herren Stoppel und Scheib als Vertreter der jeweiligen Gemeinderatsliste besprochen und optimiert. Architekt Weller hat an der Sitzung teilgenommen und hat die Planung genauer erläutert und stand für Fragen zur Verfügung.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion einstimmig

  1. Der vorliegenden Baugenehmigungsplanung des Architekturbüros Weller aus Backnang zum Erstellen eines Umkleidegebäudes im Rohrbachtal wird zugestimmt.
  2. Das Architekturbüro Weller aus Backnang wird mit den restlichen Leistungsphasen 5-8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieuren (Honorarzone 3 unten) beauftragt.


Beschaffung und Einbau einer neuen Kühlzelle im Freibadkiosk - Beratung und Beschlussfassung -

Die Kühlzelle mit zwei separaten Kühlräumen wird in die bisherige Sammelumkleide eingebaut. Die alte Kühlzelle im Kiosk wird abgebaut. Dadurch erhält der Pächter Platz für eine weitere Arbeitsfläche und kann sein Angebot erweitern. Der Einbau einer Kühlzelle mit separaten Zellen für Speisen und Getränke ist aufgrund von Lebensmittelhygienevorschriften erforderlich. Für die Beschaffung und den Einbau der Kühlzelle wurden im Haushalt 2017 30.000€ eingestellt. Für die Beschaffung der Kühlzellen fallen laut Angebot der Firma Stoppel Klima- und Kältetechnik 17.612,00 € brutto an. Im Bereich des Mineralfreibads ist die Gemeinde Oppenweiler vorsteuerabzugsberechtigt. Hinzu kommen Schreiner-/Elektroinstallations-/ und Fließarbeiten nach Aufwand. Insgesamt würden somit Gesamtkosten von ca. 30.000 € entstehen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung und den Einbau der Kühlzelle durch die Firma Stoppel Klima- und Kältetechnik.


Sanierung der Unteren Ortsstraße 2. Bauabschnitt - Vergabe der Arbeiten – Beratung und Beschlussfassung –

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.03.2016 dem Entwurf zur Sanierung der Unteren Ortstraße 2. Bauabschnitt zugestimmt, weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.11.2016 die Nahwärmekonzeption im unteren Reichenberg abgelehnt und die Ausschreibung zur Sanierung des 2. Bauabschnittes beschlossen. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich öffentlich ausgeschrieben, von 6 Firmen wurden die Unterlagen angefordert.

Folgende 5 Angebote sind eingegangen:

  1. Klöpfer GmbH & Co. KG , Winnenden 962.116,06 € 100,0 %
  2. Lukas Gläser GmbH & Co. KG, Aspach 987.478,56 € 102,6 %
  3. Wilhelm Weidler GmbH & Co. KG, Urbach 1.051.422,85 € 109,3 %
  4. Fritz Müller GmbH, Backnang 1.158.263,10 € 120,4 %
  5. Hans Bauer GmbH, Alfdorf 1.352.554,87 € 140,6 %

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Frank lag bei 1.109.029,91 €.

Die notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt.

Die Firma Klöpfer hat für die Gemeinde Oppenweiler bereits den 1. Bauabschnitt der Unteren Ortsstraße incl. des Schmutzwasserkanales entlang des Kirchweges bis zum Rewe Markt mit guten Ergebnissen gebaut.

Herr Zwink vom Ingenieurbüro Frank war an der Sitzung anwesend und stand für Fragen zur Verfügung stehen.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Arbeiten für den 2. Bauabschnitt zur Sanierung der Unteren Ortsstraße an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Klöpfer GmbH & Co. KG aus Winnenden zu einem Angebotspreis in Höhe von 962.116,06 € zu vergeben.


Errichtung eines Gehweges am Rohrbachweg - Beratung und Beschlussfassung -

Auf Wunsch des Gemeinderates wurde eine Verlängerung des vorhandenen Gehweges am Rohrbachweg bis zu den Parkplätzen zwischen den Sportplätzen geplant. Die Kosten wurden auf Grundlage des Angebotes der Firma Lukas Gläser errechnet. Der komplette Gehweg (Altbestand ca.150 m und Neubau ca. 250m) soll beleuchtet werden. Auf Höhe des Kunstrasenfeldes ist für das Verschwenken der Straße ein Grunderwerb von ca. 70 m² notwendig, die restlichen notwendigen Flächen befinden sich in Gemeindeeigentum. Das Ingenieurbüro Frank aus Backnang hat in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung eine Planung und Kostenberechnung erstellt. Herr Zwink vom Büro Frank war an der Sitzung anwesend, hat die Planung näher erläutert und stand für Fragen zur Verfügung. Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von ca. 160.000,- € wird gemäß § 84 Abs. 1 GemO zugestimmt. Im Haushaltsplan 2017 ist für diese Maßnahme kein Planansatz vorhanden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der vorgelegenen Planung des Ingenieurbüros Frank aus Backnang zum Erstellen eines Gehweges wird zugestimmt.
  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den notwendigen Grunderwerb von ca. 70 m² zu veranlassen.
  3. Die Firma Lukas Gläser wird mit dem Bau des Gehweges inkl. des Leitungsgrabens als Anschlussauftrag zum Baugebiet Steinfeld beauftragt.
  4. Die Süwag Energie AG wird mit dem Liefern und Verlegen der Beleuchtungskabel sowie mit der Lieferung und Montage der 15 Masten, Sicherungskästen und Leuchtkörper beauftragt.


Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler 2017 - Beratung und Beschlussfassung –

Für die Badesaison 2017 waren die Öffnungszeiten festzulegen. Im vergangenen Jahr wurde die Öffnungszeit von Samstag, den 07.05.2016 bis Sonntag, den 18.09.2016 festgesetzt. Die Tagesöffnungszeiten waren 2016 wie folgt festgelegt:

  • Im Mai, Juni und August: 9.00 Uhr - 20.00 Uhr
  • Im Juli: 9.00 Uhr - 20.30 Uhr
  • Ab 1. September bis zu Schließung: 9.00 Uhr - 19.00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen von Mai bis August ist das Bad bereits um 8.00 Uhr geöffnet. In den Monaten Juni bis August findet mittwochs von 6.30 Uhr - 7.30 Uhr ein Frühbadetag statt.

Die umliegenden Bäder öffnen und schließen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das Mineralfreibad Oberes Bottwartal und das Freibad der Stadt Backnang eröffnen voraussichtlich am 01. Mai und schließen zwischen Anfang und Mitte September. Die Freibäder in Murrhardt und Burgstetten werden voraussichtlich Mitte Mai geöffnet und Mitte September geschlossen.

Die Verwaltung schlug vor, die Öffnungszeit 2017 von 06.05.2017 bis 17.09.2017 festzulegen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Mineralfreibad vom 06.05.2017 bis 17.09.2017 zu öffnen. Die Tagesöffnungszeiten werden wie in 2016 festgelegt.

25. April 2017[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 25. April 2017 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Kanaluntersuchung 2016 in Zell - Vorstellung der Ergebnisse - Ausschreibungsbeschluss - Vergabe des Ingenieurvertrages Beratung- und Beschlussfassung
  3. Straßenbeleuchtung Steinfeld 2. Bauabschnitt - Vergabe der Arbeiten - Festlegung der Beleuchtungskörper Beratung- und Beschlussfassung
  4. Ersatzbeschaffung eines Beckensaugers für das Mineralfreibad Beratung- und Beschlussfassung
  5. Anhörung zum Regionalverkehrsplan-Entwurf 2017 - Stellungnahme der Gemeinde Beratung- und Beschlussfassung
  6. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Antragstellung zur Aufnahme des Ortsteils Zell als Schwerpunktgemeinde im ELR Beratung- und Beschlussfassung
  7. Sanierungsgebiet Nördliche Hauptstraße Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zum Zweck der Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit nach § 141 Abs. 3 BauGB Beratung und Beschlussfassung
  8. Bausachen
    1. Veränderte Ausführung: Umbau Betriebsgebäude, Anbau, Aufstockung und Umnutzung Betriebsgebäude, Abbruch Garage, Anlegen von Stellplätzen, Im Seelenwinkel 5, 71570 Oppenweiler, Flst. 747/1, 747/2 Beratung- und Beschlussfassung
    2. Neubau von PKW-Stellplätzen Lerchenstr. 16, 71570 Oppenweiler, Flst. 237/2 Beratung- und Beschlussfassung
    3. Errichtung eines Carports Lindenplatz 6, 71570 Oppenweiler, Flst. 238/32 Beratung- und Beschlussfassung
    4. Errichtung einer Gerätehütte Am Köpfle 5, 71570 Oppenweiler, Flst. 275/7 Beratung- und Beschlussfassung
  9. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang
    1. 34. Änderung des Flächennutzungsplans Gewerbliche Baufläche "Hofäcker" Gemeinde Auenwald, Ortsteil Mittelbrüden - Feststellungsbeschluss - Beratung- und Beschlussfassung
    2. 39. Änderung des Flächennutzungsplans Teilaufhebung "Erweiterung Sportgelände Fautenhau (Süd)" Gemeinde Aspach, Ortsteil Großaspach - Feststellungsbeschluss - Beratung- und Beschlussfassung
    3. 40. Änderung des Flächennutzungsplans Aufhebung der Wohnbaufläche "Wannengrund" in Weissach im Tal-Unterweissach und Teilaufhebung der Wohnbaufläche "Kuchenwiesenäcker", Weissach im Tal-Cottenweiler - Feststellungsbeschluss - Beratung- und Beschlussfassung
  10. Bekanntgaben
    1. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse
    2. Bekanntgaben Bausachen Neuanlage von 68 Stellplätzen, Grabenstr. 4-6, 71570 Oppenweiler, Flst. 757/1
    3. Bekanntgaben Sonstiges
  11. Anfragen
  12. Verschiedenes

16. Mai 2017[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 16. Mai 2017 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Zell - 2. Bauabschnitt" (Fuchsfeld) 2.a. Behandlung der Anregungen 2.b. Satzungsbeschluss
  3. RüB 268.4 Reutenhof - Erneuerung der Maschinen- und Regeltechnik, Erweiterung und Aufschaltung auf das Prozessleitsystem der Kläranlage
  4. Kläranlage Oppenweiler - Erneuerung diverser Anlagenteile
  5. Bausachen
    1. a. Errichtung einer Schallschutzwand Rüflensmühle 10, 71570 Oppenweiler, Flst. 410/3, 473
    2. b. Neubau eines Carports, Überdachung und einer Balkonverglasung Bühlfeldstr. 53, 71570 Oppenweiler, Flst. 171/1
  6. Bekanntgaben 6.a. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse 6.b. Bekanntgaben Sonstiges
  7. Anfragen
  8. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 16.05.2017
Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Zell – 2. Bauabschnitt“

Behandlung der Anregungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2017 den Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Zell – 2. Bauabschnitt“ (Fuchsfeld)“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 30.03.2017 bis einschließlich dem 02.05.2017 in den Diensträumen des Rathauses öffentlich ausgelegt. In der Begründung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zell – 2. Bauabschnitt“ (Fuchsfeld) wurden die eingegangenen Anregungen aufgelistet und mit einer Stellungnahme versehen. In der Gemeinderatssitzung erläuterte Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmaier die Stellungnahmen und stand für Fragen zur Verfügung. Die Begründung mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen war der Sitzungsvorlage beigefügt. Die restlichen Bestandteile des Bebauungsplans konnten unverändert von der Entwurfsgenehmigung heran gezogen werden.

Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung einstimmig die Genehmigung der in der Anlage zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zell – 2. Bauabschnitt“ aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Satzungsbeschluss

Nach § 74 Abs. 7 LBO sind die Gemeinden ermächtigt, den Erlass des Bebauungsplans (BauGB) sowie der örtlichen Bauvorschriften (LBO) zu kombinieren.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Zell – 2. Bauabschnitt“ (Fuchsfeld) in der Fassung vom 15.12.2015 und 14.03.2017 (Lageplan) sowie vom 15.12.2015, 14.03.2017 und 16.05.2017 (Textteil) als Satzung beschlossen wird.


Regenüberlaufbecken (RÜB) 268.4 Reutenhof - Erneuerung der Maschinen- und Regeltechnik, Erweiterung und Aufschaltung auf das Prozessleitsystem der Kläranlage

Die Technik des 1980 erbauten RÜB in der Reutenhofstraße ist durch einen Totalschaden ausgefallen. Der Zulauf zur Kläranlage von 10l/s kann daher nicht gemessen und geregelt werden, aktuell ist der Zulauf deshalb durch Handeinstellung gedrosselt. Die Reparatur der Anlage ist nicht mehr möglich, da es die notwendigen Ersatzteile nicht mehr gibt. Die Technik ist zwischenzeitlich veraltet, eine Übertragung zur Kläranlage gibt es nicht (wird voraussichtlich 2018 vom Gesetzgeber vorgeschrieben). Deshalb gibt es nur die Möglichkeit einer Kompletterneuerung der Maschinen- und Regeltechnik mit gleichzeitiger Übertragung auf das Prozessleitsystem der Kläranlage. Eine beschränkte Ausschreibung wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Frank aus Backnang durchgeführt.

Von den drei angeschriebenen Firmen gingen folgende Brutto Angebote ein:

  1. Fa. Steffen Doderer Elektrotechnik Backnang 61.650,13 € 100,0 %
  2. Fa. Füllgrabe u. Teubner Elektrotechnik GmbH Kirchberg/Murr 63.755,43 € 103,4 %
  3. Fa. Jürgen Kurz GmbH Backnang 66.081,89 € 107,2 %

Herr Doderer ist der Bauherrschaft und Bauleitung bekannt, er verfügt über ein großes Fachwissen.

Herr Zwink vom Ingenieurbüro Frank war an der Sitzung anwesend, erläuterte die Maßnahmen und stand für Fragen zur Verfügung.

Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass der Auftrag zur Erneuerung der Maschinen- und Regeltechnik sowie die Erweiterung und Aufschaltung auf das Prozessleitsystem der Kläranlage an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Doderer aus Backnang zum Preis von 61.650,13 € Brutto vergeben wird. Der außerplanmäßigen Auszahlung wurde gemäß § 84 Abs. 1 GemO zugestimmt.


Kläranlage Oppenweiler - Erneuerung diverser Anlagenteile

Der KS Service Rennemann führt jährlich eine Inspektion der Kläranlage gemäß Wartungsvertrag durch. So wurde bei der Inspektion 2016 unter anderem festgestellt, dass die 2 Räumerschilde des Nachklärbeckens stark verrostet sind und ausgetauscht werden müssen, die Räumerschilde kosten in Edelstahl Ausführung 8.658 €, die Demontage der alten und Montage der neuen Räumerschilde durch einen 4-köpfigen Tauchertrupp ca. 4.200 €, zusätzlich muss noch ein Kranwagen gestellt werden. Die Maßnahme konnte nach Rücksprache noch auf dieses Jahr geschoben werden, so dass die notwendigen Finanzmittel in diesem Jahr im Haushalt bereitgestellt wurden. Bei der diesjährigen Inspektion wurde neben einigen kleineren und mittleren Mängeln wie z.B. Lüftungsrohren, Schleifringkörper, Schlauchmembranen usw. auch ein größerer Mangel an den drei Gebläsen entdeckt. Das Dämmmaterial im Ansaugkanal löst sich auf, eine Erneuerung des Dämmmaterials ist laut Hersteller nicht möglich. Dieses gelöste Dämmmaterial kann in die Belüftermembranen eindringen und diese verstopfen. Ein zeitnaher Austausch der drei Gebläse ist deshalb notwendig. Die Gebläse sind von 1990, laufen rund um die Uhr und weisen entsprechende Gebrauchsspuren auf. Auch ohne das Ablösen des Dämmmaterials müssten sie in absehbarer Zeit getauscht werden. Die drei neuen Drehkolbengebläse kosten 14.816 €, die Demontage und Montage je nach Aufwand ca. 3.800 €. Herr Rennemann vermutet, dass der Grund des Ablösens von Dämmmaterial höchstwahrscheinlich ein Folgeschaden des letzten Hochwassers ist, weshalb auch eine Meldung an die Versicherung erfolgte. Die Kosten der gesamten Maßnahmen incl. der kleineren und mittleren Mängel betragen je nach Montageaufwand ca. 37.000 € Brutto. Im Haushaltsplan sind für 2017 insgesamt 35.000 € bereitgestellt, von denen z.Z. noch ca. 30.000 € zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die Arbeiten zur Lieferung und Montage diverser Anlagenteile an den KS-Kläranlagen Service Jörg Rennemann in Seelze zu vergeben. Der durch die neuen drei Gebläse notwendig werdenden außerplanmäßigen Auszahlung wurde gemäß § 84 Abs. 1 GemO zugestimmt.

20. Juni 2017[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 20. Juni 2017 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung 2017/2018
  3. Beschaffung eines Transportfahrzeuges für den Bauhof (Ersatzbeschaffung A-Klasse)
  4. Annahme von Spenden
  5. Bausachen
    1. a. Errichtung Doppelgarage Im Seelenwinkel, 71570 Oppenweiler, Flst. 747/9
    2. b. Nutzungsänderung der Werkstatt im UG in eine Wohnung, 2 Stellplätze Buch-Eich-Str. 30, 71570 Oppenweiler-Schiffrain, Flst. 183
  6. Bekanntgaben
    1. a. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse
    2. b. Bekanntgaben Bausachen b1) Anlegen von 36 Stellplätzen Grabenstraße 23, 71570 Oppenweiler, Flst. 408/5
    3. c. Bekanntgaben Sonstiges
  7. Anfragen
  8. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 20.06.2017


Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung 2017/2018

Kindergartenleiterin Frau Köhnlein-Bass war in der Sitzung anwesend und präsentierte die Kindergartenbedarfsplanung und stand für Fragen des Gemeinderats zur Verfügung. Der Bedarfsplan zur Kinderbetreuung sollte wie folgt fortgeführt werden.

Im Kindergartenjahr 2017/2018 gibt es in der U3-Betreuung folgende Betreuungsangebote an den entsprechenden Kindergärten:

  • Kita am Schlossgarten Krippengruppe mit Ganztagesbetrieb
  • Evang. Kita Steinfeld Krippengruppe VÖ (verlängerter Öffnungszeit) und VÖ-XL
  • Reute-Törle Betreute Spielgruppe – Zwergenkindergarten

Die Betreuungsformen im Kindergartenbereich werden folgendermaßen fortgeführt:

  • Kiga Burgblick 1 Ganztagsgruppe 2 Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit, eine VÖ-XL Belegung ist möglich
  • Kiga Reute-Törle 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
  • Waldkindergarten 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
  • Ev. Kita Steinfeld 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit, eine VÖ-XL Belegung ist möglich

Dem „Runden Tisch Kinderbetreuung“ wurde der Kindergartenbedarfsplan 2017/2018 in der Sitzung vom 18.05.2017 vorgestellt. Folgender Beratungsvorschlag wurde eingebracht.

  1. Im Kindergartenjahr 2017/2018 wird der Kindergarten Reute-Törle mit Zwergen-kindergarten wie bisher fortgeführt.
  2. Im Kindergarten Burgblick haben wir die Ganztagesbetreuung, sowie zwei VÖ-Gruppen, eine VÖ-XL Belegung ist möglich.
  3. Die Krippengruppe der Kita am Schlossgarten bietet VÖ mit 30 Std., VÖ-XL bis zu 35 Std. und Ganztagesbetreuung bis zu 45 Std. an.
  4. Der Waldkindergarten Wurzelzwerge wird mit VÖ geführt
  5. Die Evangelische Kita Steinfeld wird mit der Kindergartengruppe VÖ und VÖ-XL fortgesetzt. Der Ganztagesbetrieb wird mit dem neuen Kindergartenjahr eingestellt.
  6. Anpassung der Elternbeiträge gemäß der Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände
  7. Anpassung der Kosten für die Ferienbetreuung von 30,- auf 35,- €

Die Mitglieder des „Runden Tischs“ haben dem Beschlussvorschlag am 18.05.2017 einstimmig zugestimmt.

Der Rechtsanspruch in beiden Bereichen U3 und Ü3 kann weitestgehend erfüllt und ein Kindergartenengpass ab Juni/Juli durch evtl. Zuzüge geplant überbrückt werden. Ein bedarfsorientierter Ausbau in der Kleinkindbetreuung könnte in der Kita am Schlossgarten erfolgen. Hier könnte im Bedarfsfall noch eine Kleingruppe von 5 Kindern gebildet werden.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig wie folgt:

  1. Der Bedarfsplan zur Kinderbetreuung 2017/2018 wird genehmigt
  2. Der Kindergarten Reute-Törle wird wie bisher fortgeführt
  3. Im Kindergarten Burgblick werden die Ganztagesbetreuung, sowie zwei VÖ-Gruppen angeboten. Eine VÖ-XL Belegung ist möglich
  4. Die Kita am Schlossgarten bietet VÖ mit 30 Std., VÖ-XL bis 35 Std. und GT bis zu 45 Std. an.
  5. Der Waldkindergarten wird mit 30 Std. geführt.
  6. In der Evangelischen Kita Steinfeld wird die Kindergartengruppe und die Krippengruppe mit VÖ und VÖ-XL fortgeführt.
  7. Fortschreibung der Elternbeiträge nach dem Landesrichtsatz. Anpassung der Kosten für die Ferienbetreuung von 30,- auf 35,- €.


Entwicklung der Geburten

Anzahl der Geburten

Säulendiagramm:

  • 2011 28
  • 2012 24
  • 2013 35
  • 2014 36
  • 2015 45
  • 2016 38
  • 2017 6 (Stand 01.04.2017)


Kindergartenkinder in Oppenweiler

Säulendiagramm mit Werten für September Januar Juli:

  • 2012/13 103 117 135
  • 2013/14 95 100 120
  • 2014/15 79 86 106
  • 2015/16 96 109 126
  • 2016/17 104 109 134
  • 2017/18 107 120 147


Beschaffung eines Transportfahrzeuges für den Bauhof (Ersatzbeschaffung A-Klasse)

In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2016 wurde von Seiten des Gemeinderats aus Gründen der Ökologie, der Größe und der Technik des damals vorgeschlagenen gebrauchten Mitsubishi L200 beschlossen, ein neues Fahrzeug mit Benzinmotor zu beschaffen.

Gemeinsam mit Vertretern des Gemeinderats kam die Bauhofleitung und Verwaltung zu dem Entschluss, einen geschlossenen Kastenwagen mit fester Rückwand zu beschaffen. Es wurden Angebote von Ford, VW, Mercedes und Opel eingeholt, der örtliche Citroen-Händler gab leider kein Angebot ab. Aufgrund des hohen Preises schied der VW Caddy von vorneherein aus. Die anderen Fahrzeuge wurden vom Bauhof getestet. Den Mercedes Citan gibt es in der L2 Version nur als Dieselfahrzeug.

Übrig blieben noch der Opel Combo und der Ford Transit Connect. Beide Fahrzeuge hinterließen einen guten Eindruck. Die Vertreter des Gemeinderats haben sich bei einem weiteren Treffen mit der Bauhofleitung für das preisgünstigste Angebot, einen Opel Combo L2H1 mit einem 1,4l Turbo Motor mit 88 kW des Autohaues Staiger aus Waiblingen zum Preis von Brutto 16.613,12 Euro, ausgesprochen. Das Angebot beinhaltete auch die ersten 3 Inspektionen ohne Material und Zusatzarbeiten.

Angebotspreise:

  • Ford Transit Connect L2H1: Brutto 17.933,81 €
  • Mercedes Citan L1H1: Brutto 17.612,00 €
  • Opel Combo L2H1: Brutto 16.613,12 €

Im Haushalt 2017 standen 23.100 € für die Beschaffung zur Verfügung.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die Beschaffung des Opel Combo Kastenwagen L2H1 1.4 Turbo, vom Autohaus Staiger in Waiblingen zum Preis von 16.613,12 €.

18. Juli 2017[]

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 18.07.2017
Schulentwicklung

Zum Schuljahr 2017/2018 wird der Hauptschul-Zweig der Murrtal-Schule geschlossen, sodass fortan nur noch die Grundschule bestehen bleibt. Aus diesem Grund hat Schulleiter Herr Siegfried Bubeck in Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft der Murrtal-Schule ein pädagogisches Konzept inkl. Raumkonzept entworfen, welches die zukünftige pädagogische Ausrichtung der Grundschule sowie die Nutzung der frei werdenden Räumlichkeiten der Murrtal-Schule festlegen soll. Herr Bubeck war bei der Gemeinderatssitzung anwesend um den ersten Entwurf des pädagogischen Konzepts vorzustellen und stand für Fragen seitens des Gemeinderats zur Verfügung.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.


Örtlicher Hochwasserschutz Oppenweiler – Beauftragung der Firma IWP zur Erstellung des vom Landratsamt geforderten Deichbuches (Planfeststellungsbeschluss v. 05.07.2012, Auflagen zu Betrieb und Unterhaltung )

Die örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler sind seit dem 18.11.2013 fertiggestellt. Am 06.11.2015 fand die feierliche Einweihung statt. Geplant und ausgeführt wurden die Maßnahmen bereits vom Ingenieurbüro Winkler und Partner (IWP).

Für Flussdeiche und deren Hochwasserschutzanlagen sind die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten und die Betriebssicherheit zu überwachen. Wie für alle anderen Ingenieurbauwerke sollen hierzu alle einen Deich betreffenden Unterlagen geordnet und griffbereit zur Verfügung stehen. Diese Zusammenstellung wird als „Deichbuch“ bezeichnet.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH mit der Erstellung des Deichbuches für die fertiggestellte Hochwasserschutzmaßnahme im Hauptort Oppenweiler entlang des Gewässers I. Ordnung Murr sowie im Mündungsbereich der Gewässer II. Ordnung Tierbach und Rohrbach und den örtlichen Hochwasserschutz in Oppenweier-Zell zu beauftragen (Honorarangebot v. 05.12.2016 Gesamtsumme brutto 29.839,72 €).


2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Oppenweiler regelt in den §§ G1 bis G5 die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Grünanlagen und Kinderspielplätze. Es handelt sich um einen „Kann“-Beitrag, der zu erheben ist, wenn die Erschließungsbeitragssatzung dies vorsieht. Es gibt Urteile, nach denen eine Erhebung dieses „Kann“-Beitrags nicht rechtskonform ist. Der Gemeindetag empfiehlt der Gemeinde Oppenweiler die Herausnahme der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Grünanlagen und Kinderspielplätze aus der Satzung. Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion einstimmig die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) entsprechend zu erlassen.


Finanzzwischenbericht 2017

Mit dem vorgelegten Finanzzwischenbericht 2017 wurde ein Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im 1. Halbjahr 2017 gegeben und die voraussichtliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf aufgezeigt.

I. Haushaltsplan 2017

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 die Satzung und den zweiten Haushaltsplan nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) für das Jahr 2017 beschlossen. Der Haushaltsplan wurde festgesetzt mit Erträgen in Höhe von 9.930.040 EUR und Aufwendungen in Höhe von 9.507.950 EUR im Ergebnishaushalt. Daraus ergibt sich ein veranschlagtes Gesamtergebnis von 422.090 EUR. Der Finanzhaushalt enthält Einzahlungen über insgesamt 11.753.340 EUR und Auszahlungen in Höhe von 13.454.370 EUR, woraus sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, oder besser gesagt ein Liquiditätsabfluss von 1.701.030 EUR ergibt. Es wurden erneut keine Kreditaufnahmen veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 0 EUR festgesetzt. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit über 1.298.970 EUR im Finanzhaushalt lässt erkennen, dass nach den Vorschriften des „alten“ Haushaltsrechts ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt vorliegen würde. Im investiven Bereich des Finanzhaushalts wurde mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 3.000.000 EUR geplant. Erfreulich ist, dass die Gemeinde Oppenweiler in der Lage ist, sämtliche Auszahlungen aus Investitionen aus eigenen Mitteln und Investitionszuschüssen zu finanzieren. Die Realsteuerhebesätze konnten unverändert belassen werden und betrugen bei der Grundsteuer A 300 v.H., bei der Grundsteuer B 300 v.H. und bei der Gewerbesteuer 320 v.H.. Es handelt sich dabei um die geringsten Hebesätze im Rems-Murr-Kreis. Die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2017 wurde vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis mit Erlass vom 06.04.2017 bestätigt.

Allgemeine Konjunkturlage im ersten Halbjahr 2017

Nach den Ausführungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verzeichnete die deutsche Wirtschaft im 1. Quartal 2017 ein Wachstumsplus von 0,6%. Die Produktionstätigkeit in der Industrie (+1,1%) und in der Bauproduktion (+4,7%) wurde kräftig ausgeweitet. Im zweiten Vierteljahr dürfte sich das Wachstum mit solidem Tempo fortsetzen. Es wird weiter festgestellt, dass der private Konsum trotz der Normalisierung bei den Verbraucherpreisen weiterhin sehr robust bleibt. Am Arbeitsmarkt setzte sich die positive Gesamtentwicklung fort. Daher geht das Ministerium im weiteren Jahresverlauf von einer Fortsetzung der positiven konjunkturellen Entwicklung in Deutschland aus. Gleichzeitig stellt sich durch die Maisteuerschätzung 2017 eine Verbesserung gegenüber der Novembersteuerschätzung 2016 für die Kommunen ein. Konkret ergeben sich Erhöhungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+0,3 Mrd. EUR), beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+3 Mio. EUR), beim Familienleistungsausgleich (+ 1,6 Mio. EUR) und bei der Kommunalen Investitionspauschale (+1 EUR je Einwohner).

II. Entwicklung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben in Oppenweiler

Bezeichnung Ansatz EUR IST EUR Differenz EUR Prozent % Grundsteuer A 15.000 8.548,17 -6.451,83 56,99 Grundsteuer B 520.000 262.240,56 -257.759,44 50,43 Gewerbesteuer 2.600.000 1.472.874,09 -1.127.125,91 56,65 Einkommensteueranteil 2.381.800 728.156,90 -1.653.643,10 30,57 Umsatzsteueranteil 424.700 209.773,67 -214.926,33 49,39 Vergnügungssteuer 2.800 525,00 -2.275,00 18,75 Hundesteuer 24.000 25.582,50 1.582,50 106,59 Jagd- und Fischereipacht 9.800 9.100,50 -669,50 92,86 Familienleistungsausgleich 191.500 95.899,50 -95.600,50 50,08

Grundsteuer: Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind weitgehend konjunkturunabhängig und steigen mit einer zunehmenden Besiedelung der Flächen kontinuierlich an. Der Planansatz für das Jahr 2017 liegt bei 535.000 EUR. Zum Halbjahr konnten davon 50,61% vereinnahmt werden. Bei der Grundsteuer A erfolgen die Zahlungen für Jahresbeträge unter 15.- EUR erst zum 15.08.2017.

Gewerbesteuer: Nach den eher schwachen Ergebnissen der dem Jahr 2016 vorausgegangenen Jahren wurde der Ansatz der Gewerbesteuer im Jahr 2017 vorsichtig auf 2,6 Mio. EUR prognostiziert. Die steuerlichen Veranlagungen liegen zum Halbjahr allerdings bei knapp 2,9 Mio. EUR. Die eingenommenen Gewerbesteuerzahlungen belaufen sich derzeit auf 56,65% des Haushaltsansatzes. Es könnten sich Mehreinnahmen in Höhe von rund 400 TEUR ergeben, wobei Prognosen an dieser Stelle schlicht unmöglich sind, da die Gemeinde keine Einblicke in die relevanten Finanzdaten der Unternehmen hat.

Einkommensteueranteil: Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer als zweite besonders wichtige Einnahmequelle neben der Gewerbesteuer wurde mit 2.381.800 EUR veranschlagt. Das ausgewiesene Ergebnis zum 30.06.2017 berücksichtigt nur die erste Zahlungsfälligkeit und die Schlussabrechnung für das Jahr 2016, die eine Nachzahlung in Höhe von rund 81 TEUR ergab. Nach der Mai-Steuerschätzung kommt es einer moderaten Verbesserung beim Einkommensteueranteil 2017 gegenüber der bisherigen Annahme.

Umsatzsteueranteil: Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde mit 424.700 EUR veranschlagt. Das ausgewiesene Ergebnis berücksichtigt die ersten beiden Zahlungsfälligkeiten. Laut Mai–Steuerschätzung kann mit geringen Mehreinnahmen gerechnet werden.

Vergnügungssteuer: Bei der Vergnügungssteuer können zum Halbjahr Einnahmen in Höhe von 525,00 EUR verzeichnet werden. Veranlagt sind 5.250,00 EUR. Pro Spielautomat werden 420,00 €/Jahr fällig, jeweils hälftig am 31.03. und 31.09. eines Jahres.

Hundesteuer: Die Steuersätze für die Hundesteuer sind seit dem Jahr 2015 unverändert bei 96 EUR bzw. 600 EUR für Kampfhunde pro Jahr für den Ersthund. Es sind derzeit drei Kampfhunde veranlagt. Für den zweiten und jeden weiteren Hund gelten jeweils die Steuersätze in doppelter Höhe. Der Planansatz wird um rund 7% überschritten.

III. Entwicklung der Finanzzuweisungen für laufende Zwecke

Bezeichnung Ansatz EUR IST EUR Differenz EUR Prozent % Schlüsselzuweisungen vom Land 532.000 307.476,00 -224.524,00 57,80 Kommunale Investitionspauschale 368.400 203.483,60 -164.916,40 55,23 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 386.600 219.880,20 -166.719,80 56,88


Schlüsselzuweisungen vom Land: Die Gemeinde Oppenweiler erhält 2017 Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft. Diese gingen planmäßig ein.

Kommunale Investitionspauschale: Die Einnahmen aus der Kommunalen Investitionspauschale (KIP) gingen planmäßig ein.

Laufende Zuweisungen und Zuschüsse vom Land: Hierbei handelt es sich um den Schullastenausgleich, die Kindergarten- und Kleinkindbetreuungsförderung sowie um den Verkehrslastenausgleich. Diese Positionen entwickeln sich planmäßig.

IV. Öffentlich-rechtliche Entgelte

Bezeichnung Ansatz EUR IST EUR Differenz EUR Prozent % Verwaltungsgebühren 88.550 25.481,30 -63.068,70 28,78 Benutzungsgebühren 1.170.900 263.533,13 -907.366,87 22,51 Einnahmen aus Minigolfanlage 300 0,00 -300,00 0,00

Verwaltungsgebühren: Bei den Verwaltungsgebühren zeichnen sich Wenigereinnahmen insbesondere im Bereich des Einwohner- und Ordnungswesens ab. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der Planwert 2017 insgesamt nicht erreicht wird.

Benutzungsgebühren: Bei den Einnahmen aus dem Kulturprogramm ist der Planansatz zu etwa einem Drittel erreicht. Bei den Kindergartengebühren ist der Planansatz insgesamt zu 62% erreicht. Rund 70% des Planansatzes konnten bei den Eintrittsgeldern für das Mineralfreibad vereinnahmt werden (ca. 91.700 EUR). Einnahmen aus der Minigolfanlage sind im ersten Halbjahr nicht zu verzeichnen. Daraus zeichnet sich der bereits angesprochene Bedarf zum Abbau der Anlage ab. Die Abwassergebühren werden erst mit dem Abschluss der Jahresrechnung 2017 von der Wasserversorgung in den Kernhaushalt umgebucht. Der Planansatz liegt bei 725.000 EUR und wird aller Voraussicht nach erreicht.

V. Privatrechtliche Leistungsentgelte

Bezeichnung Ansatz EUR IST EUR Differenz EUR Prozent % Mieten und Pachten 294.800 120.017,82 -174.782,18 40,71 Einnahmen aus Verkauf 66.390 84.111,88 17.721,88 126,69 Sonstige privatrechtliche Leistungen 130.500 79.196,38 -51.303,62 60,69

Mieten und Pachten: Die Erträge aus Mieten und Pachten liegen mit ca. 40,71% des Ansatzes noch unter der Hälfte veranschlagten Planwerts. Dies rührt daher, dass ein Großteil der Pachteinnahmen erst im November zur Zahlung fällig wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Planwerte bis zum Jahresende erwirtschaftet werden.

Erträge aus Verkauf: Unter Erträgen aus Verkauf werden insbesondere die vereinnahmten Gelder aus dem Holzverkauf verbucht (78.364,62 EUR). Für den Holzverkauf sind insgesamt Erträge in Höhe von 54.010 EUR veranschlagt. Der Planansatz ist zur Jahreshälfte um ca. 24.400 EUR überschritten. Zudem sind hier die Erträge der Stromeinspeisungen der beiden Photovoltaikanlagen verbucht.

Sonstige privatrechtliche Leistungen: Es werden hier sonstige privatrechtliche Leistungen und Ersätze (z.B. das Essensgeld für Schule und KiTa, Hausgeldabrechnungen, etc.) gebucht. Zum Halbjahr sind etwa 61% der veranschlagten Mittel verbucht. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der Planwert 2017 eingehalten wird.

VI. Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen entwickeln sich planmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltungskosten vom Eigenbetrieb Wasserversorgung erst zum Ende des Jahres umgebucht werden. Der Planansatz in Höhe von 74.600 EUR wird voraussichtlich eingehalten.

VII. Zinsen und ähnliche Erträge

Zu den Zinsen und ähnlichen Erträgen zählt der Gewinnanteil aus der Beteiligung bei der KAWAG Netze AG. Dieser betrug 27.165,69 EUR. Damit ist der Planansatz von 27.300 EUR leicht unterschritten. Der Planansatz in Höhe von 70.000 EUR für Zinseinnahmen aus inneren Darlehen an die Wasserversorgung wird voraussichtlich zur Hälfte erreicht. Die Zinsen für Geldmarktkonten sind weiter stark gefallen, ebenso die Zinsen für Festgeldanlagen. Das Zinsniveau ist vor dem Hintergrund der Festlegung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank sehr niedrig. Der Planansatz wird voraussichtlich nicht erreicht.

VIII. Sonstige ordentliche Erträge

Bezeichnung Ansatz EUR Ist EUR Differenz EUR Prozent % Konzessionsabgabe 135.000 62.800,00 -72.200,00 46,52 Säumniszuschläge 30.000 4.159,76 -25.840,24 13,87 Ordnungswidrigkeiten 2.000 3.610,00 1.610,00 180,50

Konzessionsabgabe: Bei der Konzessionsabgabe für Strom werden vierteljährlich Abschläge geleistet. Der Planansatz kann voraussichtlich eingehalten werden.

Säumniszuschläge: Bei den Säumniszuschlägen sind bis zum Halbjahr Erträge in Höhe von rund 14% zu verzeichnen. Der Planansatz wird nicht erreicht.

Ordnungswidrigkeiten: Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten sind bis zum Halbjahr Mehrerträge in Höhe von rund 1.600 EUR zu verbuchen.

Auflösung von Zuwendungen: Der Planansatz für die Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen liegt bei 371.500 EUR. Diese Erträge werden parallel zu den Abschreibungen erst zum Jahresende gebucht.

IX. Entwicklung der wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt

Bezeichnung Ansatz EUR IST EUR Differenz EUR Prozent % Personalaufwendungen 2.592.100 1.174.504,82 -1.417.595,18 45,31 Aufwendungen für Sach und Dienstleistungen 1.645.400 619.662,82 -1.025.737,18 37,66 Zuweisungen/Zuschüsse für laufende Zwecke 351.000 175.192,53 -175.807,47 49,91 Zuwendungen an andere Träger 30.000 21.062,01 -8.937,99 70,21 Gewerbesteuerumlage 556.600 115.914,75 -440.685,25 20,83 Finanzausgleichsumlage 1.063.100 531.274,10 -531.825,90 49,97 Kreisumlage 1.648.800 823.926,00 -824.874,00 49,97 Umlage an Region Stuttgart 21.100 8.877,50 -12.222,50 42,07 Sonstige ordentliche Aufwendungen 333.370 199.552,20 -133.817,80 59,86 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.000 169,47 -2.830,53 5,65

Personalaufwendungen: Bei den Personalaufwendungen wurden zum Halbjahr rund 45% des Haushaltsansatzes tatsächlich in Anspruch genommen. Die Sonderzahlung für Beschäftigte wird mit dem Novemberentgelt ausbezahlt.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurde ein Betrag in Höhe von 183.300 EUR zur Verfügung gestellt. Davon wurden im ersten Halbjahr ca. 71 TEUR und damit rund 39% der veranschlagten Mittel verbraucht. Für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, zu dem insbesondere Straßen, Wege, Plätze sowie Brücken, Verkehrssicherungsanlagen und Friedhofsanlagen gehören, wurden insgesamt 340 TEUR veranschlagt, von denen zum Halbjahr ca. 91 TEUR verbraucht wurden (ca. 27% des Ansatzes).

Für die Haltung von Fahrzeugen wurden 53.700 EUR bereitgestellt, wovon bisher knapp 38 TEUR und damit etwa 70% vom Planansatz verbraucht wurden. Die Mittel für die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in Höhe von 25.700 EUR wurden zum Halbjahr erst mit ca. 12 TEUR bewirtschaftet. Es stehen damit im zweiten Halbjahr noch ca. 14 TEUR zur Verfügung. Zu den besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen gehören die Sach- und Betriebskosten der einzelnen öffentlichen Einrichtungen (Tagungen, Ehrungen, Empfänge, Agenda-Initiativen, Öffentlichkeitsarbeit, Kulturprogramm, etc.). Hierfür wurden im Haushalt insgesamt 276.200 EUR veranschlagt. Der Mittelabfluss zum 30.06.2016 lag bei ca. 118 TEUR, so dass auch hier im zweiten Halbjahr noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und in diesem Bereich mit keinen Mittelüberschreitungen zu rechnen ist. Mittelüberschreitungen gab es bei den Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rund 10 TEUR (Planansatz 41.150 EUR). Das lässt sich durch die Kosten für Holzfällung und Aufbereitung begründen. Diese liegen ca. 19 TEUR über dem Planansatz. Es wurde dementsprechend mehr Holz verkauft (s.o.).

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke: Die bereits erfolgten Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke an Vereine, Organisationen und Verbände sowie an kirchliche KiGa-Träger liegen zum 30.06.2017 bei rund 50%. Die Zuschüsse an andere Träger im Rahmen der Kinderbetreuung wurden planmäßig ausbezahlt.

Gewerbesteuerumlage: Bei einem geplanten Gewerbesteueraufkommen von 2,6 Mio. EUR ist ein Anteil in Höhe von 69 (Gewerbesteuervervielfältiger) / 320 (Hebesatz) als Umlage abzuführen. Da die steuerlichen Veranlagungen zum Halbjahr bei ca. 2,9 Mio. EUR liegen, wird sich dadurch auch die auf das Jahr hochgerechnete und abzuführende Gewerbesteuerumlage erhöhen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung der o.g. Mehreinnahmeneinnahmen aus der Gewerbesteuer (400 TEUR) ca. 86 TEUR mehr an Umlage zu bezahlen ist.

Finanzausgleichsumlage: Es wird davon ausgegangen, dass die geplante Umlagezahlung in der kalkulierten Höhe von 1,06 Mio. EUR erfolgt.

Kreisumlage: Es wird davon ausgegangen, dass die geplante Umlagezahlung in der kalkulierten Höhe von 1,65 Mio. EUR erfolgt.

Sonstige ordentliche Aufwendungen: Die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten wurden mit 39.200 EUR veranschlagt, wovon bisher ca. 12.200 TEUR ausbezahlt wurden. Die Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Fachbücher und Zeitschriften, Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, etc.) für die gesamte Gemeindeverwaltung wurden mit 152.600 EUR veranschlagt. Davon wurden im ersten Halbjahr ca. 77.000 EUR verbraucht.

Für Steuern und Versicherungen wurde ein Betrag in Höhe von 63.010 EUR bereitgestellt. Der Planansatz wird voraussichtlich um knapp 7.900 EUR überschritten. Dies liegt an der Abwasserabgabe (Veranlagungsjahr 2014).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen: Bei dieser Position wurden Kosten in Höhe von 3.000 EUR veranschlagt. Ausbezahlt wurden bisher 169,47 EUR für Bankrückläufer.

Abschreibung: Es wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 1.248.380 EUR im Haushalt 2017 veranschlagt. Die automatisierten Abschreibungsläufe erfolgen zum Ende des Jahres, so dass im ersten Halbjahr noch keine Abschreibungen verbucht wurden. Zu beachten ist, dass sich hier durch die zu vervollständigende Vermögensbewertung noch Abweichungen vom Planansatz ergeben können.

X. Fazit für den Ergebnishaushalt

Die erläuterten wesentlichen Änderungen auf der Ertragsseite (Gewerbesteuer) lassen trotz geringerer Erträge bei Zinsen für Geldanlagen Mehreinnahmen gegenüber den Planansätzen in Höhe von ca. 400 TEUR erwarten. Die Aufwendungen werden sich insgesamt im Planbereich bewegen. Für die Erneuerung von Anlagenteilen der Kläranlage ist mit Mehraufwendungen in Höhe von ca. 7 TEUR zu rechnen. Die Gewerbesteuerumlage wird um rund 86 TEUR höher ausfallen als geplant. Bei den planmäßigen Abschreibungen können sich durch die noch zu vervollständigende Vermögensbewertung Abweichungen vom Planansatz ergeben. Diese prognostizierten Verbesserungen würden dazu beitragen, das veranschlagte positive Gesamtergebnis zu erhöhen.

XI. Entwicklung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushaushalt

Bezeichnung Ansatz EUR IST EUR Differenz EUR Prozent % Investitionszuwendungen 97.800 59.826,52 -37.973,48 61,17 Beiträge / Entgelte 597.000 0,00 -597.000 0,00 Vermögensveräußerung 1.500.000 0,00 -1.500.000 0,00

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen: Die investiven Zuweisungen und Zuschüsse an die Gemeinde wurden mit insgesamt 97.800 EUR veranschlagt. Im ersten Halbjahr ging ein Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR von der Süwag AG (CO2 Preis 2016) ein. Die Zuschüsse für das Gemeindeentwicklungskonzept (ca. 20.700) und das Quartierskonzept (34.111 EUR) wurden vereinnahmt. Diese waren bereits in 2016 eingeplant. Veranschlagt wurden im Jahr 2017 Zuschüsse für die Umrüstung der Heizung im Rathaus (25 TEUR), für das Sanierungsgebiet „Nördliche Hauptstraße“ (12.600 EUR), und für den Hochwasserschutz der Seitengewässer (60.200 EUR). Diese konnten nicht vereinnahmt werden, da die Ausgaben ebenfalls noch nicht entstanden sind.

Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten: In diesem Bereich wurden insgesamt 597 TEUR veranschlagt. Es handelt sich hierbei um Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie Hausanschlusskosten für den zweiten Bauabschnitt Steinfeld, die Erweiterung Gewerbegebiet Zell sowie die Sanierung der Unteren Ortsstraße. In 2017 wird voraussichtlich ein Teilbetrag aus dem Verkauf von Bauplätzen im Steinfeld eingehen.

Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen: Veranschlagt sind 1,5 Mio. EUR, insbesondere für den Verkauf von Baugrundstücken im Steinfeld und Gewerbegebiet Zell. Der Planansatz kann mit dem Verkauf von allen neun Baugrundstücken im Steinfeld nicht erreicht werden.


XII. Entwicklung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt

Bezeichnung Ansatz EUR IST EUR Differenz EUR % Erwerb von Grundstücken 316.000 106.765,26 -209.234,74 33,79 Baumaßnahmen 3.889.000 329.179,71 -3.559.820,29 8,46 Erwerb von beweglichem Vermögen 195.000 35.059,25 -159.940,75 17,98 Investitionsförderungsmaßnahmen 294.800 1.146,26 -293.653,74 0,39 Kapitalausstattung EB 500.000 0,00 -500.000,00 0,00

Erwerb von Grundstücken: Für den allgemeinen Grunderwerb wurde ein Betrag über 100.000 EUR bereitgestellt. Der Planansatz 2017 wird mit dem Erwerb eines Gebäudes und weiterer Grundstücksflächen insbesondere für die Erweiterung des Gewerbegebiets Zell in der 2. Jahreshälfte überschritten. 216 TEUR sind für Anschlussbeiträge für die Wärmeversorgung kommunaler Gebäude vorgesehen. Die Bauphase wird 2018 aller Voraussicht nach nicht begonnen.

Baumaßnahmen: Bei den Hochbaumaßnahmen sind im Haushaltsplan 2017 2.243 TEUR veranschlagt. Allein 700 TEUR davon sind für die Sanierung der Unteren Ortsstraße vorgesehen. Für den zweiten Bauabschnitt im Steinfeld sind 501 TEUR eingeplant. Beide Maßnahmen wurden in der ersten Jahreshälfte begonnen. Für die Erweiterung des Gewerbegebiets Zell wurden 492 TEUR veranschlagt. 500 TEUR stehen für den Neubau eines Umkleidegebäudes bei den Sportanlagen Rohrbachtal zur Verfügung. Die Planungsrate für den Kindergarten Burgblick ist mit 50 TEUR angesetzt. Für Tiefbaumaßnahmen sind 1.091 TEUR eingestellt. Die Sanierung der Unteren Ortsstraße sowie die Erschließung des Baugebiets Steinfeld 2. Bauabschnitt werden in 2017 durchgeführt. Erste Abschlagszahlungen gingen ein. Die Ausschreibung für die Kanalsanierung in Zell läuft. Die Vergabe findet voraussichtlich in der Septembersitzung statt.

Bei den sonstigen Baumaßnahmen wurden bis zum 30.06.2017 erst rund 19,32% der zur Verfügung stehenden Mittel ausbezahlt. Die Kühlzelle für das Kiosk im Mineralfreibad ist mit 26 TEUR eingeplant. Es wurden rund 24.200 EUR benötigt. Ein weiterer Posten ist die Herrichtung der Schutzhütte für den Waldkindergarten mit veranschlagten 15 TEUR. Hiervon wurden bisher ca. 8 TEUR aufgewandt. Für das Sanierungsgebiet „Nördliche Hauptstraße“ wurden in der ersten Jahreshälfte rund 12 TEUR verausgabt (Planansatz 21 TEUR). Für die Planungen Hochwasserschutz Seitengewässer wurden 12,5 TEUR aufgewandt (Planansatz 86 TEUR). Hier sind in der zweiten Jahreshälfte weitere Ausgaben einzurechnen. 277 TEUR entfallen auf Umrüstungskosten für die geplante Wärmeversorgung und werden 2017 voraussichtlich nicht aufgewandt.

Erwerb von beweglichem Vermögen: Für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen wurden insgesamt 195 TEUR bereitgestellt, von denen im ersten Halbjahr bisher ca. 35 TEUR verbraucht wurden. Eine Investition war der neue Balancier- und Bewegungsparcours im Schulhof (13.890 EUR)

Investitionsförderungsmaßnahmen: Es wurden für Investitionsförderungsmaßnahmen insgesamt 294.800 EUR bereitgestellt. Abgerufen wurden eine Abschlagszahlung für die Vermögensumlage an den Verband Region Stuttgart. Die Verbandsumlage an den Wasserverband Murrtal steht noch aus.

Kapitalausstattung Eigenbetrieb Wasserversorgung: Die Kapitalausstattung des Eigenbetriebs wird notwendig, wenn der Eigenbetreib um die Sparte der Wärmeversorgung erweitert wird.

Außerplanmäßige Auszahlungen: Im Laufe des 1. Halbjahres 2017 hat sich gezeigt, dass einige Investitionen, die im Haushaltsplan nicht eingeplant waren, erforderlich werden. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 630 TEUR ohne Innenentwicklung Zell. Grunderwerb Gewerbegebiet Zell / Gebäude / Gehweg (ca. 407.300,00 EUR) Errichtung eines Gehwegs am Rohrbachweg (ca. 160.000,00 EUR) Erneuerung der Maschinen- und Regeltechnik RüB Reutenhof (ca. 61.650,00 EUR) Die eingeplanten Auszahlungen für Anschlussbeiträge und Umrüstungskosten für die Wärmeversorgung in Höhe von insgesamt 493 TEUR fallen 2017 voraussichtlich nicht an.

XIII. Fazit für den Finanzhaushalt

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt erreichen zum Halbjahr insgesamt 2,73 %. Dies liegt daran, dass der Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet Steinfeld in der zweiten Jahreshälfte startet. Die Erschließungsmaßnahmen der Erweiterung Gewerbegebiet Zell stehen noch aus. Somit konnten auch keine Beiträge vereinnahmt werden. Auf der Seite der investiven Auszahlungen wurden insgesamt bisher ca. 9,1% der bereitgestellten Mittel verwendet. Es werden bei Weitem nicht alle bereitgestellten Mittel im Jahr 2017 abgerufen werden. Dafür sind außerplanmäßige Auszahlungen zu erwarten. Im Jahr 2017 ist keine Kreditaufnahme geplant. Die Gemeinde Oppenweiler hat keine Darlehen aufgenommen und muss daher keiner Tilgungsverpflichtung nachkommen.

XIV. Entwicklung Gesamtergebnis

Nach dem ersten Halbjahr lässt sich eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses prognostizierten. Der zweite doppische Ergebnishaushalt wir unter Berücksichtigung der ergebniswirksam veranschlagten Abschreibungen aller Voraussicht nach ausgeglichen werden können. Änderungen bei den planmäßigen Abschreibungen sind hierbei nicht berücksichtigt. Die bisher absehbare Entwicklung im Finanzhaushalt führt im investiven Bereich dazu, dass die Erforderlichkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans nach den gesetzlichen Vorschriften ist derzeit gegeben.

XV. Kassenbestand

Die Kassenlage war in den ersten beiden Quartalen 2017 gut. Die Gemeindekasse verfügt über ausreichend liquide Mittel. Die Höhe der Festgelder bei den Banken liegt derzeit bei 7,9 Mio. EUR und auf den Geldmarktkonten bei 2,76 Mio. EUR. Auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten kann verzichtet werden.

Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht 2017 zur Kenntnis


NKHR Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016

Die Vermögensrechnung (Bilanz) stellt neben der Ergebnis- und Finanzrechnung die dritte Säule des NKHR dar. Die Gemeinde Oppenweiler hatte hierzu das Vermögen zu erfassen und zu bewerten, um daraus die Bilanz abzuleiten. Die gesetzlichen Regelungen zur Bewertung liefern lediglich Rahmenbedingungen für das Vorgehen zur Bewertung und zur Erstellung der Eröffnungsbilanz. Abgeleitet davon besteht zur Orientierung ein „Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg“. Die Gemeinde Oppenweiler hat die Regelungen konkret in einer Bewertungsrichtlinie zusammengefasst, die am 22.09.2015 im Gemeinderat verabschiedet wurde.

Basierend auf dieser Grundlage ist die Vermögensbewertung nun abgeschlossen. Die Bewertung der 2.658 Anlagegüter wurde von der Kämmerei ohne Inanspruchnahme externer Dienstleister oder zusätzliches Personal gestemmt. Ergebnis dieser Bewertungsarbeit ist die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 (Anlage). Insgesamt weißt die Bilanz einen Wert von 62.826.667,00 € auf. Die Aktivseite einer Bilanz stellt die Mittelverwendung dar. Den größten Posten macht das Infrastrukturvermögen mit rund 28.700.000,00 € aus. Die bebauten Grundstücke bilden mit einem Wert von rund 15.207.000,00 € die zweitgrößte Bilanzposition. Die Passivseite gibt Auskunft über die Mittelherkunft. Die Eigenkapitalquote liegt bei 74,67%.

Die einzelnen Bilanzpositionen wurden in der Sitzung näher erläutert.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die NKHR Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016.


Schulsozialarbeit

Für die Schulsozialarbeiterstelle konnte die Paulinenpflege Frau Morcher für uns gewinnen. Damit können wir im neuen Schuljahr 2017/2018 unsere Schüler und Schülerinnen wieder gut begleitet und betreut wissen. Frau Morcher hat einen Stellenumfang von 30%. Dies entspricht dem Stellenumfang an der Murrtalschule von Frau Glasnovic.

Ab einem Stellenumfang von 50% für die Schulsozialarbeit können Landesfördermittel beantragt werden. Das wäre bei einem Stellenumfang von 50% ein jährlicher Satz von 8.350,- €. Diese Fördersumme würde die Mehrkosten der Erhöhung des Stellenumfangs von 30% auf 50% decken.

Unter Schulsozialarbeit ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenwirken mit der Schule zu verstehen. Die Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. (Auszug - Grundsätze des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schuler vom November 2016)

Damit sind aber nicht nur auffällige Kinder oder sozialbenachteiligte Kinder gemeint. Nein, das Angebot der Schulsozialarbeit ist für alle Kinder angedacht. Das fängt mit dem Übergang der Kinder aus dem Kindergarten in die Schule an. Übergänge gekonnt zu gestalten ist zurzeit in der Pädagogik von großer Bedeutung. Unterricht zu halten, wird für Lehrer eine immer größere Herausforderung. Viele Kinder wollen sich nicht fremdbestimmt leiten lassen. Sie sind zum Teil gewöhnt ihre eigenen Vorstellungen durchzusetzen und stören den Unterricht zum Teil massiv oder gehen in die Verweigerung. Benachteiligungen von Kindern aus sozial schwachen Familien können ausgeglichen werden. Die Kinder erfahren Unterstützung und Begleitung im Schulalltag und bei schwierigen Situationen im Umgang mit anderen Kindern. Konfliktsituationen auf dem Schulhof können akut mit den Kindern geklärt werden.

Aus diesem Grund befindet die Verwaltung die Aufstockung von 30% auf 50% Stellenumfang als großen Zugewinn für die Begleitung und Betreuung der Kinder der Murrtal-Schule.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion einstimmig die Erhöhung des Stellenumfangs der Schulsozialarbeiterstelle von 30% auf 50%.

12. September 2017[]

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 12.09.2017


Feststellung der Jahresrechnung 2016 Gemeinde Oppenweiler

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wurde von der Verwaltung gemäß § 95 GemO aufgestellt und ist gemäß § 95 b GemO vom Gemeinderat festzustellen. Die Jahresrechnung 2016 wurde nach der Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2016 erstmals nach den Grundsätzen des NKHR aufgestellt. Die Jahresrechnung 2016 wurde durch einen ausführlichen Rechenschaftsbericht erläutert. Die Stellvertretende Kämmerin Frau Wüstner präsentierte in der Sitzung den Jahresabschluss.

Im Haushaltsjahr 2016 konnte sowohl bei der Ergebnis- als auch bei der Finanzrechnung ein positives Ergebnis erzielt werden. Das Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung in Höhe von plus 1.110.534,98 € wird der Rücklage zugeführt. Die Rücklage kann verwendet werden um mögliche Fehlbeträge in den kommenden Jahren auszugleichen. Die Bilanz zum 31.12.2016 weißt nun Liquide Eigenmittel in Höhe von 11.220.645,43 € auf.

Der Gemeinderat hat nach kurzer Beratung das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 entsprechend dem Feststellungsbeschluss festgestellt und beschlossen.


Feststellung des Jahresabschlusses 2016 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler

Dem Gemeinderat lag der Bericht über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Oppenweiler vor. Dieser enthielt neben den Abschlusszahlen auch ergänzende Erläuterungen.

Die Wasserversorgung Oppenweiler schließt das Jahr 2016 mit einem Jahresgewinn in Höhe von rund 42.000,00 € ab. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat folgenden Jahresabschluss:

1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1 Bilanzsumme            2.262.163,65 € 
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf 
 - das Anlagevermögen      1.970.147,61 € 
 - das Umlaufvermögen        292.016,04 € 
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf 
 - das Eigenkapital          924.292,98 € 
 - die empfangenen Ertragszuschüsse 70.169,38 € 
 - die Rückstellungen         14.440,00 € 
 - die Verbindlichkeiten   1.253.261,29 € 

1.2 Jahresergebnis          + 42.320,47 € 
1.2.1 Summe der Erträge      511.591,22 € 
1.2.2 Summe der Aufwendungen 469.270,75 € 

2. Verwendung des Jahresergebnisses (Jahresgewinn) Der Jahresgewinn in Höhe von 42.320,47 € wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Im Übrigen wird der Abschluss der Wasserversorgung 2016 genehmigt.

Der Lagebericht wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.


NKHR Eröffnungsbilanz Eigenbetrieb Wasserversorgung zum 01.01.2016

Die Vermögensrechnung (Bilanz) stellt neben der Ergebnis- und Finanzrechnung die dritte Säule des NKHR dar. Die gesetzlichen Regelungen zur Bewertung liefern lediglich Rahmenbedingungen für das Vorgehen zur Bewertung und zur Erstellung der Eröffnungsbilanz. Abgeleitet davon besteht zur Orientierung ein „Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg“. Die Gemeinde Oppenweiler hat die Regelungen konkret in einer Bewertungsrichtlinie zusammengefasst, die am 22.09.2015 im Gemeinderat verabschiedet wurde. Gemäß Bewertungsrichtlinie wurde der bestehende Anlagennachweis für den Eigenbetreib Wasserversorgung übernommen.

Bilanzsumme 2.305.295,84 € davon entfallen auf der Aktivseite auf

-das Anlagevermögen     2.002.323,59 € 
-das Umlaufvermögen       302.972,25 €  

davon entfallen auf der Passivseite auf

-das Eigenkapital         881.972,51 € 
-den Sonderposten          94.036,32 € 
-die Rückstellungen        14.440,00 € 
-die Verbindlichkeiten  1.314.847,01 € 

Nach § 16 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz und § 7 Eigenbetriebsverordnung ist für den Jahresabschluss eine Bilanz aufzustellen. In den letzten Jahren erfolgte dies durch den Steuerberater.

Die einzelnen Bilanzpositionen der Eröffnungsbilanz stimmten mit der Bilanz zum 31.12.2015 überein.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung die NKHR Eröffnungsbilanz Eigenbetrieb Wasserversorgung zum 01.01.2016.


Allgemeine Finanzprüfung 2011-2015 für die Gemeinderechnung und den Eigenbetrieb Wasserversorgung – Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)

Gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung erhielt der Gemeinderat die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse über die Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Oppenweiler einschließlich Eigenbetrieb Wasserversorgung von 2011-2015.

Die Prüfung wurde mit Unterbrechungen im Zeitraum vom 14.11.2016 bis 16.01.2017 durchgeführt. Der Prüfungsbericht ist am 18.08.2017 eingegangen.

Aus dem Prüfungsbericht ging hervor, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen insgesamt ordnungsgemäß und sachkundig gearbeitet hat.

Der Gemeinderat nahm von der Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse über die Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2011 bis 2015 der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Kenntnis.


Globalberechnung für die Berechnung der Kanal-, Klär-, und Wasserversorgungsbeiträge

Im Prüfbericht der Allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2011-2015 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg gefordert, die Globalberechnung aus dem Jahr 2002 der tatsächlichen Entwicklung anzupassen. Der Auftrag hierzu wurde an die Allevo Kommunalberatung erteilt.

Die Globalberechnung ist nach Verwaltungsrechtsprechung notwendig, weil die gesamte Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung in einer Gemeinde grundsätzlich als einheitliche Einrichtung gilt.

Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung die Globalberechnung für die Berechnung der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge.


Änderung der Wasserversorgungssatzung und Anpassung der Wasserversorgungsbeiträge

Der Gemeindetag hat in das Muster einer Wasserversorgungssatzung die klarstellende Regelung aufgenommen, dass die Wassergebühren auf dem Grundstück als öffentliche Last ruhen, um die Grundstücksbezogenheit der Gebühren hinreichend zum Ausdruck zu bringen. Die Gemeindeprüfungsanstalt empfahl im Prüfbericht der Allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2011-2015 die Anpassung der Abwassersatzung an das Satzungsmuster.

Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 29.11.2005. Die Satzung trat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Änderung der Abwassersatzung und Anpassung der Kanal- und Klärbeiträge

Der Gemeindetag hat in das Muster einer Abwassersatzung die klarstellende Regelung aufgenommen, dass die Abwassergebühren auf dem Grundstück als öffentliche Last ruhen, um die Grundstücksbezogenheit der Gebühren hinreichend zum Ausdruck zu bringen. Die Gemeindeprüfungsanstalt empfahl im Prüfbericht der Allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2011-2015 die Anpassung der Abwassersatzung an das Satzungsmuster.

Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat den Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 20.12.2011. Die Satzung trat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Änderung der Vorkaufsrechtsatzung „Nördliche Hauptstraße“ vom 18.10.2016

Die Vorkaufsrechtsatzung soll aktualisiert werden, da sich die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets „Nördliche Hauptstraße“ um zwei Gebäude erweitert hat (Schlosshofweg 2 und Hauptstr. 50). Maßgeblich war der Lageplan vom April 2017.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung die Vorkaufsrechtsatzung entsprechend der Erweiterung zu ändern.


Kanalsanierung Zell

In der Sitzung am 25.04.2017 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der Kanaluntersuchung 2016 Zell durch das Ingenieurbüro Frank aus Backnang vorgestellt. Der Gemeinderat hat damals beschlossen, die Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden der Stufe 0 und 1 beschränkt auszuschreiben. Das Ingenieurbüro Frank hat die beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Von den 5 Firmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, gingen folgende 4 Angebote ein:

Nr.    Bieter                     geprüfte Brutto Angebotssumme 
2  Fa. Boger, Wurmberg                 47.830,86 €    100,0 % 
1  Fa. Swietelsky-Faber, Ebersbach     51.834,20 €    108,4 % 
4  Fa. Aarsleff, Stuttgart             69.657,70 €    145,6 % 
3  Fa. Diringer u. Scheidel, Mannheim  71.447,60 €    149,4 % 

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Frank für diese Maßnahmen betrug Brutto 55.000 €. Im Haushaltsplan 2017 sind 100.000 € bereitgestellt.

Der Gemeinderat beschloss die Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise zur Sanierung der Schäden der Stufe 0 und 1 in Zell an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Boger aus Wurmberg, zu vergeben.

17. Oktober 2017[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 17. Oktober 2017 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  3. Investitionsprogramm 2018
  4. Innerörtliche Entwicklung Oppenweiler-Zell, Antragstellung für Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) 2018
  5. Forstbetriebsplan 2018
  6. Bausachen
    1. a) Errichtung Einhausung von Mülltonnen Sturmfederstr. 20, 71570 Oppenweiler, Flst. 238/51
    2. b) Errichtung eines Gewächshauses Am Neufeld 42, 71570 Oppenweiler-Aichelbach, Flst. 340/5
    3. c) Errichtung Lärmschutzmauer mit Toranlage Haus Nr. 6, 71570 Oppenweiler-Ellenweiler, Flst. 31/1
  7. Änderungen des Flächennutzungsplans der vVG Backnang
    1. a) 14. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Gewerbliche Baufläche "Wasenfeld" 2. Erweiterung, Gemeinde Allmersbach i.T. - Feststellungsbeschluss -
    2. b) 37. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Wohnbaufläche "Hauäcker" (Erweiterung "Stahlfeld II"), Gemeinde Auenwald, Ortsteil Hohnweiler - Feststellungsbeschluss -
    3. c) 38. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Teilaufhebung der Wohnbaufläche "Kaffeeberg", Gemeinde Auenwald, Ortsteil Unterbrüden und "Birkenstraße", Gemeinde Auenwald, Ortsteil Mittelbrüden - Feststellungsbeschluss -
    4. d) 47. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Gemischte Baufläche "Heslachhof" , Gemeinde Auenwald, Ortsteil Oberbrüden, Flur Heslachhof - Aufstellungsbeschluss -
    5. e) 48. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Gemischte Baufläche und Sonderbaufläche „Zur Fuchsklinge", Gemeinde Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach - Aufstellungsbeschluss -
    6. f) 49. Änderung des Flächennutzungsplans der vVG Backnang Gewerbliche Baufläche "Wanne" (Erweiterung Wannengrund), Gemeinde Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach - Aufstellungsbeschluss -
  8. Bekanntgaben 8.a. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse 8.b. Bekanntgaben Sonstiges
  9. Anfragen
  10. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.10.2017
1. Nachtragshaushaltssatzung 2017

Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen, insbesondere bei einzelnen Positionen im Finanzhaushalt (Bereich Investitionstätigkeit) war der 1. Nachtragshaushaltsplan aufzustellen. Gleichzeitig wurden die bis jetzt bekannten Veränderungen mit eingearbeitet.

Im Jahr 2017 ergibt sich nach dem Nachtragshaushalt ein Gesamtergebnis von 667.830,00 €. Dies ist eine prognostizierte Verbesserung um 245.740,00 €.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit verringern sich um 773.800,00 € auf 1.421.000,00 €. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit liegen bei 4.497.300,00 €. Es ergibt sich ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 1.535.190,00 €. Im Haushaltsplan 2017 lag der Bedarf bei 1.701.030,00 €.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017.


Investitionsprogramm 2018

Die Verwaltung hatte angeregt an, auch für das Haushaltsjahr 2018 die Investitionen vorab zu beraten und festzulegen. Das Beratungsergebnis bildet die Grundlage für den Haushaltsentwurf 2018.

Für das kommende Jahr ergibt sich aus Sicht der Verwaltung – vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung – das dem Gemeinderat in der Sitzung vorgelegte Investitionsprogramm 2018.

Die Gemeinde möchte im kommenden Jahr zahlreiche Zukunftsprojekte angehen und finanziert diese komplett aus eigenen Mitteln:

  • Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs GW-T
  • Neubau des Kindergarten Burgblicks (Planung und Ausschreibung)
  • Sanierungsarbeiten im Mineralfreibad
  • Neuer Umkleidetrakt in den Sportanlagen Rohrbachtal
  • Sanierungsgebiet „Nördliche Hauptstraße“
  • Erschließung Erweiterung Gewerbegebiet Zell
  • Erneuerung von Straßen und Feldwegen
  • Erneuerung der asphaltierten Wegeabschnitte im Schlossgarten, der Rathausinsel sowie der Treppe
  • Hochwasserschutz der Seitengewässer (Planung und Genehmigung)
  • Breitbandausbau in den Teilorten
  • Gemeindehalle Lautsprecheranlage Foyer
  • Sanierung Kleinspielfeld
  • Gehweg Untere Ortsstraße bis zur Bushaltestelle

Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig dem vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramms 2018 sowie dem Entwurf des Finanzplans 2018 der Wasserversorgung – vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahmen – zu.


Innerörtliche Entwicklung Oppenweiler-Zell – Antragstellung für Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) 2018

Derzeit sind der Gemeinde zwei zusammenhängende Hofstellen zum Kauf angeboten. Es soll daher für den gesamten Ortskern von Zell ein qualitätvolles Innenentwicklungskonzept unter Berücksichtigung charakteristischer und ortsbildprägender Strukturen erarbeitet werden. Dabei findet die im integrierten Gemeindeentwicklungskonzept aufgezeigte Bevölkerungsentwicklung Berücksichtigung. Das Quartierskonzept, mit flächeneffizienter Ausrichtung soll die Möglichkeit schaffen, künftige Entwicklung optimal steuern zu können.

Bei der diesjährigen Ausschreibung für das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wurde die Gemeinde Oppenweiler mit der geplanten Maßnahme, ein Innenentwicklungskonzept für den Ortsteil Zell zu erstellen, berücksichtigt.

Die nächsten Schritte können nun sein: Erwerb der angebotenen Grundstücke in Zell, Abbruch der nicht erhaltungswürdigen Gebäude, Festsetzung eines Bebauungsplans, Umlegung einer Regenwasserverdolung und Erschließung der neuen Bauflächen. Innerörtliche Neuordnungen können im ELR-Programm mit bis zu 75% gefördert werden. Daher empfiehlt das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg der Gemeinde Oppenweiler eine Antragstellung im ELR-Jahresprogramm 2018, welche bis 20. Oktober 2017 möglich ist.

Im ELR können jeweils die Kosten für Maßnahmen im folgenden Jahr (2018) beantragt werden. Nach Einschätzung der Verwaltung können in 2018 folgende, im ELR zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen durchgeführt werden:

  1. Grunderwerb
  2. Bebauungsplan
  3. Abbruch der nicht zu erhaltenden Gebäude

Weitere Kosten, in den Folgejahren, welche zu gegebener Zeit ebenfalls zu beantragen sind:

  1. Vermessung
  2. Modernisierung der Bestandsgebäude bzw. sofern diese nicht erhalten werden können Abbruchkosten evtl. Neubaukosten
  3. Verlegung Regenwasserableitung
  4. Lärmschutz an der Bahnlinie

Evtl. weitere berücksichtigungsfähige Kosten, soweit sie in den weiteren Planungsschritten als erforderlich festgestellt werden.

Der Gemeinderat stimmte nach eingehender Beratung einstimmig für die Stellung der entsprechenden Förderanträge für die innerörtliche Neuordnung des Ortsteils Zell.

Forstbetriebsplan 2018

Gemäß § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes hatte der Gemeinderat über den jährlichen Betriebsplan zu beschließen.

Revierförster Herr Bek war während der Gemeinderatssitzung anwesend, erläuterte die Einzelheiten des Betriebsplans und stand für Fragen seitens des Gemeinderats zur Verfügung.

Für das Jahr 2018 ist mit Einnahmen aus Verkaufserlösen (60.000 €) und Jagdpacht (6.700 €) in Höhe von rund 67.000 € zu rechnen. Hinzu kommt ein Landeszuschuss für die geplante Waldkalkung von ca. 31.000 €. Den Gesamteinnahmen von rund 100.000 € stehen Ausgaben in Höhe von ca. 82.000 € gegenüber, davon bildet die Waldkalkung mit Kosten von rund 42.000 € den größten Anteil.

Bodenproben der Forstlichen Versuchsanstalt im laufenden Jahr haben ergeben, dass eine Waldkalkung erforderlich ist. Die Maßnahme dient zur Abpufferung von Säureeinträgen aus der Luft in den Boden. Die Durchführung der Maßnahme ist im Sommer 2018 mittels Hubschrauber und Gebläseausbringung (LKW) geplant. Die Waldkalkung sollte alle 10 Jahre wiederholt werden, um den Säuregehalt im Waldboden möglichst gering zu halten.

Holzeinschlag bzw. Hiebsmaßnahmen sind im Bereich der Grillstelle Rossstall vorgesehen sowie im Bereich des Tierbachs und Dauernbergs. Hauptsächlich werden hier abgestorbene und kranke Eschen gefällt.

Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig dem vorgelegten Betriebsplan 2018 für den Gemeindewald Oppenweiler zu.

27. Oktober 2017 Sondersitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Freitag, 27. Oktober 2017 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Vorbereitung der Bürgermeisterwahl a) Festlegung der Termine b) Bildung des Gemeindewahlausschusses c) Stellenausschreibung
  3. Bekanntgaben 3.a. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse 3.b. Bekanntgaben Sonstiges
  4. Anfragen
  5. Verschiedenes

21. November 2017[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 21. November 2017 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Verabschiedung Herr Reber
  3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 - Einbringen durch die Verwaltung
  4. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2018 - Einbringen durch die Verwaltung
  5. Beschaffung von neuen Feuerwehruniformen gemäß der VwV Feuerwehrbekleidung des Landes Baden-Württemberg
  6. Bausachen
    1. a) Umbau der bestehenden Garage Reutenhofstr. 28, 71570 Oppenweiler-Aichelbach, Flst. 327/1
    2. b) Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Stellplätzen veränderte Ausführung: Errichtung zweier zusätzlicher Stellplätze Bühlfeldstr. 5 und 7, 71570 Oppenweiler, Flst. 150/3
    3. c) Errichtung zweier Strahlboxen Fabrikstr. 3, 71570 Oppenweiler, Flst. 750/3
    4. d) Anfrage zur Bebaubarkeit des Grundstücks, Neubau eines 2-Familienhauses an bestehendes Wohnhaus Untere Ortsstr.19, 71570 Oppenweiler-Reichenberg, Flst. 15 -Bauvoranfrage-
    5. e) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage - Reutenhofstr. , 71570 Oppenweiler-Aichelbach, Flst. 325/8
  7. Bekanntgaben
    1. a. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse
    2. b. Bekanntgaben Bausachen
      1. b1) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport und 2 Stellplätzen Römerstr., 71570 Oppenweiler, Flst. 550/20
      2. b2) Errichtung eines Lagergebäudes Bauabschnitt I und II Wegfall von 7 und Errichtung von 9 Stellplätzen Wankelstr., 71570 Oppenweiler-Zell, Flst. 122/2
    3. c. Bekanntgaben Sonstiges
  8. Anfragen
  9. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 21.11.2017
Fragestunde für Einwohner

Ein Einwohner fragte nach dem aktuellen Stand des Nahwärmeprojekts. Der Vorsitzende erklärte, dass der im vergangenen Jahr gefasste Grundsatzbeschluss ein Nahwärmekonzept zu erstellen und zu verwirklichen immer noch Bestand habe. Nachdem der Standort nochmals diskutiert wurde sei dieser nun festgelegt. Jetzt ginge es darum, erneut die Wirtschaftlichkeit der bestehenden unterschiedlichen Varianten zu prüfen. In den folgenden Monaten wird hierzu seitens des Gemeinderats ein Beschluss gefasst werden.

Verabschiedung Herr Reber

Im Rahmen der Gemeinderatsitzung verabschiedete sich Herr Sascha Reber vom Gemeinderat und den Einwohnern der Gemeinde Oppenweiler. Der Vorsitzende und stellvertre- tende Bürgermeister Wilfried Klenk bedankte sich im Na- men des Gemeinderats für die gute Zusammenarbeit und wünscht Herrn Reber für seinen weiteren privaten und neuen beruflichen Lebensweg alles Gute und viel Erfolg. Herr Re- ber bedankte sich beim Gemeinderat und den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern für die konstruktive gemeinsame Zeit und Zusammenarbeit. (mit Bild Reber & Klenk)

Haushaltssatzung und Haushaltsplanung 2018 – Einbringen durch die Verwaltung[]

Anlässlich der Einbringung der Haushaltssatzung und Haushaltsplans für das Jahr 2018 hält der Vorsitzende und stellvertretende Bürgermeister Wilfried Klenk folgende Haushaltsrede:

„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, die Diskussion und die Verabschiedung des jährlichen Etats werden häufig als Königsrecht des Gemeinderates bezeich- net. Sie, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kolle- gen Gemeinderäte, befinden mit diesem Zahlenwerk über die Ausgaben und zum Teil auch über die Einnahmen, die unser Finanzgebaren im kommenden Jahr bestimmen wird. Wir betrachten damit zwar nur ein Jahr des Haushaltens in unserer Gemeinde, sind uns aber dessen bewusst, dass die jetzt zu treffenden Entscheidungen auch für einige Jahre da- rüber hinaus bedeutsam sein werden. Wir müssen geradezu den Blick auf die mittel- und langfristige Entwicklung richten und dürfen uns nicht mit der Kurzsicht auf ein Haushaltsjahr begnügen. In den Folgejahren weist der Gesamtergebnis- haushalt Fehlbeträge aus, die es zu vermeiden gilt. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss des- halb weiterhin beachtet werden. Denn verantwortungsvoll zu handeln heißt, über den Horizont eines Jahres Etats hinaus- zublicken. Verantwortungsvoll handelnde Kommunalpolitiker müssen den jährlichen Haushalt in eine längerfristige haus- haltswirtschaftliche Perspektive einbinden. Die Haushaltspoli- tik muss Rücklagen anlegen, um neue Vorhaben finanzieren zu können. Sie muss aber auch vorhandene Rücklagen im Sinne des verantwortungsbewussten Einsatzes der öffent- lichen Mittel im Haushalt verplanen. Auch hier kommt es darauf an, neue Projekte mit Augenmaß anzugehen und sich stets bewusst zu machen, dass es mit einmaligen Investiti- onen nicht getan ist. Jede neue öffentliche Einrichtung, und sei sie noch so wünschenswert und notwendig, bedeutet Folgekosten für künftige Haushaltsjahre. Es muss jedoch auch deutlich werden, wofür die Steuern und Abgaben jedes Einzelnen eingesetzt werden. Das höchste, das Königsrecht des Gemeinderats besteht also darin, Festlegungen zu tref- fen, die unsere Gemeinde nach den gegebenen Möglichkei- ten voranbringen sollen. Hier wird deutlich, was kommunale Selbstverwaltung letzten Endes bedeutet.

Doch wie schaut die aktuelle wirtschaftliche Lage aus: Wirt- schaftlich läuft es gut, die Wirtschaftskraft steigt, die Ar- beitslosigkeit ist so gering wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Die Reallöhne stiegen in Deutschland 2016 zum dritten Mal in Folge, und zwar um 1,8 Prozent. Die Zukunfts- aussichten sind positiv. Für das kommende Jahr erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute ein Wachstum von 2 Pro- zent. Wenn es unseren innovativen Unternehmen gut geht und viele Menschen Arbeit haben, dann entwickelten sich auch die Steuereinnahmen gut. Wie sieht es in unserer Gemeinde aus: Nach der Umstellung auf die Kommunale Doppik im Jahre 2016, kann für das Jahr 2018 trotz günstiger Prognosen, der Resssourcenver- brauch nicht vollständig erwirtschaftet werden. Nachdem die Gemeinde mit diesem Haushalt in das dritte Jahr der dop- pischen Rechnungslegung geht, gibt es mit diesem Haus- halt als Vorjahresvergleichszahlen den Ansatz 2017 und das Ergebnis 2016. Die geplanten Investitionen werden zu 100 Prozent aus Eigenmitteln finanziert. Die Liquidität wird gesi- chert bleiben aber in den Folgejahren abnehmen. Mit über 7 Millionen liegen die Investitionen 2018 deutlich über denen der Vorjahre. Größten Anteil hat dabei unter anderem die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Zell. Nachdem für den Erweiterungsteil in diesem Jahr ein rechtskräftiger Be- bauungsplan in Kraft getreten ist, soll mit der Erschließung allerdings erst dann begonnen werden, wenn von den Un- ternehmen verbindliche Erweiterungspläne und Kaufanfragen vorliegen. In den Folgejahren werden dann den Investitionen aber auch entsprechende Grundstückserlöse und Erschlie- ßungsbeiträge entgegenstehen.

Eine gute Grundlage für die Entwicklung unserer Gemeinde bildet das im Jahr 2016 beschlossene Gemeindeentwick- lungskonzept 2030. Es bildete u.a. die Grundlage für die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2017 für den Bereich „Nördliche Hauptstraße“, mit einem Zuwendungsbe- trag von 700.000 Euro. Der Gemeinde ist es in diesem Jahr gelungen, durch richtungsweisende Entscheidungen des Ge- meinderates, zielführende Grundstücksverhandlungen zu füh- ren und dadurch entsprechende Grunderwerbe zu sichern. Leider hätten in diesem Zusammenhang schon früher aktive Verhandlungen und Käufe getätigt werden müssen. Dafür hat der Gemeinderat in diesem Jahr aber die Weichen für eine künftige Entwicklung notwendiger Infrastruktur, wie zum Beispiel eines Ärztehauses in zentraler Lage der Ortsmitte, gestellt.

Nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern auch zuneh- mend im privaten Bereich treten Forderungen nach Breit- bandausbau auf. Dass wir als Kommune hier aktiv werden müssen ist bedauerlich, da dies eigentlich Aufgabe der (pri- vaten) Telekommunikationsanbieter ist. Aber der Markt ver- sagt oder funktioniert an dieser Stelle nicht. Und nachdem der Gemeinderat bereits in diesem Jahr den Zuschlag für den Breitbandausbau bzw. Lückenschluss für die Ortsteile Reichenberg, Schiffrain, Wilhelmsheim, Rüflensmühle, Ellen- weiler und Reichenbach erteilt hat, sollen im nächsten Jahr die noch fehlenden Ortsteile Bernhalden und Rohrbach fol- gen.

Da die beiden Umkleidekabinen der Sportanlage Rohrbach- tal aus dem Jahre 1974 stark sanierungsbedürftig sind, hat der Gemeinderat bereits vor einem Jahr den Beschluss ge- fasst, einen neuen Umkleidetrakt zu bauen. Der Gemeinderat hatte damals beantragt, einen Antrag auf Förderung nach dem kommunalen Sportförderprogramm des Landes zu stel- len. Wie befürchtet, wurde dieser Antrag wegen mehrfacher Überzeichnung des Förderprogramms für das Jahr 2017 ab- gelehnt. Aufgrund der hohen Baupreise, wurde in Absprache mit den künftigen Nutzern darauf verzichtet, mit der Bau- maßnahme in diesem Jahr zu beginnen. Aus diesem Grund stellt sich für das Gremium nun erneut die Frage, ob ein Förderantrag für 2018 gestellt werden soll und parallel, die Maßnahme über die Wintermonate ausgeschrieben werden soll, damit im Frühjahr dann mit oder ohne Pauschalförde- rung gebaut werden kann. Nachdem die Gemeinde in diesem Jahr mit dem Ortsteil Zell in das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenent- wicklung“ aufgenommen wurde, erfolgt derzeit die Erarbei- tung eines Entwicklungskonzeptes. Die Gemeinde möchte damit innerörtliche Potenziale aktivieren. Dank der Bereit- schaft von Grundstückseigentümern wird das Ziel verfolgt, leerstehende oder mängelaufweisende Häuser und Scheunen sowie unbebaute Grundstücke für eine nachhaltige Ortsent- wicklung zu mobilisieren. Für das Jahr 2018 wurde deshalb ein Förderantrag für den unrentierlichen Mehraufwand nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gestellt. Der Grunderwerb durch die Gemeinde wäre dann nach einer positiven Förderentscheidung möglich. Die Gemeinde prüft derzeit, inwieweit bis Ende 2019 das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit Einbeziehung von Außenbereichsflächen - bis zu einer gewissen Größe - in das beschleunigte Verfahren für einzelne Bereiche die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Friedhof, ein Ort, der „gut tut“. Mit diesen Worten hat ein sehr versierter Friedhofsplaner seinen Vortrag vor dem Ge- meinderat in einer Klausursitzung begonnen. Nachdem auf unserem Friedhof immer mehr unbelegte Freiflächen ent- stehen und sich somit das Gesamtbild unseres Friedhofes langsam aber sicher negativ verändert und wir auch ge- wisse Problemfelder haben, wollen wir dieses nicht neue, heikle Thema aufgreifen und ein Konzept entwickeln lassen, welches unseren wunderschönen Friedhof für die nächsten Jahrzehnte neu ausrichtet. Eine Maßnahme, die allerdings nur in Abschnitten und nicht sofort komplett, sondern wie uns der Experte vermittelt hat, erst nach einem Zeitraum von 30 bis 50 Jahren komplett abgeschlossen sein wird. Umfangreiche Untersuchungen des Kindergartens Burgblick haben ergeben, dass das vorhandene Bestandsgebäude sich wirtschaftlich nicht sanieren lässt. Die Bedarfszahlen aus dem Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept belegen den nach- haltigen Bedarf der Einrichtung im Prognosezeitraum welcher bis 2030 gewählt wurde. Aus diesem Grund soll an dem jetzi- gen Standort ein Ersatzneubau erstellt werden. Hierfür wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt. Als Ausweichquartier während der Bauphase soll auf das Schulgebäude zurückge- griffen werden.

Einzelne Wege in unserem Schlosspark befinden sich nicht mehr im besten Zustand. Daher sollen diese mit einem neu- en Belag versehen werden und in diesem Zusammenhang auch die Flächen um das Rathaus unter Einbeziehung der Denkmalbehörde neu gestaltet werden. Die sanierungsbe- dürftige Treppe zum Rathaus soll dabei wenn möglich, einen wirklich barrierefreien Zugang erhalten. Der Zustand unserer Feldwege und Teile der Gemeinde- verbindungsstraßen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen bzw. sind grundsätzlich sanierungsbedürftig. Deshalb sollen diese im nächsten Jahr mit einer Gesamt- summe von insgesamt 670.00 Euro instandgesetzt bzw. aus- gebaut werden.

Nach einem langen Entscheidungsprozess wurde Anfang September 2017 der Planfeststellungsbeschluss für das Hochwasserrückhaltebecken bei der Rüflensmühle erteilt. Derzeit laufen die Verhandlungen mit dem Land, nachdem die Kosten für das Becken inzwischen bei ca. 19,5 Millionen angelangt sind. Davon würde das Land Baden-Württemberg dann 70 Prozent und die restlichen 30 Prozent mit einem Schlüssel von 55/45 von der Stadt Backnang und der Ge- meinde Oppenweiler getragen. Der Gemeinderat hat sich 2016 grundsätzlich für die Errich- tung eines Nahwärmenetzes in Oppenweiler ausgesprochen. Allerdings haben sich bei genauerer Betrachtung sowohl des Standortes für die Heizzentrale als auch der Wirtschaft- lichkeit und Betreibersicherheit dringend zu klärende Fra- gen aufgetan. Der Gemeinderat hat sich deshalb in einer Klausurtagung intensiv mit der Thematik unter Hinzuziehung von externen Experten damit auseinandergesetzt. Dabei ha- ben sich unter anderem neue Optionen eröffnet, welche im nächsten Jahr im Einzelnen untersucht und beurteilt werden müssen, um danach eine abschließende Entscheidung zu fällen. Es zeigt sich aber bereits deutlich ab, dass es richtig und notwendig war, die vorliegende Konzeption noch einmal grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Unsere Freiwillige Feuerwehr kann im nächsten Jahr auf ihr 150-jähriges Bestehen zurückblicken. Da es für die Gemein- de stets eine Selbstverständlichkeit war, die Feuerwehr mit dem notwendigen Gerät und Material auszustatten, steht auch den Investitionen von zeitgemäßen Schutzhelmen, Dienstuniformen und eines Gerätewagen-Transport - sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind - nichts im Weg.

Mit dem Ausbau der Unteren Ortsstraße soll im unmittelba- ren Anschluss an die Baumaßnahme, der Gehweg entlang der Sulzbacher Straße (B14) bis zur Bushaltestelle verbreitert werden, dass man künftig sicher zur Bushaltestelle gelangt. Die Gemeinde trägt hier die Grunderwerbskosten, der Bund übernimmt die Baukosten. Danach geht der Gehweg in das Eigentum und Unterhaltung des Bundes über. Da mangelnde Instandhaltung von Gebäuden wie Straßen und allen anderen öffentlichen Einrichtungen Schulden von Morgen sind, wollen wir im nächsten Jahr mit teils dringen- den Sanierungsmaßnahmen beginnen. Darunter das Freibad- becken mit erwarteten Kosten in Höhe von 200.000 Euro und die Sanierung des Kleinspielfeldes. Zum Kleinfeld findet noch in diesem Jahr ein Gespräch mit den Nutzern statt. Des Weiteren sollen auf Anraten eines Architekten, nach dessen Begutachtung aller Gebäude in Gemeindeeigentum, die Fenster des Belvedere Rathauses (schon erledigt), die Außen-Fassaden der Gemeindehalle und des Feuerwehrge- rätehauses saniert werden.

Die Personalaufwendungen steigen seit 2008 kontinuierlich und erreichen im nächsten Jahr einen Wert von 2.679.700 Euro. Maßgeblich tragen dazu die allgemeinen Tarif- und Be- soldungserhöhungen und die Ausweitung der Angebote zur Kinderbetreuung bei. Allein für die Kleinkindbetreuung und unsere Kindergärten wenden wir davon 901.400 Euro auf. Frau Wüstner und ihrem Team danke ich für die fristge- rechte Aufstellung, aber auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde danke ich für die geleistete Arbeit in diesem Jahr.“

Der Gemeinderat nahm den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis.

Haushaltsplan 2018 - Eckdaten[]

Ergebnishaushalt 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.159.308 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 11.097.620 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 938.312 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von -938.312 €

Haushaltsplan 2018 - Eckdaten &inannjhaushalt 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.572.208 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 9.571.270 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 938 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.371.900 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -7.065.100 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 5.693.200 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 5.692.262 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -5.692.262 € Ergebnishaushalt - Ertrćge 'rundsteuer ϱϰ0͘000 Φ 'eǁerbesteuer 2͘800͘000 Φ 'eŵeindeanteil EinkŽŵŵensteuer 2͘ϲ0ϰ͘ϳ00 Φ hŵsatnjsteueranteil ϰϱ0͘000 Φ &inannjnjuǁeisungen ϯϱ1͘ϯ00 Φ Ergebnishaushalt - �uĨǁendungen WersŽnalauĨǁendungen 2͘ϲϳϵ͘ϳ00 Φ hŵlagen Einnjahlungen des &inannjhaushaltes �usnjahlungen des &inannjhaushaltes

Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2018 - Einbringen durch die Verwaltung

Das Verfahren zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2018 ist wie folgt geplant: 1. In der Sitzung vom 21.11.2017 wird der Wirtschaftsplan 2018 von der Verwaltung eingebracht und erläutert. 2. Die Beratung des Wirtschaftsplanes, Beantwortung von Fragen zu diesem, sowie die Beschlussfassung sind für die Gemeinderatssitzung am 19.12.2017 vorgesehen. Der Gemeinderat nahm den Entwurf des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler 2018 zur Kenntnis.

Ergebnisplan 2018

Beschaffung von neuen Feuerwehruniformen gemäß der VwV Feuerwehrbekleidung des Landes Baden-Württemberg

Seit dem 01. Oktober 2013 ist die VwV Feuerwehrbekleidung in Kraft. Am 30. September 2020 tritt diese VwV Feuerwehrbekleidung außer Kraft und wird durch eine neue ersetzt, was bedeutet, dass die alte Uniform nicht mehr getragen werden darf. Diverse Kameraden der umliegenden Gemeinden und Städte tragen die neue Uniform bereits. Auch in der Gemeindefeuerwehr verfügen bereits fünf Kameraden über die neue Uniform. Für 48 Kameradinnen und Kameraden müssten noch neue Uniformen beschafft werden. Des Weiteren feiert die Freiwillige Feuerwehr Oppenweiler im kommenden Jahr ihr 150-jähriges Bestehen. Das über die Festtage begleitete Motto ist die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Oppenweiler. Dies wurde seitens der Feuerwehr als eine gute Gelegenheit angesehen, die neue Uniform im Jahr 2018 einzuführen.

Es wurden drei Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Entsprechend gingen folgende drei Angebote ein:

Firma Angebotssumme Brutto

  1. Barth, Fellbach 13.091,22 €
  2. Büttner, Aschaffenburg 13.111,78 €
  3. Bittiger, Kehl 14.982,58 €

Die Angebote beinhalteten folgende Uniformteile:

  • Dienstjacke
  • Diensthose
  • Gürtel
  • Diensthemd
  • Krawatte
  • Schirmmütze
  • Wappen Ärmelabzeichen
  • Dienstgradabzeichen
  • Bandschnalle und Bandschnallenträger

Die Freiwillige Feuerwehr bzw. die Gemeindeverwaltung bezieht regelmäßig Einsatzkleidung und Gerätschaften für den Feuerwehreinsatz von der Firma Barth und ist mit dieser sehr zufrieden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die neuen Feuerwehruniformen beim wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Barth aus Fellbach, zu beschaffen.

19. Dezember 2017[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 19. Dezember 2017 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nr. Tagesordnungspunkt

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
  3. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2018
  4. Untersuchungsgebiet "Nördliche Hauptstraße" - Ergebnis der Untersuchungen Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Nördliche Hauptstraße"
  5. Sanierungsgebiet "Nördliche Hauptstraße" Fördergrundsätze für private Maßnahmen
  6. Vergabe der HLSE Planungen und der EnEV Berechnungen des Umkleidegebäudes im Rohrbachtal
  7. Planungsauftrag Sanierung Friedhof Oppenweiler
  8. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
  9. Bürgermeisterwahl am 14.01.2018 Festlegung des Termins zur Bewerbervorstellung
  10. Bausachen
    1. a) Bauvoranfrage: Abbruch best. Wohnhaus, Neubau Wohnhaus Hinterrohrbach 29, 71570 Oppenweiler-Hinterrohrbach, Flst. 882, 882/2
    2. b) Erneuerung des Schuppendaches Rietenauer Weg 2, 71570 Oppenweiler Flst. 553
    3. c) Bauvoranfrage: Neubau Zweifamilienwohnhaus Häfnersgasse, 71570 Oppenweiler-Zell Flst. 38
    4. d) Bauvoranfrage: Neubau Garage und Speisehaus Grabenstr., 71570 Oppenweiler Flst. 406, 406/4
    5. e) Errichtung zweier Dachgauben und eines Balkons Dornburger Str. 3, 71570 Oppenweiler Flst. 249/4
    6. f) Errichtung einer Schallschutzwand mit Verglasung Hauptstr. 35, 71570 Oppenweiler, Flst. 61
  11. Bekanntgaben
    1. Bekanntgaben nicht öffentlicher Beschlüsse
    2. Bekanntgaben Bausachen
      1. b1) Neubau Doppelhaushälfte mit Garage Römerstr., 71570 Oppenweiler, Flst. 550/29
      2. b2) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport Steinwiesen, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/52
    3. Bekanntgaben Sonstiges
  12. Anfragen
  13. Verschiedenes

2016[]

Sitzungstermine 2016[]

  • 13.12.2016
  • 22.11.2016
  • 18.10.2016
  • 20.09.2016
  • 19.07.2016
  • 21.06.2016
  • 19.04.2016
  • 22.03.2016
  • 23.02.2016
  • 26.01.2016

2015[]

Sitzungstermine 2015[]

  • 27. Januar
  • 24. Februar
  • 24. März
  • 21. April
  • 19. Mai
  • 23. Juni
  • 21. Juli
  • 22. September
  • 20. Oktober
  • 24. November
  • 15. Dezember

2014[]

28.01.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 28. Januar 2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Tragwerksplanung für das Hochwasserpumpwerk 58 in Zell und das Hochwasserpumpwerk 64.4 im Schlossgarten - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Erschließungsrechtliche Abschnittsbildung Baugebiet "Steinfeld" - Steinfeld - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Erschließungsrechtliche Abschnittsbildung Baugebiet "Steinfeld" - Rohrbachweg - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Bildung einer Abrechnungseinheit Baugebiet "Steinfeld" - Beratung und Beschlussfassung -
  6. Allgemeine Finanzprüfung 2007-2010 für die Gemeinderechnung und Wasserversorgung -Behandlung des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) - Kenntnisnahme -
  7. Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Oppenweiler 2008 – 2012 - Kenntnisnahme -
  8. Bürgermeisterwahl am 30.03.2014 Festlegung des Termins zur Bewerbervorstellung - Beratung und Beschlussfassung -
  9. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  10. Bausachen:
    1. a) An- und Umbau zum Zweifamilienhaus, Hofackerweg 16, Flst. 684/16, 71570 Oppenweiler
    2. b) Mineralfreibad, Errichtung einer Lichtpyramide, Dachsanierung und Umgestaltung, Seegasse 12, 71570 Oppenweiler, Flst. 577
    3. c) Wohnhausumbau mit Einbau von 2 Dachgauben, Flst. 399/5, Steinbacher Str. 43, Oppenweiler-Zell
  11. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  12. Anfragen
  13. Verschiedenes
Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2014
Tragwerksplanung für das Hochwasserpumpwerk 58 in Zell und das Hochwasserpumpwerk 64.4 im Schlossgarten -

Nachdem die Planungen für die Hochwasserpumpwerke 58 im Ortsteil Zell und 64.4 im Schlossgarten weit vorangeschritten sind, war es notwendig die Tragwerksplanung zu beauftragen. Das Ingenieurbüro Klaus Warstat aus Backnang hat bereits für das Hochwasserpumpwerk in der Grabenstraße die Tragwerksplanung erstellt und entsprechende Honorarvorschläge für die oben genannten Hochwasserpumpwerke abgegeben. Der Gemeinderat hat daraufhin das Ingenieurbüro Warstat aus Backnang mit der Tragwerksplanung für die beiden Hochwasserpumpwerke entsprechend beauftragt.

Erschließungsrechtliche Abschnittsbildung Baugebiet „Steinfeld“ – Steinfeld

Ein Teilstück der Straße Steinfeld ist technisch hergestellt. Zur Finanzierung dieses Teilstücks der Straße eröffnet das Kommunalabgabengesetz der Gemeinde die Möglichkeit, in Abweichung vom Regelfall der Einzelanlage Abschnitte für eine einzelne Erschließungsanlage zu bilden. Im vorliegenden Fall liegt der zur Abrechnung vorgesehene Teil der Straße Steinfeld innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Steinfeld“. Die Fortsetzung der Straße nach Norden ist zwar im Bebauungsplan „Steinfeld“ enthalten. Es ist aber noch nicht absehbar, wann diese Straßenstrecke ausgebaut werden soll. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, dass die Gemeinde deshalb ihr Ermessen dahingehend ausübt, für die Straße Steinfeld von der Einmündung des Rohrbachwegs bis zur Einmündung in den Rietenauer Weg einen Abschnitt gem. § 37 Abs. 2 KAG zu bilden. Die Abschnittsbildung dient der Vorfinanzierung der Erschließungskosten, die für die Herstellung dieses Teils der Straße Steinfeld entstanden sind.

Erschließungsrechtliche Abschnittsbildung Baugebiet „Steinfeld“ - Rohrbachweg

Der Rohrbachweg ist von der nördlichen Grenze des Flst. 553 bis in Höhe des Flurstücks 560 im Bebauungsplan „Steinfeld“ enthalten und wird entsprechend diesen Vorgaben größtenteils ausgebaut. Das Kommunalabgabengesetz eröffnet der Gemeinde die Möglichkeit, in Abweichung vom Regelfall der Einzelanlage Abschnitte für eine einzelne Erschließungsanlage zu bilden. Abschnitte einer Erschließungsanlage können nach örtlich erkennbaren Merkmalen oder nach rechtlichen Gesichtspunkten (z.B. Grenzen von Bebauungsplangebieten, Umlegungsgebieten, förmlich festgelegten Sanierungsgebieten) gebildet werden. Im vorliegenden Fall liegt der zur Abrechnung vorgesehene Teil des Rohrbachwegs innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Steinfeld“. Nachdem noch nicht ganz klar ist, ob und wie der Rohrbachweg nach Norden weitergeführt werden soll, hat der Gemeinderat sein Ermessen dahingehend ausgeübt, für den Rohrbachweg nördlich der Grenze des Flurstücks 553 bis zur nördlichen Grenze des Bebauungsplans „Steinfeld“ einen Abschnitt gem. § 37 Abs. 2 KAG zu bilden. Die Abschnittsbildung dient der Vorfinanzierung der Erschließungskosten, die für die Herstellung dieses Teils des Rohrbachweges entstanden sind.

Bildung einer Abrechnungseinheit Baugebiet „Steinfeld“

Sofern die Gemeinde nichts anderes bestimmt, werden Erschließungskosten für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt (§ 37 Abs. 1 KAG). Die beitragsfähigen Erschließungskosten können für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen, die eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung des Baugebiets ermöglichen und miteinander verbunden sind, zusammengefasst werden (Abrechnungseinheit). Dies gilt insbesondere für eine Anbaustraße oder den Abschnitt einer Anbaustraße und davon abzweigende selbständige Stich- oder Ringstraßen, auch wenn die Stich- oder Ringstraßen nicht voneinander abhängig sind (vgl. § 37 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KAG). Zwar ist danach eine unbegrenzte Zusammenfassung von verschiedenen Erschließungsanlagen nicht möglich. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes Baden-Württemberg geht allerdings davon aus, dass dann wenn Anbaustraßen miteinander verbunden sind und zusammen eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung des Baugebiets ermöglichen, die Bildung einer Abrechnungseinheit möglich ist, so lange eine Beitragsschuld (für alle zusammenzufassenden Erschließungsanlagen) noch nicht entstanden ist vgl. VHG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.20111 - 2 S 1294/11 -). Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall für die vom Rietenauer Weg abzweigende Haupterschließungsstraße in das Baugebiet Steinfeld „Steinfeld“ und die davon abzweigende Ringstraße „Römerstraße“ gegeben. Der Gemeinderat machte deshalb von seinem Ermessen Gebrauch, diese Erschließungsanlagen Steinfeld und Römerstraße zur Abrechnungseinheit und damit zur gemeinsamen Abrechnung zusammenzufassen.

Allgemeine Finanzprüfung 2007 – 2010 für die Gemeinderechnung und Wasserversorgung – Behandlung des Prüfberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt

Von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wurden von Ende April bis Mitte Juli 2012 die Rechungsjahre 2007 – 2010 geprüft.

Bürgermeister Steffen Jäger berichtete im Gremium, dass von der GPA festgestellt wurde, dass die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde im Prüfungszeitraum 2007-2010 geordnet waren. Nach einem anfänglichen erheblichen Abschwung auf weit überdurchschnittlichem Niveau hat sich die Ertragskraft erholt und konnte auch 2007 und 2008 deutlich über dem Landesdurchschnitt liegende Ergebnisse erwirtschaften, bevor im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 und 2010 die Einnahmen dramatisch einbrachen. Ursächlich für diese Entwicklung waren zum einen die Gewerbesteuer, die 2009 nahezu komplett ausfiel und sich 2010 im vergleich zu den starken Vorjahren nur verhalten erholte, zum anderen die bis 2010 anhaltenden Belastungen des Kommunalen Finanzausgleichs.

Im Vermögenshaushalt sind die Investitionen mit einem Volumen von 6 Mio. EUR ohne Kredite zu 93 % mit Eigenmitteln und 7 % mit Zuweisungen und Zuschüssen außerordentlich günstig finanziert worden. Die allgemeine Rücklage musste zwar teilweise abgebaut werden, wies Ende 2010 mit 8,95 Mio. EUR jedoch einen hohen Bestand aus. Im Prüfungsbericht wurde außerdem festgestellt, dass die Gemeinde weiterhin (seit 1997) schuldenfrei ist.

Der Gemeinderat genehmigte die von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahmen.

Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Oppenweiler 2008 – 2012

Der Gemeinderat hat vom Bericht über die Prüfung der Bauausgaben 2008 bis 2012 der GPA für Baden-Württemberg Kenntnis genommen. Vom Gemeinderat waren acht Punkte zu behandeln, zu denen eine Stellungnahme abzugeben ist. Im Wesentlichen handelte es sich um Verfahrensvorschriften, die bei künftigen Ausschreibungen und Abrechnungen zu berücksichtigen sind.

Bürgermeisterwahl am 30.03.2014 - Festlegung des Termins zur Bewerbervorstellung -

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass am 20.03.2014 in der Gemeindehalle eine öffentliche Vorstellung der Bewerber um die Stelle des Bürgermeisters durchgeführt wird. Die Vorstellung der einzelnen Bewerber gliedert sich eingangs in eine Redezeit des Bewerbers von 15 Minuten, gefolgt von einer zeitlich gleichlangen Fragerunde des Publikums an den Bewerber. Die Reihenfolge der Redner entspricht der Reihenfolge der Bewerber bei der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerbungen. Aus Gründen der Gleichbehandlung halten sich die Kandidaten während der Vorstellung der Mitbewerber nicht im Versammlungsraum auf. Die Veranstaltung wird ohne eine Bewirtung durchgeführt. Die Versammlungsleitung wurde dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeister Steffen Jäger, übertragen. Der Veranstaltungsbeginn wird vom Gemeindewahlausschuss nach Anzahl der Bewerber festgelegt.

24.02.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Montag, den 24. Februar 2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Vergabe der Arbeiten für die örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen Reichenbach - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Mineralfreibad Saisonrückblick 2013 - Kenntnisnahme -
  4. Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Rems-Murr-Kreis - Kenntnisnahme -
  5. Bausachen: a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im UG Römerstraße, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/10
  6. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  7. Anfragen
  8. Verschiedenes
Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2014
Vergabe der Arbeiten für die örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen Reichenbach

Nachdem die örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis genehmigt wurden, konnten die Baumaßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden. Insgesamt sind 10 Angebote eingegangen. Die Angebotssummen lagen zwischen 81.217,76 € und 132.040,02 €. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Lukas Gläser GmbH & Co.KG mit 81.217,76 € angeboten. Somit liegt dieses Angebot innerhalb der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Gerhard Kipf. Der Gemeinderat hat daher den Auftrag an die Firma Lukas Gläser GmbH aus Aspach zu dem genannten Auftragswert vergeben.

Mineralfreibad Saisonrückblick 2013

Die Verwaltung berichtete dem Gemeinderat, dass in der Freibadsaison 2013 vom 04.05.2013 bis 15.09.2013 insgesamt 71.385 Besucher gezählt werden konnten. Dies sind 245 weniger als im Vorjahr. Bester Monat war der Juli mit 30.274 Besuchern, im Juni waren es 17.163 und im August 16.668 Besucher. Im Jahr 2013 war der Mai im Bezug auf das Wetter ein sehr schlechter Monat. Dies schlug sich auch auf die Besucherzahl im Freibad nieder. Im Vergleich mit dem Jahr 2012, in welchem in dem Monat Mai rund 11.300 Besucher begrüßt werden konnten, lag die Besucherzahl im Mai 2013 dagegen nur bei 3.100 Besuchern.

Der Frühbadetag fand insgesamt 13 Mal in der vergangenen Saison statt. Insgesamt nutzten 207 Besucher diese Möglichkeit, was eine durchschnittliche Besucherzahl von 16 Personen entspricht. Im Vergleich zu der Saison 2012 nahmen 2013 rund doppelt so viele Besucher am Frühbadetag teil.

Insgesamt wurden Einnahmen in Höhe von 120.679 € erzielt. Davon sind 112.167 € Eintrittsgelder. Die Ausgaben werden sich voraussichtlich auf rund 318.700 € belaufen, was bedeutet dass sich für die Freibadsaison des Jahres 2013 eine Kostenunterdeckung von rund 198.000 € ergibt. Dies entspricht einem vergleichsweise sehr ordentlichen Kostendeckungsgrad von 37,9 %.

Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Rems-Murr-Kreis

Der derzeit gültige Nahverkehrsplan (NVP) des Rems-Murr-Kreises wurde vom Kreistag im Jahr 2007 beschlossen. Um bei zukünftigen Busliniengenehmigungsverfahren für Einzellinien oder Linienbündel die verkehrlichen Zielsetzungen von Kommunen und Landkreis einzubeziehen, wurde vom Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) nun die Fortschreibung des NVP ausgerufen. Der neue NVP soll mit Blick auf die neue EU-Verordnung 1370/2007 (EU-VO 1370/2007) und das novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) deutlich präziser als bisher beschreiben, welche Bedienungs- und Beförderungsqualitäten im öffentlichen Verkehrsinteresse von den Verkehrsunternehmen verbindlich zugesichert werden sollten, um eine Genehmigung zu erhalten. Denn Veränderungen am Verkehrsangebot während der Genehmigungs- oder Vertragslaufzeiten werden künftig nur noch erschwert möglich sein.

Der Landkreis hat als Aufgabenträger die Gewährleistungsverantwortung für die ausreichende Verkehrsbedienung innerhalb seiner Grenzen und muss als zuständige Behörde nach der EU-VO 1370/2007 daher künftig Vergabeverfahren über die Gesamtverkehrsleistung (inklusive eventueller kommunaler Zusatzbestellungen) durchführen, soweit Verkehrsleistungen nicht eigenwirtschaftlich, d. h. ohne Betriebskostenzuschüsse, erbracht werden können.

Basis für die Erarbeitung des Erstentwurfs wird das derzeit bestehende Verkehrsangebot im Landkreis sein, das zu überprüfen ist, ob es den jeweiligen verkehrlichen Erfordernissen entspricht und der Fahrgastnachfrage angemessen ist.

Vor dem Hintergrund der mit dem Nahverkehrsplan 2007 festgestellten guten ÖPNV-Qualität und mit Blick auf die künftig zu erwartende finanzielle Ausstattung der öffentlichen Hand gilt es, vorrangig den heute bestehenden, guten Leistungsumfang zu sichern und weiter zu entwickeln.

Den Gemeinden wurde nun die Möglichkeit eröffnet, gewünschte Änderungen des bestehenden Verkehrsangebots in das Verfahren einzubringen. Der VVS macht allerdings darauf aufmerksam, dass die Umsetzung von Zusatzleistungen im Zusammenhang mit dem NVP in der Regel von einer Mitfinanzierung der begünstigten Kommune abhängig sein wird. Da im NVP zu der „ausreichenden Verkehrsbedienung“ nach dem PBefG auch die kommunalen Wünsche dargestellt werden, sollte deshalb die Bereitschaft für eine Mitfinanzierung grundsätzlich vorhanden sein.

Angestrebte Veränderungen im Liniennetz sollen dem VVS bis 14. März 2014 mitgeteilt werden.

Im Rahmen des für Herbst 2014 beabsichtigten Anhörungsverfahrens zum Entwurf des fortgeschriebenen NVP erhalten die Gemeinden dann nochmals die Gelegenheit, ausführlich Stellung zum dann erarbeiteten Entwurf des NVP zu nehmen.

Der VVS weist darauf hin, dass die kommunalen Zielsetzungen möglichst präzise dargelegt werden sollen, um diese idealerweise beim Anhörungsentwurf ihre Vorstellungen berücksichtigen zu können. Eventuell notwendige Abstimmungen mit dem Landratsamt als Aufgabenträger, den Verkehrsunternehmen und dem VVS können dann ggf. bereits im Vorfeld des offiziellen Anhörungsverfahrens gestartet werden.

Angesichts der Beteiligung zum Zeitpunkt vor der Entwurfserstellung sollte als Grundlage für die Rückmeldung an den VVS der aktuelle Stand der Busverkehre (die Regionalbahnverbindungen werden nicht über den NVP des Landkreises geregelt) herangezogen werden.

Nach diesem verkehrt die Linie 390 in Richtung Backnang werktags ab 4.16 Uhr bis 22.31 Uhr i. d. R. im Halbstundenrhythmus, während der Berufsverkehrszeiten sogar viertelstündlich, jeweils abgestimmt auf die S3-Linie in Backnang. Auch ab Bahnhof Backnang in Richtung Murrhardt/Fornsbach gibt es eine solche Taktung (werktags von 5.10 Uhr bis 22.52 Uhr. Ergänzt wird das Angebot durch das Angebot eines Ruftaxis (Mo. – Do um 0.55 Uhr) bzw. des Nachttaxis (am WE, 1.57 Uhr, 3.17 Uhr, 4.17 Uhr, 5.17 Uhr) – jeweils im Anschluss an die S-Bahnankunft der Nachtbahnen in Backnang.

Das Busangebot entlang der B14 ist damit mit einer guten Taktung versehen. Es ist beabsichtigt, auf dieser Grundlage und in Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden im Oberen Murrtal eine abgestimmte Stellungnahme zu erstellen, die eine Sicherung dieser Taktung und ggf. auch punktuelle Verbesserung (auch im Schülerverkehr) eröffnet.

25.03.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 25. März 2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Sanierung Mineralfreibad - Wandgestaltung - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler 2014 - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Hochwasserpumpwerk Talstraße - Vergabe der Arbeiten - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  6. Künstlerische Gestaltung der B14-Unterführung - Beratung und Beschlussfassung -
  7. Ersatzbeschaffung Aufsitzmäher - Beratung und Beschlussfassung -
  8. 4. Änderung des Bebauungsplans „Bühlfeld III“ a) Aufstellungsbeschluss b) Feststellung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
  9. Fensterbauarbeiten im Kindergarten Reute-Törle
  10. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang:
    1. a) 23. Änderung, Bereich Weissach i.T., Wohnbaufläche Bachstraße in Cottenweiler -Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.11.2012 wegen Erweiterung von 1 auf 5 Grundstücke
    2. b) 25. Änderung, Bereich Weissach i.T., Wohnbaufläche Schelmenäcker in Oberweissach, -Aufstellungsbeschluss
    3. c) 29. Änderung, Bereich Weissach i.T., Erweiterung gewerbliche Baufläche Langwiesen I in Bruch, -Aufstellungsbeschluss
    4. d) 30. Änderung, Bereich Aspach, Erweiterung Sportanlagen, Rasenspielfeld Fautenhau Großaspach, (Grünfläche Deckblatt 1) und Kunstrasenspielfeld Kleinaspach (Gemeinbedarfsfläche Deckblatt 2) -Aufstellungsbeschluss
    5. e) 31. Änderung, Bereich Allmersbach im Tal, Wohnbaufläche Hartweg in Allmersbach -Aufstellungsbeschluss
    6. f) 32. Änderung, Bereich Allmersbach im Tal, Teilaufhebung Wohnbaufläche Erpfenfeld in Allmersbach -Aufstellungsbeschluss-
  11. Bausachen:
    1. a) Anbringen einer Werbetafel 4,5 m², Unterstaigacker 2, 71570 Oppenweiler, Flurstück 129
    2. b) Errichtung einer Schleppdachgaube, Reutenhofstraße 42/2, 71570 Oppenweiler-Aichelbach, Flst. 327/8
    3. c) Carportneubau, Flst. 31/4, Bahnhofstr. 6, 71570 Oppenweiler
    4. d) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Kfz-Stellplatz, Steinfeld, Flst. 550/69, 71570 Oppenweiler
    5. e) Neubau Einfamilienhaus mit Garage im UG, Zeller Straße, 71570 Oppenweiler-Aichelbach, Flst. 26/1
    6. f) Neubau Doppelgarage, Mittelgasse 4, 71570 Oppenweiler-Aichelbach, Flst. 3
    7. g) Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus, Meißener Weg 6, 71570 Oppenweiler, Flst. 205/7
    8. h) Neubau Garage zur Unterstellung von Autos und landw. Fahrzeugen, Sulzbacher Straße 1, 71570 Oppenweiler, Flst. 422
  12. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  13. Anfragen
  14. Verschiedenes
Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2014
Sanierung des Mineralfreibads – Wandgestaltung

Nachdem die Dachsanierungsarbeiten fast abgeschlossen sind, hat der Gemeinderat über die farbliche Gestaltung der Innenwände des Freibadgebäudes beraten. Das Architekturbüro Heller hat 3 Varianten für die Wandgestaltung erarbeitet, welche bei einem gemeinsamen Ortstermin im Mineralfreibad erläutert wurde und eine kleine Musterfläche auch schon besichtigt werden konnten. Der Gemeinderat hat sich für die dritte Variante des Architekturbüros entschlossen. Diese Variante sieht vor, in einer Wellenform mit drei unterschiedlichen Farben die Wand des Technikgebäudes zu umfassen. Dabei wird der untere Teil in einem kräftigen Blauton, der mittlere Teil in hellem Blau und der obere Teil in einem gelben Farbton gestaltet.

Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad im Jahr 2014

Für die Badesaison 2014 wurden die Öffnungszeiten vom 10.05.2014 bis 21.09.2014 durch den Gemeinderat festgelegt. In der Badesaison wird das Freibad wie folgt geöffnet:

  • Im Mai, Juni und August 9.00 Uhr - 20.00 Uhr
  • Im Juli 9.00 Uhr - 20.30 Uhr
  • Ab 1. September bis zur Schließung 9.00 Uhr - 19.00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen von Mai bis August ist das Bad bereits um 8.00 Uhr geöffnet. In den Monaten Juni bis August findet mittwochs von 6.30 Uhr - 7.30 Uhr ein Frühbadetag statt.

Da am 31. Mai und 01. Juni das Festwochenende zum 900-jährigen Jubiläum der Gemeinde stattfindet, wurde in der Arbeitsgruppe Festwochenende empfohlen, an diesem Wochenende das Freibad zu schließen, da der Festumzug direkt vor dem Freibad endet und alle Stellplätze für die Umzugsteilnehmer benötigt werden und an dem Sonntag kein Gegenangebot stattfinden soll. Die Empfehlung der Arbeitsgruppe wurde durch den Gemeinderat beschlossen.

Hochwasserpumpwerk Talstraße – Vergabe der Arbeiten

Die Arbeiten für die Errichtung des Hochwasserpumpwerks in der Talstraße wurden öffentlich ausgeschrieben. Folgende Angebote sind bei der Gemeindeverwaltung eingegangen:

  1. Firma Fritz Müller, Backnang 548.498,49 € 100,0 %
  2. Firma Hans Bauer, Alfdorf 566.491,68 € 103,3 %

Ein weiteres Angebot ist leider erst nach der Submission eingegangen und war daher von der Wertung auszuschließen. Die Kostenschätzung für diese Arbeiten liegt bei 530.000,00 €. Die Firma Fritz Müller hat bereits das Hochwasserpumpwerk in der Grabenstraße zur vollen Zufriedenheit errichtet und wurde auch mit den Rohbauarbeiten für die Hochwasserpumpwerke am Schlossgarten und in Zell beauftragt. Der Gemeinderat hat daher den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fritz Müller aus Backnang vergeben.

Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler

Das Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler ist das größte Rückhaltebecken in der Gesamtkonzeption des Wasserverbands Murrtal. Ihm kommt daher eine zentrale Bedeutung bei der Realisierung des Verbandszieles – der Herstellung eines wirksamen Hochwasserschutzes bis zu einem 100-jährlichen Hochwasser inklusive Klimazuschlag - zu. Vor diesem Hintergrund wurde das Variantenstudium für das HRB Oppenweiler sehr breit angelegt. Unter anderem wurde zur Findung der am besten geeigneten Variante ein Modellversuch am Karlsruher Institut für Technik (KIT) beauftragt. Die Variantenuntersuchungen kamen eindeutig zu dem Ergebnis, dass eine Verlegung des Hauptwasserlaufes der Murr im Hochwasserfall in die topografisch tiefer gelegene Talmitte sowohl unter wasserwirtschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Aspekten die beste Lösung darstelle.

Auf diesem Ergebnis aufbauend entwickelte sich die zweite Ebene des Variantenstudiums. Es ging darum, die beste Variante unter der Berücksichtigung der Verlegung des Hauptwasserstromes im Hochwasserfall in die Talmitte zu finden. Im Jahr 2012 war das Ergebnis dieser zweiten Stufe des Variantenstudiums die sogenannte Variante 3b, die sich unter den von den übergeordneten Behörden gesetzten Rahmenbedingungen als die am besten geeignete Lösung darstellte. So war diese Variante nach Ansicht der beteiligten Fachplaner und Behörden sowohl unter wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten den anderen in der Diskussion befindlichen Varianten überlegen.

Nachteil dieser Variante war es, dass mit ihr der Verlust der vorhandenen Wasserkraft an der Rüflensmühle verbunden wäre. Der Verband war daher bestrebt, in diesem offenen Punkt eine einvernehmliche Lösung mit dem Betreiber der Wasserkraft zu realisieren. Im Rahmen einer – teilweise sehr emotionalen – Diskussion wurde jedoch deutlich, dass der Wasserkraftbetreiber unter keinen Umständen bereit ist, freiwillig sein Recht an der Wasserkraftnutzung aufzugeben.

Stattdessen hat er mit privatem Einsatz eine eigene – aus seiner Sicht mögliche – Lösungsvariante, die sogenannte Variante 3k, entwickelt und als Vorschlag in die Diskussion eingebracht. In enger Abstimmung mit dem Landratsamt Rems-Murr- Kreis hat der Wasserverband auf dieser Grundlage festgelegt, die nun eingebrachte Variante auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewässerökologie und der Kostenfrage waren hierzu noch ergänzende Untersuchungen, u.a. ein fundiertes gewässerökologisches Gutachten erforderlich. Nachdem ein solches Gutachten dann im Sommer 2013 vorlag, erschien eine Kompromisslösung aus Variante 3b und Variante 3k als durchaus möglich.

Dieser Kompromisslösung – Variante 3c – gelingt es dabei, sowohl einen Teil der gewässerökologischen Vorteile der Variante 3b als auch den bei Variante 3k vorgesehenen Ausbau der Wasserkraft miteinander zu vereinen. Auf dieser Grundlage hat der Wasserverband Murrtal in seiner Sitzung am 9. Oktober 2013 folgenden Beschluss gefasst:

  1. ) Vom aktuellen Stand der Planungen für das Becken HRB Oppenweiler wird Kenntnis genommen.
  2. ) Die Verbandsversammlung spricht sich dafür aus, die Variante 3c weiter zu prüfen und ggf. in Richtung eines Planfeststellungsverfahrens voranzutreiben.

Aufbauend auf diesen Beschluss wurde die Variante 3c in Fachbesprechungen mit den beteiligten Planern und Behörden weiterentwickelt und bewertet. Lange Zeit erschien die Variante 3c tatsächlich einen Konsens in der zwischenzeitlich festgefahrenen Diskussion um das HRB Oppenweiler zu eröffnen. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit den beteiligten Behörden (RP-Förderbehörde Wasserwirtschaft, RP-Straßenbau B 14, LRA-GB Umwelt, LRA-oberirdische Gewässer) wurde jedoch verdeutlicht, dass für die Förderfähigkeit einer Maßnahme evtl. Mehrkosten eines in einem separaten Planfeststellungsverfahrens voranzutreibenden Straßenbaus mit zu berücksichtigen sind, bei der Planfeststellung diese jedoch nicht entscheidungsrelevant seien. Aufgrund der Tatsache, dass die Variante 3c eine zusätzliche Brücke bei der B14-Planung erforderlich gemacht hätte, wäre es bei dieser Variante zu Mehrkosten i.H.v. ca. 1,4 Millionen Euro gekommen, die gänzlich vom Wasserverband zu tragen gewesen wären. Auf dieser Grundlage musste der Wasserverband der Weiterverfolgung der Variante 3c eine Absage erteilen. Allerdings wollte der Verband keinesfalls den zwischenzeitlich eingeschlagenen konsensualen Weg mit dem Betreiber der Wasserkraft und dessen Fachplaner wieder verlassen.

So entwickelte der Verband – stützend auf dem gewässerökologischen Gutachten des Herrn Dr. Steineck – eine Variante (Variante 4), die sich zwar von einer klaren Vorgabe der Planfeststellungsbehörde löste, nach Einschätzung der beteiligten Fachplaner aber gewässerökologisch eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand schaffen würde und auch die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllt. Diese Variante 4 sieht vor, die Murr in den geplanten neuen Arm in der Talmitte zu verlegen. Das errichtete Schlauchwehr ermöglicht es, den erforderlichen Anstau zu realisieren, so dass über eine Verdolung durch den Hochwasserdamm der Mühlkanal des Kraftwerkbetreibers beschickt werden kann. Für die B14 wäre damit keine zusätzliche Brücke erforderlich. Die gewässerökologische Umgehung des Schlauchwehrs ist über ein angelegtes Umgehungsgerinne entsprechend der gewässerökologischen Grundlagen vorgesehen. Die entscheidende Abweichung von den seitherigen Vorgaben der Planfeststellungsbehörde ist der Umfang der Mindestwassermenge.

Während seither vom Landratsamt für eine solche Lösung 800 l/s vorgesehen waren, reichen in der nun vom Wasserverband entwickelten Variante 4 auch 250 l/s aus, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Durch die Tatsache, dass an vielen Tagen im Jahr deutlich mehr als 250 l/s durch die neue Murr strömen werden, wird diese Annahme nochmals deutlich unterstrichen. In mehreren Fachgesprächen mit den übergeordneten Behörden ist es dem Wasserverband gelungen, die Variante 4 anerkannt zu bekommen. Die Variante gilt damit als möglich und dem Grunde nach planfeststellbar.

Entscheidend war daraufhin die Klärung bezüglich der Förderfähigkeit. Aufgrund des erforderlichen Schlauchwehrs, dessen Umgehung und der Verdolung in Richtung Mühlkanal führt die Variante 4 zu Mehrkosten im Vergleich zur Variante 3b i.H.v. ca. 500.000 Euro. Angesichts der hohen Bedeutung des HRB Oppenweiler für den Hochwasserschutz an der Murr, die Möglichkeit mit dieser Variante die Wasserkraftanlage an der Rüflensmühle zu erhalten und gewässerökologisch eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem status quo zu erreichen ist, hat der Fördergeber signalisiert, die Variante 4 als förderfähig (70%) anzuerkennen. Somit verblieben in der Verantwortung des Wasserverbands Mehrkosten i.H.v. 150.000 Euro. (davon hätte gemäß Satzung die Gemeinde Oppenweiler 45 % ~ 67.500 Euro - zu tragen.) Der Betreiber der Wasserkraft hat zugesagt, sich selbst ebenfalls mit 50.000 Euro an der Finanzierung zu beteiligen.

Ebenfalls sollte berücksichtigt werden, dass durch eine zeitnahe Realisierung des HRB Oppenweiler auch eine Realisierung der B14-Ortsumgehung deutlich wahrscheinlicher wird. Angesichts der sich abzeichnenden Einigung beim HRB Oppenweiler und der hohen Priorisierung der B14-Ortsumgehung Oppenweiler bieten sich hier zwei große Chancen für die Gemeinde Oppenweiler. Auf dieser Grundlage und angesichts der damit hoffentlich kurzfristig ermöglichten Umsetzbarkeit des HRB Oppenweiler hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dieser Variante zuzustimmen und den Vertreter für die Verbandsversammlung des Wasserverbands ermächtigt, der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zuzustimmen.

Künstlerische Gestaltung der B14-Unterführung

Ausgelöst durch die – mit viel positiver Resonanz verlaufene – Teilnahme des Graffity-Künstlers Moritz Krämer an der Hobby-Künstler-Ausstellung im vergangenen Jahr, ergab sich die Idee, diesen auch mit der künstlerischen Gestaltung der B14- Unterführung zu betrauen. Dieser Gedanke wurde von der Lokalen Agenda aufgegriffen und förmlich an die Verwaltung herangetragen. Der Gemeinderat zeigte sich dieser Idee ebenfalls aufgeschlossen, weshalb die Verwaltung das weitere Verfahren wie folgt festgelegt hatte:

  1. ) Herr Krämer erstellt mehrere Entwürfe, die zur Auswahl gestellt werden können.
  2. ) Die Lokale Agenda trifft auf Grundlage dieser Entwürfe eine unverbindliche Empfehlung für den Gemeinderat.
  3. ) Der Gemeinderat trifft die endgültige Auswahl.

Die Schritte 1 und 2 wurden vorab abgeschlossen. Die vier Entwürfe von Herrn Krämer wurden zu den Vorsitzungen aufgelegt. Die Lokale Agenda hat sich in ihrer Sitzung am 10. März mit diesen Entwürfen befasst. Dabei wurde der Entwurf Nr. 2 eindeutig favorisiert. Die übrigen Entwürfe waren nahezu stimmengleich, wobei sich eine kleine Tendenz (1 Stimme mehr) für den Entwurf Nr. 4 ausgesprochen hat. Der Gemeinderat hat sich für die Motive 1 mit der Silhouette des Gemeindelogos zum 900 jährigen Jubiläum und dem Motiv 2 entschlossen.

Herr Krämer wird die Motive dann im Laufe des Aprils in der Unterführung aufbringen, so dass die Fertigstellung rechtzeitig vor dem Jubiläumswochenende erfolgt. Seitens der Gemeinde werden die erforderlichen Arbeitsmaterialien gestellt, was Kosten in Höhe von rund 250 Euro verursacht.

Ersatzbeschaffung Aufsitzmäher

Derzeit wird in der Gemeinde ein Iseki Aufsitzmäher mit Absaugung des Baujahres 1995 eingesetzt. Der Mäher ist aufgrund seines Alters und des vielfältigen Einsatzes stark reparaturanfällig und musste daher ersetzt werden. Aufgrund einer erhöhten Multifunktionalität sprachen sich der Baubetriebshof und die Gemeindeverwaltung für einen Geräteträger als Ersatzfahrzeug aus. So kann eine wesentlich bessere Auslastung des Fahrzeugs erreicht werden. Durch die Fahrzeugkabine ist ein Ganzjahresbetrieb möglich, da neben der Mäh- und Kehrfunktion auch ein Winterdiensteinsatz auf Geh- und Fußwegen möglich ist. Zahlreiche Maschinen wurden vom Baubetriebshof getestet und der Nilfisk Egholm City Ranger 2250 sowie der Hako Citymaster 600 in die engere Wahl genommen. Beide Maschinen wurden als Messe- bzw. Vorführmaschinen mit weniger als jeweils 5 Betriebsstunden angeboten, wodurch eine Preiseinsparung von bis zu rund 6.000,00 € erzielt wird. Bauhofleiter Ralf Gallina und die Verwaltung empfahlen die Beschaffung des Nilsfisk Egholm City Ranger 2250, da dieser folgende Vorteile bietet:

  • Einfaches Wechselsystem der Anbaugeräte
  • Größeres Volumen der Auffangbehälter
  • Kehrgut wird nicht mit Wasser vermengt, dadurch einfachere Entsorgung
  • Kleinerer Wendekreis
  • Dritter Seitenbesen
  • Anschlussmöglichkeit eines Hochdruckreinigers
  • Nähe der Werkstatt
  • Garantiedauer 2 Jahre

Sehr gute Erfahrungen hat die Firma Ellinger und Erne in den vergangenen Jahren mit einem Nilfisk Egholm City Ranger gemacht. Folgende Angebote wurden durch die Verwaltung eingeholt:

  1. Firma Schober, Auenwald Nilfisk Egholm City Ranger 2250 als Mäher mit Absaugung 47.999,84 €
  2. Hako Niederlassung, Schwieberdingen Hako Citymaster 600 als Mäher mit Absaugung 49.531,45 €
  3. Firma Schwarz, Aspach Kärcher MIC34C als Mäher mit Absaugung 52.729,04 €

Der Gemeinderat hat daraufhin die Beschaffung eines Nilfisk City Ranger 2250 beschlossen. Des Weiteren wird eine Kehreinheit mit Zubehör in diesem Jahr der Gemeinde Oppenweiler zum Test übergeben. Bei Bewährung wird diese Kehreinheit im Jahr 2015 beschafft werden.

4. Änderung des Bebauungsplans „Bühlfeld III“

Nachdem das Flst. 179/8 nicht mehr für einen Kindergarten benötigt wird, soll die Fläche einer Wohnbebauung zugeführt werden. Es ist beabsichtigt das Grundstück ausschließlich für Wohnraumzwecke zu nutzen, daher ist es erforderlich diesen Bereich städtebaulich zu überplanen. Somit kann ein zusätzliches Ziel, die Innenraumverdichtung, erreicht werden um weiteren Flächenverbrauch zu reduzieren. Der Gemeinderat hat daher die Aufstellung der Bebauungsplanänderung und den Entwurf des Büros Rauschmeier genehmigt. Die Veröffentlichung ist an anderer Stelle im Amtsblatt abgedruckt.

Fensterbauarbeiten im Kindergarten Reute-Törle

Die Erneuerung von einzelnen Fenstern ist notwendig, da sich die Holzfenster auf der Westseite des Gebäudes in einem sehr schlechten Zustand befinden. Eine Sanierung der Holzfenster ist nicht möglich. Aufgrund der längeren Haltbarkeit und der geringeren Folgekosten, hat sich der Gemeinderat als Ersatz für Kunststofffenster entschieden. Die Sanierungsmaßnahme ist im Haushaltsplan mit 25.000,00 € vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung hat Angebote für die Fensterbauarbeiten im Kindergarten Reute-Törle, in Anlehnung an die Fenstersanierung des Gebäudes Schlossstraße 11, von den beiden in die Wertung gekommenen Firmen eingeholt. Folgende Angebote sind eingegangen:

  1. Firma Hofmaier Backnang 16.935,97 €
  2. Firma Goller Aspach 21.373,33 €

Zu den Angebotssummen kommen Kosten für Gerüststellung und Abdichtarbeiten in Höhe von 1.215,29 € der Firma Hofmaier hinzu. Die Firma Goller kann dies nicht anbieten. Die Anschlussarbeiten an den Außenbereich werden durch den Baubetriebshof erledigt. Daraufhin hat der Gemeinderat den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Hofmaier, aus Backnang vergeben.


11.04.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11.04.2014

Am Freitag, den 11. April 2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Forsteinrichtungserneuerung für den Gemeindewald - Beratung und Beschlussfassung -


Diese Sondersitzung findet statt in Zusammenhang mit:

Einladung der Bevölkerung zum öffentlichen Waldbegang am Freitag, 11. April 2014 um 16.00 Uhr

Treffpunkt: Verbindungsstraße Reichenberg-Schiffrain / Gabelung Rossstallstraße Für den Gemeindewald wird alle 10 Jahre die Forsteinrichtung durchgeführt. Der Waldbestand wird inventarisiert und der Betriebsplan für die nächsten 10 Jahre festgelegt. In diesem Zusammenhang lädt die Gemeinde Oppenweiler die Bevölkerung zu einem öffentlichen Waldbegang ein. Hierbei werden aktuelle Forstthemen angesprochen und der Ablauf einer Forsteinrichtung anhand von Beispielen im Gemeindewald dargestellt.

29.04.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 29. April 2014 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Bericht des Polizeipostens Sulzbach - Information
  3. Hochwasserpumpwerk 51 “Murrwiesenstraße” mit Betriebsgebäude und Hochwasserschutzmaßnahmen in der Tal- und Murrwiesenstraße -Vergabe der Arbeiten- - Beratung und Beschlussfassung
  4. Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED-Technik
  5. Feststellung der Jahresrechnung 2013 Gemeinde Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung
  6. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 Wasserversorgung Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung
  7. Verzinsung der Kassenkredite von der Gemeinde an die Wasserversorgung Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung
  8. Grundsatzbeschluss über die Beschaffung von Dienstwagen - Beratung und Beschlussfassung
  9. Änderung des Bebauungsplans "Talweg Nr. 21" a) Aufstellungsbeschluss b) Feststellung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
  10. Bausachen:
    1. a) Eindeckung der Terrassenüberdachung mit transparentem Material statt Dachziegeln, Am Köpfle 10, 71570 Oppenweiler-Aichelbach, Flst. 274/2 -Befreiungsantrag
    2. b) Dacheindeckung Farbe schiefer engobiert, Blumenweg 10, Flst. 34/1, Oppenweiler -Befreiungsantrag-
  11. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  12. Anfragen
  13. Verschiedenes


Pressebericht der GRS vom 29.04.2014
Bericht des Polizeipostens Sulzbach a.d. Murr

In der Gemeinderatssitzung erläuterte der Postenleiter des Polizeipostens Sulzbach a.d. Murr, Herr Volz, und sein Stellvertreter, Herr Oppenländer, dem Gemeinderat die Schwerpunkte der Polizeiarbeit in Oppenweiler. Derzeit finden Schwerpunktkontrollen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen statt, die durch erhöhten Alkoholkonsum, Ruhestörungen und Sachbeschädigungen auffällig geworden sind. Hauptsächlich ist festzustellen, dass sich diese Störungen hauptsächlich an fünf Standorten abspielen:

  • Schlossgarten am Ehrenmal und an der Holzbrücke Richtung Kanalstraße
  • Pavillon der Murrtalschule
  • Spielplatz „Burgblick“
  • Parkplatz des Lebensmittelmarktes
  • Multifunktionssportanlage in der Murrwiesenstraße

Bei den Jugendlichen handelt es sich oft um nicht in Oppenweiler wohnhafte Personen, die vorwiegend an Wochenenden und Schulferien auffällig werden. Daher finden regelmäßige und engmaschige Kontrollen durch den Polizeivollzugsdienst des Polizeipostens Sulzbach, des Polizeireviers Backnang und durch die Bereitschaftspolizei statt. Bei den Kontrollen werden Verstöße gegen das Polizeigesetz, das Strafgesetz und gegen die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde festgestellt. Herr Volz teilte dem Gemeinderat mit, dass der hohe Kontrolldruck aufrecht gehalten wird, dies vermutlich aber erst mittelfristig zu einer Lösung der Problematik beitragen kann. Deshalb ist ein langer Atem notwendig, um die Störungen in den Griff zu bekommen. Anschließend berichtete Bürgermeister Jäger über die Tätigkeiten der Gemeindeverwaltung in diesem Bereich. So werden die von der Polizei festgestellten Verstöße entsprechend geahndet und mit Verwarnund Bußgeldern belegt. Auch der Jugendsozialarbeiter der Gemeinde hat sich bereits um Gespräche mit den auffälligen Jugendliche bemüht. Die Gemeindeverwaltung hat in mehreren Gesprächen mit den Eltern der Jugendlichen versucht Einfluss auf deren Handlungsweise zu nehmen. Er betonte, dass die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft um der Situation Herr zu werden. Jedoch stellte er fest, dass die Hemmschwelle zu Ruhestörungen und Sachbeschädigungen in der Regel nach erheblichem Alkoholkonsum deutlich sinkt. Daher müsse die Landesregierung den Städten und Gemeinde die rechtliche Möglichkeit geben, in problembelasteten öffentlichen Bereichen ein Alkoholverbot auszusprechen um bereits in diesem Punkt eine Regelungsmöglichkeit zu eröffnen. Für die sehr gute und verlässliche Zusammenarbeit, sowie die eigenständigen Kontrollen durch die Polizeibeamten bedankte sich Bürgermeister Jäger bei den Herren Volz und Oppenländer ausdrücklich.

Hochwasserpumpwerk 51 „Murrwiesenstraße“ mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Tal- und Murrwiesenstraße- Vergabe der Arbeiten -

Die Verwaltung hatte die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt wurden zwei Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Fritz Müller mit einem technischen Nebenangebot in Höhe von 892.098,28 € abgegeben und wurde daher vom Gemeinderat mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED-Technik - Vergabe der Arbeiten -

Im Haushaltsplan der Jahre 2013 und 2014 sind für die Modernisierung der Straßenbeleuchtung 110.000,- € eingestellt worden. Nachdem die im Ortsgebiet verbauten HQL – Leuchtkörper (Quecksilberdampf) im Jahr 2015 ihre CE-Zulassung verlieren und keine entsprechenden Leuchtmittel mehr verkauft werden dürfen, hat der Gemeinderat entschieden in den kommenden Jahren in eine wirtschaftliche, innovative und umweltbewusste Straßenbeleuchtung zu investieren. Zurzeit sind im Gemeindegebiet Oppenweiler noch 293 Leuchten mit HQL Leuchtkörpern ausgestattet. Mit dieser Maßnahme erfolgt der Austausch von 116 Leuchtkörpern in den nachstehend genannten Straßen:

  • Eschelhofstraße
  • Im Lehlen
  • Im Törle
  • Aichelberg
  • Reutenhofstraße
  • Jahnstraße und Parkplätze der Gemeindehalle
  • Wilhelmsheimer Straße
  • Schloßstraße
  • Schloßhofweg
  • Falkenstraße
  • Teilstück der Grabenstraße

Durch den Austausch der Leuchtkörper werden jährlich ca. 7.500 € (36.000 kWh) eingespart. Die Energieeinsparung liegt somit bei rund 79 % im Vergleich zu den bisher eingesetzten HQL-Leuchtkörpern. Die Verwaltung hat daher in Zusammenarbeit mit der G+P Ingenieurgesellschaft aus Stuttgart die Sanierung der Straßenbeleuchtung öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt wurden 4 Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Christ Elektrotechnik aus Oppenweiler mit 69.689,97 € abgegeben. Das teuerste Angebot lag bei 87.164,08 €.

Für die Maßnahme hat die Gemeindeverwaltung einen Zuschussantrag über das Förderprogramm des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) gestellt. Dieser wurde bereits bewilligt, so dass die zuwendungsfähigen Ausgaben mit 20 % gefördert werden.

Feststellung der Jahresrechnung 2013 Gemeinde Oppenweiler

Dem Gemeinderat wurde von Gemeindekämmerin Weiß die Jahresrechnung der Gemeinde Oppenweiler für das Haushaltsjahr 2013 präsentiert. Das Haushaltsjahr 2013 verlief im Wesentlichen wie geplant. Bei der Gewerbesteuer mussten rund 200.000 € Wenigereinnahmen verzeichnet werden. Deise konnten aber durch die Mehreinnahmen beim Einkommenssteueranteil ausgeglichen werden. Durch die hohe Steuerkraft des Jahres 2011 ergab sich eine überdurchschnittliche Umlagenlast. Letztlich konnten dem Vermögenshaushalt rund 690.000 € zugeführt werden. Der Allgemeinen Rücklage wurden im Jahr 2013 insgesamt 455.430 € entnommen, dies sind durch die positive Entwicklung rund 900.000 € weniger als geplant. Größter Ausgabeposten sind die zu leistenden Umlagen mit 3,6 Mio. € (davon 2,1 Mio. € Kreisumlage).

Im Jahr 2013 war keine Kreditaufnahme erforderlich. Daher hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Oppenweiler beschlossen.

Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Wasserversorgung Oppenweiler

Der Jahresabschluss der Wasserversorgung Oppenweiler für das Jahr 2013 wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Die Wasserversorgung Oppenweiler schloss das Jahr 2013 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 62.000 € ab. Der Jahresgewinn wird zur Verminderung eines weiterhin bestehenden Verlustvortrages auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss fest. Die Verwendung des Jahresergebnisses und der Abschluss der Wasserversorgung 2013 wurden genehmigt.

Verzinsung der Kassenkredite von der Gemeinde an die Wasserversorgung Oppenweiler

Die Kassenrechnung des Eigenbetriebs wird über die Einheitskasse der Gemeinde Openweiler abgewickelt. Hierbei können sowohl Kassenmehreinnahmen als auch Kassenmehrausgaben entstehen. Diese werden bereits heute in Anlehnung an die örtlichen Kontokorrentkonten- beziehungsweise Geldmaktkontenkonditionen verzinst. Da der Gesetzgeber jedoch eine klare und eindeutige Vereinbarung für die steuerliche Anerkennung von Regelungen zwischen dem Betrieb und Gemeinde verlangt, hat der Gemeinderat beschlossen die Kassenabrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung ab dem 01.01.2014 in Anlehnung an den Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Bei einem Guthaben (Kassenmehreinnahmen) erfolgt die Verzinsung durch Anwendung des oben genannten Zinssatzes. Bei einem Schuldsaldo (Kassenmehrausgaben) wird ein Zinszuschlag zur Guthabenverzinsung von 2 Prozentpunkten vorgenommen.

Grundsatzbeschluss über die Beschaffung von Dienstwagen

Der momentane Dienstwagen (Mercedes A-Klasse, Erstzulassung April/2004) wurde im Jahr 2004 zum Preis von rund 20.000,- € beschafft. Zwischenzeitlich waren zur Aufrechterhaltung der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs einige Reparaturen erforderlich. Zudem begründeten auch die regelmäßigen Inspektionen einen gewissen Unterhaltungsaufwand. Aufgrund des zwischenzeitlich erreichten Alters des Dienstwagens sind kurz- bis mittelfristig weitere, kostenintensive Reparaturen zu erwarten. Ggf. wäre sogar eine komplette Neubeschaffung eines Dienstwagens erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine Alternativlösung zur Dienstwagennutzung erarbeitet. So gibt es die Möglichkeit, den Dienstwagen über einen Leasingvertrag in Anspruch zu nehmen. Dadurch könnten die für die Dienstwagenbereitstellung anfallenden Kosten über einen regelmäßigen, überschaubaren Haushaltsansatz gesichert werden. Zudem wäre sichergestellt, dass der nahezu täglich genutzte Dienstwagen stets dem aktuellen Stand der Betriebsstoffeffizienz und Sicherheitstechnik entspricht. Bei Fortentwicklung der Elektrofahrzeuge wäre auch ein kurzfristiger Umstieg auf diese Betriebsart möglich. Bei Festlegung eines entsprechend kurzen Leasingzeitraumes (1 Jahr) werden zudem Kosten für Inspektionen und Reparaturen vermieden, so dass neben der Leasingrate lediglich noch Kosten für Steuern, Versicherung und Betriebsmittel anfallen. Durch Abfrage bei regionalen Anbietern lässt sich feststellen, dass Modelle auf dem Niveau des seitherigen Dienstwagens und mit den geschilderten Rahmenbedingungen mit einer monatlichen Leasingrate in Höhe von maximal 300 Euro erhältlich sind.

Daher hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem Jahr 2015 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 3.600 € pro Jahr für die Dienstwagenbereitstellung einzuplanen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt innerhalb dieses Rahmens die Bereitstellung eines Dienstwagens zu gewährleisten und den aktuellen Dienstwagen bei Abschluss eines Leasingvertrages zum Restwert zu veräußern.

Änderung des Bebauungsplans „Talweg Nr. 21“

Der Gemeinderat hat beschlossen für den Bereich Talweg einen Bebauungsplan aufzustellen und den Entwurf des Ingenieurbüros Rauschmaier genehmigt. Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle des Amtsblattes wird hingewiesen.

20.05.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20. Mai 2014 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Vergabe der technischen Ausrüstung für die Hochwasserpumpwerke „Schlosspark“ und „Zell“ - Beratung und Beschlussfassung
  3. Tragwerksplanung für das Hochwasserpumpwerk 51 in der Murrwiesenstraße - Beratung und Beschlussfassung
  4. Breitbandversorgung in der Gemeinde Oppenweiler - Ergebnisse der Ausschreibung und Verhandlungen - Beratung und Beschlussfassung
  5. Bebauungsplan "Bühlfeld III - 4. Änderung" a) Behandlung der Anregungen b) Satzungsbeschluss
  6. Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung 2014/2015 - Beratung und Beschlussfassung
  7. Bausachen:
    1. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Römerstraße 6, 71570 Oppenweiler, Flst. 550/18
    2. b) Erstellung eines Carports, Am Neufeld 11, 71570 Oppenweiler, Flst. 346/5
    3. c) Anlegung eines Lagerplatzes für mineralische unbelastete Schüttgüter, Verlängerung der Talstr., 71570 Oppenweiler, Flst. 94
    4. d) Werkserweiterung, Neubau einer 2-geschossigen Fertigung, Grabenstraße, 71570 Oppenweiler, Flst. 408/5
  8. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  9. Anfragen
  10. Verschiedenes


Pressebericht der GRS vom 20.05.2014
Vergabe der technischen Ausrüstung für die Hochwasserpumpwerke „Schlosspark“ und „Zell“

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.10.2013 die Rohbauarbeiten für die Hochwasserpumpwerke Schlosspark und Zell an die Firma Fritz Müller vergeben hat und die Arbeiten bereits weit vorangeschritten sind, wurden die Arbeiten für die technische Ausrüstung öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt wurden 3 Angebote abgegeben. Die Angebotssummen lagen zwischen 1.581.452,31 € und 1.260.183,82 €. Der Gemeinderat hat den Auftrag an den Wirtschaftlichsten Bieter, die Firma IUT aus Pfedelbach vergeben. Die Firma IUT hat bereits die technische Ausrüstung für das Hochwasserpumpwerk in der Grabenstraße mit guten Ergebnissen geliefert und montiert.

Tragwerksplanung für das Hochwasserpumpwerk in der Murrwiesenstraße

Nachdem die Planung für das Hochwasserpumpwerk in der Murrwiesenstraße weit voran geschritten ist, wurde das Ingenieurbüro Klaus Warstat aus Backnang mit der Tragwerksplanung beauftragt. Das Ingenieurbüro Warstat hat bereits für die Hochwasserpumpwerke in der Grabenstraße, im Schlossgarten und im Ortsteil Zell erstellt.

Breitbandversorgung in der Gemeinde Oppenweiler – Ergebnisse der Ausschreibung und Verhandlungen

In den vergangenen Jahren wurde schrittweise von der Gemeinde Oppenweiler ein Leerrohrnetz zur Versorgung der Teilorte von Oppenweiler mit einem Breitbandanschluss von bis zu 50.000 Kbit/s im Gemeindegebiet errichtet. Nachdem dieses im Jahr 2013 fertig gestellt wurde, konnte eine öffentliche Ausschreibung zum Betrieb der Leerrohre in Abstimmung mit dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz durchgeführt werden. Infolge dieser Initiative der Gemeinde Oppenweiler hat die Deutsche Telekom den geplanten Eigenausbau des Versorgungsgebietes mit der Telefonvorwahl 07191 auch auf Oppenweiler und dessen 07191-Vororte ausgedehnt. In der Ausschreibung konnten dann nur noch die verbleibenden Teilorte Reichenberg und Schiffrain/Wilhelmsheim aufgenommen werden, woraufhin nur ein Angebot bei der Submission am 04.02.2014 vorgelegt wurde. Dieses Angebot der Deutschen Telekom GmbH wies anstatt einer Pachtzahlung eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 106.010,- € aus. Durch die Eintragung einer negativen Pacht war das Angebot von der Wertung auszuschließen. Somit lag dem Ergebnis der Ausschreibung lediglich ein nicht wertbares Angebot vor. Gemäß den Vergabevorschriften musste die gesamte Ausschreibung aufgehoben werden. Im Anschluss daran wurde mit 3 Breitbandanbietern nachverhandelt. Das Ergebnis der Nachverhandlung hat grundsätzlich die Nennung einer Wirtschaftlichkeitslücke der Breitbandanbieter zur Folge, die im Rahmen einer Zuzahlung der Gemeinde Oppenweiler an den Anbieter zu erfolgen hat. Das günstigste Angebot hat die Deutsche Telekom mit einer ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 66.650,- € abgegeben.

Auf Grund der noch ausstehenden rechtlichen Prüfungen wurde die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss eines Vertrages mit dem wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt, um zeitnah eine einheitliche Breitbandversorgung mit bis zu 50.000 Kbit/s im Ortsgebiet zu erreichen. Da sämtliche Angebote für den Betrieb der Leerrohrtrasse eine Wirtschaftlichkeitslücke ausweisen, wurde des Weiteren beschlossen, eine Förderung zum Breitbandausbau beim Land Baden-Württemberg zu beantragen. Bei einer Förderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden- Württemberg II können Wirtschaftlichkeitslücken bezuschusst werden. Erste Vorprüfungen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.

Insgesamt wurden durchgängig 2 Leerohre im Rahmen des Breitbandkonzeptes entlang der geplanten Trasse verlegt. Somit ist zusätzlich ein weiteres Leerrohr für eine Nutzung frei. Die Firma InfraNetSZ GmbH interessiert sich für den Erwerb eines Teilstückes des zusätzlichen Leerrohres im Bereich der Ortsteile Zell und Aichelbach mit 1.256 Metern Länge, um eine Überlandverbindung einer Breitbandhaupttrasse zu realisieren. Die Firma würde das Leerrohr zu einem Preis in Höhe von rund 27.500,- € erwerben. Ein Verkauf des Leerrohres sollte jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages über die Versorgung der noch offenen Teilorte Reichenberg und Schiffrain/Wilhelmsheim vollzogen werden. Daher hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, einen Kaufvertrag über das zweite Leerrohr mit der Firma InfraNetSZ GmbH, nach Abschluss des Vertrages zur Breitbandversorgung in Oppenweiler, zu schließen.

Bebauungsplan „Bühlfeld III – 4. Änderung“

Der Gemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen beschlossen und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Auf die separate Bekanntmachung im Amtsblatt wird verwiesen.

Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung 2014/2015

Für die Betreuung von U3-Kinder wurden in Oppenweiler mittlerweile drei gut etablierte Betreuungsmöglichkeiten geschaffen. Der angemeldete Anspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz kann damit quantitativ aber insbesondere qualitativ hochwertig erfüllt werden. Zudem könnte ein weiterer Ausbau der Kleinkindbetreuung kurzfristig im Kindergarten Reute-Törle erfolgen. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Zwergengruppe gegeben. Der Rechtsanspruch aller 3-6 jährigen Kinder auf einen Kindergartenplatz kann beim bestehenden Angebot von 5 Kindergartengruppen im kommenden Kindergartenjahr 2014/2015 erfüllt werden. Eng wird es dabei nur in der evangelischen Kita Steinfeld. Den Kindern und Eltern ist jedoch der etwas weitere Weg zum Kindergarten Burgblick zumutbar.

Der Gemeinderat hat den von der Verwaltung eingebrachten Bedarfsplan zur Kinderbetreuung 2014/2015 genehmigt. Ferner wurde beschlossen den Kindergarten Reute-Törle in seiner bisherigen Form weiter zu führen, im Kindergarten Burgblick die Ganztagesbetreuung sowie zwei VÖ-Gruppen anzubieten. Eine VÖ-XL Belegung wird ab September 2014 ermöglicht. In der Kita am Schlossgarten werden 20 Stunden, im Platzsharing weitere Betreuungszeiten bis 35 Stunden, und bis zu 45 Stunden angeboten. Die evangelische Kita Steinfeld wird mit der Kindergartengruppe VÖ und VÖ-XL fortgesetzt. Die Krippengruppe wird wie die Kita am Schlossgarten geführt. Die Elternbeiträge werden gemäß dem Landesrichtsatz fortgeschrieben. Des Weiteren wurden Anmelde- und Rücktrittsvereinbarungen und die Erhöhung der Gebühren für die Ferienbetreuung von 20,- € auf 30,- € pro Woche beschlossen. In den kommenden Wochen wird in einer gesonderten und ausführlichen Veröffentlichung im Amtsblatt über die Änderungen informiert.

24.06.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 24. Juni 2014 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Gemeinderatswahl am 25.05.2014 - Hinderungsgründe nach § 29 GemO - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Wahl eines Gemeinderats zur Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Sascha Reber zum Bürgermeister - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Bebauungsplan "Talweg Nr. 21" a) Behandlung der Anregungen b) Satzungsbeschluss
  5. Baukostenabrechnungen: Neubau Kindertagesstätte Steinfeld, Baugebiet Steinfeld - 1.BA, Obdachlosenunterkunft, Fenstersanierung Schloßstraße 11, Kanalsanierung Aichelbach, Kanalsanierung Gabweg Kenntnisnahme
  6. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  7. Anfragen
  8. Verschiedenes
Pressebericht der GRS vom 24.06.2014
Gemeinderatswahl am 25.05.2014 - Hinderungsgründe nach § 29 GemO -

Die Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 wurde vom Landratsamt geprüft. Mit Erlass vom 11.06.2014 teilte das Landratsamt mit, dass die Wahl gültig ist. In § 29 der Gemeindeordnung (GemO) ist abschließend festgelegt, welche Personen nicht Gemeinderäte sein können. Gemäß § 29 GemO stellt der Gemeinderat fest, ob ein Hinderungsgrund gegeben ist, wobei nach regelmäßigen Wahlen die Feststellung vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats erfolgen muss. Die Überprüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass keine Hinderungsgründe im Sinne des § 29 Abs. 1 – 4 GemO vorliegen. Daher hat dr Gemeinderat beschlossen, dass bei den am 25.05.2014 gewählten Gemeinderäten keine Hinderungsgrüne zum Eintritt in den Gemeinderat vorliegen.

Wahl eines Gemeinderats zur Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Sascha Reber zum Bürgermeister

Gemäß § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) hat ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats zu verpflichten und vereidigen. Die Einsetzung wird im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung in der Gemeindehalle am Mittwoch, den 02.07.2014, um 19.00 Uhr stattfinden. Der Gemeinderat hat Herrn Wilfried Klenk für die Verpflichtung und Vereidigung von Herrn Sascha Reber zum Bürgermeister der Gemeinde Oppenweiler gewählt.

Bebauungsplan „Talweg Nr. 21“ - Behandlung von Anregungen und Satzungsbeschluss -

Der Bebauungsplan soll beschlossen werden, da es sich bei der Fläche um eine Lücke, die planungsrechtlich dem unüberplanten Innenbereich zuzuordnen ist, handelt. Das ehemals landwirtschaftlich genutzte Grundstück mit alter Scheune, bietet sich für eine Wohnbebauung an. Um diese realisieren zu können, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser kann im beschleunigten Verfahren, weil er der Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbereich dient, durchgeführt werden. In der Gemeinderatssitzung am 29.04.2014 wurde der Bebauungsplanentwurf vom 29.04.2014 des Planungsbüros Rauschmaiers festgestellt und beschlossen, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 14.05.2014 bis 16.06.2014 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt. Da keine Anregungen im Rahmen der Auslegung eingegangen sind, hat der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Baukostenabrechnung - Kindertagesstätte Steinfeld -

Die Kindertagesstätte Steinfeld wurde im Jahr 2012/2013 errichtet und Mitte 2013 in Betrieb genommen. Die letzten Schlussrechnungen gingen Ende 2013 ein. In den Haushalten wurden insgesamt 950.000,- € finanziert. Die Baukosten wurden mit insgesamt 994.636,57 € festgestellt. In den Kosten der Außenanlagen sind Bauhofleistungen in Höhe von 37.663,61 € enthalten, welche als innere Verrechnung im Verwaltungshaushalt wieder als Einnahmen dagegen stehen. Von der evangelischen Kirchengemeinde wurde ein Baukostenzuschuss in Höhe von 125.000,- € vereinnahmt und aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ ein Zuschuss in Höhe von 120.000,- €.

Baukostenabrechnung - Erschließung Baugebiet Steinfeld -

Die Erschließungsarbeiten zum 1. BA Baugebiet Steinfeld wurden Ende 2011 abgeschlossen. Die letzten Schlussrechnungen gingen Ende 2013 ein. Der Feinbelag muss noch auf die Straße aufgebracht werden, dies erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Hausbauarbeiten im Baugebiet. Im Kostenvoranschlag ist der Feinbelag enthalten. Der Kostenvoranschlag betrug für den Straßenbau 405.000 € und für die Kabelbauarbeiten 60.000 €. In den Haushaltsplänen wurden 600.000 € veranschlagt. Die Kosten wurden in Höhe von 420.036,10 € festgestellt. Der Kostenvoranschlag für die Kanalisation betrug 510.000 €, in den Haushaltsplänen wurden 800.000 € veranschlagt. Hinzu kamen die Kosten der äußeren Erschließung, welche mit 340.000 € geschätzt wurden. Für diese Maßnahme wurde eine außerplanmäßige Ausgabe von 340.000 € in der GR-Sitzung vom 28.06.2011 genehmigt. Insgesamt wurden für die Kanalisation Kosten in Höhe von 775.979,90 € festgestellt. Bei der Wasserversorgung betrug der Kostenvoranschlag 285.000 € (brutto), in den Haushaltsplänen wurden 270.000 € finanziert. Die Gesamtkosten enthalten auch einen Anteil der Äußeren Erschließung des Baugebiets i.H.v. 79.657,06 €. Die Gesamtkosten für die Wasserversorgung konnten mit 301.980,52 € festgestellt werden.

Baukostenabrechnung - Obdachlosenunterkunft -

Die Maßnahme wurde im Haushaltsplan 2012 mit 155.000,- € und im Haushaltsplan 2013 mit 55.000,- € veranschlagt. Die Baukosten konnten mit 203.388,28 € festgestellt werden.

Baukostenabrechnung - Fenstersanierung Schloßstraße 11 -

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.05.2013 die Vergabe der Fensterbauarbeiten im Wohn- und Praxisgebäude Schlossstraße 11 beschlossen. Im Haushaltsplan waren 50.000,- € eingestellt. Die Baukosten wurden in Höhe von 28.827,06 € festgestellt.

Baukostenabrechnung - Kanalsanierung Aichelbach -

In den Jahren 2012 und 2013 wurde die Kanalisation im Ortsteil Aichelbach in offener und geschlossener Bauweise saniert. Die Kostenschätzung wurde mit 155.000,- € angesetzt. Die Baukosten wurden nun in Höhe von 128.437,50 € festgestellt.

Baukostenabrechnung - Kanalsanierung Gabweg -

Die Kanalsanierung im Gabweg im Ortsteil Oberer Reichenberg wurde im Jahr 2011 und 2012 durchgeführt. Die Kostenschätzung betrug 173.000,- €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurde mit 164.754,23 € festgestellt.

Verabschiedung ausscheidender Gemeinderäte

(Foto)

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung bedankte sich Bürgermeister Steffen Jäger bei allen Mitgliedern des Gremiums für die sehr vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde Oppenweiler in den vergangenen Jahren. Besonderer Dank galt den ausscheidenden Gemeinderäten Herrn Rüdiger Diederich für 20 Jahre, Herrn Joachim Haupt für 6 Jahre und Frau Dorothea Stahl für 5 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat.

22.07.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 22. Juli 2014 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Einführung und Verpflichtung der am 25. Mai 2014 gewählten Gemeinderäte
  3. Wahlen
    1. a) Stellvertreter des Bürgermeisters
    2. b) Vertreter im Gem. Ausschuss der VVG Backnang
    3. c) Vertreter im Kindergartenausschuss
    4. d) Vertreter im Sportplatzausschuss
    5. e) Vertreter im Jugendmusikschulausschuss
    6. f) Vertreter im Agenda-Forum
  4. Vorschlag von Mitgliedern zum Gutachterausschuss
  5. Bestellung von Herrn Bürgermeister Sascha Reber als Ratschreiber
  6. Bestellung von Herrn Sascha Reber zum Eheschließungsstandesbeamten
  7. Finanzzwischenbericht 2014 - Information -
  8. Barrierefreie Erschließung des Bahnhofs Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  9. Neuorganisation der Jugend- und Schulsozialarbeit in Oppenweiler
  10. 1. Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) - Beratung und Beschlussfassung -
  11. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  12. Bausachen a) Terrassenunterkellerung (Nachgenehmigung) Mehlackerweg 4, 71570 Oppenweiler-Aichelbach, Flst. 26/3, 26/4
  13. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  14. Anfragen
  15. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 22.07.2014
Einführung und Verpflichtung der am 25.05.2014 gewählten Gemeinderäte

Anlässlich der Einführung und Verpflichtung der gewählten Gemeinderäte hielt Bürgermeister Sascha Reber folgende Rede:

„Mein sehr verehrten Damen und Herren,

zur konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats für die Wahlperiode 2014 bis 2019 darf ich Sie sehr herzlich begrüßen.

Unseren am 25. Mai 2014 gewählten Gemeinderäten gratuliere ich noch einmal zu Ihrer Wahl. Sie haben durch schriftliche Erklärung ihre Wahl angenommen und der bisherige Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Juni festgestellt, dass bei den gewählten Gemeinderäten keine Hinderungsgründe zum Eintritt in den Gemeinderat vorliegen.

Das Landratsamt hat die Wahlprüfung mit Erlass vom 11. Juni 2014 abgeschlossen und das Wahlergebnis für rechtsgültig erklärt. Deshalb ist es mir nun eine Freude, Sie meine sehr verehrten Damen und Herren in Ihr neues Ehrenamt einzuführen und als Gemeinderäte zu verpflichten.

Der Gemeinderat als Gremium ist die nach unserer Verfassung geforderte und durch demokratische Wahlen bestimmte Volksvertretung auf der lokalen Ebene. § 24 der Gemeindeordnung stellt klar, dass der Gemeinderat das Hauptorgan der Gemeinde ist. In dieser Funktion entscheidet der Gemeinderat über alle wichtigen Angelegenheiten in unserer Gemeinde.

Es freut mich, dass ich ein Teil dieses wichtigen Gremiums sein darf und ich möchte Ihnen in meiner Funktion als Bürgermeister eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit anbieten.

Der Gemeinderat in Oppenweiler ist für seine sachliche und konstruktive Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinaus bekannt. Deshalb würde es mich freuen, wenn die Entscheidungen auch künftig nicht nach den Machtverhältnissen der beiden Listen im Gemeinderat, sondern unter Berücksichtigung von sachlichen Gesichtspunkten getroffen werden.

Wir haben gemeinsam eine große Verantwortung für die Entwicklung unserer Gemeinde und müssen dafür Sorge tragen, dass die Menschen in Oppenweiler gute Rahmenbedingungen vorfinden, um sich hier in Ihrer Heimat wohl zu fühlen und sich möglichst frei entfalten zu können. Dies ermöglichen wir Ihnen durch die vielfältigen öffentlichen Einrichtungen in Oppenweiler.

Unseren Unternehmen und den damit verbundenen zahlreichen Arbeitsplätzen, müssen wir sehr gute Standortfaktoren bieten, um deren Erfolgschancen am Markt zu ermöglichen. Dazu gehören sicher Erweiterungsflächen in der unmittelbaren Umgebung, eine gute Verkehrsanbindung sowie eine sichere und moderne Infrastruktur.

Wie Sie später dem Finanzzwischenbericht von Frau Kübler entnehmen werden, verfügt die Gemeinde Oppenweiler auch weiterhin über eine gute und geordnete Haushalts- und Finanzlage.

Insofern haben wir gemeinsam sehr gute Voraussetzungen dafür, die Erfolgsgeschichte Oppenweilers fortzuschreiben. Jedoch habe ich auch in meiner bisherigen Funktion als Stadtkämmerer die wichtige Erkenntnis gewonnen, dass wir zu jeder Zeit verantwortlich mit dem Geld unserer Bürgerinnen und Bürger umgehen müssen und es vor allem darauf ankommt zwischen Wünschenswertem und Notwendigem zu unterscheiden.

Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Prioritäten zu setzen und auch immer etwas Geld in der Rücklage zu belassen, um auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig zu bleiben.

Ich darf Ihnen nun die Verpflichtungsformel einmal vollständig vorlesen und Sie anschließend bitten, mir die Verpflichtungsformel gemeinsam abschnittsweise nachzusprechen. Im Anschluss daran darf ich Sie je einzeln durch Handschlag auf Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderäte verpflichten.“


(Foto)

Vordere Reihe v.l.n.r: Alexander Stoppel, Gerlinde Stahl, Wilfried Klenk, Bürgermeister Sascha Reber, Gudrun Rauh und Birgit Nattermann

Mittlere Reihe v.l.n.r: Thomas Wieland, Claus Kübler und Holger Scheib

Hintere Reihe v.l.n.r: Erhard Friz, Heike Gruber, Martin Horlacher, Lino Perri, Harald Pfitzenmaier und Steffen Rosenke


Wahlen

Stellvertreter des Bürgermeisters - Als ersten Stellvertreter des Bürgermeisters wählte der Gemeinderat Herrn Wilfried Klenk. Als zweite Stellvertreterin des Bürgermeisters wurde Frau Gudrun Rauh gewählt.

Gemeinsamer Ausschuss bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft - Nach der Vereinbarung gehört dem Gemeinsamen Ausschuss bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft außer dem Bürgermeister ein Gemeinderat an. Gleichzeitig muss ein Stellvertreter bestimmt werden. Ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ist Gemeinderat Claus Kübler, Stellvertreter ist Gemeinderat Erhard Friz.

Kindergartenausschuss - Dem Kindergartenausschuss gehören außer dem Bürgermeister vier Gemeinderäte an. Gewählt wurden: Frau Gudrun Rauh, Frau Gerlinde Stahl, Herr Thomas Wieland und Herr Lino Perri.

Sportplatzausschuss - Für die Sportanlagen wurde zur Klärung der mit dem Betrieb und der Unterhaltung der Anlagen aufkommenden Fragen ein Sportplatzausschuss gebildet, dem seitens der Gemeinde außer dem Bürgermeister noch ein Mitglied des Gemeinderates angehört; gleichzeitig ist sein Stellvertreter zu bestimmen. Die beiden Gemeinderatsvertreter sind außerdem bei Fragen, die die Gemeindehalle betreffen, gleichberechtigte Mitglieder im Ausschuss. Gewählt wurden als ordentliches Mitglied Gemeinderat Alexander Stoppel und als Stellvertreter Gemeinderat Holger Scheib.

Jugendmusikschulausschuss - Dem Jugendmusikschulausschuss gehört nach der Vereinbarung außer dem Bürgermeister ein Gemeinderat an. Gewählt wurden als ordentliches Mitglied Gemeinderat Martin Horlacher und als Stellvertreterin Gemeinderätin Gerlinde Stahl.

Agenda-Forum - Dem Agenda-Forum gehören außer dem Bürgermeister vier Gemeinderäte an. Gewählt wurden Birgit Nattermann, Heike Gruber, Harald Pfitzenmaier und Lino Perri.

Vorschlag von Mitgliedern zum Gutachterausschuss

Die Amtsperiode des Gutachterausschusses für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ohne die Gemeinde Althütte, Auenwald und Weissach im Tal endet am 09. Oktober 2014. Gemäß § 192 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 2 der Gutachterausschussverordnung sind die Gutachter von der Gemeinde vorzuschlagen und vom Gemeinderat zu bestellen. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre und beginnt am 10. Oktober 2014. Es ist jeweils ein Gutachter und ein Stellvertreter zu benennen. Für die Gemeinde waren bisher Herr Rudolf Wieland und Herr Holger Scheib als Gutachter tätig. Beide Herren haben sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung gestellt und wurden vom Gemeinderat in der Sitzung wieder gewählt.

Bestellung von Herrn Bürgermeister Sascha Reber als Ratschreiber

Nachdem Herr Sascha Reber die Nachfolge von Herrn Steffen Jäger als Bürgermeister der Gemeinde Oppenweiler angetreten hat, ist er als Ratschreiber für den Grundbuchbezirk von Oppenweiler zu bestellen. Daher hat der Gemeinderat Bürgermeister Sascha Reber aufgrund von § 44 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie § 31 Abs. 1 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit zum Ratschreiber für den Grundbuchbezirk Oppenweiler bestellt.

Bestellung von Herrn Bürgermeister Sascha Reber zum Eheschließungsstandesbeamten

Als Nachfolger für Herrn Steffen Jäger wurde Bürgermeister Sascha Reber zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Oppenweiler vom Gemeinderat bestellt.


Finanzzwischenbericht

Die Verwaltung hatte für das erste Halbjahr 2014 dem Gemeinderat eine Übersicht über den Stand und die Entwicklung der Finanzen vorgelegt. Die Zwischenbilanz ergibt, dass die im Haushaltsplan 2014 enthaltene Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt eine Verbesserung von voraussichtlich rund 18.000 € erbringt und somit die Zuführungsrate zum Jahresende auf rund 156.000 € erhöht. Insgesamt bewirken die absehbaren Veränderungen eine Verbesserung des Gesamthaushalts für das Jahr 2014 um rund 85.000 €. Dies bedeutet, dass die geplante Rücklageentnahme in Höhe von 1.479.100 € sich auf eund 1.391.000 € reduzieren wird. Nach den Erkenntnissen des Jahresabschlusses 2013 würde der Stand der Rücklage zum 31.12.2014 somit 7,58 Mio. € betragen.


Barrierefreie Erschließung des Bahnhofs Oppenweiler

Die Deutsche Bahn hat auf Grund von Beschwerden über den nicht barrierefreien Zugang des Gleises 2 am Bahnhof in Oppenweiler insgesamt 4 Planvarianten zur Errichtung einer Rampe entwickelt und der Gemeindeverwaltung vorgelegt. Am Bahnhof in Oppenweiler soll künftig eine barrierefreie Zuwegung von der Reutenhofstraße zum Bahnsteig 2 mittels einer Rampe hergestellt werden. Der zu überwindende Höhenunterschied beträgt ca. 3,70 Meter. Daraus resultiert eine Rampenlänge von rund 80 Metern.

Nachstehende Grobkostenschätzung der Deutschen Bahn für die reinen Baukosten wurde der Gemeinde vorgelegt:

  • Variante 1 Rampe Nord, zweiläufig, Breite 2,40 m 223.000,- €
  • Variante 2 Rampe Nord, einläufig, Breite 2,40 m 185.000,- €
  • Variante 3 Rampe Süd, zweiläufig, Breite 2,40 m 255.000,- €
  • Variante 4 Rampe Süd, zweiläufig, Breite 1,60 m 219.000,- €

Zu den o.g. Baukosten kommen nach Auskunft der Bahn noch Baunebenkosten wie etwa Planungskosten und ein gewisser Risikozuschlag. Die Varianten 1 – 4 unterscheiden sich neben den genannten Kosten in ihrer Lage, dem Eingriff in die Umwelt und der Geeignetheit für den Reisendenverkehr. Nach Auffassung der Bahn scheiden die Varianten 3 + 4 wegen dem größeren Eingriff in die Umwelt und dem höheren Aufwand aus. Für die Variante 2 spricht der geringste Eingriff in die Umwelt und die geringsten Herstellungskosten. Des Weiteren könnten bei dieser Variante Parkplätze für Fahrgäste entlang der Reutenhofstraße errichtet werden. Die Herstellungskosten für die Rampe würde die Bahn übernehmen, die Errichtung der zusätzlichen Stellplätze wäre eine Aufgabe für die Gemeinde. Die grundsätzliche Machbarkeit zur Errichtung von Stellplätzen wurde bereits im Auftrag der Gemeinde untersucht und es wäre dafür ein Grunderwerb von der Bahn erforderlich. Die Bereitschaft zur Veräußerung einer Teilfläche von der Bahn wurde bereits signalisiert. Der Gemeinderat hat daher der Planungsvariante 2 der Bahn zugestimmt, so dass die Bahn möglichst schnell in das erforderliche Planrechtsverfahren beim Eisenbahnbundesamt einsteigen kann. Für Planung und Genehmigung werden nach Auskunft der Bahn voraussichtlich 24 Monate benötigt, so dass eine Bauausführung im Jahr 2016 möglich wäre.

(Planskizze)


Neuorganisation der Jugend- und Schulsozialarbeit in Oppenweiler

Die Stelle für die offene Jugendarbeit der Gemeinde Oppenweiler in Kombination mit der Schulsozialarbeit an der Murrtalschule ist seit dem 30.06.2014 vakant. Da die evangelische Kirchengemeinde durch die Kündigung ihres Jugendarbeiters vor einer ähnlichen Situation steht, gab es in den vergangenen Wochen eine Abstimmung zwischen der Gemeindeverwaltung und Herrn Schulleiter Bubeck sowie Herrn Pfarrer Schröder und der Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Frau Hoffmann. Da es bereits bisher eine gut funktionierende Kooperation zwischen der bürgerlichen und der kirchlichen Gemeinde gab, haben sich die o.g. Beteiligten Gedanken über eine mögliche Neuorganisation der kommunalen Jugendarbeit gemacht. Angedacht ist eine Kooperation bezüglich der räumlichen Ressourcen und eine Teilung der personellen Kapazitäten im Bereich der Jugendarbeit. Dadurch entstehen Synergien, die den Aufbau von Doppelstrukturen vermeiden. Im Bereich der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit gibt es mit der Paulinenpflege Winnenden im Rems-Murr- Kreis einen renommierten und erfahrenen Anbieter von pädagogischen Dienstleistungen. Es handelt sich dabei nach eigenen Angaben um den größten Jugendhilfeanbieter im Landkreis. Insgesamt beschäftigt die Paulinenpflege mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen sozialen Bereichen.

Zu den Leistungen im Bereich der Jugendarbeit gehören folgende Angebotsformen:

  • offene Jugendarbeit
  • mobile Jugendarbeit
  • Schulsozialarbeit
  • Ganztagesbetreuung an Schulen.

Dabei erhalten die Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Unterstützungs-, Bildungs- und Freizeitangebote, die von pädagogischen Fachkräften der Paulinenpflege durchgeführt werden. Die Dienst- und Fachaufsicht sowie die Personalentwicklung erfolgt durch erfahrenes Leitungspersonal der Paulinenpflege. Dieses Angebot nehmen auch bereits zahlreiche Kommunen im Landkreis wahr, z.B. die Gemeinden Aspach, Sulzbach, Allmersbach, Kirchberg, Schwaikheim u.a. Der Vorteil für die Gemeinden liegt insbesondere darin, dass sie an den langjährigen Erfahrungen innerhalb der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit sowie an den Erkenntnissen aus vergleichbaren Kommunen profitieren, ohne hierfür eigene Stellen und Ämter installieren zu müssen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Paulinenpflege wurde der Verwaltung von verschiedenen Kommunen bestätigt. Darüber hinaus gibt es für einen großen und anerkannten Arbeitgeber im Bereich von sozialen Leistungen, wie die Paulinenpflege, Vorteile bei der Gewinnung von geeigneten Fachkräften im Rahmen der Personalbesetzung. Die Paulinenpflege bietet dem pädagogischen Personal aufgrund der Unternehmensgröße den Vorteil einer hohen Sicherheit in Form einer unbefristeten Stelle sowie vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten. Gleichzeitig erhalten die Kommunen ein relativ flexibles Angebot, das kurzfristig auf den jeweiligen Bedarf angepasst werden kann. In der Sitzung wurde eine exemplarische Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vorgestellt. Beschrieben wird darin der mit der Schulleitung der Murrtalschule und der Gemeindeverwaltung abgestimmte Leistungsumfang sowie der Rahmen und die räumlichen und personellen Ressourcen. Es wird geregelt, dass die Gemeinde den Bedarf an Personalressourcen festlegt und die Entscheidung über die Stellenbesetzung in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und der Paulinenpflege einvernehmlich getroffen wird. Ebenfalls bietet die Paulinenpflege die Installation eines Beirats an, in dem Ansprechpartner der Gemeinde, der Schulleitung und der Paulinenpflege vertreten sind. Als Einsatzbeginn wird der 1. September 2014 angestrebt und der Umfang der Leistung sowie die Vertragslaufzeit können vonseiten der Gemeinde mit einer Frist von sechs Wochen zum nächsten Quartal angepasst oder auch beendet werden. Die Kostenaufstellung zeigt exemplarisch auf, welche Kosten für die pädagogische Dienstleistung anfallen werden, wenn man von einer Fachkraft mit einem Stellenumfang von 100% ausgeht. Unter dieser Fachkraft ist eine Person zu verstehen, die mindestens ein Studium im Bereich der sozialen Arbeit bzw. der Sozialpädagogik abgeschlossen hat. Ergänzt werden könnte diese Fachkraft nach Auffassung der Gemeindeverwaltung, der Schulleitung und der Kirchengemeinde durch eine Person, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ-Kraft) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren möchte.

Diese zwei Personen würden dann im Rahmen der Kooperation den beteiligten Partnern der Gemeinde und der Kirchengemeinde zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Oppenweiler hatte bisher insgesamt eine Vollzeitstelle für die Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit und der Ganztagesbetreuung. Die Kirchengemeinde hatte eine halbe Stelle für die kirchliche Jugendarbeit. Die künftige Aufteilung von zwei Vollzeitstellen zwischen Gemeinde und Kirche muss noch endgültig unter den Partnern abgestimmt werden. Denkbar wäre z.B. folgendes Modell:

Gemeinde Oppenweiler Kirchengemeinde Stellenanteil Fachkraft 70% 30% Stellenanteil FSJ-/BFDKraft 50% 50% Kostenanteil Fachkraft 33.600 EUR 14.400 EUR Kostenanteil FSJ-/BFDKraft 5.000 EUR 5.000 EUR DL-Pauschale (15%) 5.790 EUR 2.910 EUR Gesamtkosten 44.390 EUR 22.310 EUR

Einigkeit herrscht zwischen den beteiligten Partnern, dass die kommunale Jugendarbeit konfessionell unabhängig angeboten wird. Die Verwaltung hat im Übrigen geprüft, dass die Personalbereitstellung der Paulinenpflege unschädlich ist, für die bestehende Förderung der Schulsozialarbeit. Die Aufteilung der räumlichen Ressourcen ist wie folgt angedacht: Angebote der offenen Jugendarbeit finden weiterhin im evangelischen Gemeindehaus statt. Der erforderliche Büroarbeitsplatz wird in der Murrtalschule bereitgestellt. Bei den übrigen Sachkosten (Bürobedarf, Kommunikationskosten, Fahrtkosten) gibt es keine Veränderungen zur bisherigen Organisation der Jugendarbeit. Die Verwaltung verspricht sich durch die Kooperation im Rahmen der Neuorganisation eine qualitative Verbesserung der Jugend- und Schulsozialarbeit, da die fachliche Begleitung des Personals durch die Paulinenpflege gewährleistet wird. Die Flexibilität für die Gemeinde wird durch den Dienstleistungsvertrag mit der Paulinenpflege erhöht. Des Weiteren werden vorhandene räumliche Ressourcen bei der bürgerlichen Gemeinde und der Kirchengemeinde ohne zusätzliche Kosten genutzt. Die Finanzierung kann im Rahmen der bereitgestellten Mittel (bisher Personalkosten – künftig Sachkosten) im Haushaltsplan sichergestellt werden.

Der Gemeinderat hat daher die Verwaltung beauftragt, die Jugend- und Schulsozialarbeit in Oppenweiler in Kooperation mit der evangelischen Kirche neu zu organisieren und die zugehörige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Jugendhilfeverbund der Paulinenpflege Winnenden zu schließen. Die Finanzierung muss im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel für Personalausgaben für die Jugend- und Schulsozialarbeit erfolgen (Kostenobergrenze). Weiter wurden die Gemeinderäte Gudrun Rauh, Gerlinde Stahl, Steffen Rosenke und Erhard Friz in den Beirat für die Jugend- und Schulsozialarbeit gewählt.

1. Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)

Nachdem sich im Schlossgarten seit vergangenem Jahr Vorfälle von Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen, Vermüllungen und Belästigungen von Passanten durch alkoholisierte Personengruppen gehäuft haben, wurde gemeinsam mit dem Polizeiposten Sulzbach a.d. Murr und den Jugendsachbearbeitern des Polizeireviers Backnang nach Handlungsmöglichkeiten gesucht. Wie aus dem Bericht von Polizeipostenführer Volz in der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2014 hervorgegangen ist, gibt es in Oppenweiler insgesamt fünf Schwerpunkte an denen gehäuft Ordnungswidrigkeiten fest zu stellen sind.

  • Schlossgarten am Ehrenmal und an der Holzbrücke Richtung Kanalstraße
  • Pavillon der Murrtalschule
  • Spielplatz „Burgblick“
  • Parkplatz des Lebensmittelmarktes
  • Multifunktionssportanlage in der Murrwiesenstraße

Bei gemeinsamen Ortsterminen und Gesprächen mit betroffenen Anwohnern wurde im Bereich der Spielplätze mit den Vertretern des Vollzugsdienstes auf die bestehende polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde Oppenweiler verwiesen. Diese untersagt unter § 4 Absatz 1 die Benutzung in der jährlich festgesetzten Sommerzeit zwischen 21.00 Uhr und 7.00 Uhr und während den anderen Monaten zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr von Kinderspielplätzen. Bei Verstößen ist der Polizeivollzugsdienst zu verständigen, um diesen nachzugehen. Bei dem Supermarktareal handelt es sich um Privatgelände. Daher muss in diesem Bereich der Eigentümer des Grundstücks selbst Regelungen für die Benutzung seiner Fläche aufstellen. Mit dem Betreiber wurde besprochen, ein Verweilverbot für den Bereich des Parkplatzes auszusprechen und mittels Schilder deutlich sichtbar anzubringen. Im Bereich der Murrtalschule handelt es sich um klar gekennzeichnetes Schulgelände, zu dem nur befugte Personen und Schüler Zutritt haben. Mit dem Schulleiter wurde abgestimmt, eine Zaunanlage im Bereich des Pavillons zu errichten, um unbefugtes Betreten zu verhindern. Um Störungen im Bereich des Schlossgartens rechtlich zu ahnden, wurde daher die polizeiliche Umweltschutzverordnung angepasst. In umliegenden Städten und Gemeinden besteht bereits seit einigen Jahren ein Verweilverbot ab 22.00 Uhr in Stadtgärten oder ähnlichen Parkanlagen. Durch diese Regelung wird eine Handlungsmöglichkeit für den Polizeivollzugsdienst geschaffen, um Verstöße auch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und bereits im Vorfeld entsprechende Personengruppen zu entfernen. Bisher konnte der Polizeivollzugsdienst lediglich situationsbedingt Platzverweise aussprechen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Verstöße jedoch bereits begangen und die Anwohner mussten aktiv den Polizeivollzugsdienst informieren. Mit der nun getroffenen Regelung in der polizeilichen Umweltschutzverordnung können die Störer bereits im Vorfeld, ab 23.00 Uhr in der Sommerzeit und ansonsten ab 22.00 Uhr, aus dem Schlossgarten entfernt werden.

23.09.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 23. September 2014 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Bildung eines beratenden Schulausschusses - Wahl der Mitglieder -
  3. Umbenennung des Sportplatzausschusses in Sportausschuss - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Zusätzliche Stellplätze für den barrierefreien Zugang des Bahnhofes in der Reutenhofstraße - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Beteiligung an der Wasserversorgungskonzeption nördlicher Rems-Murr-Kreis (NOW-Konzept) - Beratung und Beschlussfassung -
  6. Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Rems-Murr-Kreis - Beschlussfassung -
  7. Änderung der Satzung über ehrenamtliche Tätigkeit - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Baukostenabrechnung Julius-Zehender-Haus - Kenntnisnahme -
  9. Baukostenabrechnung Freibad Dachsanierung - Kenntnisnahme -
  10. Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Verkauf eines Leerrohrteilstücks - Information des Gemeinderats -
  11. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  12. Bausachen:
    1. a) Anbau eines Carports auf einen vorhandenen Stellplatz, Dornburger Str. 11, 71570 Oppenweiler, Flst. 249/8 - Bauvoranfrage -
    2. b) Veränderte Ausführung des genehmigten Anbaus, geschlossener Anbau statt Pergola, Fuchsfeldweg 7, 71570 Oppenweiler-Zell, Flst. 75
    3. c) Errichtung einer Doppelgarage, Flst. 28/4, Reichenbach 39, 71570 Oppenweiler
  13. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  14. Anfragen
  15. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 23.09.2014
Bildung eines beratenden Schulausschusses

Um den Ganztagesbetrieb an der Murrtal-Schule in der Zukunft noch bedarfsgerechter gestalten zu können, wurde – entsprechend des Kindergartenausschusses – bereits ein Schulausschuss am 20.07.2010 gebildet. Ziel dieses Ausschusses ist, die kommunalen Angebote mit den schulischen Angeboten abzustimmen und hierbei den Betreuungsbedarf der Eltern mit zu berücksichtigen. Dem Schulausschuss gehören neben der Schulleitung, dem Gesamtelternbeiratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem Bürgermeister und der Verwaltung noch vier Mitglieder des Gemeinderats an. In der Gemeinderatssitzung wurden die Gemeinderäte Steffen Rosenke, Gudrun Rauh, Erhard Friz und Lino Perri gewählt.

Umbenennung des Sportplatzausschusses in Sportausschuss

Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2014 angeregt wurde, den Sportplatzausschuss einmal jährlich tagen zu lassen und wegen der allgemeinen Verständlichkeit den Ausschuss zukünftig „Sportausschuss“ zu nennen, hat der Gemeinderat in der Sitzung über die zukünftigen Aufgaben des Ausschusses beraten. Die Aufgaben des Sportausschusses liegen in der Klärung der mit dem Betrieb und der Unterhaltung der Sportanlagen aufkommenden Fragen. Dem Ausschuss gehören seitens der Gemeinde der Bürgermeister und ein Mitglied des Gemeinderates an. Bei der Benennung der Mitglieder des Sportplatzausschusses wurde in der Sitzung am 28.11.1984 festgelegt, dass die beiden Gemeinderatsvertreter bei Fragen, die die Gemeindehalle betreffen, gleichberechtigte Mitglieder im Ausschuss sind. Sollten keine besonderen Angelegenheiten von dem Sportausschuss zu klären sein, wird dieser dennoch turnusgemäß einmal jährlich einberufen.

Zusätzliche Stellplätze für den barrierefreien Zugang des Bahnhofs in der Reutenhofstraße

Nachdem die Deutsche Bahn die barrierefreie Erschließung des Gleises 2 realisieren wird, hat die Gemeindeverwaltung das Ingenieurbüro Gerhard Kipf beauftragt entlang der Reutenhofstraße die Einrichtung zusätzlicher Stellplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückseinfahrten zu prüfen. Insgesamt könnten in der näheren Umgebung 6 zusätzliche Stellplätze ausgewiesen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese ausschließlich für beeinträchtigte Personen oder als Familienstellplätze auszuweisen und die Verwaltung beauftragt eine verkehrsrechtliche Genehmigung einzuholen.

In diesem Zusammenhang gab Bürgermeister Reber die von der Bahn angeforderte Stellungnahme zur alternativen Abwicklung des Personenverkehrs über das bereits barrierefreie Gleis 1 bekannt. Die Deutsche Bahn teilte der Gemeindeverwaltung mit, dass die Abwicklung des Personenverkehrs über Gleis 2 höhere Geschwindigkeiten und kürzere Fahrzeiten, die für die Abwicklung des Regelzugverkehrs zwingend notwendig sind, ermöglicht. Eine schwerpunktmäßige Abwicklung des Zugverkehrs auf Gleis 1 würde zu betrieblichen Einschränkungen und nicht unerheblichen Fahrzeitverlusten führen und sich daher in der Praxis nicht realisieren lassen.

Beteiligung an der Wasserversorgungskonzeption nördlicher Rems-Murr-Kreis (NOW-Konzept)

Der Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW) wurde bereits im Jahr 2008 von den Städten und Gemeinden, den Stadtwerken und den Zweckverbänden im nördlichen Rems-Murr-Kreis beauftragt, für die Versorgungsgebiete eine Wasserversorgungskonzeption auszuarbeiten. Die Gemeinde Oppenweiler ist mit einem Bezugsrecht von 9,5 Liter/Sekunde an der NOW beteiligt. Am 24.05.2011 beschäftigte sich der Gemeinderat in Oppenweiler erstmals mit dem Thema NOW Wasserversorgung im Rems-Murr-Kreis. Damals wurde eine kurze Information über den Wasserverband, die teilnehmenden Gemeinden und die verschiedenen Varianten der Wasserversorgung vorgestellt. Die Vor- und Nachteile eines solchen Verbunds wurden ebenfalls aufgeschlüsselt. Der Gemeindrat nahm Kenntnis von diesem Konzept und beauftragte die Gemeindeverwaltung die Weiterentwicklung der Konzeption zu begleiten. In der Sitzung vom 20.09.2011 sprach sich der Gemeinderat für die Beteiligung an der NOW Konzeption aus. Die Vor- und Nachteile für die Gemeinde wurden nochmals aufgezeigt. Insbesondere hat schon die Vergangenheit gezeigt, dass die Instandhaltung der Wasserversorgung mit hohen investiven Ausgaben verbunden ist. Die Bündelung der Wasseraufbereitung in einem zentralen Wasserwerk im nördlichen Rems-Murr-Kreis lässt mittelfristig einen deutlich geringeren Investitionsaufwand erwarten als die Weiterentwicklung eigenständiger Wasserversorgungssysteme in allen beteiligten Gemeinden.

Auch die Gewährleistung einer bestimmten Wasserqualität für alle beteiligten Gemeinden, war der Grund für eine Beteiligung an der Wasserversorgungskonzeption. Es sollten dennoch gewisse Forderungen der Gemeinde durch die NOW aufgenommen werden. So sollten alle Quellen (auch die stillgelegten) im Rahmen der Konzeption mit einbezogen werden. Das örtliche Wasserversorgungsnetz sollte für die Versorgung in Not- und Brandfällen möglichst funktionstüchtig erhalten bleiben und die NOW hat das aufbereitete Wasser zu einem einheitlichen Wasserpreis bereit zu stellen. Am 18.06.2013 wurde dem Gemeinderat ein Sachstandbericht über die weitere NOW-Konzeption vorgestellt, da einige Kommunen die Beteiligung an dem entwickelten Konzept abgelehnt hatten.

Danach sind folgende Partner an der Kooperation beteiligt:

  • der Zweckverband Hardt-Wasserversorgungsgruppe
  • der Zweckverband Wasserversorgung Allmersbach im Tal
  • der Zweckverband Wasserversorgung Söllbachgruppe
  • die Gemeinde Allmersbach im Tal
  • die Gemeinde Aspach
  • die Stadt Backnang
  • die Gemeinde Burgstetten
  • die Gemeinde Leutenbach
  • die Gemeinde Oppenweiler
  • die Stadtwerke Backnang GmbH und
  • die Stadtwerke Winnenden GmbH.

Im Rahmen der Verbundlösung betreiben die einzelnen Kommunen keine eigenständigen Wasseraufbereitungsanlagen mehr, sondern werden von einem zentralen Wasserwerk versorgt. Die Rohwässer sollen über den bisherigen Umfang hinaus, aber nur soweit wie es wirtschaftlich möglich und ökologisch verträglich ist, zur Versorgung genutzt werden. In Oppenweiler sollen die Rohwässer der Quellen A, B, C in Schiffrain, der Heiligenbrunnenquelle, der Eichhölzlesquelle und der Quellen Sulzbacher Wand, Kräuterwiese, Blockhaus, Schürhau und der Stellesquelle (bisher WV Staigacker) wieder als Trinkwasser aufbereitet werden. Die erfassten Rohwässer aller Beteiligten werden an einen für das Bilanzgebiet zentralen Wasserwerksstandort im Bereich zwischen Backnang-Maubach und Erbstetten zur Aufbereitung und Enthärtung transportiert. Die Rohwassermenge wird zunächst in einem Rohwassersammelbehälter zusammengefasst und aus diesem über eine Ultrafiltration (UF) geschickt. Um das Wasser zu enthärten wird ein Teilstrom einer Umkehrosmose (UO) zugeführt, welcher danach eine Härte zwischen 0 und 1 °dH hat. Die beiden Teilströme werden hinter der UO wieder zusammengeführt. Das Wasser hat dann eine Härte von <14°dH. Danach erfolgt eine Entsäuerung in einem Riesler und zum Schluss wird das Wasser in einer UV-Anlage desinfiziert. Das Reinwasser aus dem WW Murrtal wird in drei Zonen eingespeist. In den Hochbehälter Hahnbühl und Rotenbühl, sowie direkt in das Netz der Mittelzone. Die Gemeinde Oppenweiler wird vom HB Hahnbühl versorgt. Sollte das Wasserwerk einmal ausfallen, so kann auch der Spitzenbedarf durch den HB Fichtenberger Schanze und den HB Korb und Hohenstein gedeckt werden. Für das Reinwasser bezahlt die Gemeinde Oppenweiler der NOW einen Bezugspreis von derzeit 0,4163 €/m³. Die Gemeinde erhält durch die Beteiligung und die Bereitstellung der o.g. Quellen weitere Bezugsrechte, für welche die NOW keinen einmaligen Finanzierungsbeitrag erhebt. In Oppenweiler werden die Bezugsrechte von 9,5 l/s auf 12,2 l/s erhöht. Das Konzept soll in den Jahren 2015 bis 2021 in neun Bauabschnitten durchgeführt werden. Insgesamt kostet die Maßnahme 30,84 Mio. €. Dabei entfällt auf das Wasserwerk 11,04 Mio. € und auf den Leitungsbau 19,8 Mio. €. Die Maßnahme kann über die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft vom Land gefördert werden. Die Gemeinden haben einen Förderantrag fristgerecht eingereicht. Die Gemeinde Oppenweiler hat derzeit einen Fördersatz i.H.v. 80%. Die Investitionskosten werden zunächst direkt von der Gemeinde getragen und über ein jährliches Pachtentgelt von der NOW, welches sich über die Abschreibung und Verzinsung der Anlagen errechnet, refinanziert. Auf die Gemeinde Oppenweiler entfällt ein Investitionskostenanteil von 3,25 Mio. €. Mit dem 80%igen Fördersatz verbleiben ca. 650.800 € bei der Gemeinde. Über das jährliche Pachtentgelt von der NOW wird dieser Betrag aber über die Laufzeit des Vertrages refinanziert. Aufgrund des hohen Fördersatzes verbleiben bei der Gemeinde keine Investitionskosten. Die langfristigen Auswirkungen auf den Wasserpreis mit der Verbundlösung werden von der NOW auf 5,8 Ct/m³ prognostiziert, zum Vergleich für die örtlichen Insellösungen auf 59,2 Ct/m³. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, dass sich die Gemeinde Oppenweiler an der vorgenannten Wasserversorgungskonzeption beteiligt.

Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Rems-Mur-Kreis

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 24.02.2014 über die beabsichtigte Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rems-Murr-Kreises informiert. Die Verwaltung hatte im Anschluss die in der damaligen Vorlage beschriebene Stellungnahme an den Landkreis abgegeben. Der derzeit gültige Nahverkehrsplan (NVP) des Rems-Murr-Kreises wurde vom Kreistag im Jahr 2007 beschlossen. Um bei zukünftigen Busliniengenehmigungsverfahren für Einzellinien oder Linienbündel die verkehrlichen Zielsetzungen von Kommunen und Landkreis einzubeziehen, wurde vom Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) die Fortschreibung des NVP ausgerufen. Der neue NVP soll mit Blick auf die neue EU-Verordnung 1370/2007 (EU-VO 1370/2007) und das novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) deutlich präziser als bisher beschreiben, welche Bedienungs- und Beförderungsqualitäten im öffentlichen Verkehrsinteresse von den Verkehrsunternehmen verbindlich zugesichert werden sollten, um eine Genehmigung zu erhalten. Denn Veränderungen am Verkehrsangebot während der Genehmigungs- oder Vertragslaufzeiten werden künftig nur noch erschwert möglich sein. Der Landkreis hat als Aufgabenträger die Gewährleistungsverantwortung für die ausreichende Verkehrsbedienung innerhalb seiner Grenzen und muss als zuständige Behörde nach der EU-VO 1370/2007 daher künftig Vergabeverfahren über die Gesamtverkehrsleistung (inklusive eventueller kommunaler Zusatzbestellungen) durchführen, soweit Verkehrsleistungen nicht eigenwirtschaftlich, d. h. ohne Betriebskostenzuschüsse, erbracht werden können. Bei der Überarbeitung des Entwurfs wurden die aktualisierten Angebots- und Nachfragedaten zugrunde gelegt. Die Anregungen und Hinweise der Gemeinde Oppenweiler wurden vom Landkreis geprüft und in den Entwurf übernommen, vgl. Ziffern Nr. 51-53 der Anregungen und Hinweise der Kommunen.

Der bisher bereits ordentliche Leistungsumfang des Buslinienverkehrs entlang der Hauptachse ist für die Gemeinde Oppenweiler dadurch gesichert und soll punktuell noch verbessert werden. Hierzu gehören insbesondere die geplante Anbindung des Teilorts Zell an die Linie 390 sowie ein durchgängiger 60-Minuten-Takt am Wochenende. Bei Engpässen im Rahmen des Schülerverkehrs wurde die kurzfristige Bereitstellung von Verstärkerbussen als Lösungsmöglichkeit dargestellt. Die Verwaltung wird insbesondere zum jeweiligen Schuljahresbeginn darauf achten, dass von diesen Verstärkerbussen bei Bedarf Gebrauch gemacht wird.

Aus Sicht der Verwaltung konnte damit eine formale Beschlussfassung zur vorgelegten Nahverkehrsplanfortschreibung gefasst werden. Die zunächst vom Landratsamt gesetzte Frist für eine Rückmeldung durch die Gemeinden bis spätestens 19. September 2014 wurde auf Antrag der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft in Backnang bis zum 10. Oktober 2014 verlängert. Der Gemeinderat hat der Fortschreibung des Nahverkehrsplans in seiner Sitzung zugestimmt.

Änderung der Satzung über ehrenamtliche Tätigkeit

Nachdem der Durchschnittssatz für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit seit 2009 nicht angehoben wurde, hat der Gemeinderat eine angemessene Anhebung der Durchschnittssätze für ehrenamtliche Tätigkeit wie folgt beschlossen: Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 45,-- EUR, (bisher 40,-- €) von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 55,-- EUR. (bisher 50,-- €)

Auch die Aufwandsentschädigung der Gemeinderäte wurde seit 2009 für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen von derzeit 40,-- € pro Sitzung nicht mehr erhöht. Mit diesem Betrag können die Aufwendungen für die Gemeinderatsarbeit bei weitem nicht abgedeckt werden. Daher wurde die Aufwandsentschädigung auf 50,-- € pro Sitzung erhöht.

Baukostenabrechnung Freibad Dachsanierung

Anfang des Jahres 2014 wurden die Sanierungsmaßnahmen im Mineralfreibad durchgeführt, um dann im Mai pünktlich in die Freibadsaison starten zu können. Im Haushaltsplan wurden 400.000 € veranschlagt. Die Kostenschätzung belief sich auf 383.000 €. Die Gesamtkosten betragen netto 320.673,05 €.

Baukostenabrechnung Julius-Zehnder-Haus

Im Jahr 2012 beschloss der Gemeinderat das baufällige Gebäude im Schlosspark abzureißen und ein modernes Mehrzweckgebäude zu errichten. Für diese Maßnahme wurden im Haushaltsplan insgesamt 510.000 € eingestellt. Die tatsächlichen abgerechneten Gesamtkosten in Höhe von 587.678,35 € teilen sich wie folgt auf:

  • Gebäudekosten 485.782,75 €
  • Außenanlagen 67.346,04 €
  • Ausstattung 33.549,02 €
Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Verkauf eines Leerrohrteilstücks

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über die getroffene Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Durch diese Eilentscheidung erhielt die Firma InfraNetSZ GmbH die nötige Planungssicherheit für die Abgabe eines verbindlichen Angebots an Vodafone am 08.08.2014. Auf dieser Grundlage wurde in Abstimmung mit den von der Gemeinde beauftragten iuscomm Rechtsanwälten ein entsprechender Kaufvertrag ausgearbeitet. Dieser Kaufvertrag befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit der InfranetSZ GmbH. Der Kaufpreis für das Kabelschutzrohr wurde auf Grundlage der tatsächlichen Herstellungskosten für dieses Teilstück ermittelt und unterliegt somit auch nicht der europäischen Förderrichtlinie. Es handelt sich um einen Betrag in Höhe von ca. 28.500 EUR, der wie vorgesehen als Deckungsbeitrag zur Förderung einer Wirtschaftslücke im Bereich des Vorwahlgebiets 07193 in Oppenweiler eingesetzt werden kann.

21.10.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 21. Oktober 2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Benutzungsordnung des Ehrenmals im Schlosspark - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Vergabe der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung für die Hochwasserpumpwerke „Talstraße und Murrwiesenstraße“ - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Investitionsprogramm 2015 - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Information des Orgelbaufördervereins Sankt Stephanus Oppenweiler zum Bau einer neuen Orgel für die katholische Kirche
  6. Bausachen: a) Anbringen einer Werbetafel ca. 9 m², Sulzbacher Str. 2, 71570 Oppenweiler, Flurstück 403
  7. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  8. Anfragen
  9. Verschiedenes

18.11.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 18. November 2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Forstbetriebsplan 2015 - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 - Einbringen durch die Verwaltung -
  4. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2015 - Einbringen durch die Verwaltung -
  5. Information über die Ergebnisse der Kurzzeitanalyse im Bereich der Jugendarbeit in Oppenweiler
  6. Erhöhung der Hundesteuersätze zum 01.01.2015 - Beratung und Beschlussfassung -
  7. Gewährung einer Spende an den Orgelbauförderverein Sankt Stephanus Oppenweiler zum Bau einer neuen Orgel für die katholische Kirche
  8. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  9. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes
Forstbetriebsplan 2015

In der Gemeinderatssitzung wurde durch den Leiter der Unteren Forstbehörde Herrn Röhrs und Herrn Revierförster Bek der Forstbetriebsplan des Gemeindewaldes für das Jahr 2015 vorgestellt. Der Forstbetriebsplan sieht im Gemeindewald einen Einschlag von 1.135 Festmetern und eine Aufforstung auf 0,4 Hektar vor. Es wird insgesamt mit rund 69.910,00 € Einnahmen und 45.710,00 € Ausgaben gerechnet, so dass planmäßig von einem positiven Ergebnis in Höhe von 24.200,00 € auszugehen ist. Eine weitere positive Nachricht konnte Revierförster Bek dem Gemeinderat mitteilen, denn das Jahresergebnis für das Betriebsjahr 2014 fällt aller Voraussicht nach um rund 24.250,00 € besser aus als erwartet. Dieses Ergebnis konnte auf Grund eines höheren Einschlags erzielt werden. Durch diese Verbesserung beträgt das Jahresergebnis voraussichtlich 33.830,00 €.

Bürgermeister Reber und der Gemeinderat bedankten sich bei der Forstverwaltung, insbesondere bei Revierförster Bek, für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und die stets umsichtige und nachhaltige Bewirtschaftung. Der Forstbetriebsplan für das Jahr 2015 wurde einstimmig beschlossen.

Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2015

Anlässlich der Einbringung der Haushaltssatzung und Haushaltsplans für das Jahr 2015 hielt Bürgermeister Sascha Reber folgende Haushaltsrede:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass ich heute meinen ersten Haushaltsplan als Bürgermeister einbringen darf. Diesen Haushalt könnte man inhaltlich durchaus unter das Motto stellen „Bewährtes bewahren und Neues wagen“. Es ist vor allen Dingen jedoch auch ein besonderer Haushaltsplan – ist es doch der letzte Haushalt, den unsere Kämmerei auf Grundlage der sog. kameralistischen Buchführung erstellt hat. Der nächste Haushalt ab dem Jahr 2016 wird dann nach den Vorschriften des sog. Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen - kurz NKHR - aufgestellt werden. Ich kann Ihnen bereits heute versichern, dass die Einführung des NKHR nicht nur eine Umstellung auf die kaufmännische Buchführung inklusive der Erstellung von Bilanzen und Ergebnisrechnungen darstellt. Vielmehr handelt es sich um die Einführung eines neuen Steuerungssystems für Kommunen, das sich verstärkt an betriebswirtschaftlichen Maßstäben der Unternehmensführung orientiert. Die Fachleute sprechen hier auch gerne von der outputorientierten Steuerung, unter der man die Steuerung anhand von strategischen Zielen, der Festlegung von operativen Maßnahmen und der regelmäßigen Kontrolle der Zielerreichung mithilfe von Kennzahlen versteht. Viele von Ihnen werden dieses System aus der Privatwirtschaft kennen. Zudem wird uns die doppische Welt neue steuerungsrelevante Informationen für unsere Entscheidungen liefern, da durch die Erstellung einer kommunalen Bilanz erstmalig alle relevanten Vermögens- und Schuldgegenstände einer Gemeinde dargestellt werden.

Wir werden uns also fortbewegen - weg von der rein geldverbrauchsorientierten Darstellung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts – hin zu einer ressourcenverbrauchsorientierten Ergebnisrechnung, die auch die Erwirtschaftung von Abschreibungen berücksichtigt, die wie bei jedem privaten Unternehmen erforderlich ist, um das vorhandene Vermögen zu erhalten und die Ersatz- bzw. Neuinvestition sicher zu stellen. Es geht zum einen also auch um mehr Transparenz sowie zum anderen um die Sicherstellung einer generationenübergreifenden Gerechtigkeit. Damit möchte ich es an dieser Stelle aber zum neuen Haushaltsrecht bewenden belassen, da wir uns bereits am kommenden Wochenende im Rahmen einer Klausurtagung ausführlich mit diesen Themen auseinandersetzen werden und uns auch im neuen Jahr immer wieder mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Umstellung auf das NKHR im Gemeinderat beschäftigen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, „Bewährtes bewahren und Neues wagen“ – wenn Sie sich den Haushaltsentwurf 2015 durchsehen, werden Sie feststellen, die Gemeinde Oppenweiler ist ein verlässlicher Partner. Ein verlässlicher Partner für die Bürgerschaft, für die Vereine und auch für unsere Gewerbebetriebe. Wir planen auch für das Haushaltsjahr 2015 weiterhin mit unveränderten Hebesätzen für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer. Die Gemeinde Oppenweiler bleibt daher weiterhin Landkreismeister der niedrigen Steuerhebesätze. Auch künftig wollen wir an einfachen ökonomischen Grundsätzen festhalten, dass wir nicht mehr ausgeben als uns zur Verfügung steht. Allerdings ist Oppenweiler im Landkreis keine Insel, auch wenn unser Schlösschen auf einer Insel steht. Nein, wir befinden uns in einem Umfeld, in dem es zunehmend schwieriger wird, das finanzielle Gleichgewicht zu halten. Gründe dafür sind die zunehmende Aufgabenfülle für die Kommunen, denken Sie dabei nur an den Ausbau der Kleinkindbetreuung in den vergangenen Jahren und an die steigenden Belastungen aus Umlagezahlungen, wie etwa die vom Landkreis geplante Erhöhung der Kreisumlage. An den deutlich gesunkenen Zuführungsraten vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt seit dem Jahr 2011, macht sich die strukturell zunehmend schwächere Haushaltslage der an sich finanzstarken Gemeinde Oppenweiler bemerkbar.

Die sog. Nettoinvestitionsrate, die unser laufender Haushalt für die nötigen Investitionen erwirtschaftet, ist im Jahr 2015 mit 438.500.- EUR eingeplant. Ich darf bereits heute darauf hinweisen, dass ein Betrag in dieser Höhe nicht ausreichen wird, um unsere Abschreibungen nach dem neuen Haushaltsrecht zu erwirtschaften, um einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erreichen. Gerade ein ausgeglichener Ergebnishaushalt, der in der Lage ist, durch ordentliche Erträge alle Aufwendungen eines Jahres inklusive Ressourcenverzehr durch Abschreibungen zu decken, ist künftig aber der Maßstab für ein generationengerechtes Wirtschaften. Wenn uns das gelingt, können wir auch für die Zukunft behaupten, dass wir nachhaltig wirtschaften. Daran werden wir uns messen müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Kämmerin Frau Kübler wird Ihnen gleich den Zahlenteil unseres Haushaltsentwurfs präsentieren und ich möchte mich bereits an dieser Stelle sehr herzlich bei Frau Kübler und ihrem Kämmereiteam für die stets kompetente und sorgfältige Vorbereitung dieses Haushaltswerks bedanken. Mein Dank gilt aber auch Herrn Mäule und Herrn Schwaderer sowie allen am Haushaltsverfahren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erstellten Kalkulationen und Kostenschätzungen. Sie alle haben dazu beigetragen, dass wir den Haushalt solide und termingerecht aufstellen konnten. Zum Verwaltungshaushalt möchte ich auf der Einnahmenseite darauf hinweisen, dass wir aufgrund der aktuellen Beurteilungen der konjunkturellen Lage durch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute und die bisher bekannten Informationen aus den Steuerschätzungen mit stagnierenden Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen rechnen.

Insbesondere den Ansatz für unsere Gewerbesteuereinnahmen haben wir von 3 Mio. EUR auf 2,8 Mio. EUR nach unten korrigiert. Das entspricht auch der aktuellen Entwicklung im Jahr 2014. Volkswirtschaftlich betrachtet muss man aber auch ehrlicherweise zugeben, dass Bund, Länder und Gemeinden in den vergangenen Jahren über Rekordsteuereinnahmen verfügt haben. Dabei muss jedem klar sein, dass es nicht immer nur in die eine Richtung geht, sondern die Konjunktur im Zeitverlauf schwankt. Es kommt deshalb darauf an, dass die öffentliche Hand insgesamt verantwortlich mit dem Geld der steuerpflichtigen Bürgerschaft und der Unternehmen umgeht. So hat es die Gemeinde Oppenweiler bisher getan und so wollen wir es auch künftig halten. Im Bereich der Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb bleibt das Niveau planmäßig betrachtet relativ konstant. An dieser Stelle muss ich aber darauf hinweisen, dass derzeit die Abwassergebühren für den Erhebungszeitraum 2015/2016 neu kalkuliert werden und es hier aufgrund der umfangreichen Investitionen in die Hochwasserpumpwerke zur Entlastung der Ortskanalisation und dem erforderlichen Verlustausgleich aus Vorjahresergebnissen zu höheren Schmutz- und Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2015 kommen muss. Die entsprechende Vorlage zur Neukalkulation der Abwassergebühren werden wir in der Dezembersitzungsrunde behandeln.

Die sonstigen Finanzeinnahmen, inklusive Zinseinnahmen und Konzessionsabgaben spielen aufgrund der Nullzinspolitik der Zentralbank derzeit eine untergeordnete Rolle und werden überwiegend von nicht zahlungswirksamen kalkulatorischen Einnahmen bestimmt. Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt ist es mir wichtig zu betonen, dass die Personalausgaben hauptsächlich aufgrund der beschlossenen Tariferhöhung steigen und wir ansonsten die bisherigen Aufgaben mit unserem vorhandenen Personal leisten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Oppenweiler gilt an dieser Stelle mein großer Dank für die Erbringung einer zuverlässigen und sehr engagierten Arbeit. Insgesamt bleibt es im Stellenplan bei 49,5 ausgewiesenen Stellen. Nicht verschweigen möchte ich jedoch, dass wir beim Baubetriebshof eine zusätzliche Stelle für eine Elektrofachkraft eingeplant haben. Es handelt sich dabei um eine neue und zusätzliche Aufgabe die wir insbesondere für die Wartungs-, Kontroll- und Unterhaltungsarbeiten an den Hochwasserschutzanlagen, insbesondere der Pumpwerke und Notstromanlagen, benötigen. Gerade im Notfall können wir uns hier nicht auf externe Dienstleistungen verlassen, sondern müssen eigene Kapazitäten vorhalten.

Die Anzahl der ausgewiesenen Stellen bleibt insgesamt unverändert, weil die Jugend- und Schulsozialarbeit mittlerweile über die Paulinenpflege als Dienstleistung erbracht wird. Es freut mich, dass wir die Vakanz im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit wieder schließen konnten. Die neue Kollegin Frau Glasnovic wird sich später im Verlauf der Sitzung noch vorstellen und Sie bekommen der Ergebnisse der Kurzzeitanalyse vom Kreisjugendamt präsentiert. Im Bereich der Sachausgaben werden Sie im Vergleich zu den gleichbleibenden Zuweisungen und Zuschüssen sowie den sonstigen Finanzausgaben eine Erhöhung feststellen können. Diese Erhöhung von 370 TEUR auf über 600 TEUR ist für die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude, Sportanlagen und Straßen vorgesehen. Aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Punkt, da mir der Erhalt unserer guten und vielfältigen Infrastruktur sehr wichtig ist und ebenfalls Bestandteil eines nachhaltigen Wirtschaftens ist. Wir wollen keinen Sanierungsstau vor uns herschieben. Meine Damen und Herren, der Vermögenshaushalt 2015 wird maßgeblich bestimmt von unserem bereits im Oktober beschlossenen Investitionsprogramm. Die Höhe der bereits genannten Zuführungsrate aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 438.500.- EUR wird uns voraussichtlich erneut dazu zwingen, einen Teil unserer Investitionen im Vermögenshaushalt aus angesparten Rücklagen zu finanzieren. Das schmerzt aus dem Grund, weil die geplanten Investitionen sicherlich keinen Luxus darstellen. Ein Schwerpunkt der Investitionen liegt in der Fertigstellung des innerörtlichen Hochwasserschutzes sowie der Restfinanzierung der Hochwasserpumpwerke inklusive der Sicherstellung der Notstromversorgung. Über die Anzahl der stationären Notstromaggregate werden wir uns auf Wunsch des Gemeinderats noch einmal unterhalten. Wir erheben derzeit die dazu erforderlichen Informationen.

Beim Hochwasserschutz handelt es sich um eine absolute Pflichtaufgabe zur Absicherung der Grund- und Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung und unserer Unternehmen in den Gewerbegebieten entlang der Murr. Hinzu kommt ein weiterer Abschnitt im Bereich der energieeffizienten Straßenbeleuchtung, bei der wir die restlichen knapp 200 Quecksilberdampfleuchten durch moderne LED-Technik ersetzen. Die Energieeinsparung für die ersetzen Lampen beträgt dabei etwa 70%. Insofern handelt es sich um eine Investition, die sich amortisieren wird. Darüber hinaus sind weitere 100 TEUR für den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung unseres Mineralfreibads vorgesehen. Es geht hierbei v.a. um eine freundlichere und komfortablere Gestaltung der Sanitäranlagen, eine neue Möblierung für den Kioskbereich, aber auch um zwingend zu tätigende Instandsetzungsinvestitionen in verschiedenen Bereichen. Die Vorstellung der Einzelmaßnahmen ist ebenfalls für die Dezembersitzung vorgesehen. Für den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung haben wir vorsorglich einen Betrag in Höhe von 100 TEUR eingeplant. Das schnelle Internet wird zunehmend ein bedeutender Standortfaktor, nicht nur für unsere ortsansässigen Unternehmen, sondern auch für unsere Bevölkerung. Es ist unsere Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass wir digital nicht abgehängt werden. Dass die Telekom bei ihrem Breitbandausbau bis zum Kabelverzweiger jedoch in Oppenweiler sowie auch in anderen Kommunen nicht alle Teilorte berücksichtigt hat, schmeckt mir und vielen meiner Bürgermeisterkollegen im Landkreis überhaupt nicht. Wir prüfen deshalb derzeit den Aufbau eines sog. landkreisweiten Backbone-Netzes und werden Sie darüber im neuen Jahr informieren. Auf Wunsch des Gemeinderats planen wir im nächsten Jahr außerdem die Einrichtung von W-LAN-Standorten im öffentlichen Raum ein, wobei die einzelnen Standorte noch festzulegen sind.

Zu guter Letzt möchte ich noch ein Thema aufgreifen, das wieder sehr stark mit der strategischen Steuerung unserer Kommune zusammenhängt und in die Kategorie fällt „Neues Wagen“. Gemeint ist hier die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts für Oppenweiler mit dem Arbeitstitel „Oppenweiler 2030“. Wir haben hierfür vorsorglich einen Betrag in Höhe von 30 TEUR eingestellt und es gibt ein Förderprogramm des Landes, das uns eine anteilige Finanzierung durch Zuschüsse ermöglicht. Das Ziel eines solchen Konzeptes ist es, die Gemeinde Oppenweiler mit ihren wichtigsten Handlungsfeldern strategisch und zukunftsfähig auszurichten. Dabei soll der Entwicklungsprozess zu einem konkreten Handlungsprogramm führen, dass für die Bürgerschaft, den Gemeinderat und die Veraltung als Grundlage der strategischen Steuerung dient. Die strategische Steuerung ist ein wesenticher Teil im Rahmen der Einführung des bereits genannten neuen Haushaltsrechts. Das Handlungsprogramm umfasst dabei alle Lebensbereiche einer Gemeinde vom Wohnen und Arbeiten, der Bildung und Betreuung bis hin zu den Bereichen Ökologie, Kultur, Soziales und Mobilität. Und meine Damen und Herren, moderne Verwaltungen stellen ein solches Gemeindeentwicklungskonzept bürgerbeteiligungsorientiert auf. Dazu gehören Instrumente, wie Bürgerbefragungen aber auch sog. Zukunftswerkstätten und moderierte Workshops mit Teilnehmern aus Bürgerschaft, ortsansässiger Unternehmen, dem Gemeinderat und der Verwaltung. Ein solches Gemeindeentwicklungskonzept benötigt man auch als Grundlage für die Antragstellung auf Sanierungszuschüsse für Städte und Gemeinden. Die Gemeinde Oppenweiler hatte ein solches Konzept nach den damaligen Methoden letztmals Mitte der 70er Jahre aufgestellt und sämtliche Sanierungsgebiete daraus entwickelt und abgeleitet. So war es auch möglich an die Fördertöpfe des Bundes und des Landes heranzukommen. Ich bin überzeugt davon, dass die Erstellung eines solchen Konzepts in Begleitung durch ein professionelles Büro geeignet ist, die Gemeinde Oppenweiler in strukturierter Art und Weise strategisch für die Zukunft fit zu machen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam agieren und nicht nur reagieren. Bereits am Wochenende werden wir uns auch mit diesem Thema im Rahmen der Klausurtagung auseinandersetzen. Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat von Perikles, der einmal gesagt hat: "Es ist nicht unsere Aufgabe, die Zukunft vorherzusagen, sondern gut auf sie vorbereitet zu sein." Vielen Dank.“

Information über die Ergebnisse der Kurzzeitanalyse im Bereich der Jugendarbeit in Oppenweiler

Das Jugendarbeitsleasing stellt ein Serviceangebot des Kreisjugendamtes für Gemeinden und Städte im ländlichen Raum dar, gewährleistet eine professionelle Herangehensweise und dient als Planungsinstrument für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit vor Ort. Es ermöglicht Gemeinden und Städten, innerhalb eines zeitlich begrenzten und finanziell überschaubaren Rahmens Bedarfe der Kinder- und Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit, mobile Jugendarbeit, etc.) zu erfassen, Angebote aufzubauen und umzusetzen, als auch vorhandene Strukturen zu unterstützen.

Neben dem klassischen Jugendarbeitsleasing wurde die Kurzzeitbedarfsanalyse als kostenlose Orientierungshilfe entwickelt und/ oder kann einen möglichen Leasingeinsatz vorangestellt werden. Das Konzept der Kurzzeitbedarfsanalyse richtet sich grundsätzlich an kleinere Gemeinden oder Teilorte mit bis zu 5000 Einwohnern. Ziel der Kurzzeitbedarfsanalyse ist es, in einem Zeitraum von 1-2 Monaten bei einem Fachkräfteeinsatz von 15-20 Stunden, den grundlegenden Bedarf von Kindern und Jugendlichen, bezogen auf Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit, zu erfassen und entsprechende Vorschläge, Ideen und Erwartungen für den Erhalt, den Aufbau oder eine mögliche Neuorientierung der Jugendarbeit zu umreißen.

Kurzzeitanalyse in Oppenweiler

Mit der Neubesetzung der Stelle der kommunalen- und kirchlichen Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit möchte die Gemeinde Oppenweiler einen Blick auf die Situation von Kindern und Jugendlichen werfen. In Kooperation mit dem Kreisjugendamt wurde daher vom 15.09.-15.11.2014 eine Kurzzeitanalyse durchgeführt. Ziel der Kurzzeitanalyse ist es, einen ersten Überblick über das Freizeitnutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen zu gewinnen und zu klären, welche Wünsche und Ideen sie haben, um ihr Lebensumfeld und ihre Freizeit besser gestalten zu können. Darüber hinaus gilt es von Kindern und Jugendlichen zu erfahren, wie sie sich eine Beteiligung an kommunalen Entscheidungsverfahren vorstellen. Im Hinblick auf die kommunalen Stellenanteile soll geprüft werden, welche Themenschwerpunkte zu setzen sind und wie die Personalverteilung zwischen offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit anzustreben ist.

Im Rahmen der Kurzzeitanalyse kamen folgende Methoden zum Einsatz:

  • Fragebögen für Kinder und Jugendliche
  • Aufsuchen Kinder- und Jugendrelevanter Treffpunkte im Spätnachmittag- und Abendbereich
  • Befragung von Lehrern/innen
  • Gespräche mit Experten/innen aus dem Bereich der verbindlichen

Jugendarbeit

Neue Mitarbeiterin für die Jugend- und Schulsozialarbeit

Darüber hinaus hat sich die neue Mitarbeiterin im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit, Frau Maria Glasnovic, im Gemeinderat vorgestellt. Frau Glasnovic arbeitet seit dem 10. November 2014 im Rahmen eines Dienstverhältnisses im Auftrag der Paulinenpflege Winnenden e.V. für die Gemeinde Oppenweiler entsprechend den Vorgaben aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juli 2014.

Erhöhung der Hundesteuersätze zum 01.01.2015

Die Hundesteuer wurde zuletzt zum 01.01.2004 angepasst. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, die Hundesteuersatzung folgendermaßen zu ändern:

  • Erhöhung des Steuersatzes für den Ersthund von 84 € auf 96 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund von 168 € auf 192 € und für einen Kampfhund von 336 € auf 600 €. Der Steuersatz für einen zweiten Kampfhund wird auf 1.200,- € erhöht.
  • Die Steuerbefreiungen (§6) sind gemäß aktueller Mustersatzung um den Tatbestand der Haltung von Hunden, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetiker dienen, zu ergänzen.

Durch die Erhöhung der Steuersätze kann die Gemeinde mit rund 3.000 € Mehreinnahmen im Jahr rechnen. Der Vergleich mit den Nachbarkommunen zeigt, dass die Gemeinde Oppenweiler relativ geringe Hundesteuersätze hat und daher eine moderate Erhöhung im vorgeschlagenen Maße vertretbar war. Die Hundesteuer begleicht zum einen Teil den Aufwand für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Vierbeiner und dient vor allem aber dem Zweck, einer übermäßigen Hundehaltung entgegenzuwirken und soll dadurch eine Belästigung der Allgemeinheit verhindern.

Gewährung einer Spende an den Orgelbauförderverein Sankt Stephanus Oppenweiler e.V. zum Bau einer neuen Orgel in der katholischen Kirche

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2014 hat der Orgelbauförderverein Sankt Stephanus Oppenweiler e.V. über den aktuellen Projektstand zum Bau der neuen Orgel in der katholischen Kirche und den Stand der Spendeneingänge informiert. In der Zwischenzeit haben sich die beiden Listen des Gemeinderats über die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Oppenweiler für den Bau der Orgel verständigt. Es wird dem Orgelbauförderverein eine Spende in Höhe von 5.000 EUR für den Bau einer neuen Orgel für die katholische Kirche Sankt Stephanus gewährt. Die Mittel werden im Rahmen des Haushalts 2015 bereitgestellt und stehen nach der endgültigen Beauftragung der Kirche zum Bau der Orgel zur Auszahlung zur Verfügung.

16.12.2014 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 16. Dezember 2014 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Oppenweiler 2015 - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Sanierungsprogramm Mineralfreibad - Vorstellung der Planung Bauabschnitt II und Beauftragung der weiteren Planung - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Neukalkulation der Abwassergebühren, Änderung der Abwassersatzung - Beratung und Beschlussfassung -
    1. a) Abwassergebührenkalkulation 2015 und 2016
    2. b) 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 20.12.2011
  6. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  7. Bausachen a) Anbau einer Garage an bestehendes Wohnhaus und eines Carports, Neue Straße 6, 71570 Oppenweiler, Flst. 90/8
  8. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  9. Anfragen
  10. Verschiedenes


Bericht der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2014
Haushaltssatzung und -plan sowie Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Jahr 2015

Anlässlich der Verabschiedung der Haushaltssatzung und -plans sowie des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung für das Jahr 2015 hielt Gemeinderätin Gudrun Rauh für die Freie Gemeindeliste folgende Rede:

„Sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,

liebe Gemeinderatskolleginnen und Kollegen,


der Hauhaltsplan wurde zum ersten Mal von Herrn Reber als Bürgermeister und wie gewohnt von Frau Kübler in der letzten Sitzung eingebracht. In der heutigen Sitzung wollen wir Ihn nun für 2015 beschließen. Dies war für Herrn Reber der Erster Haushalt in Oppenweiler, aber auch sein Letzter in der Kameralistischen Buchführung. Neu geht es 2016 mit dem sogenannten Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NHKR) weiter. Dies soll zum einen mehr Transparenz, sowie zum anderen um die Sicherstellung einer generationsübergreifenden Gerechtigkeit führen. Für uns ist dies Neuland. Jedoch für ihn ist dies, nach seiner Erfahrung bei der Umstellung der Stadt Kornwestheim, schon die 2. Umstellung auf NKHR. In der Klausurtagung haben wir die fachlich sehr gute Info von Frau Kübler erfahren dürfen - somit sind wir gut aufgestellt!

Im Rückblick auf 2014, hatten wir ein aktives und interessantes Jahr mit: -900 jährigen Jubiläum von Oppenweiler -Wahl von Bürgermeister Reber, mit einem Superergebnis -Verabschiedung von Bürgermeister Jäger sowie die Wahl des Gemeinderats

2014 haben wir notwendige kostenintensive Maßnahmen getätigt, wie z.B. die innerörtlichen Hochwassermaßnahmen mit den Hochwasserpumpwerken zur Entlastung des Ortskanals. Dies wird sich leider in den kommenden Abwassergebühren niederschlagen.

Nun wollen wir mit der Planung für 2015 starten. Wie üblich steigen die Umlagen und Belastungen des Kreises erneut. Für Oppenweiler bedeutet es eine Pro-Kopf- Belastung von ca. 896,- Euro. Die Grünen im Kreistag bezeichneten es als „alljährliches Jammern und Klagen der Kommunen über die Kreisumlage“. Das ist richtig erkannt, aber wie jedes Jahr das Selbstbedienungsmerkmal des Kreises.

Der Stand der Rücklagen verringert sich vom Jahresende 2014 von 7,498 Mio. Euro durch die Entnahme 2015 vermutlich auf 6,648 Mio. Euro zum Jahresende 2015. Der Schuldenstand der Gemeinde ist und bleibt auf 0. Der Anstieg der Personalkosten, ist die Konsequenz eines funktionierenden Rathauses, Bauhof und einer Kinderbetreuung mit qualifiziertem Personal.

Im Jahr 2015 wollen wir wieder einiges in Angriff nehmen:

  • Wir werden die restlichen ca. 200 Quecksilberdampfleuchten durch moderne LED-Technik ersetzen, dies führt zu einer Energieeinsparung von fast 70%.
  • Nach fast vollständiger Bebauung von Steinfeld 1 wird der Kinderspielplatz zwischen Steinfeld 1 und Steinfeld 2 angelegt.
  • Der 2. Bauabschnitt im Mineralfreibad im Sanitärbereich wird noch vor der Badesaison 2015 verwirklicht.
  • Ein ganz wichtiges Programm für 2015 und die Zukunft ist die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts.

Es ist eine Bestandsaufnahme der Örtlichkeiten, Möglichkeiten von Baugebieten und innerörtlicher Baulücken. Ein konkretes Handlungsprogramm für alle Lebensbereiche: Wohnen und Arbeiten, Bildung und Betreuung, bis hin zu den Bereichen Ökologie, Kultur, Soziales und Mobilität. Fazit:

Man sollte als Gemeinde agieren und nicht nur reagieren, dies ist eine gute Chance, die wir nützen werden. Im Zuge dieses Gemeindeentwicklungskonzepts sollte man nochmals den Heizungsverbund Freibad und Halle prüfen. Vielleicht ist hier eine Ausweitung auf die umliegenden Bewohner oder das Rathaus durch veränderte technische Lösungen möglich. Bei der Vorstellung der Kurzzeitanalyse durch das Kreisjugendamts über die Jugend- und Schulsozialarbeit, haben wir erfahren, dass die Jugendlichen in Oppenweiler zu 70% in Vereinen integriert sind, was ein Topergebnis ist! Für diese Leistung und das Engagement der Vereine wollen wir uns bedanken. Darüber kann jede Gemeinde stolz sein. Mit einer neuen Sozialarbeiterin wollen wir die Aufgaben in der offenen Jugendarbeit weiterentwickeln. Ehrenamtliches Engagement wird auch bei den Asylbewerbern in Oppenweiler tatkräftig angegangen. Es hat sich eine Gruppe gebildet die Integration lebt, z.B. einen Deutschkurs anbietet. Schön ist es auch, dass die jungen Flüchtlinge die Möglichkeit bekommen haben im Bauhof mitzuarbeiten und sich aktiv zu integrieren.

Die Praktika, das Wünschenswerte von dem Nötigen zu unterscheiden ist uns auch weiterhin wichtig. Ein paar Dinge möchten wir jedoch noch auf den Weg geben:

Zum einen sollte der Fußweg im Schlossgarten, von der Bahnhofstraße zum Rathaus, renoviert oder repariert werden. Mittel stehen im Haushaltsplan Teil 5800 ein. Bei der Parksituation in Ortsmitte sollte man den Vollzug prüfen. Die Breitbandversorgung für die gesamte Gemeinde wurde von der Gemeinde mit großem finanziellem Aufwand vorbereitet. Leider wurde die schnelle Umsetzung durch politische Rahmenbedingungen der EU ausgebremst. Die Planung des Rückhaltebeckens mit Kombi B14 liegt nun im Rahmen der Planfeststellung dem Landratsamt vor. Wir hoffen, dass es bald Ergebnisse gibt. Damit in der Hochwasser und Verkehrsproblematik die Weichen endlich gestellt werden können.

Der vorgelegte Haushalt berücksichtigt viele unserer Wünsche, aber auch unserer Pflichten und lässt für die Zukunft den Blick auf eine gesicherte Gemeindefinanzierung nicht aus den Augen.

Die Freie Gemeindeliste stimmt dem Haushaltsplan 2015 in der vorliegenden Fassung zu. Unser Dank gilt der gesamten Verwaltung mit Herrn Reber an der Spitze. Er hat sich in kürzester Zeit hervorragend in der Gemeinde eingebracht, wir erkennen ihr Wissen und Engagement.

Besonderen Dank an Frau Kübler für die pünktliche übersichtliche Aufstellung des Plans, dahinter steckt sehr viel Arbeit und Wissen. Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sorgsam und wirtschaftlich mit den anvertrauten Geldern umgehen. Allen Bürgerinnen und Bürgern danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen, besonders für die vielen Anregungen und Hinweise für unsere Gemeinderatstätigkeit.

Schließen möchte ich mit den Worten von Albert Einstein: Mehr als die Vergangenheit, interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“

Anschließend hielt Gemeinderat Holger Scheib für die Freie Wählervereinigung folgende Rede:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,


die Diskussion und die Verabschiedung des jährlichen Etats wird häufig als „Königsrecht“ des Gemeinderates bezeichnet. Wir Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, befinden mit diesem Zahlenwerk über die Ausgaben und zum Teil auch über die Einnahmen, die unser Finanzgebaren im kommenden Jahr bestimmen wird. Wir betrachten damit zwar nur ein Jahr des Haushaltens in unserer Gemeinde, sind uns aber dessen bewusst, dass die jetzt zu treffenden Entscheidungen auch für einige Jahre darüber hinaus bedeutsam sein werden. Wir müssen geradezu den Blick auf die mittel- und längerfristige Entwicklung richten und dürfen uns nicht mit der Kurzsicht auf ein Haushaltsjahr begnügen. Denn verantwortungsvoll zu handeln heißt, über den Horizont eines Jahresetats hinauszublicken.

Verantwortungsvoll handelnde Kommunalpolitiker müssen den jährlichen Haushalt in eine längerfristige haushaltswirtschaftliche Perspektive einbinden. Die Haushaltspolitik muss Rücklagen anlegen, um neue Vorhaben finanzieren zu können. Sie muss aber auch vorhandene Rücklagen im Sinne des verantwortungsbewussten Einsatzes der öffentlichen Mittel im Haushalt verplanen. Auch hier kommt es darauf an, neue Projekte mit Augenmaß anzugehen und sich stets bewusst zu machen, dass es mit einmaligen Investitionen nicht getan ist. Jede neue öffentliche Einrichtungen, und sei sie noch so wünschenswert und notwendig, bedeutet Folgekosten für künftige Haushaltsjahre. Es wäre zu kurz gedacht, wenn diese zwangsläufige Notwendigkeit unberücksichtigt bliebe. Das neue kommunale Haushaltsrecht, welches Kommunen zu nachhaltigem Investitionsverhalten verpflichtet, wird den einen oder anderen, bisher ausgeglichenen Haushalt, zukünftig in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Wenn ich eingangs vom „Königsrecht“ des Gemeinderates sprach, bedeutet dies gewissermaßen die höchste Verantwortungsstufe seiner Entscheidungen. Denn im Kommunalhaushalt werden Entscheidungen getroffen, die unseren Bürgerinnen und Bürgern durchaus einiges abverlangen. Es muss jedoch auch deutlich werden, wofür die Steuern und Abgaben jedes Einzelnen eingesetzt werden. Das höchste, das Königsrecht des Gemeinderats besteht also darin, Festlegungen zu treffen, die unsere Gemeinde nach den gegebenen Möglichkeiten voranbringen sollen.

Hier wird deutlich, was kommunale Selbstverwaltung letzten Endes bedeutet. Uns als Gemeinde stehen eigene Mittel zu, die nach der Einschätzung des Gemeinderates für die Zwecke verwendet werden, die sinnvoll sind und dem Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger am besten gerecht werden. Allerdings müssen wir sehen, dass es kein wohlhabender „König“ ist, der hier finanzielle Festlegungen trifft. So müssen wir auch in Oppenweiler feststellen, dass die Einnahmen im nächsten Jahr bei weitem nicht ausreichen, um sämtliche notwendigen Investitionen zu finanzieren. Es wird uns deshalb im nächsten Jahr so ergehen wie in den letzten Jahren. Wir müssen bei unseren Entscheidungen über die Verwendung der freien Investitionsmittel Prioritäten setzen, was wir mit dem bereits verabschiedeten Investitionsprogramm schon getan haben. Unsere nächstjährige Investitionssumme - mit Entnahmemöglichkeit aus der Rücklage – (geplant 850.000 €) resultiert letztlich auch aus unserer Ausgabenpolitik der vergangenen Jahre. Wir haben - auch wenn diese Zurückhaltung manchmal schwerfiel – seit Jahren darauf verzichtet, Darlehen aufzunehmen. Dadurch haben wir erreicht, dass wir keinerlei Zinsbelastung hatten. Somit sind wir jetzt auch im nächsten Jahr in der Lage, wenigstens einen Teil der wünschenswerten Investitionen in Angriff zu nehmen. Aber notwendige Investitionen wie etwa beim Hochwasserschutz, werden nach Abschluss der Maßnahmen - wie schon erwähnt - auch nachhaltige Folgekosten auslösen.

Es gibt bei Investitionen aber auch kleine Wünsche, die man ohne allzu großen finanziellen Aufwand erfüllen kann, so kommt immer wieder der Wunsch nach einer noch besseren Beschilderung für Wanderer und Radfahrer in der Gemeinde auf, vielleicht kann uns hier ja auch die AGENDA Gruppe bei der Umsetzung behilflich sein.

Schnelles und flächendeckendes Internet sind heute aus dem Leben nicht mehr wegzudenken. So freuen wir uns, dass dieses Jahr die Basis dafür geschaffen wurde, das zukünftig über 50 % der Haushalte von Oppenweiler Zugang zu schnellem Internet über Breitband oder Kabel haben werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir darauf hinwirken, dass die verbliebenen Lücken zügig geschlossen werden. Durch den gezielten Einsatz von öffentlichem WLAN wollen wir die Attraktivität unserer Einrichtungen weiter steigern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir alle wissen, resultieren unsere Einnahmen nur zum Teil aus den von uns selbst zu bestimmenden Haushaltspositionen. Hier sind es insbesondere die Grundsteuer, sowie die Gewerbesteuer, die unseren Haushalt beeinflussen. Sie betragen zusammen so die Annahme im nächsten Jahr 3,3 Millionen Euro oder 24,4 Prozent der Einnahmen im Gesamthaushalt. Die Konjunktur in Deutschland hat sich merklich abgekühlt. Nachdem die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal gesunken war und im dritten Vierteljahr wohl stagniert hat, kommt der Konjunkturmotor nur schwerlich wieder auf Touren, so im Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2015 zu lesen. Allenthalben ging man bislang zwar immer noch von Steuermehreinnahmen aus. Wenn ja, dann voraussichtlich allerdings nicht von durchgreifender Dauer.

Wir dürfen uns daher auch nicht darauf einstellen, dass mit einer dauerhaften positiven Entwicklung unserer kommunalen Finanzen zu rechnen ist. Zurückhaltung in der Prognose und die genaue Beobachtung der Steuereingänge wird notwendig sein, um beim nächsten Haushalt 2016 keinem Trugschluss zu unterliegen. Sorgfältig müssen wir daher auch die Gebührenhaushalte unter die Lupe nehmen. Kommunalabgaben werden für konkrete Dienstleistungen angesetzt. Auch wenn wir hier nicht von Marktgesichtspunkten ausgehen dürfen und der Gemeinwohlgedanke seine Berechtigung hat, müssen die Gebührenhaushalte einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhalten. Wir dürfen nicht den Fehler begehen, betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten zu vernachlässigen. Denn dann würde einer Entwicklung Vorschub geleistet, die das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben dieser Einrichtung empfindlich stören würde. Wir werden heute unter TOP 5 ja noch das Vergnügen haben, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch unsere Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass letzte Woche die Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für das Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler beim Landratsamt abgegeben wurden. Damit steht in der Folge, hoffentlich auch den weiteren Planungsschritten zur Ortsumfahrung nichts mehr im Wege.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der uns von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 geht - und dafür danken wir der Verwaltung - nach wie vor von dem haushaltspolitisch bewährten Grundsatz aus, Ausgaben und vor allem auch die Einnahmen realistisch zu betrachten. Wunschträume darf man zwar haben, aber im Bereich der öffentlichen Finanzplanung sind sie völlig unangebracht und mit einem hohen Risiko behaftet. Dieses Risiko können und wollen wir auch als neu gewähltes Gremium nicht eingehen. Wir müssen darauf achten, dass die Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben erhalten bleibt. Ein Versäumnis in diesem Bereich hätte über kurz oder lang unabsehbare Folgen für den Gesamthaushalt.

Wir müssen jetzt weiter das Fundament festigen, auf dem wir nicht nur den Haushalt der nächsten Jahre aufsetzen können; die Entscheidungen, die wir für das nächste Haushaltsjahr treffen, werden sich auch auf die weitere Zukunft auswirken. Wir werden deshalb gut beraten sein, von einer zurückhaltenden Haushaltsentwicklung während der kommenden Jahre auszugehen. Sich darauf einzustellen bedeutet zwar, jetzt auf manches verzichten zu müssen. Wenn wir jedoch diese Prämisse unseren Entscheidungen zugrunde legen, dürfen wir gewiss sein, verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert die Grundlage für eine weitere positive Entwicklung unserer Gemeinde geschaffen zu haben.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen, mit der Verwaltung und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern von Oppenweiler, im kommenden Jahr im Rahmen eines Gemeindeentwicklungsplans die Weichen für die Zukunft unserer Gemeinde Oppenweiler zu stellen.

Es wird aber auch Entwicklungen, wie zum Beispiel in der Schulpolitik geben, bei denen unsere Einfluss Möglichkeiten sehr begrenzt sein werden. Lassen Sie mich abschließend, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde unseren Respekt und Anerkennung aussprechen. Namentlich tun wir dies stellvertretend gegenüber Herr Bürgermeister Reber, und den Amtsleitern Frau Kübler und Herrn Mäule. Ihnen liebe Frau Kübler, fast schon traditionell, ein besonderer Dank für ihre übersichtliche, und transparente Darstellung, vor allem aber auch die fristgerechte Aufstellung.

Wir danken den Steuerzahlern und allen Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde, die durch ihr bürgerschaftliches Engagement mit dazu beitragen, dass Oppenweiler weiterhin eine attraktive und lebenswerte Gemeinde bleibt. Zum Ende unseres Jubiläumsjahres „900 Jahre Oppenweiler“ dürfen wir uns noch bei allen Mitwirkenden, egal an welcher Stelle und an welchem Ort, recht herzlich für ihren großartigen Einsatz und Ihre Mitwirkung bedanken, es war ein rundum gelungenes Jubiläumsjahr!

In diesem Zusammenhang geht auch ein herzliches Dankeschön an die Backnanger Kreiszeitung, stellvertretend an sie Herr Muhl, für die umfangreiche Berichterstattung über unsere zahlreichen Veranstaltungen und unseren Sitzungen. Für die Freie Wählervereinigung darf ich ankünden, dass wir dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen werden.“

Sanierungsprogramm Mineralfreibad - Vorstellung der Planung Bauabschnitt II und Beauftragung der weiteren Planung -

Im Jahr 2015 sind 100.000 € für die weitere Sanierung des Mineralfreibades im Haushaltsplan eingestellt. Es ist geplant, die Sanitäranlagen zu optimieren, sowie weitere gestalterische Verbesserungen, z.B. am Gebäude Schwimmmeister/DLRG und Gebäudeerhaltungsmaßnahmen vorzunehmen. Das Architekturbüro Heller hat einen Maßnahmenplan, sowie zeichnerische Pläne erstellt, welche dem Gemeinderat vorgestellt wurden.

WC Herren: Die bestehenden, gut erhaltenen WC-Trennwände sollen nach vorne versetzt werden und aus zwei Toiletten wird eine „Großtoilette“ geschaffen um Familien, korpulenteren oder älteren Menschen mehr Komfort zu bieten. Die Toiletten werden als wandhängende WC´s ausgeführt. Das Handwaschbecken, der Spiegel, der Seifen- und Handtuchspender werden erneuert. Durch Malerarbeiten und einer neuen Beleuchtung soll das Herren-WC heller und freundlicher gestaltet werden.

WC Damen: Es werden zwei „Großtoiletten“ geschaffen und die WC´s, die Handwaschbecken, die Spiegel, die Seifen- und Handtuchspender werden erneuert.

Gebäude: An der Südwand sind einige Ausbesserungsarbeiten (Putz- und Malerarbeiten), sowie eine Türerneuerung notwendig, die Holzvertäfelung an der Ostseite wird saniert, eine Holztrennwand am Umkleidebereich (früherer Babywickelplatz) wird eingebaut. An der Nordseite sind die Holztüren zur DLRG schadhaft, welche saniert oder erneuert werden.

Außenanlagen: Der Umgangsweg an der Ostseite (Kioskbereich außen) muss konstruktiv verbessert werden. Des Weiteren ist eine neue Gastromöblierung vorgesehen.

Nachdem das Architekturbüro Heller aus Plochingen bereits den ersten Bauabschnitt geplant und sehr gut ausgeführt hat, wurde das Architekturbüro Heller gemäß seinem abgegebenen Honorarvorschlag vom Gemeinderat beauftragt.

Neukalkulation der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Für die Jahre 2015 und 2016 musste die Abwassergebühr neu kalkuliert werden. Der Kalkulationszeitraum wurde von 01.01.2015 bis 31.12.2016 gewählt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht.

Die kalkulierten Gebührensätze mit Berücksichtigung aller ausgleichsfähigen Kostenunter- und -überdeckungen belaufen sich auf: Schmutzwassergebühr 3,06 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,87 €/m²

Dies würde ein Anstieg der Gebühr von 30 % bei der Schmutzwasserbeseitigung und von 47 % bei der Niederschlagswasserbeseitigung bedeuten. Nach § 78(2) GemO hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Erträge soweit vertretbar und geboten aus Entgelte für Leistungen (Abwasserbeseitigung) zu beschaffen. Sie hat dabei auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Nach §14(2) KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 5 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die Gemeinde hat also ein Wahlrecht, ob sie die Verluste der Vorjahre in Folgekalkulationen ausgleichen möchte.

Da der Gebührenanstieg aufgrund der Investitionen, insbesondere in die Abwasserpumpwerke zur Entlastung der Ortskanalisation und der sich daraus ergebenden laufenden Unterhaltungskosten, groß ist und die Bürger hier erheblich belastet werden, schlägt die Verwaltung vor, auf den Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von 163.540,28 € zu verzichten, um einen zu drastischen Anstieg der Gebührenhöhe in den nächsten beiden Jahren zu vermeiden.

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurde die zentrale Abwassergebühr, bestehend aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, vom Gemeinderat wie folgt festgesetzt:

  • Anteil Schmutzwassergebühr 01.01.2015 – 31.12.2016 2,69 €/m³
  • Anteil Niederschlagswassergebühr 01.01.2015 – 31.12.2016 0,81 €/m²

Auf Grund der neuen Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat beschlossen, entsprechend die örtliche Abwassersatzung anzupassen.

Sitzungstermine 2014[]

  • 28.01.2014 Gemeinderatssitzung
  • 24.02.2014 Gemeinderatssitzung
  • 25.03.2014 Gemeinderatssitzung
    • 11.04.2014 Gemeinderatssitzung
  • 29.04.2014 Gemeinderatssitzung
  • 20.05.2014 Gemeinderatssitzung
  • 24.06.2014 Gemeinderatssitzung
  • 22.07.2014 Gemeinderatssitzung
  • 23.09.2014 Gemeinderatssitzung
  • 21.10.2014 Gemeinderatssitzung
  • 18.11.2014 Gemeinderatssitzung
  • 16.12.2014 Gemeinderatssitzung

2013[]

29.01.2013 Gemeinderatssitzung[]

EINLADUNG zu der auf Dienstag, 29. Januar 2013, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses anberaumten Gemeinderatssitzung.

Tagesordnung öffentlich PDF

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen Oppenweiler - Vergabe der Arbeiten zur Ausführung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen -
  3. Haus am Schlossgarten - Vergabe der Arbeiten -
  4. Teilnahme an der 12. Bündelausschreibung Strom 2014-2015 - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Baukostenabrechnungen: (Kenntnisnahme)
    1. Ausbau der BMX-Strecke
    2. Klärschlammentwässerungsanlage
    3. Photovoltaikanlage Feuerwehrgerätehaus
    4. Photovoltaikanlage Murrtalschule
    5. Sanierung Duschen Gemeindehalle
  6. Saisonrückblick Mineralfreibad 2012 - Kenntnisnahme -
  7. Bestellung von Frau Simone Layher zur Standesbeamtin - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Bausachen:
    1. a) Abbruch Garage und Anbau an das bestehende Wohnhaus, Flst. 75, Fuchsfeldweg 7, Oppenweiler
    2. b) Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport, Flst. 550/9, Römerstr. 15, Oppenweiler - Kenntnisgabeverfahren -
    3. c) Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport, Flst. 550/6, Römerstr. 9, Oppenweiler - Kenntnisgabeverfahren -
    4. d) Abbruch Scheune, Neubau Wintergarten mit Außenbewirtschaftung, Mauer als Begrenzung des Hofraumes, Anlegung von 8 Parkplätzen und einer Anlieferungsbucht, Flst. 74/1, Hauptstraße, Oppenweiler
  9. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes


Pressebericht von der Gemeinderatssitzung vom 29.01.2013 PDF

Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen Oppenweiler - Vergabe der Arbeiten zur Ausführung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen-

Auf Grund der Ausführung der innerörtlichen Hochwassermaßnahmen in Oppenweiler sind Ausgleichsmaßnahmen auszuführen. Im Planfeststellungsbeschluss ist die Renaturierung des Büffenbachs in Zell vorgesehen. Dieser soll im Mündungsbereich in die Murr renaturiert werden und zukünftig als offenes Fleißgewässer ausgestaltet sein. Daher hat der Gemeinderat die Arbeiten an die Firma Wilhelm Weidler GmbH & Co. KG aus Urbach in Höhe von 49.725,04 € vergeben. Die Firma Weidler ist derzeit bereits mit den örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Zell beauftragt.

Haus am Schlossgarten - Vergabe der Arbeiten -

Nach dem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.09.2012 den Bau eines Mehrzeckgebäudes am Schlossgarten beschlossen hat, wurden der erste Teil der auszuführenden Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Nach Auswertung der eingegangenen Angebote hat der Gemeinderat die Rohbauarbeiten in Höhe von 66.587,05 € an die Firma Klink aus Backnang, die Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten an die Firma Friz Holzbau aus Untermünkheim in Höhe von 52.837,08 € und die Metallbau- und Verglasungsarbeiten in Höhe von 77.907,99 € wurden an die Firma Universal Holzbau aus Erfurt vergeben. Des Weiteren wurden nachfolgend aufgeführte Gewerke beschränkt ausgeschrieben und durch den Gemeinderat vergeben. Den Zuschlag für die Klempnerarbeiten in Höhe von 3.486,07 € erhielt die Firma Heizungsbau Müller aus Sulzbach a.d. Murr, die Gerüstbauarbeiten werden durch die Firma Pagel aus Urbach für 3.897,04 € ausgeführt. Die Sanitär- und Heizungstechnik wird durch die Firma Schindler aus Aspach mit einem Auftragswert für die Sanitärtechnik in Höhe von 20.460,50 € und der Heizungstechnik in Höhe von 17.978,16 € realisiert. Die Elektroinstallationsarbeiten werden durch die Firma Elektrotechnik Christ aus Oppenweiler in Höhe von 24.061,99 € ausgeführt.

Der Gemeinderat hat zusätzlich den Einbau einer Holzakustikdecke in dem Gebäude beschlossen. Die Akustikdecke ist in dem Auftragsvolumen der Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten bei der Firma Friz Holzbau enthalten und kostet rund 5.000,00 € mehr als eine reine Verblendung mit Gipskartonplatten. Durch den Einbau dieser Akustikdecke entsteht eine deutlich verbesserte Raumakustik und reduziert den störenden Lärmpegel bei Veranstaltungen.

Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2014 bis 2015

Zum 31.12.2013 läuft der bestehende Stromliefervertrag, welcher das Ergebnis der 9. Bündelausschreiung war, aus. Ursprünglich war für die Jahre 2011 und 2012 ausgeschrieben. Die Gemeinde hatte die Möglichkeit zum 31.12.2012 die Verträge zu kündigen. Der Gemeindetag hat jedoch Ende 2011 in Abstimmung mit dem NEV empfohlen, die Verträge um ein Jahr zu verlängern, da die Preise der Ausschreibung im Bereich der marktüblichen Preise lagen. Bei einer erneuten Ausschreibung wäre daher nicht mit besseren Preisen zu rechnen gewesen. Die bestehenden Verträge lassen sich jedoch längstens um ein Jahr verlängern, d.h. die Gemeinde muss für die Lieferjahre 2014 und 2015 neu ausschreiben.

Der NEV bietet nun wieder in Kooperation mit dem GT-Service GmbH des Gemeindetages eine Bündelausschreibung für die Lieferjahre 2014-2015 an. Die Bündelausschreibung erfolgt für die Gemeinden Baden-Württembergs gemeinsam, deren Stromlieferungsverträge zum 31.12.2013 auslaufen und sich daran beteiligen. So können entsprechend wirtschaftliche Beschaffungspreise erzielt werden. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, sich für die Lieferjahre 2014 und 2015 erneut an der Bündelausschreibung des Gemeindetages zu beteiligen. Kosten entstehen der Gemeinde dadurch keine. Der NEV wird wie bei der 9. Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2014/2015 bevollmächtigt, den Zuschlag entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrates der GT-Service auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Baukostenabrechnungen

In der Gemeinderatssitzung wurden die Baukostenabrechnungen einzelner Baumaßnahmen durch die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. So kostete die BMX – Bahn in der Spitzenklinge 10.404,69 € bei veranschlagten Baukosten von 10.000,00 €. Der Bau einer Klärschlammentwässerungsanlage kostete 263.862,38 € und wurde durch das Land Baden-Württemberg mit einem Zuschuss in Höhe von 128.600,00 € gefördert. die Maßnahme war im Haushaltsplan mit 300.000,00 € veranschlagt. Die errichteten Photovoltaikanlagen auf dem Feuerwehrgerätehaus kostete 70.301,60 € bei veranschlagten 120.000,00 € und die Anlage auf dem Dach der Murrtalschule kostete 41.776,58 € bei einem Kostenanschlag von 60.000,00 €. Die Sanierung der Duschen in der Gemeindehalle kosteten 35.294,02 €. Da im weiteren Baufortschritt festgestellt wurden, dass weitere Leitungen defekt waren, wurde der Kostenanschlag in Höhe von 30.000,00 € überschritten.

Saisonrückblick Mineralfreibad 2012

Die Freibadsaison 2012 ging vom 05.05.2012 bis 16.09.2012. Insgesamt konnten 71.630 Besucher gezählt werden. Dies sind 9.441 Besucher mehr als im Vorjahr. Best besuchter Monat war der August mit 25.474 Badegästen, im Juli waren es 15.732 Besucher.

Der Frühbadetag fand insgesamt 13 Mal statt, welcher von 103 Schwimmern genutzt wurde. Dies bedeutet, dass ca. 8 Personen pro Mittwoch das Angebot der Gemeinde in Anspruch genommen haben.

Insgesamt wurden Einnahmen in Höhe von 115.413,00 € erzielt. Davon entfallen 106.203,00 € auf die Eintrittsgelder. Die Ausgaben werden sich auf rund 325.204,00 € belaufen. Die bedeutet es ergibt sich für das Jahr 2012 eine Kostenunterdeckung von rund 209.800,00 € was einem Kostendeckungsgrad von 35,5 % entspricht. Nachstehende Übersichten schaffen einen Überblick über die Entwicklung im Mineralfreibad Oppenweiler der vergangenen 10 Jahre.


Kostendeckung (Grafik und Tabelle)

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
-392.272 € -371.294 € -411.072 € -325.914 € -300.050 € -352.327 € -320.923 € -326.378 € -221.391 € -244.460 € -209.790 €


Besucher (Grafik, variiert zwischen 60.000 und 140.000)


Durchschnittlicher Zuschuss pro Besucher (Grafik, variiert zwischen 2,60€ und 6,30€)


Bestellung von Frau Simone Layher zur Standesbeamtin

Auf Grund gesetzlicher Änderungen im Jahr 2009 und der Einführung des Elektronischen Personenstandswesen (ePR) im Jahr 2012 ist es für die Sicherstellung des Arbeitsablaufes dringend erforderlich eine weitere Mitarbeiterin zur Beurkundung von Personenstandsangelegenheiten für den Standesamtsbezirk Oppenweiler zu bestellen. Durch die Einführung des ePR sind zusätzliche Sicherungsmechanismen, wie zum Beispiel eine elektronische Identitätskarte für die notwendigen elektronischen Signaturen, in das Bearbeitungsprogramm implementiert worden. Daher können nur noch zum Standesbeamten/in bestellte Mitarbeiter das Programm bedienen und Urkunden verfügen.

Bisher sind für den Standesamtsbezirk Oppenweiler Frau Ursula Lange und Herr Timo Mäule zum Standesbeamten/in bestellt. Daher hat der Gemeinderat beschlossen Frau Simone Layher zur Standesbeamtin zu bestellen.

26.02.2013 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 26. Februar 2013 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Feuerwehrangelegenheiten - Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter - - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Brandschutzkonzept der Freiwilligen Feuerwehr Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler 2013 - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Neubeschaffung eines Fahrzeugs für die Kläranlage - Beratung und Beschlussfassung -
  6. Deponie Backnang-Steinbach - Stellungnahme zur anstehenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts des Landkreises - Beratung und Beschlussfassung -
  7. Bebauungsplan "Hofacker IV - 1. Änderung"
    1. Aufstellungsbeschluss
    2. Feststellung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Bausachen:
    1. Abriss einer bestehenden Doppelgarage, sowie Einfamilienhausneubau mit Garage, Flst. 53/1, Biegelgasse 9, 71570 Oppenweiler
    2. Nutzungsänderung: Einbau eines Imbiss (EG), Flst. 12, Hauptstr. 48, 71570 Oppenweiler
    3. Gepl. Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes, Flst. 104/6, Talstr. 18, 71570 Oppenweiler
    4. Neubau Hochregallager, Produktionshalle und Technikgebäude, Flst. 406 und 406/4, Grabenstraße, 71570 Oppenweiler - Bauvoranfrage -
  9. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes


Pressebericht von der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2013 PDF

Feuerwehrangelegenheiten -Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter-

Am Freitag, den 25.01.2013, hat die Freiwillige Feuerwehr Oppenweiler im Rahmen ihrer Hauptversammlung Wahlen im Feuerwehrgerätehaus durchgeführt. Zu wählen waren sämtliche Funktionen einschließlich der Mitglieder des Feuerwehrausschusses. In getrennten und geheimen Wahlen wurden für die kommenden 5 Jahre Herr Peter Wahl zum Feuerwehrkommandanten, Herr Sascha Boss zum 1. Stellvertreter und Herr Bernd Ellinger zum 2. Stellvertreter des Kommandanten mit deutlicher Mehrheit gewählt. Gemäß § 8 des Feuerwehrgesetzes bedürfen die Wahlen des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter die Zustimmung des Gemeinderates, die einstimmig durch das Gremium erteilt wurde. Weiter wurden während der Hauptversammlung in den Feuerwehrausschuss die Herren Tobias Augustin, Jens Reichert, Dirk Sanwald und Michael Wöllhaf gewählt. Als neuer Jugendfeuerwehrwart wurde von den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr Herr Steffen Kolleth gewählt, stellvertretender Jugendfeuerwehrwart ist Herr Michael Schopf. Als Leiter der Alterswehr wurde Herr Fritz Hiller bestätigt.

Brandschutzkonzept der Freiwilligen Feuerwehr Oppenweiler

Das von der Freiwilligen Feuerwehr ausgearbeitete Brandschutzkonzept beurteilt in detaillierter Weise die Gesamtsituation der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Oppenweiler und stellt somit die Grundlage des Brandschutzes in der Gemeinde dar. Das Konzept stellt die Aufgaben und die Strukturen der Freiwilligen Feuerwehr transparent dar und gibt Hinweise auf die Anpassung an neue Aufgaben hinsichtlich Personal, Ausbildung der Mannschaft und notwendiger technischer Ausstattung. Weiter dient das Konzept als Grundlage für zukünftige Neu- oder Ersatzbeschaffungen für die kommenden 10 Jahre. Im Sinne des Feuerwehrgesetzes dient es auch als Feuerwehrbedarfsplan. Nachdem der Feuerwehrausschuss in seiner Sitzung vom 07.12.2012 das Brandschutzkonzept einstimmig verabschiedet hat, stellte Feuerwehrkommandant Peter Wahl dem Gemeinderat in detaillierter Weise das erstellte Konzept vor und beantwortete Fragen aus der Mitte des Gemeinderates. Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig das vorgestellte Brandschutzkonzept.

Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler 2013

Für die Badesaison hat der Gemeinderat festgelegt das Mineralfreibad in dem Zeitraum vom 04.05 bis 15.09.2013 zu öffnen. Weiter wurde die uhrzeitmäßigen Öffnungszeiten im Mai, Juni und August von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr, im Juli von 9.00 Uhr bis 20.30 Uhr und ab dem 1. September bis zur Schließung von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr festgelegt. An Sonn- und Feiertagen von Mai bis August ist das Bad bereits um 8.00 Uhr geöffnet. In den Monaten Juni bis August findet mittwochs von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr der Frühbadetag statt. Weiter hat der Gemeinderat der Verwaltung einen Ermessenspielraum eingeräumt, das Mineralfreibad bei guter Witterung bis zu 7 Tage später schließen zu dürfen.

Neubeschaffung eines Fahrzeugs für die Kläranlage

Derzeit wird in der Kläranlage der Gemeinde Oppenweiler ein Citroen Berlingo des Baujahrs 1999 mit rund 102.000 km Laufleistung eingesetzt. Das Fahrzeug konnte in den vergangenen Jahren zuverlässig genutzt werden. Da bei dem Fahrzeug erhebliche Reparaturmaßnahmen auf Grund seines Alters anstehen ist dringend ein neues Fahrzeug zu beschafften. Der Kauf eines neuen Fahrzeugs war bereits für das Jahr 2012 geplant. Das Fahrzeug wird auch für Botendienste eingesetzt, weshalb sich die Verwaltung für einen Kombi anstatt eines Kastenwagens aussprach. Insgesamt wurden 4 Angebote eingeholt die folgende Kriterien erfüllen mussten. Es sollte sich um ein dieselbetriebenes Fahrzeug mit einer Heckklappe, einer 2. Sitzreihe, einer Schiebetür auf der linken Seite und einer Anhängerkupplung handeln. Auf Grund der eingegangenen Angebote und der Empfehlung der Verwaltung hat der Gemeinderat den Auftrag zur Lieferung eines neuen Fahrzeugs an den wirtschaftlichsten Bieter, das Autohaus Bek aus Oppenweiler, vergeben. Es wird daher ein neuer Citroen Berlingo für genau 17.000,00 € für die Kläranlage beschafft.

Deponie Backnang-Steinbach -Stellungnahme zur anstehenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts des Landkreises-

Die Erweiterung der Mülldeponie Backnang-Steinbach wurde im Jahre 1994 durch das Regierungspräsidium Stuttgart planfestgestellt. Es wurde damals ein Deponievolumen von ca. 3,2 Millionen m³ für den Hausmüllbereich zugelassen. Die Stadt Backnang und die Gemeinde Oppenweiler vertraten schon damals die Ansicht, dass dieses Deponievolumen bei weitem nicht notwendig sei und forderten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, leider erfolglos, eine Reduzierung. Aufgrund des massiven Rückgangs der Restmüllmengen schlossen der Landkreis, die Stadt Backnang und die Gemeinde Oppenweiler am 28.07.1997 einen Vertrag, in dem der Landkreis auf die planfestgestellten Verfüllabschnitte 7-9 und damit auf ca. 1,1 Millionen m³ Deponievolumen im Hausmüllbereich verzichtete. Seit dem sind die deponierten Müllmengen weiter drastisch gesunken. Während 1999 noch ca. 40.000 m³ in Backnang-Steinbach eingebaut wurden, waren es im Jahre 2011 nur noch 1.826 m³.

Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, dass der Landkreis verbindlich auf 900.000 m³ Deponieraum verzichtet. Eine solche Reduzierung der Deponiekapazität wird von der Bevölkerung im Raum Backnang (insbesondere in Backnang-Steinbach und in Oppenweiler-Zell) erwartet. Sie ist auch problemlos möglich, da das dann noch verbleibende Volumen von ca. 1,2 Millionen m³ für die Restlaufzeit der Deponie auch bei einer plötzlichen drastischen Zunahme der Müllmengen im Kreis sicher ausreichen wird.

Im 2. Bauabschnitt der Deponie sind derzeit noch ca. 22.000 m³ Deponieraum frei, von denen etwa 10.000 m³ erst dann zur Verfügung stehen, wenn der 3. Bauabschnitt eingerichtet und in Betrieb genommen ist. Dieser 3. Bauabschnitt soll ab 2014/2015 zur Verfügung stehen. Wenn man den im 2. Bauabschnitt vorhandenen Deponieraum für die Zeit bis zur Inbetriebnahme des 3. Bauabschnittes reserviert, bedeutet dies, dass für die Jahre 2015 bis 2032 nach dem Verzicht auf 900.000 m³ Deponievolumen noch ca. 900.000 m³ (1,2 Millionen m³ abzüglich der 287.000 m³ des 1. und 2. Bauabschnittes) zur Verfügung stünden. Dies wären pro Jahr ca. 50.000 m³. Bei Verfüllmengen, die in den letzten 6 Jahren zwischen 1.314 und 3.786 m³ schwankten, ist dies ein Wert, der die Entsorgungssicherheit nachhaltig gewährleistet. Sollten sich die anfallenden Müllmengen nicht drastisch erhöhen, würde sich sogar der 3. Abschnitt mit 100.000 m³ Deponievolumen für die maximale Restlaufzeit der Deponie als ausreichend erweisen.

Im Vertrag vom 28.07.1997 verpflichtete sich der Landkreis die Abfallmengenentwicklung mit der Stadt Backnang und der Gemeinde Oppenweiler ab 2006 alle 5 Jahre zu erörtern. Und dies mit der vertraglich festgelegten Zielrichtung die weitere Nutzung der Deponie einvernehmlich zu beschränken. Bei der 1. Erörterung im Jahre 2006 sahen die Landkreisvertreter noch keine stabile Entwicklung der Müllmengen, die eine Reduzierung des Deponieraums als vertretbar erscheinen ließ. Bei der 2. Erörterung im Herbst 2011 stellten sie trotz des langjährigen und kontinuierlichen Rückgangs der zu deponierenden Müllmengen im Kreisgebiet die Ungewissheit hinsichtlich der zukünftig anfallenden Müllmengen in den Vordergrund. Man habe letztlich die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten und es könne nicht verantwortet werden, gesicherte Deponiekapazitäten aus der Hand zu geben. Weiter wurde angeboten, dass Backnang und Oppenweiler bei der anstehenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ihre Forderungen einbringen könnten. Diese Fortschreibung soll im Laufe des Jahres 2013 stattfinden.

Im bisherigen Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises ist zur Frage der Ablagerung von Abfällen aus anderen Kreisen folgendes vermerkt: „Eine Öffnung der Deponie Backnang-Steinbach für Abfälle aus anderen Landkreisen kommt für den Rems-Murr-Kreis aufgrund des bestehenden Vertrages mit den Standortkommunen nicht in Betracht. Im Einzelfall ist zu einem späteren Zeitpunkt evtl. eine Prüfung denkbar, ob sich zum Beispiel in einem regionalen Verbund für den Rems-Murr-Kreis Vorteile durch eine solche Lösung ergeben könnten. In diesem Fall hätten die Kreisgremien über entsprechende Vorschläge zu beraten und zu entscheiden.“

Die aufgezeigte Möglichkeit einer regionalen Verbundlösung und damit die Gefahr, dass im großen Umfang Müll aus anderen Kreisen auf der Deponie Backnang- Steinbach eingebaut wird, ist für die Gemeinde Oppenweiler nicht akzeptabel. Deshalb ist der oben zitierte Absatz zur Klarstellung so zu überarbeiten, dass für die Restlaufzeit der Deponie kein Müll von außerhalb des Rems-Murr-Kreises auf die Deponie Backnang-Steinbach gebracht werden darf.

Im Vertrag vom 28.07.1997 verpflichtete sich der Landkreis im Jahre 2025 den Kreistag entscheiden zu lassen, ob die Ablagerung von Abfällen auf der Deponie Backnang-Steinbach im Jahre 2027 beendet werden kann. Weiter wurde damals vertraglich vereinbart, dass eine Verlängerung der Deponielaufzeit über das Jahr 2032 hinaus nur mit Zustimmung der Stadt Backnang und der Gemeinde Oppenweiler zulässig ist. Die angestrebte Reduzierung des Deponieraumes um 900.000 m³, der Ausschluss der Müllanlieferung in Backnang-Steinbach aus anderen Kreisen sollten im Rahmen des neuen Abfallwirtschaftskonzepts verbindlich festgeschrieben werden. Diese Regelungen sind dann in einem Änderungsvertrag zum Vertrag vom 28.07.1997 verbindlich zu vereinbaren.

Daher hat der Gemeinderat beschlossen den Landkreis Rems-Murr aufzufordern, in sein Abfallwirtschaftskonzept hinsichtlich der Deponie Backnang-Steinbach den verbindlichen Verzicht des Landkreises auf 900.000 m³ Deponieraum im Hausmüllbereich und einen Verzicht von Müllanlieferung von außerhalb des Rems- Murr-Kreises mit aufzunehmen. Diese Regelungen sollten in einem Änderungsvertrag verbindlich vereinbart werden.

Bebauungsplan „Hofacker IV – 1. Änderung“

Der Gemeinderat hat beschlossen den Bebauungsplan „Hofacker IV – 1. Änderung“ aufzustellen, um bei den Doppelhausbauplätzen im Baugebiet Hofacker IV auch eine Bebauung mit Einzelhäusern realisieren zu können. Daher wird ausschließlich die Nutzungsschablone für diesen Bereich geändert. Die bestehenden Baugrenzen und textlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans bleiben unverändert. Der Entwurf vom Ingenieurbüro Rauschmaier vom 14.02.2013 wurde ebenfalls genehmigt.

19.03.2013 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 19.03.2013 am Dienstag, den 19. März 2013 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Haus am Schlossgarten - Beratung und Beschlussfassung über das Material- und Gestaltungskonzept -
  3. Bausachen: a) Anbau Lager und Konfektionierung, Umbau Obergeschoss best. Gebäude, Stellplätze auf Flst. 116/2, Flst. 116/2, 125/2 und 125/3, Dieselstraße 10, Wankelstraße, 71570 Oppenweiler
  4. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  5. Anfragen
  6. Verschiedenes


Pressebericht von der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2013 19.03.2013 PDF

Haus am Schlossgarten - Beratung und Beschlussfassung über das Material- und Gestaltungskonzept -

Nachdem die ersten Arbeiten für den Bau des Hauses am Schlossgarten in der Gemeinderatssitzung am 29.01.2013 vergeben wurden, hat der Gemeinderat in der Sitzung über die zu verbauenden Materialien beraten. Das Architekturbüro Heller hat insgesamt 3 Varianten für die Außen- und Innengestaltung erarbeitet und dem Gemeinderat vorgestellt.

Auf Grund denkmalschutzrechtlicher Vorgaben des Schlossgartens ist das Gebäude mit einem rötlichen Ziegeldach auszuführen. Da sich die Variante 1 am besten in die nähere Umgebung einfügt und sich dennoch einen modernen Charakter bewahrt, hat sich der Gemeinderat in der Sitzung für die Variante 1 entschieden. Die Variante sieht eine Fassadengestaltung mit Glasfaserbeton in der Farbe sand und einer Pfosten-Riegel Konstruktion in der Farbe braungrau vor. Im Innenbereich wird die Akustikdecke aus naturbelassener Weißtanne ausgeführt und der Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen im Farbton Neutro Fango in den Abmaßen 60 x 30 cm ausgeführt.

(Abbildung)

16.04.2013 Gemeinderatssitzung (?)[]

Keine Einladungen oder Berichte auffindbar, weder auf der Gemeinde-Webseite, noch im Bekanntmachungsblatt oder auf der BKZ-Webseite.

14.05.2013 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 14. Mai 2013 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Haus am Schlossgarten - Vergabe der Arbeiten -
  3. Bebauungsplan "Hofacker IV- 1. Änderung" a) Behandlung der Anregungen b) Satzungsbeschluss
  4. Fensterbauarbeiten Wohn- und Praxisgebäude Schlossstraße 11 - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Beteiligung der Gemeinde Oppenweiler an der Netzgesellschaft KAWAG AG & Co.KG - Beratung und Beschlussfassung -
  6. Kindergartenbedarfsplanung 2013/2014 - Beratung und Beschlussfassung -
  7. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Bausachen:
    1. a) Abbruch best. Treppenhaus, Anbau neues Treppenhaus, Umbau, Ausbau und Erweiterung best. Wohnungen, Flst. 87, Obere Ortsstraße 15, Oppenweiler
    2. b) Verlängerung der best. Doppelgarage innerhalb des Baufensters von derzeit 6 m Länge auf 8 m Länge, Flst. 113/3, Tierbachstraße 6, Oppenweiler - Bauvoranfrage -
    3. c) Errichtung einer beleuchteten Plakatanschlagtafel, Flst. 80, Hauptstraße 63, Oppenweiler
  9. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes


Pressebericht von der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2013 PDF


Haus am Schlossgarten - Vergabe der Arbeiten -

Nachdem die Rohbauarbeiten vom Gemeinderat in der Sitzung am 19.01.2013 vergeben wurden, konnten nach dem bisherigen Baufortschritt nun in der vergangenen Sitzung weitere Ausbaugewerke vergeben werden.

Bei den beschränkten Ausschreibungen gingen bei den Estricharbeiten 4 Angebote zwischen 8.087,84 € und 9.739,90 € ein. Die Arbeiten wurden daher an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Ade Fußbodenbau GmbH aus Backnang, vergeben.

Weiter wurden auch die Fassadenarbeiten an die Firma Friz Holzbau GmbH aus Untermünkheim in Höhe von 27.096,90 €, die Fliesen- und Plattenarbeiten an die Firma Ralf Stegmeyer aus Allmersbach i.T in Höhe von 14.894,64 € und die Malerarbeiten an die Firma Widmann GmbH aus Schwäbisch Hall in Höhe von 3.785,39 € vergeben. Den Auftrag für die Putz- und Trockenbauarbeiten erhielt die Firma Manfred Lück GmbH aus Backnang in Höhe von 8.311,42 € und die Schreinerarbeiten konnten an die Firma Klink GmbH aus Oppenweiler in Höhe von 8.489,46 € vergeben werden.

Bebauungsplan „Hofacker IV“ – 1. Änderung

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.02.2013 beschlossen hat, den Bebauungsplan „Hofacker IV“ zu ändern und den Bebauungsplanentwurf in gleicher Sitzung festgestellt hat, wurde der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom 04.04.2013 bis 03.05.2013 öffentlich ausgelegt. Nachdem keine Anregungen vorgebracht wurden, hatte der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung keine Abwägungen zu treffen. Daher wurde der Bebauungsplan „Hofacker IV“ – 1. Änderung als Satzung beschlossen.

Fensterbauarbeiten im Gebäude Schlossstraße 11

Die Fenster in dem Gebäude Schlossstraße 11 sind in einem allgemein schlechten Zustand und müssen ausgetauscht werden. Daher hat die Gemeindeverwaltung die Fensterbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben und der Gemeinderat konnte in seiner Sitzung die Arbeiten an die Firma Goller aus Aspach in Höhe von 30.109,38 € vergeben.

Beteiligung der Gemeinde Oppenweiler an der Netzgesellschaft KAWAG AG & Co.KG

Zum 31.12.2012 ist der Stromkonzessionsvertrag mit der Süwag Energie AG (ehemals KAWAG) ausgelaufen. Die Gemeinde stand daher vor folgenden Handlungsmöglichkeiten:

  • Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages
  • Rekommunalisierung des Stromnetzes:
    • a) in Eigenständigkeit
    • b) mit anderen Kommunen
    • c) mit strategischem Partner
    • d) mit anderen Kommunen und strategischem Partner

Nach Abwägung dieser Möglichkeiten wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.11.2012 zunächst die Stromkonzession an die Süwag Energie AG vergeben. Der Stromkonzessionsvertrag konnte am 20.03.2013 unterzeichnet werden. Mit dem Konzessionsvertrag wurde ein Wegerecht vergeben, dies bedeutet das Recht für die Süwag Energie AG, die Stromversorgungsleitungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen verlegen zu dürfen. Das Stromnetz steht im Eigentum der Süwag Energie AG. Mit dem Konzessionsvertrag wurden eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren, Sonderkündigungsrechte nach 5 und 10 Jahren, Zahlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe, Gewährung des höchstzulässigen Gemeinderabatts und einige weitere Punkte beschlossen. Ebenfalls hat sich die Gemeinde beim Abschluss des Konzessionsvertrags eine Ausstiegsklausel für den Übertritt in eine Gesellschaft nach dem NEV-Modell ausgebunden.

So ist nach § 4 der Ergänzungsvereinbarung zum Stromkonzessionsvertrag die Gemeinde bis zum 30.06.2013 berechtigt, den Konzessionsvertrag auf eine gemeinsame Netzgesellschaft zwischen dem Necker-Elektrizitätsverband (NEV), den Kommunen und der Süwag Energie AG zu übertragen.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich bei finanzwirtschaftlichen Beteiligungen auch unternehmerische Risiken ergeben können, die bei einer reinen Konzessionsvergabe nicht bestehen würden. Im Gegenzug bieten solche Beteiligungen jedoch die Möglichkeit einer Partizipation der Gemeinde an den Erträgen des Netzbetriebs. Somit eröffneten sich für die Gemeinde zwei Beteiligungsmöglichkeiten.

  1. Beteiligung an der KAWAG Netz GmbH & Co. KG
  2. Beteiligung an der KAWAG AG & Co. KG

Beide Modelle beruhen auf einem gemeinsam erarbeiteten Entwurf des Neckar Elektrizitätsverbands und der Süwag Energie AG. Das Modell umfasst die Übernahme des Stromverteilnetzes durch eine gemeinsame Gesellschaft zwischen Kommunen und Süwag Energie AG, bei der es sich je nach Modellvariante um die KAWAG Netz GmbH & Co. KG bzw. um die KAWAG AG & Co. KG handelt. Die wesentlichen Eckpunkte können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Sowohl bei der KAWAG Netz GmbH & Co. KG als auch bei der KAWAG AG & Co. KG ist die kommunale Seite jeweils mit 51 % mehrheitlich beteiligt; die Süwag Energie AG hält dagegen in beiden Varianten eine Minderheitsbeteiligung im Umfang von 49 %.
  • Sowohl die KAWAG Netz GmbH & Co. KG als auch die KAWAG AG & Co. KG erwerben jeweils die Stromverteilnetze in den teilnehmenden Kommunen, die sie an die Süwag Energie AG weiter verpachten.
  • Bei der KAWAG AG & Co. KG ist die Süwag Energie AG persönlich haftende Gesellschafterin; die kommunalen Gesellschafter sind Kommanditisten. Die kommunalen Gesellschafter erhalten bei der KAWAG AG & Co. KG eine Garantierendite in Höhe von 5,5 % auf das von ihnen eingesetzte Eigenkapital; sie sind an den stillen Reserven bzw. an den stillen Lasten der Gesellschaft (d.h. an etwaigen Wertveränderungen des Gesellschaftsvermögens) nicht beteiligt. Aufgrund dieser Gestaltung sind die Einkünfte der kommunalen Gesellschafter aus der Beteiligung steuerfrei (eine verbindliche Auskunft des Finanzamts liegt vor). Im Gegenzug ist das unternehmerische Risiko auf die Höhe der Einlage begrenzt.
  • Bei der KAWAG Netz GmbH & Co. KG ist die Süwag Energie AG Kommanditistin; die kommunalen Gesellschafter sind ebenfalls (mehrheitlich beteiligte) Kommanditisten. In dieser Gesellschaft erhalten die kommunalen Gesellschafter eine Garantierendite in Höhe von 5,5 % p.a. auf das eingesetzte Eigenkapital sowie eine Zusatzrendite in Höhe von bis zu 2,5 % p.a., deren Höhe vom wirtschaftlichen

Ergebnis des gesamten Netzgeschäfts der Süwag Energie AG abhängig ist. Die Rendite kann somit zwischen 5,5 % p.a. und 8,0 % p.a. vor Steuern liegen. Im Falle des Ausscheidens aus der Gesellschaft erhält der kommunale Gesellschafter bei der KAWAG Netz GmbH & Co. KG eine Abfindung in Höhe des anteiligen Werts der Gesellschaft, ist also an den stillen Reserven und stillen Lasten beteiligt. Die Erträge aus der KAWAG Netz GmbH & Co. KG sind nicht steuerfrei. Durch die Beteiligung an stillen Reserven bzw. Lasten kann das unternehmerische Risiko auch über die Höhe der Kapitaleinlage hinaus gehen.

  • Insgesamt nehmen die kommunalen Gesellschafter, die sich für eine Beteiligung an der KAWAG Netz GmbH & Co. KG entscheiden, in stärkerem Maße am wirtschaftlichen Erfolg, aber auch am wirtschaftlichen Risiko im Netzgeschäft teil, während die kommunalen Gesellschafter bei der KAWAG AG & Co. KG ähnlich stehen wie ein Anleger, der eine fest verzinsliche Anlage im Netzgeschäft tätigt.

Als Grundlage für die Höhe der zu leistenden Gesellschaftseinlage wird der Wert des Stromversorgungsnetzes Oppenweiler zu Grunde gelegt. Dieser beträgt nach Ermittlung durch die Süwag Energie AG und dem NEV 2,1 Mio. €. Folgende Aufteilung würde sich ergeben:

Eigenkapital Gemeinde Oppenweiler 510.000 € (51 % EK-Anteil)
Eigenkapital Süwag Energie AG 490.000 € (49 % EK-Anteil)
Baukostenzuschüsse 200.000 €
Fremdkapital 900.000 €

Es handelt sich um Werte vom 31.12.2012. Die Grundstücke wurden pauschal mit 10 % der Restbuchwerte angesetzt. Hieraus können sich noch Anpassungen zum Übergangsstichtag ergeben.

Die Haftung der Gemeinde ist auf das eingesetzte Kapital begrenzt. Das restliche Risiko trägt der Pachtnehmer, die Süwag Energie AG. Der NEV und die Süwag Energie AG rechnen mit einem geringen Risiko, da der Netzwert dieser Einlage entgegen steht.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist eine Beteiligung an der NEV-Netzgesellschaft in Form der KAWAG AG & Co. KG die für die Gemeinde Oppenweiler mit den geringsten Risiken behaftete Beteiligung an einer Netzgesellschaft. Ohne unternehmerisches Risiko wäre nur die direkte Konzessionsvergabe.

Daher hat der Gemeinderat beschlossen, sich an der KAWAG AG & Co.KG zu beteiligen. Die Kapitaleinlage wird gemäß Beteiligungsanteile in Höhe von 51 % am Netzwerk zum 01.01.2014 ermittelt und voraussichtlich rund 510.000 € betragen.

Kindergartenbedarfsplanung 2013/2014

Der Kindergartenbedarfsplan wurde dem Gemeinderat in der vergangenen Sitzung wir nachstehend aufgeführt vorgestellt: Der Kindergartenbedarfsplan soll wie folgt weiterentwickelt werden: Im Kindergartenjahr 2013/2014 werden die 3 Standorte (Ü3) in folgender Form weitergeführt:

  • Kindergarten Reute-Törle 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
  • Kindergarten Burgblick; 1 Ganztagesgruppe, 2 Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit
  • Evangelischer Kindergarten 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit

Der Evangelische Kindergarten „Kita Steinfeld“ wird voraussichtlich seinen Betrieb im August 2013 aufnehmen. Für die Kleinkindbetreuung (U3) gibt es folgende Formen:

  • Krippengruppe am Schlosspark mit Ganztagesbetrieb
  • Betreute Spielgruppe (Zwergenkindergarten) in bisheriger Form
  • Krippengruppe der Kita Steinfeld mit Ganztagesbetrieb

Aufgrund der starken Nachfrage nach einer Ganztagesbetreuung im U3-Bereich (Rechtsanspruch) musste die Kinderkrippe im Steinfeld kurzfristig von VÖ auf Ganztag ausgeweitet werden.

Dem „runden Tisch“ wurde der Kindergartenbedarfsplan in der Sitzung am 18.04.2013 vorgestellt. Folgender Beschlussvorschlag wurde eingebracht:

  1. Im Kindergartenjahr wird der Standort Reute-Törle wie bisher fortgeführt.
  2. Im Kindergarten Burgblick haben wir, wie bisher die Ganztagesgruppe, sowie eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit. Ab dem neuen Kindergartenjahr soll aus der Halbtagesgruppe auch eine VÖ-Gruppe werden.
  3. Die Kita am Schlossgarten – Krippengruppe wird wie bisher fortgeführt.
  4. Der Zwergenkindergarten wird in bisheriger Form fortgesetzt.
  5. Der Umzug des Evangelischen Kindergartens erfolgt voraussichtlich in den Sommerferien. Damit würde der Betrieb einer VÖ-Gruppe und einer Krippengruppe mit Ganztagesbetrieb nach den Sommerferien im neuen Gebäude starten. Die VÖ-Gruppe ermöglicht eine halbe Ganztagesgruppe mit 10 Plätzen.
  6. Elternbeiträge – Anpassung der Elternbeiträge gemäß der jährlichen Fortschreibung nach dem Landesrichtsatz.
  7. Die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz muss von seitens der Eltern bis zu 6 Monaten im Voraus bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Die Mitglieder des „Runden Tisches“ haben dem Beschlussvorschlag am 18.04.2013 einstimmig zugestimmt.

Mit der nun geschaffenen Kindergartenstruktur ist es der Gemeinde Oppenweiler in Abstimmung der evangelischen Kirchengemeinde als freier Träger, gelungen den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches zu bewältigen. Die Krippe in der Kanalstraße ist ab Juni voll belegt, für die Kita am Steinfeld gibt es bis zum 1. Quartal 2014 auch bereits 8 Anmeldungen. Sollte sich über die zwei Krippengruppen hinaus weiterer Bedarf ergeben, so könnte die Zwergengruppe im Kindergarten Reute-Törle kurzfristig in eine vollwertige Krippengruppe umgewandelt werden.

Nach der Vorstellung des Kindergartenbedarfsplans hat diesen der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Weiter wurde beschlossen, im Kindergartenjahr 2013/2014 den Kindergarten Reute-Törle in der bisherigen Form fortzuführen und den Kindergarten Burgblick mit einer Ganztagesgruppe und zwei VÖ-Gruppen weiterzuführen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, bei der Erweiterung der Betriebserlaubnis im Kindergarten Burgblick das Personal auf den gesetzlich vorgegeben Personalschlüssel anzuheben. Auch die Kita am Schlossgarten wird wie bisher fortgesetzt. Der Evangelische Kindergarten nimmt im August seinen Betrieb in der Kita Steinfeld mit einer VÖ-Gruppe und einer Krippengruppe mit Ganztagesbetrieb auf. Weiter wurde beschlossen, dass die Elternbeiträge nach dem landeseinheitlichen Richtsatz fortgeschrieben werden. Als weiterer Punkt wurde beschlossen, dass von Seiten der Eltern bis zu 6 Monaten im Voraus die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz angemeldet werden muss.

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 gewählten Schöffen endet am 31.12.2013. Jede Gemeinde hat bis spätestens 21.06.2013 eine Vorschlagsliste für die Schöffen aufstellen und diese bis spätestens zum 02.08.2013 an das zuständige Amtsgericht zu übersenden.

In die Vorschlagsliste für die Gemeinde Oppenweiler müssen 4 Personen aufgenommen werden. Insgesamt sind 5 Bewerbungen eingegangen. Der Gemeinderat hat daraufhin folgende Personen auf die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen genommen:

  1. Frau Sylvia Eckardt
  2. Frau Sybille Bärbel Krautter
  3. Herrn Klaus Mende
  4. Frau Gabriele Jung

18.06.2013 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 18. Juni 2013 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Sanierungsprogramm Mineralfreibad a) Zeitliche Festlegung der Sanierungsmaßnahmen b) Beauftragung der weiteren Planung - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbands "Neckar-Elektrizitätsverband" Ermächtigung des Vertreters der Gemeinde für die Verbandsversammlung
  4. Wasserversorgung im nördlichen Rems-Murr-Kreis - Sachstandsbericht zur NOW-Konzeption - Information -
  5. Bericht über Brückenuntersuchungen - Beratung und Beschlussfassung -
  6. Bericht über die Jugendarbeit - Information -
  7. Bezugspreiserhöhung für die „Brücke“ - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Bausachen:
    1. a) Neubau eines Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage, Flst. 684/8, Theodor-Hepp-Str. 33, 71570 Oppenweiler - Kenntnisgabeverfahren - Befreiungsantrag
    2. b) Erweiterung der vorhandenen, überdachten Terrasse bis zur Grenze, Flst. 239/1, Lerchenstraße 27, 71570 Oppenweiler
    3. c) Verlängerung des Dachvorsprungs über der Haustüre, Flst. 249/7, Dornburger Straße 9, 71570 Oppenweiler
    4. d) Errichtung zweier Sattelgauben, Flst. 736/2, Gabweg 29, 71570 Oppenweiler
  9. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes
Pressebericht von der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2013
Sanierungsprogramm des Mineralfreibads Oppenweiler

Auf der Grundlage eines Gutachtens welches das Architekturbüro Heller aus Plochingen zur Sanierung und Umgestaltung des Mineralfreibads im Bereich der Hochbauten erstellt hat, wurde am 16.05.2013 das entwickelte Konzept bei einem Ortstermin dem Gemeinderat vorgestellt und diskutiert. Der Gemeinderat hat auf dieser Basis beschlossen, zunächst im Jahr 2014 die Dachsanierung und die Erneuerung der Solarabsorber bzw. die Installation einer Photovoltaikanlage durchzuführen. Die mit der Dachsanierung notwendigen gestalterischen Maßnahmen (z.B. Malerarbeiten, Elektroarbeiten) werden im 1. Bauabschnitt 2014 umgesetzt. Die Freibaderöffnung soll terminlich zunächst nicht verschoben werden. Sollte es dennoch zu Verschiebungen im Bauablauf kommen, so wird die Saison im September/Oktober verlängert.

Im Jahr 2015 werden dann die Sanitäranlagen optimiert, sowie weitere gestalterische Verbesserungen, z.B. am Gebäude des Schwimmmeisters und der DLRG vorgenommen. Die Erneuerung der Heizungsanlage in der Gemeindehalle, sowie die Schaffung eines Wärmeverbundes zum Freibad werden für das Jahr 2016 eingeplant. Die Erneuerung des Eingangsbereiches ist in Abhängigkeit der Haushaltslage im Anschluss zu prüfen.

Der Gemeinderat hat daher das Architekturbüro Heller aus Plochingen mit der weiteren Planung für die Dachsanierung des Mineralfreibads beauftragt.

Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Neckar-Elektrizitätsverband“

Die wichtigsten Vorschläge zur Satzungsneuregelung des Neckar- Elektrizitätsverbandes sind:

  • Die Geschäftsleitung wird zum Organ des Zweckverbandes (§ 4 Abs. 1). Sie leitet die Geschäftsstelle und unterstützt den Verbandsvorsitzenden.
  • Eine Abberufung des Geschäftsführers durch die Verbandsversammlung ist in der Satzung nicht länger vorgesehen (§ 5 Abs. 4c). Die Amtszeit ist auf 8 Jahre befristet (§ 8 Abs. 1).
  • Die Verbandsversammlung entscheidet über Austrittswünsche von Mitgliedern. (§ 5 Abs. 4 l; § 14)
  • Es finden mehrere Kompetenzverschiebungen statt.
    • 1. Von der Verbandsversammlung zum Verwaltungsrat. Dieser entscheidet künftig nach §6 Abs. 4 über: Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken und Errichtung oder Änderung von Werksanlagen, Begründung von Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommen, Bestellung von Sicherheiten, Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen, Übernahme der Elektrizitätsversorgung in eigenem Betrieb.
    • 2. Vom Verbandsvorsitzenden zum Geschäftsführer: Künftig ist der Geschäftsführer für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig (§ 8).
  • Es werden drei Regionalbeiräte geschaffen (Nord, Mitte, Süd). Diese sollen zum Informations- und Gedankenaustausch und zur Vorberatung von Angelegenheiten der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats dienen. Die Sitzungen sind nichtöffentlich (§ 9).
  • Können fortlaufende Verpflichtungen des Verbands, insbesondere solche aus Dienstverhältnissen, einschließlich Pensions- und Versorgungszulagen nicht aus dem Verbandsvermögen gedeckt werden, treten die Mitgliedskommunen dafür ein (§ 15).
  • Bei einer Auflösung des Verbands werden ausstehende Verbindlichkeiten, sollten diese nicht aus dem Verbandsvermögen beglichen werden können, von den Mitgliedsgemeinden gedeckt. Das verbleibende Vermögen ist ebenfalls auf die Mitgliedsgemeinden zu verteilen (§15).

Der Gemeinderat hat den Bürgermeister ermächtigt, bei der Verbandsversammlung des Neckar-Elektrizitätsverbands (NEV) für die Neufassung der Verbandssatzung zu stimmen.

Wasserversorgung im nördlichen Rems-Murr-Kreis - Sachstandsbericht der NOW-Konzeption -

Die Gemeindeverwaltung hat den Gemeinderat über den Sachstand zur NOW Konzeption im nördlichen Rems-Murr-Kreis informiert. Der Sachstand ist entlang von Fragestellungen in nachfolgendem Text dargestellt.

  • 1. Wie viele Gemeinden sind noch an der Konzeption beteiligt? Folgende Gemeinden haben sich durch ihre „Grundsatzbeschlüsse“ zum Verbund mit der NOW entschlossen:
  • der Zweckverband Wasserversorgung Allmersbach im Tal,
  • die Stadtwerke Backnang GmbH,
  • der Zweckverband Söllbachgruppe,
  • die Gemeinde Leutenbach,
  • die Gemeinde Oppenweiler,
  • die Stadtwerke Winnenden GmbH und
  • die Gemeinde Aspach (Zweckverband Hardt-Wasserversorgungsgruppe).

(Karte)

Übersicht zum Verbundkonzept Variante 3

(Karte)

Die erfassten Rohwässer werden an einen für das Bilanzgebiet zentralen Wasserwerksstandort zur Aufbereitung transportiert. Der ideale Standort liegt im Bereich zwischen Backnang-Maubach und Erbstetten und wird mit einer Höhe von ca. 320 müNN als energetisch sinnvoll betrachtet.

  • 2. Wie und warum wirkt sich der veränderte Teilnehmerkreis auf die Wasserpreiserhöhungen aus? Glücklicherweise liegen die befürwortenden Gemeinden alle dicht beieinander, so dass die durch neue Rohrtrassen zu überwindenden Entfernungen deutlich kürzer sind. Gleichzeitig ist ein etwas geringerer Bedarf abzudecken, so dass die Rohrdurchmesser und damit auch die Baukosten geringer ausfallen. Da das gesamte Investitionsvolumen für die Gemeinden in dieser Konstellation stärker verringert werden kann als die gesamte Bedarfsmenge, sinkt die Mehrkosten-Belastung (gemessen in Cent je Kubikmeter) gegenüber dem bisherigen Planungsstand. Auch wenn in diese Mehrkosten-Berechnung noch viele andere, teils gegenläufige, Faktoren hineinspielen, ist absehbar, dass die Mehrkosten-Belastung bei den verbleibenden Projektteilnehmern signifikant sinken wird.
  • 3. Stimmt es, dass mit der Konzeptionsumsetzung nun früher begonnen werden kann? Das ist eine Frage der Betrachtung. Von Seiten der NOW gibt es keine Hindernisse, die Gremien hatten die Konzeptionen befürwortet. Auch das Land Baden-Württemberg steht dem Projekt sehr offen gegenüber und legt dem Projekt keine Steine in den Weg. Da gibt es zwischen den zwei Planungsständen des Verbundkonzepts keinen Unterschied. Die Förderung und der Baubeginn werden demnächst noch mit dem Regierungspräsidium noch näher besprochen. Fakt ist: Die NOW möchte niemandem ein teures Projekt gegen seinen Willen überstülpen und sich auch nicht bereichern. Mit jedem Euro, der investiert wird, zahlt die NOW kräftig mit, nämlich weit mehr als 50 % der Gesamtkosten. Die NOW setzt die Baukosten vorsichtshalber lieber zu hoch an und profitiert mit den Gemeinden gemeinsam, wenn die Baukosten geringer bleiben. Beweggrund für dieses Projekt ist die für die nächsten 20 bis 30 Jahre zu erwartende Entwicklung von Energiepreisen, Trinkwassergrenzwerten, Verbraucheransprüchen an die Wasserqualität, gestiegene technische Anforderungen, Demografie, Personalknappheit und Klimawandel. Langfristig wird die Kooperation für Kommunen und NOW die Lösung sein, bei der die Preise am wenigsten steigen werden.
Bericht über Brückenuntersuchungen

Die Gemeinde hat als Träger der Straßenbaulast eine turnusgemäße Untersuchung ihrer Brückenbauwerke nach DIN 1076 durchgeführt. Insgesamt wurden 19 Brückenbauwerke untersucht. Bei der Überprüfung der Bauwerke durch das Ing.-Büro Warstat aus Backnang wurden Handlungsnotwendigkeiten an Brücken festgestellt. Der dringendste Bedarf wurde an der Tierbachbrücke im Kirchweg festgestellt, weshalb diese komplett erneuert werden muss. Nachdem für die Kanalerweitungsmaßnahmen in der „Untere Ortsstraße“ diese Brücke ohnehin tangiert wird, ist die Erneuerung bereits mit den Kanalbauarbeiten für die Untere Ortsstraße ausgeschrieben werden.

Der Gemeinderat hat zur Behebung der Schadensstellen den zeitlichen Rahmen für die Mängelbeseitigung wie folgt beschlossen:

Jahr Brücke
2013 Erneuerung der Tierbachbrücke im Zuge des Kirchweg
2014 Sanierung der Tierbachbrücke im Zuge der Grabenstraße nach Abschluss der örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen
2015 Sanierung des Fußgängerstegs am Bahnhof Sanierung der Bahnbrücke im Zuge der Eschelhofstraße
2016 Sanierung der der Murrbrücke in Zell Sanierung der Murrbrücke im Zuge der Fabrikstraße
Bericht über die Jugendarbeit

Seit 01.01.2011 ist Herr Jochen Schmidt als Jugendreferent bei der Gemeinde Oppenweiler beschäftigt. Das umfangreiche Arbeitsfeld kann auf insgesamt drei Bereiche aufgegliedert werden. Das erste Tätigkeitsfeld ist die Schulsozialarbeit. In deren Rahmen hat Herr Schmidt einen Trainingsraum für die Schüler für Reflexionsgespräche bei Fehlverhalten eingerichtet. Ein weiterer Schwerpunkt der Schulsozialarbeit ist die Mitwirkung beim Ganztagsbetrieb, wie zum Beispiel das Angebot der Holz AG. Doch Herr Schmidt widmet sich auch der Unterstützung von Schülern bei der Vermittlung von Nachhilfe oder Praktikumsstellen. Als neues

Instrument entwickelt Herr Schmidt derzeit einen Beobachtungs- und Förderplan für die Grund- und Werkrealschule. Der zweite Bereich mit dem sich Herr Schmidt in der Gemeinde beschäftigt, ist der Jugendtreff und die freie Jugendarbeit. Der Jugendtreff wird im Durchschnitt von 5 bis 10 Jugendlichen im Alter zwischen 10 bis 15 Jahren besucht. Die Öffnungszeiten des Jugendtreffs am Montag, Donnerstag und Samstag werden gut angenommen und bieten den Jugendlichen ein abwechslungsreiches Aktivitätsprogramm, wie zum Beispiel gemeinsame Essen, Filmabende, Fahrradtouren und natürlich diverse Ballsportarten. Herr Schmidt organisiert und leitet in seinem dritten Tätigkeitsfeld den „Runden-Tisch“ Jugendarbeit. Herr Schmidt hat dem Gemeinderat ausführlich über seine Tätigkeitsfelder in Oppenweiler berichtet und ist ausführlich auf die verschiedenen Themenschwerpunkte eingegangen.

Bezugspreiserhöhung für das Amtsblatt “Die Brücke“

Nachdem die Nussbaum Medien mit Schreiben vom 29.04.2013 eine Anpassung des Bezugspreises für „Die Brücke“ zum 01.07.2013 beantragt hat, stimmte der Gemeinderat der Bezugspreiserhöhung um 40 Cent auf 9,70 Euro pro Halbjahr zu. Für den Abonnenten bedeutet dies eine Erhöhung von 1,6 Cent pro Ausgabe. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.2010.

Feststellungen zum Hochwasserschutz entlang der Murr

Bürgermeister Jäger nahm in der Gemeinderatssitzung Stellung zum Hochwasserschutz in Oppenweiler. Die Stellungnahme von Bürgermeister Jäger ist als Link abrufbar. PDF

Feststellungen zum Hochwasserschutz an der Murr[]

  • Die Hochwassergefahr an der Murr ist erheblich. Dies belegen sowohl die vom Land beauftragte Flussgebietsuntersuchung Murr/Lauter als auch die zurückliegenden Hochwasserereignisse, die immer wieder zu erheblichen Überflutungen im Murrtal geführt haben. Zuletzt entstanden beim Hochwasser am 13. Januar 2011 allein in Oppenweiler Schäden in zweistelliger Millionenhöhe.
  • Zur Bannung dieser Gefahr hat sich im Jahr 2008 der Wasserverband Murrtal ausgegründet. Mitgliedsgemeinden des Wasserverbandes sind die Städte Backnang und Murrhardt sowie die Gemeinden Sulzbach und Oppenweiler. Aufgabe des Wasserverbands ist die Herstellung und Erhaltung eines wirksamen Hochwasserschutzes im Verbandsgebiet. Um dies zu erreichen hat der Wasserverband eine Kombination aus verschiedenen Bausteinen des

Hochwasserschutzes zu einer Gesamtkonzeption entwickelt. Diese Bausteine sind:

    • überörtlich wirkende Hochwasserrückhaltebecken,
    • innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen (Mauern und Dämme) entlang des Murrufers und mobile Schutzvorkehrungen,
    • Pumpwerke zur Entlastung der Ortslagen und
    • Schutzmaßnahmen an den örtlichen Seitengewässern.
  • Der Wasserverband übernimmt damit für den Teil der Murr, in dem diese Gewässer Erster Ordnung ist, eine Landesaufgabe. Im Gegenzug erhält der Verband für alle seine Maßnahmen 70 Prozent Fördermittel. Die Vorgaben zur Förderfähigkeit unterliegen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
  • Das in der Satzung festgeschriebene Verbandsprogramm des Wasserverbandes umfasst insgesamt – mitsamt der kommunal zu erstellenden Hochwasserentlastungspumpwerke – deutlich mehr als 20 Einzelmaßnahmen. Diese können nur schrittweise umgesetzt werden.
  • Die ersten beiden Verbandsmaßnahmen, die planfestgestellt wurden und sich zwischenzeitlich im Bau befinden, sind die innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen Oppenweiler und Oppenweiler-Zell.
  • Es liegt auf der Hand, dass mit dem Abschluss dieser Maßnahmen noch nicht der vollständige Schutzgrad für alle Betroffenen erreicht werden kann.
  • Es ist aber vom planenden Ingenieurbüro Winkler und Partner nachgewiesen und durch ein Gutachten der Universität Stuttgart bestätigt, dass die jetzt ausgeführten Schutzeinrichtungen keine spürbare Verschlechterung für die im ersten Schritt noch nicht geschützten Bereiche bedeutet. Dies gelingt insbesondere durch die bereits erfolgten Brückenaufweitungen, die zu einer erheblich verbesserten Abflussleistung der Brücken im Hochwasserfall führen.
  • Der Planfeststellungsbeschluss für die innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen Oppenweiler wurde im Eilverfahren beklagt. Es wurde beantragt, den Weiterbau der innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen und damit den Schutz für die davon profitierenden Bürger und Gewerbegebiete zu verhindern.
  • Im März hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dieses Eilverfahren entschieden und die Rechtmäßigkeit der innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen bestätigt. In der Begründung heißt es: „das Interesse der Antragsteller an einem Aufschub der Vollziehung und damit an einem Baustopp hat deshalb hinter dem vom Antragsteller zutreffend dargelegten öffentlichen Interesse am Sofortvollzug zurückzustehen“. Der Beschluss ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Er ist auch als Indiz für das von den Klägern angestrengte Hauptsacheverfahren zu werten.

In den vergangenen Wochen wurden einzelne Aspekte des Hochwasserschutzes öffentlich diskutiert:

I. Ausnahme des Schutzes für das Areal Reichenbach 36

Es wurde behauptet, dass dieses Areal vom Wasserverband bzw. von der Gemeinde Oppenweiler willkürlich vom Hochwasserschutz ausgenommen wurde. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

  • Das Verbandsprogramm des Wasserverbands sieht auch für dieses Areal eine erhebliche Verbesserung der Hochwassersituation vor. So wurde vom planenden Ingenieurbüro eine Absenkung des Wasserspiegels im Hochwasserfall von 70 – 100 cm berechnet, die durch das HRB Oppenweiler in diesem Bereich realisiert werden kann.
  • Die Tatsache, dass im Rahmen des innerörtlichen Hochwasserschutzes Oppenweiler dieser Bereich nicht berücksichtigt wird, geht auf eine Festlegung des Landes als Fördergeber zurück. So hatte das Land festgelegt, dass aufgrund einer generellen Verzichtserklärung aus dem Jahre 1956 eine Finanzierung des Hochwasserschutzes aus Landesmitteln nicht in Betracht kommt. Nach Bewertung des Regierungspräsidiums ist eine Förderung von Schutzmaßnahmen der betreffenden Grundstücke nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft nicht möglich.

Die Festlegung des Landes geht auf folgende Sachlage zurück:

    • Das heute umstrittene Areal wurde in den 1950er Jahren von den damaligen Käufern als landwirtschaftliche Fläche erworben.
    • Der Wunsch der Eigentümer, dort eine Wohnbebauung errichten zu dürfen, wurde von der Kreisbaumeisterstelle als äußerst bedenklich beurteilt. Dies insbesondere deshalb, da schon zu diesem Zeitpunkt bekannt war, dass im gegenüberliegenden Bereich der Murr ein großes Gewerbegebiet entstehen würde. Die Kreisbaumeisterstelle hat vor diesem Hintergrund auf die befürchteten Beeinträchtigungen dieser schon absehbaren Bebauung hingewiesen.
    • Dem Wunsch, dort eine Wohnbebauung errichten zu dürfen, wurde erst nach der Verzichtserklärung der Eigentümerfamilie entsprochen.
  • Die Gemeinde Oppenweiler als Mitglied des Wasserverbandes war und ist durchaus bereit, auch für dieses Areal seinen 30 Prozent-Anteil am Hochwasserschutz entlang des Landesgewässers Murr zu finanzieren. Aufgrund eines Überprüfungshinweises im Rahmen des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes hat die Gemeinde schon im April 2013 beim Land eine

nochmalige Prüfung erbeten.

II. Fehlerhafte Hochwassergefahrenkarten

Es wurde berichtet, dass die Hochwassergefahrenkarten des Landes für das Murrtal fehlerhaft seien. Daraus wurde schlussgefolgert, dass auch die rechnerischen Grundlagen für den Hochwasserschutz im Murrtal falsch seien. Der Wasserverband hat zur Erläuterung dieser Frage eine Stellungnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart angefragt. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist diejenige Stelle, die die Hochwassergefahrenkarten landesweit herausgibt. Im Nachfolgenden ist die Antwort des Regierungspräsidiums aufgeführt:

  1. Wer gibt die Hochwassergefahrenkarten heraus? Antwort RP: Ersteller und Herausgeber der Hochwassergefahrenkarten ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Nach Fertigstellung der Karten werden diese von uns an die Landratsämter und Kommunen zur Auslegung übergeben. Für die Murr erfolgte die Übergabe der Karten bereits im Februar 2010. Die Hochwassergefahrenkarten der Murr waren die ersten fertig gestellten und ausgelegten Karten im Regierungsbezirk Stuttgart, da das Einzugsgebiet der Murr als eines von drei landesweiten Pilotgebieten ausgewählt war.
  2. Wo genau lag der nun festgestellte Fehler und welche Auswirkungen hat dieser? Antwort RP: Der Fehler wurde im Bereich der Rüflensmühle auf etwa 300 m Länge zwischen km 30+210 und 29+900 festgestellt. Falsch ist allerdings nur die Umsetzung der hydraulischen Berechnungsergebnisse in die kartographische Darstellung der Hochwassergefahrenkarten. Die Wassermengen und berechneten Wasserspiegel sind korrekt. Allerdings wurden in diesem rd. 300 m langen Murrabschnitt die richtig berechneten Wasserspiegel nicht korrekt mit den Geländehöhen verschnitten.
  3. Hatte die nun festgestellte Fehlerhaftigkeit auch Auswirkungen auf die konkreten Planungen für die Hochwasserschutzmaßnahmen im Murrtal? Antwort RP: Der rein kartographische Fehler hat keinerlei Auswirkungen auf die Hochwasserschutzplanungen des Wasserverbandes Murrtal, da die dem Hochwasserschutzkonzept zugrunde liegenden Wassermengen und Wasserspiegellagen nach wie vor richtig sind. Durch die Korrektur der Hochwassergefahrenkarten im Bereich Rüflensmühle werden nicht die Grundlagendaten sondern nur die kartographische Darstellung geändert.
  4. Ist eine – wie im Zeitungsbericht erfolgte – Vermengung der Hochwassergefahrenkarten mit den Planungsgrundlagen für konkrete Schutzmaßnahmen sachgerecht? Antwort RP: Die derartige Vermengung ist nicht sachgerecht, da die fehlerhafte Darstellung auf 300 m Länge in der Hochwassergefahrenkarte keinerlei Auswirkung auf die Planungsgrundlagen des Wasserverbandes hat. Wir sind der Auffassung, dass wir dies in unserer Mail vom 16.05. an Herrn Küenzlen deutlich zum Ausdruck gebracht haben, da wir darin darauf verwiesen haben, dass sich der Fehler nur auf die Kartographie in der Hochwassergefahrenkarte bezieht und dass die zugrunde liegenden Wasserspiegelhöhen korrekt sind. ---

Diese Informationen verstehen sich als objektive Feststellungen zum gerade öffentlich diskutierten Hochwasserschutz in Oppenweiler. Die Gemeinde Oppenweiler wird sich im Sinne eines wirksamen Hochwasserschutzes als Mitglied des Wasserverbandes auch weiterhin sachlich und zielorientiert mit diesem Thema befassen. Auch hier sei noch ein Mal betont, dass – soweit einvernehmliche Lösungen mit den Klägern möglich und vertretbar sind – diese auch verfolgt werden.

15.07.2013 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Montag, den 15. Juli 2013 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. PDF

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Feststellung der Jahresrechnung 2012 Gemeinde Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Feststellung des Jahresabschlusses 2012 Wasserversorgung Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Finanzzwischenbericht 2013 - Information -
  5. Vergabe der softwarebezogenen Fachberatung, sowie die Softwareumstellung von der kameralen Rechnungslegung auf die kommunale Doppik mit der Software KIRP - Beratung und Beschlussfassung -
  6. Haus am Schlossgarten - Auswahl der Saalbeleuchtung - - Beratung und Beschlussfassung -
  7. Sanierung der Unteren Ortsstraße - Vergabe der Arbeiten - - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Ergebnisse des Zensus 2011 - Kenntnisnahme -
  9. Bausachen:
    1. a) Errichtung eines Gerätehauses im Garten, Flst. 113/3, Tierbachstraße 6, Oppenweiler
    2. b) Anbau an das best. Wohnhaus und Balkonerweiterung, Flst. 159, Bühlfeldstraße 33, Oppenweiler
    3. c) Abbruch best. Treppenhaus, Anbau neues Treppenhaus, Umbau, Ausbau und Erweiterung best. Wohnungen, Flst. 87, Obere Ortsstraße 15, Oppenweiler „geänderte Pläne“
  10. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  11. Anfragen
  12. Verschiedenes

17.09.2013 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 17. September 2013 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Haus am Schlossgarten - Auswahl der Bestuhlung - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Energieversorgung Gemeindehalle / Mineralfreibad - Kenntnisnahme -
  4. Weiterentwicklung der Murrtalschule als Partnerschule des Sports mit dem Schwerpunkt Handball - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang
    1. a) 17. Änderung, Wohngebiet Maubacher Straße, Backnang - Auslegungsbeschluss -
    2. b) 18. Änderung, Erweiterung Parkplätze Jahnstraße und Fautenhau, Aspach - Auslegungsbeschluss -
    3. c) 22. Änderung, Sondergebiet Energiepark Mittlere Hart, Weissach im Tal - Auslegungsbeschluss -
    4. d) 24. Änderung - Wohngebiet "Gartenstraße 1", Allmersbach im Tal - Auslegungsbeschluss -
  6. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  7. Bausachen: a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Flst. 550/23, Römerstraße 38, 71570 Oppenweiler - Kenntnisgabeverfahren - Befreiungsantrag
  8. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  9. Anfragen
  10. Verschiedenes
Pressebericht von der GRS 17.09.2013 PDF
Auswahl der Bestuhlung für das „Haus am Schlossgarten“

Nachdem die Arbeiten zur Errichtung des Gebäudes „Haus am Schlossgarten“ gut voranschreiten, wurde durch das Architekturbüro Heller ein Vorschlag zur Bestuhlung erarbeitet und ein entsprechendes Angebot eingeholt. Das Angebot beinhalten 100 stapelbare Stühle mit Sitzpolster, 1 Stuhltransportwagen, 12 Klapptische mit einem dazugehörigen Transportwagen und 3 Stehtische. Der Gemeinderat hat gemäß dem Vorschlag des Architekturbüros Heller die Sitzschale für die Stühle in der Ausführung „Buche gebleicht“ mit zum Bodenbelag passendem Sitzpolster beauftragt. Der Gesamtpreis für die vorgeschlagene Bestuhlung beträgt 11.487,55 Euro und wurde an die Firma Klipper aus Vaihingen vergeben.

Energieversorgung der Gemeindehalle und des Mineralfreibades

Das Ingenieurbüro Schuler hatte dem Gemeinderat eine Untersuchung zur Energieversorgung der Gemeindehalle und des Mineralfreibades vorgestellt. Weitergehend war zu klären, welcher der beiden nachstehenden aufgeführten Varianten effizienter und wirtschaftlicher ist:

  1. Solarabsorber auf dem Freibaddach und eine Fotovoltaikanlage auf der Gemeindehalle
  2. Fotovoltaikanlage auf dem Freibaddach und Solarkollektoren auf der Gemeindehalle

Das Ingenieurbüro Schuler hat in seinem Vergleich dazu Stellung genommen und herausgestellt, dass die vorgeschlagene Variante auf der Gemeindehalle eine Solarkollektoranlage zu erstellen, um zusätzliche Sonnenwärme für die Wasseraufbereitung der Gemeindehalle zu erzeugen folgende Problematik beinhaltet: Die Verbräuche für die Beckenwassererwärmung des Freibades betragen ca. 200 kWh und für die Warmwasseraufbereitung in der Gemeindehalle ca. 20.000 kWh und sind somit sehr unterschiedlich. Für die Wasseraufbereitung und aufgrund der Entfernung zwischen der Gemeindehalle und des Freibades müssten Kollektoren anstelle von Absorbern eingesetzt werden. Die Effektivität von Kollektoren ist größer, jedoch beträgt der Kollektorpreis ca. 600 € pro m² der Solarabsorberpreis liegt bei ca. 200 € pro m².

Die Berechnungen haben ergeben, dass sich die Mehrinvestition von rund 90.000 Euro nicht amortisiert. Daher ist die Erneuerung der Solarabsorber auf dem Freibaddach im Rahmen der Dacherneuerung des Mineralfreibades vorgesehen. Zusätzlich soll 2016 eine PV-Anlage auf der Gemeindehalle installiert werden.

Weiterentwicklung der Murrtalschule als „Partnerschule des Sports“ mit dem Schwerpunkt Handball

Die Murrtalschule ist aktuell zweizügige Grund- und einzügige Werkrealschule im offenen Ganztagesbetrieb. Aufgrund der seitens der Landesregierung als Zielsetzung vorgegebenen Zweigliedrigkeit des Schulsystems sind die Werkrealschulen in ihrem Fortbestand gefährdet. In Oppenweiler wäre in der jetzigen Schulart schon kurz bis mittelfristig der Standort als Werkrealschule gefährdet. Dies nicht zuletzt deshalb, da durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlungen die Anzahlen für diese Schulart massiv rückläufig waren.

Das neue Schulgesetz des Landes lässt im Rahmen der angestrebten Zweigliedrigkeit des Schulsystems aber durchaus Möglichkeiten, auch eigenständige Schulstandorte mit besonderem Profil zu etablieren. Die Murrtalschule wurde bereits im zurückliegenden Schuljahr vom Kultusministerium als „Partnerschule des Sports“ anerkannt. Die Gemeindeverwaltung hat daher als Schulträger in enger Kooperation mit der Schulleitung der Murrtalschule und in Abstimmung mit dem TV Oppenweiler ein Konzept zur Weiterentwicklung der Murrtalschule zu einer Schule mit besonderem sportlichem Profil (Handball) erarbeitet. Dieses Konzept wurde schon frühzeitig mit dem Württembergischen Handballverband abgestimmt und stößt dort auf große Unterstützung. Auch dem Referat Sportentwicklung im Kultusministerium sowie dem staatlichen Schulamt Backnang wurde die neue Konzeption frühzeitig präsentiert. Auch von diesen beiden Stellen erhielt das Konzept sehr positive Resonanz.

Das Konzept sieht die Weiterentwicklung der Murrtalschule zu einer einzügigen, integrativen Schule mit mittlerem Bildungsabschluss vor. Dies wäre sowohl als Gemeinschaftsschule als auch über einen Schulversuch aufgrund des innovativen Konzepts möglich. Der Betrieb dieser weiterführenden Schule soll dann als gebundener Ganztagesbetrieb ablaufen und sieht tägliche Trainingseinheiten im Klassenverbund vor. Anders als bei vielen bestehenden Schulen mit sportlichem Schwerpunkt wird es daher verzichtbar, die Schüler die am Trainingsbetrieb teilnehmen, im Anschluss im Nachführunterricht wieder auf den Stand der restlichen Klasse zu führen. Zudem gelingt eine erhebliche Stärkung des Klassenverbandes, da dieser auch gemeinsam Sport betreibt und so auch in diesem Segment ein Wir- Gefühl entwickelt. Die Zielsetzung einer Integrativen Schulform kann so sichergestellt werden. Das Konzept soll im Schuljahr 2014/2015 mit dem ersten Jahrgang in Klasse 5 starten. Die Stiftung „Sport in der Schule“ hat bereits zugesagt, ab diesem Zeitpunkt eine FSJ – Stelle zur sportlichen Grundausbildung zu 50% mit zufinanzieren. Die Grundlagen für den Start der Murrtalschule als Stützpunktschule des Handballs in der Form einer Partnerschule des Sports sind somit gelegt. Zur Erlangung der integrativen Schulform mit mittlerem Bildungsabschluss, ist es erforderlich einen entsprechenden Antrag beim Kultusministeriums auf Genehmigung zustellen. Da die Genehmigung einer einzügigen Gemeinschaftsschule – auch mit besonderem sportlichem Profil – eher unwahrscheinlich erscheint, hat die Gemeindeverwaltung die Beantragung eines Schulversuchs nach § 22 Schulgesetz vorgeschlagen. Der Gemeinderat unterstützt die Weiterentwicklung der Murrtalschule als Partnerschule des Sports mit dem Schwerpunkt Handball und beauftragt die Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit der Schulleitung einen entsprechenden Antrag bei der Kultusverwaltung zustellen.

Kurze Hinweise zu den Auswirkungen des neuen Konzepts

Grundschule: Die Grundschule bleibt zweizügige Ganztagesschule im offenen Betrieb. Die bestehenden Angebote (z.B. Bläserklasse) bleiben bestehen und werden wie bisher unterstützt. Daneben soll die sportliche Grundausbildung auch weiterhin einen Schwerpunkt darstellen und nochmals intensiviert werden.

Bisherige Werkrealschule: Die jetzigen Klassen werden auch weiterhin an der Murrtalschule unterrichtet und können in Oppenweiler ihren Hauptschulabschluss und durch die Kooperation mit der WRS Sulzbach dort auch den Werkrealabschluss machen. In Klasse 5 würden ab 2014/2015 keine Werkrealschüler mehr aufgenommen.

Neue Handballschule mit mittlerem Bildungsabschluss: Es werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die einen mittleren Bildungsabschluss erreichen wollen und zudem im Rahmen der ergänzenden Schulorganisation eine leistungsorientierte Handballausbildung durchlaufen wollen. Der Lehrplan entspricht den anderen Schulen mit mittlerem Bildungsabschluss, so dass ein Schulwechsel jederzeit möglich bleibt.

Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Backnang

Der Gemeinderat hatte insgesamt vier Änderungen des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang zu behandeln. Die Änderungen sind für folgende Maßnahmen erforderlich:

a) 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Backnang im Mischgebiet/Wohngebiet Maubacherstraße in Backnang

Der Gemeinderat hat beschlossen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Bereich Mischgebiet, Wohngebiet Maubacherstraße in Backnang nach Maßgabe des Deckblattes des Stadtplanungsamtes und der Begründung vom 08.08.2012 aufzustellen und öffentlich auszulegen. Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 19.03.2013 zu behandeln.

b) 18. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang für die Erweiterung von Parkplätzen Jahnstraße und Fautenhau in Aspach

Der Gemeinderat hat beschlossen die 18. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Bereich Erweiterung Parkplätze Jahnstraße und Fautenhau, Aspach nach Maßnahme des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 08.08.2012, Umweltbericht mit grün Ordnungsplan und Artenschutzrechtlicher Betrachtung vom 01.02.2010 auf zu stellen und öffentlich auszulegen. Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen die vorgebrachten Anregungen entsprechen der Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 19.03.2013 zu behandeln.

c) 22. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Sondergebiet Energie, Weissach im Tal

Der Gemeinderat hat beschlossen die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Bereich Sondergebiet Energiepark mittlerer Hart, Weissach im Tal nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts unter Begründung vom 08.08.2012 aufzustellen und öffentlich auszulegen. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen die vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 19.03.2013 zu behandeln.

d) 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Backnang im Bereich „Wohngebiet Gartenstraße 1“ Allmersbach im Tal

Der Gemeinderat hat beschlossen, die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Bereich „Wohngebiet Gartenstraße 1“, Allmersbach im Tal nach Maßgabe des Deckblattes des Stadtplanungsamt 08.08.2012 unter Begründung mit Umweltbericht vom 17.07.2012 aufzustellen und öffentlich auszulegen. Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen die vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 19.03.2013 zu behandeln.

22.10.2013 Gemeinderatssitzung[]

Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2013 PDF
1. Nachtragshaushaltssatzung 2013

Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen, insbesondere bei einzelnen Positionen im Vermögenshaushalt hat der Gemeinderat beschlossen den 1. Nachtragshaushaltsplan aufzustellen. Gleichzeitig wurden die bis jetzt bekannten Veränderungen mit eingearbeitet.

Der Gesamthaushalt im Jahr 2013 wird sich um rund 915.000 Euro verschlechtern. Dies bedeutet, dass sich die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 446.400 € im Jahr 2013 auf 1.359.000 € erhöhen wird. Durch die deutliche Verbesserung des Jahresabschlusses 2012 und demzufolge einer Wenigerentnahme aus der Rücklage von rund 2 Mio. €, führt dieser Nachtragsplan 2013 am Ende dennoch zu einem höheren Rücklagenstand als ursprünglich zum 31.12.2013 geplant.

Investitionsprogramm 2014

Der Gemeinderat hat für das Haushaltsjahr 2014 die Investitionen vorab beschlossen und vorbehaltlich der Finanzierung im Haushaltsjahr 2014 festgelegt. Das Beratungsergebnis bildet die Grundlage des Vermögenshaushaltes im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2014. Die Schwerpunkte des Investitionshaushalts 2014 sind:

  • Beteiligung an der KAWAG AG 550.000,-- Euro
  • Sanierung Mineralfreibad (Dach und Absorber) 400.000--- Euro
  • Umlage Wasserverband 150.000,-- Euro
  • Kanal Untere Ortsstraße 100.000,-- Euro
  • Sanierung Brücken 100.000,-- Euro
  • Brandmeldeanlage Rathaus 50.000,-- Euro
  • Ersatz für Aufsitzmäher im Bauhof 45.000,-- Euro

Zum derzeitigen Planungsstand wird davon ausgegangen, dass der Haushalt 2014 lediglich eine geringe Netto-Investitionsrate erwirtschaften wird, welche vom Verwaltungshaushalt im investiven Bereich zur Verfügung steht. Um die eingeleiteten Maßnahmen finanzieren zu können wird eine Rücklagenentnahme von voraussichtlich rund 1,5 Mio. € notwendig. Die übrige Finanzierung erfolgt über Grundstückserlöse und Darlehensrückflüsse.

Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS)

Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart hat in seiner Sitzung im Juli 2013 beschlossen, der Verbandsversammlung am 11. November 2013 eine Änderung der Verbandssatzung zu empfehlen. Nach eingehender Beratung über die Änderungsvorschläge hat der Gemeinderat beschlossen Bürgermeister Steffen Jäger bei der Verbandsversammlung des KDRS für die Neufassung der Verbandssatzung zu stimmen.

Vergabe der Bepflanzungsarbeiten nach Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler und Zell

Durch das Ingenieurbüro „Werkgruppe Gruen“ aus Bad Liebenzell wurden die Bepflanzungsarbeiten nach Abschluss der örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler und Oppenweiler-Zell nach Losen beschränkt ausgeschrieben. Die Leistungen beinhalten das Pflegen der Pflanzflächen sowie das Mähen der Wiesenflächen inklusive Wässerung und Düngung für weitere zwei Jahre nach Abschluss der Fertigstellungspflege 2014. Die eingegangenen Angebote lagen für den Hauptort Oppenweiler zwischen 94.300,22 € und 40.249,13 € und für den Ortsteil Zell zwischen 29.514,38 € und 15.014,53 €. Der Gemeinderat hat die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Toriello GmbH aus Bad Liebenzell vergeben.

Vergabe der Tief- und Stahlbetonbauarbeiten für die Hochwasserpumpwerke „Schlosspark“ und „Zell“

Durch das Ingenieurbüro Frank aus Backnang wurden die Arbeiten für den Tief- und Stahlbetonbau zur Errichtung der notwendigen Hochwasserpumpwerke 64.4 „Schlosspark“ und 58 „Zell“ nach Losen öffentlich ausgeschrieben. Für beide Lose sind jeweils insgesamt 5 Angebote eingegangen. Die Angebotssummen lagen für das Hochwasserpumpwerk „Schlosspark“ zwischen 981.205,05 € und 717.021,55 €. Für das Hochwasserpumpwerk „Zell“ wurden Angebote zwischen 771.281,65 € und 472.992,61 € abgegeben. Der Gemeinderat hat den Auftrag für beide Hochwasserpumpwerke an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fritz Müller, aus Backnang vergeben.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung)

Mit Beschluss vom 30.11.2004 hat der Gemeinderat die derzeit noch geltende Satzung beschlossen. Durch eine Umfrage bei den umliegenden Gemeinden wurde ersichtlich, dass sich die Gemeinde Oppenweiler mit den Entschädigungssätzen im unteren Drittel bewegt. Auf Grund der stetig steigenden Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr und angesichts einer angemessenen Honorierung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglieder hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem 01.01.2014, nachfolgende Erhöhungen der Entschädigungssätze vorzunehmen:

  1. Einsatzgeld pro Stunde von 9,00 € auf 10,00 € zu erhöhen.
  2. Entschädigung für Lehrgänge mit einer Dauer von einem halben Tag von 16,00 € auf 20,00 € und für Lehrgänge mit einer Dauer von einem ganzen Tag von 41,00 € auf 50,00 € an zu heben.
  3. Die jährliche Entschädigungen zu erhöhen für
    1. a. den Kommandant von 600,00 € auf 800,00 €
    2. b. die stellvertretende Kommandanten von 300,00 € auf 400,00 €
    3. c. den Jugendwart von 300,00 € auf 400,00 €
    4. d. für den Gerätewart von 300,00 € auf 400,00 €
  4. Eine jährliche Entschädigung einzuführen für
    1. a. den Kassier in Höhe von 150,00 €
    2. b. den Schriftführer in Höhe von 150,00 €

Die Satzung wird an anderer Stelle in dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt.

28. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang - Teilaufhebung Wohnbaufläche Sandäcker, Weissach im Tal -

Im Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang (2015) ist in Unterweissach im Bereich Sandäcker eine Wohnbaufläche von 2,38 ha dargestellt. Aus dieser Fläche wurden die Bebauungspläne „Sandäcker-Mühlweg, 3. Änderung und Erweiterung“ (rechtsgültig am 17.12.2009) und „Sandäcker II“ (rechtsgültig am 01.06.2012) entwickelt. Aufgrund artenschutzrechtlicher Zusammenhänge verzichtet nun die Gemeinde Weissach im Tal auf eine weitere Bebauung im Bereich Sandäcker – bis auf eine Arrondierungsfläche am Kercherweg von 1.170 m². Es handelt sich um eine Verzichtsfläche von 18.160 m². Diese Fläche wird durch Änderung des Flächennutzungsplans aufgeteilt in eine:

  • Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB (6.627 m²)
  • Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,

Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB (11.533 m²). Der Gemeinderat hat daher die Aufstellung und die Öffentlichkeitsbeteiligung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang beschlossen. Der Vertreter der Gemeinde Oppenweiler im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft wurde vom Gemeinderat entsprechend ermächtigt abzustimmen.

Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart - Nutzung der Windenergie –

Der Gemeinderat hat am 31.01.2012 beschlossen, die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang für Windenergie nach den Deckblättern 1- 3 des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 09.01.2012 aufzustellen. Außerdem wurde in gleicher Sitzung die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Dieses Verfahren ist notwendig, um das Ziel der Landesregierung, bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Strombedarfs aus „heimischer Windkraft“ zu decken, umzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt bzw. ausgewiesen werden. Diese Aufgabe lag bisher bei der Regionalplanung. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde diese Zuständigkeit nun auch an die kommunale Ebene übertragen. Diese Änderung gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Vorranggebiete in Ihren Flächennutzungsplänen auszuweisen. Diese Vorranggebiete werden dann in der Regionalplanung berücksichtigt. Daraufhin hatte die Regionalversammlung der Region Stuttgart bereits am 25.07.2012 den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen beschlossen. Auf Grund der im Rahmen der formalen Beteiligung zum Entwurf vom 25. Juli 2012 vorgebrachten Anregungen hat der Planungsausschuss der Region in seiner Sitzung am 10. Juli 2013 eine Änderung des vorgenannten Entwurfs beschlossen. Der Verband Region Stuttgart gibt nun den Planungsträgern die Gelegenheit bis zum 15. November 2013 zu diesen Planungen eine Stellungnahme abzugeben. Daher sollte die VVG Backnang eine einheitliche Stellungnahme aller Mitgliedskommunen entsprechend der in der Verwaltungsgemeinschaft beschlossenen Fortschreibung des Flächennutzungsplans bezüglich der Vorranggebiete für Windkraftanlagen abgeben. Bei den für die Gemeinde Oppenweiler maßgeblichen Vorranggebieten haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im Rems-Murr-Kreis wurden lediglich die Vorranggebiete WN-02 (Spiegelberg), WN-04 (Großerlach) und WN-33 (Weinstadt, Remshalden) wesentlich geändert. Da die bereits zum Planungsstand 25. Juli 2012 vorgetragenen Stellungnahmen auch im weiteren Verfahren der Region berücksichtigt werden, hat der Gemeinderat beschlossen, die VVG beauftragt auf Grundlage der dort federführend betriebenen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes die Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Region Stuttgart abzugeben beziehungsweise auf die bereits erfolgte Stellungnahme zu verweisen.

26.11.2013 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 26. November 2013 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Forstbetriebsplan 2014 - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 - Einbringen durch die Verwaltung -
  4. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2014 - Einbringen durch die Verwaltung -
  5. Sanierungsprogramm Mineralfreibad - Ausführungsplanung - Kenntnisnahme -
  6. Vergabe von Gerüstbau-, Dachdeckungs- und Metallbau und Verglasungsarbeiten Mineralfreibad Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  7. Vergabe der Absorberanlage Mineralfreibad Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Gebührenordnung für die Benutzung des Gebäudes am Schlossgarten a) Gebührenordnung b) Nutzungsrichtlinien - Beratung und Beschlussfassung -
  9. Kommunalwahl 2014 - Bestellung des Gemeindewahlausschusses -
  10. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang
    1. a) 26. Änderung, Bereich Backnang Sonderbaufläche für Medizin und Gesundheit und Wohnbaufläche (ehem. Krankenhausareal) - Aufstellungsbeschluss -
    2. b) 27. Änderung, Bereich Backnang Gewerbefläche (Gewerbegebiet Süd)- Aufstellungsbeschluss -
  11. Bausachen:
    1. a) Verlängerung der best. Doppelgarage innerhalb des Baufensters von derzeit 6 m Länge auf 8 m Länge, Flst. 113/3, Tierbachstraße 6, Oppenweiler
    2. b) Teilabbruch und Umbau von 2 Wohnungen in 6 Gästezimmer, Ausbau und Entsorgung des Öllagers dafür Einbau einer Pelletsheizung mit Pelletslager im UG, Errichtung Sandsteinmauer und Anlegung von 6 PKW Stellplätzen, Flst. 74/1 und 74/2, Hauptstraße 55 und Friedhofstraße 1, Oppenweiler
    3. c) Veränderte Ausführung anstatt Überdachung PKW-Stellplätze, Bau einer offenen Laube als Holzkonstruktion mit Gründach, Flst. 74/1, Hauptstraße 55, Oppenweiler
    4. d) Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Flst. 236/4, Breslauer Straße 19, Oppenweiler
  12. Bekanntgaben: a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  13. Anfragen
  14. Verschiedenes

17.12.2013 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 17. Dezember 2013 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 - Beratung und Beschlussfassung
  3. Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Oppenweiler 2014 - Beratung und Beschlussfassung
  4. Vorbereitung der Bürgermeisterwahl a) Festlegung der Termine b) Bildung des Gemeindewahlausschusses
  5. Bausachen
    1. a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Blumenweg, Flst. 34/1, Oppenweiler
    2. b) Nutzungsänderung der vorhandenen Gebäude zur Pferdehaltung (Reitschule), Errichtung eines Zauns, Flst. 17, Reichenbach 8, Oppenweiler
    3. c) Überdachung der Terrasse mit Sichtschutz, Flst. 24, Hauptstraße 36, 71570 Oppenweiler
    4. d) Teilabbruch, Sanierung und Erhöhung der bestehenden Gartenmauer, Flst. 159, Bühlfeldstraße 33, 71570 Oppenweiler
  6. Bekanntgaben a) nicht-öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  7. Anfragen
  8. Verschiedenes
Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2013
Haushaltssatzung und –plan sowie Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Jahr 2014

Anlässlich der Verabschiedung der Haushaltssatzung und -plans sowie des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung für das Jahr 2014 hielt Gemeinderätin Gudrun Rauh für die Freie Gemeindeliste folgende Rede:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäger, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, liebe Gemeinderatskolleginnen und Kollegen,


der Haushaltsplan wurde wieder, von ihnen Herr Jäger und ihnen Frau Weiß in der letzten Sitzung eingebracht. In der heutigen Sitzung wollen wir ihn nun für 2014 beschließen. Die Kreisumlage war schon in all meinen vorangegangen Haushaltsreden ein Ärgernis, wobei sich der Kreis selbst die Umlage erhöht und die Gemeinden die zahlenden Dummen sind. Nun haben wir es schwarz auf weiß, die deutlich überhöhte Kreisumlage des Rems-Mur-Kreis mit Rekordsteigerungen von 10% ist an der Spitze von ganz BW. Wir müssen als FAG-Umlage, Kreis- und Gewerbesteuerumlage 71% unserer Steuereinnahmen wieder abführen, dies sind aus 5,9 Mio. stattliche 4,231 Mio. Euro. Es ist eine Unverfrorenheit, wie man sich von den Gemeinden das Geld beschafft, um neue Investitionen zu tätigen, ohne Tilgung der bestehenden Schulden. Vielleicht sollte man mal rechnen und sparen.

In der Anlage 4 - Stand der Rücklagen - lesen wir, wie unsere Rücklagen vom 01.01.2013 von 9, 432 Mio. Euro durch die Entnahme 2013 und 2014 vermutlich bis Ende 2014 auf 6,5794 Mio. Euro schmelzen. 2013 haben wir viele Pflichtaufgaben mit hohen Kosten vorangebracht und erledigt:

  • innerörtlicher Hochwasserschutz mit Pumpwerken,
  • Ausgleichskanal Reichenberg,
  • Kindergarten Steinfeld und Kita am Schlossgarten mit höheren Personalkosten.

Jahrelang haben wir typisch schwäbisch angespart. Jetzt war die Zeit, in der die Dinge gebaut wurden mit der normalen Folge, dass man in den Sparstrumpf greift. Wir werden weiterhin das Notwendige von dem Wünschenswerten trennen, und mit nötiger Sorgfalt walten, für Notfälle den Sparstrumpf nicht leer werden lassen. Positiv erkennen wir die Entwicklung der ortsansässigen Gewerbetreibenden. Ein besonderes Blatt im Haushaltsplan ist die Anlage 3 auf Seite 229 Schuldenstandsübersicht er steht weiterhin auf einem Schuldenstand von 0.- Euro. Alle Vereine der Gemeinde, ob im sportlichen oder musischen Bereich, leisten hervorragende Jugendarbeit, das wir sehr schätzen. Nicht jede Gemeinde kann auf so viel Engagement zurückgreifen. Nicht jede Gemeinde hat so viele verschiedene Angebote. Den Vereinen werden Trainings- und Übungsmöglichkeiten geboten. Nun kann man auch das neue Haus am Schlossgarten als Mehrzweckgebäude mit einbeziehen. Dabei müssen wir im nächsten Jahr ein waches Auge auf die Verteilung der Benutzer und auf die Einnahme- und Ausgabeseite haben.

Wir leisten uns keinen Luxus, wir schaffen für unsere Bürger eine Umgebung zum Wohlfühlen, wo ein Positives miteinander möglich ist. Ob im Freibad, Gemeindehalle, neuen und alten Wohngebieten, Kiga oder Kitas und unserer Schule. Ins Jahr 2014 fällt das 900jährige Jubiläum von Oppenweiler, das wir gebührende aber nicht übertrieben feiern werden.

In diesem Jahr renovieren wir erneut unser 57 Jahr altes, attraktives Freibad. Dies ist keine Pflichtaufgabe, aber unser beliebtes Bad wollen wir erhalten. Für jung und alt, für groß und klein. Es war uns immer wichtig, die erneuerbaren Energien durch Umsetzung des Energiekonzepts voranzutreiben. Wenn auch schleppend. Im Haushaltsplan kann man erkennen, die PV Anlage auf dem Feuerwehrgerätedach läuft sehr gut und wirft Gewinne ab. Die PV Anlage auf der Schule macht minus. Wie ist das zu verstehen, was ist da zu tun?

Im Kiga Burgblick werden wir 2014 schon wieder das Dach flicken. Dies sind Kosten und Störungen im Kindergartenablauf. Wir möchten für das kommende Jahr, ein Konzept, wie man da eine endgültige Lösung findet. Herr Jäger, alle Hochachtung, was sie in den letzten knapp 4 Jahren als Bürgermeister in Oppenweiler zum positiven bewegten. Der Einstand war schwer, gleich mit dem schrecklichen Hochwasser an der der Murr. Der innerörtliche Hochwasserschutz ist so gut wie abgeschlossen, die Pumpwerke werden fertig gestellt. Bei dem Rückhaltebecken Rüflensmühle finden wieder Gespräche zu Lösungsvorschlägen statt.

Ein Kombigeschäft mit der B14 Umgehungsstraße, wird wohl nicht zeitgleich möglich sein. Doch auch da haben wir in der letzten GRS ein Schreiben vom RP erhalten, dass wir beim Neubau der Bundesstraßen, ganz oben anstehen. Mit unseren Kiga- und Kitagruppen haben wir ein sehr breit gefächertes Angebot und auch ausreichend Platz für jedes Kind. Unser letzter Versuch unsere Hauptschule zu erhalten ist nur mit dem riesigen Engagement von ihnen Herr Jäger möglich. Die Handballschule Oppenweiler. Sollte von höchster Stelle das RP oder Oberschulamt, diesen Versuch, mit seiner unberechenbaren und wechselnden Schulpolitik, ablehnen, verbleibt uns nur noch die Grundschule in Oppenweiler. All unser Bemühen, all die Millionen die wir in die Schule investiert haben war vergebens. Es war ein Bemühen für unsere Jugend - unsere Zukunft.

Im kommenden Jahr wollen wir mit Ihnen Herr Jäger das 900-jährige Jubiläum Oppenweiler feiern, wenngleich sie uns in diesem Jahr verlassen werden. Sie werden uns noch durch die Hälfte des Jahres begleiten und die wichtigen Termine übernehmen.

Der Haushaltsplan 2014 enthält nichts Außergewöhnliches, viele immer wiederkehrende Aufgaben die jährlich geschultert werden müssen, finden hier ihren Platz. Die Freie Gemeindeliste stimmt dem Haushaltsplan 2014 in der vorliegenden Fassung zu.

Wir bedanken uns bei Ihnen Frau Weiß und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das wie wir gehört haben, mit der einen oder anderen Sonderschicht, gefertigte übersichtliche Werk. Herzlichen Dank gilt der gesamten Verwaltung mit ihnen Herr Jäger an der Spitze. Allen Bürgerinnen und Bürgern danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen, besonders für die vielen Anregungen und Hinweise für unsere Gemeinderatstätigkeit.

Schließen möchte ich mit Worten des verstorbenen OB Manfred Rommel: „Sparen heißt, Geld nicht auszugeben, das man hat. Wer kein Geld hat, ist kein Sparer. Wenn er das Geld, das er nicht hat, nicht ausgibt, ist er ein Realist.“

Anschließend hielt Gemeinderat Wilfried Klenk für die Freie Wählervereinigung folgende Rede:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäger, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,


in der Tat Herr Jäger, 2014 handelt es sich in Oppenweiler nicht um ein Jahr wie jedes andere, dies aber nicht nur wegen dem 900. Jubiläumsjahr, sondern auch deshalb, weil Sie uns nach der letzten Sitzung über Ihre, am nächsten Tag anstehende Wahl zum Beigeordneten des Gemeindetages Baden-Württemberg informiert haben. Nach der damaligen Schockstarre des Gemeinderates und auch der Ihrer Amtsleiter, wissen wir inzwischen, dass wir 2014 - außer der Reihe - eine neue Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister bekommen.

Sie haben bei Ihrer Haushaltseinbringung die drei wesentlichen Säulen der Einnahmen einer Gemeinde beschrieben: Steuern, Zuweisungen und Gebühren, die BKZ titelte über die Einbringung des Haushaltes „Steuern sind die größte Einnahmenquelle“

Wenn bei den Finanzzuweisungen lediglich die Investitionspauschale für uns bleibt, bedeutet dies doch, dass unsere Finanzkraft höher ist, als unser Finanzbedarf. Bei den Gebühren haben wir uns in den letzten Jahren in der Regel mehrheitlich daran gehalten, dass Leistungen der Gemeinde eigentlich kostendeckend finanziert werden sollen (auf Ausnahmen komme ich noch zu sprechen). Über den im Rems-Murr-Kreis niedrigsten und seit 1972 unverändert geltenden Hebesatz bei der Gewerbesteuer sind wir als Gemeinderat sehr stolz, - und sagen dies auch jedes Jahr gerne. Beim Unternehmensbestand, nach Analyse der IHK Region Stuttgart haben wir im Saldo ein Plus von 5,7 Prozent wobei Fortzüge idealerweise bei 0 stehen sollten. Dies hat sicherlich auch mit der Verlässlichkeit unserer Kommune zu tun. Stolz sind wir insbesondere deshalb, weil wir trotz niedrigen Hebesätzen seit Jahren schuldenfrei sind und ständig in Infrastruktur (und nicht Konsum) investiert haben. Selbst in Wahljahren, wie im nächsten, Begehrlichkeiten – welche natürlich in einer Gemeinde wie der unseren noch viel mehr da sind haben wir immer geschlossen erfolgreich abgewehrt. Bleibt zu hoffen, dass dies auch künftig so bleibt. Wir haben uns immer dagegen gewehrt, sich Wünsche zu erfüllen und sich diese mit Steuererhöhungen finanzieren zu lassen. Gerne zitiere ich an dieser Stelle die Schlussbemerkung von Frau Kämmerin Weiß in Ihrem Vorbericht: „Auch in den nächsten Jahren werden weitere laufende Kosten auf die Gemeinde zukommen. Soll die Gemeinde weiterhin schuldenfrei bleiben, sind die Investitionen mittelfristig (5 Jahre) auf das Notwendigste zu beschränken oder eine Verbesserung der Einnahmesituation anzustreben“. So gibt es durchaus Positionen welche wir kritisch sehen, nämlich die Veränderung der Rücklage, auch wenn sie wie geplant zum Jahresende 2014 noch 6,6 Millionen beträgt.

Wie unterschiedlich Haushaltsansätze in politischen Gremien jedoch gewertet werden können, zeigen derzeit die Berichte von diversen Haushaltsberatungen. Während die einen mit Sorge auf den Schuldenstand blicken, empfinden die anderen, dass sie unerwartet gut dastehen. Und während sich andere öffentliche Haushalte hoffentlich durch die niedrigen Zinsen entschulden, hätten wir mit unserer Rücklage nichts gegen höhere Zinsen einzuwenden. Der Gemeindetag Baden-Württemberg sprach in diesem Jahr davon, dass die Planungssicherheit für die Kommunalhaushalte in Bezug auf die Finanzbeziehungen Kommune/Land über einen so langen Zeitraum neu ist! Hoffentlich täuscht man sich da nicht, es ist nicht auszuschließen, dass es künftig neue Leistungen für die Länder und auch die Kommunen geben wird. Der Bund und die Länder haben ein neues Bundesleistungsgesetz vor allem mit dem Ziel, die Kommunen von steigenden sozialen Ausgaben zu entlasten beschlossen. Dazu haben sich Bund und Länder verpflichtet, und die Städte und Gemeinden brauchen diese notwendige Klarstellung. Aber schon denkt man von Landesseite darüber nach, in diesen Topf zu greifen. Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz soll geändert werden. Das bedeutet schmerzhafte Belastungen für die Kommunen, indem die Förderquote von 70 auf 50 Prozent abgesenkt wird.

Wir müssen auch das Gesicht des Ortes erhalten und fortentwickeln. Mit Freude haben wir deshalb die Sanierung und Wiedereröffnung des Gasthauses Einhorn verfolgt, absolut ein Gewinn für Oppenweiler, unser Dank gilt dem Investor. Wenn es derzeit im Umfeld noch diverse Parkprobleme gibt, dann setzen wir darauf, dass sich diese zeitnah einvernehmlich lösen lassen. Wir stellen jedoch in diesem Zusammenhang schon mit Sorge fest, dass dies auch an anderen Stellen im Ort immer mehr zu einem Problem wird. Gegebenfalls müssen wir uns im nächsten Jahr mit diesem Thema einmal ganzheitlich befassen.

Dass die B 14 Ortsumfahrung Oppenweiler im Priorisierungsverfahren des Landes nach deren objektiven und nachvollziehbaren Kriterien weiterhin im vordringlichen Bedarf bleibt und als Projekt mit Planungsrecht eingestuft wurde, lässt weiter hoffen. Hoffentlich macht man von dem Planungsrecht auch schnellstens Gebrauch und stellt in der Folge von Seiten des Bundes die erforderlichen Mittel, von immerhin 43,5 Millionen Euro zeitnah zur Verfügung.

Kommen wir zu einem Punkt wo wir vor einem Jahr noch hoffnungsfroh waren. Auch wenn es noch nicht öffentlich bekannt ist, bzw. vielleicht noch nicht ganz abschließend entschieden ist, kann ich mir nicht verkneifen die Weiterentwicklung der Murrtalschule hier und heute anzusprechen. Dass deren Bestand als einzügige Werkrealschule nach den Plänen der Landesregierung alles andere als sicher war, ist uns bewusst. Nur, die Gemeindeverwaltung, die Schule selbst, zumindest die Schulleitung, das Schulamt und letztendlich auch der Gemeinderat haben die Hände nicht in den Schoß gelegt und einfach zugewartet, sondern, ein bis dato einmaliges Konzept zusammen mit dem TVO, aber auch unter Einbindung der bisherigen Partner der Schule, ein Erfolg versprechendes Modell entwickelt und einen entsprechenden Antrag bei der Kultusverwaltung gestellt. Obwohl ich selbst skeptisch war, habe ich persönlich, aber insbesondere das gesamte Gremium diesem Antrag zuversichtlich zugestimmt. Genauso wie die Gemeindeverwaltung und der Gemeindeart in den letzten Jahren der Schule, ja man könnte sagen zumindest materiell in der Zuständigkeit als Schulträgers nahezu jeden Wunsch von den Lippen abgelesen hat und Investitionen die über einer Million Euro liegen, zugestimmt. Dass sich in der Schullandschaft in den nächsten Jahren, nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung, einiges verändern wird ist die eine Seite, dass aber von Seiten der Kultusverwaltung von der Basis entwickelte innovative Projekte mit einem Federstrich erledigt werden die andere Seite. Fakt ist nun und da beißt die Maus keinen Faden ab, und gibt es auch nichts zu beschönigen, in absehbarer Zeit wird es in Oppenweiler nur noch eine Grundschule geben! Ohne eine abschließende regionale Schulentwicklung hat man im Vorfeld Fakten geschaffen und letztendlich entschieden.

Kommunen fürchten Klagen von Eltern, so lauteten zu Beginn des Rechtsanspruches zur Betreuung unter dreijähriger die Schlagzeilen. Wir hatten dies nicht zu befürchten; hatten wir doch noch rechtzeitig die nötigen Weichen gestellt. Die Gemeinde kann die Rahmenbedingungen verbessern und Familien helfen. Deswegen hat die Gemeinde – wie erwähnt - in den letzten Jahren kräftig investiert und eine Kostendeckung von gerademal 20 Prozent bei den Gebühren, empfinden wir wie sie, als Beitrag zur Familienförderung und wichtigen Standortfaktor. Unabhängig davon gilt es auch immer wieder zu betonen: Bildung, Erziehung und Betreuung, das beginnt zu allererst in den Familien. Die Familien, gleichgültig wie sie zusammengesetzt sind, sind die wichtigste Basis und bilden die Grundlage für die Entwicklung der Kinder. Dies ist Teil der Eigenverantwortung, daraus kann niemand entlassen werden. Im Mai kommenden Jahres finden wieder Wahlen zum Gemeinderat statt. Alle die Beteiligung einfordern, sind aufgefordert, sich dieser demokratischen Wahl zu stellen und dann Verantwortung für die ganze Gemeinde zu übernehmen. Ab nächstem Jahr können junge Menschen ab 16 bei der Kommunalwahl ihr Recht ausüben – sie werden es hoffentlich auch intensiv tun.

Ich gebe Ihnen Recht Herr Jäger, wenn Sie sagen, dass auf gemeindlicher Ebene auch künftig großes Engagement unternommen werden muss, um die bestehenden Umlagebelastungen auf ein dauerhaft leistbares Maß zu reduzieren. Da sage ich Ihnen als Kreisrat gerne meine Unterstützung zu, allerdings mit der Hoffnung verbunden, dass bei Entscheidungen des Kreises, wo es darum geht Notwendiges vom Wünschenswerten zu unterscheiden, man sich mit der gleichen Vehemenz wie bei den Haushaltsberatungen dagegen stellt.

Was uns sonst noch interessiert, wie schaut es denn mit dem Breitbandausbau aus und wie ist der aktuelle Stand beim barrierefreien Zugang zu den Gleisen am Bahnhof. Den Beschluss, uns an der Wasserversorgungskonzeption für den nördlichen Rems- Murr Kreis zu beteiligen, halten wir wie schon im letzten Jahr gesagt, als zukunftsweisende Entscheidung. Dasselbe gilt für den Konzessionsvertrag mit der SÜWAG, wo wir einfach auf Kontinuität setzen.

Herr Jäger, sie haben die Auftakt Veranstaltung der BKZ zu der Kampagne Service Meister besucht und dabei zum Besten gegeben“ Was für Handel; Handwerk und Industrie gilt, ist auch für eine Verwaltung nicht uninteressant. Eine moderne Verwaltung ist auch ein kundenorientierter Betrieb – und so könne man auch für das Rathaus interessante Ansätze erkennen. Deshalb fordert die Weiterentwicklung unserer Gemeinde nicht nur den Gemeinderat in besonderer Weise, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung. Sie stellen sich diesen besonderen Herausforderungen und erfüllen ihren täglichen Dienst. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt deshalb unser Respekt und Anerkennung. Namentlich tun wir dies stellvertretend gegenüber Ihnen Herr Bürgermeister Jäger, und Ihren Amtsleitern Frau Weiß und Herrn Mäule. Ihnen liebe Frau Weiß, wieder ein besonderer Dank für ihre übersichtliche, transparente und auch in der Schnellansicht übersichtliche Darstellung. Wir danken auch den Steuerzahlern und allen Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde, die durch ihr Engagement mit dazu beitragen, Oppenweiler weiterhin zu einer attraktiven und lebenswerten Gemeinde zu machen. Die Gemeinde leistet sich zahlreiche Ausgaben für freiwillige Leistungen, die aber richtig, wichtig und gut angelegt sind. So sind die Zuschüsse der Gemeinde für Sport und Kultur eine gute Unterstützung.

Für die Freie Wählervereinigung darf ich ankünden, dass wir dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen.

Nachdem dies der letzte Haushalt ist, welchen wir in dieser Zusammensetzung des Gremiums beschließen, gestatten Sie mir zum Schluss noch Worte von Max Feigenwinter:

Nicht die Gruppe zu der Du Dich zählst; nicht der Reichtum den du angehäuft; nicht die Macht die du erkämpft; nicht das Wissen das du erworben; nicht das Ansehen das dir entgegengebracht wird, ist entscheidend. Entscheidend ist, dass du auf andere Menschen zugehst, sie wahr- und annimmst, deinen Teil beiträgst, verantwortungsvoll handelst, bist, was du sein kannst, liebst, dein Leben lebst und Menschlichkeit förderst.

Vielen Dank auch für die konstruktive Zusammenarbeit in dieser Periode!“

Vorbereitung der Bürgermeisterwahl- Festlegung der Termine und Bildung des Gemeindewahlausschusses -

Nachdem Bürgermeister Steffen Jäger am 27.11.2013 zum Beigeordneten des Gemeindetages Baden-Württembergs gewählt wurde, wird er dieses neue Amt voraussichtlich zum 01.07.2014 antreten und damit aus seiner bisherigen Funktion als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Oppenweiler ausscheiden. Gemäß § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist die Wahl des Bürgermeisters spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Wahl sollte jedoch frühzeitig stattfinden, um eine Kollision mit den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 25.05.2014 zu vermeiden und zugleich auch einen nahtlosen Übergang von Herrn Bürgermeister Jäger auf seine Nachfolge zu gewährleisten. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, die Bürgermeisterwahl auf den 30.03.2014 festzusetzen. Nach § 45 Abs. 2 GemO findet frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt, wenn auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfällt. Beim Wahltag 30.03.2014 könnte die Neuwahl frühestens am 13.04.2014 und spätestens am 27.04.2014 stattfinden. In Anbetracht der Osterferien wurde als Termin für eine etwaige Neuwahl der 13.04.2014 vorgesehen. Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben; das Ende der Frist für die Einreichung der Bewerbungen darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung eingereicht werden.

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters wird in der ersten regulären Ausgabe des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg im kommenden Jahr, am 10.01.2014, ausgeschrieben. Bewerbungen können somit ab dem 11.01.2014 eingereicht werden. Das Ende der Bewerbungsfrist wurde auf den 27. Tag vor der Wahl und damit auf Montag, den 03.03.2014, 18.00 Uhr festgesetzt. So verbleibt ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Durchführung einer Bewerbervorstellung.

Folgende Mitglieder wurden zur die Besetzung des Gemeindewahlausschusses gewählt:

  • Vorsitzender: Steffen Jäger
  • Stellvertretender Vorsitzender: Wilfried Klenk
  • Beisitzer: Birgit Nattermann
  • Beisitzer: Gerlinde Stahl
  • Stellvertretender Beisitzer: Martin Horlacher
  • Stellvertretender Beisitzer: Lino Perri

Sitzungstermine 2013[]

  • 29.01.2013 Gemeinderatssitzung
  • 26.02.2013 Gemeinderatssitzung
  • 19.03.2013 Gemeinderatssitzung
  • 16.04.2013 Gemeinderatssitzung (ausgefallen?)
  • 14.05.2013 Gemeinderatssitzung
  • 18.06.2013 Gemeinderatssitzung
  • 15.07.2013 Gemeinderatssitzung (ein Montag)
  • 17.09.2013 Gemeinderatssitzung
  • 22.10.2013 Gemeinderatssitzung
  • 26.11.2013 Gemeinderatssitzung
  • 17.12.2013 Gemeinderatssitzung

2012[]

31.01.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 31. Januar 2012 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. PDF

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 - Beratung und Beschlussfassung
  3. Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Oppenweiler 2012 - Beratung und Beschlussfassung
  4. Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler und Zell
    1. a) Vergabe des Ingenieurauftrags für die Leistungsphasen 5 bis 9
    2. b) Vergabe der vorbereitenden Arbeiten entlang des Murrufers
  5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang für Windenergie - Aufstellungsbeschluss
  6. Änderung Bebauungspläne a) 1. Änderung des Bebauungsplans Steinfeld b) 2. Änderung des Bebauungsplans Mittelgewand - Aufstellungsbeschluss
  7. Kindergarten Steinfeld - Festlegung der Heizungsart
  8. Annahme von Spenden
  9. Bausachen
    1. a) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Flst. 550/33, Römerstr. 18, 71570 Oppenweiler - Kenntnisgabeverfahren
    2. b) Geänderte Planung der teilweise bestehenden Garage, Flst. 684/12, Theodor-Hepp-Str. 41, 71570 Oppenweiler
    3. c) Errichtung eines überdachten Lagerplatzes, Flst. 105/6 - Bauvoranfrage -
    4. d) Rückbau des bestehenden Hauses und Errichtung eines 1-Familienhauses, Flst. 216/8, Eschelhofstr. 14, Oppenweiler
  10. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  11. Anfragen
  12. Verschiedenes
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 31.01.2012 [1]


Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 mit Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2012 - Beratung und Beschlussfassung -

Nachdem der Haushaltsplan in der Gemeinderatssitzung am 20.12.2011 von der Gemeindeverwaltung eingebracht und erläutert wurde, hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Wasserversorgung 2012 beschlossen.

Frau Gudrun Rauh von der Freien Gemeindeliste Oppenweiler hielt folgende Rede:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäger, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, liebe Mitstreiter im Gemeinderat. Der Haushaltsplan 2012 wurde noch im letzten Jahr von Ihnen Herr Jäger und zum ersten Mal von Ihnen Frau Weiß eingebracht. Beschließen werden wir Ihn nun im aktuellen Jahr. Die herausgegebenen Orientierungsdaten für die Kommunen, sprechen für sinkende Arbeitslosenzahlen und für ein Bruttoinlandprodukt in Deutschland, wie vor Ausbruch der Krise. Jedoch befindet sich die EU-Währungsunion in einem Teufelskreis aus Staatsschulden- und Bankenkrisen. Wenn wir in Oppenweiler weiterhin so schwäbisch vorsichtig-optimistisch wirtschaften, das Wünschenswerte und Nötige, abwägen und verwirklichen, leben wir weiterhin auf einem stabilen Niveau. Jedoch , wie schon Herr Jäger beim Einbringen des Haushalts bemerkte, beträgt allein die Kreisumlage in diesem Jahr 1,4 Millionen Euro. Der Hebesatz des Landkreises liegt an der Spitze, man sollte sich über Einsparmöglichkeiten Gedanken machen. Noch werden die benötigten Gelder einfach von den Kommunen geholt, dies ist ein großes Ärgernis. Für das Haushaltsjahr 2012 benötigen wir stolze 22,06 Millionen Euro, für die Erfüllung unseres geplanten Investitionsprogramms mit dem Schwerpunkt Hochwasserschutzmaßnahmen. In diesem Jahr entnehmen wir aus der Rücklage etwas mehr als 3 Millionen Euro. Die Entnahme für geplante Maßnahmen sind jedoch schon seit Jahren im Haushalt eingestellt, die es nun zu verwirklichen gilt. Im Sparstrumpf der Gemeinde verbleiben nach Abzug der Ausgaben und vorsichtigen Schätzungen von Frau Weiß, am Jahresende noch ein Plus von knapp 6 Millionen Euro. Bei einer Prokopfverschuldung von 0,- Euro sind wir somit weiterhin eine schuldenfreie Gemeinde. Wir haben ein ereignisreiches Jahr hinter und ein bestimmt interessantes arbeitsreiches Jahr vor uns, das wir gerne angehen. Im Neuen Jahr steht wieder die alte Thematik – das Wasser – im Vordergrund. Herr Jäger sprach in seinem Jahresrückblick von „Viel Wasser und noch viel mehr“. Landrat Fuchs zog folgende Bilanz „Hohe Priorität für Hochwasserschutz“.


Die innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen haben wir im GR schon mit dem Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht. Die Förderbescheide, der dazu notwendigen Hochwasserentlastungspumpwerke, liegen vor. Das große und wichtige Hochwasserrückhaltebecken in Oppenweiler, steht noch in der Planung. Es ist sinnvoll und erstrebenswert schon bei der Planung, an eine Verknüpfung der B14 Umgehungsstraße und dem Becken zu denken. Gleichfalls ist der Versuch wichtig, das Machbare mit dem Wünschenswerten zu verknüpfen, jedoch nicht um jeden Preis. Eine gut durchdachte und intensiv geprüfte Planung ist zwingend notwendig. Zeitlich darf man sich bei aller Brisanz nicht unter Druck setzen lassen. Im Bereich Kinderbetreuung wird sehr gute Arbeit geleistet. Mit der anstehenden Kleinkindbetreuung, entstehen höhere Personalkosten, die im Verwaltungshaushalt zu Buche schlagen. Wie es mit unserer Grund- und Hauptschule weitergehen wird, weiß man nicht zu deuten. Jedes Jahr entstehen politisch neue Überlegungen und neue Vorschriften. Die Grundvorrausetzungen, die die Gemeinde erledigen kann, sind hervorragend erfüllt. In diesem Jahr soll nun die zweite Fotovoltaikanlage in der Gemeinde, diesmal auf dem Feuerwehrgerätehaus, erstellt werden. Wir haben, in den letzten Jahren, viel Zeit verschlafen, finanziell ist diese Art der Stromgewinnung nicht mehr sehr interessant, aber wir leisten einen guten Beitrag für unsere Umwelt. Für die Zukunft sollte uns ein Licht aufgehen, wir haben zwar schon viele Straßenlampen auf LED umgestellt, es gibt aber technisch schon sehr gut entwickelte Solarbeleuchtungen. Mit einem Einsparpotential von 40-50%. Dies sollten wir für zukünftige Erneuerungen oder für Neubauten nicht aus den Augen verlieren! Wir leben in einer landschaftlich herrlich gelegenen Gegend. Mit dem neu ausgewiesenen 48 km langen Wanderwegenetz, den Wandertafeln- und Schildern ist ein wichtiger Beitrag zu einem gesteigerten Naherhohlungswert geleistet worden. Ein großes Dankeschön an die Mitglieder der Agendagruppe von Oppenweiler, die die Patenschaft für die Wege und die Kontrolle der Beschilderung übernommen haben. Besonders freuen wir uns, dass wir in diesem Jahr den Jugendlichen, mit geringen Mitteln, einen großen Wunsch erfüllen können, eine BMX Strecke.

Wenngleich, das Hauptaugenmerk 2012 in Oppenweiler auf die Hochwasserschutzmaßnahmen gerichtet ist, so investiert die Gemeinde breitgefächert in: Förderung Sport, Gemeindehalle, Sportanlagen, Mineralfreibad, Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze und Naturpark 150 000.-Euro. Dies sind 60 000.- Euro mehr als im letzten Jahr. Die freie Gemeindeliste stimmt dem Hauhaltsplan 2012 in der vorliegenden Fassung zu. Wir bedanken uns bei Frau Weiß und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das neue übersichtliche, mit viel Engagement und in Rekordzeit gefertigte Werk. Ein herzlicher Dank gilt unserer weiterhin jungen Verwaltungsriege mit Ihnen Herrn Jäger an der Spitze. Im letzten Jahr gab es große unvorhersehbare Aufgaben und vielfältige Veränderungen, die sie sehr gut meisterten und zum Wohle der Gemeinde Oppenweiler versahen. Allen Bürgerinnen und Bürgern danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen, besonders für die vielen Anregungen und Hinweise für unsere Gemeinderatstätigkeit. Schließen möchte ich mit einem Zitat des Dalai Lama: Wenn wir im Dialog bleiben, die Interessen des anderen verstehen und ihm unsere eigenen mitteilen, lassen sich Probleme lösen.“

Herr Wilfried Klenk von der Freien Wählervereinigung hielt anschließend folgende Rede:

„Sehr geehrter Herr Jäger, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen die Tatsache anführen, dass durch die Wechsel an der Spitze zweier Bereiche im letzten Jahr und hier insbesondere in der Kämmerei, wir als Gemeinderat nicht den Eindruck hatten, dass dadurch Vorhaben zurückgefallen sind. Deshalb vorab der ganzen Verwaltungsmannschaft ein Kompliment und Anerkennung, dass Sie dies auch ohne Stöhnen – zumindest nicht hörbar – als Team gestemmt haben. Der neuen Spitze in der Kämmerei – Ihnen Frau Weiß, mit Ihrem Amtsantritt am 15.11.2011, ganz persönlich und auch an Ihr Team ein ganz besonderer Dank, dass Sie trotz des engen Zeitfensters, die Erstellung und Einbringung des Haushaltes noch im alten Jahr bewerkstelligt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie stimmen sicher mit mir darüber ein, dass gegen Hochwasser Dämme und Rückhaltebecken helfen! - Wir kommen auf das Thema noch zurück. - Nichts anderes versucht gerade die große Politik gegen allzu wilde Geldströme auszurichten, um diese in ruhige und kontrollierbare Bahnen zu lenken. Die Finanzmärkte sollen effizienter, transparenter und stabiler werden. Jetzt sind wir in Oppenweiler zwar finanzpolitisch – ich will’s mal vorsichtig formulieren – etwas verwöhnt. Dennoch haben auch uns die Jahre 2009 und 2010 geschmerzt. Nur, und da ist auch Oppenweiler keine Ausnahme, das Wachstum der laufenden Ausgaben legt auch in solchen Zeiträumen keine Pause ein. Ebenso darf man nicht dem Glauben unterliegen, das wieder erstarkende Wirtschaftswachstum sorge für stetige höhere bzw. zunehmende Steuereinnahmen, mit denen Löcher gestopft werden können. Erschreckend, dass Kommunen – und dies in manchen Ländern flächendeckend - zum Teil nicht einmal ihre laufenden Ausgaben aus laufenden Einnahmen bestreiten können. Da habe ich dann auch wenig Verständnis für Freiwilligkeitsleistungen, egal auf welcher politischen Ebene. Dies hat dann auch nichts mit Nachhaltigkeit im Sinne einer intergenerativen Gerechtigkeit zu tun. Da tut es dann von Zeit zu Zeit schon wieder gut, sich die konkrete Situation in Oppenweiler vor Augen zu führen. Seit inzwischen Jahrzehnten solide Finanzen, keine Schulden, dadurch ersparte Zinszahlungen als zusätzliche Investitionsmittel. Dabei sprechen wir uns in diesem Jahr als Gesamtgremium auch ausnahmsweise gerne ein gewisses Eigenlob zu, nicht nur, dass wir im Kreis den niedrigsten Hebesatz bei der Gewerbestreuer haben, sondern wir in diesem Jahr sozusagen unser 40-jähriges Hebesatzjubiläum feiern. Deshalb, um auf unsere allgemeine Finanzsituation zurückzukommen, zum Beispiel auch keine Diskussion über eine voraussichtliche Unterdeckung 2011 beim Freibad in Höhe von 264.568 Euro, keine Diskussion bei Millionen Investitionen in den letzten Jahre in unsere Schule, keine Diskussion beim Ausbau der Kinderbetreuung und die Liste könnte man entsprechend fortsetzen. Und damit komme ich zu den größten geplanten Investitionen 2012, keine Diskussion über die finanziellen Belastungen für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen von annähernd 10 Millionen Euro. Selbstverständlich kann man sich bei diesem Thema insgesamt auf den Standpunkt stellen, die Entwicklung der Gemeinde hätte in den letzten sechs Jahrzehnten so überhaupt nicht stattfinden dürfen. Nur, dann hätte die Gemeinde auch eine völlig andere Entwicklung genommen. Es würden heute nicht über 2.000 Arbeitsplätze am Ort bestehen und die Steuereinnahmen und damit die vorerwähnte Infrastruktur wären so nicht vorhanden. Ob andere darauf Rücksicht genommen und gleichgezogen hätten, darf bezweifelt werden! Wir stehen deshalb voll und ganz hinter den geplanten Schutzmassnahmen für die Menschen, Güter und letztendlich auch Arbeitsplätzen. Wir wollen nicht, dass noch mehr weitestgehend vermeidbares Leid über Familien und Schäden an Unternehmen im Ort hereinbricht. Wenn Vertreter bestimmter Parteien in der Region sich deshalb innerörtlichen Maßnahmen, zum Schutz Betroffener in Oppenweiler verschließen, dann haben wir dafür kein Verständnis, zumal es im Zusammenhang in der Argumentation auch nicht von Sachkunde zeugt. Der inzwischen eingegangene Förderbescheid des Landes für die Hochwasserentlastungspumpwerke in zwar erhoffter aber letztendlich doch unerwarteter Höhe, bestätigt und honoriert die frühzeitigen Bemühungen der Gemeinde Oppenweiler, die gemeinsamen Anstrengungen und zeugt auch von der Einsicht der Notwendigkeit in der neuen Regierung.


Gestatten Sie mir noch zwei Sätze zu dem geplanten Hochwasserrückhaltebecken. Wir sind allen Betroffenen, welche teils unter Zurückstellung eigener Interessen – dem Vorhaben grundsätzlich offen und konstruktiv gegenüberstehen, dankbar. Was die konkreten Planungen angeht, wird sich der Gemeinderat zu gegebener Zeit damit befassen. Nur aus Sicht eines politischen Gremiums sollten wir – ja müssen wir – uns als erstes mit der effektivsten, ökologischsten und ökonomischsten Lösung aus Sicht der Fachleute und damit meine ich in erster Linie die Fachplaner, befassen. Dies ist unser aller Pflicht! Deshalb haben wir auch – und ich persönlich habe dies an anderer Stelle auch schon unmissverständlich zum Ausdruck gebracht - kein Verständnis dafür, wenn in diesem Zusammenhang immer wieder von Planungen des Bürgermeisters oder Gemeinderates gesprochen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte eingangs kurz die Investitionen der letzten Jahre in unsere Schule angesprochen. Diese waren für uns nicht zuletzt als Standortfaktor selbstverständlich. Umso mehr betrachten wir die derzeitigen Entwicklungen nicht ohne Sorge! Die Bildungspolitik und Bildungslandschaft befindet sich in einem grundlegenden Umbruch. Die lokalen Personalentwicklungen sprechen ihre eigene Sprache und an der demographischen Entwicklung kommen wir auch nicht von einem auf das andere Jahr vorbei. Positive Anzeichen aus dem neuen Baugebiet sind zwar da, werden aber bis zur Wirksamkeit auf den Schulstandort noch auf sich warten lassen. Lassen Sie uns deshalb die weitere Entwicklung unseres Schulstandortes gemeinsam auf Sicht beobachten und frühzeitig die notwendigen Schlüsse daraus ziehen. Dafür wird es einer breiten Akzeptanz zwischen Verwaltung und Gemeinderat unter Einbindung der Schulleitung, den Lehrern und Eltern bedürfen. Wir möchten es in diesem Zusammenhang aber nicht unerwähnt lassen, wie hoch die Akzeptanz unserer Schule trotz aller Entwicklungen ist. An dieser Stelle möchten wir insbesondere auch einmal all jenen danken, die sich ehrenamtlich für und in unserer Schule engagieren. Erfreulich ist die Entwicklung im Bereich der Kleinkindbetreuung und der Kindergärten. Nochmals erwähnt sei die zukunftsweisende Entscheidung im Baugebiet Steinfeld, von Seiten der Gemeinde, einen neuen Kindergarten in kirchlicher Trägerschaft, anstelle des sanierungsbedürftigen bisherigen evangelischen Kindergartens in der Breslauerstraße, zu bauen. Eine weitere Bereicherung der Kultur in unserer Gemeinde haben wir durch die erstmalige Austragung der Sturmfederfestspiele im letzten Jahr erfahren. Den Initiatoren und Förderern ein ganz herzliches Dankschön. Ebenso Glückwunsch zum gelungenen ersten Naturparkmarkt in Oppenweiler und der AGENDA-Gruppe ein Dankeschön für die Ausgestaltung eines Wanderwegenetzes. Genauso haben unsere örtlichen Vereine im letzten Jahr wieder unter Beweis gestellt, dass Oppenweiler kulturell wie sportlich ein guter Standort ist. Während anderorts in ländlichen Räumen die ärztliche Versorgung insbesondere bei Praxisübergaben zunehmend schwieriger wird, sind wir dankbar, dass unsere beiden altershalber ausgeschiedenen niedergelassen Ärzte jeweils einen Nachfolger gefunden haben. Die Bedeutung des schnellen Internets als Standortfaktor ist uns wohl bewusst, deshalb freut es uns umso mehr, dass u.a. in einer Gemeinschaftsaktion zwischen Nutzern und Gemeinde ein erheblicher Fortschritt erreicht werden kann. Unruhig werden lies uns auch als Gemeinderat im letzten Jahr die Sorge um den Fortbestand und Entwicklung eines traditionsreichen Gasthauses in der Ortsmitte. Umso dankbarer können wir als Gemeinde nur sein, dass sich sozusagen in letzter Minute eine erfolgversprechende Lösung aufgetan hat. Die Steigerungen bei den Personalausgaben sind, wie Sie Herr Bürgermeister Jäger in Ihrer Einbringungsrede schon erwähnt haben, zum Teil aufgrund gesetzlicher Änderungen aber auch durch den vom Gemeinderat genehmigten, veränderten Stellenplan begründet. Nichtsdestotrotz ist dies eine Position die wir stets gemeinsam kritisch begleiten müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die Rahmenbedingungen insgesamt und die Ansätze im Haushalt unserer Auffassung nach stimmen, stimmen wir als Freie Wählervereinigung, dem vorliegenden Planwerk in der vorliegenden Fassung zu und haben uns auch in diesem Jahr eine Selbstbegrenzung – und damit keine gemeinderätlichen Sonderwünsche - auferlegt. Bis zur Vorlage der Jahresrechnung bitten wir jedoch noch um eine aktuelle Darstellung der Entwicklungen bei den kostenrechnenden Einrichtungen. Wir möchten es auch nicht versäumen, in diesem Jahr an dieser Stelle von unserer Seite ein herzliches Wort des Dankes an alle Abgaben- und Steuerzahler zu richten. Ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Bereichen der Gemeinde, insbesondere Ihnen Herr Jäger, der Amtsleiterin Frau Weiß und dem Amtsleiter Herrn Mäule, der im letzten Jahr neben Ihnen, Herr Jäger, die tragende Säule in der Verwaltung war. Allen Bürgerinnen und Bürgern, welche sich ehrenamtlich in und für die Gemeinde engagieren, möchten wir herzlich danken. Ohne sie wäre längst ein Stück Lebensqualität verloren gegangen. Stellvertretend für alle danken wir in diesem Jahr der Freiwilligen Feuerwehr, die im April das 40-jährige Bestehen der Jugendfeuerwehr feiern kann.“

Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler und Zell - Vergabe des Ingenieurauftrags -

Nach der Beantragung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler und Zell hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Winkler für die weiteren Schritte zur Realisierung der der örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen beauftragt.

- Vergabe der vorbereitenden Arbeiten entlang des Murrufers -

Die Planfeststellungsverfahren für die innerörtlichen Schutzmaßnahmen wurden vom Wasserverband Murrtal Ende des Jahres 2011 beantragt. Im Hinblick auf die Vegetationszeiten sollen die für die Schutzmaßnahmen erforderlichen Baumfällarbeiten so schnell wie möglich durchgeführt werden. Es wurde hierzu eine Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Geschäftsbereich Naturschutz, beantragt. Die Genehmigung liegt zwischenzeitlich vor. Auf dieser Grundlage wurde für die Arbeiten eine beschränkte Ausschreibung durch Preisabfrage durchgeführt. Es wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, wovon zwei dieser Aufforderung nachkamen. Von den Firmen Agrarservice Häußermann und Neidlein Baumerhaltung liegen keine Angebote vor. Nach Auswertung und Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. ) Forstunternehmen Pfizenmaier GmbH 25.228,00 Euro inkl. 19% Mwst.
  2. ) Schweikardt Baumerhaltung GmbH 35.700,00 Euro inkl. 19% Mwst.

Der Gemeinderat beauftragte daher das Forstunternehmen Pfitzenmaier mit den Arbeiten entlang des Murrufers.

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang für Windenergie - Aufstellungsbeschluss -

Die neue Landesregierung hat das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Strombedarfs aus „heimischer Windkraft“ zu decken. Dies wird zur Folge haben, dass bis zu 1.000 neue Windkraftanlagen bis 2020 in Baden-Württemberg installiert werden müssten. Bis jetzt stehen ca. 380 Windkraftanlagen in Baden- Württemberg. Um dieses Ziel umzusetzen, wird es erforderlich sein, landesweit deutlich mehr Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen, als dies bislang der Fall war.

Die räumliche Steuerung von Windkraftanlagen obliegt derzeit noch der Regionalplanung. Mit der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung ist im Umkehrschluss die restliche Gemarkungsfläche mit einem Anlagenverbot belegt (sog. „Schwarz-Weiß-Planung“). Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dies zu ändern, indem künftig die Zuständigkeit für die Flächenausweisung auf die kommunale Ebene verlagert werden soll. Die Verwaltung empfiehlt, die Errichtung von Windkraftanlagen räumlich zu steuern, um eine städtebaulich nicht gewünschte Ansiedlung bzw. Konzentration von diesen Anlagen zu vermeiden. Aufgrund der aktuellen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Anlagen ist von einer Nabenhöhe von rund 140 m auszugehen. Unter Berücksichtigung eines Rotordurchmessers von bis zu 125 m ergeben sich Anlagenhöhen von derzeit bis zu 200 m. Anlagen dieser Größe sind grundsätzlich geeignet, insbesondere das Landschaftsbild erheblich zu verändern. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die immissionsschutzrechtlichen Belange im Hinblick auf die Beeinträchtigung der nächstgelegenen Wohnbebauung oder sonstiger schützenswerter Einrichtungen durch Lärm.

Aufgrund dieser Auswirkungen ist in jedem Fall von einer Raumbedeutsamkeit solcher Anlagen und damit von der Erforderlichkeit der planerischen Steuerung auszugehen. Hierzu bedarf es der thematischen Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Aspekt Windenergie. Grundlage für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist ein umfassendes planerisches Konzept in Form einer Flächenpotenzialanalyse für die Windkraftnutzung. In einem mehrstufigen Verfahren werden zunächst die Flächen kartiert, die aufgrund der mittleren Windgeschwindigkeiten für eine Windkraftnutzung grundsätzlich in Betracht kommen. In Anlehnung an die im Entwurf des Windenergieerlass Baden- Württemberg genannten Werte, wurde der vorliegenden Untersuchung für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft eine Windhäufigkeit von mindestens 5,75 m/s in 140 m Höhe zugrunde gelegt. Datengrundlage ist der Windenergieatlas Baden- Württemberg. Im Ergebnis der Voruntersuchung liegen Potenzialflächen vor, die in das Flächennutzungsplanverfahren in Form von Sondergebietsflächen eingebracht werden. Im Zuge des Verfahrens wird geklärt, welche Sondergebietsflächen der planerischen Abwägung durch die kommunalen Gremien standhalten. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Flächennutzungsplans liegt eine kommunale Angebotsplanung vor, die durch Investoren ausgeschöpft werden kann.

Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage einer ersten Vorprüfung mit folgenden Potenzialflächen in ein Teilfortschreibungsverfahren einzusteigen. Die Flächen können sich im Zuge des weiteren Verfahrens nach Lage und Umfang noch verändern.

Potenzialfläche 1: Die Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 116,4 ha liegen auf den Gemarkungen von Aspach (82,4 ha) und Oppenweiler (34,0 ha) in den Gewannen Fuchsbühl, Amalienhöhe, Schweinberg und Mönchsgarten.

Potentialfläche 2: Die Fläche mit einer Größe von ca. 61,5 ha liegt auf den Gemarkungen von Oppenweiler (22,0 ha), Backnang (35,7 ha) und Auenwald (3,8 ha) in den Gewannen Zollstock, Wüstenberg und Keltersberg. Direkt angrenzend, außerhalb der Fläche der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, auf der Gemarkung von Sulzbach liegen weitere Flächenpotentiale.

Potentialfläche 3: Die Fläche mit einer Größe von ca. 13,3 ha liegt auf der Gemarkung von Althütte in dem Gewann Ochsenhau. Der Gemeinderat hat daher die Aufstellung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang zugestimmt. Weiter wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.

Änderung von Bebauungsplänen

- 1. Änderung des Bebauungsplans Steinfeld - Aufgrund einer geänderten Rechtsgrundlage wird die maximal zulässige Ansichtsfläche von Garagen die in Grenzbauweise errichtet werden nun vom ursprünglichen Gelände an berechnet. Bei der topographischen Lage des Baugebiets könnten die Bauherren somit nicht wie städtebaulich gewünscht, Garagen in Grenzbauweise errichten. Daher hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan „Steinfeld“ zu ändern.

- 2. Änderung des Bebauungsplans Mittelgewand - Nachdem das ehemalige Schreinereigebäude auf dem Flst. 238/10 nicht mehr gewerblich genutzt wird und die Eigentümer beabsichtigen das Grundstück ausschließlich für Wohnraumzwecke zu nutzen, ist es erforderlich diesen Bereich städtebaulich zu überplanen. Dadurch kann ein zusätzliches städtebauliches Ziel, die Innenraumverdichtung, erreicht werden um weiteren Flächenverbrauch zu reduzieren. daher hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan „Mittelgewand“ zu ändern.

28.02.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 28. Februar 2012 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
  3. Errichtung einer BMX - Bahn in der Spitzenklinge
  4. Bebauungsplan „Steinfeld - 1. Änderung“ - Feststellung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
  5. Bebauungsplan „Mittelgewand - 2. Änderung“ - Feststellung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
  6. Kindergarten Steinfeld a) Festlegung der Heizungsart b) Bauausschuss
  7. Weiterentwicklung der Tagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR) in der Kanalstraße zu einer Kinderkrippe
  8. Annahme von Spenden
  9. Bausachen
    1. a) Neubau Doppelhaushälfte mit Fertigteilgarage, Flst. 550/32, Römerstr. 20, 71570 Oppenweiler - Kenntnisgabeverfahren -
    2. b) Neubau Doppelhaushälfte mit Fertigteilgarage, Flst. 550/31, Römerstr. 22, 71570 Oppenweiler - Kenntnisgabeverfahren -
    3. c) Errichtung eines Carports, Flst. 37/8, Burggartenstr. 15, 71570 Oppenweiler
    4. d) Bau einer Garage - geänderte Ausführung, Flst. 229/2, Hauptstr. 21, 71570 Oppenweiler
    5. e) Balkonvergrößerung mit Wendeltreppe, Flst. 686, Katharinenstr. 9, 71570 Oppenweiler
    6. f) Abbruch des bestehenden Schuppens, Neubau Schuppen, Carport und Pergola, Flst. 422, 71570 Oppenweiler
    7. g) Umbau und Erweiterung einer Doppelhaushälfte und Abbruch einer Doppelgarage, Neubau einer Garage, Flst. 238/28, Lerchenstr. 7, 71570 Oppenweiler
  10. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  11. Anfragen
  12. Verschiedenes

Berichte in der BKZ vom 2. März 2012: „Bolzplatz blieb balllos, brandneue BMX-Bahn bald beliebt?“ und „Kinderlärm von Spielplätzen ist zu tolerieren“.

27.03.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 27. März 2012 um 19.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass an diesem Tag die Gemeinderatssitzung im Vereinszimmer der Gemeindehalle stattfindet.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler - Beschlussfassung über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
  3. Etablierung eines Wochenmarktes - Beschluss über die Marktsatzung und Marktgebührensatzung
  4. Änderung der Wahlbezirke - Bekanntgabe
  5. Bekanntgabe der Eilentscheidung zur Vergabe der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses
  6. Aktivierung der Bushaltestelle an der Murrtal-Schule - Beschlussfassung
  7. Bausachen
    1. a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Flst. 550/12, Römerstr. 21, Oppenweiler -Kenntnisgabeverfahren
    2. b) Errichtung von 23 Stellplätzen, Flst. 405 und 408/2, Grabenstraße, Oppenweiler
    3. c) Errichtung eines Carports mit Nutzung als Balkon, Flst 15/1, Dorfstr. 13, Oppenweiler
    4. d) Nutzungsänderung: Ladengeschäft in Personal Trainings Lounge, Flst. 43/4, Hauptstr. 14, Oppenweiler
    5. e) Ausstellung von 3 Gartenhäusern/Geschirrhütten, Flst. 94, Reichenbach 36, Oppenweiler
  8. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  9. Anfragen
  10. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 27.03.2012

Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens -

Der Wasserverband Murrtal plant im Rahmen seiner satzungsmäßig festgelegten Ziele den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens zwischen Sulzbach und Oppenweiler. Mit dem Becken sollen die Murranlieger in Backnang und Oppenweiler wirksam vor Hochwasserschäden geschützt werden. Die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen müssen zudem die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur Verbesserung der ökomorphologischen Qualität des Murrlaufes erfüllen. Zuletzt wurde am 13. und 14. Januar 2011 deutlich, welch erhebliche Schäden durch Hochwasserereignisse an der Murr entstehen können. Somit ist die dringende Notwendigkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen unbestritten. Aufgabe des Wasserverbandes ist es, die für die Wirksamkeit des Hochwasserschutzes beste und wirtschaftlichste Lösung zu entwickeln. So gibt es auch der Bewilligungsbescheid des Landes Baden-Württemberg eindeutig vor. Auf konkrete Rückfragen bezüglich Übernahme von Varianten mit höheren Kosten hat das Land schriftlich erklärt, dass solche Mehrkosten zu 100 % vom Wasserverband zu finanzieren sind, da Fördermittel nur für die insgesamt wirtschaftlichste und beste Variante zur Verfügung stehen. Das Hochwasserschutzkonzept des Wasserverbandes Murrtal sieht regional im Murreinzugsgebiet folgende Maßnahmen zur Erreichung des Hochwasserrückhaltes und eines nachhaltigen Hochwasserschutzes innerhalb der Ortslagen vor: HRB Oppenweiler, HRB Gaab, HRB Mahd, HRB Fischbach und HRB Haselbach, sowie HRB Brunnenwiesen und HRB Seehau am Eckertsbach, in Verbindung mit technischem Hochwasserschutz in Form von innerörtlichen Schutzmaßnahmen in den Ortslagen von Murrhardt, Sulzbach an der Murr, Oppenweiler und Backnang. Eine wesentliche Grundlage für das aus mehreren Komponenten bestehende Hochwasserschutzkonzept des Wasserverbandes ist die Gewährleistung, dass sich die Hochwassersituation für die Anlieger durch die Hochwasserfreilegung der Oberlieger nicht verschlechtert, sondern allesamt eine Verbesserung des Schutzgrades erfahren. Als notwendiger Standort für die Bewerkstelligung des Hochwasserschutzes der Murr-Anlieger der Gemeinde Oppenweiler und der Stadt Backnang hat sich gemäß einer im Jahr 2004 durchgeführten Flussgebietsuntersuchung der Gewässerdirektion Neckar der Bereich oberhalb von Oppenweiler ergeben. Dieser Standort wurde auch im Hinblick auf die Erzielung von Synergieeffekten durch eine gemeinsame Abstimmung der Planungen der B14- Ortsumfahrung von Oppenweiler und des HRB Oppenweiler gewählt. Vor diesem Hintergrund fand im Auftrag des Wasserverbandes ein mehrstufiges Variantenstudium der in Betracht kommenden Lösungen statt. Hierzu wurde eine interdisziplinär agierende „Fachschale“ aus Objektplanern der Bereiche Geologie, Wasserbau, Straßenbau, Gewässerökologie und Landschaftsplanung zusammengestellt. Zudem wurde das Karlsruher Institut für Technologie mit der Planungsberatung und der Durchführung wasserbaulicher Modellversuche zum Nachweis der hydraulischen Funktion der benötigten Regelbauwerke beauftragt. Ferner war die für das Planfeststellungsverfahren zuständige Behörde bei allen Besprechungen und Abstimmungen eng mit eingebunden, so dass die von den dortigen Fachbereichen kommenden Anmerkungen und Vorschläge konstruktiv in das Variantenstudium eingeflochten werden konnten. Das so hinsichtlich zahlreicher Aspekte (wie bspw. Naturschutz, Gewässerökologie, Bau- und Betriebskosten, Planungssicherheit, Straßenbau, etc.) durchgeführte Variantestudium ergab uneingeschränkt, dass die Variante 3, die eine Verlegung der Murr in ihr ursprüngliches Bett entlang des Talweges beinhaltet, neben den ökomorphologischen Alleinstellungsmerkmalen sowohl für die Hochwasserschutzwirkung als auch für die Wirtschaftlichkeit die beste Lösung darstellt. Der Wasserverband hat daher in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange entschieden, die Variante 3 weiter zu verfolgen. Über all diese Schritte wurde mehrfach in öffentlichen Sitzungen des Wasserverbandes Murrtal, öffentlichen Informationsveranstaltungen sowie im Rahmen einer Informationsfahrt zum Wasserbaulaboratorium des Karlsruher Instituts für Technologie, wo das geplante Hochwasserrückhaltebecken im Maßstab 1:40 modelliert und dessen Funktion und Wirkung detailliert untersucht wurde, informiert.

Bei der konkreten Beckenplanung waren dann folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • die vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen müssen den Anforderungen des Hochwasserschutzes genügen und eine technisch wie wirtschaftlich realisierbare Lösung darstellen,
  • die Vorgaben der Träger der öffentlichen Belange müssen ausreichend berücksichtigt sein, so dass die Planung auch unter diesem Gesichtspunkt genehmigungsfähig ist,
  • die Planung muss die Interessen aller tangierten Anlieger ausgewogen berücksichtigen. Hierbei ist mitunter auch ein Abwägen zwischen verschiedenen tangierten Rechtsgütern erforderlich.
  • Die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes hinsichtlich eines Verschlechterungsverbotes des ökologischen Gewässerzustandes resp. dem Verbesserungsgebot durch Schaffung eines möglichst ungestörten Abflussregimes als auch der ökologischen Durchgängigkeit sowie der Wahrung und Einrichtung von Habitaten für die standortgemäße Gewässerflora und –fauna sind nachzuweisen.

Seitens der Planfeststellungsbehörde wurden dem Wasserverband folgende Rahmenbedingung für die Variantenprüfung vorgegeben:

  • Gewährleistung einer Mindestwassermenge im neuen Murrarm von 800 l/s.

Auf Grundlage dieser Kriterien war vom Wasserverband dann die konkrete Ausgestaltung des Beckens zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat der Wasserverband sehr frühzeitig einen Erörterungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Bei diesem Gespräch wurden die Variante 3 a) (mit Beschickung der Rüflensmühle unter Einbeziehung des bestehenden Wasserrechtes) und 3 b) (ohne Beschickung der Rüflensmühle) zur Diskussion gestellt. Bei diesem Erörterungstermin ergab sich eine deutliche Empfehlung für die Variante 3 b). Vom Betreiber der Rüflensmühle wurde dann eine zusätzliche Variante (Variante K) skizziert, deren Realisierbarkeit und Funktionsfähigkeit jedoch bis dato seitens des Anlagenbetreibers durch entsprechende Ingenieursnachweise nicht erfolgt ist. Im Rahmen eines Variantenvergleichs wurde von den mit der Planung befassten Fachplanern eine Synopse erstellt. Diese Synopse erläutert die Vor- und Nachteile aller drei zur Diskussion stehenden Varianten (Variante 3a, Variante 3b und Variante K) relativ zum derzeitigen Ist-Zustand ohne Hochwasserschutz und zeigt auf, durch welche Untersuchungen und Daten diese Aspekte erarbeitet wurden.

Dabei werden alle drei Varianten tabellarisch hinsichtlich der Aspekte

  1. ) Betriebsmerkmale, Komponenten
  2. ) Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen
  3. ) Auswirkungen auf die Gewässer- und Landschaftsökologie
  4. ) Auswirkungen auf die Flächennutzung
  5. ) Auswirkung auf die Geohydrologie
  6. ) Auswirkungen bezüglich der Umweltbilanz
  7. ) Auswirkungen auf die B14 Ortsumfahrung
  8. ) Baukosten

verglichen.

Das Fazit der beteiligten Fachplaner:

Wasserbau

IB Frank: „Im Rahmen der Objektplanung zum HRB Oppenweiler wurden mehrere Beckenvarianten untersucht. Hierbei wurde die Variante mit einer partiellen Murrverlegung mit durchgängigem Gefälle und einer Unterquerung der künftigen B14 als die wirkungsvollste erarbeitet („Variante 3b“). Diese Variante ermöglicht das größtmögliche Rückhaltevolumen in Verbindung mit einer kleinstmöglichen Beckenabgabe. Dies bedeutet im Hinblick auf die örtlichen Hochwasser-schutzmaßnahmen in den Ortslagen (Mauern und Dämme) und auch auf die vorhandenen Brücken eine höhere Sicherheit. Auch im Hinblick auf den Betrieb bietet diese Variante die höchste Sicherheit, da nur ein zentrales Bauwerk die Funktion übernimmt. Die anderen Varianten und Vorschläge benötigen zusätzliche Bauwerke (Raue Rampe, Fischaufstieg, Wehre, Beschickung, Brücke B14) Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit haben sich Mehrkosten gegenüber Variante 3b von 10% (Variante 3a) bzw. 30% (Variante K) ergeben.“

KIT: „Als fachtechnische Projektplaner war es unsere Aufgabe, die hydraulische Funktion der Bauwerke als auch das Schutzpotenzial im Sinne der Veränderung der Hochwassersituation durch den Beckenbetrieb für die An- und Unterlieger zu untersuchen. Hierzu haben wir die Methode des wasserbaulichen Modells gewählt, welches aufgrund seiner geometrischen, kinematischen und teilweise dynamischen Ähnlichkeit absolut belastbare Ergebnisse und Aussagen liefert. Aufgrund unserer Untersuchungen zum jetzigen Zustand (ohne Hochwasserrückhalt) und zu den Varianten 3a, 3b sowie – soweit aufgrund der vorliegenden skizzenhaften Entwürfe möglich – zu der Variante K stellen wir folgendes fest:

  • Derzeit wird an der Rüflensmühle ein nicht genehmigter Höherstau gefahren. Die

Murr ist im Bereich der Mühle für Fische als auch für vom Wasser transportierte Feststoffe nicht durchgängig und eine geregelte Abgabe der Mindestwassermenge findet nicht statt. Im Hochwasserfall kann es bei vernachlässigter Stausteuerung durch den Höherstau zu einem frühen Zeitpunkt zum Ausufern aus dem Gewässerbett kommen.

  • Die Varianten 3a und 3b positionieren das Rückhaltebauwerk exakt an dem

Taltiefpunkt. Die Schütztafeln im Rückhaltebauwerk erlauben bei zunehmenden Anstau des oberwasserseitigen Talraumes die Abgabe exakt der Abflussmenge, die bei den Unterliegergemeinden zu keiner Schädigung führen.

  • Die Variante 3b bietet vor dem Hintergrund der Stauniederlegung an der

Rüflensmühle den größten Rückhalteraum und somit die größtmöglichen Sicherheiten bei ungefähr gleichem ökonomischem Aufwand. Die Untersuchungen zeigen auf, dass Variante 3b bezüglich der Regelabgabe und des Hochwasserrückhaltes die optimalsten Sicherheitsreserven für die An- und Unterlieger vorhält. Zudem kommt die Variante 3b mit den wenigsten Steuer- und Regelbauwerken aus und bewerkstelligt etliche gewässerökologische, morphologische und naturräumliche Verbesserungen.“

Geologie

Geotechnik Aalen: „Während die Varianten 3a und Variante K flussaufwärts weiterhin einen Aufstau vorsehen, werden in der Variante 3b mit dem nun durchlaufenden Flussbett näherungsweise die ursprünglichen Abstromverhältnisse in der Talaue wieder hergestellt. Auswirkungen auf umliegende Gebäude sind nach den durchgeführten Untersuchungen daraus nicht zu erwarten, da in den letzten Jahren bereits zeitweise vergleichbare Veränderungen des Grundwasserspiegels erfolgten.“

Ökologie

Büro Visualökologie: „Alle vorgestellten Varianten verursachen Eingriffe in Lebensräume von Pflanzen und Tieren und beanspruchen Aueböden in identischer Größenordnung. Alle diese Beeinträchtigungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften natur- und artenschutzrechtlich ausgeglichen. Die Variante 3b stellt im Gegensatz zu allen anderen Varianten die vollständige Durchgängigkeit der Murr wieder her und das ohne Störungen wie Fischtreppen, Rampen oder Anstauungen. Für Gewässerorganismen aller Art, besonders für die nach FFH-Richtlinien geschützten Arten Groppe und Bachneunauge wird so neuer Lebensraum geschaffen und der Biotopverbund in beiden Richtungen des Fließgewässers gewährleistet. Die Variante 3b eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, das alte Murrbett als Auenlebensraum für Tiere und Pflanzen zu entwickeln, was auch dem Landschaftsbild, dem Wohnumfeld und der Erholungsfunktion zugutekommt. Die neuverlegte Murr schafft auch die Möglichkeit entlang des Radwegs Oppenweiler-Sulzbach den Fluss erlebbar und attraktiv zu gestalten.Unter den Aspekten des Natur- und Artenschutzes ist daher die Variante 3b eindeutig zu bevorzugen.“

RP Stuttgart, Fischereibehörde: „Die Variante 3 b) hat somit im Hinblick auf die Vorgaben der WRRL eine sehr hohe Priorität und ist auch als Ausgleichsmaßnahme von hoher überregionaler Bedeutung. Mit der Staubeseitigung und der frei fließenden Murr wird erst die absolute ökologisch Durchgängigkeit für alle im Wasser lebenden Organismen in beide Richtungen hergestellt. Die Isolierung der einzelnen Tierpopulationen wird durch die Staubeseitigung aufgehoben. Es wird wieder ein Genaustausch zwischen den getrennten Populationen stattfinden, was eine hohe ökologische Bedeutung hat. Umweltrelevanter Nachteil: Erzeugung der regenerative Energie ist nicht möglich. Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht wird somit Variante 3b favorisiert!“

Damit hat sich sowohl aus flussbaulichen, ökologischen als auch ökonomischen Gründen die Variante 3 b) ohne Beschickung der Rüflensmühle als die deutlich beste Lösung ergeben. Aus geologischer Sicht geht von keiner Variante eine Gefährdung für bestehende Gebäude aus. Der Nachteil der Variante 3 b) ist die Tatsache, dass die Rüflensmühle nicht mehr beschickt würde und somit die dortige Wasserkraftanlage nicht weiterbetrieben werden könnte. Wie bereits oben erwähnt hat der Wasserverband bei Eingriffen in Rechte Dritter diese ausgewogen im Variantenstudium zu berücksichtigen. Bezüglich der Beschickung der Rüflensmühle ist für den Wasserverband das genehmigte Wasserrecht von 1,5 m³/s zu berücksichtigen, sofern gemäß dem WHG die ökologische Durchgängigkeit als auch die Mindestwasserabgabe funktionsfähig bewerkstelligt sind. Der über Jahre rechtswidrig betriebene Höherstau kann vom Wasserverband bei der Abwägung nicht berücksichtigt werden, da der daraus erzielte Ertrag durch unerlaubte Wasserentnahme entsteht.

Auszug aus einem Schreiben des LRA vom 1. März 2011: „Der Höherstau bei der Rüflensmühle widerspricht den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Daher ist auch ohne den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens die Stauhöhe der Wasserkraftanlage auf die Festsetzung des Alten Rechts zurück zu nehmen. Die entsprechenden Einrichtungen zur derzeit unerlaubten Stauerhöhung sind zu beseitigen.“

Bei Zugrundelegung der genehmigten Wassermenge kommt man zu dem Ergebnis, dass die Wasserkraft an der Rüflensmühle unwirtschaftlich ist. Ebenfalls belegt wird dies durch die Studie „Ausbaupotential der Wasserkraft bis 1000 kW im Einzugsgebiet des Neckars unter Berücksichtigung ökologischer Bewirtschaftungsziele“ (Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW, Bearbeitung: Büro am Fluss, Mai 2011). Nach dieser ist der Standort Rüflensmühle als "unwirtschaftlich" einzustufen. Der bei Variante 3 b) erforderliche Eingriff in das Wasserrecht ist im Rahmen der Abwägung im Umfang des erzielten Gewinns zu berücksichtigen. Dieser Eingriff ist gegenüber der Alternativplanung und weiterer betroffener Rechte zu gewichten. Die Abwägung führt im Ergebnis zur Variante 3b). Verschiedene Angebote zur Ablösung des Wasserrechts wurden von Mühlenbetreiber abgelehnt. So wurde bspw. auch ein Angebot, die Wasserkraftanlage durch eine für den jährlich erzielten Umsatz adäquate Photovoltaikanlage zu ersetzen, abgelehnt.

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat folgende Stellungnahme abgegeben: „Es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass es bei einem Vorhaben wie dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler letztendlich auch um eine Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen an einem vergleichsweise geringen Ertrag einerseits und dem Hochwasserschutz für tausende von Menschen und zahlreiche Betriebe andererseits geht.

Die Bedeutung der Hochwasserproblematik in Oppenweiler hat sich zuletzt beim Hochwasser vom 13./14.01.2011 gezeigt. Für die erforderliche Abwägung aller relevanten Belange hat der Gesetzgeber mit Bedacht ein bestimmtes Verfahren vorgesehen, das Planfeststellungsverfahren. Dieses bietet unseres Erachtens auch im vorliegenden Fall für die Betroffenen ausreichend Möglichkeiten, ihre Belange zu artikulieren, und es ermöglicht dem Landratsamt, zu einer ausgewogenen, sachgerechten und gut begründbaren Entscheidung zu gelangen.“ Aufgrund der Empfehlungen sämtlicher Fachplaner hat der Gemeinderat die Variante 3 b) als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler einstimmig beschlossen.


Etablierung eines Wochenmarktes - Beschluss über die Marktsatzung und Marktgebührensatzung -

Schon mehrfach wurde der Wunsch nach mehr zentral gelegenen Einkaufsmöglichkeiten an die Gemeindeverwaltung herangetragen. Zuletzt war dies im Rahmen der von der Verwaltung durchgeführten Fragebogenaktion deutlich geworden. Angesichts dieses gegebenen Bedarfs nahm die Gemeindeverwaltung Kontakt mit dem Gewerbe- und Handelsverein auf, um mögliche Lösungen zu besprechen. Ergebnis dieser Gespräche war die Absicht einen Wochenmarkt im Schlosspark zu etablieren. Am 8. März fand dazu ein Abstimmungsgespräch mit den potentiell als Beschicker in Betracht kommenden Gewerbetreibenden am Ort statt. Bei diesem wurde die Idee eines Wochenmarktes klar unterstützt. Neun Beschicker haben zugesagt, sich an einem Wochenmarkt beteiligen zu wollen:

  • Backwaren (2x)
  • Gemüse und Eier
  • Wurst und Fleisch
  • Südfrüchte
  • Blumen
  • Honig
  • Wein
  • Liköre

Das Sortiment soll noch gezielt verbreitert werden. Der Ansatz für die weiteren Festlegungen war die Überlegung, nach welchen Kriterien die potentiellen Kunden sich für den Besuch des Wochenmarktes in Oppenweiler entscheiden:

  • Einwohner Oppenweilers
    • Wunsch nach mehr Einkaufsmöglichkeiten
    • Wochenmarkt als Treffpunkt
  • Produkte von Leuten, die man kennt
  • Die Beschäftigten der örtliche Betriebe
    • Einkaufen bevor man ins Wochenende geht
    • Mögliche Verbindung mit Mittagspause
  • Die Pendler, die durch Oppenweiler fahren
    • Wer den Schlosspark kennt, der hält gerne, wenn dort ein Markt stattfindet.

Aus diesem Grund ist als Markttag der Freitag in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr vorgesehen. So können neben den Bürgern aus Oppenweiler auch die am Ort beschäftigten Arbeitnehmer und die täglich durch Oppenweiler verkehrenden Berufspendler das Marktangebot in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund soll stets auch ein warmes Mittagessen angeboten werden. Mit dem Ausrichtungsort vor der alten Feuerwehrgarage im Schlosspark bietet der Wochenmarkt sowohl die erforderliche Infrastruktur (Wasser, Strom) als auch zugleich ein unvergleichliches Einkaufsambiente in historischer Umgebung. Das gut aufgestellte und breite Sortiment mit Produkten von Direktvermarktern mit örtlichem Bezug leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Etablierung des Wochenmarktes. Die Zahl der Beschicker soll auf das für den Ausrichtungsort angepasste Maß beschränkt bleiben. Die Gemeindeverwaltung wird dies über die entsprechenden Zulassungen zur Marktteilnahme regeln. Die Eröffnung des Wochenmarktes ist für Mai/Juni vorgesehen. Der Gemeinderat hat daher die von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene Marktsatzung und Marktgebührensatzung einstimmig beschlossen.


Änderung der Wahlbezirke

Aufgrund des Neubaugebiets Steinfeld ist eine Neueinteilung der Wahlbezirke erforderlich geworden. Die Gemeindeverwaltung teilte dem Gemeinderat die Neueinteilung mit, die Änderungen und Ergänzungen für die Wahlbezirke 001-01 und 001-02 vorsehen. Die Straßen Steinfeld, Steinwiesen und die Römerstraße sowie der Rietenauer Weg werden dem Wahlbezirk 001-01 zugeordnet. Um kein Ungleichgewicht der Wahlberechtigten zu erhalten, werden dafür die Straßen Im Mittelgewand, Karlsbader Straße, Zwittauer Straße und die Troppauer Straße dem Wahlbezirk 001-02 zugeordnet. Nach der Änderung der Wahlbezirke ergibt sich folgende Einteilung:

Wahlbezirk 001-01 Ortsteil Aichelbach - Gebiet oberhalb der Bahnlinie - Reutenhof, Hauptort Oppenweiler, außer dem Gebiet zwischen Hauptstraße, Friedhofstraße und Rietenauer Weg. Das Neubaugebiet „Steinfeld“ mit den Straßen Steinfeld, Steinwiesen und der Römerstraße.

Wahlbezirk 001-02 Hauptort Oppenweiler, Gebiet zwischen Hauptstraße, Friedhofstraße und Rietenauer Weg.

Wahlbezirk 001-03 Ortsteil Aichelbach - Gebiet unterhalb der Bahnlinie - Bernhalden, Ellenweiler, Reichenbach, Reichenberg, Rohrbach, Rüflensmühle, Schiffrain, Wachthäusle, Wilhelmsheim und Zell


Eilentscheidung zur Vergabe der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses

Gemäß der vom Gemeinderat am 21.09.2010 beschlossenen Energiekonzeption für die Gemeinde Oppenweiler, ist vorgesehen in diesem Jahr das Dach des Feuerwehrgerätehauses mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Daher hat die Verwaltung Angebote bei der Firma Widmann & Götz GmbH, dem Maschinenring Rems-Murr und der BayWa AG eingeholt. Nachdem auf Bundesebene eine erhebliche Absenkung der Einspeisevergütung für elektrischen Strom aus Photovoltaikanlagen ab dem 01.04.2012 beschlossen wurde, hat die Verwaltung die Anbieter der Photovoltaikanlage nach einer Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage vor dem 01.04.2012 abgefragt. Einzig die BayWa AG konnte eine Inbetriebnahme der Anlage in dem kurzen Zeitraum zusichern. Da das Angebot der BayWA AG als wirtschaftlich bewertet werden konnte, hat Bürgermeister Steffen Jäger den Auftrag, nach Rücksprache mit den Sprechern der beiden Gemeinderatslisten, an die BayWA AG erteilt, um wirtschaftliche Einbußen durch die Senkung der Einspeisevergütung zum 01.04.2012 von der Gemeinde abzuwenden. Die Eilentscheidung wurde gemäß § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg durch den Bürgermeister getroffen. Die Anlage kostet 83.119,12 € und hat eine Leistung von etwa 37,10 kWp. Damit liegt die Anlage über der in der Energiekonzeption vorgesehenen Leistung (32,4 kWp) und zugleich unter den dort eingeplanten Investitionskosten (113.400 €).

24.04.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 24. April 2012 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Kindergarten „Steinfeld“ - Beschlussfassung über die Vergabe der Rohbauarbeiten -
  3. Kanalsanierung Aichelbach - Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten -
  4. Bebauungsplan „Mittelgewand - 2. Änderung“ a) Behandlung der Anregungen b) Satzungsbeschluss
  5. Bebauungsplan „Steinfeld - 1. Änderung“ a) Behandlung der Anregungen b) Satzungsbeschluss
  6. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  7. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  8. Anfragen
  9. Verschiedenes
Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2012 PDF

Kindergarten „Steinfeld“ - Beschlussfassung über die Vergabe der Rohbauarbeiten -

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.01.2012 die Planung des Architekturbüros Klaus Weller zu dem Neubau eines Kindergartens im Neubaugebiet „Steinfeld“ genehmigt hat, wurden die Rohbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt sind 5 Angebote zwischen 227.623,81 € und 269.675,96 € eingegangen. Der Gemeinderat hat den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Hans Bauer GmbH aus Alfdorf, mit den Rohbauarbeiten beauftragt. Gleichzeitig wurden die Dachabdichtungsarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt sind 4 wertbare Angebote eingegangen. Der Gemeinderat hat die Dachabdichtungsarbeiten an die Firma FWS Bedachungen GmbH aus Weissach im Tal in Höhe von 60.357,22 € vergeben. Mit den Vergaben hat der Gemeinderat nun den Startschuss für die Bauarbeiten an dem Kindergarten „Steinfeld“ gegeben.

Kanalsanierung Aichelbach- Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten -

Aufgrund der Kanaluntersuchungen aus dem Jahr 2010 und dem daraus resultierenden Schadensprotokoll, wurden die Arbeiten zur Sanierung der schwersten Schadenstufen beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt sind 5 Angebote zwischen 89.434,89 € und 120.180,48 € eingegangen. Der Gemeinderat erteilte daher den Auftrag zur Kanalsanierung im Ortsteil Aichelbach an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Geiger aus Wendlingen in Höhe von 89.434,89 €

Bebauungsplan „Mittelgewand - 2. Änderung“ - Behandlung der Anregungen und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.2012 beschlossen, den Bebauungsplan „Mittelgewand – 2. Änderung“ aufzustellen. In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2012 wurde der Bebauungsplanentwurf vom 28.02.2012 des Planungsbüros Rauschmaiers aus Bietigheim-Bissingen festgestellt und beschlossen den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 14.03.2012 bis 16.04.2012 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt. Nachdem keine Anregungen bei der Gemeinde eingegangen sind, wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Auf die separate Bekanntmachung in diesem Amtsblatt wird hingewiesen.

Bebauungsplan „Steinfeld - 1. Änderung“ - Behandlung der Anregungen und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.2012 beschlossen, den Bebauungsplan „Steinfeld“ zu ändern. In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2012 wurde der Bebauungsplanentwurf vom 28.02.2012 des Planungsbüros Rauschmaiers festgestellt und beschlossen, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 14.03.2012 bis 16.04.2012 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt. Nachdem keine Anregungen vorgebracht wurden, hat der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Auf die öffentliche Bekanntmachung an anderer Stelle des Amtsblatts wird hingewiesen.

22.05.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 22. Mai 2012 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. PDF

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Kriterienkatalog für die Auswahl eines Stromkonzessionärs für den Netzbetrieb - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Weiterentwicklung bzw. Ersatz des alten Feuerwehrgerätehauses im Schlosspark - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Kindergarten Steinfeld - Vertrag über den Betrieb und die Förderung der kirchlichen Kindertagesstätte - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Bausachen a) Errichtung eines Wintergartens, Flst. 170/1, Bühlfeldstr. 51/1, 71570 Oppenweiler
  6. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  7. Anfragen
  8. Verschiedenes


Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2012 PDF
1. Kriterienkatalog für die Auswahl eines Stromkonzessionärs für den Netzbetrieb

Zum 31.12.2012 läuft der aktuelle Stromkonzessionsvertrag mit aus. Am 16.11.2010 wurde das Vertragsende im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Daraufhin haben sich drei Energieversorgungsunternehmen um die Konzession beworben. Als nächster Verfahrensschritt steht die Auswahl eines geeigneten Stromkonzessionsvertragspartners an. Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben am 15.12.2010 einen gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zur Netzüberlassung veröffentlicht. Der Leitfaden spricht die Empfehlung aus, dass „die Gemeinde ihre Auswahlentscheidung anhand vorher festgelegter und bekannt gegebener Auswahlkriterien trifft und diese Auswahlkriterien und deren Gewichtung gegenüber den Bietern klar benennt“.

Der Gemeinderat hat folgenden Kriterienkatalog mit den jeweiligen Gewichtungen beschlossen:

  1. Grundvoraussetzungen nach EnWG (Gewichtung 50 %)
    1. Sicherer Netzbetrieb - Wie stellt der Bewerber den Netzbetrieb sicher? Ausfallzeiten in der Region, Erdverkabelungsgrad, Anzahl qualifizierte Mitarbeiter in der Region, Netzersatzanlagen zur Notstromversorgung, usw.
    2. Effizienter Netzbetrieb - Wie hoch liegt der von der Bundes- oder Landesregulierungsbehörde eingestufte Effizienzwert Ihres Unternehmens?
    3. Verbraucherfreundliche Versorgung - Wie hoch sind Ihre Netzentgelte in den nach VDN Abnahmefall definierten Sparten?
    4. Umweltverträgliche Versorgung - anerkannte Umweltzertifizierung, Umweltschutzmaßnahmen im Netzgebiet in den letzten Jahren, Ausbau von intelligenten Stromnetzen, netznahe Energiekonzepte
  2. Leistungsangebot (Gewichtung 40 %)
    1. Konzessionsvertrag - Laufzeit, Kündigungsrechte, höchstzulässige Konzessionsabgabe, höchstzulässiger Rabattsatz, Garantien, Folgekostenregelung, Endschaftsbedingungen, Regelung zur Rechtsnachfolge, Meistbegünstigungsklausel
    2. Erschließung neuer und Versorgung bestehender Baugebiete - Kabelverlegungen oder Freileitungen
    3. Festlegung Maßnahmekatalog / Kommunaler Einfluss - Investitions- / Instandhaltungsplan, Weiterentwicklung und Verbesserung des Netzes in vorabgestimmten Zeitraum, Zielnetzplanung
    4. Beteiligungsmöglichkeit an Netzgesellschaft - Ja/Nein – Voraussetzungen
  3. Kommunalfreundlichkeit (Gewichtung 10 %)
    1. Eigentümerstruktur - Wie hoch ist der öffentliche Anteil des Anbieters?
    2. Dienstleistungsangebote - Werden weitere Dienstleistungsangebote unterbreitet?
    3. Gewerbesteuer - Wie ist die Gewerbesteuerzerlegung Ihres Unternehmens gestaltet? Wie hoch ist der Betrag der Gewerbesteuer, der bei der Kommune ankommt?


2. Weiterentwicklung bzw. Ersatz des alten Feuerwehrgerätehauses im Schlosspark

In einer Gemeinderatssitzung kam aus der Mitte des Gemeinderats die Anregung, im Hinblick auf das Gemeindejubiläum im Jahr 2014 eine Um- bzw. Neugestaltung des alten Feuerwehrgerätehauses im Schlosspark zu prüfen. Die Verwaltung hat diese Anregung aufgegriffen und Herrn Architekten Heller, der in den 1990er-Jahren auch die Rathaussanierung begleitet hatte, mit der Erstellung einer Alternativenprüfung beauftragt.

Das Architekturbüro Heller hat insgesamt 4 Varianten für ein Mehrzweckgebäude im Schlosspark, als Ersatz für das alte Feuerwehrgerätehaus, entwickelt und dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass ein neues Gebäude am Standort des alten Feuerwehrgerätehauses errichtet werden soll. Die vorgestellten Planvarianten werden aber entsprechend den Vorstellungen des Gemeinderats noch einmal überarbeitet. Über die neuen Planvarianten wird der Gemeinderat in der Sitzung vom 17.07.2012 erneut beraten.


3. Kindergarten Steinfeld - Vertrag über den Betrieb und die Förderung der kirchlichen Kindertagesstätte

Durch die Schaffung des neuen Standorts des evangelischen Kindergartens im Baugebiet Steinfeld, sowie durch die entstandenen veränderten Eigentumsverhältnisse, muss ein neuer Kindergartenvertrag zwischen der bürgerlichen Gemeinde Oppenweiler und der evangelischen Kirchengemeinde Oppenweiler geschlossen werden.

Die bürgerliche Gemeinde stellt das Grundstück, sowie das Gebäude langfristig der evangelischen Kirchengemeinde zum Betrieb einer Kindertagesstätte zur Verfügung. Die evangelische Kirchengemeinde übernimmt die Trägerschaft entsprechend dem zu schließenden Vertrag. Die Verwaltung wird vom Gemeinderat beauftragt, den Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde zu schließen.

19.06.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 19. Juni 2012 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Friedhof Oppenweiler; Ausweisung von Urnengräbern und Urnenstelen - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Kindergartenbedarfsplanung - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Weiterentwicklung der Murrtal-Schule - Beratung und Beschlussfassung -
  5. Bericht über die Jugendarbeit - Information -
  6. Kindergarten "Steinfeld" - Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ausbaugewerken -
    1. a) Sanitärinstallation
    2. b) Heizungsinstallation
    3. c) Elektroinstallation
  7. Kostenersatzrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Mitgliedschaft bei der Energieagentur Rems-Murr gGmbH - Beratung und Beschlussfassung -
  9. Landschaftserhaltungsverband Rems-Murr; Beteiligung der Gemeinde - Beratung und Beschlussfassung -
  10. Instandhaltungsmaßnahmen Gemeindehalle - Information -
  11. Mittelfristige Unterhaltung des Mineralfreibads Oppenweiler - Information -
  12. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  13. Bausachen
    1. a) Errichtung eines Carports und Nachgenehmigung des Wintergartens, Flst. 91, Reichenbach 37, 71570 Oppenweiler
    2. b) Sanierungen und Einbauten im Gebäude, Verlegung von 6 Stellplätzen innerhalb des Grundstücks, Flst. 74/1, Hauptstr. 55, 71570 Oppenweiler
    3. c) Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Flst. 550/15, Römerstr. 27, 71570 Oppenweiler - im Kenntnisgabeverfahren -
  14. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  15. Anfragen
  16. Verschiedenes


Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2012 PDF


Friedhof Oppenweiler - Ausweisung von Urnengräbern und Urnenstelen - Lageplan Friedhof Oppenweiler

Die Gemeinde bietet unter anderem Urnenwahlgräber für die Beisetzung von Aschen auf dem Friedhof an. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre und ist nach Ablauf verlängerbar. Von den 83 vorhandenen Urnenwahlgräbern sind bisher 75 belegt. Um weiterhin Urnenwahlgräber auf dem Friedhof in Oppenweiler anbieten zu können, sind neue Urnenwahlgräber auf dem Friedhof anzulegen. Feuerbestattungen wurden in den letzten Jahren immer stärker nachgefragt. Die Bestattungen erfolgen dann größtenteils in Urnenwahlgräbern. Daher ist mittelfristig zu überlegen, wie der Entwicklung hin zur Feuerbestattung Rechnung getragen werden kann. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, weitere Urnengräber auf der Fläche der Rasengräber in der Abteilung X des Friedhofes zu schaffen. Auch von den im Jahr 2006 geschaffenen 58 Urnenkammern in den Urnenstelen sind bereits 38 belegt, so dass ein neuer Standort für weitere Stelen zu bestimmen war. Für weitere Urnenstelen kamen 2 mögliche Standorte in Frage:

  1. Eine Spiegelung der vorhandenen Stelen in der Abteilung X
  2. Eine Neugestaltung der Abteilung A zur Schaffung eines Stelenplatzes.

Vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung fand daher eine Ortsbegehung mit den Mitgliedern des Gemeinderats auf dem Friedhof statt, um die Gegebenheiten auf dem Friedhof zu besichtigen. Bürgermeister Jäger stellte dem Gremium die in Frage kommenden Flächen für eine Erweiterung der Urnenwahlgräber sowie mögliche Standorte für eine weitere Urnenstele vor. Der Gemeinderat hat daher entscheiden weitere Urnenwahlgräber in der Abteilung X auszuweisen und den Standort für eine weitere Urnenstele in der Abteilung A vorzuhalten.


Kindergartenbedarfsplanung - Beratung und Beschlussfassung -

Der Gemeinderat hat entschieden, dass der Kindergartenbedarfsplan wie nachstehend beschrieben weiterentwickelt wird. Im Kindergartenjahr 2012/2013 werden die 3 Standorte (Ü 3) in folgender Form weitergeführt:

  • Kindergarten Reute-Törle 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
  • Kindergarten Burgblick
    • 1 Ganztagesgruppe
    • 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
    • 1 Halbtagesgruppe
  • Evangelischer Kindergarten
    • 1 Regelgruppe
    • 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit;
    • Standortwechsel voraussichtlich September 2013

Der Evangelische Kindergarten wird seinen Standort erst im September 2013 wechseln. Bis zum neuen Kindergartenjahr werden die Gruppen wie bisher fortgesetzt. Für die Kleinkindbetreuung (U 3) gibt es folgende Formen:

  • Krippengruppe am Schlosspark mit Ganztagesbetrieb
  • Betreute Spielgruppe (Zwergenkindergarten) in bisheriger Form
  • 2 jährige Kinder in den Kindergartengruppen mit AM (Altersmischung), jedoch auslaufend

Für die neu geschaffene Krippengruppe wurden die Beiträge – wie auch im Kindergartenbereich – durch Orientierung an Landesrichtsatz festgesetzt. Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden entspricht diese dem üblichen Niveau. Angesichts der hohen angebotenen Qualität und Verlässlichkeit wurde der Beitrag entsprechend festgesetzt. Die Beitragssätze (Kommunale Landesverbände) für die Plätze der Kinderkrippe stellen sich wie folgt dar:

Kinderkrippe 20Std. 30 Std. 40 Std.
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 194,50 € 292,00 € 389,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 114,50 € 217,00 € 289,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 98,00 € 147,00 € 196,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 39,50 € 59,00 € 79,00 €

Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. Die Beitragssätze für den Zwergenkindergarten (ebenfalls U3) werden in Stufen den Beiträgen der Krippenplätze anpasst. Bisher orientieren diese sich an den Kindergartenbeiträgen. Aufgrund der stattgefundenen qualitativen und quantitativen Ausweitung und einer anzustrebenden Gleichbehandlung im U3 - Bereich wurde beschlossen, die Beiträge in zwei Schritten an das entsprechende Niveau anzupassen.

Zwergenkindergarten Kindergartenjahr 2011/2012 Kindergartenjahr 2012/2013
Elternbeitrag Elternbeitrag
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 95,00 € 120,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 73,00 € 92,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 48,00 € 60,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 16,00 € 20,00 €

Im Kindergartenjahr 2013/2014 wird voraussichtlich der Beitrag im 2. Schritt (ca. 145.- €) erhöht werden. Dieser Betrag entspricht dann 15 Betreuungsstunden der Kita am Schlosspark. Von der Qualität sind beide Angebote vergleichbar.


Weiterentwicklung der Murrtal-Schule

Angesichts der bildungspolitischen Entwicklung auf Landesebene und der in den vergangenen beiden Jahren rückläufigen Zahlen der Anmeldungen für Klasse 5 war es erforderlich die Konzeption der Murrtal-Schule weiterzuentwickeln. Schon zu Beginn des Jahres wurde daher eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Vertretern des staatlichen Schulamtes, des Lehrerkollegiums, der Elternschaft und des Schulträgers zusammensetzte. Aufgabe der Arbeitsgruppe war es, eine Konzeption zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Murrtal-Schule zu erarbeiten. In der Arbeitsgruppe wurden folgende Eckpunkte erarbeitet:

  1. Weiterentwicklung der Murrtal-Schule zur Grund- und Werkrealschule
  2. „Kein Kind darf verloren gehen“ - Individuelle Lernförderung in GS und WRS
  3. „Schule im Ort“ - Netzwerkbildung mit Partnern
  4. „lernen, leben, lachen“ - Weiterentwicklung des Ganztagsbetriebs in offener Form
  5. „Lernen fürs Leben“ – Berufsorientierung

Die Ergebnisse wurden in der Folge sowohl in Lehrerkonferenzen als auch in Elternund Schulkonferenzen von allen beteiligten Akteuren mitgetragen und verabschiedet. Im Wesentlichen wird die Umsetzung der einzelnen Bausteine durch die künftige Schulleitung und die entsprechenden schulischen Gremien zu erfolgen haben. Die Gemeindeverwaltung wird als Schulträger die Weiterentwicklung konstruktiv unterstützen und insbesondere auch die Weiterentwicklung des Ganztagesbetriebes in offener Form mit gestalten und tragen. Hierzu ist es erforderlich, die bisherigen Strukturen entsprechend des ausgearbeiteten Konzeptes weiterzuentwickeln, was insbesondere für die Betreuungszeit in der Mittagspause einen höheren Aufwand bedeutet. Durch die Konzentration der Nachmittagsangebote auf die Bereiche Sprache, Musik und Sport gelingt es den Ganztagesbetrieb auf eine neue Qualitätsstufe zu hieven. Der Gemeinderat hat daher die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Weiterentwicklung beauftragt.


Bericht über die Jugendarbeit

Herr Schmidt, der Jugendreferent der Gemeinde, hat in der Gemeinderatssitzung seine Tätigkeitsfelder näher erläutert.

In der Murrtalschule sind die Aufgaben des Jugendreferenten bestimmt durch den sogenannten „Trainingsraum“ in dem es gilt mit den Schülern Reflektionsgespräche über gezeigtes Fehlverhalten und gemeinsame Lösungen zu finden. Auch Elternund Klassengespräche, die Betreuung von Angeboten im Ganztagesbetrieb der Schule sind wichtige Elemente seiner Tätigkeit. Die Teilnahme an dem „Runden Tisch“ gemeinsam mit Vertreten der örtlichen Vereine, Kirchen und weiteren Organisationen zählt zu seinen vielseitigen Aufgaben. So findet am 07.07.2012 ein gemeinsam organisiertes Familienfest statt. Auch die Betreuung des Jugendtreffs wird durch Herrn Schmidt wahrgenommen und von Jugendlichen gut besucht. Besonders hinzuweisen ist auf die guten Erfahrungen durch das Zusammenspiel der Tätigkeiten in der offenen Jugendarbeit und der Murrtal-Schule. Herrn Schmidt gelingt es so, ein fundiertes Vertrauensverhältnis zu den Jugendlichen aufzubauen und dabei zugleich als Autorität anerkannt zu sein. Zudem hat er sich in die Weiterentwicklung eines geordneten Ablaufes während der Mittagspause eingebracht.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung die freien Beschäftigungsanteile bei der Weiterentwicklung des Ganztagesbetriebs an der Murrtal-Schule berücksichtigen. Auch zu den Vereinen mit Jugendarbeit konnte Herr Schmidt bereits ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis aufbauen. Dies kommt insbesondere bei den Vorbereitungen zum Kinder- und Familienfest, das am 7. Juli in und um die Gemeindehalle stattfindet, zum Ausdruck. Die Verwaltung und der Gemeinderat sind mit der von Herrn Schmidt geleisteten Arbeit sehr zufrieden.


Kindergarten Steinfeld - Vergabe von Arbeiten zur Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation -

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.01.2012 die Planunterlagen des Architekturbüros Klaus Weller für den Neubau eines Kindergarten im Neubaugebiet „Steinfeld“ genehmigt hat, wurden die Rohbauarbeiten in der GRS am 24.04.2012 vergeben. Die Ausbaugewerke für die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation wurden durch das Ingenieurbüro G + P aus Stuttgart beschränkt ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat auf Grund der Ausschreibungsergebnisse den Auftrag für die Sanitärinstallation an die Firma Adolf Schaal aus Backnang in Höhe von 59.743,49 € vergeben. Der Auftrag für die Heizungsinstallationsarbeiten wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schindler aus Aspach, in Höhe von 55.647,14 € vergeben. Mit den Elektroinstallationsarbeiten wurde die Firma Rall aus Backnang mit einer Auftragssumme von 51.839,60 € beauftragt. Durch die derzeitige Hochkonjunktur im Bauwesen ist das Preisniveau relativ hoch. Dennoch konnte die Kostenschätzung eingehalten werden.


Kostenersatzrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr Oppenweiler

Nach der Neufassung des Feuerwehrgesetzes (FwG) besteht jetzt eine Satzungsermächtigung gemäß § 34 FwG für die Erhebung von Kostenersätzen für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr.

Nachdem eine Satzung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden ist, wurde vom Gemeinderat beschlossen die Erhebung der Kostenersätze mittels einer Richtlinie durchzuführen. In § 34 FwG ist lediglich eine Ermächtigung zum Erlass einer Satzung enthalten, welche jedoch keine Pflicht zur Aufstellung einer Satzung vorgibt. Mit der Neufassung des Feuerwehrgesetzes wurde auch die Vorschrift über den Kostenersatz für die Einsätze der Gemeindefeuerwehr neu gefasst. Neben der Erweiterung der kostenersatzpflichtigen Tatbestände wurden die ersatzfähigen Kosten definiert und ein Berechnungsmodus für die Verteilung der Vorhaltekosten von Feuerwehrgeräten und Feuerwehrfahrzeugen aufgenommen. Daher war es zwingend notwendig die Kostenersätze für die Gemeindefeuerwehr entsprechend der Gesetzesänderung neu zu kalkulieren.

Bei den bisherigen Kostenersätzen wurden zusätzlich zum Fahrzeug einzelne Kostenerstattungssätze für die verwendeten Geräte und Verbrauchsmittel erhoben. Die neue Kalkulation und die hierauf basierende Richtlinie sieht die getrennte Verrechnung von Geräten und Fahrzeugen nicht mehr vor. Für Verbrauchsmittel und Auslagen werden getrennte Kostenersätze auf Basis der tatsächlichen Selbstkosten zzgl. eines Verwaltungs- und Gemeinkostenzuschlags in Höhe von 20 % erhoben. Aufgrund der neuen Kalkulation ergeben sich folgende Kostenersätze:

  • Stundensatz Mannschaft 27,00 €
  • Stundensatz MTW 26,00 €
  • Stundensatz LF 8/6 25,00 €
  • Stundensatz HLF 20/16 34,00 €


Mitgliedschaft bei der Energieagentur Rems-Murr gGmbH

Zum 01.01.2009 wurde die Energieagentur Rems-Murr gGmbH gegründet. Die Gemeinde Oppenweiler ist dieser Gesellschaft als Partnerkommune beigetreten. Der bestehende Beitrittsvertrag läuft im Jahr 2013 aus. Um der Energieagentur Planungssicherheit zu verschaffen und den Angestellten der Gesellschaft eine Arbeitsplatzzukunft gewähren zu können, bat die Energieagentur um einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2017. Danach hat die Gemeinde ein jährliches Kündigungsrecht. Die Gemeinde Oppenweiler leistet bisher einen Finanzierungsbeitrag von 0,30 € / Einwohner. Dieser Satz bleibt unverändert. Dies bedeutet einen Aufwand von ca. 1.300,- € pro Jahr. Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen sowie der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kreises stimmten der Fortführung der Energieagentur Rems-Murr gGmbH als Gesellschafter bereits zu. Das Beratungsangebot der Energieagentur wurde von den Bürgern der Gemeinde Oppenweiler eher mäßig in Anspruch genommen. Die Gemeinde profitiert jedoch durch die Mitgliedschaft an einer regionalen Energiegesellschaft, da die Förderrichtlinien des CO2-Minderungsprogramms derzeit eine um 10 % höhere Förderung vorsehen, wenn eine solche Mitgliedschaft besteht. Nach einer Gesamtabwägung hat der Gemeinderat daher beschlossen weiterhin als Partnerkommune der Energieagentur Rems-Murr gGmbH anzugehören.


Landschaftserhaltungsverband Rems-Murr - Beteiligung der Gemeinde -

Die Gemeinde Oppenweiler verfügt über eine einzigartige Kulturlandschaft, die es zu pflegen und zu erhalten gilt. Im Gemeindegebiet befinden sich zahlreiche Streuobstwiesen sowie kartierte Biotope und Naturdenkmale, die dringend sachkundiger Pflege bedürfen, um dauerhaft einen ökologisch wertvollen Zustand zu behalten. Deshalb wünscht und fördert die Landesregierung die flächendeckende Einführung von Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) in allen Landkreisen. Ein LEV ist ein freiwilliger Zusammenschluss eines Landkreises mit Kommunen und Partnern aus privatem Naturschutz und Land- und Forstwirtschaft. In der Regel wird ein LEV in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) betrieben. Im Einzelnen geht es darum

  • die Landschaftspflege sicherzustellen, insbesondere Pflege von Biotopen sowie - gerade im Rems-Murr-Kreis - der Streuobstwiesen, und dadurch ein flächendeckendes Netz naturnaher Lebensräume aufzubauen,
  • die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen zu erhöhen,
  • zusätzliche Einnahmequellen für Landwirte durch Beauftragung mit der Pflege zu schaffen,
  • die Anwerbung von Fördermitteln zu verbessern,

Zentrales Merkmal dabei ist, dass die Entwicklung von Natur und Landschaft im Konsens aller Beteiligten erfolgen soll. Deshalb setzt sich der Vorstand eines LEV paritätisch aus Interessenvertretern des Naturschutzes, der Land- und Forstwirtschaft und der Kommunen zusammen. Diese Struktur, bei der alle Beteiligten „an einem Tisch sitzen“, ermöglicht es außerdem, die Aufgaben in der Landschaftspflege besonders effizient zu erledigen:

Der LEV nimmt Aufträge entgegen, sucht nach Fördermöglichkeiten (insbesondere nach der Landschaftspflegerichtlinie) und stellt anschließend den Kontakt zu einem geeigneten Auftragnehmer her. Er bringt somit Auftrag und Ausführende zusammen. Dies ist insbesondere für Gemeinden von Vorteil, die über Biotopflächen oder Naturdenkmale verfügen und dafür Unterstützung zur Sicherstellung einer sachgerechten Pflege benötigen. Der Gemeinderat hat einer Beteiligung am Landschaftserhaltungsverbandes Rems-Murr (LEV) zugestimmt.


Instandhaltungsmaßnahmen Gemeindehalle

Derzeit stehen in der Gemeindehalle verschiedene Instandhaltungsmaßnahmen an.

Sanierung der Duschkabinen

Nachdem durch undichte Wasserversorgungsleitungen in der Duschkabine 3 und 4, das Mauerwerk durchfeuchtet wird, ist eine Erneuerung der Versorgungsleitungen vorzusehen. Im Zuge dieser Maßnahmen werden die Duschgarnituren auf den Stand der Technik gebracht und durch sogenannte Vorwand-Duschpaneele ersetzt. Auch die Boden- und Wandfliesen werden innerhalb der Duschkabine erneuert. Die Arbeiten werden in der Sommerpause durchgeführt, so dass der Schulsport nicht behindert wird. Innerhalb der Sommerpause kann die Duschkabine 1 und 2 von den Vereinen weiterhin während des Übungsbetriebes genutzt werden. Die Arbeiten wurden im Rahmen der Zuständigkeit der Verwaltung bereits vergeben. Nach Vollzug der Sanierung der Duschkabinen 3 und 4 wird die Sanierung der Duschkabinen 1 und 2 durchgeführt.

Hallenbeleuchtung

Die Klemmblöcke der Hallenbeleuchtung sind altersbedingt zu erneuern, um die Betriebssicherheit sicherzustellen. Aus Energiespargründen hat die Verwaltung über eine LED Beleuchtung der Gemeindehalle Informationen eingeholt und auf Fördermöglichkeiten geprüft. Nach Überprüfung der Realisierbarkeit einer LEDBeleuchtung durch das Ingenieurbüro G+P aus Stuttgart, stellte sich heraus, dass eine LED Beleuchtung insgesamt mehr als 100.000,00 € kostet und derzeit noch nicht empfohlen wird. Daraufhin hat die Verwaltung die Arbeiten zum Austausch der Klemmblöcke in Höhe von rund 1.700,00 € vergeben. Die Arbeiten werden schnellst möglichst ausgeführt. Die Umrüstung auf LED-Technik bleibt unter dem Aspekt einer eventuellen Fördermöglichkeit im Blick der Verwaltung.


Mittelfristige Unterhaltung des Mineralfreibads Oppenweiler

Das Gebäude und die technischen Anlagen im Freibad sind in die Jahre gekommen. Voraussichtlich wird eine Sanierung der technischen Anlagen, der Wärmegewinnungsanlagen, sowie der baulichen Anlagen notwendig werden.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind im

  • Jahr 2014 100.000 € und im
  • Jahr 2015 400.000 €

für die Sanierung der Anlagen im Freibad berücksichtigt.

Die Verwaltung wird während, bzw. nach der Saison 2012 zusammen mit einem Planungsbüro ein Grobkonzept erarbeiten. Danach bestimmt der Gemeinderat, welche Maßnahmen auszuführen sind. Die Feinplanung wird dann im Jahr 2013 erfolgen, so dass die ersten Sanierungsmaßnahmen nach der Freibadsaison 2013 (Anfang 2014) durchgeführt werden können.

17.07.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 17. Juli 2012 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Feststellung der Jahresrechnung 2011 Gemeinde Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 Wasserversorgung Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
  4. Finanzzwischenbericht 2012 - Information -
  5. Kindergarten „Steinfeld“ - Beschlussfassung über die Vergabe von Ausbaugewerken
    1. a) Holzfassade
    2. b) Tischlerarbeiten
    3. c) Fensterarbeiten
    4. d) Bodenbelagsarbeiten
    5. e) Trockenbauarbeiten
  6. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zell – 2. Änderung“ a) Aufstellungsbeschluss b) Feststellung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
  7. Kostendeckung der gemeindeeigenen Einrichtungen - Information -
  8. Weiterentwicklung bzw. Ersatz des alten Feuerwehrgerätehauses im Schloßgarten
    1. a) Beratung und Beschlussfassung über die weiterentwickelten Planungen
    2. b) Beauftragung der weiteren Planung
  9. Bausachen
    1. a) Errichtung eines Gartenhauses, Flst. 113/2, Tierbachstr. 8, 71570 Oppenweiler - Befreiungsantrag -
    2. b) Abbruch der bestehenden Doppelgarage und Neubau einer Doppelgarage, Flst. 387/1, Untere Ortsstr. 10, Oppenweiler
  10. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  11. Anfragen
  12. Verschiedenes


Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2012 PDF
Feststellung der Jahresrechnung 2011 Gemeinde Oppenweiler

Der Gemeinderat stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2011 fest. Gemeindekämmerin Daniela Weiß erläuterte, dass sich das Haushaltsjahr 2011 im Vergleich zum Planansatz wesentlich besser entwickelt hat. Durch die sich 2011 immer weiter aufhellende Konjunktur konnten auf der Einnahmeseite einige Mehreinnahmen bei den konjunkturabhängigen Einnahmequellen verzeichnet werden (insbesondere bei der Gewerbesteuer und den Einkommenssteueranteilen). Damit verbesserte sich insgesamt die Einnahmenseite gegenüber dem Vorjahr um rund 2,6 Millionen Euro.

Auf der Ausgabenseite war das Jahr 2011 vom Hochwasserereignis des 13.01.2011 geprägt. Dadurch ergaben sich einige nichtplanbare Mehrausgaben im Bereich des Katastrophenschutzes und der Unterhaltung von gemeindeeigenen Einrichtungen. Durch die geringe Steuerkraft des Jahres 2009 hat die Gemeinde nur eine unterdurchschnittliche Umlagenlast zu tragen. Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten Jahre musste im Jahr 2011 nicht einmal die Hälfte an Umlagen abgeführt werden. Außerplanmäßig wurde aufgrund der B 14 Oberflächensanierung der Straßenbauverwaltung die äußere Erschließung für das Baugebiet Steinfeld und die Schachtregulierungen im Verlauf der Bundesstraße ausgeführt.

Der Verwaltungshaushalt konnte nach zwei krisenbedingt schwachen Jahren 2009 und 2010 wieder den laufenden Betrieb ausgleichen und eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro erwirtschaften. Der allgemeinen Rücklage konnten im Jahr 2011 1.452.386,69 Euro zugeführt werden. Im Jahr 2011 waren keine Kreditaufnahmen erforderlich.

Festlegung des Jahresabschlusses 2011 Wasserversorgung Oppenweiler

Der Gemeinderat stellte das Ergebnis des Jahresabschlusses der Wasserversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2011 fest. Die Wasserversorgung Oppenweiler schließt das Jahr 2011 mit einem Jahresverlust in Höhe von rund 12.500 Euro, welcher auf die neue Rechnung vorgetragen wird. Damit steigt der Verlustvortrag auf 141.298,20 Euro. Im Wirtschaftsjahr 2011 wurden insgesamt 170.799m³ Wasser verkauft. Das Jahresergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 75.400 Euro. Ursächlich hierfür waren insbesondere die deutlich höheren Umsatzerlöse, die aus der höheren Verkaufsmenge und dem erhöhten Wasserpreis resultieren.

Finanzzwischenbericht 2012

Im Gemeinderat wurde mittels dem Finanzzwischenbericht 2012 ein Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im ersten Halbjahr 2012 gegeben und die voraussichtlichen Entwicklungen im weiteren Jahresverlauf aufgezeigt. Die Entwicklung im Verwaltungshaushalt ist insbesondere geprägt von der sich aufhellenden Wirtschaftslage. Die Gewerbesteuer ist wieder die Haupteinnahmequelle der Gemeinde. Es ergeben sich durch die Maisteuerschätzung 2012 wenig Veränderungen zur Novembersteuerschätzung 2011, weshalb die Entwicklung im Verwaltungshaushalt entsprechend den Planansätzen verläuft. Aufgrund der erkennbaren Fortschreibungen ergibt sich gegenüber der Haushaltsplanung 2012 im Verwaltungshaushalt durch Saldierung der Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro und andererseits der Mehrausgaben in Höhe von rund 390.000 Euro eine Verbesserung der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von voraussichtlich rund 1,2 Millionen Euro, so dass diese auf Jahresende ca. 2,5 Millionen Euro beträgt.

Kindergarten Steinfeld - Vergabe von Ausbaugewerken

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.01.2012 die Planunterlagen des Architekturbüros Klaus Weller für den Neubau eines Kindergarten im Neubaugebiet „Steinfeld“ genehmigt hat, wurden die Rohbauarbeiten in der Gemeinderatssitzung am 24.04.2012 vergeben. Die Ausbaugewerke für die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation wurden in der Sitzung am 19.06.2012 vergeben. Die restlichen Ausbaugewerke wurden beschränkt ausgeschrieben. Nachdem die Ergebnisse der Ausschreibung zum Teil erhebliche Kostensteigerungen mit sich brachten, wurden durch das Architekturbüro Weller einzelne Kosteneinsparpotenziale dem Gremium aufgezeigt. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten nach einer Diskussion über realistische Einsparung für die hinterlüftete Holzfassade mit Gerüstbauarbeiten an die Firma Herbert Titze aus Aspach in Höhe von rund 73.000 Euro. Die Tischlerarbeiten wurden an die örtliche Schreinerei Nieß aus Oppenweiler in Höhe von rund 30.000 Euro, die Kunststofffensterarbeiten an die Firma Goller aus Aspach in Höhe von rund 64.000 Euro, die Bodenbelagsarbeiten an die Firma Leix Bodenbelag GmbH aus Backnang mit rund 24.000 Euro und die Trockenbauarbeiten an die Firma Lück aus Backnang in Höhe von rund 26.000 Euro vergeben.

Bebauungsplan Gewerbegebiet Zell – 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss und Feststellung des Entwurfs mit Auslegungsbeschluss

Für die Erweiterung bereits bestehender Firmengebäude im Gewerbegebiet Zell war es erforderlich, den Bebauungsplan anzupassen. Mit der Änderung des Bebauungsplan sollen die Erweiterungsmöglichkeiten der Firmen ermöglicht werden. Die Festsetzungen mussten angepasst werden, da die ursprünglich vorgesehene kleinteilige gewerbliche Bebauung nicht realisierbar ist und derzeit der dringende Bedarf an Erweiterungsflächen der bereits vorhandenen Gewerbebetriebe besteht. Daher hat der Gemeinderat der Aufstellung der 2. Bebauungsplanänderung des Gewerbegebiets Zell zugestimmt und den Entwurf des Büros Rauschmeier festgestellt. Auf die Bekanntmachung im weiteren Verlauf des Amtsblattes wird hingewiesen.

Kostendeckung der gemeindeeigenen Einrichtungen

Der Gemeinderat wurde über die Entwicklung der Kostendeckung von kommunalen Einrichtungen informiert. Insbesondere die Friedhofsgebühren weisen einen erheblichen Anpassungsbedarf aus. Die Gemeindeverwaltung wird daher nach der Sommerpause einen Vorschlag für eine entsprechende Anpassung der Friedhofsgebühren vorlegen.

Weiterentwicklung bzw. Ersatz des alten Feuerwehrgerätehauses im Schlossgarten

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 22.05.2012 beschlossen, dass im Schlossgarten am Standort des alten Feuerwehrgerätehauses ein neues Mehrzweckgebäude errichtet werden soll. Grundlage für die räumlichen Ausmaße waren die Varianten B (9,30m x 14,40m) in der seinerzeitigen vorgelegten Planung.

Für die konkrete Festlegung der Außengestaltung des Gebäudes wurde das Architekturbüro Heller aus Plochingen beauftragt, diese weiter zu entwickeln. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:

  • die Innenaufteilung soll eine Erweiterung der Funktionsräume vorsehen und
  • die geplante Terrasse sollte nicht überdacht werden.

Das Architekturbüro Heller hat vor diesem Hintergrund 3 zusätzliche Planvarianten entwickelt. Für die anstehende Sitzung war zudem von der Verwaltung auch der Bedarf für das Mehrzweckgebäude darzustellen. Gemäß dem Belegungsplan des Vereinszimmers der Gemeindehalle und des Schulsaals Reichenberg sind sowohl vereinliche als auch kommunale Nutzungen in dem neuen Mehrzweckgebäude möglich.

Damit wäre es möglich, die Belegungszeiten der bestehenden und nahezu vollständig ausgelasteten Räumlichkeiten zu entlasten. Zusätzlich würde der Mehrzweckraum bei Trauungen im Rathaus die Möglichkeit bieten, dem Brautpaar anschließend einen Empfang in den neuen Räumlichkeiten anzubieten. Diese Nutzung ist jedoch auf Nachmittage beschränkt. Private Veranstaltungen in den Abendstunden sollen nicht möglich sein. Der Gemeinderat hat sich nach Vorstellung der einzelnen Planvarianten für die Variante 4 entschieden, welche mit einem Satteldach ausgestattet wird.

(Plan)

Die geschätzten Baukosten der Planvariante 4 liegen bei rund 379.000 Euro. Anschließend wurde das Architekturbüro Heller mit der Planung des Mehrzweckgebäudes beauftragt.

25.09.2012 Gemeinderatssitzung[]

EINLADUNG zu der auf Dienstag, 25. September 2012, 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses anberaumten Gemeinderatssitzung.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Innerörtlicher Hochwasserschutz:
    1. a) Vergabe der Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler - Beratung und Beschlussfassung -
    2. b) Vergabe der Tief- und Stahlbetonarbeiten für das Hochwasserpumpwerk 6.1 in der Grabenstraße - Beratung und Beschlussfassung -
  3. Sanierung der Unteren Ortsstraße a) Vorstellung der Entwurfsplanung; Information b) Vergabe des Ingenieurauftrags; Beschlussfassung
  4. Kanalsanierung Aichelbach - offene Bauweise - Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten-
  5. Haus am Schlossgarten; Genehmigung der Planung - Beratung und Beschlussfassung -
  6. Hochwasserschutzmaßnahmen an den Seitengewässern:- Hydraulische Optimierung der Abflussleistung des Reichenbachs - Beratung und Beschlussfassung -
  7. Breitbandversorgung - Vergabe der Arbeiten - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Bebauungsplanverfahren Baugebiet "Gewerbegebiet Zell 2. Änderung" a) Behandlung der Anregungen b) Satzungsbeschluss
  9. Baugebiet Steinfeld; Vergabe der Straßenbeleuchtung - Beratung und Beschlussfassung -
  10. Straßenunterhaltungsprogramm; Vergabe der Arbeiten - Beratung und Beschlussfassung -
  11. Bausachen
  12. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  13. Anfragen
  14. Verschiedenes


Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2012

Innerörtlicher Hochwasserschutz - Vergabe der Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler

Nachdem das Landratsamt die örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Murr in Oppenweiler mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.07.2012 genehmigt hat, wurden die Arbeiten durch das Ingenieurbüro Winkler und Partner öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt sind fünf Angebote eingegangen, die zwischen 2.540.528,35 € und 4.769.201,32 € lagen. Günstigster Bieter war die Firma Wolff & Müller GmbH & Co. KG aus Waldenburg, die der Gemeinderat mit der Ausführung der örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler beauftragt.

- Vergabe der Tief- und Stahlbetonarbeiten für das Hochwasserpumpwerk 6.1 in der Grabenstraße

Die Tief- und Stahlbetonarbeiten für das im Rahmen des innerörtlichen Hochwasserschutzes notwendige Hochwasserpumpwerk 6.1 mit Betriebsgebäude in der Grabenstraße wurden gemeinsam mit den Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Murr öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt sind 4 Angebote eingegangen, die zwischen 390.788,41 € und 547.228,64 € lagen. Der Gemeinderat beauftragte den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fritz Müller aus Backnang, mit der Ausführung der Arbeiten.

Mit beiden Maßnahmen wird noch im Oktober 2012 begonnen.

Sanierung der Unteren Ortsstraße

Die ehemalige K 1825 (Untere Ortstraße) wurde zum 01.01.2010 auf Grund fehlender Kriterien gemäß § 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis von einer Kreisstraße zur Gemeindestraße herabgestuft.

Bei der Kanaluntersuchung stellte sich heraus, dass einige Stellen des Kanalnetzes in der Unteren Ortsstraße sanierungsbedürftig sind. In den vergangenen Jahren mussten diverse Wasserleitungsrohrbrüche in diesem Bereich behoben werden, was auf einen sehr brüchigen Zustand der Versorgungsleitungen schließen lässt. Daher hat die Gemeindeverwaltung das Ingenieurbüro Frank aus Backnang mit der Erarbeitung eines Planentwurfs und einer Kostenschätzung zur Sanierung der Unteren Ortsstraße beauftragt. Die Planung sieht die Erneuerung der gesamten Wasser- und Abwasserleitungen, sowie des Straßenaufbaus der Unteren Ortsstraße von der Einmündung Wilhelmsheimer Straße bis zum Anschluss an die Bundesstraße 14 vor.

Zusätzlich ist eine Abwasserentlastungsleitung entlang des Kirchwegs in Richtung REWE vorgesehen. Diese Leitung ist im Allgemeinen Kanalisationsplan der Gemeinde Oppenweiler bereits angedacht gewesen und führt zu einer deutlichen Entlastung des bisherigen Hauptkanals.

Bei einem Neuausbau der Unteren Ortsstraße ist verkehrsrechtlich zu prüfen, ob in diesem Bereich eine „Zone 30“ eingerichtet werden kann. Im Vorentwurf ist die Straßenführung für eine „Zone 30“ ausgelegt. Schlussendlich ist eine solche Festsetzung jedoch von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Backnang abhängig. Die Sanierung der Unteren Ortsstraße und der Neubau der Entlastungsleitungen kosten insgesamt 1.362.000,00 €.

Aufgrund der zahlreichen für das Jahr 2013 vorgesehenen Investitionen, ist vorgesehen, die Umsetzung der Sanierung der Unteren Ortsstraße in zwei Abschnitten zu vollziehen. So soll im ersten Abschnitt der Abwasserentlastungskanal zur Verbesserung der Abflusssituation in der Unteren Ortsstraße im Jahr 2013 ausgeführt werden. Die Komplettsanierung der Unteren Ortsstraße steht dann als zweiter Bauabschnitt an. Der Gemeinderat nahm von dieser Planung Kenntnis und befürwortete das Verfahren vorbehaltlich der Finanzierung im Haushaltsjahr 2013. Anschließend wurde das Ingenieurbüro Frank mit der weitergehenden Planung der Sanierung beauftragt.

(Karte)

Kanalsanierung Aichelbach - Vergabe der Arbeiten in offener Bauweise

Nachdem der Gemeinderat die Arbeiten für die geschlossene Bauweise der Kanalsanierung im Ortsteil Aichelbach in seiner Sitzung am 24.04.2012 an die Firma Geiger aus Wendlingen vergeben hat, sind nun die Kanalschäden in offener Bauweise zu beheben. Daher hat das Ingenieurbüro Frank die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt sind nur 3 Angebote bei der Gemeinde eingegangen, die zwischen 39.240,43 € und 67.975,06 € lagen. Der Gemeinderat hat darauf hin den günstigsten Bieter, die Firma Fritz Müller aus Backnang, mit den Arbeiten beauftragt.

Haus am Schlossgarten - Genehmigung der Planung

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.07.2012 entschieden hat, das Mehrzweckgebäude am Schlossgarten gemäß der Variante 4 mit Satteldachausführung zu errichten, wurden durch Architekt Heller die in der Sitzung vorgetragenen Wünsche und Anregungen in die Planung mit aufgenommen und eine Kostenberechnung erstellt.

In der Anlage der Sitzungsvorlage sind die Kostenberechnung und die Erläuterungen des Architekturbüros Heller beigefügt. Gemäß der Kostenberechnung ist mit einer Erhöhung der Gesamtkosten in Höhe von ca. 13% auf nun insgesamt rund 430.000,- € zu rechnen.

Die vorgestellte Planung ist Grundlage für den Bauantrag, daher ist diese durch den Gemeinderat zu genehmigen. Um die Fertigstellung des Gebäudes zum Jubiläumsjahr 2014 zu gewährleisten, sind die Bauleistungen zeitnah auszuschreiben.

(Karte)

Der Gemeinderat hat die Planung des Architekturbüros Heller genehmigt und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Bauleistungen beauftragt.

Hochwasserschutzmaßnahmen an den Seitengewässern - Hydraulische Optimierung der Abflussleistung des Reichenbachs

Im Jahr 2011 wurde im Auftrag der Gemeindeverwaltung, gefördert durch das Land Baden-Württemberg, vom Ingenieurbüro Winkler und Partner die Flussgebietsuntersuchung für die Seitengewässer der Murr in Oppenweiler (FGU Seitengewässer) durchgeführt.

Die Untersuchung ergab, dass an den folgenden Seitengewässern ergänzend zu den geplanten Schutzmaßnahmen an der Murr Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind:

  • Eichelbach
  • Froschbach
  • Reichenbach
  • Rohrbach
  • Roßstallbach
  • Tierbach

Das Ergebnis der FGU Seitengewässer wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.12.2011 vorgestellt und beraten. Das Gremium fasste seinerzeit folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine Aufnahme der Schutzmaßnahmen in die Satzung des Wasserverbands Murrtal einzusetzen.

Entsprechend dieser Beauftragung hat die Verwaltung bei der Verbandsversammlung des Wasserverbands Murrtal am 2. Mai 2012 die Aufnahme der in der FGU Seitengewässer dargestellten Maßnahmen beantragt. Dem Antrag wurde einstimmig stattgegeben und die Satzung des Verbands entsprechend geändert. Diese Satzungsänderung war Grundvoraussetzung für die Beantragung der Aufnahme der Maßnahmen in das förderfähige Programm des Wasserverbands. Dem Regierungspräsidium als Förderbehörde wurde die FGU Seitengewässer in einem persönlichen Besprechungstermin erläutert. Nach Prüfung hat dieses nun signalisiert, dass die dargestellten Schutzmaßnahmen in das förderfähige Programm des Wasserverbands aufgenommen werden können. Damit ist auch für diese Schutzmaßnahmen ein Fördersatz von 70 Prozent möglich.

Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, die Maßnahmen der FGU Seitengewässer schrittweise umzusetzen. Begonnen werden sollte dabei mit den Seitengewässern, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geplanten Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler stehen.

Dies sind der Roßstall- und der Reichenbach. Die Sicherung des Roßstallbaches ist im Rahmen der Planung zum HRB Oppenweiler berücksichtigt und wird mit der Realisierung des Beckens hergestellt. Die Hochwasserschutzmaßnahme am Reichenbach sollte idealerweise im Jahr 2013 umgesetzt werden.

Die konkrete Planung der Schutzmaßnahme wurde vom Ingenieurbüro Gerhard Kipf erstellt. Im Wesentlichen soll durch Verbreiterung des Bachbettes und Anlegen eines Dachprofils auf der Straße die Gefährdung der Gebäude im Ortsteil Reichenbach durch eine Überflutung entscheidend verringert werden. Eine Ausfertigung der Planung liegt zur Sitzungsvorbereitung auf, Herr Kipf wird sie zudem im Rahmen der Sitzung erläutern.

Die Maßnahmen kosten nach einer Kostenberechung des Ingenieurbüros Gerhard Kipf ca. 98.000 Euro.

Der Gemeinderat hat daher die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft zu stellen und die Umsetzung der Schutzmaßnahmen für das Jahr 2013 vorzubereiten.

Breitbandversorgung - Vergabe der Arbeiten

Nachdem dieses Frühjahr der erste Abschnitt der Breitbandtrasse von Oppenweiler über Aichelbach nach Zell fertig gestellt wurde, überarbeitete das Ingenieurbüro Gerhard Kipf den Trassenplan für den zweiten Abschnitt von Oppenweiler in Richtung Reichenberg. Auf Grund der diesjährigen deutlichen Preiserhöhungen im Bausektor, wurde die Firma Gläser angefragt, ob Sie die Arbeiten im Rahmen eines Anschlussauftrag auf Grundlage des bestehenden Leistungsverzeichnisses ausführen würde. Die Firma Gläser hat daher angeboten, den Bau der Telerohrtrasse zu den Bedingungen der Trasse Oppenweiler-Aichelbach-Zell auszuführen, jedoch mit einem Teuerungszuschlag von 4% und einem weiteren Zuschlag für Erschwernis im engen Kirchweg und an der steilen Staige.

Die Zuschläge sind vertretbar und begründet. Daher hat der Gemeinderat entschieden, einen Anschlussauftrag an die Firma Lukas Gläser aus Aspach zur Fertigstellung der Breitbandtrasse zu vergeben. Die Fertigstellung des Telerohrnetzes kostet ca. 131.000 € und ist der letzte Schritt zu einem flächendeckenden Lehrrohrnetz, welche später durch einen Breitbandanbieter genutzt werden kann, um die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde mit attraktiven Breitbandverbindungen zu versorgen.

(Karte)

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Zell“ - Behandlung der Anregungen und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung über die eingegangenen Anregungen beraten und einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zell - 2.Änderung“ beschlossen. Auf die separaten Bekanntmachungen im Amtsblatt wird hingewiesen.

Baugebiet Steinfeld - Vergabe der Straßenbeleuchtung

Nachdem die ersten Wohngebäude im 1. Bauabschnitt des Baugebiets „Steinfeld“ errichtet und bereits bewohnt sind, sollte vor dem Winter 2012/2013 die Straßenbeleuchtung installiert werden. Die Masten wurden bereits während den Erschließungsarbeiten von der Syna GmbH errichtet.

Die Gemeindeverwaltung hat insgesamt drei Angebote für insgesamt 38 LEDBeleuchtungskörper eingeholt. Die im Ortsgebiet bereits verbauten LEDLeuchtkörper sind von der Firma KS Luminance aus Backnang beschafft worden. Die Firma KS Luminance wurde vergangenes Jahr an die Firma Gratz Luminance veräußert, bietet jedoch dieselbe Leuchte an, die bereits im Ortsgebiet installiert wurde.

Die Firma Christ Elektrotechnik aus Oppenweiler hat eine Leuchte der Firma SITECO angeboten. Ebenfalls wurde ein Angebot der Firma Clever Lights aus Leutenbach eingeholt. Die Angebote lagen zwischen 20.258,56 € und 24.762,95 €. Der Gemeinderat hat darauf hin an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Christ Elektrotechnik aus Oppenweiler, den Auftrag zur Lieferung und Montage der LED-Leuchtkörper für den 1. Bauabschnitt des Neubaugebiet Steinfeld vergeben.

Straßenunterhaltungsprogramm - Vergabe der Arbeiten

Die Gemeindeverwaltung hat im Rahmen des Straßenunterhaltungsprogramms Asphaltarbeiten mit größerem Umfang beschränkt ausgeschrieben.

Im Blumenweg ist der Endbelag aufzubringen, die Gemeindeverbindungsstraße von Reichenberg nach Schiffrain ist von der Hofstelle Wieland bis zur Einmündung in die Dorfstraße mit einem neuen Fahrbahnbelag zu versehen und entlang der Buch-Eich- Straße sind die Längsrissbildungen zu beheben. Insgesamt sind 4 Angebote zwischen 36.406,15 € und 48.682,76 € eingegangen. Der Gemeinderat hat darauf hin die Arbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Georg Eichele Abtsgmünd, beauftragt. Die Firma Eichele hat bereits die Druckminderstation und die Versorgungsleitungen für die Wasserversorgung Oberer Reichenberg und Schiffrain mit guten Ergebnissen gebaut.

23.10.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 23. Oktober 2012 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Örtlicher Hochwasserschutz Zell - Vergabe der Arbeiten -
  3. Hochwasserpumpwerke im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Gemeinde - Vergabe des Ingenieurauftrags -
  4. Vergabe der Stromkonzession - Angebotsvorstellung der Bewerber - Information -
  5. Errichtung eines Obdachlosenwohnheims - Vergabe der Arbeiten -
  6. Investitionsprogramm 2013 - Beratung und Beschlussfassung -
  7. Kalkulation der Bestattungsgebühren, Änderung der Friedhofssatzung vom 28.06.2011 - Beratung und Beschlussfassung -
  8. Änderung der Wasserversorgungssatzung
    1. Anpassung der Wasserversorgungsgebühr
    2. Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 29.11.2005
  9. Kostendeckung der gemeindeeigenen Wohngebäude - Information -
  10. Hundekotentsorgungsstationen - Beratung und Beschlussfassung -
  11. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang a) 12. Änderung - Feststellungsbeschluss - b) 15. Änderung - Aufstellungsbeschluss - c) 16. Änderung - Aufstellungsbeschluss - d) 17. Änderung - Aufstellungsbeschluss - e) 18. Änderung - Aufstellungsbeschluss - f) 19. Änderung - Aufstellungsbeschluss - g) 20. Änderung - Aufstellungsbeschluss - h) 21. Änderung - Aufstellungsbeschluss - i) 22. Änderung - Aufstellungsbeschluss - j) 23. Änderung - Aufstellungsbeschluss - k) 24. Änderung - Aufstellungsbeschluss -
  12. Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart - Nutzung der Windenergie- - Stellungnahme -
  13. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  14. Bausachen a) Errichtung eines überdachten Lagerplatzes, Flst. 105/6, Talstraße, Oppenweiler
  15. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  16. Anfragen
  17. Verschiedenes


Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2012 PDF


Örtlicher Hochwasserschutz Zell - Vergabe der Arbeiten -

Nachdem das Landratsamt die örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Murr in Oppenweiler-Zell mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.07.2012 genehmigt hat, wurden die Arbeiten durch das Ingenieurbüro Winkler und Partner öffentlich ausgeschrieben. Die Angebote lagen zwischen 452.187,71 € und 978.087,06 €. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Wilhelm Weidler GmbH & Co. KG aus Urbach abgegeben und wurde daher vom Gemeinderat mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Hochwasserpumpwerke im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Gemeinde - Vergabe des Ingenieurauftrags -

Im Rahmen der innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in der Gemeinde sind für die Ortskanalisation sogenannte Hochwasserpumpwerke notwendig. Insgesamt sind 5 Pumpwerke in der Grabenstraße, Talstraße, Schloßstraße, Murrwiesenstraße und im Teilort Zell vorgesehen. Das Ingenieurbüro Frank hat für die Planung und die bautechnische Begleitung den Auftrag des Gemeinderats für die Planung und bautechnische Begleitung der Hochwasserpumpwerke erteilt bekommen.

Vergabe der Stromkonzession – Angebotsvorstellung der Bewerber

Zum 31.12.2012 läuft der aktuelle Stromkonzessionsvertrag mit der Süwag Energie AG (vormals KAWAG) aus. Am 16.11.2010 wurde das Vertragsende im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gegeben. Von folgenden Energieversorgungsunternehmen gingen daraufhin Interessenbekundungen für den Abschluss eines Konzessionsvertrages ein:

  • Süwag Energie AG
  • Stadtwerke Murrhardt
  • EnBW Regional AG

Die Bewerber sollten sich bis zum 31.07.2012 mit dem Kriterienkatalog auseinandersetzen. Mit Schreiben vom 26.07.2012 haben die Stadtwerke Murrhardt ihre Interessenbekundung zurückgezogen. Von der Süwag Energie AG und der EnBW Regional AG wurden diese Kriterien sehr ausführlich und umfangreich beantwortet. In der Gemeinderatssitzung stellten die Vertreter beider Unternehmen ihre Angebote dem Gemeinderat vor und standen für weitere Fragen zur Verfügung.

Errichtung eines Obdachlosenwohnheims - Vergabe der Arbeiten -

Nachdem das alte Obdachlosenwohnheim auf Grund gravierender Schäden des Hochwassers vom 13.01.2011 abgerissen werden musste, hat der Gemeinderat beschlossen, ein Wohnheim im rückwärtigen Bereich der Kläranlage zu errichten.

Das Integrationsministerium Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass sich die Zugangssituation von Flüchtlingen wesentlich verschärft hat und die Landesaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe nicht mehr in der Lage, ist die Engpässe bei der Unterbringung abzufedern. Daher bittet das Landratsamt die Kommunen im Rems-Murr-Kreis kurzfristig Wohnraum für zugewiesene Asylbewerber zu schaffen. Auch die Gemeinde Oppenweiler hat daher zeitnah eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde hat gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Gerhard Kipf verschiedene Alternativen von Unterkünften geprüft und Angebote von Fachfirmen eingeholt. Die Firma Nusser aus Winnenden bietet eine mobile Raumzelle an, welche von der Ansicht her mit einem konventionell errichteten Gebäude zu vergleichen ist. Bei dem Angebot der Firma Kleusberg handelt es sich um eine Containerlösung. Beide Gebäudetypen sind entsprechend der Energieeinsparverordnung 2009 zu errichten und werden mit einer Luft-Wasserwärmepumpe beheizt

In der Sitzung wurde entschieden, den Auftrag zur Errichtung einer Obdachlosenunterkunft an die Firma Kleusberg GmbH & Co.KG aus Remseck für einen Auftragswert in Höhe von 168.088,00 Euro zu vergeben.

Investitionsprogramm 2013 -Beratung und Beschlussfassung

Die Verwaltung regte in der Gemeinderatssitzung an, auch für das Haushaltsjahr 2013 die Investitionen vorab zu beraten und festzulegen. Das Beratungsergebnis bildet die Grundlage des Vermögenshaushaltes im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2013.

Das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2012 sieht eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 1.748.000 € vor. Schwerpunkte beim Investitionsprogramm sind der Ausbau des Entlastungskanals in der Unteren Ortsstraße in Höhe von rund 450.000 €, der Neubau der Gebäudes am Schlosspark mit 500.000 € sowie Neubeschaffungen im Mineralfreibad Oppenweiler in Höhe von 60.000 €. Für das Wirtschaftsjahr 2013 sieht der Entwurf des Vermögensplans der Wasserversorgung Oppenweiler rund 164.000 € vor. Der Schwerpunkt liegt bei der Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitung im Zuge der Kanalauswechslung in der Unteren Ortsstraße.

Zum derzeitigen Planungsstand wird davon ausgegangen, dass der Haushalt 2013 eine Netto-Investitionsrate erwirtschaften wird, welche vom Verwaltungshaushalt im investiven Bereich zur Verfügung steht. Aufgrund der hohen Kreisumlage sowie FAG-Umlage im Jahr 2013, wird die Netto-Investitionsrate jedoch sehr gering ausfallen. Um die eingeleiteten Maßnahmen finanzieren zu können, wird eine Rücklagenentnahme in Höhe von voraussichtlich rund 500.000 € notwendig. Die übrige Finanzierung erfolgt über Grundstückserlöse und Darlehensrückflüsse.

Änderung der Wasserversorgungssatzung - Anpassung der Wasserversorgungsgebühr

Durch Beschluss vom 16.11.2010 hat der Gemeinderat den Wasserzins von 1,76 €/m³ auf 2,08 €/m³ (zzgl. 7% Mehrwertsteuer) ab 01.01.2011 festgesetzt. Die Kalkulation gilt noch bis 31.12.2012. Infolge von einem sehr hohen Verlustvortrag der letzten Jahre wurde eine Überrechnung des Gebührensatzes notwendig. Diese Verluste gilt es nach Eigenbetriebssatzung der Gemeinde nun auszugleichen.

Die Verbrauchswerte im Überblick:
prognostiziert tatsächlich
2009 188.000 m³ 164.621 m³
2010 190.000 m³ 165.674 m³
2011 192.000 m³ 170.799 m³
2012 169.000 m³ ?
2013 170.000 m³ ?
2014 171.000 m³ ?
2015 170.000 m³ ?

Das Kommunalabgabengesetz (§ 14) regelt, dass Versorgungseinrichtungen einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen dürfen. In der Eigenbetriebssatzung der Wasserversorgung ist jedoch festgesetzt, dass die Wasserversorgung keinen Gewinn erzielen soll. Eine Kostendeckung ist allerdings anzustreben, da nach § 12 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes auf eine Erhaltung des Sondervermögens Rücksicht zu nehmen ist. Die Verlustvorträge werden auf das Vermögen des Eigenbetriebs angerechnet und vermindern dieses somit. Ein zumindest teilweiser Ausgleich des Verlustvortrags ist dringend anzustreben.

Die Berechnung der neuen Kalkulation ergibt einen neuen Gebührensatz in Höhe von 2,17 €/m³ ohne Einrechnung der Vorjahresverluste. Wenn die Verluste (zum 31.12.2011 = 140.145 €) zu 85 % berücksichtigt werden, also 119.500 €, ergibt sich ein neuer Gebührensatz von 2,40 €/m³.

Zur Steigerung des Wasserpreises um rd. 15 % tragen folgende Gesichtspunkte bei:

  1. laufende Betriebskosten für Strom und Unterhaltung der Anlagen werden aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen vor allem im Energiebereich höher.
  2. Erhöhte Abschreibungen nach Durchführung der nicht unerheblichen Investitionen im Bereich der Wasserversorgung der letzten Jahre.
  3. Starker Rückgang der Verkaufsmengen beim Frischwasser als Bemessungsgrundlage.
  4. Ausgleich der letzten Jahre mit hohen Verlusten (insgesamt 140.145 €)

Zusätzlich wurde die Grundgebühr neu kalkuliert. Bisher beträgt die Grundgebühr 1,25 €/Monat und ist seit Jahren unverändert geblieben. Die Grundgebühr soll die dauerhaft verursachten Fixkosten für die ständige Vorhaltung einer betriebsbereiten öffentlichen Einrichtung, welche verbrauchsunabhängig sind, decken. Der Gemeindetag empfiehlt in die Grundgebühr 25 % der fixen Kostenanteile mit einzuberechnen. In der angestellten Kalkulation wurden 25 % der kalkulatorischen Kosten berücksichtigt, um auch die Verbraucher geringer Wassermengen angemessen an den Fixkosten zu beteiligen.

Daraus ergibt sich eine neue Grundgebühr in Höhe von 2,65 € pro Monat für einen QN 2,5 Zähler und 5,30 € pro Monat für einen QN 10 Zähler.

Daher hat der Gemeinderat die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungsgebühr für die Jahre 2013 bis 2015 genehmigt und beschlossen, den Verlustvortrag in Höhe von 85% in die Kalkulation einzustellen. Weiter wurde beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet eine einheitliche Gebühr festzusetzen und die Wasserversorgungsgebühr für die Jahre 2013 bis 2015 auf 2,40 € pro Kubikmeter (zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer) festzusetzen und die monatliche Grundgebühr für einen QN 2,5 Zähler auf 2,65 € pro Monat und für einen QN 10 Zähler auf 5,30 € pro Monat festzusetzen. In Folge der Beschlüsse wird ebenfalls die Wasserversorgungssatzung entsprechend den geänderten Gebühren festgesetzt.

Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt an anderer Stelle in dieser Ausgabe des Gemeindeblattes.

Kostendeckung der gemeindeeigenen Wohngebäude - Information -

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Wunsch geäußert, eine Darstellung der Kostendeckungsgrade der gemeindeeigenen Wohngebäude vorzulegen. Der Kostendeckungsgrad der letzten Jahre liegt zwischen 82 und 95 %.

Kostendeckungsgrad
82% 93% 95% 91%
2008 2009 2010 2011
Hundekotentsorgungsstationen - Beratung und Beschlussfassung -

Auf Grund verschiedener Anfragen und Beschwerden über die Entsorgung bzw. die Unterlassung der Entsorgung von Hundekot, wurde die Thematik seitens der Verwaltung nochmals aufgearbeitet. Innerhalb der Gemeinde Oppenweiler sind bereits 3 Hundekotentsorgungsstationen mit Tütenspendern errichtet, um den Hundebesitzern die ordnungsgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften Ihrer Tiere zu erleichtern.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Hundebesitzer gemäß § 10 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung rechtlich dazu verpflichtet sind, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Diese Regelung gilt unabhängig von eventuell aufgestellten Hundekotentsorgungsstationen. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, weitere 8 Hundekotentsorgungsstationen als Service für die Hundehalterinnen und Hundehalter bereit zu stellen. Die Entsorgungsstationen werden an folgenden Standorten aufgestellt:

  • Rohrbachweg
  • Dornburger Straße
  • Kirchweg (bei der Murrtal-Schule)
  • Schiffrainer Straße (am Ortsausgang Oberer Reichenberg)
  • Schiffrain (Ortsausgang Richtung Buch-Eich)
  • Eschelhofstraße (Einmündung Langwiesenweg)
  • Spitzenklinge (vor dem Kinderspielplatz beim RÜB)
  • Steinbacher Straße (am Ortsausgang Zell Richtung Bolzplatz)

Die Errichtung einer Station kostet rund 550,00 €, der jährliche Unterhalt - bei Berücksichtigung aller Kosten – liegt pro Station bei rund 2.500,00 €.

(Karte)

Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart - Stellungnahme zur Nutzung der Windenergie -

Der Gemeinderat hat am 31.01.2012 beschlossen, die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang für Windenergie nach den Deckblättern 1-3 des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 09.01.2012 aufzustellen. Außerdem wurde in gleicher Sitzung die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Dieses Verfahren ist notwendig, um das Ziel der Landesregierung, bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Strombedarfs aus „heimischer Windkraft“ zu decken, umzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt bzw. ausgewiesen werden. Diese Aufgabe lag bisher bei der Regionalplanung. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde diese Zuständigkeit nun auch an die kommunale Ebene übertragen. Diese Änderung gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Vorranggebiete in Ihren Flächennutzungsplänen auszuweisen. Diese Vorranggebiete werden dann in der Regionalplanung berücksichtigt.

Aufgrund dessen hat die Regionalversammlung der Region Stuttgart am 25.07.2012 den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen beschlossen. Der Verband Region Stuttgart gibt nun den Planungsträgern die Gelegenheit, bis zum 30. November 2012 zu diesen Planungen eine Stellungnahme abzugeben. Daher hat der Gemeinderat die VVG Backnang im Rahmen des Beschlusses vom 31.01.2012 beauftragt, eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart abzugeben.

27.11.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 27. November 2012 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Örtlicher Hochwasserschutz Oppenweiler-HWPW 6.1 -Technische Ausrüstung- -Vergabe der Arbeiten-
  3. Vergabe der Stromkonzession; Abschluss eines Konzessionsvertrages -Beratung und Beschlussfassung-
  4. Forstbetriebsplan 2013 -Beratung und Beschlussfassung-
  5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 -Einbringen durch die Verwaltung-
  6. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2013 -Einbringen durch die Verwaltung-
  7. Kalkulation der Bestattungsgebühren - Neue Gebührenordnung -Beratung und Beschlussfassung-
  8. Neukalkulation der Abwassergebühren, Änderung der Abwassersatzung -Beratung und Beschlussfassung
    1. Abwassergebührenkalkulation 2013 und 2014
    2. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 20.12.2011
  9. Bausachen
    1. Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Sicht- und Windschutz, Flst. 232/1, Sturmfederstr. 5, 71570 Oppenweiler - Befreiungsantrag -
    2. Abbruch Geräteschuppen und Neubau Mehrzweckgebäude, Flst. 1, 71570 Oppenweiler
  10. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  11. Anfragen
  12. Verschiedenes


Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2012 PDF


Örtlicher Hochwasserschutz Oppenweiler - Vergabe der technischen Ausrüstung des Hochwasserpumpwerks 6.1 in der Grabenstraße

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.09.2012 die Rohbauarbeiten für das Hochwasserpumpwerk 6.1 in der Grabenstraße an die Firma Fritz Müller vergeben hat und der Baufortschritt nun soweit ist, wurden die Arbeiten für die technische Ausrüstung öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt sind 6 Angebote in Höhe von 394.300,55 € bis 481.385,12 € bei der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat hat den Auftrag für die technische Ausrüstung des Hochwasserpumpwerks 6.1 in der Grabenstraße an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma IUT aus Pfedelbach, zu einem Auftragswert in Höhe von 394.300,55 € vergeben.

Vergabe der Stromkonzession - Abschluss eines Konzessionsvertrages

Zum 31.12.2012 läuft der aktuelle Stromkonzessionsvertrag mit der Süwag Energie AG (vormals KAWAG) aus. Am 16.11.2010 wurde das Vertragsende im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Die Süwag Energie AG und die EnBW Regional AG setzten sich bis zum 31.07.2012 mit dem vom Gemeinderat am 22.05.2012 festgelegten Kriterienkatalog auseinander. Diese Kriterien wurden von den Unternehmen sehr ausführlich und umfangreich beantwortet.

In der Sitzung vom 23.10.2012 erhielten die Bewerber die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren und zu erläutern. Die Gemeinde hat folgende Kriterien abgefragt:

  1. Grundvoraussetzungen nach dem EnWG (Gewichtung 50%)
  2. Leistungsangebot (Gewichtung 40%)
  3. Kommunalfreundlichkeit (Gewichtung 10%)

Bei den Grundvoraussetzungen nach dem EnWG war festzustellen, dass sich die Angaben der Interessenten nur unwesentlich unterschieden. Beide Bewerber sind große Energieunternehmen und können als solche eine sichere, effiziente, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung vorweisen. Beim Konzessionsvertrag selbst und der Konzessionsabgabe garantierten beide Interessenten den höchstmöglichen Satz sowie die identischen Rabatte, die nach den gesetzlichen Regelungen zulässig sind.

Bei der Kommunalfreundlichkeit gab es ebenfalls keine wesentlichen Unterschiede, beide Unternehmen bieten ähnliche Dienstleistungsangebote an. Insgesamt ist festzustellen, dass beide Unternehmen in der Lage sind, das Stromnetz der Gemeinde Oppenweiler zu betreiben und sich keine finanziellen Unterschiede ergeben. Dennoch musste sich der Gemeinderat für einen der beiden Interessenten entscheiden. Die Gemeinde Oppenweiler hatte in den vergangenen 20 Jahren mit der Süwag Engerie AG keine Probleme. Die Leistungen wurden zur vollen Zufriedenheit erbracht, ebenso gestaltete sich die Zusammenarbeit vertrauensvoll. Daher sieht die Verwaltung keinen Grund, den Betreiber des Verteilungsnetzes zu wechseln. Daher hat die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, den Stromkonzessionsvertrag mit dem bisherigen Vertragspartner der Süwag Energie AG zu schließen. Des Weiteren wurde empfohlen, anstatt der Einrichtung eines Energiebeirats die jährliche Vorstellung der Entwicklung des Stromnetzbetriebes in einer Gemeinderatssitzung darzustellen und gemeinsam darüber zu beraten. Ferner hat die Gemeinde die Möglichkeit, sich an einer Netzgesellschaft mit dem NEV und der Süwag Energie AG zu beteiligen. Ein Umstieg in eine NEV-Gesellschaft ist nach den Regelungen im Konzessionsvertrag mit der Süwag Energie AG bis zum 30.06.2013 möglich. In einer Sitzung im Frühjahr des Jahres 2013 wird über diese Möglichkeit einer Beteiligung nochmals beraten. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, den Konzessionsvertrag für das Stromnetz der Gemeinde Oppenweiler mit der Süwag Energie AG zu schließen und Gebrauch von der jährlichen Information über den Stromnetzbetrieb im Rahmen einer Gemeinderatssitzung zu machen.

Forstbetriebsplan 2013

In der Gemeinderatssitzung stellte Revierförster Hans-Joachim Bek den Vollzug des gemeindlichen Waldwirtschaftsplan des Jahres 2012 und den Forstbetriebsplan für das Jahr 2013 vor. Der Betriebsplan für das Jahr 2013 sieht vor, rund 798 fm einzuschlagen. Insgesamt stehen rund 39.610 € Ausgaben im Gemeindewald und 53.330 € angenommen Einnahmen gegenüber, sodass mit einem Jahresüberschuss von rund 13.720 € gerechnet werden kann.

Anschließend informierte Herr Schüller vom Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis den Gemeinderat über die anstehende Erneuerung der Forsteinrichtung im Jahr 2013. Dabei werden die Waldbestände inventarisiert und daraus eine 10-Jährige Planung abgeleitet. Im Rahmen der Erneuerung der Forsteinrichtung wird weiterhin, nach Beratung mit der Forstverwaltung, die PEFC-Zertifizierung angestrebt. Wichtiger Bestandteil dieser Zertifizierung ist die Berücksichtigung von Todholzbeständen im Gemeindewald.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 sowie Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 2013 - Einbringung durch die Verwaltung

In der Gemeinderatssitzung hielt Bürgermeister Steffen Jäger anlässlich der Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2013 und des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 2013 folgende Haushaltsrede:

„Meine Damen und Herren,


heute steht die Einbringung des Haushaltsplanes für das 2013 auf dem Programm. Erlauben Sie mir vor diesem Hintergrund zunächst nochmals auf das laufende Jahr zu blicken. 2012 hat sich der im Jahr zuvor wiederbegonnene wirtschaftliche Aufschwung fortgesetzt. Dies hat auch im laufenden Haushaltsjahr zu einer Entspannung beigetragen. So erreichen wir voraussichtlich eine Verbesserung der Zuführungsrate von mehr als einer Million Euro. Damit ist das Jahr 2012 finanziell recht ordentlich verlaufen. Aber trotzdem konnten wir auch in diesem noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Für das Haushaltsjahr 2013 gehen wir daher vorsichtig optimistisch von einer weiterhin stabilen Wirtschaft aus. Allerdings sind Steigerungsraten wie in den Jahren 2011 und 2012 nicht mehr zu erwarten. Gleichzeitig belasten uns auf der Ausgabenseite immense Umlageverpflichtungen. Diese sind einerseits auf das gute Ergebnis des Jahres 2011 zurückzuführen, denn die Umlagen bemessen sich immer an der Steuerkraft des vorletzten Jahres. Andererseits sind sie aber auch durch die zum Teil deutlich überdurchschnittlichen Hebesätze der Umlagenempfänger begründet. Zudem bedeuten auch zusätzliche Aufgaben wie die sich immer verstärkende Betreuung unter dreijähriger Kinder und die Einführung zusätzlicher Standards zunehmend eine Mehrbelastung für unseren Gemeindehaushalt. Es wird daher – auch in einer Gemeinde Oppenweiler – Aufgabe der Zukunft sein, sich bei den laufenden Aufgaben auf das erforderliche Maß zu begrenzen und zugleich die möglichen Einnahmequellen sozialverträglich aber trotzdem konsequent zu erschließen. Dies entspricht auch der Grundregel der Nachhaltigkeit, welche besagt: „Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht kommenden Generationen aufbürden. Zugleich muss sie Vorsorge für absehbare Belastungen treffen“. Das bedeutet Einnahmen und Ausgaben müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Nur unter dieser Prämisse können öffentliche Haushalte auf Dauer bestehen.

Meine Damen und Herren, kommen wir zu den Inhalten des Planentwurfs.

Zu den Einnahmen: Die wesentlichen Einnahmen setzen sich auch im Jahr 2013 wieder aus folgenden drei Säulen zusammen:

  • Steuern
  • Zuweisungen
  • Gebühren

Steuern Den größten Teil der Einnahmen im Haushalt bilden auch im Jahr 2013 wieder die Steuereinnahmen. Nach der Krise der Jahre 2009 und 2010 hat sich unsere Haupteinnahmequelle – die Gewerbesteuer – nun wieder stabilisiert. Für 2013 können wir daher einen Planwert bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3,2 Millionen Euro ansetzen. Auch dieser Wert liegt allerdings noch unter dem der Jahre vor dem wirtschaftlichen Einbruch. Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Einnahmeposten ist der Anteil der Gemeinde am Gesamtaufkommen aus der Einkommensteuer. Er beträgt im Jahr 2012 nach den Orientierungsdaten des Finanzministeriums rund 1,9 Millionen Euro. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist für die Kommunen eine verlässliche und in aller Regel konstante Einnahmequelle und damit der ideale Partner der Gewerbesteuer. Eine weitere verlässliche Steuereinnahme ist der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Im Jahr 2012 setzen wir hier 331.861 Euro an.

Finanzzuweisungen

Meine Damen und Herren, nachdem wir aufgrund der schlechten Jahre 2009 und 2010 in den vergangenen beiden Jahren in den Genuss einer Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gekommen sind, beträgt diese Position im Jahr 2013 nun wieder 0 Euro. Oppenweiler hat damit wieder seinen Status als abundante Gemeinde zurückerlangt. Das ist einerseits eine Tatsache, auf die wir stolz sein können. Es ist aber andererseits auch eine Tatsache, die uns bei den Umlagezahlungen massiv belastet. Aber dazu kommen wir später noch. Auch die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb halten sich mit knapp 1,9 Millionen Euro auf einem stabilen, leicht ansteigenden Niveau. Mit diesen sich weiter verstetigenden Einnahmen schaffen wir auch im Jahr 2013 wieder eine positive Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt. Aufgrund der erheblichen Umlagenbelastung beträgt diese im Jahr 2013 mit 329.500 Euro allerdings rund eine Million weniger als im Haushaltsjahr 2012. Damit erreichen wir – da die Gemeinde keinerlei Tilgungsleistungen zu erbringen hat – zugleich auch eine Netto-Investitionsrate in dieser Höhe. Diese vergleichsweise niedrige Zuführung zeigt allerdings schon auf, dass der Vermögenshaushalt 2013 sich in engen Grenzen bewegt.

Ausgaben

Im Verwaltungshaushalt sind die größten Ausgabeposten:

  • Diverse Umlagen (FAG-, Kreis-, Gewerbesteuerumlage) -> 39,4 Prozent
  • Personalausgaben -> 19,7 Prozent
  • Kalkulatorische Ausgaben -> 14,3 Prozent
  • Verwaltungs- und Betriebsaufwand -> 13,2 Prozent

Die Umlagen summieren sich im Jahr 2012 auf mehr als 4,2 Millionen Euro. Dies ist ein Rekordwert in der Geschichte der Gemeinde Oppenweiler. Allein die Kreisumlage beträgt im kommenden Jahr knapp 2,2 Millionen Euro. Das ist mehr als unsere Gemeinde an Personalausgaben aufwendet. Die Kreisumlage liegt mit den von der Kreisverwaltung angestrebten 39 Prozent noch immer auf einem Niveau, das die Gemeinden auf Dauer deutlich überfordert. Dies führt dazu, dass wir in Oppenweiler auch bei der Kreisumlage einen absoluten Spitzenwert erreichen: Mit einer Belastung von 537 Euro pro Einwohner liegt unsere Gemeinde bei dieser Ausgabeposition an der absoluten Spitze in unserem Landkreis. Der bisherige landesweite Durchschnitt liegt sogar rund 200 Euro niedriger. Meine Damen und Herren, ich denke, damit wird das Ausmaß der im Jahr 2013 auf uns zukommenden Umlagenlast deutlich. Bei den Personalausgaben stehen 99.000 Euro mehr Ausgaben als im vergangenen Jahr im Plan. Das entspricht einer Steigerung von rund 5 Prozent. Bedingt ist diese Steigerung durch Tariferhöhungen und die gesetzlich begründete Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels in der Kinderbetreuung.

Meine Damen und Herren, der Haushalt 2013 weist leicht steigende Einnahmen und zugleich eine erhebliche Erhöhung der Umlagebelastungen aus. Dies hat auch Auswirkungen auf unseren Vermögenshaushalt. Dessen Rahmen hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 23.10.2012 mit dem Investitionsprogramm für das kommende Haushaltsjahr bereits festgelegt. Das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2012 sieht eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 1.748.000 € vor. Schwerpunkte beim Investitionsprogramm sind der Ausbau des Entlastungskanals in der Unteren Ortsstraße in Höhe von rund 450.000 €, der Neubau des Gebäudes am Schlossgarten mit 500.000 € sowie Neubeschaffungen im Mineralfreibad in Höhe von 60.000 €. Obwohl dieser Vermögenshaushalt im Vergleich zu seinen Vorgängern vom Volumen eher unterdurchschnittlich ist, können die genannten Investitionen nur durch einen Griff in die Rücklage finanziert werden. Grund dafür ist, wie bereits angedeutet, die aufgrund der hohen Umlagebelastung im kommenden Jahr gering ausfallende Zuführungsrate. Aufgrund des durchaus ordentlich verlaufenden Jahres 2012 ist diese Rücklagenentnahme allerdings vertretbar.

Ja, meine Damen und Herren, so viel zum Gemeindehaushalt. Lassen Sie mich nun noch ein paar Sätze zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung sagen. Die Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde sind auf einem guten Niveau. Für das Wirtschaftsjahr 2013 sieht der Entwurf des Vermögensplans der Wasserversorgung Oppenweiler rund 164.000 € vor. Der Schwerpunkt liegt bei der Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitung im Zuge der Kanalauswechslung in der Unteren Ortsstraße. Ebenfalls beabsichtigt die Gemeinde sich an der Wasserversorgungskonzeption für den nördlichen Rems-Murr-Kreis des Zweckverbands Nordost-Wasserversorgung (NOW) zu beteiligen. Erfreulich ist die Tatsache, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung seit Mitte 2010 frei von externen Verbindlichkeiten ist. Es bestehen somit lediglich Verbindlichkeiten gegenüber dem Gemeindehaushalt. Auch Jahr 2013 ist die Aufnahme weiterer innerer Darlehen nicht erforderlich. Der planmäßige Stand des inneren Darlehens beim Gemeindehaushalt beträgt zum 31.12.2013 insgesamt 926.112 Euro.

Meine Damen und Herren, Sie haben nun in den nächsten Wochen die Möglichkeit den Haushaltsentwurf und den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung intensiv zu studieren. Ich möchte jetzt noch die Gelegenheit nutzen, um einige Worte des Dankes auszusprechen. Mein besonderer Dank gilt auch in diesem Jahr wieder Ihnen, Frau Weiß und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Finanzverwaltung. Sie haben sich in ihrem ersten Jahr bei der Gemeinde Oppenweiler mit einem hohen Maß an Engagement bestens eingearbeitet. Sie sind damit schon nach dieser kurzen Zeit zur zuverlässigen Herrin unserer Zahlen geworden. Haben Sie vielen Dank für diesen Einsatz.

Mein Dank gilt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde, die allesamt ihre Aufgabe gewissenhaft, zuverlässig und stets mit einem wirtschaftlichen Kontrollblick erfüllen. Den Steuerzahlern danke ich für die pünktliche Bezahlung der Steuern und Gebühren und für das Vertrauen in unsere Arbeit.

Ihnen, meine Damen und Herren des Gemeinderats, danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit, deren Ergebnis die wesentliche Grundlage dieses Haushalts darstellt. Ich bedanke mich insbesondere für das gelebte Selbstverständnis des Gremiums auch unangenehme – weil Steuern- oder Gebühren erhöhende – Entscheidungen in aller Regel geschlossen zu treffen. Hier rufe ich uns nochmals die Grundregel der Nachhaltigkeit in Erinnerung: „Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht kommenden Generationen aufbürden. Zugleich muss sie Vorsorge für absehbare Belastungen treffen“.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns auch weiterhin in einem so guten Miteinander die Aufgaben unserer Generation lösen. Für das Jahr 2013 hoffen wir nun auf eine stabile Konjunktur und eine guten Verlauf des Haushaltsjahres.“

Kalkulation der Bestattungsgebühren - Änderung der Friedhofssatzung vom 28.06.2011

Nachdem die Bestattungsgebühren letztmals vom Gemeinderat zum 01.01.2008 festgesetzt wurden, haben sich die Kostendeckungsgrade im Bereich des Bestattungswesen folgendermaßen entwickelt:

Jahr Kostendeckungsgrad in %

  • 2007 55
  • 2008 50,6
  • 2009 78
  • 2010 49,7
  • 2011 54,9

Die Bestattungsgebühren wurden daher im August diesen Jahres neu kalkuliert, indem ein Durchschnitt der Kosten der vergangenen 5 Jahre gebildet wurde. Dieser Durchschnittswert bildete die Grundlage der Kostenermittlung. Es ist insgesamt ein einheitlicher Deckungsgrad festzusetzen, welchen die Verwaltung in Höhe von 90% vorgeschlagen hat. Der Gemeinderat hat daher mehrheitlich der neuen Gebührenkalkulation der Verwaltung vom 06.09.2012 zugestimmt und die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung beschlossen.

Neukalkulation der Abwassergebühren - Änderung der Abwassersatzung

Im Jahr 2011 wurde für die Jahre 2010, 2011 und 2012 die Gebührenkalkulation nach dem gesplitteten Maßstab erstellt. Für die nächsten zwei Jahre musste wieder eine gültige Gebührenkalkulation erstellt werden. Das Büro Allevo Kommunalberatung hat die Kalkulation aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben. Der Kalkulationszeitraum wurde von 01.01.2013 bis 31.12.2014 gewählt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wurde ausdrücklich zugestimmt. In den Jahren 2008, 2009 und 2010 ergaben sich noch ausgleichsfähige Kostenunterdeckungen in Höhe von insgesamt -150.185 €. Die Unterdeckungen wurden in den Bemessungszeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 eingestellt und somit ausgeglichen. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurde die zentrale Abwassergebühr, bestehend aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, vom Gemeinderat wie folgt festgesetzt:

Anteil Schmutzwassergebühr 01.01.2013 – 31.12.2014 2,35 €/m³

Anteil Niederschlagswassergebühr 01.01.2013 – 31.12.2014 0,59 €/m²

Aufgrund der Entscheidung, die Gebührensätze anzupassen, musste der Gemeinderat ebenfalls die Satzung anpassen. Darüber hinaus waren einige redaktionelle Änderungen und Ergänzungen notwendig, welche entsprechend eingearbeitet wurden.

18.12.2012 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 18. Dezember 2012 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 - Beratung und Beschlussfassung
  3. Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Oppenweiler 2013 - Beratung und Beschlussfassung
  4. Bausachen
    1. a) Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Flst. 550/7, Römerstr. 11, 71570 Oppenweiler - im Kenntnisgabeverfahren -
    2. b) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Flst. 31/2, Blumenweg 18, 71570 Oppenweiler - im Kenntnisgabeverfahren -
    3. c) Anbau eines Fahrrad- und Geräteschuppens an die bestehende Garage, Sanierung Garagendach, Flst. 226/5, Schillerstr. 9, 71570 Oppenweiler
    4. d) Neubau Obdachlosenunterkunft, Flst. 60, Murrwiesenstr. 11, 71570 Oppenweiler
    5. e) Um- und Ausbau der bestehenden Scheune mit Einbau von Dachgauben und Balkonen, Flst. 39, Zeller Str. 34, 71570 Oppenweiler
  5. Bekanntgaben a) nicht-öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  6. Anfragen
  7. Verschiedenes


Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2012 (PDF)
Haushaltssatzung und –plan sowie Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Jahr 2013

Anlässlich der Verabschiedung der Haushaltssatzung und -plans sowie des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung für das Jahr 2013 hielt Gemeinderätin Gudrun Rauh für die Freie Gemeindeliste folgende Rede:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäger,

sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, liebe Gemeinderatskolleginnen und Kollegen.


Der Haushaltsplan wurde wieder, wie in dem vorausgegangenen Jahr von Ihnen Herrn Jäger und Ihnen Frau Weiß in der letzten Sitzung eingebracht. In der heutigen Sitzung wollen wir Ihn nun für das kommende Jahr beschließen. Die Zeichen der Wirtschaft gehen weiter nach oben, wenn auch etwas verhalten, die Arbeitslosenzahlen sind auf einem sehr niedrigen Stand. Die wirtschaftliche Talfahrt von 2009/2010 ist wohl durchschritten.

Wie Frau Weiß beim einbringen des Haushaltsplans informierte, ist der Planwert der Gewerbesteuer für 2013 auf ca. 3,2 Mio. Euro beziffert, dies sind zum Planansatz von 2012 ca. 700.000 Euro zu erhoffende Mehreinnahmen. Dieses sehr positive Ergebnis hat zur Folge, dass Oppenweiler keine Finanzzuweisungen im Jahr 2013 mehr erhält. Hinzu kommen noch die nicht beeinflussbaren Ausgaben, tituliert als Umlagen. Die angestrebte Kreisumlage des Kreistags von 39% wird auf Dauer die Gemeinden überfordern, dies bemerkte Herr Jäger beim einbringen des Haushaltsplans sehr deutlich.

In unserem konkreten Fall von Oppenweiler haben wir bei der Kreisumlage, wie heute in der BKZ zu lesen war mit nun 38.5%, eine pro Kopf Belastung von 530.- Euro pro Einwohner. Bei den Umlagen an den Kreis, den FAG an das Land und an den Verband Region Stuttgart ergibt dies für das Jahr 2013 eine Pro-Kopf Umlagelast von 1.055.-Euro. Dies ist ein Rekordwert in der Geschichte der Gemeinde. In unserer letztjährigen Haushaltsrede sagten wir dazu wörtlich:

„Der Hebesatz des Landkreises liegt an der Spitze, man sollte sich über Einsparmöglichkeiten Gedanken machen. Noch werden die benötigten Gelder einfach von den Kommunen geholt, dies ist ein sehr großes Ärgernis.“ Diese Aussage gilt heute nach wie vor, doch was können wir tun? Wir haben in den letzten Gemeinderatssitzungen unsere Gebühren im Wasser und Abwasser deutlich erhöht, was wir auch einstimmig mitgetragen haben, da diese Gebühren kostendeckend sein müssen.

Mit den zwei Spatenstichen an der Murr zu den innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen hat ein großes Bauprojekt in der Gemeinde begonnen, das vermutlich noch weitere Gebührenerhöhungen mit sich bringen wird. Bei den Friedhofsgebühren wollten wir auch eine deutliche Erhöhung mittragen, jedoch mit einem gemäßigteren Anstieg. Grundsätzlich sollte bei den Gebühren die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Aber solange die Parameter nicht fix zu fassen sind, muss dies immer moderat über Jahre geprüft werden.

Die Grundregeln der Nachhaltigkeit sind uns bekannt und wir wollen sie auch umsetzen: „Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht kommenden Generationen aufbürden. Zugleich muss sie Versorge für absehbare Belastungen treffen.“

Demzufolge sind wir froh über den Einbau unserer Klärschlammtrocknungsanlage, den Photovoltaikanlagen auf der Grundschule und dem Feuerwehrgerätehaus, den jährlichen Umrüstungen der Straßebeleuchtungen auf LED Lampen und den restlichen Umsetzungen unseres Energiekonzepts der Gemeinde Oppenweiler. Nachhaltigkeit sehen wir auch im Umgang mit unseren Kindern. Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Kita- und Kleinkindplätzen haben wir frühzeitig eine hervorragende Kleinkindbetreuung geschaffen.

In der Grund- und Hauptschule, der Murrtalschule, sind die Rahmenbedingungen für eine Ganztagsschule voll und ganz erfüllt. So hoffen wir, dass die Politik mit ihrer doch sehr wechselnden Schulphilosphie dies erkennt und unsere Werkrealschule am Leben erhält. Mit unserem Sozialarbeiter haben wir einen Mann gefunden, der Jugendliche außerhalb der Vereine betreut und mit einem großen zeitlichen Beitrag die Schule und Lehrer unterstütz. Von Kita, Schule bis zum Sozialarbeiter haben erheblich gestiegene Personalkosten, die wir aber bewusst im Sinne unserer jungen Generation mittragen.

An dieser Stelle wollen wir uns bei allen ehrenamtlich tätigen Personen in der Gemeinde bedanken, die in und mit ihren Vereinen unverzichtbare engagierte und gute Jugendarbeit leisten. Der Erhalt unseres Mineralfreibads ist keine Pflichtaufgabe, sondern dient der Verbesserung der Lebensqualität für Groß und Klein, von gebrechlichen bis sportlichen Menschen. Das Bad soll weiterhin den Vorschriften entsprechen, attraktiv und umweltbewusst betrieben werden. So haben wir im Juni beschlossen, 2012 ein Grobkonzept zu erstellen und mit einem, nach der Badesaison bis Ende 2013 ausgearbeiteten Feinkonzept, die ersten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. In diese Überlegungen sollte mit einbezogen werden, ob eine Heizungs- und Warmwasserkombination mit der Gemeindehalle möglich ist. Z. B. Blockheizkraftwerk , Solarnutzung u.s.w. Rechtzeitig ohne Not zu prüfen ist besser, als in der Not einen Schnellschuss zu tun.

Die Investitionsplanung des Haushalts 2013 entspricht nicht mehr diesen Beschlüssen. Die Investitionen sollen von 500 000.- Euro auf 300 000.- Euro reduziert werden. Der Baubeginn soll von 2013/2014 auf 2015/2016 verschoben werden. Ein großer Brocken im Investitionsplan 2013 ist der Neubau des Gebäudes am Schlossgarten, das mit 500 000.-Euro zu Buche schlägt. Nach reichlicher Planung und Diskussion haben wir diesem Bau mit 100% Mehrkosten zugestimmt. Das Gebäude soll zur Aufwertung im Schlosspark, Entlastung von Vereinszimmer und Schulsaal beitragen. Es ist ein Mehrzweckgebäude zur Nutzung aller Vereine für Haupt-und Abteilungsversammlungen, Gymnastikgruppen und es sollen kulturelle und gemeinnützige Veranstaltungen angesiedelt werden.

Im Schlusssatz von Frau Weiß heißt es: Als Prämisse sollte zukünftig gelten, dass nur die Maßnahmen getätigt werden, welche aus dem laufenden Haushalt finanzierbar sind, denn Investitionen bringen in Folgejahren auch immer laufende Unterhaltskosten mit sich. Dies unterstützen wir voll, denn es ist sinnvoll, aber auch eine vorgeschriebene Parktika.

Mit unserer Ortsdurchfahrt, der B14, müssen wir mit einer riesigen Belastung leben. Von Seiten der Regierung tut sich nun schon seit Jahrzehnten nichts. Die intelligente Ampelanlagen, verursachen täglich einen immensen Stau vor den Ortseingängen und danach werden Massen von PKW und LKW durch den Ort geschleust, mit der Feinstaubbelastung liegen wir knapp an der Grenze. Eine Ortsumgehung ist zwingend notwendig und auch in der Kombinationsmöglichkeit mit dem Rückhaltebecken muss es weiterhin dringend vorangetrieben werden. Da sehen wir in ihnen Herrn Jäger einen aktiven Streiter für unsere Gemeinde, der unternimmt was möglich ist.

Wir denken wir gehen einem guten Jahr entgegen, mit vielen Aktionen, Baumassnahmen und neuen Anforderungen. Doch wir wollen dies gerne tun, es ist schön in einer lebendigen und attraktiven Gemeinde zu leben. Der vorgelegte Haushalt entspricht vielen unserer Wünsche, berücksichtigt die tatsächlichen Möglichkeiten und lässt auch für die Zukunft den Blick auf eine gesicherte Gemeindefinanzierung nicht aus den Augen. Die Freie Gemeinde Liste stimmt dem Haushaltsplan 2013 in der vorliegenden Fassung zu.

Unser Dank gilt der gesamten Verwaltung mit ihnen Herrn Jäger an der Spitze, Frau Weiß für die sehr übersichtliche, fristgerechte Aufstellung des Plans und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sorgsam und wirtschaftlich mit den anvertrauten Geldern umgehen. Allen Bürgerinnen und Bürgern danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen, besonders für die vielen Anregungen und Hinweise für unsere Gemeinderatstätigkeit. Schließen möchte ich mit den Worten:

Wir alle sollten uns um die Zukunft sorgen, denn wir werden den Rest unseres Lebens dort verbringen.“

Anschließend hielt Gemeinderat Wilfried Klenk für die Freie Wählervereinigung folgende Rede:

„Sehr geehrter Herr Jäger,

meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,


nach dem Einbruch der Kommunalfinanzen auch in Oppenweiler in den Jahren 2009 und 2010 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, hat sich infolge der wirtschaftlichen Erholung auch die Finanzsituation der Gemeinde Oppenweiler doch wieder spürbar verbessert. Die Steuerentwicklung des laufenden Jahres verspricht eine weitere Stabilisierung der Finanzsituation. Die Einnahmesituation hat sich weitaus besser entwickelt als zu erhoffen war. Da allerdings das Wachstum der laufenden Ausgaben leider nicht pausiert und die Personalausgaben infolge von Tarifabschlüssen und Besoldungserhöhungen, aber auch des weiteren personellen Ausbaus etwa bei der Kinderbetreuung um rund fünf Prozent weiter ansteigen, kann ein Steuerplus auch schnell wieder aufgezehrt sein. Wir müssen deshalb unsere laufende Ertragskraft steigern bzw. sichern, um im investiven Bereich handlungsfähig sein zu können und auch Vorsorge für eine ggf. wieder erlahmende wirtschaftliche Entwicklung, die sich auch in den Steuereinnahmen niederschlagen wird, zu treffen. Sogenanntes antizyklisches Verhalten, leider nicht überall im öffentlichen Bereich angewandt bzw. möglich.

Die wichtigste Beurteilungsgröße für die dauerhafte Leistungsfähigkeit und Finanzkraft einer Kommune ist der Betrag, mit dem aus der laufenden Rechnung freie Mittel übrig bleiben, die in der Kapitalrechnung für Investitionen – Zinslasten zu tragen und Schulden zu tilgen brauchen wir nicht – aber auch für die Zukunftssicherung durch Bildung von Rücklagen zu dienen bestimmt sind. Das demokratische System in Deutschland ist stabil, und dies insbesondere auch durch die kommunale Selbstverwaltung. In unserer kommunal geprägten Demokratie vertritt der von der Bürgerschaft gewählte Gemeinderat die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger, Interessen einzelner oder einzelner Gruppierungen sind immer streng darauf zu prüfen, ob sie auch dem Gemeinwohl dienen. Und es ist darauf zu achten, dass gerade die weniger Lautstarken nicht untergehen und zurückgesetzt werden. Auch in diesem Jahr hat der Gemeinderat in Oppenweiler diese Aufgaben in großer Verantwortung wahrgenommen und die notwendigen Weichenstellungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde mit großer Mehrheit vorgenommen.

Das Allerwichtigste aber ist, dass es auch in Kommunen unserer Größenordnung genügend Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze gibt. Die Verantwortlichen in den Firmen sorgen für deren Erhalt, dafür auch gerne unser Dank. Damit gibt es auch Vorort für junge Menschen teils große Chancen und berufliche Perspektiven. In unserer Gemeinde gibt es nach unserem Kenntnisstand mehr offene Lehrstellen als Bewerberinnen und Bewerber. Gemeinderat und Verwaltung schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für den Standort Oppenweiler. Dazu gehört auch eine gewisse Bodenvorratspolitik. Damit können wir seit Jahren in der Regel zeitnah bezahlbaren Grund für den Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen bzw. Erweiterungen zur Verfügung stellen.

Die vielen Aufgaben und die großen Projekte, sie müssen finanziert sein. Wir haben in Oppenweiler eine gute Finanzsituation. Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet 2013 zwar nur eine Zuführungsrate von rund 330.000€ zum Vermögenshaushalt, aber immerhin Netto und wie Sie Herr Jäger in ihrer Rede schon ausgeführt haben, Umlagen bedingt rund eine Million weniger als in diesem Jahr. Begriffe übrigens, die es bald nicht mehr geben wird. In Zukunft wird dokumentiert, ob die Städte und Gemeinden dauerhaft in der Lage sind, die Erhaltung und Refinanzierung des Vermögens zu erreichen. Wir in Oppenweiler haben dies in den letzten Jahrzehnten schon immer geschafft und werden dies auch in Zukunft tun. Das ist auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nur möglich, weil wir seit Jahren keine neuen Schulden mehr gemacht und unsere Schulden insgesamt abgebaut haben. Wir sind nie – und darauf sind wir alle stolz – den bequemen Weg, Lasten zukünftigen Generationen aufzubürden gegangen, leider ist oft genug die heutige Generation - auch die von Politikern - angefangen in den Kommunen übers Land bis zum Bund zu Einsparungen und zum Maßhalten nicht fähig, willens oder in der Lage.

Dass die Haushalte in Oppenweiler in der Regel immer positiv verliefen war auf gutes Wirtschaftswachstum und gute Steuereinnahmen, insbesondere aber durch die hohe Disziplin beim Vollzug des jeweiligen Haushalts möglich. Wir werden trotz großer Investitionen – insbesondere im Hochwasserschutz – auch im Jahre 2013 unter anderem Dank entsprechender Rücklagen, keine neuen Schulden aufnehmen müssen. Durch diese solide Haushaltspolitik haben wir die finanzielle Kraft, auch neue Herausforderungen und Aufgaben anzupacken. Dazu gehört der nahezu abgeschlossene Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen: Aber nicht nur der Bau der Plätze, sondern auch der laufende Betrieb der Einrichtungen schlägt kräftig zu Buche. Gute Betreuung, Bildung und Erziehung und ein guter Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule ist auch ein wichtiges Anliegen unserseits.

Dies bedarf natürlich auch entsprechend qualifiziertem Personal, was wir auch in Zukunft so behalten wollen. Die Kosten für die Betreuung sind von steigender Tendenz. Wir stehen zu dieser sozialen Verpflichtung, die gesamte Bürgerschaft finanziert über die Grundsteuer dies mit und auch die Eltern haben ihren angemessenen Beitrag zu leisten. Weil die Länder spätestens mit dem Jahr 2020 ausgeglichene Länderhaushalte vorweisen müssen, müssen sukzessive Konsolidierungsmaßnahmen auf Länderebene eingeleitet werden. Offen ist hingegen, welchen Beitrag die Kommunen im Rahmen der Konsolidierung unseres Landeshaushalts langfristig leisten müssen. Da kann man nur froh sein, wenn man frühzeitig oder noch besser wie Oppenweiler, heute schon dafür vor Ort gewappnet ist.

Morgen findet im Landtag die dritte Lesung zum Staatshaushaltsgesetzes statt und da trotz der ebenfalls außergewöhnlich guten Entwicklung der Steuereinnahmen, werden neue Schulden in ungewohnter Höhe gemacht, deshalb ist zu befürchten, dass letztendlich die Kommunen in den nächsten Jahren in ungewöhnlich hohem Beitrag zur Konsolidierung beitragen müssen. Dann dürfte auch die Euphorie, welche bei der Erhöhung der Landesbeteiligung bei den Betriebskosten für die Kleinkindbetreuung herrschte schnell verflogen sein, wenn dies auf anderem Weg wieder zurückgeholt werden würde. Während in zahlreichen Kommunen die mit der Finanz- und Wirtschaftskrise begründeten Hebesatzerhöhungen der letzten Jahre eigentlich einer Erforderlichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, denn die Grundsteuer ist auf betrieblicher Ebene eine Substanzsteuer, die unabhängig von der konkreten Ertragslage anfällt.

Nicht so in Oppenweiler, kontinuierliche Hebesätze auf unterstem Niveau über Jahre hinweg, und dies bei vielfältigen Angeboten und einer gut vorhandenen Infrastruktur!

Auch wenn die Zukunft der Murrtalschule zum heutigen Zeitpunkt und den derzeitigen Entwicklungen im Bildungsbereich langfristig wohl niemand wirklich voraussagen kann, sind wir im Moment doch sehr froh darüber, dass mit dem erarbeiteten Konzept und auch mit der Neubesetzung der Rektorenstelle mit Herr Bubeck, zumindest von Seiten der Gemeinde und dem Schulamt alles dafür getan wurde, die Zukunft unserer Schule in der derzeitigen Form so lange wie möglich zu sichern. Der eingeschlagene Weg beim Bau des Kindergartens Steinfeld und der künftige Betrieb erscheinen vielversprechend, aber auch vertrauensvoll zu werden, weshalb hier unser Dank den handelnden Personen gilt.

Herr Jäger, wie uns gegenüber berichtet wurde, ist Ihnen die Situation für Fußgänger in der Ortsmitte und hier insbesondere der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger bereits geschildert worden, unabhängig von möglichen Lösungsansätzen wollen wir Ihnen diesbezüglich bei ihren Aktivitäten unsere volle Unterstützung zusichern. Auch wenn uns allen wahrscheinlich am liebsten doch der absehbare Bau der Ortsumfahrung wäre!

Nachdem wir inzwischen zumindest streckenweise die Voraussetzungen für eine „Datenautobahn“ geschaffen haben, sollten wir nun auch zeitnah nach potentiellen Versorgern Ausschau halten. Um beim Verkehr allerdings beim Straßenverkehr zu bleiben, eine Bitte an die Verwaltung, prüfen Sie einmal die Situation bei den Containern in der Unteren Ortstraße, angeblich kommt es dort immer wieder zu nicht ungefährlichen Verkehrssituationen! Wir freuen uns, dass wir außer der Erfüllung unserer Pflichtaufgaben und den hohen Investitionen im Hochwasserschutz noch Luft im Haushalt haben um unseren immer wieder – nicht zuletzt aus finanziellen Gründen - verschobenen Wunsch zur Veränderung der Infrastruktur im Schlossgarten nun doch im nächsten Jahr in Angriff genommen werden kann und damit rechtzeitig zum Gemeindejubiläum 2014 fertig sein wird. Auch in der beschlossenen Energiewende wird die soziale Dimension immer deutlicher.

Ein Jahr nach dem Atomausstieg ist die voreilige Euphorie verflogen. So wie sich Privathaushalte nur durch Energiesparen und durch energieeffizientere Geräte gegen steigende Rechnungen wehren können, so gilt dies auch für den öffentlichen Bereich. Die Energiewende ist aber auch nur mit aktiven Beiträgen der öffentlichen Hand möglich. Dabei halten wir zum Beispiel in der Halle, die energetische Sanierung wie den Einbau einer neuen Heizanlage für vordringlicher als die Installation der Photovoltaikanlage. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, nicht entweder oder, sondern ggf. nur eine andere Priorisierung.

Ein Satz zur Wasserversorgung: Trotz aller derzeit laufenden Diskussionen, wir halten unseren Beschluss, uns an der geplanten Wasserversorgungskonzeption für den nördlichen Rems-Murr-Kreis des Zweckverbands Nordost-Wasserversorgung zu beteiligen, für richtig und weitsichtig!

Herr Jäger, meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem die Rahmenbedingungen insgesamt und die Ansätze im Haushalt unserer Auffassung nach stimmen, stimmen wir als Freie Wählervereinigung, dem vorliegenden Planwerk in der vorliegenden Fassung zu. Wobei sogar davon auszugehen ist, dass wir nach der ersten Jahreshälfte noch besser stehen, als im Rahmen der Haushaltsplanungen erwartet. Die Weiterentwicklung unserer Gemeinde fordert nicht nur den Gemeinderat in besonderer Weise, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung. Sie stellen sich diesen besonderen Herausforderungen und erfüllen ihren täglichen Dienst. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt deshalb unser Respekt und Anerkennung. Namentlich tun wir dies stellvertretend gegenüber Ihnen Herr Bürgermeister Jäger, und Ihren Amtsleitern Frau Weiß und Herrn Mäule.

Ihnen liebe Frau Weiß, ein besonderer Dank für ihre übersichtliche, transparente und auch in der Schnellansicht übersichtliche Darstellung. Wir möchten es aber auch nicht versäumen, in diesem Jahr an dieser Stelle von unserer Seite ein herzliches Wort des Dankes an alle Abgaben- und Steuerzahler zu richten.

Dank an unsere Vereine/Organisationen und deren Verantwortliche sowie den ehrenamtlich engagierten nicht organisierten Bürgerinnen und Bürger. Neue und bewährte Formen des bürgerschaftlichen Engagements tragen zu einer aktiven und lebenswerten Gemeinde Oppenweiler bei!

Zu guter Letzt ein Zitat Luthers zu den diesjährigen Beratungen und unseren laufenden und anstehenden Projekten: „Wer den Streit anfängt, gleicht dem, der dem Wasser den Damm aufreißt. Lass ab vom Streit ehe er losbricht“!

Sitzungstermine 2012[]

  • 31.01.2012 Gemeinderatssitzung
  • 28.02.2012 Gemeinderatssitzung
  • 27.03.2012 Gemeinderatssitzung
  • 24.04.2012 Gemeinderatssitzung
  • 22.05.2012 Gemeinderatssitzung
  • 19.06.2012 Gemeinderatssitzung
  • 17.07.2012 Gemeinderatssitzung
  • 18 25.09.2012 Gemeinderatssitzung
  • 23.10.2012 Gemeinderatssitzung
  • 27.11.2012 Gemeinderatssitzung
  • 18.12.2012 Gemeinderatssitzung

2011[]

25.01.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung als PDF am Dienstag, den 25. Januar 2011 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Sachstandsbericht: Hochwasser vom 13.01.2011
  3. Jugendarbeit in Oppenweiler ab 01.01.2011 - Vorstellung des Konzepts durch Herrn Jochen Schmidt -
  4. Überschwemmungen am 03.07.2009 - Vergabe des Ingenieurvertrages für die Flussgebietsuntersuchung der Seitengewässer der Murr
  5. Bausachen a) Errichtung einer Fertigung, Flst. 479 und 479/1, Rüflensmühle, Oppenweiler b) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Flst. 736/1, Gabweg 27, 71570 Oppenweiler
  6. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  7. Anfragen
  8. Verschiedenes


Bericht der BKZ vom 27.01.2011: „13. Januar war ein schwarzer Donnerstag“

Hochwasser: Bürgermeister geht allein in Oppenweiler von einem Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags aus

Für Oppenweiler war der 13. Januar ein schwarzer Donnerstag, sagte Bürgermeister Steffen Jäger in der Gemeinderatssitzung am Dienstag. Noch ließen sich die Schäden, die das Hochwasser im gewerblichen, privaten und kommunalen Bereich angerichtet hat, nicht genau beziffern. „In jedem Fall ist’s ein ein zweistelliger Millionenbetrag“, so Jäger.

Informierte in der Gemeindehalle über den Planungsstand der Rückhaltebecken: Jörn Heppler vom Regierungspräsidium Stuttgart. Foto: J. Fiedler

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. Einen Tag, nachdem der Wasserverband Murrtal in der Gemeindehalle in Oppenweiler über das Hochwasser informiert hatte (wir berichteten), gab der Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung einen Sachstandsbericht ab. Jäger sprach in diesem Zusammenhang von einer „neuen Dimension von Hochwasser“. Nach den Starkregenfällen sei der Pegel rasant angestiegen, habe in Oppenweiler einen „Höchststand“ erreicht, der elf Stunden lang gehalten wurde. Letzteres war ebenso neu und ungewohnt für die Murr-Gemeinde, wie die Tatsache, dass diesmal auch Flächen überschwemmt wurden, die bislang noch nicht betroffen waren.

Angesichts der hohen Schäden wies der Vorsitzende auf das Hilfsprogramm hin, das das Land aufgelegt habe (wir berichteten). Um die Schäden in der Gemeinde zu erheben und zu dokumentieren, sei jeder Betrieb mit der Bitte von der Gemeinde angeschrieben worden, über eventuelle Schäden Auskünfte zu erteilen. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden dann übers Landratsamt ans Land weitergegeben.

Auch aus kommunaler Sicht könnten die Schäden, die an Gemeindeliegenschaften entstanden sind, noch nicht beziffert werden. Eines steht aber fest: „Sie sind erheblich“, so der Rathauschef. Demnach sind folgende Schäden entstanden: an der Kläranlage, an vier Regenüberlaufbecken, am Abwasserpumpwerk sowie an der Pumpstation Zell, am Feuerwehrgerätehaus sowie an der Feuerwehrgarage, an der Notunterkunft und am Gebäude Schlossstraße 15 sowie im Rathauskeller und im Bauhof. Zudem wurde der Inhalt des Geschirrmobils zerstört. Darüber hinaus gebe es Schäden an Brücken, Wegen und Verdolungen.

„Der Gemeinderat wird durch dieses Ereignis leider auf bedrückende Art und Weise auf seinem Weg zur Verbesserung des Hochwasserschutzes bestätigt“, sagte Jäger. Und weiter: „Wir werden auch weiterhin alles daransetzen, die Konzeption des Wasserverbands für Oppenweiler bald möglichst umzusetzen.“ Insgesamt sind fünf Rückhaltebecken bei Fornsbach, Sulzbach und Oppenweiler geplant. „Wenn diese gebaut sind, werden wir einen sehr guten Hochwasserschutz haben“, sagte der Bürgermeister. Das größte der Becken wird östlich von Oppenweiler liegen und soll ein Volumen von 650000 Kubikmeter haben. Am Karlsruher Institut für Technologie entsteht derzeit ein Modell im Maßstab 1:40, in dem Fließeigenschaften nachgebildet werden können. Zu einem Präsentationstermin am Samstag, 9. April, wird die Gemeinde Mitfahrgelegenheiten in Sonderbussen für interessierte Bürger anbieten. Abfahrtszeit wird 8 Uhr sein.

Jäger betonte, wie hervorragend und effizient alle Hilfskräfte zusammengearbeitet hätten. Dadurch sei noch größerer Schaden verhindert worden und es sei zu keinem Personenschaden gekommen. Ebenfalls sehr wertvoll sei die Bereitstellung von Containern zur Beseitigung des Mülls gewesen. „Demnächst wird es noch eine Sonderflurputzete geben“, um die sichtbaren Spuren des Hochwassers zu beseitigen, kündigte der Verwaltungschef schon jetzt an. In der nächsten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 22. Februar, wird es erneut ums Hochwasser und erforderliche Maßnahmen gehen.

Und da nach dem Hochwasser auch vor dem Hochwasser ist, hatte Jäger noch ein Angebot für all jene bereit, die schon jetzt Schutzmaßnahmen treffen wollen: Die Gemeinde gibt Sandsäcke ab, die nicht kontaminiert sind; leer das Stück für 50 Cent, gefüllt für 1,50 Euro.

Wilfried Klenk, Sprecher der Freien Wählervereinigung, hatte bei der Veranstaltung des Wasserverbands Murrtal am Vortag den Eindruck gewonnen, dass das Zusammenspiel der betroffenen Kommunen fast von Harmonie geprägt war. Das war nicht immer so, erinnert sich der Landtagsabgeordnete. Wilfried Klenk wörtlich: „Neuerdings interessiert sich ja auch Backnang fürs Hochwasser.“


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 25.01.2011 als PDF

Schadensbericht: Hochwasser vom 13.01.2011

Bei seinem Sachstandbericht zum Hochwasser vom 13.01.2011 bezeichnete Bürgermeister Steffen Jäger den 13.01.2011 als schwarzen Donnerstag für Oppenweiler. Starkregenfälle über viele Stunden hatten zu einem rasanten Pegelanstieg der Murr geführt. Der Höchstpegelstand hielt sich über 11 Stunden. Für Bürgermeister Jäger wurde damit eine neue Dimension von Hochwasser erreicht, da auch Flächen überschwemmt waren, die nach der Hochwassergefahrenkarte bei einem 50-jährigen Ereignis – als dieses wurde das Hochwasser nach Berechnungen eingestuft – nicht überschwemmt wären. Als Folge des Hochwassers sind hohe Schäden im privaten, gewerblichen und kommunalen Bereich zu verzeichnen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei, so Bürgermeister Jäger, noch keine konkrete Bezifferung des Schadens möglich, allerdings dürfte sich der Schaden in jedem Fall auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen.

Der Gemeinderat sei durch dieses Ereignis leider auf sehr bedrückende Art und Weise auf seinem Weg zur Verbesserung des Hochwasserschutzes bestätigt worden. Bürgermeister Jäger versprach, dass die Gemeinde alles daran setzen werde, die Konzeption des Wasserverbandes für Oppenweiler baldmöglichst umzusetzen. Wie in der Informationsveranstaltung am Montag, 24.01.2011 bereits dargestellt, sind für Oppenweiler ein Hochwasserrückhaltebecken und innerörtliche Maßnahmen geplant. Interessierte Bürgerinnen und Bürger lädt Bürgermeister Jäger zu einem Öffentlichkeitstermin zum Hochwasserrückhaltebecken am 09.04.2011 am Karlsruher Institut für Technologie ein. Die Gemeinde wird hierfür Busse organisieren. Bürgermeister Jäger betonte, dass neben der Vorsorge durch die öffentliche Hand auch die private Vorsorge von großer Bedeutung ist. Jeder Einzelne sollte mit seiner Versicherung klären, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Für die Beratung Einzelner zu baulichen oder mobilen Maßnahmen stehe Herr Mäule bei der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

Eine erste Schadensbilanz wurde auch für die Gemeindeliegenschaften erstellt. Der Schaden könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden, so Bürgermeister Jäger. Klar sei aber bereits jetzt, dass die Gemeindeliegenschaften erheblich vom Hochwasser betroffen sind. Größere Schäden sind insbesondere bei der Kläranlage, der Notunterkunft, 4 Regenüberlaufbecken, dem Feuerwehrgerätehaus, dem Bauhof und der Pumpstation Zell zu verzeichnen. Aber auch an Brücken, Wegen und Dolen ist eine Vielzahl von Schäden entstanden. Soweit möglich ist geplant, die Schäden durch Eigenleistungen des Bauhofs zu beheben. Dennoch werden die Schadensbehebungen die Gemeindefinanzen erheblich belasten. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 22.02.2011 wird sich der Gemeinderat in einem Sonderteil intensiv mit den durch das Hochwasser erforderlichen Maßnahmen beschäftigen.

Bürgermeister Jäger dankte den Rettungskräften und den Mitarbeitern des Baubetriebshofs, durch deren Einsatz ein höherer Schaden abgewendet werden konnte. Ebenfalls sei die schnelle Bereitstellung von Containern zur Beseitigung des entstandenen Mülls sehr wertvoll gewesen. Zur Zeit laufe mit dem Landratsamt Rems- Murr- Kreis die Abstimmung, wie die Anwohner bei der Säuberung der Gärten, die teilweise stark verschmutzt sind, unterstützt werden können. Ebenfalls soll in den nächsten Wochen eine Sonderflurputzete im Murrbereich stattfinden.

Jugendarbeit in Oppenweiler ab 01.01.2011 - Vorstellung des Konzepts durch Herrn Jochen Schmidt –

Der Jugendarbeiter Jochen Schmidt stellte dem Gremium sein Konzept für den Jugendtreff Oppenweiler vor. Schwerpunkt der Jugendarbeit soll es sein, die Stärken der Jugendlichen weiter zu stärken und damit auch das Selbstbewusstsein weiter zu verbessern. Die nächsten Wochen sollen zunächst dazu dienen, Beziehungen zu den Jugendlichen aufzubauen und deren Interessen herauszufinden. Aber auch die Gestaltung der Räumlichkeiten zusammen mit den Jugendlichen und die Entwicklung eines Jugendtreff- Logos stehen auf dem Programm. Langfristig sollen die Jugendlichen lernen, dass sie etwas Sinnvolles für die Gemeinschaft leisten können. Bei der aktiven Mitarbeit im Jugendtreff oder auch bei Hilfsangeboten für ältere Mitmenschen sollen die Jugendlichen ein Verantwortungsbewusstsein entwickeln. Als Projekte im Jugendtreff sind die Teilnahme an der Flurputzete und an der Murr-Regatta sowie die Übernahme der Patenschaft für die Unterführung geplant.

Überschwemmungen am 03.07.2009 - Vergabe des Ingenieurvertrags für die Flussgebietsuntersuchung der Seitengewässer entlang der Murr

Der Gemeinderat hat den Ingenieurvertrag für die Flussgebietsuntersuchung der Seitengewässer entlang der Murr an das Ingenieurbüro Winkler und Partner aus Stuttgart vergeben. Die Gesamtkosten der Untersuchung mit sämtlichen Nebenkosten wie Vermessungsleistungen, Erwerb von Geodaten und Kamerabefahrungen betragen rund 46.000 EUR. Die Gemeinde erhält für diese Maßnahme Zuschüsse mit bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR.

22.02.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung [2] am Dienstag, den 22. Februar 2011 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Hinweis: Beginn schon um 18:30 um das Thema Hochwasser vorab zu besprechen.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Sachstandsbericht Hochwasser vom 13.01.2011 und Beschluss des Maßnahmenpakets
  3. Bebauungsplanverfahren Baugebiet "Steinfeld"
    1. ) Behandlung der Anregungen
    2. ) Satzungsbeschluss
    3. ) Genehmigung der Erschließungsplanung
    4. ) Vergabe des Ingenieurvertrags für die äußere Erschließung des Baugebiets "Steinfeld"
  4. Oberflächensanierung der B 14 Ortsdurchfahrt - Gemeinsame Durchführung von Maßnahmen (Beschluss)
  5. Neubeschaffung eines Pritschenwagens für den Baubetriebshof (Beschluss)
  6. Neubeschaffung der EDV-Anlage für das Rathaus (Beschluss)
  7. Bauabrechnung Sanierung Gemeindehalle (Kenntnisnahme)
  8. Annahme von Spenden (Beschluss)
  9. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 22.02.2011 als PDF

Schadensbericht Hochwasser vom 13.01.2011 und Beschluss des Maßnahmenpakets

Feuerwehrkommandant Peter Wahl berichtete dem Gemeinderat über den Hochwassereinsatz aus Sicht der Einsatzkräfte. Erschreckend seien dabei der rasante Anstieg des Pegels und ein Höchstwasserstand über elf Stunden gewesen. Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr bedeutete dies ein Dauereinsatz von vier Tagen rund um die Uhr. Aufgrund des Wassereinbruchs und der Stromabschaltung musste das Feuerwehrhaus und der Bauhof aufgegeben werden. Die Unterkunft für Feuerwehr, DRK und aller Gemeindeverantwortlichen wurde in das evangelische Gemeindehaus verlagert. Gleichzeit wurde die Einsatzleitung im Einsatzleitwagen der Feuerwehr Aspach vor dem Gemeindehaus aufgebaut. Während der Dauer des Einsatzes wurden insgesamt 24 Personen in aufwändigen Rettungsaktionen zusammen mit dem örtlichen DRK und der DLTG gerettet. Die Rettungsaktionen stellten für alle Einsatzkräfte aufgrund der starken Strömungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Diese Aktionen wären vermeidbar gewesen, wenn die Bewohner den Warnungen der Einsatzkräfte zum Verlassen ihrer Gebäude gefolgt wären.

In der Nacht auf Freitag folgte dann ein Gasalarm ausgelöst durch einen abgerissenen Tank. Evakuierungsmaßnahmen der umliegenden Wohnhäuser wurden getroffen. Einem fachkundigen Feuerwehrmann gelang es schließlich, das Tankventil zu schließen. Bürgermeister Jäger und Kommandant Wahl bedankten sich bei allen Einsatzkräften für ihr großes Engagement bei diesem Einsatz.

In weiteren Nachbesprechungen sollen die gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse aufgearbeitet und in den örtlichen Gefahreneinatzplan eingearbeitet werden, um künftig örtliche Schadenslagen noch effektiver bekämpfen zu können.

Gemeindekämmerer Mößner stellte dem Gremium anschließend die Schadensbilanz für die Gemeindeliegenschaften vor. Der geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf rund 600.000 EUR. Größere Schäden sind insbesondere bei der Kläranlage, der Notunterkunft, 4 Regenüberlaufbecken, dem Feuerwehrgerätehaus, dem Bauhof und der Pumpstation Zell zu verzeichnen. Die Schadenssumme für die Reparatur von Brücken, Wegen und Dolen wurden von Haupt- und Bauamtsleiter Mäule mit rund 260.000 EUR beziffert.

Angesichts des aktuellen Hochwasserereignisses sollen, so Bürgermeister Jäger, die bereits geplanten Maßnahmen zur Realisierung eines wirksamen Hochwasserschutzes gebündelt werden. Daher beschloss der Gemeinderat ein Maßnahmenpaket für eine schnelle und wirksame Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang der Murr und der Seitenbäche und zur Beseitigung der Hochwasserschäden. Das Maßnahmenpaket besteht aus folgenden Punkten:

A Kurzfristige Maßnahmen

  • Weiterentwicklung des örtlichen Gefahreneinsatzplans auf Grundlage des aktuellen Schadensereignisses
  • Begleitung der Entwicklung eines Hochwasserschutzmanagements durch von Hochwasser bedrohten Betriebe
  • Beratung der Gebäudeeigentümer bei der Errichtung von Objektschutzmaßnahmen
  • Zentrale Beschaffung von Sandsäcken über die Gemeindeverwaltung

B Öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen

  • Hochwasserrückhaltebecken
  • Innerörtlicher Hochwasserschutz entlang der Murr
  • Innerörtlicher Hochwasserschutz entlang der Seitenbäche
  • Gewährleistung eines optimierten Abflusses des Oberflächenwassers

C Behebung der eingetretenen Hochwasserschäden

  • Abwicklung der zugesagten Landessoforthilfe für die Hochwassergeschädigten in Oppenweiler
  • Schadensbehebung an Brücken, Wegen und Verdolungen
  • Murrputzete am 26. Februar 2011
  • Schadensbehebung an den Kommunalen Liegenschaften
Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“ – Behandlung der Anregungen und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.11.2010 den Bebauungsplanentwurf „Steinfeld“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Bebauungsplan öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 2.12.2010 bis 10.01.2011 öffentlich ausgelegt. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes „Steinfeld“ eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange war vom Gemeinderat zu beraten und zu beschließen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Steinfeld“ als Satzung beschlossen.

Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“ – Genehmigung der Erschließungsplanung

Als Grundlage für die öffentliche Ausschreibung der Erschließungsarbeiten hat der Gemeinderat die Erschließungsplanung des Ingenieurbüros Frank aus Backnang genehmigt.

Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“ – Vergabe des Ingenieurvertrags für die äußere Erschließung des Baugebiets „Steinfeld“

Der Ingenieurvertrag für die äußere Erschließung des Baugebiets „Steinfeld“ wurde an das Ingenieurbüro Frank vergeben.

Oberflächensanierung der B 14 Ortsdurchfahrt – Gemeinsame Durchführung von Maßnahmen

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Gemeinde Oppenweiler mitgeteilt, dass entgegen der zwischenzeitlichen Prognose (2012) die Oberflächensanierung der B 14 Ortsdurchfahrt nun im Jahr 2011 erfolgen soll. Die Oberflächensanierung soll vom Bereich Einmündung Bühlfeldstraße bis zur Einmündung Fabrikstraße (ggf. auch Falkenstraße) saniert werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass mit dieser Straßensanierung auch verschiedene kommunale Maßnahmen verbunden werden. Zum einen sollen auf den zu sanierenden Straßenflächen die gemeindeeigenen Schachtabdeckungen insgesamt erneuert werden, zum anderen soll auch die äußere Erschließung des Baugebiets „Steinfeld“ realisiert werden. So kann zum einen die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs so gering wie möglich gehalten werden und es können Synergieeffekte bei den Kosten erzielt werden.

Neubeschaffung eines Pritschenwagens für den Baubetriebshof

Der Gemeinderat hat beschlossen, für den Baubetriebshof bei der Firma Hahn Automobile einen Volkswagen T 5 Pritschenwagen mit Doppelkabine zu beschaffen.

Neubeschaffung der EDV- Anlage für das Rathaus

Nachdem sowohl die Hardware als auch die Software nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, hat der Gemeinderat beschlossen, für das Rathaus eine neue EDV- Anlage zu beschaffen. Den Auftrag zur Lieferung und Installation der Anlage wurde an die Firma Bechtle aus Stuttgart zum Angebotspreis von 40.107,87 EUR vergeben.

Bauabrechung Sanierung Gemeindehalle

Dem Gemeinderat wurde die Bauabrechnung der Sanierung der Gemeindehalle in der Sitzung bekanntgegeben. Die gesamte Baumaßnahme schließt mit einem Betrag in Höhe von 244.903,77 EUR ab. Die Maßnahme wurde im Haushaltsetat 2009 mit 330.000 EUR veranschlagt.

22.03.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 22.03.2011 PDF am Dienstag, den 22. März 2011 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Maßnahmenkonzeption der Überschwemmungen vom 03.07.2009 - Vergabe der Arbeiten -
  3. Baukostenabrechnung Neugestaltung des Außenbereichs am Kindergarten Burgblick - Kenntnisnahme -
  4. Baugebiet „Steinfeld“ a) Umlegungsanordnung b) Bildung eines Umlegungsausschusses c) Vergabe des Vermessungsauftrags
  5. Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED- Technik - Beschluss -
  6. Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler 2011
  7. Wanderwegekonzeption Oppenweiler - Beschluss -
  8. Bausachen
    1. a) Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Flst. 683/15, Hofackerweg 17, Oppenweiler
    2. b) Wohnhausumbau mit Einbau von 2 Dachgauben, Flst 399/5, Steinbacher Str. 43, Oppenweiler
  9. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 22.03.2011 PDF

Maßnahmenkonzeption der Überschwemmungen vom 03.07.2009 – Vergabe der Arbeiten

Der Gemeinderat erteilte den Auftrag zur Umsetzung der Maßnahmenkonzeption der Überschwemmung vom 03.07.2009 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Lukas Gläser, Aspach, zum Angebotspreis von 228.469,-- €. Auf die Ausschreibung waren fünf Angebote zwischen 228.469,-- € und 248.041,-- € eingegangen. Das Maßnahmenkonzept umfasst folgende bauliche Maßnahmen: Kanalauswechslung Gabweg, Verbesserung der Oberflächenentwässerung des Wengertsweg in Zell, Verbesserung der Oberflächenentwässerung des Feldweg entlang der Wilhelmsheimer Straße, Verbesserung der Oberflächenentwässerung Bahnhofsvorplatz/ Talstraße, Hochwasserschutzmaßnahmen am Mineralfreibad, Verbesserung der Straßenentwässerung Bühlfeldstraße/ B 14

Baukostenabrechnung – Neugestaltung des Außenbereichs am Kindergarten Burgblick

In der Sitzung wurde die Baukostenabrechnung für die neugestaltete Außenanlage des Kindergartens Burgblick bekannt geben. Die Baumaßnahme wurde im Juli 2010 abgeschlossen. Die letzten Schlussrechnungen der Maßnahme gingen im Dezember 2010 ein. Die Maßnahme war mit 100.000 € im Haushaltsplan veranschlagt. Die Gesamtkosten betrugen insgesamt 122.496,52 €. Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen durch im Nachhinein erforderlich gewordene Ersatzaufwendungen für Beläge und Zäune entstanden.

Baugebiet „Steinfeld“

a) Umlegungsanordnung

Der Gemeinderat hat für das Gebiet des Bebauungsplans „Steinfeld“ die Umlegung der Grundstücke nach dem BauGB angeordnet. Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Steinfeld“.

b) Bildung eines Umlegungsausschusses

In den Umlegungsausschuss wurden Bürgermeister Jäger, sowie die Gemeinderäte Steffen Rosenke, Rüdiger Diederich, Holger Scheib und Gerlinde Stahl als ordentliche, die Gemeinderäte Wilfried Klenk, Martin Horlacher, Claus Kübler, Erhard Friz und Joachim Haupt als stellvertretende Mitglieder berufen. Als sachverständige Mitglieder hat der Gemeinderat Herrn Bruno Schön vom Vermessungsamt sowie Herrn Dipl. Ing. Marc Schweizer vom Bauverwaltungsamt Backnang berufen.

c) Vergabe des Vermessungsauftrags

Den Auftrag für die Vermessung im Baugebiet „Steinfeld“ hat der Gemeinderat an den Geschäftsbereich Vermessung und Flurneuordnung beim Landratsamt Rems- Murr- Kreis erteilt.

Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED- Technik

Nachdem die im Ortsgebiet verbauten HQL- Leuchtkörper im Jahr 2015 ihre CEZulassung verlieren und keine entsprechenden Leuchtmittel mehr verkauft werden dürfen, soll in den kommenden Jahren in eine wirtschaftlich, innovative und umweltbewusste Straßenbeleuchtung investiert werden. Der Gemeinderat hat daher den Auftrag zum Austausch von HQL- Leuchtkörper gegen LED- Leuchtkörper an die Firma KS Lumiance Technology aus Backnang vergeben. Es ist vorgesehen im Jahr 2011 die Leuchtkörper in der Fabrikstraße, Kanalstraße, Uferstraße, Talstraße, Neue Straße, Aichelbachstraße, Murrwiesenstraße und Eschelhofstraße auszutauschen.

Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler 2011

Die Öffnungszeit für das Mineralfreibad Oppenweiler wurde vom 07.05.2011 bis 18.09.2011 festgelegt. Gleichzeitig wurde der Verwaltung das Ermessen eingeräumt, je nach Witterungslage in Absprache mit den beiden Fraktionsvorsitzenden die Öffnung bis zu 14 Tage später bzw. bereits am 02.05.2011 vorzunehmen und die Schließung des Mineralfreibads bis zu 7 Tage früher oder 14 Tage später vorzunehmen.

Wanderwegekonzeption Oppenweiler

Um die Wanderwegbeschreibung auf der Gemarkung Oppenweiler zu verbessern, hat der Gemeinderat die von der Verwaltung, unterstützt von der Lokalen Agenda der Gemeinde, entworfene Wanderwegekonzeption beschlossen. Die Wanderwegekonzeption soll die auf Gemarkung Oppenweiler bestehenden sieben Rundwanderwege aufgreifen und weiterentwickeln. Ergänzend hierzu soll ein „Panoramaweg Oppenweiler“ ausgewiesen werden, der einen Ausblick auf die Sehenswürdigkeiten und das Wissenswerte über die Gemeinde bieten soll.

Hilfe für Hochwasserschäden

Das Land Baden-Württemberg stellte den Geschädigten des Hochwassers vom 13. und 14. Januar 2011 an Rems und Murr, Wieslauf und Weissach 500.000 € als Soforthilfe zur Verfügung. Antragsberechtigt waren Privatleute und Inhaber kleiner, regional ansässiger Familienbetriebe, die nicht mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte haben.

In der Gemeinde Oppenweiler konnte nach den Richtlinien der Landeshilfe Schäden in Höhe von insgesamt 635.073 € anerkannt werden. Auf der Basis der anerkannten Gesamtschäden im Rems- Murr- Kreis wurde eine Quote von 17,25 % berechnet, zu welcher die Antragsteller ihre Schäden aus Landesmitteln ersetzt bekommen haben. Insgesamt konnte so ein Betrag in Höhe von 109.564 € an die Betroffenen ausgezahlt werden.

Auch aus dem Spendenaufkommen „BKZ – Leser helfen“ flossen 5.000 € nach Oppenweiler. Der Spendenbetrag wurde nach den gleichen Kriterien wie die Landeshilfe an vom Hochwasser betroffene Bürger ausgezahlt. Auch im Namen der Betroffenen dankte Bürgermeister Jäger den Leserinnen und Lesern für die Unterstützung.

19.04.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 19. April 2011 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Baugebiet „Steinfeld“ - Vergabe der Erschließungsarbeiten - Beschlussfassung
  3. Annahme von Spenden - Beschlussfassung
  4. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen b) Sonstiges
  5. Anfragen
  6. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 19.04.2011

Baugebiet „Steinfeld“ - Vergabe der Erschließungsarbeiten - Beschlussfassung.

Der Gemeinderat hat die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets „Steinfeld“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Lukas Gläser aus Aspach, zum Angebotspreis in Höhe von 986.403,34 € vergeben. Insgesamt sind 7 Angebote eingegangen.

BKZ 21.04.2011 Baugebiet Steinfeld: Baggerbiss in elf Tagen

OPPENWEILER (flo). Am Montag, 2. Mai, geht’s los mit der Erschließung des Neubaugebiets Steinfeld. Dann setzt sich Bürgermeister Steffen Jäger um 14 Uhr in einen Bagger und beißt mit der Schaufel erstmals ins Erdreich. Doch ganz so unberührt ist dieses nicht mehr. Denn Geologen waren bereits am Werk, haben den Baugrund in vier unterschiedlichen langen Streifen untersucht (Bildmitte) und dann einen geotechnischen Bericht abgegeben. Dieser war Grundlage für die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten. Insgesamt sieben Baufirmen gaben daraufhin ein Angebot ab. In seiner Sitzung am Dienstagabend vergab der Gemeinderat die Arbeiten an die Firma Lukas Gläser. Das Aspacher Unternehmen hatte mit einem Betrag in Höhe von knapp 990000 Euro das günstigste Angebot abgegeben. Das teuerste lag bei etwas über 1,6 Millionen Euro. Foto: F. Muhl

Startschuss für das Baugebiet Steinfeld PDF

24.05.2011 Gemeinderatssitzung[]

BKZ 17.05.2011: Kinderspielplätze sind Sitzungsthema

OPPENWEILER. Am Dienstag, 24. Mai, treffen sich die Gemeinderäte um 19.30 Uhr zu einer Sitzung im Rathaus. Nach der Fragestunde wird die Wasserversorgungskonzeption im nördlichen Rems-Murr-Kreis präsentiert. Danach soll beschlossen werden, ob das Planfeststellungsverfahren für die innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Murr eingeleitet wird. Anschließend geht es um die Murrtalschule: Es werden Arbeiten für die Fotovoltaikanlage vergeben, und es erfolgt die Baukostenabrechnung für bautechnische Maßnahmen zum Brandschutz, die energetische Sanierung der Fenster und den Einbau einer Heizungseinzelraumsteuerung im Hauptschulgebäude. Weitere Punkte sind die Abrechnung der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms (Konjunkturpaket II), die Weiterentwicklung der Spielplätze sowie die Genehmigung der Kindergartenbedarfsplanung 2011/2012. Die Sitzung schließt mit Bausachen, Annahme von Spenden und Bekanntgaben sowie Anfragen und Verschiedenes.

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 24. Mai 2011 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich:

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Wasserversorgungskonzeption im nördlichen Rems-Murr-Kreis - Kenntnisnahme -
  3. Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Murr - Beschlussfassung über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
  4. Photovoltaikanlage Murrtalschule - Vergabe der Arbeiten -
  5. Baukostenabrechnung bautechnische Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und energetische Sanierung der Fenster und Einbau einer Heizungseinzelraumsteuerung im Hauptschulgebäude der Murrtalschule Oppenweiler
  6. Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms (Konjunkturpaket II) in Oppenweiler - Abrechnung -
  7. Weiterentwicklung der Kinderspielplätze
  8. Kindergartenbedarfsplanung 2011/2012 - Genehmigung -
  9. Bausachen
    1. a.) Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Anbau im Dachgeschoss, Flst. 238/19, Sturmfederstr. 34, Oppenweiler
    2. b.) Erweiterung der vorhandenen Dachgauben, Flst. 692, Friedensstr. 9, Oppenweiler
    3. c.) Neubau eines Frisörsalons als Anbau an das bestehende Wohnhaus, sowie Abbruch einer Garage, Flst. 9/5, Staige 51, Oppenweiler
    4. d.) Neubau eines Einfamilienhausees mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Flst. 113/1, Tierbachstr. 10, Oppenweiler
  10. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  11. Bekanntgaben a.) nicht öffentlicher Beschlüsse b.) Bausachen c.) Sonstiges
  12. Anfragen
  13. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 24.05.2011 PDF

Wasserversorgungskonzeption im nördlichen Rems-Murr-Kreis

Der Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW) wurde bereits im Jahr 2008 von den Städten und Gemeinden, den Stadtwerken und den Zweckverbänden im nördlichen Rems-Murr-Kreis beauftragt, für ihre Versorgungsgebiete eine Wasserversorgungskonzeption auszuarbeiten. Anlass für diese Untersuchung sind teilweise erhebliche mikrobielle Rohwasserbelastungen des Eigenwassers bei den Gemeinden und Zweckverbänden, die Urankonzentration des Wassers im oberen Murrtal sowie die relativ große Wasserhärte. Nahezu alle Wasservorkommen im Backnanger Raum sind mit 25 °dH bis 30 °dH sehr hart. Hauptsächlich in Gemeinden, in denen gleichzeitig Fernwasser mit ca. 12 °dH zur Verfügung steht, führt dies zur Ungleichbehandlung und Unzufriedenheit der Bürger. Die große Wasserhärte beeinträchtigt bekanntlich die Lebensdauer der Haushaltsgeräte (Spül- und Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Warmwasserbereiter etc.) sowie deren Wirkungsgrad. Trotz der erheblichen finanziellen Anstrengungen der Gemeinden zur Verbesserung der Wasserbereitstellung und –verteilung in den vergangenen Jahren sehen sich die Gemeinden mit diesen neuen Herausforderungen konfrontiert und wollen sich diesen eventuell gemeinsam stellen. Ernst Rommel, der Geschäftsführer der NOW, erläuterte dem Gemeinderat die neue Konzeption für die Wasserversorgung mit einer geplanten Investition von rund 53 Mio. EUR. Damit könnten 131.000 Verbraucher mit Trinkwasser versorgt werden. Momentan haben alle Kommunen eine eigene Wasserversorgung. Mit der vorgestellten Konzeption, welche die Beteiligung von 12 kommunalen Wasserversorgungsunternehmen vorsieht, könnte eine über die Gemeindegrenzen hinausgehende regionale Verbundlösung erreicht werden, wie sie bereits im Taubertal mit dem Wasserwerk Bronn, im Kochertal sowie im Jagsttal verwirklicht worden sind. Angestrebt wird im Falle des nördlichen Rems-Murr-Kreises ein Wasserwerk in Backnang-Steinbach. Die NOW würde die 16 Mio. EUR teure Anlage mit Unterstützung des Landes bauen. Die dafür notwenigen Zuleitungen mit einer Gesamtstrecke von 80 km würden rund 37 Mio. EUR kosten. Die beteiligten Gemeinden hätten sich daran mit 11 Mio. EUR zu beteiligen. Ziel dieser zentralen Aufbereitung ist es, Synergien zu nutzen, qualitative und quantitative Unterschiede auszugleichen, kleine Systeme auf ein breites, stabiles Fundament zu stellen und damit die Versorgungssicherheit noch weiter zu erhöhen. Die NOW erwartet von den beteiligten Gemeinden, dass diese ihre Eigenwässer zur Verfügung stellen. Das Wasser würde dann zentral aufbereitet und den Gemeinden mit einer garantierten Wasserhärte unter 14 °dH wieder zur Verfügung gestellt. Auf diesem Wege könnten nahezu alle Eigenwässer der Gemeinde Oppenweiler wieder genutzt werden. Für die Umsetzung der Pläne rechnet Ernst Rommel mit einem Zeitraum von rund 10 Jahren. Die Umsetzung der Konzeption hätte auch einen Vorteil für die NOW, denn deren Leitungen sind bereits 50 Jahre alt und müssten in den nächsten Jahren ohnehin erneuert werden. Dieser Umstand käme der neuen Konzeption zugute. Ein Nachteil der Konzeption ist die Aufgabe eines großen Teils der bisherigen eigenständigen Wasserversorgung, die sich in Oppenweiler durch die in den vergangenen Jahren getätigten Investitionen zudem auf einem sehr guten Niveau befindet. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Weiterentwicklung der vorgestellten Konzeption zu begleiten.

Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Murr – Beschlussfassung über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Die Hochwasserschutzkonzeption des Wasserverbandes Murrtal sieht für Oppenweiler neben der Errichtung der überörtlich wirkenden Hochwasserrückhaltebecken auch die Herstellung innerörtlicher Schutzmaßnahmen entlang der Murr vor. Das Büro Winkler hat die Planungen zum innerörtlichen Hochwasserschutz unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis vom 13. Januar 2011 aktualisiert und dem Gemeinderat vorgestellt.

Photovoltaikanlage Murrtal- Schule - Vergabe der Arbeiten -

Der Gemeinderat die Arbeiten zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Grundschulgebäude an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Widmann + Götz aus Stuttgart, vergeben.

Baukostenabrechung - Bautechnische Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und energetische Sanierung der Fenster und Einbau einer Heizungseinzelraumsteuerung im Hauptschulgebäude der Murrtal-Schule Oppenweiler

In der Sitzung wurde die Baukostenabrechnung für die bautechnische Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und energetische Sanierung der Fenster und Einbau einer Heizungseinzelraumsteuerung im Hauptschulgebäude der Murrtal-Schule Oppenweiler bekannt geben. Die Baumaßnahme wurde im August 2010 abgeschlossen. Die letzten Schlussrechnungen der Maßnahme gingen im Januar 2011 ein. Die Kostenschätzung für die Brandschutzmaßnahme betrug 230.000 €. Die energetischen Maßnahmen an der Schule wurden im Nachtragshaushalt 2009 mit 126.400 € veranschlagt. Die Heizungseinzelraumsteuerung wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II aufgenommen. Die Gesamtkosten betrugen insgesamt 304.554,31 €. Auf die energetische Sanierung der Fenster und den Einbau der Heizungseinzelraumsteuerung wurde die Bildungspauschale aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (Konjunkturpaket II) in Höhe von 94.690 € angerechnet. Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms (Konjunkturpaket II) in Oppenweiler Der Gemeinderat hat von der Abrechnung des Konjunkturpakets II in Oppenweiler Kenntnis genommen. In der Gemeinde Oppenweiler wurden folgende Maßnahmen umgesetzt und abgerechnet:

  1. Energetische Sanierung der Fenster und Einbau einer Einzelraumsteuerung an der Murrtal-Schule
  2. Neubeschaffung eines Traktors mit Mähwerk und weiterem Zubehör für den gemeindlichen Baubetriebshof
  3. Neubeschaffung eines Auslegemähwerks samt Auslegeastschere für ein bestehendes Fahrzeug beim Baubetriebshof

Die Investitionskosten für die drei Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 207.976,92 €. Die Zuwendungen aus dem Konjunkturpaket beliefen sich auf insgesamt 142.453,00 €, so dass ein Eigenanteil von 65.523,92 € bei der Gemeinde Oppenweiler verbliebt.

Weiterentwicklung der Kinderspielplätze

Die Gemeinde Oppenweiler verfügt zurzeit über 12 Spielplätze, die sich zum Teil sehr kleinräumig auf die einzelnen Wohngebiete verteilen. Dies ist der Grund, warum manche der vorhandenen Spielplätze nur sehr sporadisch und oft nur von einzelnen Kindern genutzt werden. Ein gemeinsames Spielen kommt äußerst selten zustande. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Spielplätze Schlosspark, Spitzenklinge (Aichelbach), und Schiffrainer Straße (Oberer Reichenberg) zu Treffpunktspielplätzen weiter zu entwickeln. Damit soll erreicht werden, dass Kinder sich in größerer Zahl zum miteinander Spielen dort treffen. Die Standorte Am Hohlfeld, Burgblick, Dornburger Straße, Elbinger Straße, Roßstall, Strümpfelbacher Straße (Zell) und Ziegelstraße werden in ihrer bisherigen Form weitergeführt. Die Standorte Steinbacher Straße (Zell) und Gabweg (Oberer Reichenberg) werden stillgelegt. In der Steinbacher Straße wurde der Spielplatz durch das Hochwasser stark in Mitleidenschaft gezogen. Zudem gibt es um den Spielplatzstandort herum zahlreiche Spielmöglichkeiten für Kinder (Fußballkleinfeld, Wiese, freies Feld), so dass der Spielplatz schon jetzt kaum mehr wahrgenommen wird. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bei der Errichtung der innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen die Fläche während der Bauarbeiten beansprucht wird. Im Oberen Reichenberg wird der Spielplatz in der Schiffrainer Straße zum Treffpunktspielplatz ausgebaut. Dieser Standort liegt nur 400 Meter Fußweg von Spielplatz im Gabweg entfernt. Damit verbleiben in Oppenweiler 10 Spielplätze. Hinzu kommen noch 5 öffentliche Bolzplätze, das Freispielfeld in der Murrwiesenstraße sowie jenes bei den Sportanlagen im Rohrbachtal. Mit den erforderlichen Investitionen zur Instandsetzung und ersten Weiterentwicklung der Spielplätze wird noch in diesem Jahr begonnen.

Kindergartenbedarfsplanung 2011/2012 - Genehmigung –

Der Gemeinderat hat die Kindergartenbedarfsplanung 2011/2012 genehmigt. Diese sieht vor, im Kindergartenjahr 2011/2012 die 3 Standorte in der bisherigen Form weiterzuführen, d.h.:

  • im Kindergarten Reute-Törle – 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
  • im Evangelischen Kindergarten – 1 Regelgruppe mit Altersmischung und 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten mit Altersmischung
  • im Kindergarten Burgblick – 1 Halbtagesgruppe mit Altersmischung, 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten und Altersmischung und 1 Ganztagesgruppe

Um den Betrieb der Ganztagesgruppe im Kindergarten Burgblick sinnvoll planen zu können, gilt künftig die Vorgabe, dass die Eltern ihre Kinder nur noch verbindlich für vorher festgelegte Tage in der Ganztagesbetreuung anmelden können. Eine kurzfristige, einmalige Anmeldung ist künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich. Der Elternbeitrag für die Ganztagesbetreuung wurde vom Gemeinderat entsprechend der nachfolgend aufgeführten Tabelle erhoben, welche jährlich fortgeschrieben wird:

Elternbeitrag - 1 Tag GT/Woche Landesrichtsatz +25 % - 2 Tage GT/Woche Landesrichtsatz +50 % - 3 Tage GT/Woche Landesrichtsatz +75 % - 4 Tage GT/Woche Landesrichtsatz + 100 %

  • Für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren - 97,00 € - 121,25 € - 145,50 € - 169,75 € - 194,00 €
  • Für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren - 74,00 € - 92,50 € - 111,00 € - 129,50 € - 148,00 €
  • Für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren - 49,00 € - 61,25 € - 73,50 € - 85,75 € - 98,00 €
  • Für 1 Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren - 16,00 € - 20,00 € - 24,00 € - 28,00 € - 32,00 €

Bisher wurden in der Zwergengruppe im Kindergarten Reute-Törle Kinder von 2 bis 3 Jahren aufgenommen. Um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder ab 1 Jahr zu decken, werden ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahrs aufgenommen. Des Weiteren wird, um dem Merkmal Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gerecht zu werden, die Betreuungszeit in der Zwergengruppe ab September 2011 auf 15 Stunden pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr) erweitert. Gleichzeitig wird der Elternbeitrag für die Zwergengruppe, auf Grundlage der Empfehlungen der Trägerverbände, an die neue Öffnungszeit angepasst. Der Elternbeitrag in der Zwergengruppe beträgt damit für das Kindergartenjahr 2011/2012:

Elternbeitrag

  • Für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren 95,00 €
  • Für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 73,00 €
  • Für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 48,00 €
  • Für 1 Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren 16,00 €

Zur Weiterentwicklung des Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren wird durch eine Kooperation mit dem Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e.V. sowie den örtlichen Betrieben eine betriebliche Kleinkindbetreuung in Form der „Tagesbetreuung in anderen geeigneten Räumen (TigeR)“ eingerichtet.

28.06.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 28. Juni 2011 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Oberflächensanierung der B14 Ortsdurchfahrt - Erneuerung der Wasserleitung -
  3. Breitbandkonzeption Oppenweiler - Beschluss über Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Oppenweiler -
  4. Erschließung Baugebiet "Steinfeld" - Benennung der Straßen im Baugebiet -
  5. Installation einer Klarschlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage Oppenweiler a) Vorstellung der Maßnahme und Beschlussfassung b) Vergabe des Ingenieurauftrags
  6. Neufassung der Friedhofssatzung - Beschlussfassung -
  7. Innerörtlicher Hochwasserschutz der Kanalisation und Berechnung der notwendigen Hochwasserpumpwerke - Vergabe des Ingenieurauftrags -
  8. Bausachen a) Errichtung einer Stellplatzüberdachung, Flst. 231/4, Heerfeldstraße 15, 71570 Oppenweiler - Bauvoranfrage -
  9. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  10. Anfragen
  11. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 28.06.2011 Bericht GR

Oberflächensanierung der B14 Ortsdurchfahrt - Erneuerung der Wasserleitung -

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 22.02.2011 beschlossen, gemeinsam mit der Sanierung der B14 Ortsdurchfahrt durch die Straßenbauverwaltung die Schachtabdeckungen in der Fahrbahn sowie die Arbeiten zur äußeren Erschließung des Baugebiets „Steinfeld“ auszuführen. Bei der Ausführungsplanung zur äußeren Kanalerschließung des Neubaugebiets Steinfeld hat sich die Notwendigkeit ergeben, im Bereich der Kanalerweiterung in der Jahnstraße auch die vorhandene Wasserleitung zu ersetzen. Weiter besteht die Möglichkeit, im Fahrbahnbereich der B14 die Wasserversorgungsleitung zu erneuern. Der Gemeinderat hat entschieden, die Wasserversorgungsleitung in diesem Bereich zu erneuern und somit die Ver- und Entsorgungssituation im Fahrbahnbereich der B14 auf die kommenden Jahrzehnte zu sichern. Die Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen kostet rund 109.000 €.

Breitbandkonzeption Oppenweiler - Beschluss über Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in

Oppenweiler -

Der Gemeinderat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 18.05.2010 beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Erhebung der Firma TKT Handlungsoptionen zur Weiterentwicklung der Breitbandversorgung in Oppenweiler zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage wurden mit Unterstützung der Firma TKT zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Breitbandanbietern geführt, um auszuloten, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen zur Verbesserung der Versorgungssituation in der Gemeinde realisiert werden können.

Kurzfristig wird in allen Gebieten eine Verbesserung über LTE bis zu einer Versorgung von 5 MBit erreicht werden. Dieser Ausbau ist seitens der Diensteanbieter noch für das Jahr 2011 angekündigt. Einzelne Verkaufshops bieten solche Produkte für Oppenweiler bereits an. Für den Betrieb eines leitungsgebundenen Ausbaus ist neben der Herstellung der Leitungstrassen auch die Installation zusätzlicher aktiver Technik erforderlich. Aus diesem Grund führen die Anbieter vor dem Ausbau ihres Leitungsnetzes Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das zu erschließende neue Marktgebiet durch. Maßgeblicher Indikator für diese Berechnung ist die Zahl der zu erschließenden Haushalte.

Die Fa. Wisotel hat signalisiert, dass sie – eine entsprechenden Nachfrage der Haushalte vorausgesetzt – bereit wäre, die Ortsteile Aichelbach, Reichenberg, Schiffrain und Zell mit einem Breitbandangebot zu versorgen. Die Firma würde diesbezüglich die hierfür erforderliche Technik (HVZ) an den maßgeblichen Punkten installieren. Die Herstellung eines eigenen Leitungsnetzes sei jedoch nicht wirtschaftlich darstellbar. Vielmehr wäre Wisotel bereit, ein von der Gemeinde erstelltes Leitungsnetz zu pachten. Die Firma Wisotel wird in jedem Fall vorab den örtlichen Bedarf anhand einer gezielten Umfrage der betroffenen Haushalte eruieren, um für die einzelnen Gebiete genaue Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erstellen. Durch die bereits im Rahmen der Erneuerung der Wasserleitung mitverlegten Leerrohrtrasse zwischen Reichenberg und Schiffrain kann dann in einem weiteren Schritt ergänzend auch für diesen Teilort eine Verbesserung realisiert werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, in den Jahren 2011 und 2012 unter der Voraussetzung, dass sich ein Breitbandanbieter für die Versorgung der Orteile bereit erklärt, eine Leerrohrtrasse für die Verbesserung der Breitbandversorgung in den Ortsteilen Aichelbach, Reichenberg, Schiffrain und Zell zu erstellen. Zur Herstellung einer leistungsfähigen Verbindung vom Gewerbegebiet „Seelenwinkel“ bis in das Gewerbegebiet „Zell“ wird eine Leerrohrtrasse noch im Jahr 2011 ausgeführt, was auch eine Verbesserung der Situation in den Ortsteilen Aichelbach und Zell nach sich zieht. Bei künftigen Tiefbauarbeiten wird nach dem Beschluss des Gemeinderats geprüft, ob Leerrohre für eine zukünftige Verbesserung der Breitbandversorgung mit verbaut werden.

Erschließung Baugebiet „Steinfeld“ - Benennung der Straßen im Baugebiet -

Der Gemeinderat vergab folgende Namen für die neu entstehenden Straßen im Baugebiet „Steinfeld“

  • Straße A = Steinfeld
  • Straße B = Römerstraße
  • Straße C = Steinwiesen

Die Bezeichnungen “Steinfeld” und “Steinwiesen” sind von den Gewannbezeichnungen in diesem Bereich abgeleitet. Der Name „Römerstraße“ soll an die in diesem Bereich vom Landesdenkmalamt vermutete römische Verbindungsstraße von Benningen nach Murrhardt erinnern.

Installation einer Klärschlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage Oppenweiler- Vorstellung der Maßnahme und Beschlussfassung - Vergabe des Ingenieurauftrags -

Der Gemeinderat hat der Installation einer Klärschlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage Oppenweiler zugestimmt. Hierfür sind nach einer Kostenschätzung Investitionskosten von rund 290.000 € erforderlich. Bislang wird der Klärschlamm, der als einer der Endprodukte im Klärprozess entsteht, auf die Kläranlage Backnang transportiert und dort entwässert. Die Installation einer eigenen Klärschlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage Oppenweiler für zu einer deutlichen Reduzierung der Transporttonnagen nach Backnang und damit zu einer Kostenreduktion. Den Ingenieurauftrag für die Installation einer Klärschlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage Oppenweiler wurde an das Ingenieurbüro Hertkorn aus Sindelfingen vergeben.

Neufassung der Friedhofssatzung

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Friedhofssatzung ab 01.08.2011 neu zu fassen. Durch eine Novelle zum Bestattungsgesetz aus dem Jahr 2009 wurde eine Neufassung der Friedhofssatzung entsprechend der Rechtsänderungen erforderlich. Die gesamte Friedhofssatzung ist an anderer Stelle in der heutigen „Brücke“ veröffentlicht.

Innerörtlicher Hochwasserschutz der Kanalisation und Berechnung der notwendigen Hochwasserpumpwerke - Vergabe des Ingenieurauftrags -

Der Ingenieurauftrag zur Planung und Berechnung des Hochwasserschutzes der Kanalisation und der notwendigen Hochwasserpumpwerke wurde vom Gemeinderat an das Ingenieurbüro Frank aus Backnang vergeben.

26.07.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 26.07.2011 Tagesordnung Gemeinderat

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 26. Juli 2011 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Oppenweiler bis 2013 – Verlegung des Standortes des Evangelischen Kindergartens in das Baugebiet „Steinfeld“ a) Baumaßnahme b) Architektenauftrag - Beschlussfassung -
  3. Jugendarbeit Oppenweiler Tätigkeitsbericht Januar bis Juli 2011 - Information des Gemeinderats -
  4. Antrag der Stadt Backnang auf Zulassung einer Zielabweichung gem. § 24 Landesplanungsgesetz für die Aufstellung der Bebauungspäne „Obere Walke, Teil I' Planbereich 05.07/3 und 05.07/4 hier: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im o.g. Zielabweichungsverfahren - Beschlussfassung -
  5. Grundsätzliche Gestaltungsrichtlinien bei Baugesuchen - Information des Gemeinderats -
  6. Finanzzwischenbericht 2011 - Kenntnisnahme -
  7. Annahme von Spenden - Beschlussfassung-
  8. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  9. Anfragen
  10. Verschiedenes a) Bausachen – Stellungnahme der Gemeinde während der Sommerpause


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 26.07.2011 PDF

Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Oppenweiler bis 2013 – Verlegung des Standortes des Evangelischen Kindergartens in das Baugebiet „Steinfeld“

Baumaßnahme und Vergabe des Architektenauftrags

Der Gemeinderat genehmigte den Vorentwurf des Architektenbüros Klaus Weller aus Backnang für den Neubau des Evangelischen Kindergartens im Baugebiet „Steinfeld“. Der Vorentwurf für den Kindergartenneubau wurde von Architekt Weller auf Grundlage der Empfehlungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg für den Bau von Tageseinrichtungen für Kinder, deren Einhaltung für die Erteilung der Betriebserlaubnis Voraussetzung sind, erarbeitet.

Architekt Weller erläuterte dem Gremium, dass zunächst ein einstöckiges Bauwerk mit einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe vorgesehen ist. Bei Bedarf kann das Gebäude aufgestockt und als Ganztageseinrichtung genutzt werden.

Sowohl der Kirchengemeinderat als auch der Gemeinderat der bürgerlichen Gemeinde hatten 2010 den Planungen zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Oppenweiler bis 2013 zugestimmt. Im Juli 2010 wurde zwischen der bürgerlichen Gemeinde und der Kirchengemeinde eine Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung getroffen. Es wurde vereinbart, dass die bürgerliche Gemeinde im Neubaugebiet „Steinfeld“ ein Grundstück zur Verfügung stellt und auf diesem einen Neubau mit einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe realisiert. Das Eigentum am Neubau verbleibt bei der bürgerlichen Gemeinde, die Trägerschaft wird von der Kirchengemeinde übernommen. Die Kirchengemeinde wird sich mit einem Baukostenzuschuss von 75.000 EUR am Neubau beteiligen. Darüber hinaus werden die noch nicht abgeschriebenen Baukostenzuschüsse aus dem bestehenden Kindergartenvertrag mit einer Einmalzahlung abgelöst. Die Altimmobilie in der Breslauer Straße verbleibt im Eigentum der Kirchengemeinde.

Der Architektenauftrag für die Planung des Neubaus wurde an das Architekturbüro Weller aus Backnang vergeben

Jugendarbeit Oppenweiler - Tätigkeitsbericht Januar bis Juli 2011 -

Jugendarbeiter Jochen Schmidt erstattete im Gemeinderat einen Tätigkeitsbericht über die Aktivitäten von Januar 2011 bis Juli 2011 im Jugendtreff Oppenweiler sowie an der Murrtal-Schule Oppenweiler.

Er erläuterte dem Gremium, dass der Schwerpunkt seiner Arbeit an der Schule in der Betreuung des neu eingerichteten Trainingsraums liegt, in welchem Schüler ihr Fehlverhalten im Unterricht aufarbeiten. Weiter unterstützt Herr Schmidt die Schüler bei der Suche von Praktikums- und Ausbildungsstellen.

Der Jugendtreff Oppenweiler ist an drei Tagen in der Woche geöffnet. Herr Schmidt berichtet, dass die Jugendlichen den Austausch, die Diskussion und auch die Meinung des Jugendarbeiters suchen. Jeden ersten Montag im Monat wird im Jugendtreff zusammen gekocht, jeden letzten Montag im Monat ist Kinotag mit Popcorn oder Knabbersachen. Auch an einer Streichaktion im Schlosspark hat sich der Jugendtreff beteiligt. Angeboten werden außerdem: Billard, Tischfußball, Dart, Tischtennis, Musik, Spiele, eine Sofaecke für Gespräche, sowie Getränke und Snacks. Die durchschnittliche Besucherzahl pro Tag betrug zwischen 5 und 12 Jugendlichen.

Daneben gehören Öffentlichkeitsarbeit, zusätzliche Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Stellen und der „Runde Tisch der Jugendarbeit“, bei welchem Kooperation mit Vereinen / Kirchen / Schule angestrebt wird, zum Aufgabengebiet von Herrn Schmidt.

Antrag der Stadt Backnang auf Zulassung einer Zielabweichung gem. § 24 Landesplanungsgesetz für die Aufstellung der Bebauungspläne „Obere Walke, Teil I“ Planbereich 05.07/3 und 05.07/4 hier Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im o.g. Zielabweichungsverfahren

Der Gemeinderat hat gegenüber dem Antrag der Stadt Backnang auf Zulassung einer Zielabweichung bzgl. der Bebauungspläne „Obere Walke, Teil I“ PB 05.07/3 und 05.07/4 keine Bedenken vorgebracht.

Die Stadt Backnang beabsichtigt, die „Obere Walke“, eine vormals individuell genutzte Brachfläche, zu überplanen. Vorgesehen ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Standortes mit dem Schwerpunkt Handel (Fachmarktzentrum), Dienstleistung sowie den spezifischen Standortbedingungen angepasstem Gewerbe. Die Obere Walke befindet sich in der Backnanger Kernstadt und ist begrenzt im Norden durch die Gartenstraße und im Süden durch die Murr. Sie liegt in einer Entfernung von 200 bis 300 m zur Backnanger Einkaufsinnenstadt. Westlich an das Gesamtareal grenzt ein großflächiger Lebensmittelmarkt an. Das Gesamtareal wird in zwei Bebauungsplänen – „Obere Walke, Teil I“, PB 05.07/3 und „Obere Walke, Teil I“, PB 05.07/4 – überplant.

Im westlichen Bereich der Oberen Walke ist vorgesehen, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten anzusiedeln. Im westlichen Bebauungsplan „Obere Walke, Teil I“, PB 05.07/3 sind ein Lebensmittelvollsortimenter (Nahrungs- und Genussmittel) mit einer Verkaufsfläche von max. 2.000 m² sowie ein Biolebensmittelmarkt mit max. 700 m² Verkaufsfläche geplant. Hieran schließt im östlichen Bebauungsplan „Obere Walke, Teil I“ PB 05.07/4 ein Elektrofachmarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 2.500 m² sowie ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von max. 1.100 m² an. Weiter östlich ist noch die Ansiedlung folgender nicht zentrenrelevanter Sortimente mit folgenden Verkaufsflächenobergrenzen geplant:

  • 4.100 m² Möbelmarkt
  • 1.200 m² Matratzenfachmarkt
  • 1.100 m² Teppiche/Bodenbeläge
  • 1.400 m² Tapeten/Farben/Lacke
  • 700 m² Tiernahrung, zoologischer Bedarf, Lebendtiere
  • 600 m² Getränkemarkt
  • 3.000 m² Spezialsortiment „Picks Raus“.

Die Gesamtverkaufsfläche im östlichen Bebauungsplan „Obere Walke, Teil I“, PB 05.07/4 wird begrenzt auf max. 12.350 m².

Grundsätzliche Gestaltungsrichtlinien bei Baugesuchen

Um den heutigen baulichen Erweiterungs- und Änderungsmaßnahmen bei Wohngebäuden gerecht zu werden, hat der Gemeinderat zugestimmt, die seither gültige Regelung bezüglich der Dachaufbauten zu ändern. Bisher sind durch Beschluss des Gemeinderats vom 07. Juli 1992 Dachaufbauten von maximal 1/3 der Dachlänge zulässig. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass diese Beschränkung nicht mehr zeitgemäß ist. Künftig sind Dachaufbauten von maximal ½ der entsprechenden Dachlänge zulässig

Finanzzwischenbericht 2011

Der Gemeinderat hat vom Finanzzwischenbericht für das 1. Halbjahr 2011 Kenntnis genommen. Gemeindekämmerer Armin Mößner berichtete dem Gremium, dass sich 2011 die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erhöhen wird. Die Entwicklung im Verwaltungshaushalt ist insbesondere von der sich aufhellenden Wirtschaftlage geprägt. Die Gewerbesteuer mausert sich wieder zur Haupteinnahmequelle der Gemeinde. Dennoch hat das Hochwasserereignis vom 13.01.2011 im Verwaltungshaushalt 2011 deutliche Spuren hinterlassen. Insgesamt wird sich der Gesamthaushalt 2011 der Gemeinde um rund 250.000 EUR verbessern.

BKZ 08.08.2011 Einnahmequelle Gewerbesteuer sprudelt wieder - Finanzzwischenbericht 2011

OPPENWEILER (flo). Die wichtigste Einnahmequelle für die Gemeinde sprudelt wieder. Die Gewerbesteuer mausert sich zur Haupteinnahmequelle. Mit 2,5 Millionen Euro liegt sie um 600000 Euro über den Erwartungen. Diese erfreuliche Botschaft überbrachte Armin Mößner dem Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung. Doch der Kämmerer konnte das Gremium in seinem Finanzzwischenbericht für das 1. Halbjahr 2011 von negativen Zahlen nicht verschonen. So bedeuten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer auch immer Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage, mit 710000 Euro liegen diese um knapp 290000 Euro höher, als im Etat angesetzt. Zudem hat das Hochwasserereignis vom 13. Januar im Verwaltungshaushalt deutliche Spuren hinterlassen. Das Fazit von Mößner blieb allerdings positiv: Insgesamt wird sich der Gesamthaushalt der Gemeinde um rund 250000 Euro verbessern.

Bezüglich der Wasserversorgung wird aufgrund der B14-Fahrbahnsanierung auch die Wasserleitung in einem Teilbereich erneuert. Im Wirtschaftsplan 2011 ist diese Maßnahme nicht finanziert. Letztlich wird ein um rund 115000 Euro höheres Darlehen an die Wasserversorgung notwendig.


BKZ 10.08.2011 Zweite Verwarnung bedeutet Rote Karte

Jugendarbeiter Jochen Schmidt berichtete übers erste Halbjahr

Höchst zufrieden ist Bürgermeister Steffen Jäger sowie der Gemeinderat mit der bisherigen Arbeit von Jochen Schmidt. Der Jugendarbeiter hatte zu Beginn des Jahres seine Tätigkeit in der Schule und im Jugendtreff aufgenommen und nun seinen ersten Bericht vorgelegt.

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. „Die ideale Besetzung für diese Stelle“ – die Vorschusslorbeeren, die Jochen Schmidt vom Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung im Januar erhalten hatte, waren beachtenswert. Der Jugendreferent, der die neue Stelle im Alter von 32 Jahren angetreten hatte, erhielt das Lob wohl nicht zu Unrecht. Denn ein halbes Jahr später, nachdem Schmidt seinen ersten Tätigkeitsbericht in der jüngsten Gemeinderatssitzung abgegeben hatte, wandte sich Jäger an ihn: „Es wurde deutlich, dass Sie sehr gut angekommen sind bei uns.“ Er hat die richtige Linie gefunden, und man hat herausgehört, dass ihm die Arbeit Spaß macht, sagte Jäger.

Schmidt hat zwei Hauptaufgaben zu bewältigen. Zum einen ist er in der Murrtalschule beschäftigt, und zwar 8 Stunden pro Woche, zum anderen ist er 15 Wochenstunden im Jugendtreff tätig. Zudem hat er 5 Stunden für Verwaltungs- und Projektarbeit zur Verfügung. Der Schwerpunkt seiner Arbeit an der Schule liegt in der Betreuung des neu eingerichteten Trainingsraums. Dort arbeiten Schüler, die im Unterricht nicht nur einmal negativ aufgefallen sind, ihr Fehlverhalten auf. Schmidt hat nämlich zusammen mit Lehrern und Schülern fünf Regeln festgelegt. Bei der ersten Verwarnung im Unterricht hat der Schüler noch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob er sein momentanes Verhalten in den Griff bekommt oder nicht. „Falls er Ja sagt, darf er am Unterricht weiter teilnehmen“, erläuterte Schmidt dem Gremium. Falls er aber ein weiteres Mal den Unterricht stört und verwarnt wird, erhält der Schüler die Rote Karte. Das bedeutet, dass er in den Trainingsraum (TR) muss. „Der Schüler kommt dann mit einem Laufzettel zu mir, und er muss sein Verhalten im TR reflektieren“, sagt Schmidt. „Anschließend tauschen wir uns darüber aus und versuchen gemeinsam etwas festzulegen, damit dieses Fehlverhalten im Unterricht nicht mehr vorkommt.“ Wichtig ist es dem Jugendarbeiter, bei solchen Gesprächen im TR auch etwas über die Jugendlichen selbst zu erfahren, sie nach ihren Freizeitaktivitäten zu befragen, sie auf diesem Weg (besser) kennenzulernen. Darüber hinaus tauscht sich Schmidt auch mit Lehrern über seine Erfahrungen aus und unterstützt Schüler bei der Suche nach Praktikums- und Ausbildungsstellen.

Der Jugendtreff Oppenweiler ist an drei Tagen in der Woche geöffnet – montags von 16 bis 20 Uhr, mittwochs von 18 bis 21.30 Uhr und samstags von 17 bis 22 Uhr. Montags ist der Treff für die Jüngeren, etwa 10- bis 15-Jährigen geöffnet. Die in der Regel 8 bis 12 Jungen und Mädchen, die vorbeischauen, spielen meist Billard oder Dart, Tischkicker oder Tischtennis. „Manche von ihnen wollen sich auch nur mit mir unterhalten und austauschen oder brauchen einfach jemanden, der zuhört“, sagt Schmidt.

Mittwochs kommen meist die etwas Älteren (15- bis 18-Jährige). Die 5 bis 10 Jugendlichen kommen zum Spielen, aber vorwiegend einfach zum Quatschen. Samstags dürfen 13- bis 21-jährige Mädchen und Jungen kommen. Jeden ersten Montag im Monat wird im Jugendtreff zusammen gekocht, jeden letzten Montag im Monat ist Kinotag mit Popcorn oder Knabbersachen.

Angesprochen auf eine Jugend-Clique im Ort mit auswärtigen Jugendlichen im Alter von etwa 16 bis 18 Jahren, sagte Schmidt, dass er sich freut, „wenn sie bis 22 Uhr bei mir sind, da stellen sie schon mal nichts an“. Mit einem speziellen Auffälligen, der sich oft geprügelt hat, habe er gesprochen. Schmidt: „Das hat geholfen, jetzt schlägert er sich nicht mehr.“

20.09.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20. September 2011 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Installation einer Klärschlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage Oppenweiler - Vergabe -
  3. Wasserversorgung im nördlichen Rems-Murr-Kreis - Konzeption der NOW - Beschluss -
  4. Feststellung der Jahresrechnung 2010 Gemeinde Oppenweiler
  5. Feststellung des Jahresabschlusses 2010 Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler
  6. Wiederaufbau der Unterkunft zur Unterbringung Obdachloser - Grundsatzbeschluss-
  7. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang
    1. a) 2. Änderung – Feststellungsbeschluss
    2. b) 3. Änderung – Feststellungsbeschluss
    3. c) 7. Änderung – Feststellungsbeschluss
    4. d) 8. Änderung – Feststellungsbeschluss
    5. e) 9. Änderung – Feststellungsbeschluss
    6. f) 10. Änderung – Feststellungsbeschluss
    7. g) 12. Änderung – Feststellungsbeschluss
  8. Bausachen
    1. a) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen im Kenntnisgabeverfahren, Flst. 280/80, Eschelhofstr. 2, 71570 Oppenweiler
    2. b) Erweiterung des Wohnhauses, Flst. 99/4, Kanalstr. 13, Oppenweiler
  9. Annahme von Spenden - Beschlussfassung -
  10. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  11. Anfragen
  12. Verschiedenes


BKZ 22.09.2011: Gemeinde sagt Ja zum NOW-Konzept

Die Quellen Zell und Schiffrain sollen weiterhin genutzt werden

OPPENWEILER (flo). Einstimmig hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag dafür ausgesprochen, dass sich Oppenweiler an der Wasserversorgungskonzeption der NOW für den nördlichen Rems-Murr-Kreis beteiligt. Allerdings „soll darauf hingewirkt werden“, diverse „Forderungen der Gemeinde in der Konzeption zu berücksichtigen“. So sollen sämtliche Quellen (Zell und Schiffrain) zur Lieferung von Eigenwasser im Rahmen der Konzeption herangezogen werden. Die NOW beabsichtigt, die Quellen zu nutzen. Allerdings müsste das Ortsnetz Schiffrain mittelfristig erneuert und ein bereits verlegter Schlauch bis zu den Quellen verlängert werden, teilt die NOW mit.

„Die Erneuerung des Leitungsnetzes ist Aufgabe der Gemeinde“, sagt Bürgermeister Steffen Jäger. Die NOW müsste jedoch im Rahmen der Konzeption die Verlängerung der Leitung zu den Quellen und die Anbindung des Wilhelmheims – gegebenenfalls unter Beteiligung des Wilhelmheims – an die Druckleitung Schiffrain tragen.

Ein anderes Thema ist das Eigenwasser, das die Gemeinde der NOW unentgeltlich zur Verfügung stellen soll. Eine direkte Vergütung für dieses Wasser wird von der NOW ausgeschlossen. „Allerdings findet das bisher genutzte Eigenwasser über die Vergütungssystematik dennoch eine gewisse Berücksichtigung, und zwar über die erworbenen Bezugsrechte“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die Gemeinde verfügt über 9,5 Liter pro Sekunde Bezugsrechte. Diese Rechte reichten bisher aus, um auch bei geringem Eigenwasseraufkommen und gleichzeitig hohem Wasserverbrauch die Versorgung sicherzustellen (inklusive Wilhelmsheim). Künftig wäre jedoch ein Bezugsrecht in Höhe von 12 Liter pro Sekunde erforderlich. Die NOW berücksichtigt nun die bisherigen Eigenwässer dadurch, dass die zusätzlich benötigten Bezugsrechte nicht erworben werden müssen – der Preis je Liter pro Sekunde liegt bei 37000 Euro. Lediglich die jährliche Umlage berechnet sich dann nach den 12 Litern.


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 20.09.2011

Installation einer Klärschlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage Oppenweiler - Vergabe -

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2011 die Installation einer Klärschlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage Oppenweiler beschlossen. Auf der Grundlage der durchgeführten Probepressungen wurden vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Arbeiten wurden vom Gemeinderat an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Ingenios GmbH, zum Preis von 198.551,50 EUR vergeben. Bei der Wertung der Angebote wurden neben der Investitionssumme auch die Betriebskosten berücksichtigt.

Wasserversorgung im nördlichen Rems- Murr- Kreis – Konzeption der NOW - Beschluss -

Der Geschäftsführer des Zweckverbandes Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW), Herr Ernst Rommel, hatte in der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2011 die Konzeption für eine interkommunale Wasserversorgung vorgestellt. Die Konzeption, die die Beteiligung von 12 kommunalen Wasservorsorgungsunternehmen (u.a. der Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler) vorsieht, strebt eine zentrale Aufbereitung der Eigenwässer aus dem nördlichen Rems- Murr- Kreis am Standort Backnang- Steinbach an. Der Gemeinderat hat sich nun für eine Beteiligung der Gemeinde Oppenweiler an der Wasserversorgungskonzeption der NOW ausgesprochen.

Feststellung der Jahresrechnung 2010 Gemeinde Oppenweiler

Der Gemeinderat stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 fest. Gemeindekämmerer Armin Mößner erläuterte, dass im Haushaltsjahr 2010 noch ganz unter dem Eindruck der Wirtschafts- und Finanzkrise steht, die bereits 2009 verheerende Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt hatte. Durch die sich 2010 langsam aufhellende Konjunktur konnten auf der Einnahmeseite einige Mehreinnahmen bei den konjunkturabhängigen Einnahmequellen verzeichnet werden (insbesondere Gewerbesteuer und Einkommensteueranteil). Insgesamt verbesserte sich die Einnahmeseite gegenüber dem Vorjahr um rund 1,5 Mio. €. Auf der Ausgabenseite war das Jahr 2010 von Rekordumlagen an das Land über den Finanzausgleich und an den Kreis geprägt. Aufgrund der hohen Steuerkraft des Jahres 2008 ergab sich überdurchschnittliche Umlagenlast. Zum Durchschnitt der letzten Jahre wurde rund eine ¾ Million mehr fällig. Trotz sparsamer Haushaltsführung und Steuermehreinnahmen konnte der Verwaltungshaushalt, der laufende Betrieb nur durch eine umgekehrte Zuführung in Höhe von rund 800.000 Euro ausgeglichen werden. Der Haushalt 2010 konnte so nur durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.455.480,80 Euro ausgeglichen werden. Der Bestand der Rücklage beträgt auf 31.12.2010 damit noch rund 8,9 Mio. Euro. Die Gemeinde konnte sich glücklich schätzen in den vergangenen Jahren eine ausreichende „Konjunkturrücklage“ zu haben. Aufgrund des Rücklagenbestandes war 2010 keine Kreditaufnahme zur Deckung des Haushalts erforderlich.

Feststellung des Jahresabschlusses 2010 Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler

Der Gemeinderat stellte das Ergebnis des Jahresabschlusses der Wasserversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2010 fest. Die Wasserversorgung Oppenweiler schließt das Jahr 2010 mit einem Jahresverlust in Höhe von rund 88.000 EUR, welcher auf die neue Rechnung vorgetragen wird. Damit steigt der Verlustvortrag auf 128.664,33 EUR. Im Wirtschaftsjahr 2010 wurden 165.674 m³ Wasser verkauft. Ursächlich für den Jahresverlust waren insbesondere deutlich höhere Unterhaltungskosten der Verteilungsanlagen, höhere Fremdwasserbezugskosten durch die Vollversorgung des Oberen Reichenbergs und Schiffrain mit NOW- Wasser, höhere Abschreibungen durch die in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführten Investitionsmaßnahmen und ein höherer Finanzierungsaufwand.

Wiederaufbau der Unterkunft zur Unterbringung Obdachloser - Grundsatzbeschluss -

Die Obdachlosenunterkunft in der Murrwiesenstraße wurde 1991/1992 errichtet. Beim Hochwasser am 13.01.2011 wurde die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in der Murrwiesenstraße so stark beschädigt, dass die Schäden an der Bausubstanz des Gebäudes irreparabel waren. Das Gebäude wurde daher zwischenzeitlich abgebrochen. Damit die Gemeinde Oppenweiler als Ortspolizeibehörde auch in Zukunft ihrer Verpflichtung, Obdachlosen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, nachkommen kann, hat der Gemeinderat dem Wiederaufbau der Unterkunft zur Unterbringung Obdachloser zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen voranzutreiben und eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

Änderungen des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang

Der Gemeinderat hatte insgesamt 7 Änderungen des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang zu behandeln. Die Änderungen sind für folgende Maßnahmen erforderlich:

a) 2. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich des neuen Standorts Hallenbad

Der Gemeinderat hat beschlossen, die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 20.03.2008/15.07.2011 mit Umweltbericht 31.05./ 03.09.2010 festzustellen.

b) 3. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich „Obere Walke“ in Backnang

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 20.03.2008 mit Umweltberichten vom 19.11.2010 (Planbereich 05.07/4) und 22.11.2010 (Planbereich 05.07/4) festzustellen.

c) 7. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Allmersbach im Tal, Gewerbefläche Industriestraße

Der Gemeinderat hat beschlossen, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 02.06.2009 mit Umweltbericht vom 23.06./ 29.09.2009 festzustellen.

d) 8. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Aspach, Sondergebiet „Sportfläche Fautenhau“

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 14.08.2009/ 22.11.2010 mit Umweltbericht vom 13.11.2009 festzustellen.

e) 9. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Backnang, Sondergebiet „Griechisch- Orthodoxe- Kirche“ Seefeld

Der Gemeinderat hat beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts vom Stadtplanungsamts und der Begründung vom 14.08.2009 mit Umweltbereicht des Büros HEITZMANNPLAN vom 18.05.2010/20.07.2010 festzustellen.

f) 10. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Backnang, Sondergebiet „Hundesport“ Diebsklingenwald

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 14.08.2009 mit Umweltbericht vom 22.12.2010 festzustellen.

g) 12. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Weissach im Tal, Mischgebiet „Hohweiler Straße“ und Lutzenbergstraße, Wohngebiet „Baumäcker“

Der Gemeinderat hat beschlossen, die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe der Deckblätter 1-2 des Stadtplanungsamts vom 14.08.2009 und der Begründung mit Umweltbericht vom 14.08.2009/15.07.2011 festzustellen.

Die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der VVG Backnang wurden ermächtigt, den Änderungen des Flächennutzungsplanes der VVG Backnang zuzustimmen.

25.10.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 25. Oktober 2011 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich
  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Innerörtlicher Hochwasserschutz - Hochwasserpumpwerke - Vorstellung der Planung
  3. Verpflichtung privater Hauseigentümer zur Herstellung einer Rückstausicherung - Information
  4. Herstellung einer Breitbandtrasse zwischen Schlosspark und Gewerbegebiet Zell - Beschluss über die Vergabe der Arbeiten
  5. Neufassung der Feuerwehrsatzung - Beratung und Beschlussfassung
  6. Klärschlammkooperation mit der Stadt Backnang - Bericht
  7. Bekanntgaben a) nicht-öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
  8. Anfragen
  9. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 25.10.2011 („Brücke“ Nummer 44 Mittwoch, 2. November 2011) sowie online

Innerörtlicher Hochwasserschutz - Hochwasserpumpwerke - Vorstellung der Planung-

Die Hochwasserschutzkonzeption des Wasserverbands Murrtal umfasst für die umfassende Verbesserung des Hochwasserschutzes im Oberen Murrtal verschiedene Bausteine. Dies sind im Einzelnen:

  1. überörtlich wirkende Hochwasserrückhaltebecken,
  2. innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen (Mauern und Dämme) entlang des Murrufers und mobile Schutzvorkehrungen,
  3. Pumpwerke zur Entlastung Ortslage und
  4. Schutzmaßnahmen an den örtlichen Seitengewässern.

Mit dieser abgestimmten Konzeption werden weitgehende Eingriffe in die Charakteristik von Landschaft und Ortsbild vermieden. So sieht die Konzeption den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von fünf überörtlichen Hochwasserrückhaltebecken vor. Diese sind:

  • HRB Mahd (Murrhardt)
  • HRB Gaab (Murrhardt)
  • HRB Haselbach (Sulzbach)
  • HRB Fischbach (Sulzbach)
  • HRB Oppenweiler (Oppenweiler)

Alle Becken sollen dabei so ausgestaltet werden, dass sie im Hochwasserfall eine maximale Menge an Wasser zurückhalten können. Dies bedeutet zugleich, dass die Becken außer im Hochwasserfall nicht eingestaut sein dürfen. So können auch die darin liegenden landwirtschaftlichen Flächen in aller Regel weiterhin bewirtschaftet werden. Ergänzend zu diesem überörtlichen Wasserrückhalt werden die innerörtlich erforderlichen Maßnahmen geplant und errichtet. Die Dimension der Hochwasserdämme und -mauern kann dank der Gesamtkonzeption verlässlich geplant werden. So ist durch die Beckenplanung bekannt, wieviel Wasser im Hochwasserfall murrabwärts abgegeben wird. Für diese Wassermenge müssen dann die Mauern und Dämme unter Berücksichtigung eines Freibords errichtet werden.

Die Antragskonferenz zu den innerörtlichen Schutzmaßnahmen entlang der Murr in Oppenweiler hat am 13. Oktober 2011 mit den Trägern öffentlicher Belange stattgefunden. Das Planfeststellungsverfahren schließt sich nun unmittelbar an (voraussichtliche Einleitung im November 2011). Um sicherzustellen, dass sich nach Fertigstellung der innerörtlichen Maßnahmen das Wasser nicht von der falschen Seite an den Mauern und Dämmen anstaut, muss gleichzeitig zum innerörtlichen Schutz auch eine Entlastung der "Landseite" durch leistungsstarke Pumpwerke sichergestellt werden. Diese pumpen das in die Kanalisation eingetretene Oberflächenwasser über die Dämme und Mauern in die Murr und sollen so ein sicheres und schadloses Abfließen gewährleisten. Die Planungen für die Pumpwerke wurden nun aufbauend auf die vorgesehenen innerörtlichen Schutzmaßnahmen vom Ingenieurbüro Frank erstellt. Herr Zwink erläuterte diese im Einzelnen in der Sitzung genauer. (Pläne siehe Seite 4)

Für Oppenweiler sind insgesamt 4 Pumpwerke und für den Teilort Zell ist ein Pumpwerk geplant. Die Gesamtkosten für die notwendigen Pumpwerke betragen rund 5.370.000,00 €. Nach der Billigung der Planung durch den Gemeinderat wird die Verwaltung nun Gespräche mit dem Regierungspräsidium bezüglich der Förderung der Maßnahme führen. Es gibt diesbezüglich Zusagen des Landesumweltministeriums aus den Jahren 2005 und 2011, die Hochwasserpumpwerke in Oppenweiler nach Ziffer 1 der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft zu fördern. Dies würde einen Fördersatz von 70 Prozent der förderfähigen Kosten bedeuten.

Verpflichtung privater Hauseigentümer zur Herstellung einer Rückstausicherung - Information-

Bei Starkregenereignissen kam es in den vergangenen Jahren im Gemeindegebiet wiederholt zu Schäden im privaten und öffentlichen Bereich. Die Niederschlagsmengen in solchen Fällen führen zu einer starken Beanspruchung der öffentlichen Kanalisation. Aus diesem Grund wurden seitens der Gemeinde zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Abflusssituation des Oberflächenwassers durchgeführt (z.B. Maßnahmenkonzeption vom 21.09.2010). Zudem ist eine Flussgebietsuntersuchung für die Nebengewässer der Murr beauftragt, deren Ergebnis noch für 2011 erwartet wird. Neben den Maßnahmen der öffentlichen Hand ist es für einen wirksamen Schutz vor Schäden bei einem Starkregenereignis allerdings unerlässlich, dass auch die möglichen Schutzvorkehrungen von privater Seite getroffen werden. Diese Verpflichtung ist auch in den technischen Vorschriften für Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke festgeschrieben. Insbesondere für den Fall des Kanalrückstaus gab es schon in den 1930er Jahren die klare Vorgabe der DIN 1986, die bei der Errichtung von Gebäuden eine Sicherung gegen diesen vorschrieb. Von Rückstau spricht man, wenn das Abwasser von der öffentlichen Kanalisation in die Hausanschlüsse gedrückt wird. Auch die Abwassersatzung der Gemeinde regelt diese Verpflichtung nochmals eindeutig.

"§ 20 Sicherung gegen Rückstau
Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümeraufseine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen."

Herr Zwink vom Ingenieurbüro Frank erläuterte in der Sitzung wie sich ein Kanalrückstau auswirkt und wie er technisch verhindert werden kann. siehe Seite 6

Zur Vervollständigung der von der öffentlichen Hand getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Abflusssituation des Oberflächenwassers ist es dringend erforderlich, die privaten Hauseigentümer für die bestehenden Schutzpflichten zu sensibilisieren.

Herstellung einer Breitbandtrasse zwischen Schlosspark und Gewerbegebiet Zell - Vergabe der Arbeiten-

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.06.2011 beschlossen hat, eine gemeinsame Leerrohrtrasse vom Gewerbegebiet "Seelenwinkel" bis in das Gewerbegebiet "Zell" gemäß der Planung des Ingenieurbüros Gerhard Kipf auszuführen, wurden die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Lukas Gläser aus Aspach, zu einem Angebotspreis von 201.390,60 € vergeben. Da sich an der Leerrohrtrasse auch die Firma Murrplastik und Matrix-Vision beteiligen, ergibt sich ein Kostenanteil für die Gemeinde Oppenweiler in Höhe von rund 107.900,00 €.

Neufassung der Feuerwehrsatzung -Beschlussfassung-

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat aufgrund der Novelle des Feuerwehrgesetzes, welche am 19.11.2009 in Kraft getreten ist, sowie der Neufassung des Feuerwehrgesetzes vom 02.03.2010 eine Anpassung des Musters für eine Feuerwehrsatzung vorgenommen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen hat der Gemeinderat aus Gründen der Übersichtlichkeit eine Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen. Die Neufassung der Feuerwehrsatzung ist in dieser Ausgabe des Amtsblattes ebenfalls veröffentlicht.

Klärschlammkooperation mit der Stadt Backnang - Bericht -

In der Sitzung vom 23. März 2010 hat der Gemeinderat der Beteiligung an der Klärschlammkooperation grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt dem Kooperationsvertrag und dem Vertrag über die Errichtung einer typisch stillen Gesellschaft beizutreten und im wirtschaftlichen Interesse der Gemeinde gemeinsam mit den weiteren Kooperationspartnern Verhandlungen zu den Vertragsentwürfen zu führen. Zwischenzeitlich sind die Verhandlungen mit der Stadt Backnang abgeschlossen. Auf die Gründung einer stillen Gesellschaft hat die Stadt in Abstimmung mit den Kooperationspartnern verzichtet. Der Vertragsinhalt wurde von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Hertkorn geprüft.

Zu den einzelnen Punkten gibt es folgende Hinweise:

  • In Anlage 1 ist für die Kläranlage Oppenweiler eine jährliche Liefermenge an entwässertem Klärschlamm von 410 Mg/a (=to/a) genannt; von den Nassschlammmengen und deren Qualität seit 2007 ausgehend lag das Jahresmittel bei ca. 380 Mg/a. Die in Anlage 1 genannte Menge ist ein Jahreshoch - und als solches in Ordnung.
  • Der ebenfalls in Anlage 1 genannte TS-Gehalt ist umgekehrt ein Tiefstwert, der in Folge eines Störfalles o. ä. auf der Kläranlage oder aufgrund veränderter Qualität des Abwassers möglicherweise kurzfristig nicht überschritten werden kann - und ist als solcher ebenfalls in Ordnung.
  • Die Einzelpreise nach Anlage 2 liegen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau.
  • Die Qualitätsansprüche nach Anlage 3 werden erfüllt, da der Klärschlamm der Kläranlage Oppenweiler nach aerober Stabilisierung im Belebungsbecken darüber hinaus im Unterbau des Tropfkörper-Klärwerkes (= Schlammlager und -faulraum) anaerob stabilisiert wird.

Die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde Oppenweiler und auch die durch die regionale Kooperationslösung gewährleistete Entsorgungssicherheit sind durch diese Kooperation damit gewahrt. Durch die Nutzung der Abwärme der Biovergärungsanlage kann zudem ein sinnvoller Beitrag zu einem effizienten Energieverbrauch geleistet werden. Die Gemeinde Oppenweiler wird dem Kooperationsvertrag beitreten.

29.11.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 29. November 2011 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Forstbetriebsplan 2012 - Beschlussfassung
  3. Bestellung von Frau Gemeindeinspektorin Daniela Weiß zur Eheschließungsstandesbeamtin
  4. Investitionsprogramm 2012 - Beschlussfassung
  5. Sicherheit an der Fußgängerfurt an der K 1897 in Zell
  6. Saisonrückblick 2011 Mineralfreibad
  7. Kindergarten Steinfeld a) Beschluss über Baugesuch b) Erteilung des Einvernehmens
  8. Annahme von Spenden
  9. Bausachen
    1. a) Anbau an die bestehende Leichtbauhalle, Flst. 99/5, Kanalstr. 8, 71570 Oppenweiler
    2. b) Erweiterung des Logistikzentrums, Flst. 416/4, Grabenstraße 19, 71570 Oppenweiler
    3. c) Neubau eines Kunden- und Schulungszentrums, Flst. 408/3 und 408/4, Grabenstraße 29, 71570 Oppenweiler
    4. d) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst. 330/8, Am Neufeld 18, 71570 Oppenweiler
    5. e) Abriss der Schreinerei und Neubau Einfamilienhaus, Flst. 238/10, Sturmfederstraße 18, 71570 Oppenweiler - Bauvoranfrage
    6. f) Errichtung einer Plakatwerbung, Flst. 91, Hauptstraße 81, 71570 Oppenweiler
    7. g) Errichtung einer Plakatwerbung, Hauptstraße 70, 71570 Oppenweiler
  10. Bekanntgaben a) nicht-öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
  11. Anfragen
  12. Verschiedenes


BKZ 01.12.2011 Hohe Zuschüsse für Bauvorhaben in Aussicht - Gemeinde wird im kommenden Jahr knapp zwölf Millionen Euro investieren, davon zehn Millionen in den Hochwasserschutz

Einstimmig sagte der Gemeinderat Ja zum Investitionsprogramm 2012. Demnach wird die Gemeinde knapp zwölf Millionen Euro ausgeben, davon zehn Millionen für den Hochwasserschutz.

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. Das kommende Jahr steht ganz im Zeichen des Hochwasserschutzes. Über 80 Prozent des Etats, den die Gemeinde 2012 für Investitionen zusammengestellt hat, wird in diese Gefahrenabwehr gesteckt. Allerdings hat sich das Gremium ein Hintertürchen offen gelassen. Ein wichtiges. Denn dem Vermögenshaushalt stimmte die Ratsrunde – auf Vorschlag der Verwaltung – nur unter dem Vorbehalt zu, dass die Finanzierung der Maßnahmen auch gesichert ist. Will heißen, dass die hohen Zuschüsse, die beispielsweise für die Hochwasserschutzmaßnahmen erwartet werden, tatsächlich auch fließen. Wie Bürgermeister Steffen Jäger sagte, habe er schon – vorerst mündlich – eine Zusage über eine Förderung der Pumpwerke in Höhe von 60 Prozent erhalten.

Sollten im kommenden Jahr tatsächlich alle erhofften Landeszuschüsse aufs Konto in Oppenweiler überwiesen werden – für den Bau der innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Bau der Rückhaltebecken –, müsste im Haushalt der Gemeinde eine entsprechende Gegenfinanzierung vorgesehen werden. Will heißen: Dann müsste Kämmerin Daniela Weiß drei Millionen Euro aus den Rücklagen entnehmen. „Im Sinne einer möglichst schnellen Realisierung des Hochwasserschutzes sollte diese Rücklagenentnahme für das kommende Haushaltsjahr eingeplant werden“, schrieb Jäger in der Sitzungsvorlage. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass tatsächlich alle Mittel im Haushaltsjahr 2012 abgerufen werden würden. Für diesen Fall würden die eingeplanten Beträge als Haushaltsreste in den Etat fürs Jahr 2013 übertragen werden.

Ein weiterer dicker Brocken bei den Investitionen wird der Bau eines neuen Kindergartens sein, den die evangelische Kirchengemeinde betreiben wird. Für das einstöckige Flachdachgebäude im Neubaugebiet Steinfeld, für dessen Planung der Backnanger Architekt Klaus Weller verantwortlich zeichnet, sind insgesamt 800000 Euro eingeplant.

Weitere nennenswerte Ausgabeposten: Breitbandausbau (140000 Euro), Fotovoltaikanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus (120000 Euro) und Kanalsanierung (150000 Euro). Weitere 150000 Euro hat Oppenweiler für die neue Obdachlosenunterkunft eingeplant, nachdem die alte dem Hochwasser am 13. Januar dieses Jahres zum Opfer gefallen war. Die Gemeinde will Container kaufen, eventuell auch gebrauchte; 30000 Euro werden in neue Sanitäranlagen in der Gemeindehalle gesteckt; insgesamt 40000 Euro verschlingen Anschaffungen fürs Freibad, darunter eine Kältemittelleitung.


BKZ 03.12.2011 Jetzt gelb blinkend anstatt rot leuchtend

Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Furt der K1897 in Zell

OPPENWEILER (flo). Das lange Hickhack um die Sicherheit an der Fußgängerfurt der Kreisstraße zwischen Oppenweiler und Backnang-Steinbach in Zell (K1897) hat nun ein Ende. In seiner jüngsten Sitzung befürwortete der Gemeinderat einstimmig, dass gelbe Warnblinkleuchten montiert werden. Diese werden allerdings nur dann leuchten, wenn Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, den entsprechenden Knopf an der Ampel drücken. Die bisher angestrebte Alles-Rot-Steuerung ist damit vom Tisch. Zudem sollen die Ortsschilder versetzt werden und zwar so, wie es die sogenannte mobile Verkehrssicherheitskommission empfohlen hat. An deren bisherige Stelle werden grüne Ortshinweistafeln aufgestellt.

Der Disput um die Sicherheit für Fußgänger in Zell währt schon lange. Zugespitzt hatte sich die Diskussion nach einem Verkehrsunfall im Januar vergangenen Jahres. Angesichts der Entwicklung in dieser Angelegenheit zeigte sich die Verwaltung ein Stück weit ernüchtert. „Insbesondere die sich um 180 Grad gedrehte Haltung des Landratsamts bezüglich der Auswirkung einer Alles-Rot-Steuerung auf die Verkehrssicherheit ist ärgerlich“, schrieb Bürgermeister Steffen Jäger in der Sitzungsvorlage.

Nach einer Verkehrsbesichtigung im März vergangenen Jahres hatte das Landratsamt mitgeteilt, dass der Fußgängerüberweg über die K1897 sicher ist und den heutigen Standards entspricht. Zusätzliche Sicherheit könne eine Alles-Rot-Anlage bieten, die durch eine zusätzliche Rotlichtüberwachung ergänzt werden könnte. So beschloss der Gemeinderat im Juli 2010, eine solche Anlage zu installieren. Zwei Monate später teilte der Geschäftsbereich Straßen (Landratsamt) jedoch mit, dass es eine solche Anlage aufgrund einer nachträglich erstellten Verkehrsuntersuchung ablehnt.


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 29.11.2011 („Brücke“ vom 7. Dezember 2011, online am 8.12.)
Forstbetriebsplan 2012

Herr Schüller vom Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis informierte den Gemeinderat über zukünftige Entwicklungen des Waldes in Oppenweiler. Auf folgende Punkte wurde im Einzelnen eingegangen:

  • Windenergie im Wald - Auf Grund einer anstehenden Gesetzesänderung wird das Thema Windenergie in Wäldern die Gemeinde Oppenweiler zukünftig beschäftigen. Jedoch stellen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern gewisse Anforderungen an Waldwege. Insbesondere in Hinblick auf deren Belastbarkeit, die auf 150 to ausgebaut und für die Anlieferung der Anlage verbreitert werden müssten. In Oppenweiler sind derzeit keine Vorrangflächen gemäß dem bestehenden Windatlas kartiert. Angesichts der Änderung des Landesplanungsgesetzes wird der Flächennutzungsplan innerhalb des Gebietes der VVG Backnang teilfortgeschrieben. Das Verfahren soll im Frühjahr 2012 eingeleitet werden.
  • Eschentriebsterben - Durch einen neuartigen Pilz werden im gesamten Ortsgebiet Eschen befallen und sterben ab.
  • Nutzungsverzicht - Durch einen Nutzungsverzicht von Waldflächen können Ökopunkte angesammelt werden, die als Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen verwendet werden können. In der Regel werden 4 Punkte pro m² angerechnet.

Anschließend stellte Revierförster Jochen Bek den Vollzug des gemeindlichen Waldwirtschaftsplanes des Jahres 2011 und den Forstbetriebsplan für das Jahr 2012 vor. Der Betriebsplan für das Jahr 2012 sieht vor rund 735 Festmeter einzuschlagen. Insgesamt stehen rund 33.200,00 € Ausgaben im Gemeindewald rund 37.200,00 € angenommenen Einnahmen gegenüber, so dass mit einem Jahresüberschuss von rund 4.000,00 € gerechnet werden kann.

Bestellung von Frau Daniela Weiß zur Eheschließungsstandesbeamtin

Als Nachfolgerin von Gemeindekämmerer Armin Mößner hat der Gemeinderat Frau Daniela Weiß zur Eheschließungsbeamtin bestellt.

Investitionsprogramm 2012

Der Gemeinderat hat vorbehaltlich der Finanzierung das Investitionsprogramm für das Jahr 2012 festgelegt. Die größten Investitionen müssen im Zusammenhang mit der Realisierung für den Hochwasserschutz geschultert werden. Ein weiteres großes Vorhaben ist der Neubau des Kindergartens im Neubaugebiet "Steinfeld". Auch die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses, die Fortführung des Breitbandausbaus und Kanalsanierungsarbeiten wurden in dem Programm mit aufgenommen.

Das Investitionsprogramm umfasst rund 11,8 Millionen Euro. Davon müssen allein für die Hochwasserschutzmaßnahmen rund 9,9 Millionen aufgebracht werden. Jedoch wird die Gemeinde Oppenweiler für die Schutzmaßnahmen eine Förderung des Landes Baden-Württemberg erhalten.

Sicherheit an der Fußgängerfurt der K 1897 in Zell

In der Vergangenheit stand die Fußgängerampel an der K 1897 in Oppenweiler-Zell wegen mutmaßlicher Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen wiederholt im Fokus der Diskussion. Nach einem Verkehrsunfall im Januar 2010 fand am 03.03.2010 eine Verkehrsbesichtigung unter Beteiligung der Stadt Backnang, des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, des Polizeireviers Backnang sowie der Gemeindeverwaltung statt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Lichtsignalanlage ausreichend ausgeschildert sei und es keine weitere Möglichkeit gäbe, durch eine Beschilderung eine Verbesserung der Sicherheit an der Fußgängerampel zu erreichen.

Die Verwaltung hatte daraufhin beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Möglichkeiten einer baulichen Umgestaltung der Kreisstraße abgefragt. Mit Schreiben vom 25.06.2010 teilte das Landratsamt mit, dass es nach wie vor die Auffassung vertritt, dass der Fußgängerüberweg über die K 1897 sicher ist und den heutigen Standards entspricht. Zusätzliche Sicherheit könne, wie in der Verkehrsschau am 03.03.2010 besprochen, eine "Alles-Rot"-Anlage bieten, die durch die Installation einer zusätzlichen Rotlichtüberwachung ergänzt werden könnte.

Auf Grundlage der Empfehlungen des Landratsamts Rems-Murr-Kreis hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.07.2010 den Grundsatzbeschluss gefasst, die bestehende Ampelanlage am Fußgängerüberweg über die K 1897 mit einer "Alles-Rot"-Anlage inkl. Rotlichtüberwachung auszustatten.

Mit Schreiben vom 17.09.2010 teilte der Geschäftsbereich Straßen dann jedoch mit, dass es die Einrichtung einer Alles-Rot-sofort-Grün-Anlage mit Rotlichtüberwachung aufgrund einer nachträglich erstellten Verkehrsuntersuchung und der aus dieser resultierenden geringen Verkehrsbelastung und niedrigen Anzahl von Fußgängerquerungen, sowie dem angepassten Geschwindigkeitsniveau ablehne.

Da trotz mehrfacher Gespräche zwischen der Stadt Backnang, dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis und der Gemeindeverwaltung keine Einigung darüber erzielt werden konnte, wie die Sicherheit an der Fußgängerfurt der K 1897 erhöht werden kann, wurde ein Ortstermin unter Beteiligung der Mobilen Verkehrssicherheitskommission des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, des Landratsamts Rems-Murr-Kreis, der Stadt Backnang und der Gemeindeverwaltung einberufen.

Bei diesem wurde seitens der Kommission zur Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg die Installation gelber Blinklichter vorgeschlagen, welche nur in Betrieb gehen, wenn eine Bedarfsanmeldung an der Fußgängerampel erfolgt ist. Dadurch würde die Wahrnehmung der Signalanlage verbessert. Die Installation von gelben Warnblinkleuchten, die nur bei Bedarfsanmeldung der Ampel leuchten, wird von der Verwaltung als geeignetes Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit anerkannt. So wird dem Autofahrer bereits deutlich vor der Ampel signalisiert, dass mit querenden Fußgängern zu rechnen ist. Zur Klarstellung sollte ein entsprechendes Hinweisschild (Fußgängerampel) an die Warnblinkleuchten angebracht werden.

Ferner wurde von der Verkehrssicherheitskommission festgestellt, dass die derzeitige Beschilderung aufgrund der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) nicht mehr der gültigen Rechtslage entspricht. Bezüglich der Beschilderung empfiehlt die mobile Verkehrskommission daher einen Tausch der gelben Ortstafeln gegen grüne Ortshinweisschilder. Die maximale Höchstgeschwindigkeit würde durch Aufstellung des Verkehrszeichens 274-55 auch künftig auf 50 km/h beschränkt bleiben. Nach den Einmündungen Steinbacher Straße und Strümpfelbacher Straße würden dann künftig die gelben Ortstafeln aufgestellt.

In dieser Kombination unterstützen die beteiligten Behörden die gelben Warnblinklichter. Ergänzend dazu wird die Verkehrsbehörde der Stadt Backnang auch mobile Kontrollen durchführen.

Bei einem Ortstermin am 6. Oktober 2011 im Teilort Zell wurde die nun im Raum stehende Lösung mit den betroffenen Anwohnern besprochen. Die von Seiten des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde angebotene Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde in diesem Rahmen eindeutig befürwortet. Ebenfalls stimmten die Anwohner der Errichtung der grünen Ortshinweistafeln zu.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen anstelle der bisher angestrebten Alles-Rot-Steuerung gelbe Warnblinkleuchten zu installieren und die Ortsschilder gemäß der Empfehlung der Verkehrskommission zu versetzten. Weiter werden an den bisherigen Positionen grüne Orthinweistafeln platziert. Die Kosten für die Errichtung der gelben Warnblinkleuchten sind von der beantragenden Gemeinde zu bezahlen. Es werden daher die im Haushalt 2011 eingestellten Mittel für die Herstellung der Alles-Rot-Steuerung in das kommende Haushaltsjahr übertragen werden. Die Umsetzung ist für das 1. Halbjahr 2012 vorgesehen.

Saisonrückblick 2011 Mineralfreibad

Durch die witterungsbedingt rückläufige Besucherzahl und den damit verbundenen "Wenigereinnahmen" entsteht der Gemeinde Oppenweiler für das Jahr 2011 eine voraussichtliche Kostenunterdeckung in Höhe von 264.567,88 €. Die Besucherzahl lag in diesem Jahr mit 62.189 rund 2.100 unter dem des Vorjahres. Somit entsteht für dieses Jahr ein Zuschuss pro Badegast in Höhe von 4,25 €.

Kindergarten "Steinfeld" - Beschluss über das Baugesuch -

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.07.2011 den Vorentwurf des Kindergartenneubaus "Steinfeld" beschlossen hat wurde die gesamte Planung mit dem späteren Kindergartenbetreiber, der evangelischen Kirchengemeinde Oppenweiler, abgestimmt. Daraufhin konnte durch das Architekturbüro Klaus Weller aus Backnang eine stimmige, moderne und zukunftsoffene Gebäudeplanung erarbeitet werden. Das Gebäude kann für zukünftigen Raumbedarf barrierefrei aufgestockt werden. Eine Untersuchung verschiedener Heizungsvarianten wird dem Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen bekannt gegeben, um daraufhin die ökologisch und wirtschaftlich beste Heizungsvariante zu beschließen. Anlage: Plan Kindergarten Steinfeld - Erdgeschoss mit Entwässerung

20.12.2011 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20. Dezember 2011 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. („Brücke“ vom 14. Dezember 2011, online)

Tagesordnung öffentlich

  1. Fragestunde für Einwohner
  2. Flussgebietsuntersuchung Seitengewässer - Vorstellung der Ergebnisse
  3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 - Einbringen durch die Verwaltung
  4. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2012 - Einbringen durch die Verwaltung
  5. Beratung und Beschlussfassung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
    1. a) Abwassergebührenkalkulation 2010, 2011 und 2012
    2. b) Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
  6. Annahme von Spenden
  7. Bausachen
    1. a) Parkplatzerweiterung beim Schützenhaus, Flst. 383/1, Kirchweg 20, 71570 Oppenweiler
    2. b) Errichtung eines temporären Hochwasserschutzes entlang der Grabenstraße 4-6, Fabrikstraße 13 und der Uferstraße, Flst. 757/1 u. 760, 71570 Oppenweiler
    3. c) Veränderte Ausführung des Einfamilienhauses: Einbau einer Einliegerwohnung, Flst. 898 und 899, Hinterrohrbach 43, 71570 Oppenweiler
  8. Bekanntgaben
    1. a) nicht-öffentlicher Beschlüsse
    2. b) Bausachen
    3. c) Sonstiges
  9. Anfragen
  10. Verschiedenes


BKZ 24.12.2011: „Rekordverdächtiges Investitionsprogramm“

Vermögenshaushalt 2012 steigt auf 11,8 Millionen Euro – Allein der Hochwasserschutz schluckt knapp 10 Millionen Euro

Der Etat fürs Jahr 2012 hat’s in sich: Mit 11,8 Millionen Euro ist der Vermögenshaushalt größer als der Verwaltungshaushalt (10,2 Millionen). Fast 10 Millionen fließen in den Hochwasserschutz.

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. Es war der zweite Haushaltsplan, den Bürgermeister Steffen Jäger in der jüngsten Gemeinderatssitzung einbrachte – für Kämmerin Daniela Weiß, die „neue Herrin der Zahlen“, wie der Rathauschef anmerkte, war’s der erste. Nachdem der seitherige Kämmerer Armin Mößner zum Bürgermeister in Murrhardt gewählt worden war, hatte seine Nachfolgerin ihren Posten erst zum 15. November angetreten. Das heißt, Weiß hatte gerade mal fünf Wochen Zeit, den Etat aufzustellen. Mehr noch: Daneben war auch die neue gesplittete Abwassergebühr abzuwickeln. Für diese Leistung gab’s ein dickes Lob für Weiß – vom Bürgermeister und vom Gemeinderat.

Wie Jäger zu Beginn seiner Haushaltsrede sagte, ist das Jahr 2011 finanziell betrachtet durchaus positiv verlaufen. Man habe einen in der Höhe noch nicht bekannten Betrag den Rücklagen zuführen können. „Allerdings werden wir die Zuführung des Jahres 2011 und noch ein gutes Stück mehr im Jahr 2012 wieder aus der Rücklage entnehmen müssen“, kündigte der Vorsitzende an. Angesichts der Schäden des Hochwassers am 13. Januar von mehr als 20 Millionen Euro allein in Oppenweiler verwundert es nicht, dass die Gemeinde massiv in Hochwasserschutzmaßnahmen investiert. „Für deren Finanzierung müssen wir mehr als 3Millionen aus unserer allgemeinen Rücklage entnehmen“, sagte Jäger.

Die wesentlichen Einnahmen der Gemeinde setzen sich aus drei Säulen zusammen: Steuern, Zuweisungen und Gebühren. Den größten Anteil haben die Steuereinnahmen. Allein bei der Gewerbesteuer ist ein Planwert in Höhe von 2,5 Millionen Euro angesetzt. Im Bewusstsein um die Tatsache, dass die örtlichen Betriebe und Unternehmen mit ihrem wirtschaftlichen Erfolg maßgeblich zur guten Finanzsituation von Oppenweiler beitragen, wies Jäger darauf hin, dass die Gemeinde im Gegenzug mit einem Hebesatz von 320 Prozentpunkten – das ist der niedrigste im gesamten Landkreis – sehr attraktive und wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen schafft.

Beim Verwaltungshaushalt wird jeder fünfte Euro fürs Personal ausgegeben, hinter den Umlagen ist dies der zweitgrößte Posten. Knapp 200000 Euro mehr Ausgaben als 2011, das entspricht einer Steigerung von rund 9 Prozent bei den Personalausgaben. Der Grund: Eine zusätzlich geschaffene Stelle im Baubetriebshof, der gesetzlich vorgegebene Mehrpersonalbedarf in der Kinderbetreuung und eine bereits eingerechnete Tariflohn- und Besoldungserhöhung im kommenden Jahr. Jäger schloss seine Haushaltsrede mit den Worten: „Jetzt bleibt uns nur, darauf zu hoffen, dass die Konjunktur tatsächlich so stabil bleibt, wie es die Prognosen vorhersagen.“


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 20.12.2011 online PDF
Flussgebietsuntersuchung Seitengewässer - Vorstellung der Ergebnisse -

In der Gemeinderatssitzung am 21.09.2010 hat der Gemeinderat beschlossen, für die Flussgebietsuntersuchung der Seitengewässer entlang der Murr auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Oppenweiler einen Förderantrag beim Land Baden-Württemberg zu stellen. Mit Bescheid vom 01.12.2010 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Förderantrag der Gemeinde Oppenweiler bewilligt. Das Land bezuschusst die Maßnahme mit 70 % bis zu förderfähigen Ausgaben in Höhe von maximal 50.000,- €. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25. Januar 2011 wurde diese Flussgebietsuntersuchung an das Ingenieurbüro Winkler und Partner vergeben. Das Ingenieurbüro Winkler und Partner hat nun die Ergebnisse der FGU vorgestellt. Es sind Schutzmaßnahmen am Eichelbach, Froschbach, Reichenbach, Rohrbach und Tierbach vorgesehen. Der Roßstallbach soll noch untersucht werden. Die Gemeinde will nun darauf hinwirken, die erforderlichen Schutzmaßnahmen in die Satzung des Wasserverbandes Murrtal zu integrieren. Mit Berücksichtigung im Rahmen der Satzung wäre eine Förderquote von bis 70 Prozent möglich. Die Verwaltung wird eine entsprechende Satzungsänderung beantragen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 sowie Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 2012 - Einbringung durch die Verwaltung -

In der Gemeinderatssitzung hielt Bürgermeister Steffen Jäger anlässlich der Einbringung der Haushaltsplans für das Jahr 2012 folgende Haushaltsrede:

„Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute steht die Einbringung des Haushaltes für das Jahr 2012 an. Es ist der zweite Haushaltsplan, den ich in dieses Gremium einbringen darf. Aufgrund des Wechsels an der Spitze unserer Kämmerei war dies leider nicht – wie in Oppenweiler üblich – schon in der Novembersitzung möglich. Angesichts der Tatsache, dass Frau Weiß als unsere neue Herrin der Zahlen ihren Posten überhaupt erst zum 15. November – also vor gerade ein Mal 5 Wochen – angetreten hat, müssen wir uns mit dem heutigen Einbringungstermin aber ganz bestimmt nicht verstecken. Natürlich wollen wir trotzdem im kommenden Jahr der guten Tradition wieder folgen und dann den Haushalt vor Weihnachten beschließen.


Nun zum Inhalt des Zahlenwerks: Im vergangenen Jahr hatten wir nach zwei wirtschaftlich sehr schlechten Jahren 2009 und 2010 die leise Hoffnung, dass es im Jahr 2011 wieder besser wird. Heute – kurz vor Ende des damals thematisierten Haushaltsjahres – können wir feststellen: unsere Hoffnungen wurden nicht enttäuscht, das Jahr 2011 verlief finanziell betrachtet durchaus positiv. Trotz einiger Zusatzausgaben, die aufgrund der Ereignisse 2011 zu leisten waren, wird es uns gelingen einen mehr als ordentlichen Betrag der Rücklage zuzuführen. Den endgültigen Betrag werden wir zwar erst mit der Jahresrechnung mitteilen können, aber ich denke, schon allein die Tatsache an sich ist sehr positiv. Allerdings werden wir die Zuführung des Jahres 2011 und noch ein gutes Stück mehr im Jahr 2012 wieder aus der Rücklage entnehmen müssen. Der Grund ist aber nicht, dass wir mit einer neuen Wirtschaftskrise und damit einem Einbruch der Einnahmen rechnen. Der Grund ist vielmehr, dass wir uns für das nächste Haushaltsjahr ein Investitionsprogramm vorgenommen haben, das es in sich hat.

Deutlich wird dies auch bei den wesentlichen Eckdaten des Haushalts: Der Haushalt hat ein Gesamtvolumen von rund 22,06 Millionen Euro, wovon 10,2 Millionen auf den Verwaltungshaushalt und 11,8 Millionen auf den Vermögenshaushalt entfallen. Das Haushaltsvolumen liegt damit knapp 9 Millionen über dem Volumen seines Vorgängers, davon allein 8,4 Millionen Steigerung im investiven Bereich. Der Schwerpunkt des Investitionsprogramms liegt ganz eindeutig bei den Hochwasserschutzmaßnahmen. Meine Damen und Herren, eben habe ich es schon angedeutet, das Jahr 2011 brachte einige außerplanmäßige Ausgaben. Schuld daran war das Hochwasser vom 13. Januar, das im Oberen Murrtal Schäden im zweistelligen Millionenbereich verursacht hat. Allein in Oppenweiler beliefen sich die Schäden im privaten, gewerblichen und kommunalen Bereich auf mehr als 20 Millionen Euro. Schon diese Zahlen machen die dringende Notwendigkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen deutlich. Wer an jenen Tagen im Januar in den Häusern und Kellern vor Ort war, weiß zudem um die große emotionale Betroffenheit der vom Hochwasser geschädigten Bürgerinnen und Bürger. Daher müssen und wollen wir als Mitglied im Wasserverband Murrtal unseren Beitrag leisten, um einen möglichst wirksamen Hochwasserschutz zu schaffen.

Und wir sind dabei auf einem guten Weg:

  • Die Planfeststellungsverfahren für die innerörtlichen Schutzmaßnahmen laufen bereits.
  • Für die Hochwasserentlastungspumpwerke erwarten wir in den kommenden Tagen den Förderbescheid.
  • Die Planung für das Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler soll in den kommenden Wochen fertiggestellt werden.
  • Die Flussgebietsuntersuchung für die Seitengewässer ist abgeschlossen.

Im Jahr 2012 stellen wir daher knapp 10 Millionen Euro allein für die Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen in den Haushalt ein. Für deren Finanzierung müssen wir mehr als 3 Millionen aus unserer Allgemeinen Rücklage entnehmen. Natürlich tut es immer weh, wenn man einen großen Teil seines Sparschweines opfern muss. Wir haben aber immer gewusst, dass wir die Gelder für den Hochwasserschutz brauchen werden. Aus diesem Grund setzen wir das Geld mit voller Überzeugung zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Eines ist mir an dieser Stelle aber wichtig: Hochwasserschutzmaßnahmen können nicht im luftleeren Raum realisiert werden. Sie sind daher nicht ohne Eingriffe in Rechte Dritter möglich. Das wäre die Quadratur des Kreises. Natürlich und ganz selbstverständlich müssen diese Eingriffe gegeneinander abgewogen und angemessen entschädigt werden. Aber in unserer Gesellschaft gibt es auch eine Verantwortung für das Wohl der Allgemeinheit. Für Querschüsse gegen die Planfeststellungsverfahren habe ich daher kein Verständnis. Dafür ist das Thema zu ernst. Lassen Sie mich noch ein paar Worte zur wirtschaftlichen Entwicklung sagen. Nach einem steilen Konjunkturanstieg im ersten Halbjahr 2011 hat sich das Wirtschaftswachstum in der zweiten Jahreshälfte deutlich verringert. Trotzdem sind die Prognosen für das kommende Jahr noch immer positiv. Angesichts der nun schon mehrere Monate andauernden Eurokrise bleibt allerdings zu hoffen, dass die Realwirtschaft nicht – wie bei der letzten Finanzkrise – ebenfalls von dieser angesteckt wird. Die Annahmen im Haushalt 2012 sind vor diesem Hintergrund – ganz der schwäbischen Mentalität entsprechend – vorsichtig optimistisch.

Nun zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des neuen Haushalts:

Einnahmen

Die wesentlichen Einnahmen setzen sich zusammen aus drei Säulen:

  • Steuern
  • Zuweisungen
  • Gebühren

Steuern

Den größten Teil der Einnahmen im Haushalt bilden auch im Jahr 2012 wieder die Steuereinnahmen. Und nach den schlechten Jahren 2009 und 2010 hat sich im Jahr 2011 unsere Haupteinnahmequelle – die Gewerbesteuer – wieder stabilisiert. Für 2012 setzen wir einen Planwert bei der Gewerbesteuer in Höhe von 2,5 Millionen Euro an. Wir wissen natürlich um die Tatsache, dass die örtlichen Betriebe und Unternehmen mit ihrem wirtschaftlichen Erfolg maßgeblich zur guten Finanzsituation unserer Gemeinde beitragen. Im Gegenzug bieten wir als Gemeinde mit einem Hebesatz i.H.v. 320 Prozent – das ist der niedrigste im gesamten Landkreis – sehr attraktive und wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen.

Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Einnahmeposten ist der Anteil der Gemeinde am Gesamtaufkommen aus der Einkommensteuer. Er beträgt im Jahr 2012 nach den Orientierungsdaten des Finanzministeriums rund 1,8 Millionen Euro. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist für die Kommunen eine verlässliche und in aller Regel konstante Einnahmequelle und damit der ideale Partner der Gewerbesteuer. Eine weitere verlässliche Steuereinnahme ist der Gemeindeanteil an derUmsatzsteuer. Im Jahr 2012 setzen wir hier 318.870,00 Euro an.

Finanzzuweisungen

Meine Damen und Herren, kommen wir zu den Zuweisungen, konkret zur Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft. Nachdem wir nach langen Jahren hier für das Jahr 2011 erstmals wieder eine Zuweisung erhalten haben, so sind wir im Jahr 2012 schon wieder auf dem Weg uns von diesem Einnahmeposten zu verabschieden. Denn der Betrag für 2012 ist schon wieder deutlich geringer. Der Berechnung des Finanzausgleichs liegen die Einnahmeverhältnisse des vorvergangenen Jahres, also 2010, zugrunde. Nachdem die Gemeinde im damaligen Jahr bei der Gewerbesteuer noch unter dem Durchschnitt lag, kommen wir zwar 2012 nochmals in den Genuss einer Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft beträgt für Oppenweiler 2012 nach den herausgegebenen Orientierungswerten des Finanzministeriums allerdings gerade noch 262.002 Euro. Bitte verstehen Sie mich an dieser Stelle nicht falsch – wir nehmen dieses Geld natürlich gerne und auch dankbar an. Wir sollten jedoch den Betrag im Hinterkopf behalten und ihn uns nachher – bei den von uns zu leistenden Ausgleichszahlungen – nochmals ins Gedächtnis rufen. Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Bei den Gebühreneinnahmen erwartet die Gemeinde auch im Jahr 2012 wieder mehr als 800.000 Euro, Miet- und Pachteinnahmen einschließlich der Verkaufserlöse und anderer Kostenersätze für Verwaltungs- und Betriebsausgaben in Höhe von insgesamt 376.200 Euro. Mit diesen sich weiter stabilisierenden Einnahmen schaffen wir auch im Jahr 2012 wieder eine positive Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt. Diese beträgt 1.351.300 Euro. Damit erreichen wir – da die Gemeinde keinerlei Tilgungsleistungen zu erbringen hat – zugleich auch eine Netto-Investitionsrate in dieser Höhe.

Ausgaben

Mit dem Investitionsprogramm für das kommende Jahr, das bereits in unserer Sitzung am 29.11.2011 beschlossen wurde, haben wir den Rahmen für das kommende Haushaltsjahr festgelegt. Die wesentlichen Schwerpunkte des Investitionshaushalts 2011 sind:

  • Hochwasserentlastungspumpwerke 5,37 Mio. €
  • Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen 4,50 Mio. €
  • Neubau Kindergarten Steinfeld (als Ersatz für ev. KiGa) 0,80 Mio. €
  • Kanalsanierung im Ortsteil Aichelbach 0,15 Mio. €
  • Ausbau der Breitbandversorgung 0,14 Mio. €
  • Photovoltaikanlage Feuerwehrhaus 0,12 Mio. €

Im Verwaltungshaushalt sind die größten Ausgabeposten:

  • Diverse Umlagen (FAG-, Kreis-, Gewerbesteuerumlage) → 27,0 Prozent
  • Personalausgaben → 19,9 Prozent
  • Kalkulatorische Ausgaben ( → 14,7 Prozent
  • Verwaltungs- und Betriebsaufwand → 13,9 Prozent
  • Die Zuführung zum Vermögenshaushalt → 13,3 Prozent

Die Umlagen summieren sich im Jahr 2012 auf mehr als 2,75 Millionen Euro. Hier rufen wir uns nun nochmals die Schlüsselzuweisung ins Gedächtnis. Das waren 262.002 – also nicht ein Mal 10 Prozent von dem was wir an Umlagen bezahlen müssen. Allein die Kreisumlage beträgt im kommenden Jahr knapp 1,4 Millionen Euro. Die erst kurz vor der Verabschiedung des Kreishaushalts beschlossene Absenkung der Kreisumlage um 0,5 Prozentpunkte bringt dabei eine Entlastung von etwas mehr 17.000 Euro. Allerdings liegt die Kreisumlage mit 40 Prozent noch immer auf einem Niveau, das die Gemeinden auf Dauer deutlich überfordert. Die Umlagefinanzierung muss daher aus meiner Sicht weg von den unübersichtlichen Prozentpunkten hin zu einer klaren, verlässlichen aber auch nach oben begrenzten Finanzausstattung des Landkreises. Bei den Personalausgaben stehen knapp 200.000 Euro mehr Ausgaben als im vergangenen Jahr im Plan. Das entspricht einer Steigerung von rund 9 Prozent. Bedingt ist diese Steigerung durch eine bereits im Jahr 2011 zusätzlich geschaffene Stelle im Baubetriebshof, dem gesetzlich vorgegebenen Mehrpersonalbedarf in der Kinderbetreuung und einer bereits eingerechneten Tariflohn- und Besoldungserhöhung im kommenden Jahr. Ja, meine Damen und Herren, so viel zum Gemeindehaushalt.

Lassen Sie mich nun noch ein paar Sätze zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung sagen. Die Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde sind insgesamt auf einem guten Niveau. Größere Investitionen sind im Jahr 2012 daher nicht eingeplant. Mittelfristig steht – im Rahmen der Sanierung älterer Straßenzüge – auch die Erneuerung der dortigen Wasserleitungen an. Ebenfalls beabsichtigt die Gemeinde sich an der Wasserversorgungskonzeption für den nördlichen Rems-Murr-Kreis des Zweckverbands Nordost-Wasserversorgung (NOW) zu beteiligen. Erfreulich ist die Tatsache, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung seit Mitte 2010 frei von externen Verbindlichkeiten ist. Es bestehen somit lediglich Verbindlichkeiten ggü. dem Gemeindehaushalt. Im Jahr 2012 ist die Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten nicht erforderlich. Damit ist der heute gültige Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung beim Gemeindehaushalt von gut einer Million Euro abzüglich der Tilgungsleistung 2012 dann der planmäßige zum 31.12.2012.

Meine Damen und Herren, Sie haben nun über den Jahreswechsel die Möglichkeit den Haushaltsentwurf und den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung bis zur nächsten Sitzung intensiv zu studieren. Ich möchte jetzt noch die Gelegenheit nutzen, um einige Worte des Dankes auszusprechen. Mein besonderer Dank gilt Ihnen, Frau Weiß und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Finanzverwaltung. Sie haben sich in kürzester Zeit in die Zahlen der Gemeinde Oppenweiler eingearbeitet und mit einem hohen Maß an Engagement und der ein oder anderen Sonderschicht den Haushalt 2012 in Rekordzeit aufgestellt. Mein Dank gilt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde, die allesamt ihre Aufgabe gewissenhaft, zuverlässig und stets mit einem wirtschaftlichen Kontrollblick erfüllen. Den Steuerzahlern danke ich für die pünktliche Bezahlung der Steuern und Gebühren und für das Vertrauen in unsere Arbeit. Ihnen, meine Damen und Herren des Gemeinderats, danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit, deren Ergebnis die wesentliche Grundlage dieses Haushalts darstellt. Jetzt bleibt uns nur, darauf zu hoffen, dass die Konjunktur tatsächlich so stabil bleibt, wie es die Prognosen vorhersagen.„


Beratung und Beschlussfassung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in seiner Sitzung vom 22.06.2010 gefasst.

In der Sitzung vom 16.11.2010 wurde die Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr vorab durch den Gemeinderat festgelegt, wobei eine Differenzierung nach Versiegelungsart berücksichtigt wurde. Zur Ermittlung der versiegelten Flächen wurde den Grundstückseigentümern ein Fragebogen zugesandt. In diesem Fragebogen wurden von der Gemeinde Flächen vorgegeben, die anhand der ihr vorliegenden Daten (Grundstücksgröße, Größe des Gebäudes – soweit vorhanden) ermittelt wurden. Die Grundstückseigentümer konnten im Wege dieses Selbstauskunftsverfahrens Änderungen bzw. Ergänzungen an den Fragebögen vornehmen.

Die Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen erfolgte in Zusammenarbeit mit der Firma Kanal Daten Technik (KDT), Affalterbach, die von der Gemeinde beauftragt wurde. Für die Gemeinde wurde von der Fa. KDT ein Programm erstellt, in dem sämtliche Flurstücke der Gemeinde erfasst und grafisch dargestellt wurden. Darüber hinaus wurde eine mögliche gebührenrelevante Fläche aus der Grundstücksgröße sowie der Größe des Gebäudes (soweit ein Gebäude eingemessen war) ermittelt. Grundstücksflächen die einen gewissen Abstand zum Kanalnetz haben wurden vorläufig von dem Programm der Fa. KDT als nicht gebührenrelevante Flächen angesehen. Auf der Markung der Gemeinde sind rd. 6.540 Flurstücke ausgewiesen.

Von Seiten der Verwaltung wurden alle Flurstücke auf eine mögliche gebührenrelevante Fläche hin gesichtet. Zu klären galt es für jedes einzelne Grundstück inwieweit Niederschlagswasser direkt oder indirekt in das Kanalnetz der Gemeinde gelangt. Von den rd. 6.540 Grundstücken verblieben rd. 1.492 Grundstücke die Niederschlagswasser in den Kanal einleiten. Für diese Grundstücke wurde dann der Selbstauskunftsbogen an die Grundstückeigentümer versandt. Soweit als möglich wurden alle Eigentümer ermittelt und erhielten einen Fragebogen. Rund 78% der Grundstückseigentümer haben den Erhebungsbogen zurückgegeben. Die zurückgegebenen Erhebungsbögen wurden bearbeitet und die gebührenrelevanten Flächen entsprechend bearbeitet. Die restlichen 22% der Flurstücke wurden nochmals einzeln geprüft und die Programmvorgaben über die gebührenrelevante Fläche teilweise korrigiert.

Die Gebührenkalkulation wurde von Allevo Kommunalberatung erstellt. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation von 01.01.2010 bis 31.12.2010 sowie 01.01.2011 bis 31.12.2012 wurde zugestimmt.

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wird die zentrale Abwassergebühr, bestehend aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, wie folgt festgesetzt:

Anteil Schmutzwassergebühr

  • 01.01.2010 – 31.12.2010 1,71 €/m³
  • 01.01.2011 – 31.12.2012 2,15 €/m³

Anteil Niederschlagswassergebühr

  • 01.01.2010 – 31.12.2010 0,47 €/m²
  • 01.01.2011 – 31.12.2012 0,51 €/m²

Bisherige Gebühr 2,60 €/m³

Nachdem der Gemeinderat die neuen Gebührensätze für die gesplittete Abwassergebühr festgesetzt hat, musste die örtliche Satzung an die geänderten Gebührensätze und Bemessungsgrundlagen angepasst werden. Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung wurde auf der Basis der Mustersatzung des Gemeindetages in Anpassung der örtlichen Regelungen zur gesplitteten Abwassergebühr erstellt und vom Gemeinderat beschlossen.


BKZ 05.01.2012: Umstellung kostet rund 10 Cent pro Kubikmeter

Gesplittete Abwassergebühr: Kalkulation beschlossen – Mehrfamilienhausbewohner zahlen weniger, Gewerbetreibende mehr

Die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr ist vollzogen. Die Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat einstimmig abgesegnet. Zwar wurde von Teilen des Gremiums, wie in den meisten Umlandgemeinden auch, der Sinn der Umstellung nicht gesehen. Laut Gesetz hatte die Gemeinde aber keine andere Wahl. Die Umstellungskosten beziffert Bürgermeister Steffen Jäger auf 10 Cent pro Kubikmeter Abwasser.

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. Nach der Umstellung auf die neue Abrechnungsform wird von der Gemeinde insgesamt nicht mehr und nicht weniger Geld für die Abwasserbeseitigung verlangt. Mit Ausnahme der Kosten für die Umstellung an sich. In der jüngsten Gemeinderatssitzung gab Steffen Jäger auf Nachfrage an, dass die Gebühr dadurch etwa um 10 Cent gestiegen sei. Der Bürgermeister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde auf ein teures Verfahren, beispielsweise auf eine Befliegung des Gemeindegebiets, verzichtet habe. Man habe ein „sehr schlankes Verfahren“ gewählt, das trotzdem „fundiert und rechtssicher“ ist. Die Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen erfolgte in Zusammenarbeit mit der Firma Kanal-Daten-Technik (KDT), Affalterbach. Die Gebührenkalkulation wurde von Allevo Kommunalberatung, Obersulm, erstellt.

Während sich die Gesamteinnahmen für die Gemeinde kaum ändern, kann die Umstellung für jeden Einzelnen allerdings teilweise gravierende Auswirkungen haben – im positiven oder auch im negativen Sinn. Während es Bürger, die im Ein- oder Zweifamilienhaus oder Reihenhaus wohnen, mit einer kaum spürbaren Kostenänderung zu tun haben werden, können sich Bewohner eines Mehrfamilienhauses wohl auf eine Kostensenkung freuen. Gewerbetreibende, besonders die, die wenig Wasser verbrauchen, aber eine große versiegelte Fläche haben, werden wohl teilweise drastisch mehr zahlen müssen.

Kämmerin Daniela Weiß hatte Beispiele parat (Vergleichsgrundlage jeweils die kalkulierte Einheitsgebühr ab 2011 und die gesplittete Abwassergebühr):

  • Gewerbebetrieb, wenig Verbrauch, große befestigte Fläche (jährlich 320 Kubikmeter Wasser, 2770 Quadratmeter): Während der Betrieb nach bisherigem Abrechnungssystem 992 Euro zahlen müsste, wird er nach der neuem Abrechnungsmuster mit 2101 Euro zur Kasse gebeten, das heißt: 1109 Euro mehr.
  • Gewerbebetrieb, jeweils durchschnittlicher Verbrauch und Fläche (2550 Kubikmeter, 5790 Quadratmeter): bisher 7905 Euro, neu 8435 Euro; Differenz 530 Euro.
  • Einfamilienhaus, hoher Verbrauch, geringe Fläche (130 Kubikmeter, 170 Quadratmeter): bisher 403 Euro, neu 366 Euro; Ersparnis 37 Euro.
  • Einfamilienhaus, geringer Verbrauch, große Fläche (100 Kubikmeter, 210 Quadratmeter): bisher 310 Euro, neu 322 Euro; Differenz plus 12 Euro.
  • Mehrfamilienhaus (420 Kubikmeter, 270 Quadratmeter): bisher 1302 Euro, neu 1041 Euro; Ersparnis 261 Euro.

Nachdem der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bereits im vergangenen Juni gefasst hatte, sandte die Gemeinde den Grundstückseigentümern einen Fragebogen zur Ermittlung der versiegelten Flächen zu. Auf der Markung der Gemeinde sind rund 6540 Flurstücke ausgewiesen. Vonseiten der Verwaltung wurden alle Flurstücke auf eine mögliche gebührenrelevante Fläche hin gesichtet. Rund 78 Prozent der Grundstückseigentümer haben den Erhebungsbogen zurückgegeben. Die zurückgegebenen Erhebungsbögen wurden bearbeitet und die gebührenrelevanten Flächen entsprechend bearbeitet. Die restlichen 22 Prozent der Flurstücke wurden nochmals einzeln geprüft und die Programmvorgaben über die gebührenrelevante Fläche teilweise korrigiert.

Abwasser wurde in einen Anteil Schmutzwasser und einen Anteil Niederschlagswasser aufgesplittet

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurde dann die zentrale Abwassergebühr, bestehend aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, wie folgt festgesetzt:

  • Anteil Schmutzwassergebühr: 1,71 Euro pro Kubikmeter (im Jahr 2011) und 2,15 Euro (in den Jahren 2011 und 2012).
  • Anteil Niederschlagswassergebühr: 0,47 Euro pro Quadratmeter (im Jahr 2011) und 0,51 Euro (in den Jahren 2011 und 2012).

Die bisherige Abwassergebühr betrug 2,60 Euro pro Kubikmeter.

Sitzungstermine 2011[]

  • 25.01.2011 Gemeinderatssitzung
  • 22.02.2011 Gemeinderatssitzung
  • 22.03.2011 Gemeinderatssitzung
  • 19.04.2011 Gemeinderatssitzung
  • 24.05.2011 Gemeinderatssitzung
  • 28.06.2011 Gemeinderatssitzung
  • 26.07.2011 Gemeinderatssitzung
  • 20.09.2011 Gemeinderatssitzung
  • 25.10.2011 Gemeinderatssitzung
  • 29.11.2011 Gemeinderatssitzung
  • 20.12.2011 Gemeinderatssitzung

2010[]

Sitzungstermine 2010[]

  • 26.01.2010 Gemeinderatssitzung, die letzte unter der Leitung von Bernd Brischke
  • Februar 2010: keine Gemeinderatssitzung vor dem Amtswechsel
  • 05.03.2010 Feierliche Gemeinderatssitzung zur Amtseinsetzung von Steffen Jäger als neuem Bürgermeister
  • 23.03.2010 Gemeinderatssitzung, die erste unter der Leitung von Steffen Jäger
  • 20.04.2010 Gemeinderatssitzung
  • 18.05.2010 Gemeinderatssitzung
  • 22.06.2010 Gemeinderatssitzung
  • 20.07.2010 Gemeinderatssitzung
  • 21.09.2010 Gemeinderatssitzung
  • 12.10.2010 Gemeinderatssitzung
  • 16.11.2010 Gemeinderatssitzung
  • 14.12.2010 Gemeinderatssitzung

Jahresbericht der Gemeindeverwaltung für 2009[]

Artikel vom 12.01.2010

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Jahr 2009 ist vorbei. Viele von uns haben Rückschau gehalten und stellen fest, dass uns die Ereignisse gar nicht mehr so präsent sind, weil sie sich in der Hektik der Zeit nicht nachhaltig in unser Gedächtnis einprägen konnten. Real geworden aber ist, dass in der Finanzkrise Milliarden Vermögen vernichtet wurde und Milliardenbeträge aufzuwenden sind, um sie einigermaßen zu bewältigen, aber dies nahezu ausschließlich mit Schulden bewerkstelligt wird. Den finanziellen Problemen folgen nun Einbrüche bei der realen Wirtschaft. Kurzarbeit, Entlassungen und Insolvenzen prägten das Wirtschaftsjahr 2009. Wer hätte zu Beginn des Jahres geglaubt, dass Unternehmen wie Porsche ins Wanken kommen, dass Quelle in Insolvenz geht und seine Häuser schließt und dass viele Karstadtfilialen ebenfalls dicht machen. Die wirtschaftlichen Sorgen werden uns auch noch 2010 begleiten.

Amerika hat den ersten farbigen Präsidenten seiner Geschichte gewählt, die deutschen Fußballfrauen sind Europameister geworden und Wahlen wie Europawahl mit Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl, sowie die Bundestagswahl und auch zuletzt die Bürgermeisterwahl im Dezember haben den Wählern in Oppenweiler viel Stehvermögen abverlangt. Der Wechsel in der Bundesregierung bringt Veränderungen für die einen zum Vorteil, für die anderen zum Nachteil, aber so ist es eben im politischen Leben. Die Bezahlung von Managergehältern wühlte Volkes Seele auf und Finanznot prägt Bund-, Länder-, und Gemeindehaushalte.

Aber mutlos sollten wir nicht werden, denn nur mit Zuversicht, Einsatzfreude, Willensstärke und Entscheidungskraft können Herausforderungen gemeistert werden.

Aber was ist in Oppenweiler alles geschehen? Ein kalter Winter machte es möglich auf dem Schlosssee Schlittschuh zu laufen. Nach mehr als 36 Jahren scheidet Frau Gemeindeoberamtsrätin Helga Richter aus dem aktiven Dienst der Gemeinde aus und Bürgermeister Bernd Brischke konnte im Februar seinen 60. Geburtstag feiern. Viel Politprominenz war beim 50. Geburtstag von Herrn Gemeinderat Wilfried Klenk MdL in der Gemeindehalle anwesend.

Mit dem Bau der Mensa wurde im März begonnen und die Gemeinde geht auf ihrem konsequenten Weg geradlinig weiter, das Ganztagesbetreuungsangebot an der Murrtalschule auszubauen. Bestürzung hat das Massaker an der Albertville-Realschule in Winnenden ausgelöst - die Folgen sind bis heute bei weitem noch nicht überwunden - .

Mit dem Bau der Multisportanlage beim Feuerwehrgerätehaus wurde begonnen und nach einem langen, harten Winter wartete schon der März mit frühlingshaften Temperaturen auf. Zu Ostern im April gab es bereits 25°C. Bei strahlendem Sonnenschein wurde die Multisportanlage im April eingeweiht und im Juni wurden drei verdiente Gemeinderäte verabschiedet, weil sie sich entweder nicht mehr zur Wahl gestellt haben oder das Wahlziel verfehlten.

Ebenfalls im Juni wurde mit der Sanierung der Gemeindehalle begonnen und die gesamten Bodenarbeiten durch das Hochwasser vom 03.07. wieder zunichte gemacht. 94 Liter pro qm Regen innerhalb einer Stunde so etwas hat es seit Menschengedenken nicht gegeben. Die Schäden an kommunalen Einrichtungen und in privaten Haushalten waren immens, zeigten doch der Rohr- und Tierbach, der Eichelbach, die Spitzenklinge und die Wassergräben auf der gesamten Gemarkung, dass sie solche gewaltigen Wassermassen nicht aufnehmen und abführen können. Mit dem Bau der Ultrafiltrationsanlage in Bernhalden wurde begonnen und der neue Gemeinderat ist im Juli eingesetzt worden.

Die Erneuerung der Brücke über die Murr bei der Rüflensmühle wurde ebenso angegangen, wie der Bau der Linksabbiegespur von der B14 in die Untere Ortsstraße. Nachdem der letzte Pfau im Frühjahr gestorben war, wurde Gerd Baumann auf der Suche nach einem Pfauenpärchen wieder fündig; Herr und Frau Pfau fühlen sich im Gehege wohl.

Im August wurde die Linksabbiegespur zur Bahnhofstraße fertig gestellt und nach 6-wöchiger Bauzeit wieder die Schiffrainer Straße freigegeben da der Erdrutsch, der durch das Hochwasser entstanden ist, behoben wurde. Mit dem Bau der Verbindungsleitung vom Hochbehälter Hahnbühl nach Schiffrain wurde begonnen und im September rechtzeitig zum Schuljahresbeginn konnte die neuerstellte Mensa eingeweiht und den Benutzern übergeben werden. Seit Schuljahresbeginn ist die Ganztagesbetreuung an der Murrtalschule für alle Klassen eingeführt.

Beim Bürgerempfang mit der Sportlerehrung zeichnete Bürgermeister Bernd Brischke viele Sportler aus und freute sich, dass er dies vor vollem Haus tun konnte. Im September war Bundestagswahl und die Ausschreibung der Bürgermeisterstelle für die Gemeinde Oppenweiler ist erfolgt, nachdem Bürgermeister Brischke im Sommer erklärt hatte, dass er nicht mehr kandidieren werde. Ein neuer Rasenmäher zur Sportplatzpflege wurde dem Pflegeteam übergeben und die Ultrafiltrationsanlage in Bernhalden eingeweiht. Eine schwierige Entscheidung traf der Gemeinderat in der Schulfrage. Das Gremium setzt auf den Fortbestand der Hauptschule.

Unvorhergesehen war die Dachsanierung über dem Jugendzentrum, aber wenn es herein regnet muss man ganz einfach Abhilfe schaffen, um weitere Schäden zu vermeiden. Im November wurde die Murrbrücke bei der Rüflensmühle wieder für den Verkehr freigegeben und die Ausstellung von Herrn Feuchter im Rathaus war ein voller Erfolg. Rund 400 Bürger machten sich bei der Bewerbervorstellung für die Bürgermeisterwahl ein Bild vom einzigen Kandidaten Steffen Jäger, der im Dezember mit einem überwältigenden Ergebnis von fast 99% bei einer Wahlbeteiligung von rund 48% gewählt wurde.

Der langjährige Gemeindekämmerer Herr Gemeindeoberamtsrat Gerhard Klaiber wurde nach mehr als 30-jähriger Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Mit Herrn Klaiber verliert die Gemeinde einen sachkundigen Finanzverwalter. Sein Nachfolger ist seit November Herr Gemeindeoberinspektor Armin Mößner.

Was steht 2010 auf der Agenda. Bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich nun zum zweiten Mal voll im Gemeindehaushalt niederschlägt, werden etwas kleinere Brötchen gebacken.

Im Frühjahr soll die Entscheidung über den Städtebaulichen Wettbewerb zum Baugebiet „Steinfeld“ getroffen werden auch ist über die Konsequenzen aus dem Hochwasser vom 03.07.2009 zu beraten, wenn die Umfrageergebnisse vorliegen. Die Arbeiten zur Verbesserung der Wasserversorgung im Schiffrain und im Oberen Reichenberg werden im Frühjahr abgeschlossen werden, sodass voraussichtlich im Februar oder März die Druckmindererstation ihren Betrieb aufnimmt und beide Ortsteile NOW-Wasser erhalten.

Nachdem der MTW im Jahr 2008 ausgebrannt ist wird im Januar ein neuer Mannschaftstransportwagen der Freiwilligen Feuerwehr übergeben.

Nach langen Diskussionen wird demnächst mit den Arbeiten zur Neugestaltung der Außenanlage im Kindergarten Burgblick begonnen; sie sollen bis Frühsommer fertig gestellt sein. In der Gemeindehalle wird wieder ein Windfang eingebaut, nachdem der Verzicht auf diesen - der alte Windfang musste ausgebaut werden, weil der brandschutztechnischen Bestimmungen nicht mehr entsprochen hat- sich nicht bewährt hatte. In der Murrtalschule werden die Fenster erneuert - hierzu haben wir Zuschüsse nach dem Konjunkturprogramm II erhalten - und es sind weitere Baumaßnahmen erforderlich, die aus der Brandverhütungsschau hervorgegangen sind. Der Gemeinderat wird sich noch mit diesem Thema befassen.

Auf der B14 soll – so Aussagen des Regierungspräsidiums – der Straßenbelag erneuert werden und in diesem Zusammenhang werden ebenfalls die Kanal- und Wasserleitungsschächte ausgetauscht. Arbeiten zur Kanalsanierung werden entsprechend dem üblichen Rahmenprogramm durchgeführt und für Hochwasserschutzmaßnahmen sind im Haushalt mit rund 60.000 Euro eingestellt. Die Planung für das Hochwasserrückhaltebecken Rüflensmühle wird im Laufe des Jahres fertig gestellt und der Öffentlichkeit vorgestellt außerdem sind Verbesserungen in der Arztpraxis im Gebäude Schloßstr. 11 geplant.

Dies ist mein letzter Jahresbericht, denn nach 32 Jahren endet meine Tätigkeit als Bürgermeister bei der Gemeinde Oppenweiler. Ich räume einen mir lieb gewordenen Platz zum 28. Februar 2010. Ich bedanke mich bei allen, die mich während meiner Dienstzeit unterstützend begleitet haben, denn ich glaube, was sich in 3 Jahrzehnten in Oppenweiler bewegt hat, kann sich sehen lassen. Am 1.März tritt Herr Steffen Jäger seinen Dienst an. Nehmen Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger ihn genau so herzlich auf, wie Sie das vor 32 Jahren bei mir getan haben.

Mit diesem Bericht wollte ich Ihnen noch einmal die wichtigsten Dinge des vergangenen Jahres vor Augen führen und einen Ausblick auf 2010 geben. Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ehrenamtlich Tätigen bedanke ich mich herzlich für ihre Arbeit und auch Ihnen liebe Mitbürgerinnen und Mitbürgern gebührt mein Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung bei unserer Arbeit. Auch wenn die Rahmenbedingungen wesentlich ungünstiger sind als in den letzten Jahren. Vergessen wir nicht im Leben gibt es immer ein Auf und ein Ab und für Manchen ist ein Glas halb leer oder aber auch halb voll je nach Sichtweise und Einstellung des Betroffenen. Vielleicht hilft Ihnen ein Wort von Paul Claudel weiter:

„Nichts kann den Menschen mehr stärken, als das Vertrauen das man Ihm entgegen bringt.“

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Bernd Brischke

2010-01-26 Gemeinderatssitzung[]

Einladung BKZ 22.01.2010 Steinfeld-Entwürfe werden vorgestellt

OPPENWEILER. Zu ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr treffen sich die Gemeinderäte am Dienstag, 26. Januar, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Nach der Fragestunde für Einwohner werden die Entwürfe des städtebaulichen Konzepts „Steinfeld“ vorgestellt. Anschließend verabschiedet das Gremium den Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung fürs laufende Jahr. Danach legen die Räte die Öffnungszeiten fürs Mineralfreibad fest und vergeben die Gartenbauarbeiten für die Außenanlage des Kindergartens Burgblick sowie den Ingenieurauftrag für die Eigenkontrolle der Abwasserkanäle. Zum Schluss der Sitzung steht die Bauabrechnung für die Erweiterung der Hauptschule ebenso auf der Tagesordnung wie einige Bausachen und diverse Regularien.

BKZ 28.01.2010 Haushalt 2010 Einwohnerzahl (30. 06. 2009) 4136

Gesamtvolumen 11.815.000 Euro
Verwaltungshaushalt 9.220.800
Vermögenshaushalt 2.594.200
Zuführungsrate minus 1.408.300 Neue Kreditaufnahme 0
Entnahme aus Rücklage 2.436.100
Allgemeine Rücklage 6.647.929
Schuldenstand (zum 31.12.2010) Haushalt 0 Kindergarten (1. Kind/Monat) 92
Hundesteuer (1. Hund/Jahr) 84
Wasser (pro Kubikmeter) 1,76 zzgl. MwSt.
Abwasser (pro Kubikmeter) 2,6

Hebesätze
Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 300 v. H.
Gewerbesteuer 320 v. H.

BKZ 28.01.2010 Zu Fuß in die Schule und nicht auf Rädern

Erster Etat des neuen Kämmerers und gleichzeitig letzter Etat des Bürgermeisters einstimmig abgesegnet – Rücklagen werden von 9 auf 6 Millionen Euro abnehmen

Einen besonderen Etat hat der Gemeinderat am Dienstag einstimmig verabschiedet. Es war der erste des neuen Kämmerers Mößner und der letzte von Bürgermeister Brischke. Zudem ist der Gemeindehaushalt erstmals „erst“ im neuen Jahr verabschiedet worden.

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. Besonderer Dank beider im Gemeinderat vertretenen Listen galt Armin Mößner, der aufgrund der krankheitsbedingten Personalsituation in Rekordzeit den Haushaltsplan fürs laufende Jahr aufgestellt hatte. Die Freie Gemeindeliste (FGL) will beim Lesen des Etat-Entwurfs sogar schon die Handschrift des neuen Kämmerers erkannt haben. „Immer wieder konnten wir deutlich herauslesen, dass es ihm ein Anliegen ist, die Gebühren zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen“, sagte FGL-Sprecherin Gudrun Rauh.

Es war nicht nur das erste Zahlenwerk, über das der neu gewählte Gemeinderat zu beschließen hatte, sondern „anders als in den vorangegangenen Jahren entnehmen wir Geld der Rücklage, anstatt der Rücklage Geld zuzuführen“, bemerkte Rauh. Oppenweiler hatte zum Beginn vergangenen Jahres 13 Millionen auf der hohen Kante, Ende 2009 waren’s nur noch 9 Millionen und am Ende dieses Jahres werden es gerade mal 6 Millionen Euro sein.

In Oppenweiler ist’s Usus, dass der Rathauschef direkt im Anschluss der Stellungnahmen auf diese eingeht. So hielt es Bernd Brischke auch nach 32-jähriger Amtszeit bei seiner letzten Haushaltsverabschiedung. Die Kritik von Rauh bezüglich der langwierigen Ausarbeitung des Energiekonzepts für die Gemeinde mit dem Seitenhieb, Murrhardt habe bereits die dritte Solaranlage, wies der Bürgermeister zurück. Die FGL selbst sei es gewesen, die das Verfahren verzögert habe, indem sie auf die thermografischen Untersuchungen bestanden habe. Wenn die FGL auf die Fotovoltaik hätte setzen wollen, hätte sie dies längst tun können, denn die notwendigen Fakten für eine Entscheidung hätten bereits vorgelegen. Zu bedenken gab Brischke aber in diesem Zusammenhang, dass der Bund nicht mehr in der Intensivität, wie in den vergangenen Jahren, hinter der Fotovoltaik stehen würde, weil diese derzeit mit die teuerste Stromproduktion darstelle.

Hauptschule bleibt weiterhin einzügig und selbstständig

In Sachen ausgebuchte Gemeindehalle und Belegungsplan ist der Vorsitzende der Meinung, dass die Hallenkapazität für eine 4200-Einwohner-Gemeinde, wie es Oppenweiler ist, ausreicht. Er beobachte, dass es gelegentlich Übungsstunden von Vereinen beziehungsweise Gruppen gäbe, die von sehr wenigen Teilnehmern besucht werden würden.

Die Murrtalschule war beiden Listen ein wichtiges Anliegen. So sagte Wilfried Klenk (Freie Wählervereinigung): „Zwischenzeitlich haben wir dort nahezu optimale Voraussetzungen in jederlei Hinsicht geschaffen.“ Vermutlich schon in diesem Jahr könne die Gemeinde hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen feststellen, „ob mit den Füßen oder den Rädern abgestimmt wird“, will heißen, ob die Hauptschüler in Oppenweiler bleiben oder nach Sulzbach fahren. Rauh sagte: „Die getroffene Entscheidung, unsere Murrtalschule weiterhin auch als einzügige selbstständige Hauptschule weiterzuführen, war eine sehr gute, zum Wohle der Schüler von Oppenweiler, gefasste Entscheidung.“ Fakt sei, dass die Schüler in Oppenweiler weiterhin ihren Hauptschulabschluss machen können (Klassen 5 bis 9).

Hinsichtlich der Nachricht, dass die Nachbargemeinde Sulzbach die Genehmigung zur Einführung der Werkrealschule erhalten habe (wir berichteten), ergänzte Brischke, dass diese Genehmigung auch widerrufen werden könnte, wenn die Schülerzahlen zurückgehen würden und die Zweizügigkeit nicht mehr eingehalten werden könnte.

Den Ganztagesbetrieb im Kindergarten, wie ihn die FGL fordert, sieht Brischke noch nicht. Zunächst müsste sich die Gemeinde Gedanken darüber machen, was geschehen soll, wenn in absehbarer Zeit 45 Kindergartenplätze nicht mehr belegt werden würden. So wäre eine Alternative, eine Gruppe zu schließen. Rauh hatte gefordert, für die Pflichtaufgabe, Betreuungsangebote für Ein- bis Zweijährige zu schaffen, Lösungen zu finden und Geld bereitzustellen. Das Thema Ganztagesbetreuung müsste zeitnah besprochen und für das folgende Kindergartenjahr rechtzeitig Signale gesetzt werden. Rauh: „Auch da tragen wir finanzielle Verantwortung.“

Trotz umfangreicher Maßnahmen auf der B14 herrscht noch große Unzufriedenheit über den Verkehr im Ort. Zwar habe der Bund die Gemeinde im vergangenen Jahr mit zwei Abbiegespuren beglückt, wenn auch der Ausbau eine etwas überdimensionale Ausgabe zur Folge habe. Trotz vermehrter Ampeln gelinge es immer noch nicht, den Durchgangsverkehr haltlos durch den Ort zu schleusen.


BKZ 28.01.2010 Wünsche berücksichtigt - Stellungnahme der FGL: Blick auf eine gesicherte Finanzierung - Gudrun Rauh

(flo). „Der vorgelegte Haushalt entspricht vielen unserer Wünsche, berücksichtigt die tatsächlichen Möglichkeiten und lässt auch für die Zukunft den Blick auf eine gesicherte Gemeindefinanzierung nicht aus den Augen.“ So fasste Gudrun Rauh die Meinung der Freien Gemeindeliste (FGL) zum vorgelegten Etat-Entwurf zusammen. Was nur wenigen Gemeinden gelungen sei, wäre Oppenweiler erneut gelungen: „Wir sind und bleiben schuldenfrei.“

Was der Gemeinde allerdings zu schaffen mache, ist der Umstand, dass wohl nur ein Viertel der üblichen Gewerbesteuereinnahmen eingehen, gleichzeitig aber die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage steigen würden. Die derzeit sicheren Polster im Sparstrumpf würden von Investitionen im Hochwasserverbund der Murr aufgefressen werden.

Rauh wies darauf hin, dass ihr das Gesamtenergiekonzept der Gemeinde am Herzen liegt: „Wir müssen und wollen uns damit beschäftigen. Schon 2008 und 2009 haben meine Vorredner aus unserer Gruppe deutlich darauf hingewiesen, wie wichtig uns unsere Umwelt ist.“ Mit dem abschließenden Konzept rechne sie in den kommenden Wochen. Ein Blick in die „wahrlich nicht schuldenfreie“ Stadt Murrhardt zeige, dass dort die dritte Anlage des Solarareals eingeweiht wurde. Rauh dazu: „Dies bestärkt uns, man kann, wenn man informiert und willens ist, etwas Gutes/Neues tun, auch mit geringem Eigenkapital. Was wir unseren Kindern hinterlassen, es liegt in unserer Verantwortung.“

Eine Herausforderung und eine schwierige Aufgabe sei auch, dass der Hallenbelegplan der Gemeindehalle komplett gefüllt ist. Im Winterhalbjahr müssten Jugendmannschaften schon in Hallen nach Backnang ausweichen. „Was alle Vereine in der Jugendarbeit leisten, ist nicht zu unterschätzen“, sagte Rauh, „dies ist uns allen sehr bewusst und muss honoriert und unterstützt werden.“


BKZ 28.01.2010 Die Ansätze stimmen - Stellungnahme der FWV: Finanzentwicklung im Auge behalten - Wilfried Klenk

„Die Rahmenbedingungen insgesamt und die Ansätze im Haushalt stimmen unserer Auffassung nach“, so das Fazit von Wilfried Klenk in seiner Stellungnahme zum Etat. Angesichts der Finanzkrise ist die Zeit, in der alles erfüllt werden konnte, was man sich nur wünschte, vorbei, so der Sprecher Freien Wählervereinigung FWV. Trotz der noch immer bemerkenswerten Rücklagen dürfte die Gemeinde die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben nicht aus dem Auge verlieren. „Jahrelang haben wir uns als Gemeinderat geschlossen gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B gewehrt, haben aber auch eingesehen, dass die derzeitige Entwicklung uns keine andere Wahl lässt, als eine entsprechende Anpassung vorzunehmen“, sagte Klenk.

Nach der Präsentation des Energiegutachtens habe der Gemeinderat erste Grundlagen für weitere Diskussionen und Entscheidungen erhalten. Schön wäre, so Klenk, „wenn wir, wie viele andere Gemeinden, denjenigen entgegenkommen würden, die aus steuerlichen Gründen beispielsweise bei der Installation einer Fotovoltaikanlage, unbürokratisch einen Gewerbeschein ausstellen würden“.

Der FWV-Sprecher bemerkte, dass auch bei den Vereinen die Zeichen der Krise angekommen sind. Mit den Worten „Jeder Euro für die Jugendarbeit unserer Vereine kommt uns um ein Vielfaches und nicht nur monetär zugute“, warb Klenk für eine entsprechende Unterstützung der Vereine. Bei der derzeitigen Entwicklung im Gesundheitswesen könnte die Gemeinde froh sein, dass beide Ärzte Nachfolger für ihre Praxen gefunden hätten. Sofern nicht privatwirtschaftlich regelbar, sei auch die Kommune bei der Schaffung zeitgemäßer Rahmenbedingungen in der Pflicht.

Zwei Themen müsste Bürgermeister Bernd Brischke wohl – zumindest in Teilen – an seinen Nachfolger Steffen Jäger weiterreichen: den Hochwasserschutz und die Ortsumfahrung der B14.


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 26.01.2010 Städtebauliches Konzept „Steinfeld“ - Vorstellung der Entwürfe -

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.07.2009 insgesamt 4 Planungsbüros mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts für das Baugebiet „Steinfeld“ beauftragt hat, wurden in der Sitzung die Planungen der jeweiligen Planer vorgestellt. Die Konzepte wurden städtebaulich durch den Amtsleiter des Stadtplanungsamtes der Stadt Backnang, Herrn Setzer, und technisch von Herrn Zwink des Ingenieurbüros Frank bewertet.

Der Gemeinderat wird in der Sitzung am 23.03.2010 über das weitere Verfahren beraten.

  • Konzept des Büros Heitzmannplan aus Weissach i.T.:
  • Konzept des Büros KMB aus Ludwigsburg:
  • Konzept des Büros Rauschmaier aus Bietigheim-Bissigen:
  • Konzept der ARGE „Steinfeld“ aus Leinfelden und Oppenweiler:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010 mit Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2010 - Beratung und Beschlussfassung -

Nachdem der Haushaltsplan in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2009 von der Gemeindeverwaltung eingebracht und erläutert wurde, hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2010 beschlossen.


Herr Wilfried Klenk von der Freien Wählervereinigung hielt folgende Rede:

Sehr geehrter Herr Brischke, meine sehr verehrten Damen und Herren,

in der Tat ist die Verabschiedung des diesjährigen Haushaltes von ein paar Besonderheiten geprägt, welche in dieser Form nicht alle Jahre zutreffen. Zunächst, es ist ihr 33. Herr Brischke und zugleich letzter, es ist für unseren neuen Kämmerer Herrn Mößner und das im letzten Jahr neu gewählte Gemeinderatsgremium der erste Haushalt und er wird nicht wie gewohnt im alten sondern im neuen Jahr verabschiedet. Der neue Gemeinderat und auch der neue Bürgermeister beginnen ihre Arbeit mitten in der größten und nachhaltigsten weltweiten Finanz,- Wirtschafts- und Strukturkrise. Diese Krise ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis einer ungezügelten Entwicklung, die Gier fast aller war die Haupttriebfeder für diese Fehlentwicklung. Die Lehren daraus sind, dass es keine Macht ohne Moral, keine Wirtschaft ohne Ethik, keine Freiheit ohne Verantwortung und keine Herrschaft ohne Vorrang des Rechts geben darf. Die Folgen gehen tief. Gegensteuern können wir nur durch Klarheit, Ehrlichkeit und Solidität. Die Zeit in der alles erfüllt werden konnte was man sich nur wünschte, ist vorbei. Aus den öffentlichen Kassen kann nur noch das bezahlt werden, was auch in der Kasse ist oder in absehbarer Zeit in die Kasse fließt. Deshalb ist zu Recht die größte Sorge der Menschen: die ausufernde Verschuldung. In Oppenweiler haben wir zumindest übergangsweise die Chance, in diesen schwierigen Zeiten nicht unvermittelt eine Vollbremsung einlegen zu müssen. Darum, auch wenn die bislang mit größte Finanz- und Wirtschaftskrise nicht spurlos an Oppenweiler vorbeizieht, sind wir Dank einer klugen vorausschauenden und verantwortungsbewussten Verwaltung der Finanzen von der Krise zwar betroffen, doch auch für die Bewältigung sind wir durch ein, wie ich meine, angemessenes Risikomanagement gut vorbereitet.

Zwangsläufig gehen deshalb auch unsere Investitionen zurück, obwohl man eigentlich von der öffentlichen Hand in einer solchen Situation antizyklisches Verhalten erwartet. Die Gründe für den Investitionsrückgang haben Sie, Herr Brischke, bei der Einbringung bereits erwähnt. Ich behaupte, wir haben uns sehr wohl antizyklisch verhalten, denn, wer in den sogenannten fetten Jahren Schulden abbaut und entsprechende Rücklagen gebildet hat, davon jetzt 2,2 Millionen entnehmen kann und dann immer noch 6,6 Millionen auf der hohen Kante hat, hat sich mehr als vorbildlich verhalten und kann Vorbild für manch andere Ebene sein. Dennoch dürfen auch wir die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben nicht aus dem Auge verlieren. Jahrelang haben wir uns als Gemeinderat geschlossen gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B gewehrt, haben aber auch eingesehen, dass die derzeitige Entwicklung uns keine andere Wahl lässt, als eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Die Alternative hätte nur sein können: eine Reduktion vorgehaltener Leistungen. Wer hier gute, praktikable Vorschläge hat, darf sich gerne melden. Ich füge aber gleich hinzu, es soll keiner glauben, dass wir es politisch durchhalten, Kürzungen entlang der Mindereinnahmen vorzunehmen. Die derzeitige Situation in den Kommunen zeigt allerdings sehr wohl auch die „Abhängigkeit“ von der Gewerbesteuer, deren Sinnhaftigkeit durchaus immer wieder in Frage gestellt werden darf. Aber es ist eben auch schön, wenn man auf kommunaler Ebene selbst Hebesätze festlegen darf. Wobei den Unternehmen nicht überall soviel Kontinuität geboten wird wie in Oppenweiler, wo der Hebesatz seit mehr als drei Jahrzehnten unverändert ist.

Für unsere Unternehmen bedeutet dies, dass sie auf einer verlässlichen Grundlage planen können.

Bei allen Schwierigkeiten und Problemen die wir durch die Krise erlitten haben und noch erleiden, haben wir doch auch allen Grund dazu weiterhin mit großer Zuversicht in die vor uns liegende Zukunft zu blicken. „Solide Finanzpolitik, Investitionen in die Zukunft!“ Diese Regel galt im alten Jahrtausend, sie gilt im neuen Jahrtausend, und sie gilt auch in der aktuellen Krise unter deren extremen Rahmenbedingungen.

Wie immer bewegen uns auf örtlicher kommunalpolitischer Ebene außer den äußerlichen Rahmenbedingungen in erster Linie die Situation Vorort. Nach der Präsentation des Energiegutachtens bei unserer letzten Klausurtagung, haben wir erste Grundlagen für weitere Diskussionen und Entscheidungen erhalten. Aber nicht nur die öffentliche Hand sondern jeder einzelne Haushalt/Gebäudeeigentümer soll nach dem Willen der Politik seinen Beitrag leisten. Schön wäre in diesem Zusammenhang, wenn wir wie viele andere Gemeinden, denjenigen entgegenkommen würden, die aus steuerlichen Gründen, z.B. bei der Installation einer Fotovoltaikanlage, unbürokratisch einen Gewerbeschein ausstellen würden. Bei der letzten Verabschiedung des Haushaltes hatten wir die Überprüfung für den Einbau eines Aufzuges im Feuerwehrgerätehaus angeregt. Können Sie uns auch hierzu über den aktuellen Stand informieren. Im Herbst letzten Jahres hatten wir eine Grundsatzentscheidung über den Fortbestand unserer Hauptschule beschlossen. Die Nachricht über die Einrichtung einer Werkrealschule in der Nachbargemeinde hat nun auch wieder zu Diskussionen in Oppenweiler geführt. Wir denken, dass wir einfach die weitere Entwicklung abwarten sollten. Eine Kooperation ist jederzeit möglich. Unser gemeinsamer Wille damals war, nachdem wir zwischenzeitlich an unserer Murrtalschule nahezu optimale Voraussetzungen in jederlei Hinsicht geschaffen haben, es versuchsweise beim Status quo zu belassen. Was wir bei allen möglichen Anstrengungen nur bedingt aufhalten können, ist die derzeitige demografische Entwicklung. Ansonsten werden wir bei der Entwicklung unser Schülerzahlen in der Hauptschule schon in diesem Jahr vermutlich feststellen können, ob mit den Füßen oder den Rädern abgestimmt wird. Deshalb macht es meiner Meinung nach auch keinen Sinn, für die rechtlich noch verbleibenden Jahre am Schulbezirk festzuhalten. Ich wiederhole, wir haben die uns möglichen Rahmenbedingungen geschaffen, jetzt entscheiden die Eltern. Im letzten Jahr haben wir weitere Betreuungsangebote in der Gemeinde geschaffen, wie sieht hier die aktuelle Inanspruchnahme aus und gab es Gespräche mit örtlichen Unternehmen, inwieweit diese Angebote an ihre MitarbeiterInnen von extern machen können, ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung in Oppenweiler zu geben. Herr Brischke, Sie haben bei Ihrer Rede die Unterstützung der Vereine angesprochen. Keine Frage, auch dort sind die Zeichen der Krise angekommen. Ich kann nur wiederholen was wir in den Vorjahren schon immer wieder gesagt haben, jeder Euro für die Jugendarbeit unserer Vereine kommt uns um ein Vielfaches und nicht nur monetär zu Gute.

Bei der derzeitigen Entwicklung im Gesundheitswesen können wir froh sein, dass unsere beiden Ärzte Nachfolger für ihre Praxen gefunden haben. Sofern nicht privatwirtschaftlich regelbar, ist unserer Meinung nach auch die Kommune hier bei der Schaffung zeitgemäßer Rahmenbedingungen in der Pflicht.

Seit der Aufstellung von einzelnen Hundetoiletten hat sich unserem Empfinden nach auch hier eine Verbesserung eingestellt. Sie hatten uns damals zunächst eine entsprechende Kostenaufstellung für den laufenden Unterhalt aufgemacht. Können Sie uns berichten, ob diese in dem Umfang eingetreten ist und ob evtl. ein weiterer Bedarf an solchen Einrichtungen besteht.

Zwei Themen, Herr Brischke, werden Sie zumindest in Teilen - obwohl Sie während Ihrer gesamten Amtszeit ständig damit befasst waren - an ihren Nachfolger weiterreichen müssen: den Hochwasserschutz und die Ortsumfahrung der B14. Beim Hochwasserschutz sind die ersten entscheidenden Weichen gestellt. Wie wir im Sommer letzten Jahres erfahren mussten, kann der Hochwasserschutz nicht nur entlang der Murr ein Thema sein. Wir stehen hier zu einer konsequenten Umsetzung im Rahmen unserer Möglichkeiten und Prioritäten. Bei der B14 sind, wie wir erfahren haben, die planerischen Vorarbeiten weitestgehend abgeschlossen, sodass dem Genehmigungsverfahren nichts mehr im Wege steht. Nur, tatsächlich gebaut werden kann eben erst dann, wenn auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Nach jahrzehntelangem Warten kann man nur insgesamt hoffen, dass in den kommenden Jahren ein größeres Augenmerk auf den Südwesten der Republik gelegt wird. Gestatten sie mir im Zusammenhang mit der B14 aber noch eine Anmerkung. Auch wenn wir es selbst mit beschlossen haben, die Begeisterung für das Verkehrsbauwerk am Unteren Reichenberg samt Ampelschaltung hält sich allenthalben in Grenzen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies waren die Themen die uns im Rahmen der Haushaltsberatungen so durch den Kopf gingen und teils auch die Menschen in unsere Gemeinde bewegt.

Nachdem die Rahmenbedingungen insgesamt und die Ansätze im Haushalt unserer Auffassung nach stimmen, stimmen wir als Freie Wählervereinigung, dem vorliegenden Planwerk in der vorliegenden Fassung zu.

Wir möchten es aber auch nicht versäumen, in diesem Jahr an dieser Stelle von unserer Seite ein herzliches Wort des Dankes an alle Abgaben- und Steuerzahler zu richten.

Ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Oppenweiler. Insbesondere Ihnen, Herr Brischke mit 32 Amtsjahren, der Amtsleiterin Frau Fritz und den Amtsleitern Herrn Mäule und Herrn Mößner. Und ein ganz herzliches Dankeschön an alle Bürgerinnen und Bürger welche sich ehrenamtlich in und für die Gemeinde engagieren.


Frau Gudrun Rauh von der Freien Gemeindeliste Oppenweiler hielt anschließend folgende Rede:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brischke, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, liebe Mitstreiter im Gemeinderat, sehr geehrte interessierte Bürger,

der Haushaltsplan für das Jahr 2010 liegt uns vor. Anders als in den letzten Jahren beschließen wir ihn im aktuellen Jahr. Anders als in den vorangegangenen Jahren entnehmen wir der Rücklage, anstatt der Rücklage Geld zuzuführen. Doch nichts desto trotz sind und bleiben wir schuldenfrei!!

Was nur wenigen Gemeinden gelungen ist. Landauf-landab liest man in den Zeitungen dieselben Prognosen, Sorgen der Wirtschaft und Einkommensteuer-einbrüche.

Es ist in den Nachbargemeinden die Rede vom "freien Fall, Schlimmer als der Franzosenbrand, Märchenstunde und kein gutes Wort und keinen Dank". So wollen wir es doch nicht handhaben, an dieser Stelle gebührt der Verwaltung unser Dank.

Besonderes Herrn Mößner, der aufgrund der krankheitsbedingten Personalsituation, in Rekordzeit den HHP aufgestellt hat, was wir jedoch nicht als künftige Messlatte stecken. Beim Lesen den HHP haben wir die Handschrift von Herrn Mößner erkannt und immer wieder konnten wir deutlich herauslesen, dass es ihm ein Anliegen ist die Gebühren zu kontrollieren und ggf. anzupassen. Lassen wir das Jahr 2010 kommen und gehen wir dann die zu besprechenden Punkte an.

Wir haben einen abgespeckten HHP bzw. Investitionsplan, den wir aber so beschlossen haben und auch mittragen. Was uns zu schaffen macht sind die voraussichtlich sicher gerechneten nur 1/4 Einnahmen der Gewerbesteuer, jedoch das gleichzeitige steigen der Gewerbesteuerumlage und der Kreisumlage. Mit der Steuerkraft je Einw. rangiert Oppenweiler im Rems-Murr-Kreis auf dem 1.Platz!! Als Folge bezahlen wir 420 000.-Euro mehr als 2009!!! Noch können wir auf einem hohen Niveau jammern, der Sparstrumpf weißt noch sichere Polster auf. Doch diese angesparten Gelder sind für kommende geplante Investitionen im Hochwasserverbund der Murr eingestellt.

Wir haben die letzten Jahre/Jahrzehnte gelebt und geplant wie ein Wirtschaftsunternehmen oder wie eine sparsame schwäbische Familie, dies hat uns gut getan und zu diesem Sparbuch verholfen. Wir starteten 2009 mit 13 Mio. plus, und hatten Ende 2009 noch 9 Mio., und 2010 werden wir von 9 Mio. auf 6 Mio. zurückfallen. Deutschland wird aus dieser Wirtschaftskrise herauskommen und wir in Oppenweiler auch. Wir können unsere Pflichtaufgaben erfüllen, aber wir dürfen auch nicht die vielen uns anvertrauten Aufgaben für die Zukunft aus den Augen verlieren.

Die komplette Ausarbeitung des Gesamtenergiekonzepts der Gemeinde Oppenweilers geht nun in das zweite Jahr. Energieausweise erhielten wir Mitte letzten Jahres, ein weiter ausgearbeitetes Konzept wurde uns in der Klausurtagung vorgestellt, mit dem vollständigen, abschließenden Konzept rechnen wir Anfang dieses Jahres. Eine Ausarbeitung wird somit nicht mehr mit Herrn Bürgermeister Brischke erfolgen, sondern wird wohl zu einen der ersten Aufgaben von Herrn Bürgermeister Jäger gehören. Wir müssen und wollen uns damit beschäftigen. Schon 2008 und 2009 haben meine Vorredner aus unserer Gruppe deutlich darauf hingewiesen wie wichtig uns unsere Umwelt ist. In der Haushaltsrede 2008 sagte U. Häußermann: „Die Gemeinde hat die Aufgabe auch im ökologischen Bereich mit gutem Beispiel voranzugehen, auch einmal eine Vorreiterrolle einzunehmen.“

In der Haushaltsrede 2009 sagte G. Schopf: „Es soll endlich Bewegung in dieser Angelegenheit einsetzen.“

In der BKZ 29. Dez. 2009 stand im Jahresrückblick Oppenweiler: Es wurde gebaut, gebuddelt und renoviert. Dies ist richtig. Eine Seite davor konnten wir jedoch lesen: Stadt Murrhardt (wahrlich nicht schuldenfrei) Dritte Anlage des Solarareals eingeweiht.

Dies bestärkt uns, man kann wenn man informiert und willens ist etwas Gutes/Neues tun auch mit geringem Eigenkapital. Was wir unseren Kindern hinterlassen, es liegt in unserer Verantwortung!!

Eine Herausforderung und eine schwierige Aufgabe sind auch, dass der Hallenbelegungsplan der Gemeindehalle komplett gefüllt ist. Im Winterhalbjahr müssen Jugendmannschaften schon in Hallen nach Backnang ausweichen. Was alle Vereine in der *Jugendarbeit* leisten ist nicht zu unterschätzen, dies ist uns allen sehr bewusst und muss honoriert/unterstützt werden. Allein was der Gemeinde, der Jugendbereich (alte Raiba) mit den Jugendarbeitern kostet, wissen wir genau. Aber es ist eine sehr wichtige Arbeit, die wir unterstützen müssen, auch wenn es keine Pflichtaufgabe ist, gilt es dieses soziale Miteinander zu verbessern. Für die Pflichtaufgabe, Betreuungsangebote für 1-2jährige, müssen wir auch Lösungen finden und Geld bereitstellen. Weiterhin müssen wir bei der Kinderbetreuung darauf bedacht sein, dass die vorgegebenen Rahmenbedingungen verbindlich sind und bleiben. Sollte, wie im Einbringen ihrer Haushaltsrede, der Ganztagesbetrieb im Kindergarten nicht angenommen werden, so müssen wir dies zeitnah besprechen, und für das folgende Kindergartenjahr rechtzeitig Signale setzen. Auch da tragen wir finanzielle Verantwortung.

Die hohe Investition 2009 mit knapp 1 Mill. (kompl. 966 000.-Euro) für den Ganztagesbetrieb der Schule war ein richtiges Zeichen. Und die getroffene Entscheidung unsere Murrtalschule weiterhin, auch als einzügige selbstständige Hauptschule weiterzuführen, war eine sehr gute, zum Wohle der Schüler von Oppenweiler, gefasste Entscheidung. Man ist immer wieder überrascht und erstaunt was in der Politik (RP) und beim Kultusministerium so möglich ist. Am Samstag stand in der Zeitung, dass Sulzbach die Genehmigung zur Werkrealschule erhalten hat. Und sie machte auch gleich, was legitim ist, Werbung. Fakt ist, dass die Schüler in Oppenweiler weiterhin wie bisher ihren Hauptschulabschluss machen können (Kl. 5-9). Im Anschluss können die Schüler die Kl.10 in einer Werkrealschule, ihrer Wahl, ihren Realschulabschluss machen. Die Vorraussetzung dafür werden in Oppenweiler mit qualifiziertem Lehrerpersonal in kleinen Klassen nach dem Werkrealschulbildungsplan vermittelt.

Jahrelang haben wir die Grundsteuer nicht erhöht, als es der Gemeinde sehr gut ging, doch bei dem letztjährigen und vermutlich diesjährigen hohem Gewerbesteuerausfall haben wir der Grundsteuererhöhung einstimmig zugestimmt.

Wir haben im Jahr 2009 ein Jahrhunderthochwasser durch einen Jahrhundertregen erfahren. Wir wollen und müssen sinnvolle Maßnahmen ergreifen, möchten aber nicht durch schnelle Ruckzuckmaßnahmen einen Tropfen auf den heißen Stein gießen. Es ist uns wichtig die Auswertung der Rückmeldungen unserer Bürger in unsere Entscheidungen mit ein zu beziehen. Für 2010 sind 60 000.-Euro eingestellt, die Vergabe findet noch statt.

Im letzten Jahr hat der Bund uns mit 2 Abbiegespuren beglückt, die ein sicheres Abbiegen ermöglichen, wenn auch der Ausbau eine etwas überdimensionale Ausgabe zur Folge hatte. Trotz vieler / vermehrter Ampeln gelingt es immer noch nicht, den hohen Durchgangsverkehr haltlos durch den Ort zu schleusen.

Wir benötigen weiterhin durch das sehr hohe Verkehrsaufkommen - auch eine Mautumfahrungsstrecke für LKW´s - eine Umgehungsstraße und die damit gekoppelten Lärmimmissionsmaßnahmen!!

Der vorgelegte Haushalt entspricht vielen unserer Wünsche, berücksichtigt die tatsächlichen Möglichkeiten und lässt auch für die Zukunft den Blick auf eine gesicherte Gemeindefinanzierung nicht aus den Augen.

Dies ist der letzte Haushaltsplan den Sie Herr Bürgermeister Brischke eingebracht haben, alle nötigen Pflichtaufgaben sind darin erfüllt. Trotzdem gibt es in einer lebendigen Gemeinde natürlich noch viele offene Aufgaben die es zu erfüllen gilt. In diesem Jahr ist vieles zu besprechen und zu planen was unsere Ziele für die nächsten Jahre und die Zukunft sind. Es gibt auch für unseren zukünftigen Bürgermeister Herrn Jäger noch vieles zu tun.

Die Freie Gemeindeliste stimmt dem HHP in der vorliegenden Fassung zu. Unser Dank gilt der gesamten Verwaltung, an der Spitze Herr Bürgermeister Brischke.

Herrn Mößner und seinen Mitarbeiterinnen gebührt ein besonderes Dankeschön für das schnelle und mit viel Engagement gefertigte Werk. Allen Bürgerinnen und Bürgern danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen, für die pünktliche Bezahlung der Steuern und Abgaben, aber ganz besonders für die vielen Anregungen, Hinweise für unsere Gemeinderatsarbeit.

Schließen möchte ich mit den Worten von Marie von Ebner-Eschenbach: „Mit wenig zufrieden zu sein ist schwer, mit viel zufrieden zu sein unmöglich.“


Anmerkung der Gemeindeverwaltung zum Solarareal Murrhardt:

  1. Die Stadt Murrhardt stellt kommunale Dächer gegen geringes Entgelt zur Verfügung. Der Erlös fließt in die Bürgerstiftung.
  2. Die Solaranlagen werden als Bürgersolaranlagen (Einlagen von Bürgern in Höhe von mind. 1.000,-€) unter der Federführung der Firma GEDEA, Murrhardt beworben und betrieben.
  3. Die Stadt Murrhardt beteiligt sich nicht an den Bürgersolaranlagen (weder mit einem einmaligen Zuschuss, noch mit Anteilen).


Bürgermeister Bernd Brischke antwortete kurz auf die wesentlichsten Punkte der Haushaltsreden. Zur B14 führte er aus, dass er manchmal den Eindruck hatte, dass man mit der Planung Oppenweiler nicht weiter kommen wollte und wenn es dann doch weiter ging, aufgrund fehlenden Geldes politisch gebremst wurde. Die Kosten für die Hundetoiletten halten sich im kalkulierten Bereich; eine Ausweitung ist aufgrund der derzeitigen Finanzsituation nicht beabsichtigt. Zum Aufzug im Feuerwehrgerätehaus gibt es eine preiswerte Lösung, die jedoch Raumverzicht bedeutet oder eine sehr aufwendige Lösung bei der in die Dachkonstruktion eingegriffen werden muss. Frau Fritz wird die Überlegungen in einer der nächsten Sitzungen vorstellen. Zum Energiekonzept führte Bürgermeister Brischke aus, dass in der Klausurtagung im Oktober vom Gemeinderat festgelegt wurde, dass zuerst noch die thermographischen Aufnahmen zu machen sind, die eben nur im Winter gefertigt werden können und dann das Gesamtkonzept im Gemeinderat vorzustellen ist. Die Grundlagen für mögliche Photovoltaikanlagen sind seit Oktober bekannt, wenn der Gemeinderat gewollt hätte, hätten diese Entscheidungen auch getroffen werden können. Die Entscheidung über die weiteren Betreuungsangebote wird im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans im Frühjahr erfolgen. Der Rückgang der Kinderzahlen (ca. 40 freie Plätze am 01.09.2010), die Ganztagesbetreuung der 1 bis 3-jährigen und der Renovierungsbedarf am evangelischen Kindergarten müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Die Abbiegespuren haben sich bewährt, mit der Ampelschaltung ist auch die Verwaltung noch nicht zufrieden. Das Landratsamt hat in Zusammenarbeit mit dem planenden Ingenieurbüro eine Überprüfung zu gesagt.

Festlegung der Öffnungszeiten für das Mineralfreibad Oppenweiler: Der Gemeinderat hat in der Sitzung festgelegt, dass das Mineralfreibad Oppenweiler vom 07.05. bis 20.09.2010 geöffnet wird.

Außenanlage Kindergarten „Burgblick“ - Vergabe der Gartenbauarbeiten -

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2009 beschlossen hat die Neugestaltung der Außenanlage im Kindergarten „Burgblick“ gemäß der Variante des Büros Hettich auszuführen, wurden die Arbeiten durch ein separates Ingenieurbüro beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt sind 3 Angebote eingegangen. Die Firma Schust Gartenbau aus Backnang hat mit 63.366,64 € das günstigste Angebot abgegeben und wurde daher vom Gemeinderat mit den Arbeiten beauftragt. Für die Lieferung von Eichenstämmen, Brücken, Tauwerk und Rutsche hat Herr Hettich ein Angebot in Höhe von 19.713,30 € abgegeben. Herr Hettich wurde daraufhin mit der Lieferung der angebotenen Materialien beauftragt.

Eigenkontrolle der Abwasserkanäle - Vergabe des Ingenieurauftrag -

In seiner Sitzung vom 12. November 2002 hat der Gemeinderat beschlossen, die Kanaluntersuchung gemäß der Eigenkontrollverordnung in 5 Untersuchungsbezirke einzuteilen und die untersuchten Teilbereiche in die geographische Daten-verarbeitung einzuarbeiten. Die Untersuchungsbezirke 1 (Oppenweiler östlich der Hauptstrasse), 2 (Oppenweiler westlich der Hauptstrasse) und 3 (Reichenberg) wurden in den vergangenen Jahren befahren. Daher sollte nun mit der Untersuchung des 4. Bezirks (Aichelbach) begonnen werden. Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Frank aus Backnang mit der Untersuchung beauftragt. Die Kosten des Honorars für die Untersuchung des Kanalnetzes betragen ca. 17.500,- €.

Bauabrechnung Erweiterung der Hauptschule

Dem Gemeinderat wurde die Bauabrechnung der Erweiterung der Murrtalschule in der Sitzung bekanntgegeben. Die gesamte Baumaßnahme schließt mit einem Betrag in Höhe von 726.923,24 € ab. Der genehmigte Kostenvoranschlag betrug 766.000,- €. Der Kostenanschlag wurde damit deutlich unterschritten.

2010-03-23 Gemeinderatssitzung[]

Einladung BKZ 20.03.2010 Entwurf wird ausgewählt

OPPENWEILER. Am Dienstag, 23. März, treffen sich die Gemeinderäte um 19 Uhr zu einer Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses. Nach der Fragestunde geht es um Kanaluntersuchung in Aichelbach (Vergabe) und das städtebauliche Konzept Steinfeld (Auswahl des Entwurfs). Anschließend wird Bürgermeister Steffen Jäger zum Eheschließungsstandesbeamten und zum Ratsschreiber bestellt. Danach wird die bautechnische Maßnahme zur Verbesserung des Brandschutzes in der Murrtalschule vorgestellt und über den Investitionsbedarf des evangelischen Kindergartens beraten. Weitere Punkte: Teilnahme am Modellprojekt Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschlussplan und Schließung entsprechender Vereinbarungen mit den Jagdpächtern der Jagdbezirke Oppenweiler I bis III; Anpassung der Eintrittspreise für die Badesaison 2010 des Mineralfreibads; Teilnahme an der 9. Bündelausschreibung Strom 2011 bis 2012; Kooperationsvertrag zur Klärschlammtrocknung und Vertrag über die Errichtung einer typisch stillen Gesellschaft. Die Sitzung endet mit diversen Bausachen, der Abstimmung über die Annahme von Spenden sowie den Tagesordnungspunkten Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes.

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23.03.2010

Die Sitzung beginnt um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung
01. Fragestunde für Einwohner
02. Kanaluntersuchung Aichelbach - Vergabe -
03. Städtebauliches Konzept `Steinfeld`- Auswahl des Entwurfs -
04. Bestellung von Herrn Bürgermeister Steffen Jäger zum Eheschließungsstandesbeamten
05. Bestellung von Herrn Bürgermeister Steffen Jäger als Ratschreiber
06. Bautechnische Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in der Murrtal-Schule - Vorstellung der Planung -
07. Investitionsbedarf Evangelischer Kindergarten - Beschluss als außerplanmäßige Ausgabe
08. Teilnahme am Modellprojekt Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschlussplan und Schließung entsprechender Vereinbarungen mit den Jagdpächtern der Jagdbezirke Oppenweiler I-III
09. Mineralfreibad - Anpassung der Eintrittspreise zur Badesaison 2010
10. Teilnahme an der 9. Bündelausschreibung Strom 2011-2012
11. Kooperationsvertrag zur Klärschlammtrocknung und Vertrag über die Errichtung einer typisch stillen Gesellschaft BKZ 27.03.2010: Auf der Suche nach stillen Partnern
12. Bausachen
a) Anlegen einer Terrasse mit Geländer auf einem bestehenden Carport, Flst. 344/9, 344/10, Am Neufeld 31, Oppenweiler
b) Veränderte Ausführung: Wohnhausan- und -umbau: Bibliothek anstatt einer überdachten Terrasse, Flst. 38/7, Burggartenstr. 35, Oppenweiler
c) Errichtung eines Carports: 2. veränderte Ausführung, Flst. 46/3, Burggartenstr. 32, Oppenweiler
d) Veränderte Ausführung des Liegeboxenlaufstalles: Grundrissänderungen, Reichenberger Str. 8, Oppenweiler
e) Neubau einer Garage mit Satteldach, Flst. 330/3, Am Neufeld 28, Oppenweiler
f) Errichtung von Dachaufbauten, Flst. 117/2, Bahnhofstr. 30, Oppenweiler
g) Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Backhäuschen, Flst. 899 und 898, Hinterrohrbach 43, Oppenweiler
h) Einbau einer Dachgaube mit Balkon, Flst. 327/12, Reutenhofstr. 48, 71570 Oppenweiler
i) Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Flst. 34/3, Blumenweg 14, 71570 Oppenweiler - Kenntnisgabeverfahren -
13. Annahme von Spenden
14. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
15. Anfragen
16. Verschiedenes

2010-04-20 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.04.2010

Die Sitzung beginnt um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung öffentlich
01. Fragestunde für Einwohner
02. Änderung der Beschlussfassung im Gemeinderat auf Grund der novellierten Landesbauordnung
03. Bausachen
a) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Flst. 34/4, Blumenweg 14, 71570 Oppenweiler - Kenntnisgabeverfahren - Befreiungsantrag
b) Neubau eines 3-Familienhauses mit 5 Garagen, 2 Stellplätzen, Flst. 387/1, Untere Ortsstr. 10, Oppenweiler
c) Energetische Sanierung, Balkonanbau, Gaubenerweiterung und Dacherhöhung, Innenausbau, Flst. 90/3, Schiffrainer Str. 11, 71570 Oppenweiler
04. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
05. Anfragen
06. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 20.04.2010

Änderung der Beschlussfassung im Gemeinderat auf Grund der novellierten Landesbauordnung

Auf Grund der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) ergeben sich zum Teil grundlegende Änderungen für das Verwaltungsverfahren. Diese Änderungen wirken sich insbesondere auch auf die Beschlussfassung im Gemeinderat aus. Bisher wurden die Baugesuche zur Erteilung des Einvernehmens nach Eingang der Angrenzerbenachrichtigung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung in einer Gemeinderatssitzung aufgelegt. Nachdem die Angrenzeranhörung auf vier Wochen verlängert und zugleich die Frist zur Abgabe der Stellungnahme der Gemeinde von 2 auf 1 Monat gekürzt wurde, reicht ein monatlicher Sitzungsrhythmus nicht aus, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Daher hat Gemeinderat die Beschlussfassung bei Bauvorhaben teilweise auf den Bürgermeister übertragen. Bei erheblichen städtebaulichen Befreiungen wird auch künftig der Gemeinderat entscheiden.

2010-05-18 Gemeinderatssitzung[]

Die Sitzung beginnt um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung öffentlich
01. Fragestunde für Einwohner
02. Vorstellung der Breitbandstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
03. Städtebauliches Konzept „Steinfeld“ -Auswahl des Planungsbüros -
04. Bautechnische Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und Sanierung der Fenster in der Murrtal-Schule - Vergabe der Arbeiten -
05. Feuerwehrgerätehaus - Barrierefreier Zugang -
06. Bauabrechnungen - Ultrafiltrationsanlage Bernhalden -
07. Bekanntgaben a)nicht öffentlicher Beschlüsse b)Bausachen c)Sonstiges
08. Anfragen
09. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 18.05.2010

Vorstellung der Breitbandstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

In Kooperation mit der Gemeinde Aspach wurde die Firma TKT Teleconsult aus Backnang mit der Erstellung eines Breitbandkonzepts zur Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Oppenweiler beauftragt. Das Ergebnis der Breitbandstudie wurde in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Vom Gemeinderat wurde die Verwaltung beauftragt, mit Unterstützung der Firma TKT Teleconsult Verhandlungen mit den jeweiligen Breitbandanbietern zu führen.

Städtebauliches Konzept „Steinfeld“ -Auswahl des Planungsbüros-

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.03.2010 das Büro Rauschmaier Ingenieure und die ARGE „Vorderes Steinfeld“ mit der Überarbeitung ihrer jeweiligen städtebaulichen Konzepte beauftragt hat, wurden in der Sitzung die ergänzten Planungen von den jeweiligen Planern vorgestellt. Die Konzepte wurden städtebaulich durch den Amtsleiter des Stadtplanungsamtes der Stadt Backnang, Herrn Setzer, und technisch von Herrn Zwink vom Ingenieurbüros Frank bewertet.

Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wurde auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes an das Büro Rauschmaier Ingenieure erteilt.

Überarbeitetes Konzept des Büros Rauschmaier aus Bietigheim-Bissigen:

Bautechnische Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und Sanierung der Fenster in der Murrtal-Schule Vergabe der Arbeiten

Nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Kipf wurden die Arbeiten zur Verbesserung des Brandschutzes in der Murrtal-Schule beschränkt ausgeschrieben. Die Schreinerarbeiten wurden vom Gemeinderat an die Firma Klink GmbH aus Oppenweiler zum Angebotspreis von 74.962,27 EUR vergeben. Den Auftrag für Elektroinstallationsarbeiten erhielt die Firma Elektro Christ aus Oppenweiler zum Angebotspreis von 46.703,81 EUR.

Mit gleicher Ausschreibung wurde auch die Sanierung der Fenster des Hauptschulgebäudes beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt sind 2 Angebote eingegangen. Die Firma Hofmaier, Fensterbau aus Backnang hat mit 46.739,04 EUR das günstigste Angebot abgegeben und wurde daher vom Gemeinderat mit den Arbeiten beauftragt. Bei der Sanierung der Fenster handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Infrastrukturprogramm.

Barrierefreier Zugang für das Feuerwehrgerätehaus

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Wusch eines barrierefreien Zugangs für das Feuerwehrgerätehaus herangetragen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Architekturbüro Heller aus Plochingen aufgenommen, welches gemeinsam mit der Verwaltung einen Lösungsvorschlag erarbeitet hat. Die Kosten für den Anbau eines Aufzugs an der südwestlichen Gebäudeseite sowie den Einbau einer behindertengerechten Toilette in einem bestehenden Lagerraum betragen ca. 81.500 EUR. Der Gemeinderat hat von den Planungen des Architekturbüros Heller Kenntnis genommen und entschieden, dass dieses Projekt aufgrund der angespannten Haushaltssituation bis auf weiteres nicht zur Ausführung kommt.

Bauabrechnung Ultrafiltrationsanlage Bernhalden

Dem Gemeinderat wurde die Bauabrechnung zum Bau der Ultrafiltrationsanlage Bernhalden in der Sitzung bekanntgegeben. Die gesamte Baumaßnahme schließt mit einem Betrag in Höhe von 157.780,45 EUR ab. Die Vergabesummen bei den Tiefbauarbeiten und der Verfahrenstechnik betrugen 111.705,90 EUR. Durch das Land wurde ein Zuschuss in Höhe von 33.500 EUR bewilligt.

Anfragen - Abbau eines Fahrkartenautomaten am Bahnhof Oppenweiler

Der Gemeinderat zeigte sich verwundert darüber, dass am Bahnhof Oppenweiler der Fahrkartenautomat an Gleis 2 durch die Deutsche Bahn abgebaut worden ist. Insbesondere kritisierte der Gemeinderat, dass die Deutsche Bahn über den Abbau des Fahrkartenautomaten nicht im Vorfeld informiert hatte.

Die Verwaltung wird – unterstützt durch ein einstimmiges Votum des Gemeinderats – ein Protestschreiben an die Bahn richten, mit dem sowohl das Vorgehen kritisiert als auch die Wiederaufstellung des zweiten Fahrkartenautomaten gefordert wird.

2010-06-22 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 22.06.2010 Tagesordnung BKZ

Die Sitzung beginnt um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung öffentlich
01. Fragestunde für Einwohner
02. Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“ - Vergabe des Planungsauftrags -
03. Erschließung Baugebiet „Steinfeld“ -Vergabe des Ingenieurauftrags -
04. Einbau einer Einzelraumsteuerung im Hauptschulgebäude - Vergabe der Arbeiten -
05. Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Oppenweiler - Kindergartenbedarfsplanung -
06. Vorschlag von Mitgliedern zum Gutachterausschuss
07. Richtlinien über Ehrungen a) Erlass von Richtlinien über Ehrungen der Gemeinde Oppenweiler b) Änderung der Richtlinie über die Ehrungen von besonderen Verdiensten und Erfolgen in den Bereichen Sport und Kultur
08. Bürgermedaille und Oppenweiler Axt - Gestaltung -
09. Umstellung der Abwassergebührenbemessung auf den gesplitteten Maßstab (gesplittete Abwassergebühr) - Grundsatzbeschluss -
10. Bausachen a) Abbruch der best. Dachkonstruktion, Erstellen einer Dachaufstockung, Energetische Sanierung der Fassade, Flst. 226/5, Schillerstr. 9, 71570 Oppenweiler
b) Neubau eines Doppelhauses mit 4 Garagen und eines Einfamilienhauses mit Garage und 2 Stellplätzen, Flst. 280/63, 280/73, Eschelhofstraße, 71570 Oppenweiler - Bauvoranfrage -
11. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
12. Anfragen
13. Verschiedenes


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 22.06.2010

Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“ - Vergabe des Planungsauftrags - Der Gemeinderat hat den Planungsauftrag für das Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“ an das Büro Rauschmaier Ingenieure GmbH vergeben.

Erschließung Baugebiet „Steinfeld“ - Vergabe des Ingenieurauftrags - Der Ingenieurauftrag zur Erschließung des Beugebietes „Steinfeld“ wurde vom Gemeinderat an das Büro Frank aus Backnang vergeben.

Einbau einer Einzelraumsteuerung im Hauptschulgebäude -Vergabe der Arbeiten-

Die Gemeinde Oppenweiler hat aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes (Bildungspauschale) Zuwendungen für das Vorhaben „Energetische Vollsanierung der Fenster“ am Hauptschulgebäude erhalten. Die Ausschreibungsergebnisse für die Fenstersanierung bleiben deutlich unter der ursprünglichen Kostenschätzung. Um die bereitgestellten Mittel aus dem Konjunkturpaket in vollem Umfang abrufen zu können, ist eine Vorhabenserweiterung erforderlich. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die beim Neubau der Mensa 2009 nicht beauftragte Heizungseinzelraumsteuerung im Hauptschulgebäude durchzuführen. Der günstigste Bieter bei der Ausschreibung im Jahr 2009 war die Firma Schindler aus Aspach. Die Firma wird die Arbeiten zu ihrem Angebotspreis aus dem Jahr 2009 ausführen und lediglich die Preissteigerungsraten der Einbautechnik verrechen. Die Firma Schindler aus Aspach wurde vom Gemeinderat mit dem Einbau der Einzelraumsteuerung zum Angebotspreis von 64.355,69 EUR beauftragt.

Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Oppenweiler - Kindergartenbedarfsplanung-

a) Betreuung für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren
Die Gemeinde Oppenweiler bietet derzeit folgende Kinderbetreuungsangebote an:
- 2 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (Mo. bis Do. von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr und Fr. von 07.30 bis 14.00 Uhr)
- 1 Halbtagesgruppe (Mo. - Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und Fr. 8.00 Uhr - 12.20 Uhr)
- 1 Gruppe mit Ganztagesbetreuung (Mo. - Do. 7.00 Uhr - 17.00 Uhr und Fr. 7.00 Uhr - 14.00 Uhr)
- 1 Zwergengruppe (Mo. und Mi. 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und Fr. 8.30 Uhr - 11.30 Uhr)

Im Evangelischen Kindergarten werden folgende Betreuungsformen angeboten:
- 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr)
- 1 Regelbetreuung (Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr)

Im Kindergarten Burgblick ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Ganztagesbetreuung im Vergleich zu Vorjahr stark angestiegen. Es ist zu erwarten, der Bedarf an Ganztagesplätzen auch im neuen Kindergartenjahr weiter steigen wird. Daher wurde die Verwaltung vom Gemeinderat ermächtigt, eine Änderung der Betriebserlaubnis zu beantragen, um bei einem entsprechenden Bedarf im Kindergartenjahr 2010/2011 weitere Plätze in der Ganztagesbetreuung schaffen zu können. Gleichzeitig müsste im Kindergarten BURGBLICK für die Ganztagesbetreuung eine neue Kraft mit einem Beschäftigungsumfang von 14,5 Stunden pro Woche eingestellt werden. Die Personalkosten hierfür betragen ca. 13.000 EUR. Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt das notwenige Personal einzustellen.

Als Grundlage für den künftigen Ausbau der Kinderbetreuung in den Kindergärten hat die Gemeindeverwaltung den Gemeindetag mit der Erarbeitung einer Bildungs- und Betreuungskonzeption im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für die Gemeinde Oppenweiler beauftragt. Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Einrichtungen und Angebote, der demographischen Entwicklung sowie der gesetzlichen Vorgaben hat der Gemeindetag Handlungsempfehlungen entwickelt.

Dem „Runden Tisch“ wurde die Bildungs- und Betreuungskonzeption des Gemeindetags am 04.05.2010 vorgestellt. Als Ergebnis der Besprechung am „Runden Tisch“ konnte festgehalten werden:
1) Es werden 3 Kindergartenstandorte beibehalten.
2) Für das Kindergartenjahr 2010/2011 wird in den bestehenden Strukturen weitergearbeitet.
3) Der Standort Breslauer Straße wird aufgegeben. Im Kindergartenjahr 2011/2012 erfolgt die Verlegung des Standorts Breslauer Straße in das Wohngebiet Steinfeld.
4) An dem neuen Standort Steinfeld wird eine Gruppe Ü 3 und eine Krippengruppe eingerichtet.
5) Die kommunalen Standorte werden im Kindergartenjahr 2011/2012 in der bisherigen Form weitergeführt (3 Gruppen im Kindergarten Burgblick, 1 Kindergartengruppe und 1 Betreute Spielgruppe im Kindergarten Reute-Törle).
6) Bei Bedarf wird, nach Beratung im Runden Tisch und im Gemeinderat, im Kindergarten Reute-Törle eine Gruppe angebaut.
Der Gemeinderat hat die Kindergartenbedarfsplanung einstimmig genehmigt.

b) Betreuung für Grundschüler
Die Gemeinde bietet für Grundschüler im Rahmen der verlässlichen Grundschule montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 8.30 Uhr eine Betreuung in Murrtal- Schule an. Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat festgelegt, dass für das Schuljahr 2009/2010 keine Gebühren für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule erhoben werden. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule ab dem Schuljahr 2010/ 2011 monatlich folgende Elternbeiträge erhoben werden:

Elternbeitrag monatlich
Für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren 25,00 €
Für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 18,00 €
Für 1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 11,00 €
Für 1 Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 4,00 €
Inhaber Mensa-Card kein Elternbeitrag

Der Elternbeitrag wird an 11 Monaten erhoben werden und ist unabhängig davon, ob die Kinder am Ganztagesbetrieb teilnehmen. Als Erhöhung der Angebotsqualität ist gleichzeitig geplant, mindestens einmal pro Woche (je nach Bedarf auch häufiger) ein gesundes Frühstück anzubieten.

Vorschlag von Mitgliedern zum Gutachterausschuss

Die Amtsperiode des Gutachterausschusses für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ohne die Gemeinden Althütte, Auenwald und Weissach im Tal endet am 09. Oktober 2010. Gemäß § 192 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 2 der Gutachterausschussverordnung sind die Gutachter von der Gemeinde vorzuschlagen und vom Gemeinderat zu bestellen. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre und beginnt am 10. Oktober 2010. Es ist jeweils ein Gutachter und ein Stellvertreter zu benennen. Vom Gemeinderat wurden die bisherigen Gutachter Herr Rudolf Wieland und Herr Holger Scheib für eine weitere Amtsperiode bestellt.

Richtlinien über Ehrungen

a) Erlass von Richtlinien über Ehrungen in der Gemeinde Oppenweiler
Der Gemeinderat hat Richtlinien über Ehrungen der Gemeinde erlassen, um gegenüber Bürgern bzw. Persönlichkeiten, die sich in beispielhafter Weise um das Gemeinwohl oder das Ansehen der Gemeinde verdient gemacht haben, öffentliche Anerkennung und Dank zum Ausdruck zu bringen. Damit soll die bereits bisher hervorragende Kultur ehrenamtlichen Engagements in der Gemeinde Oppenweiler weiter gefördert werden. Ab 01. Juli 2010 können nunmehr als Würdigung besonderer Verdienste die Ehrenbürgerschaft, die Bürgermedaille oder die Oppenweiler Axt verliehen werden ..

b) Änderung der Richtlinien über die Ehrungen von besonderen Verdiensten und Erfolgen in den Bereichen Sport und Kultur
Durch die Einführung von Richtlinien über Ehrungen der Gemeinde Oppenweiler, in denen die Voraussetzungen für die Verleihung der Bürgermedaille festgelegt sind, sind die Regelungen zur Bürgermedaille in den Richtlinien über die Ehrungen von besonderen Verdiensten und Erfolgen in den Bereichen Sport und Kultur entbehrlich. Der Gemeinderat hat daher diese Richtlinien aktualisiert.

Bürgermedaille und Oppenweiler Axt - Gestaltung- Der Gemeinderat hat entschieden, dass Bürgermedaille mit Anstecknadel und die Oppenweiler Axt nach den Entwürfen der Firma Gross Werbeidee aus Winnenden gefertigt werden.

Umstellung der Abwassergebühr auf den gesplitteten Maßstab (gesplittete Abwassergebühr) -Grundsatzbeschluss-

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Umstellung der Abwassergebührenbemessung auf den gesplitteten Maßstab vorzubereiten. Durch ein Urteil des VGH Baden-Württemberg sind alle Städte und Gemeinden Baden-Württembergs künftig verpflichtet, ihre Abwassergebühren auf Grundlage eines gesplitteten Maßstabes zu erheben. Damit wurde die seitherige Rechtssprechung umgekehrt. Bisher wurde die Abwassergebühr einheitlich ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab (Verbrauch von Frischwasser) erhoben.

Künftig ist statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben zu erheben. Die Kosten der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind künftig zu trennen in Kosten der Schmutzwasserbeseitigung und in Kosten der Regenwasserbeseitigung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung gemeinsam mit dem Frischwasserverbrauch bilden künftig die Grundlage für die Schmutzwassergebühr. Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung gemeinsam mit den versiegelten Flächen im Gemeindegebiet sind künftig Basis für die Niederschlagswassergebühr.

Im Umstellungsprozess und insbesondere für die Ermittlung der versiegelten Flächen im Gemeindegebiet ist die Verwaltung auf externe Mitwirkung angewiesen. Daher hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, ein geeignetes Kommunalberatungsunternehmen mit Unterstützungsleistungen während des Umstellungsprozesses zu betrauen.


2010-07-20 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.07.2010

Die Sitzung beginnt um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich
1. Fragestunde für Einwohner
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2009 Wasserversorgung Oppenweiler
3. Feststellung der Jahresrechnung 2009 Gemeinde Oppenweiler
4. Finanzzwischenbericht 2010
5. Außerordentliche Tilgung von Darlehen bei der Wasserversorgung Oppenweiler
6. Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“ - Genehmigung des Vorentwurfs -
7. Sicherheit an der Fußgängerfurt K 1897 in Zell - Grundsatzbeschluss -
8. Annahme von Spenden
9. Bildung eines beratenden Schulausschusses - Wahl der Mitglieder -
10. Bausachen a) Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerräumen, Flst. 78, 84, Hauptstr. 67, Oppenweiler - Bauvoranfrage -
11. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
12. Anfragen
13. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 20.07.2010

Feststellung des Jahresabschlusses 2009 - Wasserversorgung Oppenweiler

Der Gemeinderat stellte das Ergebnis des Jahresabschlusses der Wasserversorgung Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2009 fest. Die Wasserversorgung Oppenweiler schließt das Jahr 2009 mit einem Jahresgewinn in Höhe von rund 3.000 EUR, welcher zur Verminderung eines noch bestehenden Verlustvortrages auf die neue Rechnung vorgetragen wird. Damit verbleibt ein Verlustvortrag von 40.664,40 EUR. Der Jahresüberschuss je verkauftem Kubikmeter lag bei knapp 1,9 Cent. Ursächlich hierfür war die preisbedingte Erhöhung der Umsatzerlöse um 10.700 EUR sowie die Einsparungen im Material- und Finanzaufwand.

Feststellung der Jahresrechnung 2009 - Gemeinde Oppenweiler

Der Gemeinderat stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 fest. Gemeindekämmerer Armin Mößner erläuterte, dass das Haushaltsjahr 2009 ganz im Zeichen der schärfsten Wirtschafts- und Finanzkrise seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland steht. Nicht in diesem Maße vorhersehbare Einnahmeausfälle - im Vergleich zum Vorjahr musste bei den wichtigsten Einnahmequellen ein Einbruch von rund 4.700.000 EUR hingenommen werden – auf der einen Seite aber unverändert bestehende und zu finanzierende Aufgaben auf der anderen Seite brachten den Verwaltungshaushalt in eine Schieflage. Der Verwaltungshaushalt konnte nur durch eine sehr hohe Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR ausgeglichen werden.

Trotz des Schiebens und Streichens von Maßnahmen im Vermögenshaushalt kann das Rechnungsjahr 2009 nur durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 2,6 Mio. EUR ausgeglichen werden. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage musste auf 31.12.2009 auf rund 10,4 Mio. EUR zurückgefahren werden. Gegenüber der Planung im Nachtragsetat ist dies eine leichte Verbesserung. Geplant war eine Rücklagenentnahme von rund 3,9 Mio. ERU und ein damit einhergehender Bestand auf Jahresende von rund 9,1 Mio. EUR. Aufgrund des Rücklagenbestandes war 2009 keine Kreditaufnahme zur Deckung des Haushalts erforderlich.

Finanzzwischenbericht 2010

Der Gemeinderat nahm vom Finanzzwischenbericht für das 1. Halbjahr 2010 Kenntnis. Gemeindekämmerer Armin Mößner berichtete dem Gremium, dass sich 2010 die Zuführungsrate vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt erhöhen wird und die Situation im laufenden Betrieb im Jahr 2010 trotz sparsamer Haushaltsführung weiter sehr angespannt bleibt. Durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt wird sich aber der Gesamthaushalt 2010 um rund 200.000 EUR verbessern. Eine Rücklagenentnahme wird damit voraussichtlich etwas geringer als wie bisher geplant mit rund 2,23 Mio. EUR erforderlich. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage würde damit auf Ende 2010 8,17 Mio. EUR betragen.

Außerordentliche Tilgung von Darlehen bei der Wasserversorgung Oppenweiler

Der Gemeinderat hat der außerordentlichen Tilgung von zwei bestehenden externen Darlehen bei der Wasserversorgung Oppenweiler zugestimmt. Die Tilgung kann aus dem bestehenden Deckungsmittelüberhang finanziert werden. Durch diese Maßnahme werden kommende Haushaltsjahre durch entfallende Zinszahlungen entlastet. Die Gemeinde Oppenweiler weist nach der außerordentlichen Tilgung eine äußere Pro-Kopf-Verschuldung (inklusive Eigenbetriebe) von 0,00 EUR je Einwohner aus.

Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“ - Genehmigung des Vorentwurf -

Das Büro Rauschmaier, das in der Sitzung vom 22.06.2010 mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beauftragt wurde, hat ein Vorentwurf des Bebauungsplans erarbeitet und dem Gremium vorgestellt. Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Steinfeld“ genehmigt. Auf dieser Grundlage werden die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Die städtebauliche Struktur des Bebauungsplans orientiert sich am klassischen Einfamilienhaus. Mehrfamilienhäuser sind, auf Grund der Randlage des Gebiets und um den Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde nicht zu verändern, nicht vorgesehen. Die Nutzungsmaße orientieren sich an einem eingeschossigen Gebäude, wobei unterstellt wird, dass in vielen Fällen ein nahezu freiliegendes Untergeschoss möglich ist und auf Grund der vorgesehenen Dachneigungen ein gut nutzbares Dachgeschoss entstehen kann. Die Grundstücksgrößen wurden soweit wie möglich ausgestaltet, da der Markt für sehr kleine Grundstücke in Oppenweiler beschränkt ist. Daher wurden die kleineren Grundstücke auf die südliche von Erschließungsstraßen gelegenen Flächen beschränkt. Die Baugrenzen wurden als Baufenster ausgewiesen und halten in der Regel einen Grenzabstand von 3 Metern ein. Dies dient nicht ausschließlich zur Unterbringung von Garagen, sondern soll der Auflockerung des Baugebiets dienen. Auf Grund der Höhenverhältnisse ist jede Abstandsvergrößerung der Gebäude untereinander wertvoll. Um in einigen Abschnitten die erforderliche Flexibilität zu erhalten und andere Grundstückszuschnitte anbieten zu können, wurden auch Baustreifen zugelassen. Im zentralen Bereich des Bebauungsplans ist eine Fläche ausgewiesen, die bei Bedarf mit Reihenhäusern bebaut werden kann. Im ersten Bauabschnitt wurde die Baugrenze der von Norden erschlossenen Grundstücke soweit abgerückt, dass ein oder mehrere Stellplätze vor dem Haus möglich sind. Im zweiten Abschnitt war dies auf Grund der geringen zur Verfügung stehenden Bautiefe nicht möglich. Die Grundstücke wurden soweit wie möglich nach Süden ausgerichtet. Vorgaben zu Dachformen wurden großzügig gestaltet, so wurde beispielsweise auf die Festsetzung der Firstrichtung oder der Dachaufbauten wurde verzichtet um die wechselnden Architekturmoden nicht einzuschränken. Dies ist bei einer längerfristigen Aufsiedlung des Baugebiets sinnvoll. Die übrigen Festsetzungen (z.B. Dachfarbe) sollen ein Mindestmaß an städtebaulichen Gemeinsamkeiten ermöglichen und den Siedlungscharakter landschaftsangepasst erscheinen zu lassen. Die Baumstandorte wurden so gewählt, dass eine gute Durchgrünung gewährleistet ist. Da die Bäume aus städtebaulichen Gründen wichtig sind, gelten für sie auch nicht die Abstandsvorschriften des Nachbarechtes.

Sicherheit an der Fußgängerfurt K 1897 in Zell - Grundsatzbeschluss-

Die Sicherheit an der Fußgängerampel an der K 1897 in Oppenweiler- Zell stand in der Vergangenheit wegen mutmaßlicher Rotlichtverstöße wiederholt im Fokus der Öffentlichkeit. Bei einer Verkehrsbesichtigung unter Beteiligung der Stadt Backnang, des Landratsamtes Rems- Murr- Kreis, des Polizeireviers Backnang sowie der Gemeindeverwaltung wurde festgestellt, dass die Lichtsignalanlage ausreichend ausgeschildert ist und es keine weiteren Möglichkeiten gibt, durch eine Beschilderung eine Verbesserung der Sicherheit an der Fußgängerampel zu erreichen. Die Gemeindeverwaltung hat mit dem Landratsamt Rems- Murr- Kreis als Straßenbaulastträger und der Stadt Backnang als Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeiten einer baulichen Umgestaltung der Kreisstraße für eine Entschärfung der Situation abgestimmt. Sowohl das Landratsamt Rems- Murr- Kreis als auch die Stadt Backnang sind der Auffassung, dass zusätzliche Sicherheit eine „Alles- Rot“- Anlage ergänzt durch die Installation einer zusätzlichen Rotlichtüberwachung bieten könnte. Aufgrund der Empfehlungen des Landratsamtes Rems- Murr- Kreis und der Stadt Backnang hat der Gemeinderat beschlossen, die Fußgängerampel and er K 1897 in Oppenweiler- Zell mit einer „Alles- Rot“- Anlage inklusive Rotlichtüberwachung zu kombinieren. Die Kosten für diese Maßnahme werden sich auf ca. 43.800 EUR belaufen.

Bildung eines beratenden Schulausschusses -Wahl der Mitglieder-

Der Gemeinderat hat die Einrichtung eines beratenden Schulausschusses in der Gemeinde Oppenweiler beschlossen. Ziel dieses Ausschusses soll sein, die Ganztagesbetreuung an der Murrtal- Schule in Zukunft noch bedarfsgerechter gestalten zu können, die kommunalen Angebote mit den schulischen Angeboten abzustimmen und hierbei den Betreuungsbedarf der Eltern mit zu berücksichtigen.

Dem Schulausschuss gehören neben der Schulleitung, dem Gesamtelternbeiratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem Bürgermeister und der Verwaltung noch die Gemeinderäte Claus Kübler, Birgit Nattermann, Lino Perri und Erhard Friz an.

2010-09-21 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 21. September 2010 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (aus „Die Brücke“ vom 25. September 2010:)
Tagesordnung öffentlich
1. Fragestunde für Einwohner
2. Überschwemmungen am 03.07.2009 a) Vorstellung der erweiterten Untersuchung und Beschlussfassung über Maßnahmenkonzeption b) Vergabe des Ingenieurauftrags
3. Energiekonzeption Oppenweiler 2010
4. Tiefbauprogramm 2011
5. Bürgerversammlung 2010 - Festlegung des Termins
6. Beteiligung des Neckar-Elektrizitätsverbandes an Netzgesellschaften - Ermächtigung des Vertreters der Gemeinde für die Verbandsversammlung
7. Satzungsänderung des Neckar-Elektrizitätsverbandes - Ermächtigung des Vertreters der Gemeinde für die Verbandsversammlung
8. Veröffentlichung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages zum 31.12.2012 gem. § 46 Abs. 3 EnWG
9. Baukostenabrechnung - Druckminderstation Reichenberg mit Anbindung Oberer Reichenberg und Schiffrain
10. Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes - Vorhabenstausch bei der Infrastrukturpauschale
11. Annahme von Spenden
12. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
13. Anfragen
14. Verschiedenes

BKZ vom 20.09.2010: Überschwemmung wurde untersucht

BKZ vom 23.09.2010: Über 360 Tonnen CO2 weniger - Von Florian Muhl

Gemeinderat beschloss Energiekonzeption übers Jahr 2014 hinaus – Investitionen von fast einer Million Euro

Die Gemeinde strebt eine nachhaltige Energieverwendung und -versorgung an. Beschlossen wurde jetzt ein ganzes Paket an Maßnahmen. Die Energiekonzeption 2010 reicht übers Jahr 2014 hinaus. Bei einem Investitionsvolumen von 845000 Euro sollen letztlich knapp 360 Tonnen CO2 eingespart werden.

OPPENWEILER. Die Gemeinde beweist Weitsicht. Konsens bestand bei allen Gemeinderäten in der Sitzung am Dienstag darin, dass eine Konzeption her muss, die gleichermaßen ökologische, ressourcenschonende und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Dass Oppenweiler diesbezüglich im Vergleich zu anderen Gemeinden im Raum Backnang Nachholbedarf hat, stand außer Zweifel.

Bürgermeister Steffen Jäger wies auf die BK-Solar-Liga der Backnanger Kreiszeitung hin. Bei dieser Rangliste, bei der die installierte Leistung von Fotovoltaikanlagen pro Einwohner miteinander verglichen wurde, belegt Oppenweiler nur den zwölften und damit vorletzten Platz. Selbst wenn die Gemeinde mit einem Schlag alle drei vorgesehenen Fotovoltaikanlagen bauen würde – Hauptschule, Feuerwehr und Gemeindehalle – würde Oppenweiler noch immer nicht die Nase vorn haben. Das habe er, Jäger, ausgerechnet. Will heißen: Solch eine Energiekonzeption ist dringend notwendig. „Effektiver Umwelt- und Naturschutz braucht konsequentes Handeln“, so der Verwaltungschef.

Die Volksvertreter hatten bereits reichlich vorbereitende Denkarbeit geleistet, war es doch schon bei zwei Klausurtagungen – im Herbst 2009 und im Sommer 2010 – um dieses Thema gegangen. So hatte die Verwaltung auch einen detaillierten Maßnahmenkatalog vorgeschlagen. Letztlich wurde dieser nur in einem Punkt abgeändert, und zwar auf Initiative der Freien Gemeindeliste (FGL). Deren Sprecherin Gudrun Rauh hatte gefordert, möglichst zeitnah eine erste Fotovoltaikanlage zu erstellen. Laut Beschlussvorschlag der Verwaltung hätte die erste FV-Anlage auf dem Dach der Feuerwehr im Jahr 2012 gebaut werden sollen. Rauh stellte den Antrag, die Kindergarten-Burgblick-Maßnahmen Dämmung Altbau und Sanierung Fenster, die für 2011 vorgesehen waren, ins Jahr 2013 zu schieben, und dafür die FV-Anlage auf der Hauptschule (geplant für 2013), bereits im kommenden Jahr zu realisieren. Zudem beantragte Rauh, dass die Gemeinde im kommenden Jahr prüft, ob die finanzielle Situation der Kommune das Vorziehen der aufs Jahr 2013 geschobenen Kindergarten-Maßnahmen ermöglicht. Dieser Antrag fand – mithilfe der Stimme des Bürgermeisters – letztlich die Mehrheit von acht zu sechs Stimmen.


BKZ vom 24.09.2010: Regenwasser soll künftig rasch abfließen

Gemeinde investiert im kommenden Jahr 236000 Euro in den Hochwasserschutz – Flussgebietsuntersuchung in Auftrag gegeben

Die Erinnerungen an das schwere Unwetter am 3. Juli 2009 sind noch nicht verblasst. Überschwemmungen mit hohen Sachschäden waren die Folge. Jetzt stimmte der Gemeinderat einem Maßnahmenpaket zu, dass das Ingenieurbüro Frank erstellt hatte. Insgesamt 236000 Euro will die Gemeinde 2011 in den Hochwasserschutz stecken. Nichts ging und lief mehr am 3. Juli 2009: Wegen des Hochwassers war auch die Ortsdurchfahrt (B14) zeitweise gesperrt. Foto: E. Layher

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. Mehr als 100 Notrufe aus dem ganzen Kreis waren an jenem Freitag zwischen 16 und 18 Uhr bei der Polizeidirektion Waiblingen eingegangen. Der Schwerpunkt lag zwischen Backnang und Murrhardt. Besonders Oppenweiler hatte unter Starkregen zu leiden. Dort musste die Ortsdurchfahrt (B14) bis komplett gesperrt werden. Im Ort selbst liefen zahlreiche Keller voll. Die Feuerwehr zählte weit mehr als 30 Einsatzorte.

Im Bereich von Ellenweiler und oberer Reichenberg war es zu kleineren Erdrutschen gekommen, die zu erheblichen Verkehrsbehinderungen auf der B14 führten. Die K1824 zwischen Oppenweiler und Schiffrain wurde auf einer Länge von etwa 15 Metern komplett unterspült, drohte abzurutschen und musste gesperrt werden. Überflutet war auch die frisch sanierte Gemeindehalle sowie die Vereinsgaststätte der SG Oppenweiler-Strümpfelbach, das Mineralfreibad glich einer Seenlandschaft. Die Schadenssumme lag im sechsstelligen Bereich.

Der Schock saß tief, sofort gab es Überlegungen, wie man sich besser gegen solche Hochwasserschäden nach extrem starkem Regen schützen könnte. In der Gemeinderatssitzung Ende November vergangenen Jahres präsentierte das Büro Frank die Ergebnisse, nachdem die Ingenieure genau dies untersucht hatten. Die Gemeinderäte hatte daraufhin die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerbefragung durchzuführen, um die Schadenshäufigkeit, -ursache und auch -art der Betroffenen in Erfahrung zu bringen. Anschließend übertrug das Büro Frank die Ergebnisse dieser Umfrage in eine Schadenskarte. Dabei wurde festgestellt, dass die Ergebnisse der Umfrage dir vom Büro Frank vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes weitgehend bestätigten.

Folgende Maßnahmen schlug daraufhin die Gemeindeverwaltung – in Absprache mit dem Ingenieurbüro Frank – für das kommende Jahr vor, die vom Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen wurden:

  • Kanalauswechslung Gabweg (Baukosten: 173000 Euro),
  • Entwässerung des Feldwegs Wengertsweg in Zell (15000 Euro, 1. BA),
  • Entwässerung des Feldwegs entlang der Wilhelmsheimer Straße (7000 Euro),
  • Entwässerung des Bahnhofsvorplatzes/Talstraße 4 (20000 Euro),
  • Mineralfreibad Oppenweiler (16000 Euro),
  • Einmündung Bühlfeldstraße/B14 (5000 Euro).

Bürgermeister Steffen Jäger machte in der Sitzung deutlich, dass die vorgeschlagenen Hochwasserrückhaltebecken an den Seitengewässern der Murr (Rohrbach, Eichelbach, Tierbach, Fröschbach) direkten Einfluss auf den Wasserstand der Murr haben. Somit ist es erforderlich, vor deren Bau eine Flussgebietsuntersuchung erstellen zu lassen. Von zwei Angeboten, die der Verwaltung vorlagen, hatte das Büro Winkler und Partner aus Stuttgart mit knapp 28000 Euro das günstigere abgegeben und somit den Zuschlag erhalten. Im Rahmen der Flussgebietsuntersuchung werden die Becken auf ihre Auswirkung auf die Abflusswerte der Murr hin untersucht. Die Kosten einer solchen Untersuchung der Seitengewässer sind zu 70 Prozent vom Land förderfähig. Sollte sich dabei herausstellen, dass sich die geplanten Hochwasserrückhaltebecken positiv auf die Hochwassersituation der Murr auswirken, wären auch die Baukosten der Becken gegebenenfalls zu 70 Prozent förderfähig.


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 21.09.2010

Überschwemmungen am 03.07.2009 Maßnahmenkonzept und Vergabe des Ingenieurauftrages

In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2009 wurde die Untersuchung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes bei Starkregenereignissen des Ingenieurbüros Frank vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin die Gemeindeverwaltung mit einer Bürgerumfrage beauftragt, um die Schadenshäufigkeit, -ursache und -art der Betroffenen in Erfahrung zu bringen. Die Ergebnisse der Umfrage wurden durch das Ingenieurbüro Frank in eine Schadenskarte übertragen. Durch die Ergebnisse der Umfrage wurden die vom Ingenieurbüro Frank vorgeschlagenen Maßnahmen zu Verbesserung des Hochwasserschutzes weitgehend bestätigt.

Der Gemeinderat hat daher für das Jahr 2011 folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Oppenweiler beschlossen:

Maßnahme

  1. Kanalauswechslung Gabweg
  2. Verbesserung der Entwässerung des Wengertsweg in Zell
  3. Verbesserung der Entwässerung des Feldweg entlang der Wilhelmsheimer Straße
  4. Verbesserung der Entwässerung Bahnhofsvorplatz / Talstraße 4
  5. Hochwasserschutzmaßnahmen am Mineralfreibad Oppenweiler
  6. Verbesserung der Oberflächenentwässerung an der Einmündung Bühlfeldstraße / B 14

Gesamtkosten 2011 236.000,00 €

Um die beschlossenen Maßnahmen zeitnah durchzuführen, hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Frank aus Backnang mit der Planung und Ausführung der örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen beauftragt.

Die vorgeschlagenen Hochwasserrückhaltebecken an den Seitengewässern der Murr (Rohrbach, Tierbach, Eichelbach und Fröschbach) haben direkten Einfluss auf den Wasserstand der Murr. Damit ist deren Realisierung ohne die zusätzliche Durchführung einer Flussgebietsuntersuchung nicht möglich. Im Rahmen der Flussgebietsuntersuchung werden die Becken auf ihre Auswirkung auf die Abflusswerte der Murr hin untersucht. Die Kosten einer Flussgebietsuntersuchung der Seitengewässer sind zu 70 % vom Land Baden-Württemberg förderfähig. Sollte sich bei der Flussgebietsuntersuchung herausstellen, dass sich die geplanten Hochwasserrückhaltebecken an den Seitengewässern innerhalb Oppenweilers positiv auf die Hochwassersituation der Murr auswirken, wären auch die Baukosten der Becken ggf. zu 70% förderfähig.

Daher hat der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung beauftragt, einen Förderantrag für die Flussgebietsuntersuchung der Seitengewässer der Murr beim Land Baden-Württemberg zu stellen. Die Kosten einer Flussgebietsuntersuchung betragen ca. 30.000 €. Übersichtsplan

Energiekonzeption Oppenweiler 2010

Die Gemeinde Oppenweiler strebt mit der Energiekonzeption 2010 eine nachhaltige Energieverwendung und -versorgung an, die gleichermaßen ökologische, ressourcenschonende und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Effektiver Umwelt- und Naturschutz braucht konsequentes Handeln. Die Gemeinde Oppenweiler wird mit dieser Energiekonzeption ihrer Vorbildfunktion als Teil des Staates, aber auch dem Spagat zwischen Ökologie, Umweltschutz und ökonomischer Vernunft gerecht. Die Energiekonzeption sieht Investitionen bei kommunalen Liegenschaften und Einrichtungen vor, die unter folgenden Gesichtspunkten ausgewählt wurden:

  • möglichst große CO2-Reduktion
  • möglichst geringe Amortisationszeit der Investitionen
  • Investitionsvolumen

Der Gemeinderat hat beschlossen, folgende Maßnahmen in den kommenden Jahren zu realisieren. Des Weiteren soll geprüft werden, ob bei verbesserter Haushaltslage im Jahr 2011 die energetische Sanierung des Kindergartens Burgblick durchgeführt werden kann. Übersicht der Maßnahmen in den kommenden Jahren

Tiefbauprogramm 2011

Für das Jahr 2011 hat der Gemeinderat das nachfolgende Tiefbauprogramm vorbehaltlich der Finanzierung im Haushaltsplan beschlossen: Hochwasserschutz - Umsetzung der örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen gemäß der vom Gemeinderat zu beschließenden Vorhabensliste

  • Breitbandversorgung - Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung
  • Straßenbau - Erneuerung der Straßenfläche im Zuge der Kanalsanierung Gabweg - Erschließung des Neubaugebiets „Steinfeld“
  • Wasserversorgung - Erneuerung der Wasserleitung im Zuge der Kanalsanierung im Gabweg - Erschließung des Neubaugebiets „Steinfeld“
  • Kanalbauarbeiten
    • Teilsanierung des Schmutzwasserkanals im Gabweg
    • Kanalsanierung der Stufen 0 und 1 im Teilort Aichelbach gemäß den Kanaluntersuchungsergebnissen aus dem Jahr 2010
    • Erschließung des Neubaugebiets „Steinfeld“

Bürgerversammlung 2010 - Festlegung des Termins - Nachdem die letzte Bürgerversammlung am 10.10.2008 abgehalten wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, die nächste Bürgerversammlung am Dienstag, den 26.10.2010 um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle durchzuführen.

Beteiligung des Neckar-Elektrizitätsverbandes an Netzgesellschaften

Nachdem im Verbandsgebiet des Neckar-Elektrizitätsverbands (NEV) Strom-Konzessionsverträge von 165 Mitgliedsstädten und –gemeinden einheitlich am 31.12.2012 enden, wurde als sog. NEV-Modell der Vorschlag ausgearbeitet, den Mitgliedern eine mehrheitliche Übernahme der jetzt im Eigentum von EnBW und Süwag stehenden Stromnetze zu ermöglichen. Dazu sollen 2 Netzgesellschaften gegründet werden, in die die örtlichen Stromverteilnetze des Nieder- und Mittelspannungsbereichs von EnBW bzw. Süwag eingebracht werden. An diesen beteiligt sich die kommunale Seite durch Zahlung von Kaufpreisen mit jeweils 51 %. Da insbesondere wegen der angespannten Situation der Gemeindefinanzen nicht gesichert ist, dass die Mitglieder den gesamten Kaufpreis erbringen können oder wollen, steht der NEV bereit, die fehlenden Anteile bis 51 % zu übernehmen und (weitgehend durch Kreditaufnahme) zu finanzieren. Dadurch kann die kommunale Mehrheit an den Netz-Gesellschaften auf jeden Fall erreicht und gesichert werden. Die Größenordnung der Beteiligung des NEV hängt von der Teilnahme und vom finanziellen Engagement der Mitglieder ab und kann deswegen derzeit noch nicht genau beziffert werden. Bei der Entscheidung über die vorgesehene Beteiligung des NEV an den Netzgesellschaften steht im Vordergrund, ob der öffentliche Zweck dies rechtfertigt, ob ein angemessenes Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Verbandes besteht und welche Risiken eingegangen werden. Da die Vorhaltung und der Betrieb von Stromverteilnetzen als Teil der öffentlichen Infrastruktur zur Daseinvorsorge rechnet und damit den Bürgern und örtlichen Betrieben der Mitgliedsgemeinden unmittelbar zugute kommt, ist ein öffentlicher Zweck zweifellos gegeben. Zudem ist realistisch zu erwarten, dass eine Rendite mindestens in Höhe der vom Gesetzgeber und damit von der Regulierungsbehörde vorgesehenen Eigenkapitalverzinsung dauerhaft erwirtschaftet werden kann, so dass mit der Abdeckung der Fremdkapitalkosten und darüber hinaus mit einem Ertrag für den Haushalt gerechnet werden kann. Da die Netzgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG vorgesehen sind, ist eine Begrenzung der Haftung gegeben. Im schlimmsten Fall könnte theoretisch bei einer Insolvenz der Netzgesellschaften ein Ausfall der Einlagen drohen bei unveränderter Tilgungspflicht für die Kreditbeträge. Nach Aussage des NEV würde aber auch in diesem äußerst unwahrscheinlichen Falle das Verbandsvermögen ausreichen, um die Kredite tilgen zu können. Eine Umlagebelastung der Mitglieder sieht der NEV in diesem Falle nicht vor.

Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Beteiligung des NEV an den geplanten beiden Netzgesellschaften nichts mit der Entscheidung der Gemeinde über den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages zu tun hat oder diese Entscheidung präjudiziert. Das NEV-Modell einer mehrheitlichen Stromnetzübernahme ist eine von mehreren Alternativen, über die jede Gemeinde unabhängig und zu gegebener Zeit selbst entscheiden kann und muss. Nach § 4 Abs. 3 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung darüber zu entscheiden, ob sich der Verband an einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen beteiligen darf. Da es sich um eine richtungweisende Grundsatzentscheidung handelt, erscheint es sinnvoll, dass sich der Gemeinderat mit dieser Frage beschäftigt und entscheidet, ob dem Bürgermeister ein Votum mitgegeben werden soll. Der Gemeinderat hat daher den Bürgermeister ermächtigt, in der nächsten Verbandsversammlung des NEV einer Beteiligung des Verbandes an einer oder mehreren Gesellschaften zuzustimmen, damit eine mehrheitliche (51%ige) kommunale Übernahme der Stromverteilnetze im Verbandsgebiet ermöglich wird. Eine Entscheidung, ob sich die Gemeinde selbst an einer Netzgesellschaft beteiligt oder an wen der Konzessionsvertrag vergeben wird, geht damit nicht einher.

Satzungsänderung des Neckar-Elektrizitätsverbandes

Die Gemeinde Oppenweiler ist Mitglied des im Jahr 1917 von Landkreisen gegründeten Neckar-Elektrizitätsverband (NEV). Der NEV ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband mit der Aufgabe, seine Mitglieder auf dem Gebiet der Elektrizitätsversorgung zu unterstützen und zu beraten. Die derzeitige Verbandssatzung stammt aus dem Jahr 1973 und wurde seither nur in einzelnen Passagen (z.B. Umstellung auf Euro) angepasst. Eine Änderung zur Anpassung an die geänderte Rechtslage, vor allem an das Energiewirtschaftsgesetz, ist deswegen erforderlich. Auch die Landeskartellbehörde hält diese vorgesehenen Änderungen für dringend geboten. Energie- oder kartellrechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Satzungsänderung bestehen beim Wirtschaftsministerium nicht. Auch die eingeschaltete Rechtsaufsichtbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) hat bestätigt, dass keine kommunalverfassungs-, gemeindewirtschafts- oder zweckverbandsrechtlichen Bedenken bestehen. Der Gemeinderat hat daher den Bürgermeister ermächtigt, der Änderung der Verbandssatzung des NEV in der nächsten Verbandsversammlung zuzustimmen.

Veröffentlichung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages zum 31.12.2012 gem. § 46 Abs. 3 EnWG

Zum 31.12.2012 läuft der aktuelle Stromkonzessionsvertrag mit der Süwag Energie AG (vormals KAWAG) aus. Gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes muss spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt machen. Eine formelle Ausschreibung nach vergaberechtlichen Grundsätzen ist nicht vorgesehen. In der Regel wird eine Interessenbekundungsfrist von 3 Monaten gewählt. Die Verwaltung wird das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt geben.

Baukostenabrechnung der Druckminderstation Reichenberg mit Anbindung der Ortsteile Oberer Reichenberg und Schiffrain

In der vergangenen Sitzung konnte Gemeindekämmerer Armin Mößner die Baukostenabrechnung für die neu errichteten Wasserversorgungsanlagen in den Teilorten Reichenberg und Schiffrain bekannt geben. Die Baumaßnahme wurde im Mai 2010 abgeschlossen. Die letzten Schlussrechnungen der Maßnahme gingen im September 2010 ein. Die ursprüngliche Kostenberechnung beträgt rund 588.000 € (netto). Die Gesamtkosten betragen insgesamt 569.181,48 € und werden insgesamt mit ca. 250.900 € durch das Land Baden-Württemberg gefördert.

Fahrkartenautomat Bahnhof Oppenweiler

Nachdem Bürgermeister Steffen Jäger sich nochmals bei der Deutschen Bahn AG nach der Wiederaufstellung des zweiten Fahrkartenautomaten am Bahnhof in Oppenweiler erkundigt hatte, wurde ihm versichert, dass der Automat so schnell wie möglich aufgestellt wird. Leider verzögert sich die Aufstellung, da die Deutsche Bahn derzeit Lieferschwierigkeiten mit Ihrem Zulieferer der Fahrkartenautomaten hat.

2010-10-12 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12.10.2010

Die Sitzung beginnt um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich
1. Fragestunde für Einwohner
2. Forstbetriebsplan 2011 – Beschlussfassung
3. Investitionsprogramm 2011 – Beschlussfassung
4. Bausachen
a) Erstellung eines neuen Daches mit zwei Gauben, Flst. 897/2, Hinterrohrbach 47, 71570 Oppenweiler
b) Nutzungsgenehmigung Entertainment-Center mit 6 Konzessionen, Flst. 760, Fabrikstr. 13, 71570 Oppenweiler - Bauvoranfrage -
5. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Sonstiges
6. Anfragen
7. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 12.10.2010

Forstbetriebsplan 2011

Der Leiter des Geschäftsbereichs Forst des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, Herr Röhrs und Revierförster Bek erläuterten im Gemeinderat den Betriebsplan für das Jahr 2011 und hielten eine Rückschau des Jahres 2010. Herr Röhrs führte aus, dass 2010 auf Grund der Niederschläge ein gutes Jahr für die Wälder im Kreis gewesen sei und ein plangemäßes Wirtschaften im Forst möglich war. Auch Schäden bezüglich des Käferholzes sind so gut wie nicht vorgekommen. Leider ist das Eschentriebsterben im Kreis im Jahr 2010 weiter auf dem Vormarsch. Zunehmend ist dieses Schadsymptom, das durch einen Pilz verursacht wird, auch an älteren Bäumen festzustellen. Nach dem Krisenjahr 2009 hat sich die positive konjunkturelle Entwicklung auch sehr deutlich im Bereich der Forst- und Holzindustrie widergespiegelt. Im Nachgang zu einer permanent steigenden Nachfrage konnten die Preise für alle Sortimente sukzessive erhöht werden. Ende des Jahres 2010 wird dies durch Durchschnittserlöse von mehr als 60 EUR pro Festmeter bestätigt. Für die bevorstehende Einschlagsituation bedeutet dies, dass alle Holzprodukte im Wald geerntet und ohne Schwierigkeiten am Markt abgesetzt werden können. Die Einnahmesituation ist für die Forstbetriebe somit sehr positiv, so Röhrs. Anschließend erläuterte Revierförster Bek das Jahr 2010 für den Forst Oppenweiler. Der Holzeinschlag von 900 Festmetern wurde erzielt und auch schon vollständig verkauft. Das bis jetzt erwirtschaftete Ergebnis liegt über dem Planansatz und kann somit wieder als ein erfolgreiches Jahr im Forstbetrieb Oppenweiler betrachtet werden. Für das Jahr 2010 wird ein Plus von ca. 11.300 € erwartet.

Investitionsprogramm 2011

Der Gemeinderat hat vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung das Investitionsprogramm für das Jahr 2011 festgelegt. Die größten Investitionen müssen im Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebiets Steinfeld geschultert werden. Ein weiterer großer Investitionsaufwand ist im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahmen anzusiedeln.

Auch in die Modernisierung der Straßenbeleuchtung soll weiter investiert werden, konkret geht es um die Fortsetzung der Umstellung von Quecksilberdampflampen auf energiesparende Natriumdampflampen.

Das Investitionsprogramm beträgt ca. 3,3 Millionen Euro und liegt damit in der Größenordnung der vergangenen Jahre.

2010-11-16 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 16.11.2010

Die Sitzung beginnt um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich 1. Fragestunde für Einwohner
2. Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“ a) Behandlung der Anregungen b) Feststellung des Entwurfs
3. Eigenkontrolle der Abwasserkanäle 4. Abschnitt Aichelbach a) Vorstellung der Untersuchung b) Vergabe des Ingenieurvertrages
4. Änderung der Wasserversorgungssatzung a) Anpassung der Wasserversorgungsgebühr b) Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 29.11.2005
5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 - Einbringen durch die Verwaltung
6. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung - Oppenweiler für das Wirtschaftsjahr 2011 - Einbringen durch die Verwaltung
7. Gesplittete Abwassergebühr - Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr
8. Vorstellung des Konzepts zur offenen Jugendarbeit Oppenweiler ab 01.01.2011
9. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
10. Anfragen
11. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 16.11.2010 als PDF

Bebauungsplanverfahren Baugebiet „Steinfeld“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2010 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Steinfeld“ beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat das Planungsbüro Rauschmaier den Bebauungsplan gefertigt. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan nach dem Lageplan mit Textteil und Begründung. Auf dieser Grundlage wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. Auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.

Eigenkontrolle der Abwasserkanäle 4. Abschnitt Aichelbach

Die Untersuchungsergebnisse der Eigenkontrolle der Abwasserkanäle 4. Abschnitt Aichelbach wurden vorgestellt. Für die untersuchten Abwasserkanäle gibt es eine Zustandsqualifizierung von der Stufe 0-4. Die Stufe 0 bezeichnet gravierende Schäden an den Kanalhaltungen, die baldmöglichst behoben werden müssen. Die weiteren Stufen 1-4 haben je höherer Zahl weniger Mängel – die Stufe 4 ist mängelfrei. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurde vom Büro Frank folgende Kostenschätzung erstellt:
Stufe 0 und 1 155.000 EUR
Stufe 2 70.000 EUR
Stufe 3 30.000 EUR
Summe 255.000 EUR.

Die Gemeinde hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Frank eine Maßnahmentabelle erarbeitet, wonach die Schäden der Stufe 0 und 1 im Jahr 2011 saniert werden sollen. Ausnahme hiervon bildet die erforderliche Kanalauswechslung in der Mittelgasse, die erst im Jahr 2012 saniert werden soll, da zuerst der Zustand der Trinkwasserversorgungsleitung in diesem Bereich geprüft werden soll. Der Gemeinderat vergab den Ingenieurauftrag für die Sanierung der Kanalschäden der Stufe 0 und 1 an das Ingenieurbüro Frank in Backnang.

Änderung der Wasserversorgungssatzung

Der Wasserzins beträgt seit 01.01.2009 1,76 EUR EUR/m³ (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Infolge von stark gesunkenen Verbrauchswerten im bisherigen Kalkulationszeitraum wurde eine Überrechnung des Gebührensatzes notwendig. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Wasserzins ab 01.01.2011 von 1,76 EUR/m³ (zzgl. 7% Mehrwertsteuer) auf 2,08 EUR/ m³ (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) festgesetzt wird. Zur Steigerung des Wasserpreises tragen folgende Gesichtspunkte:

  1. Preissteigerungen bei den laufenden Kosten
  2. neu hinzutretende laufende Betriebkosten für Strom und Unterhaltung der neuen Anlagen Druckminderstation Reichenberg/Schiffrain und Ultrafiltrationsanlage Bernhalden und die Fernwirkanlage
  3. Erhöhte Abschreibungen nach Durchführung der nicht unerheblichen Investitionen im Bereich der Wasserversorgung (2009 und 2010 Inbetriebnahme Druckminderstation und Ultrafiltrationsanlage Bernhalden, 2011 u.a. Erschließung Neubaugebiet Steinfeld)
  4. Starker Rückgang der Verkaufsmengen beim Frischwasser als Bemessungsgrundlage (2009: rund 23.000 cbm im Vergleich zur Prognose der bisherigen Kalkulation)

Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Änderung der Wasserversorgungssatzung, welche zum 01.01.2011 in Kraft tritt (siehe gesonderte Bekanntmachung).

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010, sowie Wirtschaftsplan der Wasserversorgung - Einbringen durch die Verwaltung –

Anlässlich der Einbringung des Haushaltsplanes 2010 hielt Bürgermeister Steffen Jäger folgende Haushaltsrede:

Meine Damen und Herren, heute habe ich die Aufgabe und zugleich die Ehre, meinen ersten Haushalt in dieses Gremium einzubringen. Und die wesentliche Aussage, die mit dieser Einbringung verbunden ist, ist diejenige, dass die Gemeinde Oppenweiler nach zwei sehr schwierigen Haushaltsjahren im Jahr 2011 wieder eine optimistischere Perspektive auf das kommende Budget haben darf. Denn nachdem im Jahr 2009 mit der Gewerbesteuer die Haupteinnahmequelle nahezu auf null gesunken war und sich dieser Posten auch 2010 noch deutlich unterdurchschnittlich gestaltete, erwarten wir für das kommende Jahr aufgrund der sehr erfreulichen Konjunkturprognose wieder ein besseres Gewerbesteueraufkommen. Deutlich wird dies auch bei den wesentlichen Eckdaten des Haushalts: Der Haushalt hat ein Gesamtvolumen von rund 13,1 Millionen Euro, wovon 9,7 Millionen auf den Verwaltungshaushalt und 3,4 Millionen auf den Vermögenshaushalt entfallen. Damit liegt das Gesamthaushaltsvolumen 2011 gut eine Million über dem seines Vorgängers.

Die wesentlichen Einnahmen setzen sich zusammen aus drei Säulen:

  • Steuern
  • Zuweisungen
  • Gebühren

Den größten Teil der Einnahmen im Haushalt bilden die Steuereinnahmen. Nach dem, wie bereits eingangs erwähnt, die Gewerbesteuer in den vergangenen beiden Jahren deutlich unter dem langjährigen Mittel lag, können wir angesichts der guten konjunkturellen Entwicklung für das kommende Jahr wieder eine deutliche Annäherung an diesen Wert erwarten.

Für 2011 setzen wir daher im kommenden Jahr einen Planwert bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1,9 Millionen Euro an. Bei der Gewerbesteuer wird das gute Miteinander zwischen den örtlichen Unternehmen und der Gemeinde Oppenweiler deutlich. Einerseits ist die Gewerbesteuer eine bedeutende Einnahmequelle des Gemeindehaushalts. Im Gegenzug bietet die Gemeinde mit einem Hebesatz i.H.v. 320 Prozent einen sehr moderaten Gewerbesteuersatz. Der gewogene Durchschnittshebesatz liegt bezogen auf landesweit vergleichbare Gemeinden bei 340 v.H., bezogen auf die Gemeinden und Städte im Rems-Murr-Kreis bei rund 348 v.H. Zudem ermöglichen es auch gerade die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die für unsere Betriebe und Unternehmen so notwendige Infrastruktur sicherzustellen. Die Gewerbesteuer bildet damit ein starkes und bedeutendes Band zwischen Kommunalverwaltung und örtlicher Wirtschaft. Gerade für eine Gemeinde wie Oppenweiler ist daher die politische Diskussion, die zurzeit über die Abschaffung der Gewerbesteuer zugunsten eines kommunalen Hebesatzrechts auf einen Anteil der Einkommenssteuer geführt wird, mit großer Sorge zu beobachten. Zumal just mit einer solchen Umgestaltung das angeblich verfolgte Ziel – nämlich die kommunalen Einnahmen unabhängiger von der aktuellen Wirtschaftslage zu machen – gerade nicht erreicht würde. Vielmehr zeigen Gemeinden wie Oppenweiler, dass die Gewerbesteuer eine verlässliche Steuereinnahme ist, mit der man auch konjunkturelle Einbrüche überbrücken kann. Nämlich dann, wenn man ein gutes schwäbisches Haushaltsgebot berücksichtigt. Und dieses besagt, in guten Zeiten muss etwas zurücklegt werden, damit man in schlechten Zeiten darauf zurückgreifen kann. Es ist aber nicht lediglich ein schwäbisches Gebot, nein auch ein bekannter Volkswirtschaftsexperte – der Amerikaner Abba P. Lerner – hat das sogenannte „deficit spending“ propagiert.

Meine Damen und Herren, der Gemeinde Oppenweiler war es möglich in den schlechten Jahren 2009 und 2010 auf ihre Rücklage zurückzugreifen. Ich bin daher der Meinung, wir Kommunen sind durchaus in der Lage verantwortlich mit den Einnahmen aus der Gewerbesteuer umzugehen. Deshalb halte ich nichts von einer Abschaffung dieser Steuerart zugunsten eines sehr theoretischen Konstrukts, das am Ende niemand wirklich durchblickt. Denkbar ist aus meiner Sicht vielmehr eine Verbreiterung der Gewerbesteuer auch auf die freien Berufe. Denn unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ist es fast schon zwingend, dass nicht nur ein Handwerksbetrieb Gewerbesteuer bezahlen muss, sondern eben auch eine Anwaltskanzlei oder sonstige freie Berufe.

Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Einnahmeposten ist der Anteil der Gemeinde am Gesamtaufkommen aus der Einkommensteuer. Er beträgt im Jahr 2011 nach den Orientierungsdaten des Finanzministeriums rund 1,5 Millionen Euro. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist für die Kommunen eine verlässliche und in aller Regel konstante Einnahmequelle. Er ist damit der ideale Partner der Gewerbesteuer. Die weiteren Steuerentnahmen können Sie dem Haushaltsentwurf entnehmen.

Meine Damen und Herren, kommen wir zu den Zuweisungen, konkret zur Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft. Dieser Einnahmeblock spielte in der Vergangenheit in Oppenweiler keine große Rolle, war man doch meist – ob der guten Gewerbesteuereinnahmen – ein starker Zahler in den Ausgleichstopf. Der Berechnung des Finanzausgleichs liegen jedoch die Einnahmeverhältnisse des vorvergangenen Jahres, also 2009, zugrunde. Nachdem die Gemeinde in diesem Jahr bei der Gewerbesteuer nahezu einen Totalausfall zu verschmerzen Jahr hatte, kommen wir nun 2011 ausnahmsweise in den Genuss einer Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft beträgt für Oppenweiler 2011 nach den herausgegebenen Orientierungswerten des Finanzministeriums 851.300 Euro. Angesichts der sehr großen Beträge, die wir in den vergangenen Jahren in diesen Topf einbezahlt haben, müssen wir jedoch kein schlechtes Gewissen haben, wenn wir nun im kommenden Jahr ausnahmsweise von diesem profitieren.

Gebühreneinnahmen erwartet die Gemeinde im Jahr 2011 mehr als 800.000 Euro, Miet- und Pachteinnahmen einschließlich der Verkaufserlöse und anderer Kostenersätze für Verwaltungs-und Betriebsausgaben in Höhe von insgesamt 387.400 Euro. Mit diesen sich stabilisierenden Einnahmen gelingt uns nach zwei Jahren mit einer sog. negativen Zuführung im Jahr 2011 wieder eine positive Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.954.700 Euro.

Damit erreichen wir – da die Gemeinde keinerlei Tilgungsleistungen zu erbringen hat – zugleich auch eine Netto-Investitionsrate in dieser Höhe. 2011 ist damit keine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage notwendig. Natürlich ist es dazu erforderlich, trotz der sich entspannenden Haushaltslage die zu tätigenden Investitionen auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Mit dem Investitionsprogramm für das kommende Jahr, das wir bereits in unserer Sitzung am 12.10.2010 beschlossen haben, ist uns dies aus meiner Sicht sehr erfolgreich gelungen. Die wesentlichen Schwerpunkte des Investitionshaushalts 2011 sind:

  • Erschließung des Neubaugebietes „Steinfeld“ 1.400.000 Euro
  • Klärschlammpresse auf der Kläranlage Oppenweiler 300.000 Euro
  • Kanalsanierungsmaßnahmen 250.000 Euro
  • Ausbau der Breitbandversorgung 150.000 Euro
  • Hochwasserschutzmaßnahmen 100.000 Euro
  • Maßnahmen im Rahmen des Energiekonzepts -Installation Fotovoltaikanlage Murrtalschule 60.000 Euro -Evtl. zusätzlich Wärmedämmung KiGa Burgblick nach HH-Lage
  • Flussgebietsuntersuchung der Seitengewässer 50.000 Euro
  • 1. Planungsrate Neubau Kiga im Neubaugebiet 50.000 Euro

Im Verwaltungshaushalt sind die größten Ausgabeposten:

  • Diverse Umlagen (FAG-, Kreis-, Gewerbesteuerumlage) • 31,6 Prozent
  • Die Zuführung zum Vermögenshaushalt • 20,2 Prozent
  • Personalausgaben • 18,9 Prozent

Absolut sind dies ca. 200.000 Euro mehr Personalausgaben als im vergangenen Jahr. Dies ist bedingt durch steigende Pensionsleistungen, zusätzliches Personal in der Kinderbetreuung und die Umorganisation der Jugendarbeit. Letztere führt dazu, dass die anfallenden Kosten nun nicht mehr als Sach- sondern als Personalausgaben veranschlagt werden.

Ja, meine Damen und Herren, so viel zum Gemeindehaushalt. Lassen Sie mich nun noch ein paar Sätze zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung sagen. Unter Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung mussten wir die Wasserversorgungsgebühr erhöhen. Dies ist einerseits immer eine schwierige Entscheidung. Auf der anderen Seite muss man klar sagen – eine gute Qualität kostet auch ein gewisses Geld. Mit den Maßnahmen „Druckminderungsstation Reichenberg“ und „Ultrafiltrationsanlage Bernhalden“ haben wir in den Jahren 2009 und 2010 die Qualität und die Versorgungssicherheit in den Ortsteilen Schiffrain, Reichenberg und Bernhalden wesentlich verbessert. Mit der im Wirtschaftsplan geplanten Erweiterung des Hochbehälters Oppenweiler um eine Ultrafiltrationsanlage (240.000 Euro) wäre dann sogar wieder eine deutlich erhöhte Eigenwassernutzung im Bereich der Eichhölzeles-und Büffenbachquellen möglich. Dies würde eine weitere Qualitätsverbesserung innerhalb unserer Wasserversorgung bedeuten. Und im Zusammenhang der Versorgungssicherheit ist die Nutzung der Eigenwasserressourcen ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Denn diese Ressourcen stehen uns immer zur Verfügung – auch wenn in einem trockenen Sommer das Wasser ein Mal knapp würde. Weitere Planungen sind die Erschließung des Baugebiets Steinfeld mit 270.000 Euro und die Leitungserneuerung im Gabweg mit 70.000 Euro.

Erfreulich ist die Tatsache, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung seit Mitte 2010 frei von externen Verbindlichkeiten ist. Es bestehen lediglich Verbindlichkeiten ggü. dem Gemeindehaushalt. Dieser wird auch im Jahr 2011 einen Kredit in Höhe von geplant 250.000 Euro an die Wasserversorgung erteilen. Damit ergibt sich ein planmäßiger Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung beim Gemeindehaushalt zum 31.12.2011 von gut einer Million Euro.

Meine Damen und Herren, Sie haben nun die Möglichkeit Haushaltsentwurf und Wirtschaftsplan Wasserversorgung bis zur nächsten Sitzung intensiv zu studieren. Ich möchte die Gelegenheit jetzt noch nutzen, um einige Worte des Dankes auszusprechen. Mein besonderer Dank gilt Ihnen, Herr Mößner und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Finanzverwaltung. Sie haben mit viel Engagement und der ein oder anderen Sonderschicht den Haushalt 2011 aufgestellt. Vor allem die sehr übersichtliche und gut strukturierte Darstellung des Haushalts möchte ich dabei lobend erwähnend. Mein Dank gilt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Gemeinde, die allesamt ihre Aufgabe gewissenhaft, zuverlässig und stets mit einem wirtschaftlichen Kontrollblick erfüllen. Den Steuerzahlern danke ich für die pünktliche Bezahlung der Steuern und Gebühren und für das Vertrauen in unsere Arbeit. Ihnen, meine Damen und Herren des Gemeinderats, danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit, deren Ergebnis die wesentliche Grundlage dieses Haushalts darstellt. Jetzt bleibt uns nur, darauf zu hoffen, dass die guten Konjunkturprognosen auch tatsächlich so eintreten. Dann können wir nach dem Jahr 2011 feststellen, dass die Gemeinde die Wirtschaftskrise dank ihrer besonnenen Haushaltspolitik gut überstanden hat.

Die Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011, sowie des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung 2010 ist in der Sitzung am 14.12.2010 geplant.

Gesplittete Abwassergebühr

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch Urteil vom 4. März 2010 den in Baden-Württemberg üblichen Frischwassermaßstab zur Bestimmung der Abwasserkosten verworfen. Künftig muss daher die Abwassergebühr getrennt nach häuslichem Abwasser und Regenwasser berechnet werden. Diese Änderung gilt ab dem 01.01.2010. Der Gebührenanteil für das Regenwasser wird dabei auf Grundlage der von dem jeweiligen Grundstück in das öffentliche Abwassersystem eingeleitete Oberflächenwasser erhoben. Als Berechnungsgrundlage dient die versiegelte Fläche, wobei je nach Grad der Versiegelung unterschiedliche Faktoren angesetzt werden sollen. Die Gemeinde stützt ihre Erhebungen auf die Daten aus dem Allgemeinen Liegenschaftskataster ALK und Selbstauskunftsbögen der Bürgerinnen und Bürger.

Der Gemeinderat hat daher den Grundsatzbeschluss über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in seiner Sitzung vom 22.06.2010 gefasst. Als Folge muss auch der Gebührenteil der Abwassersatzung überarbeitet werden. Als Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr sind zwei Alternativen denkbar:

  1. Versiegelte Grundstücksfläche ohne Differenzierung nach Versiegelungsart
  2. Versiegelte Grundstücksfläche mit Differenzierung nach Versiegelungsart

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die bereits auf der Grundlage von gesplitteten Gebührenmaßstäben Abwassergebühren erheben, legen in der weit überwiegenden Mehrzahl der Gebührenbemessung einen Maßstab zugrunde, der eine Differenzierung nach Versiegelungsart berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass bei der Gebührenbemessung für die Niederschlagswassergebühr ein Maßstab zugrunde gelegt wird, der eine Differenzierung nach Versiegelungsart in einem 3-Stufen-Modell berücksichtigt. Folgende Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr wurde festgelegt:

1. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses.

2. Die versiegelten Teilflächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird:
a.) Vollständig versiegelte Flächen z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen, fugenlose Plattenbeläge 0,9
b.) Stark versiegelte Flächen z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster 0,6
c.) Wenig versiegelte Flächen z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3

Für Versiegelte Teilflächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a.) bis c.), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.

3. Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, einem Mulden-Rigolensystem oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,2 berücksichtigt.

4. Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes:
- Bei Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert;
- Bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb, werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert.
Dies gilt nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind.

Die Grundstückseigentümer erhalten hierzu in den kommenden Wochen den Erhebungsbogen zugesandt. Mit diesem werden dann auch nochmals Erklärungen zum Verfahren und zur Eingruppierung der Flächen verbunden.

Vorstellung des Konzepts zur offenen Jugendarbeit Oppenweiler ab 01.01.2011

Der Gemeinderat hat beschlossen, ab dem 01.01.2011 die Jugendarbeit in Oppenweiler neu zu organisieren. Die seit Oktober 2000 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen den Gemeinden Aspach, Oppenweiler und Sulzbach an der Murr wurde aufgehoben. Künftig wird es in Oppenweiler einen eigenständigen Ansprechpartner für die Jugendarbeit geben. Auch bezüglich der Räumlichkeiten, die aus Sicht der Verwaltung für den Betrieb eines Jugendtreffs nicht optimal waren, gibt es eine neue Lösung. Im Einzelnen ergeben sich ab 01.01.2011 folgende Änderungen im Bereich Jugendarbeit:

  • Mit der Evangelischen Kirchengemeinde wird eine Kooperation im Bereich Jugendarbeit eingegangen.
  • Jugendtreff wird in den Jugendräumen im Evangelischen Gemeindehaus untergebracht werden.
  • Ab 01.01.2011 wird Herr Jochen Schmidt als teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter in der offenen Jugendarbeit (15 Wochenstunden) beschäftigt sein, so dass es einen eigenständigen Ansprechpartner für die Jugendarbeit in Oppenweiler gibt. Herr Jochen Schmidt ist bereits seit vergangenem Schuljahr in der Murrtal-Schule als Jugendbegleiter tätig.
  • Herr Schmidt wird auch weiterhin in der Murrtal-Schule (8 Wochenstunden) tätig sein. Durch die Kombination der Tätigkeiten hat Herr Schmidt mehr Präsenz im Alltag der Kinder/Jugendlichen, wodurch Problembereiche gezielter aufgegriffen werden können.

2010-12-14 Gemeinderatssitzung[]

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14.12.2010

Die Sitzung beginnt um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung öffentlich
1. Fragestunde für Einwohner
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 Beratung und Beschlussfassung
3. Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Oppenweiler 2011 Beratung und Beschlussfassung
4. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang
a) 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss
b) 3. Änderung - Auslegungsbeschluss
c) 6. Änderung - Feststellungsbeschluss
d) 7. Änderung - Auslegungsbeschluss
e) 8. Änderung - Auslegungsbeschluss
f) 9. Änderung - Auslegungsbeschluss
g) 10. Änderung - Auslegungsbeschluss
h) 12. Änderung - Auslegungsbeschluss
5. Bekanntgaben a) nicht öffentlicher Beschlüsse b) Bausachen c) Sonstiges
6. Anfragen
7. Verschiedenes

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 14.12.2010

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 mit Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2011 - Beratung und Beschlussfassung -

Nachdem der Haushaltsplan in der Gemeinderatssitzung am 16.11.2010 von der Gemeindeverwaltung eingebracht und erläutert wurde, hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2011 beschlossen.

Frau Gudrun Rauh von der Freien Gemeindeliste Oppenweiler hielt folgende Rede

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäger, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, liebe Mitstreiter im Gemeinderat. Der Haushaltsplan für 2011 wurde von Ihnen Herr Jäger und Herr Mößner in der letzten GRS eingebracht und vorgestellt. Fürs Neue Jahr stehen die Zeichen besser als im Letzten noch gedacht oder prognostiziert wurde. Wobei ich schon in der letzten Hauhaltsrede vorhergesagt habe, Deutschland kommt aus der Wirtschaftskrise und Oppenweiler auch. Die Zahl der Arbeitssuchenden liegt erstmals unter dem des Jahres 1992. Die Schuldenkrise einiger Staaten im Euroraum lässt jedoch nicht zur uneingeschränkten Freude verleiten. Nichts desto trotz freuen wir uns, ohne schlechtem Gewissen, dass wir im Jahr 2011 aus dem Topf Finanzausgleich 851 300.-Euro erhalten. Im kommenden Jahr können wir ohne Entnahme aus der Rücklage unsere Verpflichtungen erfüllen, bei einem Gesamtvolumen von 13,1 Millionen Euro. In der Rücklage verbleiben nach vorsichtiger Schätzung zum Jahresende 2011 noch 7 964 466.- Euro.

Doch wie beschreibt es Herr Mößner: „Mittelfristige Finanzplanung ist: die Geschicklichkeit, Annahme und Vermutung, Möglichkeit, Erwartung und Besorgnis mit hellseherischen Elementen zusammenzufügen um so ein Orientierungsmittel anzubieten.......“ Eine ganz wichtige und richtige wegweisende Entscheidung hat der GR beim Energiekonzept / Investitionsprogramm 2011 getroffen. Es wird 2011 mit der Installation der Fotovoltaikanlage auf der Murrtalschule begonnen. Zusätzliche Wärmedämmung im KiGa Burgblick soll nach Haushaltslage erfolgen. Die richtige Entscheidung war es wohl schon, denn die erste Wärmedämmung im KiGa konnte schon vorgezogen *2010* ausgeführt werden. Es wurde die Eingangstür erneuert!

Das größte Thema in Oppenweiler 2011 heißt W A S S E R

  • Die nötig gewordenen Gebührenerhöhungen im Frischwasserbereich haben wir im GR schon 2010 verabschiedet.
  • Örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen, aufgrund des Hochwassers vom 03.07.2009, sind im Investitionsprogramm für 2011 beschlossen. (236 000.-Euro)
  • Kanäle- und Wasserleitungssanierungen lassen uns nicht zur Ruhe kommen mit jährlichen Investitionen.
  • Auch wir in Oppenweiler müssen politische Entscheidungen und Beschlüsse umsetzen. So kommt auch bei uns die gesplittete Abwassergebühr 2011. Mehraufwand für Verwaltung und Mehrkosten für Bürger.
  • Hochwassermaßnahmen im Wasserverband Murrtal, hoffen wir zum Teil mit dem leidlichen Thema B14 verknüpfen zu können.

Grundsätzlich lässt uns der Bund, mit unserer Ortsdurchfahrt und seiner B 14 ganz schön im Regen stehen. Kein Geld für den neuen Straßenbelag 2010. Die bekannten hohen Feinstaubbelastungen, Lärmschutzmaßnahmen sowie die LKW Mautumfahrungsstrecke durch unseren Ort bleiben ohne Einschränkung bestehen. Im Bereich Kinderbetreuung wird sehr gute Arbeit geleistet. In den Öffnungszeiten, Betreuungsformen, Ausstattung sind wir sehr gut aufgestellt und für die zukünftigen Vorschriften schon rechtzeitig auf dem richtigen Weg. Die Schule unser Sorgenkind. Mit den Räumlichkeiten, Gebäude und Feuerschutz, hat die Gemeinde alle Maßnahmen die in ihrer Möglichkeit stehen hervorragend erledigt. Politisch gewollte Veränderungen, bezüglich des Bestehens der Hauptschule im ländlichen Bereich, können wir auf Grund des demographischen Wandels, schwer realisieren. Durch den Planungswettbewerb für das Baugebiet "Steinfeld", können wir schon im Jahr 2011 der Bevölkerung, gut zugeschnittene, attraktive Bauplätze zur Verfügung stellen. Ein großes Lob an die Agenda und Sie Herr Jäger. Konnte doch durch ihr beider Engagement, für die Bürger von Oppenweiler eine "kleine Maßnahme" wieder rückgängig gemacht werden. Der 2. Fahrkartenautomat am Bahnhof wurde wieder aufgestellt.

Zwei Wünsche für 2011 hätten wir noch,

  1. den Personenzugverkehr wieder auf Gleis 1 zu verlegen. So hätten wir einen behindertengerechten Zugang, dies wäre sehr wünschenswert.
  2. Könnte man die Ampelanlage am Rewe nach der Abschaltung um 21 Uhr ganz ausschalten, statt mit einem Blinklicht die ganze Nacht leuchten zu lassen. Es handelt sich hier, "nur" um eine Ein- und Ausfahrt in einen Parkplatz!

Die freie Gemeindeliste stimmt dem HHP 2011 in der vorliegenden Fassung zu und bedankt sich bei Ihnen Herr Mößner und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das übersichtliche und mit viel Engagement gefertigte Werk. Herzlicher Dank gilt unserer jungen Verwaltungsriege mit Ihnen Herrn Jäger an der Spitze. Die sich in einem knappen Jahr, mit viel Fach- und Sachkenntnis in die neuen Aufgabenbereiche eingearbeitet hat und unsere Gemeinde weiterhin mit individuellem Charme weit über die Ortsgrenzen hinaus präsentiert. Allen Bürgerinnen und Bürgern danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen, besonders für die vielen Anregungen und Hinweise für unsere Gemeinderatsarbeit. Schließen möchte ich mit den Worten: „Gott schenke mir die Gelassenheit Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut Dinge zu ändern, die in meiner Macht stehen und die Klugheit beides voneinander zu unterscheiden.“

Herr Wilfried Klenk von der Freien Wählervereinigung hielt anschließend folgende Rede

„Sehr geehrter Herr Jäger, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der meteorologischen Beschreibung der Haushaltsjahre 2009 „Gewitter“ und 2010 „dunkle Wolken“ durch unseren Kämmerer, Herrn Mößner, können Sie lieber Herr Jäger mit ihrem ersten Haushalt als Bürgermeister der Gemeinde Oppenweiler wieder erste Silberstreifen am Horizont erkennen. Wir sind auch stolz darauf, dass wir unsere – nur einmal im letzten Jahr aus bekannten Gründen unterbrochene – Tradition in Oppenweiler fortsetzen können und den Haushalt nicht nur im alten Jahr einbringen, sondern auch verabschieden. Vorab auch gleich wieder ein Kompliment für die anschauliche, verständliche Erläuterungen, Darstellungen und Präsentation bei der Einbringung. Was ich diese Woche schon bei einer anderen Gelegenheit und in anderem Zusammenhang gesagt habe, gilt allerdings leider auch für die Einbringung/Verabschiedung des Haushaltes: das Interesse der Bevölkerung hält sich in Grenzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Konjunktur zieht deutlich an und die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung lässt einen wieder hoffnungsvoll stimmen. Dennoch können wir derzeit fast täglich aus Etatberatungen in anderen Bereichen vernehmen, wie sich die aktuelle Entwicklung der Kommunalfinanzen darstellt. Die wirtschaftliche Entwicklung führte im Jahr 2009 (Gewitter) zu einem deutlichen Rückgang der Steuereinnahmen in den Gemeinden - auch in Oppenweiler - in noch nie dagewesenem Umfang. Da der kommunale Finanzausgleich auf der Grundlage der Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres berechnet wird, führt der Steuereinbruch des Jahres 2009 zu deutlich geringeren Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und Umlagen 2011. Diese Entwicklung der Abfolge ist allerdings nicht neu. Einer immer größeren Zahl von Kommunen gelingt es derzeit trotz größter Konsolidierungsanstrengungen nicht, ihre Haushalte auszugleichen. Eine Sorge, welche wir als Oppenweiler Gemeinderäte in dieser Form nicht kennen. Aber auch für uns gilt, die Steuereinnahmen des Vorkrisenjahres 2008 werden wir nach meiner Einschätzung frühestens im Jahr 2013 wieder erreichen, weshalb auch wir weiterhin etwas kürzer treten müssen. Anderseits können wir nur froh und uns selbst dankbar dafür sein, dass die Senkung der Neuverschuldung und letztendlich die Tilgung aller Schulden für uns in den letzten Jahren – unabhängig von irgendwelchen Krisen - ein Gebot der Generationengerechtigkeit und Ausdruck einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Haushaltspolitik für unsere Gemeinde war. Jetzt zeigt sich erst recht, was es bedeutet, wenn man keinerlei Tilgungsleistungen zu erbringen hat und ohne Schuldaufnahme bzw. Griff in die Rücklagen investieren kann.

Sehr geehrter Herr Jäger, Sie haben in ihrer Haushaltsrede im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer davon gesprochen, dass hier mit einem moderaten Hebesatz das gute Miteinander zwischen den örtlichen Unternehmen und der Gemeinde deutlich wird. Lassen Sie mich noch ergänzen, dieser Hebesatz ist nicht nur moderat, sondern der niedrigste im ganzen Rems-Murr-Kreis und gilt im Jahre 2011 sage und schreibe seit 39 Jahren. Weshalb wir einer Erhöhung im Jubiläumsjahr 2012 schon heute eine klare Absage erteilen. Sie haben in ihrer Rede in diesem Zusammenhang auch die immer wieder aufkeimende politische Diskussion über die Zukunft der Gewerbesteuer angesprochen. Diese Diskussion kann ich Ihnen sagen, ist nicht ganz so einfach, denn in diesem Zusammenhang müsste dann auch die Frage beantwortet werden, woher bei Abschaffung der Gewerbesteuer die rund 40 Milliarden Euro Einnahmeausfälle der Städte und Gemeinden kommen sollen. Eine Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen und ein Ausbau der Hinzurechnungen würde hingegen die Chance eröffnen, den Gewerbesteuerbeitrag der bereits bisher Steuerpflichtigen zu reduzieren. Auf jeden Fall stimme ich mit Ihnen dahingehend überein, dass die Kommunen eigene Steuern mit Bezug zur örtlichen Wirtschaft brauchen. Denn, und dies sage ich auch in anderer Funktion, starke Kommunen sind für die gesellschaftliche und politische Stabilität unseres Gemeinwesens unabdingbar. Ein großes Kompliment an dieser Stelle an unsere örtlichen Unternehmen auch einmal dafür, dass sie in der Regel Jahr für Jahr nicht nur Steuern bezahlen, sondern auch Ausbildungsplätze anbieten. Obwohl dies ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft und auch ein Beitrag zum sozialen Frieden sind, ist es längst nicht überall eine Selbstverständlichkeit. Unsere Firmen bieten damit jungen Menschen – oft aus Oppenweiler selbst - gute Start- und Entwicklungschancen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vieles könnte ohne ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte nicht geleistet oder aufrechterhalten werde. Das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde ist wie man immer wieder feststellen kann, vorbildlich. Wir wollen dieses bewährte Engagement in den nächsten Jahren gerne weiter unterstützen und weiter entwickeln. Mit der Erschließung des Baugebietes Steinfeld, gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterentwicklung unserer Gemeinde. Wir stellen uns damit auch dem Wettbewerb der Gemeinden in der Region, ein Wettbewerb um Einwohner, ein Wettbewerb um Zuzug. Zuzug wird es aber nur dort geben, wo die Menschen eine persönliche und berufliche Perspektive im Ort bzw. der Umgebung sehen. Nichtsdestotrotz sei folgende Anmerkung schon heute erlaubt, es muss uns auch bewusst sein, dass dies unser letztes großes zusammenhängendes Baugebiet in der Gemeinde ist. Unsere Fraktion würde einer Lockerung der Verkaufskriterien für Gemeindebauplätze deshalb derzeit auch nicht zustimmen. Breitbandversorgung ist heute mit ein wichtiger Standortfaktor nicht nur für Unternehmen. Deshalb wollen wir, dass wir mit Nachdruck weiter daran arbeiten. Wir standen als Gemeinderat bei der Verabschiedung des Investitionsprogramms zu unserer Zusage, im nächsten Jahr zwingend notwendige Maßnahmen in Bezug auf den Hochwasserschutz durchzuführen. In den letzten Jahren haben wir sehr viel in unsere Schule und Kindergärten investiert. Doch wir investieren nicht nur in Gebäude und Räume, sondern auch in Personal, Erziehung und Betreuung. So halten wir zum Beispiel die neue Form der Jugendarbeit für vielversprechend. Den eingeschlagenen Weg mit der evangelischen Kirchengemeinde bezüglich des Kindergartens Breslauer Straße und künftig Steinfeld, halten wir für eine für beide Seiten zukunftsweisende Lösung, von welcher beide Seiten partizipieren können. Bleibt nur noch zu hoffen, dass den Kirchenoberen die gleiche Weitsicht wie den örtlichen Vertretern beschert sei. Wir sind froh darüber, dass wir mit unserem Energiekonzept in diesem Jahr einen Schritt weitergekommen sind, betonen allerdings abermals, dass für unsere Fraktion die Einsparung von Energie immer oberste Priorität haben wird. Dies gilt zunächst für den vorhandenen Bestand aber auch für innovative Ansätze zum Beispiel bei der Straßenbeleuchtung im neuen Baugebiet. Ansonsten wird uns die Energiepolitik im kommenden Jahr ohnehin noch intensiv beschäftigen. Die Erhöhung der Wasserversorgungsgebühr haben wir aus Überzeugung mitgetragen, da auf der anderen Seite zukunftsweisende Investitionen im Bereich der Wasserversorgung gegenüberstehen. Dass letztendlich auch die Abgabemenge sich auf die Gebühr auswirkt, ist zwar rechnerisch logisch, sollte die Abnehmer aber nicht vom sparsamen Gebrauch dieses doch sehr kostbaren Gutes abhalten. Erfreulich, dass auch der Eigenbetrieb Wasserversorgung seit Mitte diesen Jahres frei von externen Verbindlichkeiten ist. Dies bedeutet im Klartext, dass die Gemeinde Oppenweiler in der konsolidierten Bilanz seit 2010 absolut schuldenfrei ist! Nachdem die Rahmenbedingungen insgesamt und die Ansätze im Haushalt unserer Auffassung nach stimmen, stimmen wir als Freie Wählervereinigung, dem Planwerk in der vorliegenden Fassung zu. Wir möchten es aber auch als Gemeinderat nicht versäumen, in diesem Jahr an dieser Stelle von unserer Seite ein herzliches Wort des Dankes an alle Abgaben- und Steuerzahler zu richten. Ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Oppenweiler insbesondere Ihnen, Herr Jäger, und Frau Schmidt und den Herren Mäule und Mößner mit ihren jeweiligen Mitarbeitern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich meine Ausführungen zum Haushalt 2011 mit der Feststellung schließen, dass es für den Oppenweiler Gemeinderat wohltuend ist zu wissen, dass, wenn wir über Geld streiten, wir nicht erst feststellen müssen, ob es sich um anwesendes oder abwesendes Geld handelt.“

Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang

Der Gemeinderat hatte insgesamt 8 Änderungen des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang zu behandeln. Die Änderungen sind für folgende Maßnahmen erforderlich:
a) 2. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich des neuen Standorts Hallenbad
Der Gemeinderat hat beschlossen, die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 20.03.2008 mit Umweltbericht 31.05./ 03.09.2010 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
b) 3. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich „Obere Walke“ in Backnang
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 20.03.2008 mit Umweltberichten vom 19.11.2010 (Planbereich 05.07/4) und 22.11.2010 (Planbereich 05.07/4) aufzustellen und öffentlich auszulegen.
c) 6. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Auenwald, Fläche für Gewerbe und Sport (Tennis)
Der Gemeinderat hat beschlossen, die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Auenwald, Fläche für Gewerbe und Sport (Tennis) nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 04.11.2008 mit Umweltbericht des Büros HEITZMANNPLAN vom 09.09.2008/ 18.09.2009 festzustellen.
d) 7. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Allmersbach im Tal, Gewerbefläche Industriestraße
Der Gemeinderat hat beschlossen, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 02.06.2009 mit Umweltbericht vom 23.06./ 29.09.2009 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
e) 8. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Aspach, Sondergebiet „Sportfläche Fautenhau“
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 14.08.2009/ 22.11.2010 mit Umweltbericht vom 13.11.2009 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
f) 9. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Backnang, Sondergebiet „Griechisch- Orthodoxe- Kirche“ Seefeld
Der Gemeinderat hat beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts vom Stadtplanungsamts und der Begründung vom 14.08.2009 mit Umweltbereicht des Büros HEITZMANNPLAN vom 18.05.2010 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
g) 10. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Backnang, Sondergebiet „Hundesport“ Diebsklingenwald Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe des Deckblatts des Stadtplanungsamts und der Begründung vom 14.08.2009 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
h) 12. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang im Bereich Weissach im Tal, Mischgebiet „Hohweiler Straße“ und Lutzenbergstraße, Wohngebiet „Baumäcker“
Der Gemeinderat hat beschlossen, die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Backnang nach Maßgabe der Deckblätter 1-3 des Stadtplanungsamts und der Begründung mit Umweltbericht um 14.08.2009 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
Die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der VVG Backnang wurden ermächtigt, den Änderungen des Flächennutzungsplanes der VVG Backnang zuzustimmen.

2009[]

2009-08-11 Gemeinderatssitzung[]

Bericht BKZ 14.08.2009 „Wohl dem, der hat“ - Rücklagen der Gemeinde schmelzen dahin – Erster Nachtragshaushalt 2009 beschlossen

Wirtschaftskrise, weniger Gewerbesteuereinnahmen, zusätzliche Ausgaben wegen des Konjunkturprogramms II – das sind die Gründe dafür, dass jetzt ein erster Nachtragshaushaltsplan in der Gemeinde aufgestellt werden musste.

OPPENWEILER (flo). Es ist der erste Nachtragshaushalt, den Bürgermeister Bernd Brischke nach einer 10-jährigen „Pause“ aufstellen musste. Gleichzeitig war es auch erforderlich, den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung zu ändern. Beide Punkte hatte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Zuvor hatte der Rathauschef einen Zwischenbericht über die Finanzen abgegeben. Daraus ging hervor, dass die im Haushaltsplan 2009 enthaltene Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt nicht erbracht werden kann. Brischke berichtete dem Gremium, dass sich die finanzielle Situation noch weiter verschlechtern wird, da sich die im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe von 3 Millionen Euro voraussichtlich auf 500000 Euro verringern werden. Er werde daher eine Liste mit Einsparungsmöglichkeiten erarbeiten. Bereits beauftragte oder begonnene Maßnahmen werden aber fortgeführt.

Ziel ist es aber, machte Brischke gleichzeitig deutlich, dass sämtliche geplanten Ausgaben des laufenden Jahres überprüft werden. Eventuell würden Ausgabepositionen auf das kommende Jahr verschoben werden, um die Entnahme aus dem Sparstrumpf der Gemeinde etwas reduzieren zu können.

„Wohl dem, der hat“, sagte Wilfried Klenk. Der Sprecher der Freien Wählervereinigung zeigte sich „schockiert“ angesichts der Tatsache, dass die recht hohen Rücklagen der Gemeinde innerhalb eines halben Jahres dahinschmelzen würden. Zum Ende des vergangenen Jahres hatte die Gemeinde 13 Millionen auf der hohen Kante. Die ursprünglich geplante Entnahme lag bei etwas über 2,7 Millionen. Doch jetzt sollen weitere 1,2 Millionen abgehoben werden. Bleibt ein Guthaben von 9 Millionen Euro.

Während sich der Verwaltungshaushalt um 1,6 Millionen auf 8,9 Millionen Euro ermäßigt, erhöht sich der Vermögenshaushalt leicht um 182000 auf 5,5 Millionen Euro. Dramatisch ist der Rückgang der Gewerbesteuer. Der entsprechende Ansatz muss von bisher 3 auf 1 Million Euro reduziert werden. Die Kreisumlage erhöht sich um 35000 Euro, weil nunmehr der beschlossene Hebesatz berücksichtigt ist.

Schwer wiegen die finanziellen Auswirkungen für die Beseitigung von Folgeschäden aus dem Unwetter vom 3. Juli, das die Gemeinde in besonderem Maße getroffen hatte (wir berichteten). Dies ist jedoch nicht Gegenstand des Nachtrags.

2009-09-22 Gemeinderatssitzung[]

Einladung BKZ 21.09.2009 Neue Konzepte für Außenanlage

OPPENWEILER. Am morgigen Dienstag treffen sich die Gemeinderäte um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses zu einer Sitzung. Nach der Fragestunde für Einwohner vergibt das Gremium die Fernmelde- und Leittechnik sowie die elektrische und messtechnische Ausrüstung für die Wasserversorgung. Anschließend werden die Konzepte für die Außenanlage des Kindergartens Burgblick vorgestellt und über die Beschaffung eines MTW für die Feuerwehr gesprochen. Des weiteren stehen folgende Punkte auf der Tagesordnung: Bebauungsplan Schmiedbühl II „1. Änderung“ (Satzungsbeschluss), diverse Änderungen des Flächennutzungsplans der VVG Backnang, Vergabe der Dachsanierung beim Jugendzentrum und der Kauf eines Rasenmähers zur Grünflächen- und Sportplatzpflege. Die Gemeinderatssitzung schließt mit einigen Bausachen sowie diversen Regularien.

BKZ 02.10.2009 Natur und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt - Außenanlage Kindergarten Burgblick: Auftrag ging an Rudolf Hettich – Büros Heitzmannplan und Schmiedeknecht gingen leer aus

Die Außenanlage des Kindergartens Burgblick soll neu gestaltet werden. Den Auftrag dazu erhielt der Umweltpädagoge Rudolf Hettich. Der Umbau, bei dem die Aspekte Natur und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen, wird fast 100000 Euro kosten. Die Bauleistungen schreibt das Ingenieurbüro Kipf aus.

Kreativität statt hausbackenem Standard: Sträucher, Wasserlauf, Rundweg, Erdwall, Klettersteine und Seilgarten, Wasserfall, Gerätehütte, Baumstämme, Spielgrube und Klettersäulen - der befürwortete Entwurf von Umweltpädagoge Hettich strotzt vor abenteuerlichen Ecken. Plan und Fotos: GNU

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. Während die vorherrschenden Materialien in der neu gestalteten Außenanlage des Kindergartens Burgblick Holz, Wasser und Erde sein werden, war der Weg bis hin zu dieser Entscheidung ein sehr steiniger. Bereits im November vergangenen Jahres hatte Bürgermeister Bernd Brischke angekündigt, dass Geld in die Außenanlage des Kindergartens gesteckt werden müsste. 100000 Euro wurden bereitgestellt.

Einen Monat später, als der Gemeinderat den Etat absegnete, sparte Günter Schopf von der Freien Gemeindeliste in seiner Stellungnahme nicht mit unmissverständlichen Worten: „Wir befürworten (...) eine Umgestaltung, legen aber großen Wert auf eine kreative Planung und schlagen daher einen Architektenwettbewerb als Planungsgrundlage vor. Hausbackene, nur modifizierte Standardlösungen rechtfertigen nicht das relativ hohe Investitionsvolumen.“

Den erwünschten Architektenwettbewerb gab es nicht. „Die Verwaltung beauftragte im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Büro Heitzmannplan aus Weissach im Tal mit der Erstellung einer neuen Konzeption“, schrieb Brischke damals in die Sitzungsvorlage. Doch zur Abstimmung war es nicht gekommen. Auf Antrag der FGL war die Verwaltung beauftragt worden, einen weiteren Entwurf vorzulegen. Dies geschah im April, als der Garten- und Landschaftsarchitekt Helmut Schmiedeknecht aus Bad Wimpfen seinen Plan vorstellte. Auch diesmal gab es keine Entscheidung. FGL-Sprecherin Gudrun Rauh hatte den Antrag gestellt, eine Alternativplanung von Rudolf Hettich von der Gesellschaft für Natur- und Umwelterziehung (GNU) aus Wißgoldingen bei Donzdorf (www.gnu-ev.de) nach dem Vorbild der Konzeption für den Kindergartenspielplatz Mainhardter Weg in Großerlach erstellen zu lassen. Diesem Antrag hatten – neben den acht FGL-Räten – auch Wilfried Klenk und Lino Perri (FWV) zugestimmt. Ungeachtet dessen, dass jede Planung 3000 Euro verschlinge, wie Brischke bemerkte.

In der jüngsten Sitzung präsentierten nun alle drei Planer ihre Entwürfe. Doch die Ideen von Heitzmannplan und Schmiedeknecht war der Mehrheit des Gremiums zu konventionell, auch wenn beide den Wunsch der Erzieherinnen nach Freiflächen berücksichtigt hatten.

Einstimmig votierten die Räte – nach einer Sitzungsunterbrechung – für den Entwurf von Hettich. Der hatte auf einen Bolzplatz verzichtet, zugunsten von naturnah gestalteten Ecken, die zum Spielen einladen. Der Naturspielraumplaner, der nach eigenen Angaben bereits „weit über 300 Spielplätze“ gestaltet hat, will die Mädchen und Jungen motorisch fordern, will sie dazu ermuntern, sich spielerisch zu bewegen und die unterschiedlichsten Materialien zu verwenden.

Während Hettich angeboten hatte, alles zum Gesamtpreis von rund 96400 Euro zu liefern, hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Bewertung und die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Ingenieurbüro Kipf erfolgen sollen.

BKZ 06.10.2009 Wasserversorgung in Oppenweiler wird ausgebaut - Über 77000 Euro für die Technik

OPPENWEILER (flo). Durch die Erweiterung der Wasserversorgung Oppenweiler ist es notwendig geworden, die Fernmelde- und Leittechnik auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Es wurde sowohl der Einbau einer eigenen Steuertechnik als auch eine Aufschaltung auf die Fernüberwachung der NOW geprüft. Der Bau eines eigenständigen Leitungssystems gilt als langfristig wirtschaftlicher. Die Arbeiten zum Einbau einer eigenen Steuertechnik für die Wasserversorgung Oppenweiler wurden beschränkt ausgeschrieben. Es sind drei Angebote zwischen 30300 und 34000 Euro eingegangen. Das günstigste Angebot hat die Firma Andreas Rapp GmbH aus Albstadt abgegeben und wurde durch den Gemeinderat einstimmig beauftragt, die Arbeiten auszuführen.

Ebenso wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung die elektrischen Steuer- und Messeinrichtungen im Hochbehälter Hahnbühl und im neuen Druckunterbrecher Reichenberg bezüglich des Ausbaus der Wasserversorgung im Oberen Reichenberg vergeben. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es sind vier Angebote zwischen 47100 und 63500 Euro eingegangen. Den Auftrag vergab das Gremium an den günstigsten Bieter, die Firma Elektro Jerg aus Aalen.

BKZ 06.10.2009 Fast 30 Jahre altes Dach wird saniert - Nasses Jugendzentrum bald trocken

OPPENWEILER (flo). Wenn’s regnet, wird’s im Jugendzentrum nass. Das liegt daran, dass das Flachdach undicht geworden ist. Dieser Zustand soll nun geändert werden. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat, das laut Bürgermeister Bernd Brischke fast 30 Jahre alte Dach für 18500 Euro sanieren zu lassen. Das entsprechende Angebot hatte die Firma Dieter Scholl aus Backnang als günstigster Bieter abgegeben. Laut Gerhard Kipf vom ortsansässigen Ingenieurbüro ist die gesamte Dachfläche undicht. Zudem ist die darunter liegende Wärmedämmung bereits komplett durchnässt. Es ist daher die Erneuerung der gesamten Dachfläche vorzunehmen. Würde man das Dach zusätzlich begrünen, würde allein diese Maßnahme laut Kipf rund 10000 Euro mehr kosten.

2009-10-13 Gemeinderatssitzung[]

Einladung BKZ 10.10.2009 Bauausgabenprüfung auf der Tagesordnung

OPPENWEILER. Am Dienstag, 13. Oktober treffen sich die Gemeinderäte um 19 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung im Rathaus. Nach der Fragestunde für Einwohner wird der Bericht über die Prüfung der Bauausgaben 2004 bis 2007 bekannt gegeben. Danach geht es um den interkommunalen Kostenausgleich für die Kindertagesbetreuung und die Bewerbervorstellung für die Bürgermeisterwahl sowie den Spendenbericht und die Bezugspreiserhöhung fürs Amtsblatt „Die Brücke“. Zum Schluss der Gemeinderatssitzung stehen die Vergabe des Ingenieurauftrags in Sachen Brandschutzmaßnahmen und Fenstererneuerung bei der Murrtalschule sowie einige Bausachen und diverse Regularien auf der Tagesordnung.

2009-11-24 Gemeinderatssitzung[]

Einladung BKZ 21.11.2009 Hochwasser auf der Tagesordnung

OPPENWEILER. Zu einer Sitzung am Dienstag, 24. November, treffen sich die Gemeinderäte um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Nach der Fragestunde für Einwohner und dem Waldwirtschaftsplan 2010 wird der Überschwemmungen am 3. Juli vorgestellt. Anschließend geht es um den Antrag auf Einrichtung einer Werkreal-/Hauptschule an der Murrtalschule, den Landesrichtsatz der Elternbeiträge und die Erhöhung Grundsteuer. Zudem steht das Investitionsprogramm 2010 ebenso auf der Tagesordnung wie die Änderung der Friedhofssatzung, eine Haushaltssperre 2009 und der Antrag der katholischen Kirchengemeinde auf Erhöhung des Zuschusses an die Bücherei sowie die Bestellung von Gemeindeinspektor Armin Mößner zum Standesbeamten. Zum Schluss der Sitzung diskutieren die Räte über Bausachen, unter anderem über den Ausbau der Bahnstrecke Backnang–Schwäbisch Hall-Hessental mit digitalem Zugfunk im Teilort Reichenbach. Zudem wird Gemeinderätin Gudrun Rauh (FGL) für 25-jährige Gemeinderatstätigkeit geehrt.

Bericht BKZ 26.11.2009 65000 Euro für Sofortmaßnahmen - Reaktion auf Überschwemmungen vom 3. Juli – Bürger werden zu Schäden befragt – Gesamtpaket würde fast 3 Millionen Euro kosten

Im kommenden Jahr wird die Gemeinde 65000 Euro in Maßnahmen zur Verhinderung von Überschwemmungen investieren. Auf konkrete Projekte legte sich der Gemeinderat am Dienstag noch nicht fest. Zunächst sollen Bürger zu Schäden befragt werden, die durch das Unwetter am 3. Juli entstanden waren. Land (und Becken) unter: Solch eine Überschwemmung nach einem Unwetter wie am 3. Juli hat in Oppenweiler noch niemand erlebt. Foto: E. Layher

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. Die Erinnerungen an das gewaltige Unwetter, das am 3. Juli diesen Jahres über Oppenweiler zog und große Teile der Gemeinde verwüstete, sind bei allen Bürgern gegenwärtig. Teilweise sitzt der Schock tief. Und tief haben auch einige Hausbesitzer in die Tasche greifen müssen, um die Schäden zu beseitigen, die die unbeherrschbaren Wasserfluten angerichtet hatten. So wie die beiden Bürger, die sich zu Beginn der Sitzung am Dienstagabend zu Wort meldeten und nach eigenen Angaben ein „kleines Vermögen“ für die Schadensbeseitigung ausgegeben hatten.

Dass die Gemeinde reagieren und bauliche Maßnahmen vorsehen muss, steht außer Frage, daran rüttelt niemand. Aber was ist sinnvoll zu tun? Die Gemeindeverwaltung baut auf Sachverstand und beauftragte dieserhalb das Backnanger Ingenieurbüro Frank. Die Ursachen sind mittlerweile gefunden, Lösungsvorschläge liegen vor. Ulrich Zwink vom Ingenieurbüro in der Sitzung: „Die voraussichtlichen Baukosten für die örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen liegen bei insgesamt 2,745 Millionen Euro.“

„Den größten Beifall bekommen wir, wenn wir sagen: Das machen wir alles“, sagte Bürgermeister Bernd Brischke in der Sitzung. Daran sei aber nicht im Entferntesten zu denken. Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltssituation könnte nur ein Teil der in der Vorschlagsliste genannten Projekte realisiert werden. Die Verwaltung hatte für kommendes Jahr folgende vier Maßnahmen vorgeschlagen: Bühlfeldstraße/B14, Feldwegeinmündung in die K1824, Freibad und Staige. Gesamtkosten: 62000 Euro. Im Jahr 2011 sollten dann – vorhandene Finanzmittel vorausgesetzt – folgende zwei Projekte im Etat berücksichtigt werden: Entwässerung Bahnhofstraße/Bahnhofplatz (205000 Euro) und Kanalauswechslung Gabweg (173000 Euro).

Beim Hochwasser gäbe es drei Arten von Wasser, sagte Gudrun Rauh (FGL); den Rückstau, die Überschwemmung vom Bach her und Oberflächenwasser. Wer in der Gemeinde in welcher Form und wie stark vom Unwetter betroffen war, weiß niemand. Deswegen sollte es vorab eine Bürgerbefragung und anschließend eine Auswertung der Angaben durch das Ingenieurbüro Frank geben. Wilfried Klenk (FWV) zeigte sich enttäuscht, dass diese Befragung nicht schon längst durchgeführt worden ist.

Letztlich entschied der Gemeinderat, 65000 Euro im kommenden Jahr bereitzustellen, die Projekte aber erst zu benennen, wenn die Ergebnisse sowie die Auswertung der Befragung vorliegen.

BKZ 27.11.2009 Hauptschule bleibt, wie sie ist - Keine Kooperation mit Sulzbach

OPPENWEILER (flo). Die Murrtalschule in Oppenweiler wird als einzügige Hauptschule weitergeführt. Eine Kooperation mit der Gemeinde Sulzbach an der Murr kommt derzeit nicht infrage. Und ein Schulbezirk wird auch nicht eingerichtet. Das beschloss der Gemeinderat von Oppenweiler in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Nachdem der Landtag Ende Juli das Schulgesetz geändert und damit die gesetzliche Einführung der Werkrealschule in neuer Form beschlossen hatte, müssen jetzt die Hauptschulen reagieren.

Angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen in Oppenweiler, die zur Einzügigkeit in der Hauptschule führen, blieben für die Murrtalschule laut Kultusministerium folgende zwei Möglichkeiten:

Kooperation mit Sulzbach, um eine Werkrealschule bilden zu können. Beide Schulen werden unter eine Schulleitung in eine Stammschule und eine Außenstelle umgewandelt. Sulzbach hatte angeboten, die Stammschule in Sulzbach einzurichten (Klassen 7 bis 10), die Außenstelle in Oppenweiler (Klassen 5 und 6).

Beide Schulen bleiben mit dem momentanen Einrichtungserlass bestehen.

Murrtalschul-Rektor Wolfgang Kiefer sagte in der Sitzung, dass durch das neue Gesetz Lehrer und vor allem Schulleiter eingespart werden sollen. Die Räte sind sich einig: Die Murrtalschule hat einen guten Ruf. Sie wollen weiterhin an den kurzen Schulwegen für ihre Schüler festhalten. Zudem könne mit kleineren Klassen individueller gearbeitet werden.


BKZ 08.12.2009 Für die Bücherei gibt’s mehr Geld - Antrag der katholischen Kirchengemeinde auf Erhöhung des Zuschusses wurde befürwortet

OPPENWEILER (flo). Die katholische Kirchengemeinde erhält von der Gemeinde künftig mehr Geld dafür, dass sie die öffentliche-katholische Bücherei im alten Bahnhofsgebäude betreibt. Die letzte Zuschusserhöhung ist 1994/1995 erfolgt. Seitdem lag der jährliche Zuschuss bei 6135,50 Euro. Ab 1. Januar wird die Kirchengemeinde von der bürgerlichen Gemeinde jedes Jahr 8500 Euro erhalten. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Die Kirchengemeinde muss auf der anderen Seite die Räumlichkeiten bei der Gemeinde Oppenweiler anmieten und die Nebenkosten wie Heizung selbst tragen.

Wie aus dem Antrag des Kirchenpflegers Geisselbrecht hervorgeht, haben die Aufwendungen für die Bücherei „in den vergangenen Jahren eine Höhe erreicht, die für die katholische Kirchengemeinde auf Dauer nicht zu schultern sind“. Die Summe der Aufwendungen beziffert der Kirchenpfleger auf knapp 20300 Euro. Den Zuschuss der bürgerlichen Gemeinde abgerechnet bliebe ein Differenzbetrag in Höhe von über 14000 Euro. Angesichts dieser Zahlen sagte Wilfried Klenk (FWV), dass sich die Kirche fragen müsse, ob sie nicht eine Leihgebühr von 50 Cent oder einem Euro einführen solle.

Klenk stellte zudem den Antrag, die Finanzierung umzustellen. Demnach solle es künftig keinen Zuschuss mehr geben. Dafür erhalte die Kirche die Räumlichkeiten miet- und heizkostenfrei. Doch dieser Antrag wurde mit den Gegenstimmen der Freien Gemeindeliste sowie des Bürgermeisters abgelehnt

2009-12-15 Gemeinderatssitzung[]

Einladung BKZ 12.12.2009 Haushaltsplan 2010 wird eingebracht

OPPENWEILER. Zur letzten Sitzung in diesem Jahr treffen sich die Gemeinderäte am Dienstag, 15. Dezember, 19 Uhr im Rathaus. Nach der Fragestunde für Einwohner werden der Haushaltsplan 2010 und der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 2010 eingebracht. Anschließend wird die Abwassersatzung geändert und einige Bausachen sowie Regularien besprochen. Zum Schluss der Ratssitzung wird Gemeindeoberamtsrat Gerhard Klaiber verabschiedet.

BKZ 18.12.2009 Auch im Jahr 2010 wieder schuldenfrei - Gemeinde muss allerdings tief in den Sparstrumpf greifen – Mößner brachte als neuer Kämmerer seinen ersten Etat ein

Schuldenfrei – und das schon seit 13 Jahren. Doch der Schein trügt. Zum Ausgleich der Konten muss die Gemeinde 2,4 Millionen Euro dem Sparstrumpf entnehmen. Es war diesmal der letzte Etat, den Bürgermeister Bernd Brischke einbrachte und gleichzeitig der erste des neuen Kämmerers Armin Mößner.

Wurde erst in diesem Jahr eingeweiht: Das Mensagebäude der Schule. Doch in den Räumen nebenan muss schon wieder heftig investiert werden. Der Einbau von Brandschutzmaßnahmen in der Hauptschule ist laut Gesetzgeber dringend angesagt. Archivfoto: A. Wahl

Von Florian Muhl

OPPENWEILER. Jahrelang wurde die Gemeinde von üppigen Gewerbesteuerzahlungen der ortsansässigen Firmen verwöhnt. 3,5 Millionen Euro waren’s im Schnitt. Hin und wieder auch mal 4 Millionen und mehr. Doch diesmal durfte der neue Fachbeamte fürs Finanzwesen nur 1 Million im Etat fürs kommende Jahr einplanen. Armin Mößner, der als Nachfolger für den erkrankten Kämmerer Gerhard Klaiber den Haushaltsentwurf in der Rekordzeit von nur einem Monat aufgestellt hatte, durfte wahrlich nicht aus dem Vollem schöpfen.

„Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist nun im zweiten Haushaltsjahr erneut voll bei der Gemeinde angekommen“, kommentierte Brischke das äußere Umfeld, in dem Oppenweiler das Zahlenwerk für 2010 aufstellen musste. Wehklagen oder wirkliche Sorgen? Zugegeben, anderen Gemeinden geht’s noch mehr an den Kragen. Auch wenn Oppenweiler aus seiner gigantisch groß anmutenden Sparschatulle rund 2,4 Millionen Euro entnehmen muss – es verbleiben noch immer 6,6 Millionen darin. Trotzdem: „Ein Gebot der Stunde wird sein, weitere Einsparmöglichkeiten zu suchen und Einnahmeverbesserungen zu erzielen“, sagte der Bürgermeister angesichts der Wirtschaft, die sich seiner Einschätzung nach nicht so rasant erholen wird, sodass die Gemeinde in naher Zukunft nicht mit stark sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen rechnen kann.

Die wesentlichen Investitionen sind, wie Brischke in der jüngsten Gemeinderatssitzung sagte, die Brandschutzmaßnahmen in der Hauptschule, Kanalsanierungs- und Auswechslungsmaßnahmen entsprechend dem gesetzlich vorgeschriebenem Untersuchungsprogramm, die Erneuerung der Schächte auf der B14 und die Sanierung der Arztpraxis im Gebäude Schlosshofweg 11 sowie ein Beitrag von rund 150000 Euro für energiekonzeptionelle Maßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden. Für den Hochwasserschutz sind 60000 Euro bereitgestellt, die Straßenbeleuchtung soll mit rund 50000 Euro energetisch auf Vordermann gebracht werden und weitere Maßnahmen wie Verbesserung des Zauns am Kleinspielfeld, Ausstattung der Gemeindehalle, „die alle so 10000 Euro betragen“, sind vorgesehen.

Brischke wies in seiner 33. und letzten Haushaltsrede darauf hin, dass spätestens mit der Einführung des neuen Haushaltsrechts, der sogenannten doppelten Buchführung, es noch deutlicher als jetzt schon wird, wo Defizite entstehen. Dann müsste man sagen, wo man an anderer Stelle sparen wolle. Der Bürgermeister nannte Beispiele aus der Jahresrechnung 2008: „Wir werden auf Dauer nicht Zuschüsse bei den Wohn- und Geschäftsgebäuden mit 110000 Euro, beim Bestattungswesen mit 86000 Euro, bei der Gemeindehalle mit 175000 Euro, den Kindergärten mit 354000 Euro und im Freibad mit 320000 Euro klaglos hinnehmen können.“ Und an die Gemeinderäte gewandt: „Sie werden sich hier fragen müssen, wie sie diese Defizitsituation verbessern können, weil wenn die Einnahmen nicht steigen, die Ausgabenbelastungen nicht zurückgehen, dann bleibt eben nur noch Schulden machen.“ Das aber hält der Rathauschef vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland schon mehr als 1,5 Billionen Euro Schulden hat, für fatal.


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 15.12.2009 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009, sowie Wirtschaftsplan der Wasserversorgung - Einbringen durch die Verwaltung -

Anlässlich der Einbringung des Haushaltsplanes 2009 hielt Bürgermeister Bernd Brischke folgende Haushaltsrede:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich bringe heute den 33. Haushalt der Gemeinde Oppenweiler in der Gemeinderatssitzung ein. Dies ist aber auch zugleich mein letzter. Gestatten Sie mir deshalb, dass ich mit einem kurzen Rückblick beginne. Die gesamten Haushaltssummen aller Haushalte haben rund 276 Millionen betragen, wovon rund 80 Mio. € auf den Vermögenshaushalt entfallen sind. Hinzu kommen noch die Wirtschaftspläne der Wasserversorgung mit ca. 17 Mio. €, davon 10 Mio. € für Investitionen. Festgeldeinnahmen haben wir in dieser Zeit nahezu 8 Millionen Euro erzielt. Die Verwaltung hat es fast immer geschafft, traditionsgemäß in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres den Haushalt dem Gemeinderat zur Beratung und Verabschiedung vorlegen zu können; in diesem Jahr ausgerechnet bei meinem letzten Haushalt hat es nicht geklappt. Die Gründe sind Ihnen bekannt.

Nun aber zu den Zahlen: Der Haushalt hat ein Gesamtvolumen von 11,8 Millionen Euro, wovon 9,2 Millionen auf den Verwaltungshaushalt und 2,6 Millionen auf den Vermögenshaushalt entfallen. Er ist somit im Gesamtumfang rund 3,2 Millionen kleiner, als das im Nachtragshaushalt ausgewiesene Gesamthaushaltsvolumen 2009. Während im Verwaltungshaushalt eine kleine Steigerung gegeben ist, was auf den erhöhten Gewerbesteueransatz zurückzuführen ist, gehen die Investitionen um fast 3 Millionen Euro zurück. Wir haben uns also bei den Investitionen auf das Nötigste beschränkt mit Ihrer Zustimmung, denn dem Investitionsplan haben Sie ja in der Gemeinderatssitzung am 24.11.2009 bereits zugestimmt. Was sind aber die Gründe. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist nun im zweiten Haushaltsjahr erneut voll bei der Gemeinde angekommen, denn statt der sonst gewohnten rund 3,5 bis 4 Millionen Gewerbesteuereinnahmen konnten lediglich jeweils 1 Million eingeplant werden, das heißt, runde 2 ½ Millionen weniger und dies bei gleichzeitigem Steigen der Gewerbesteuerumlage, der Finanzausgleichsumlage und der Kreisumlage von insgesamt rund 500.000 Euro. Sie werden sicher verstehen, meine Damen und Herren, dass dieses Delta von rund 3 Millionen Euro in stark 6 Monaten nicht durch Einsparungen oder Kostenreduzierungen ausgeglichen werden kann. Wir mussten also um uns noch ein bescheidenes Investitionsprogramm leisten zu können und die Kosten zum Lebensunterhalt, wenn wir den Verwaltungshaushalt so bezeichnen möchten, auszugleichen, erneut vom Sparbuch abheben, weil wir eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt nicht mehr erwirtschaften konnten, sondern im Gegenteil vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt zuführen müssen. Dies waren im vergangenen Haushalt rund 600.000 Euro und macht im Jahr 2010 rund 1,4 Millionen Euro aus. Zum Ausgleich unserer Konten mussten wir deshalb aus der Rücklage 2,4 Millionen Euro entnehmen, sodass am Ende des Haushaltsjahrs 2010 noch 6,6 Millionen auf dem Sparbuch verbleiben. Dies ist sicher eine positive Meldung, auch müssen wir 2010 keine Kredite aufnehmen. Die wesentlichen Investitionen sind die Brandschutzmaßnahmen in der Hauptschule, Kanalsanierungs- und Auswechslungsmaßnahmen entsprechend unserem Untersuchungsprogramm, die Erneuerung der Schächte auf der B14, die Sanierung der Arztpraxis im Gebäude Schlosshofweg 11 und ein Betrag von rund 150.000 Euro für energiekonzeptionelle Maßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden. Für den Hochwasserschutz sind 60.000 Euro bereitgestellt, die Straßenbeleuchtung soll mit rund 50.000 Euro energetisch auf Vordermann gebracht werden und weitere Maßnahmen, wie Verbesserung des Zauns am Kleinspielfeld, Ausstattung der Gemeindehalle, die alle so 10.000 € betragen sind vorgesehen. Wenn die Wirtschaftsprognosen so eintreffen, wie erwartet, dass wohl 2009/2010 eine leichte Erholung am Wirtschaftsmarkt stattfinden kann und alle Einnahmen wie geplant 2009 eingegangen sind, kann der Gemeinderat im nächsten Jahr beim Rechnungsabschluss 2009 festlegen, welche Teile er der verfügten Haushaltssperre aufheben möchte, damit weitere Investitionen möglich sind oder ob die Ausgabenbremse angezogen bleiben muss. Es werden im günstigsten Fall nochmals rund 1,4 Millionen Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Nach meiner Einschätzung wird sich aber die Wirtschaft nicht so rasant erholen, sodass wir in naher Zukunft nicht mit stark sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen rechnen können. Ein Gebot der Stunde wird deshalb sein, weitere Einsparungsmöglichkeiten zu suchen und Einnahmenverbesserungen zu erzielen. Bei Vorüberlegungen, wie dies zu bewerkstelligen sei wird oft argumentiert, wenn es den Menschen schlechter geht kann man keine Gebührenanpassungen durchsetzen. Wenn es der Gemeinde gut geht sagen natürlich die Bürger, warum jetzt Steuer- oder Gebührenerhöhungen. Eine Schere, die auseinander klappt. Spätestens mit Einführung des neuen Haushaltsrechts, der so genannten doppelten Buchführung wird aber noch deutlicher als jetzt schon, wo Defizite entstehen und da wird man eben nicht nur sagen können das ist politisch nicht machbar, denn dann wird man sagen müssen, wo an anderer Stelle gespart werden soll. Wir werden auf Dauer nicht Zuschüsse und ich zitiere hier aus der Jahresrechnung 2008 bei den Wohn- und Geschäftgebäuden mit 110.000 Euro, beim Bestattungswesen mit 86.000 Euro, bei der Gemeindehalle mit 175.000 Euro, den Kindergärten mit 354.000 Euro und im Freibad mit 320.000 Euro klaglos hinnehmen können. Sie werden sich hier fragen müssen, wie Sie diese Defizitsituation verbessern können, weil wenn die Einnahmen nicht steigen, die Ausgabenbelastungen nicht zurückgehen, dann bleibt eben nur noch Schulden machen und das halte ich für fatal wenn ich weiß, dass die Bundesrepublik Deutschland schon mehr als 1,5 Billionen Schulden hat. Trotz aller Bekenntnisse, dass Betreuungsangebote wichtig sind, Vereinswesen zu unterstützen ist, nenne ich Ihnen eine weitere Zahl der Ganztagesbetrieb an der Murrtalschule kostet monatlich rund 2.000 Euro, ebenso die Ganztagesbetreuung im Kindergarten. Ich stelle das fest und nicht in Frage. Ein Vorteil hat das Finanzausgleichssystem. Nachdem wir im Jahr 2009 auf Grund der dramatisch zurückgegangenen Steuereinnahmen eine außerordentlich schlechte Steuerkraft aufweisen werden, werden wir 2011 nicht mehr abudant sein, das heißt wir werden nach langen Jahren erstmalig wieder Finanzzuweisungen erhalten. Das Gebot der nächsten Jahre wird sein, Ausgabenzuwächse zu vermeiden oder wenn dies nicht möglich ist, Sorge für Einnahmeverbesserung zu tragen. Die Personalausgaben mit 17,5 % des Verwaltungshaushalts sind gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen es machen sich hier die Kinderbetreuungskosten bemerkbar und sie werden noch weiter steigen. Bemerkenswert ist, dass die Finanzausgleichslage mit 17% fast genau so hoch ist und die Kreisumlage mit 22,2 % die Personalausgaben ebenfalls übertrifft.

Insgesamt glauben wir, Ihnen einen ausgewogenen Haushalt vorgelegt zu haben, der deutliche Einsparungstendenzen kenntlich macht, der aber sicher noch Potenzial hat, je nach politischer Ausrichtung den einen oder anderen Betrag einzusparen.

Noch einige wenige Worte zum Wirtschaftsplan der Wasserversorgung. Die großen Vorhaben, der Neuanschluss des Oberen Reichenberg und von Schiffrain an die NOW, sowie der Einbau der Ultrafiltrationsanlage in Bernhalden sind ja bereit 2009 finanziert. Die Arbeiten werden wohl bis Februar/ März 2010, wenn es die Witterung erlaubt, abgeschlossen sein. Wir sind hier auf Sicht gefahren, haben lediglich Maßnahmen im Wasserleitungsnetz mit rund 25.000 Euro vorgesehen und wenn irgendetwas an den Quellen sein sollte hierfür weitere 5.000 Euro eingestellt. Wir werden zur Verbesserung der Wasserversorgungskonzeption im Jahr 2010 für das Haushaltsjahr 2011 einen neuen Antrag auf Staatsbeitrag stellen, da unser letzter Antrag für 2009 abgelehnt wurde.

Mein besonderer Dank gilt in diesem Jahr Ihnen, Herr Mößner, der Sie in Rekordzeit und mit viel Engagement an Ihrem neuen Arbeitsplatz den Haushalt 2010 innerhalb eines Monats aufgestellt haben. Dies war eine super Leistung, an der Sie aber auch bei künftigen Haushaltsplanaufstellungen gemessen werden. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Gemeinde, die allesamt ihre Aufgabe gewissenhaft und zuverlässig erfüllen. Den Steuerzahlern danke ich für die pünktliche Bezahlung der Steuern und Gebühren und für das Vertrauen in unsere Arbeit. Ihnen, meine Damen und Herren des Gemeinderats, danke ich für die Zusammenarbeit und Ihre Aufmerksamkeit beim Einbringen des Haushalts. Trotz aller dunklen Wolken am Horizont kann die Gemeinde Oppenweiler mit gutem Finanzpolster und Zuversicht in das Jahr 2010 gehen. Wir nehmen aber auch die Sorgen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger um ihre Arbeitsplätze und ihren Lebensstandard ernst, denn wohl erst das Jahr 2010 wird letztendlich zeigen, ob wir gestärkt oder geschwächt aus der Wirtschaftskrise hervorgehen.

Nachdem Sie diesmal ja die Weihnachtsfeiertage nutzen können, um das Planwerk zu studieren, die Verabschiedung des Haushalts ist ja in der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2010 vorgesehen, möchte ich Ihnen wiederum ein Wort aus der Bibel mitgeben: Fündig geworden bin ich in Sprüche 20 Vers 18 “Pläne kommen zum Ziel, wenn man sie recht berät; Krieg soll man mit Vernunft führen“

Die Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010, sowie des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung 2010 ist in der Sitzung am 26.01.2010 geplant.

Änderung der Abwassersatzung

In der aktuellen Fassung der Abwassersatzung ist von der Absetzung bei der Abwassergebühr eine Bagatellgrenze von 15 m³ grundsätzlich ausgenommen. Das bedeutet in der Praxis, dass beispielsweise bei einem Gartenwasserzähler eine Wassermenge von 15m³ von der Absetzung ausgenommen war. Diese Regelung fand auf landwirtschaftliche Betriebe keine Anwendung.

Mit Urteil vom 19.03.2009 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass eine Abwassersatzung, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist, wenn sie nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 20 m³ oder eine andere Bagatellgrenze (Oppenweiler 15 m³) übersteigen. Sofern der Nachweis über nicht eingeleitete Wassermengen durch einen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler erfolgt, ist die gemessene Wassermenge voll von der Abwassergebühr abzusetzen.

Ebenfalls gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt der Verzicht auf eine Bagatellgrenze für landwirtschaftliche Betriebe.

Das Gericht hat ausdrücklich offen gelassen, ob eine Bagatellgrenze weiterhin nur dann gerechtfertigt ist, wenn die exakte Wassermenge aus technischen Gründen nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand festzustellen ist, weshalb die Bagatellgrenze bestehen bleibt für den Fall, dass die abzusetzende Wassermenge nicht durch eine Zählermessung ermittelt werden kann.

Es bestehen zwei Möglichkeiten, wie der Einbau der „Gartenzähler“ gehandhabt werden kann:

  1. Einbau und Unterhaltung durch die Gemeinde unter Erhebung einer weiteren Zählergebühr
  2. Einbau und Unterhaltung durch den Anschlussnehmer selbst bzw. einer Fachfirma auf Kosten des Anschlussnehmers

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Einbau und die Unterhaltung durch die Anschlussnehmer zu veranlassen und den Einbau und Unterhaltung nicht der Gemeinde über eine neue Zählergebühr vorzubehalten. Dies wird seither auch bei den bisherigen „Gartenzählern“ gehandhabt, von welchen aber von der Abwassergebühr 15 m³ unter Berücksichtigung der Bagatellgrenze nicht abgesetzt wurden.

Falls ein Anschlussnehmer einen „Gartenzähler“ einbauen will, muss er dies bei der Gemeinde Oppenweiler beantragen.

Die Gemeinde überprüft im Einzelfall vor Ort bei den Anschlussnehmern, ob der Einbau eines „Gartenzählers“ möglich ist.

Die Anschlussnehmer beauftragen für den Einbau und die Unterhaltung der Zwischenzähler eine Fachfirma. Nach Beendigung dieser Arbeiten überprüft die Gemeinde durch den Wassermeister den korrekten Einbau und die Eichung des Zählers, notiert die Zählerdaten und teilt diese dem Steueramt mit. Die Kosten für den Einbau und die Unterhaltung hat der Anschlussnehmer zu tragen.

Für das bereits abgerechnete Jahr 2008 ergeben sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes keine Auswirkungen, da die Bescheide bereits bestandskräftig sind und Anträge rückwirkend nicht mehr gestellt werden können (Ausschlussfrist). Erst für zukünftige Wasser- und Abwassergebührenbescheide ist das Urteil zu berücksichtigen.


Verabschiedung von Herrn Gemeindeoberamtsrat Gerhard Klaiber

Nach 32 Jahren und 5 Monaten im Dienst als Kämmerer bei der Gemeinde Oppenweiler wurde Herr Gerhard Klaiber in der letzten Gemeinderatssitzung verabschiedet. Herr Klaiber trat seine Stelle am 20. April 1978 in Oppenweiler an und hat in seiner Dienstzeit insgesamt 31 Haushaltspläne aufgestellt. In dieser Zeit hatte Herr Klaiber insgesamt 266 Millionen Euro in seiner Verantwortung und erwirtschaftete rund 8 Millionen Euro an Festgeldzinsen. Herr Bürgermeister Bernd Brischke bedankte sich bei Herrn Gerhard Klaiber ausdrücklich für sein großes Engagement und die geleistete Arbeit in der Gemeinde. Frau Gemeinderätin Gudrun Rauh bedankte sich in ihrer Rede für die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit im Gemeinderat und bescheinigte Herrn Gerhard Klaiber durch sein großes Fachwissen eine stets korrekte Arbeitsweise. Herrn Gerhard Klaiber wünschen der Gemeinderat und alle Bediensteten der Gemeinde für seinen zukünftigen Lebensabschnitt alles Gute.



B14BahnhofBürgermeisterGemeinderatHauptseiteHinweiseHochwasserKleindenkmaleLokale AgendaOppenweilerRadVeranstaltungenVorträgeWanderwegeWeblinks

Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite: Lokale Agenda Oppenweiler, Sprecherin: Frau Meiken Schönefeld, Oppenweiler, Lerchenstraße 14.

Advertisement